Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei dem GesandtenHessen-Kassels Osnabrück 1645 Dezember 15/25
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Osnabrück 1645 Dezember 15/25
Relation Nr. 30 des Gesandten Heher von 1645 XII 17 [/27] an Herzog Wilhelm zu Sachsen-
Weimar, in: Sachsen-Weimar A I fol. 501–501’, 503–503’, hier fol. 503 (= Druckvorlage);
damit identisch Relation Nr. 30 des Gesandten Heher von 1645 XII 17 [/27], in: Sachsen-
Weimar B III fol. 33–33’, 35–36, hier fol. 35–35’, damit identisch Relation Nr. 30 des Gesand-
ten Heher von 1645 XII 17 [/27] an Herzog Ernst von Sachsen-Gotha, in: Sachsen-Gotha
A II fol. 224–225’, hier fol. 225.
Hessen-darmstädtische Beschwerde über kriegerische Gewaltakte Hessen-Kassels gegen Butzbach
und Marburg
Ein hessen-darmstädtisches Memorial mit Bericht über diese Gewaltakte (s. [ Nr. 63 Anm. 1 ] )
war am 24. Dezember im Rat verlesen worden.
(Im Quartier Scheffers zu Osnabrück .) Anwesend: Hessen-Kassel (Scheffer), Sachsen-Altenburg /
Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha (Heher).
[…] Indeme auch ihrer fürstlichen gnaden zu Heßen Darmbstad alhier
anwesender abgesandter herr Dr. Schutze jeden gesandten besonders ersu-
chet , sich zu bemühen, damit die zu Butzbach und Marburgk durch dise
Heßen Caßlische armee gebrauchte und continuirende hostiliteten abgestel-
let und der fürstlich Lüneburgisch Braunschweigischen interposition
Siehe [ Nr. 63 Anm. 11 ] .
gleichung der differentien stadgegeben werden möchte, ist sonntags, den 14.
[ /24. ] diß auf ein schreiben an ihre fürstliche gnaden zu Heßen Caßel
Gemeint ist Der Evangelischen Gesandten zu Oßnabrueck Schreiben an die Frau
Land=Graefin zu Cassel, um Abstellung des Verfahrens in Ober=Hessen, Osnabrück 1645
XII 15 [ /25 ] (s. [ Nr. 63 Anm. 21 ] ).
gestern
halben durch Altenburg und mich anzusprechen, geschloßen und solche
werbung vorgestern [ den 15./25. Dezember 1645 ] frühe verrichtet worden.
Worauf er, herr Schäfer, alle gute officia offeriret, doch vermeldet, das
bloqus
sich vor überfall aus dem schloß zu versichern. Die interpositio herrn hertzog
Christian Ludewigs zu Braunschweig fürstlicher gnaden wehre zu schwach
und suspect, also würden ihre fürstliche gnaden zu Caßel ehist jemand ge-
lährtes anhero senden und die sach nirgend anderst alß hier erörtern laßen,
wohrüber mann sich Darmbstadtischentheilß totis viribus setzet. Seinetwe-
gen sollte kein feindseligkeitt verübt werden und wollte er, soviell an ihme
wehre, daran sein, damit alle dergleichen exorbitantien eingestellet würden
etc.
Ob nun wohl herr Dr. Schütz vermeinet, mann sollte die Schwedischen her-
ren plenipotentiarien umb interposition bey dieser sachen ersuchen, so ist es
doch so lange suspendiret worden, biß er für seine person solche tentiret
haben werde etc.
Sachanmerkungen zu Nr. 64