Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei den kurbrandenburgischenGesandten Osnabrück 1645 September [16/26]
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Osnabrück 1645 September [16/26]
DLöben I fol. 136’ (= Druckvorlage).
Exzellenztitel: Bitte, Löben möge bei einer geplanten Konferenz mit den fürstlichen Gesandten
auf ihn verzichten.
[Im Quartier der Kurbrandenburgischen zu Osnabrück.] Anwesend: Kurbrandenburg (Löben,
Sayn-Wittgenstein); als Deputierter: Pommern-Stettin / Pommern-Wolgast (Wesenbeck).
Wesenbeck war in der Sitzung vom 16./26. September 1645 zu seinen kur-
brandenburgischen Kollegen deputiert worden . Löben notierte in seinem Dia-
rium , was Wesenbeck ihm berichtet hatte, und schrieb in diesem Zusammen-
hang , daß die fürstlichen mit den kurfürstlichen Gesandten eine Konferenz an-
stellen und über einen nach Münster zu sendenden Brief
Die fürstlichen Ges. zu Osnabrück schrieben, nachdem sich ihre Hoffnung auf Beratungen mit
Löben zerschlagen hatten, allein einen Brief an die fürstlichen Ges. in Münster (Datierung:
18. [/28.] September 1645, Kopie: Magdeburg F II fol. 421–429’, frz. Übersetzung:
s. APW II B 2, 744 Z. 27f., Druck: Meiern I, 657 ff.). Dieser Brief betraf, wie auch das
Lemma bei Meiern sagt, hauptsächlich die Admissionem Exclusorum und enthält erst am
Schluß die hier genannte Beschwerde.
die dortigen Stände zu ermahnen, daß sie nicht befugt seien, ohne Konsultation
der Osnabrücker Kollegen einen Beschluß zu fassen. Da sich es abermhals an
dem praedicat excellenz gestoßen, und die Fürstlichen schlugen vor, daß
ich, [ Löben] , den conferentzen beywhonen undt das praedicat zurücklassen
solte.
Er, herr Wesenbek, hatt sich erbotten, unß solches zu referirn, worauff
ich es mitt rhatt seiner excellenz, des herrn graven [ Sayn-Wittgenstein] , ab-
geschlagen.
Wesenbeck sollte nun im Auftrag der Kurbrandenburgischen im fürstenrhatt
eine protestation einreichen oder mündlich ablegen, daß sie, die Kurbran-
denburgischen, an allen darauß besorgenden unheill undtschuldigk sein
wollen .
Sachanmerkungen zu Nr. 16