Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei den kurbrandenburgischenGesandten Osnabrück 1645 September [16/26]

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Deputation der fürstlichen Gesandten bei den kurbrandenburgischenGesandten


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Osnabrück 1645 September [16/26]

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Das Datum ist erschlossen. Da die Sitzung, in welcher der Deputierte seinen Auftrag erhielt,
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am Vormittag des 16./26. September 1645 stattfand ( DLöben I fol. 136’), ist sehr wahr-
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scheinlich, daß er sich dieses Auftrags noch am selben Tag entledigte.

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DLöben I fol. 136’ (= Druckvorlage).

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Exzellenztitel: Bitte, Löben möge bei einer geplanten Konferenz mit den fürstlichen Gesandten
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auf ihn verzichten.

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[Im Quartier der Kurbrandenburgischen zu Osnabrück.] Anwesend: Kurbrandenburg (Löben,
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Sayn-Wittgenstein); als Deputierter: Pommern-Stettin / Pommern-Wolgast (Wesenbeck).

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Wesenbeck war in der Sitzung vom 16./26. September 1645 zu seinen kur-
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brandenburgischen
Kollegen deputiert worden

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Siehe Nr. 15 (oben S. 231 Z. 12–15).
. Löben notierte in seinem Dia-
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rium
, was Wesenbeck ihm berichtet hatte, und schrieb in diesem Zusammen-
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hang
, daß die fürstlichen mit den kurfürstlichen Gesandten eine Konferenz an-
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stellen
und über einen nach Münster zu sendenden Brief

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Die fürstlichen Ges. zu Osnabrück schrieben, nachdem sich ihre Hoffnung auf Beratungen mit
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Löben zerschlagen hatten, allein einen Brief an die fürstlichen Ges. in Münster (Datierung:
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18. [/28.] September 1645, Kopie: Magdeburg F II fol. 421–429’, frz. Übersetzung:
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s. APW II B 2, 744 Z. 27f., Druck: Meiern I, 657 ff.). Dieser Brief betraf, wie auch das
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Lemma bei Meiern sagt, hauptsächlich die Admissionem Exclusorum und enthält erst am
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Schluß die hier genannte Beschwerde.
beraten wollten, um
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die dortigen Stände zu ermahnen, daß sie nicht befugt seien, ohne Konsultation
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der Osnabrücker Kollegen einen Beschluß zu fassen. Da sich es abermhals an
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dem praedicat excellenz gestoßen, und die Fürstlichen schlugen vor, daß
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ich, [ Löben] , den conferentzen beywhonen undt das praedicat zurücklassen
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solte.

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Er, herr Wesenbek, hatt sich erbotten, unß solches zu referirn, worauff
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ich es mitt rhatt seiner excellenz, des herrn graven [ Sayn-Wittgenstein] , ab-
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geschlagen.

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Wesenbeck sollte nun im Auftrag der Kurbrandenburgischen im fürstenrhatt
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eine protestation einreichen oder mündlich ablegen, daß sie, die Kurbran-
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denburgischen, an allen darauß besorgenden unheill undtschuldigk sein
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wollen

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Siehe Nr. 17 (unten S. 244–248).
.

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Sachanmerkungen zu Nr. 16

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