Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
EINLEITUNG FÜR TEIL 1 UND 2
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EINLEITUNG FÜR TEIL 1 UND 2
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A Der Fürstenrat Osnabrück bis zum Beginn der sessiones publicae
Anfang Februar 1646
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I. Beratungen über die Admission aller Reichsstände vor Beginn der Für- stenratssitzungen
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II. Beratungen über den Modus consultandi und den Ausschluß einiger Reichsstände
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III. Der Erste Entwurff
des Gutachtens der Evangelischen Staende zu Oß- nabrueck ,
das Vollstaendige Gutachten
und die Gravamina Evangeli- corum
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IV. Kriegsereignisse und Fürstenrat. Die allgemeine Lage im Herbst 1645
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V. Die Sitzungen unter magdeburgischem Direktorium in institutioneller Sicht
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VI. Die Gesandten
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B Die Überlieferung
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I. Allgemeines. Druckvorlagen und zeitlicher Rahmen
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II. Beschreibung der mit Sigle bezeichneten Überlieferungen
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III. Fehlende und nicht herangezogene Provenienzen
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IV. Kurzbeschreibung selten herangezogener, in der Regel mit Archivsigna- tur bezeichneter Überlieferungen
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V. Die Protokollführung
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VI. Die Einrichtung der Edition
A Der Fürstenrat Osnabrück bis zum Beginn der sessiones publicae
Anfang Februar 1646
Die in diesen ersten beiden Teilbänden edierten Protokolle und Berichte von Os- nabrücker Fürstenratssitzungen, Ausschußsitzungen, Konferenzen und Deputatio- nen umfassen die Zeit von Ende Juli 1645 bis Anfang Februar 1646. Das ist jene Spanne, in der über die Beteiligung der Reichsstände am Friedenskongreß sowie über den Verhandlungsmodus entschieden wurde und der Fürstenrat Osnabrück mit der Beratung über die Propositionen der Kronen und die kaiserlichen Respon- sionen begann, obwohl die Zulassung einzelner Reichsstände noch in der Schwebe war.
I. Beratungen über die Admission aller Reichsstände vor Beginn der Fürstenratssitzungen
Schon bevor der Fürstenrat Osnabrück Ende Juli 1645 zu seiner ersten förmlichen Sitzung zusammentrat, hatten die Verhandlungen über den Modus tractandi be- gonnen . Denn als im Frühjahr und Sommer 1645 immer mehr reichsfürstliche
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Gesandte in den Kongreßorten Münster und Osnabrück erschienen, hatte der Kai- ser ihre Zulassung zu den Friedensverhandlungen noch nicht bewilligt. Die For- derung nach Admission wurde allerdings schon seit Jahren von einer wachsenden Zahl von Reichsständen mit größer werdendem Nachdruck erhoben. Der Ham- burger Präliminarvertrag vom 25. Dezember 1641, in dem Münster und Osna- brück als Verhandlungsorte bestimmt worden waren, besagte nur, daß Geleits- briefe für die Gegner und deren Verbündete ausgefertigt werden sollten. Frank- reich und Schweden hatten Pfalz, Braunschweig-Lüneburg und Hessen-Kassel als solche benannt
Dickmann ,
104; Winfried
Becker ,
Kurfürstenrat, 138, 151.
. Damit war die Zahl der teilnahmewilligen Reichsstände jedoch längst nicht erfaßt. Besonders bei jenen Ständen, die stark unter dem Krieg litten, wuchs der Wille, sich aktiv an den Friedensverhandlungen zu beteiligen. So wollte schon auf dem Fränkischen Kreistag im März 1642 die Mehrheit der De- legierten den Friedenskongreß beschicken. Auf einem weiteren Kreistag im Sep- tember 1643 wurde der Beschluß zur Entsendung einer eigenen Delegation be- kräftigt und im Februar 1644 der Anspruch auf das
ius suffragii von Fürsten und Ständen nochmals unterstrichen. Auf weiteren Konventen beriet man über die Instruktion für die Kreisgesandtschaft sowie über eine Absprache mit den anderen Kreisen und die Beantwortung der schwedischen und französischen Invitations- schreiben
Dietz ,
104, 107–110; Winfried
Becker ,
Kurfürstenrat, 153–156.
. Die Kronen, die anfangs nur die Beteiligung ihrer Verbündeten an den Friedensverhandlungen gefordert hatten, waren durch das Drängen Hessen- Kas- sels , Braunschweig-Lüneburgs und dann auch Kurbrandenburgs bewogen worden, sich für die Teilnahme aller einzusetzen. Schweden hatte zuerst im April 1643 die evangelischen Reichsstände eingeladen; die erste französische Einladung an alle Reichsstände datiert vom 6. April 1644. Weitere Invitationen folgten
Dickmann ,
115, 163–169;
Dietz ,
108f; Winfried
Becker ,
Kurfürstenrat, 148f.
.
Inzwischen wurde auch auf dem Reichsdeputationstag zu Frankfurt, der eigent- lich die Justizreform behandeln sollte, über die Admission aller Reichsstände bera- ten . Besonders Braunschweig-Lüneburg und Würzburg setzten sich dafür ein, daß die Fürsten
pleno iure suffragii zum Friedenskongreß zuzulassen seien
. Die auf die Wahrung ihrer Präeminenz bedachten Kurfürsten unterstützten die Für- sten jedoch nicht in diesem Anspruch. Aus dem Fürstenrat kam im Mai 1643 der Kompromißvorschlag, den Deputationstag nach Münster zu verlegen
Dietz ,
106;
Kietzell ,
112f.
. Im Reichsbedenken vom 3. April 1645 stimmte der Frankfurter Fürstenrat demge- mäß für die Translation des Deputationstages, der Kurfürstenrat aber für dessen Auflösung und die Einberufung eines Reichstages
.
Da immer mehr Fürsten und Städte den Friedenskongreß ohne kaiserliche Geneh- migung beschickten und sich durch die verlorene Schlacht bei Jankau (6. März 1645) die militärische Lage ganz erheblich verschlechtert hatte, gab der Kaiser in der Hoffnung, den Zuzug der Reichsstände zum Kongreß eindämmen zu können,
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am 11. April 1645 der Bitte um Translation des Deputationstages nach Münster statt
.
Damit konnte jedoch nicht verhindert werden, daß auch reichsständische Ge- sandte , die nicht zu den Mitgliedern der ordentlichen Reichsdeputation gehörten, zum Kongreß reisten. So trafen im Mai 1645 die erzstiftisch magdeburgischen Gesandten in Osnabrück ein, die in den nächsten Monaten die höchstrangigen fürstlichen Gesandten in Osnabrück waren und deshalb das Direktorium über- nahmen , als im Juli die Sitzungen des Fürstenrates begannen.
Die schwedische und französische Proposition II, die am 11. Juni 1645 übergeben wurden
, forderten das
ius suffragii für alle Fürsten und Stände des Reichs
. Dementsprechend war es vor der Publikation in Osnabrück zu Meinungsverschie- denheiten darüber gekommen, ob nicht wenigstens eine gewisse Anzahl von Reichsständen diesem Akt beiwohnen solle, was Schweden billigte, während die Kaiserlichen die Anwesenheit der Reichsstände nicht wünschten
Dickmann ,
171, 175; Winfried
Becker ,
Kurfürstenrat, 198.
. Schließlich ließ Schweden den Kaiserlichen die Proposition durch den Legationssekretär zustel- len
, während bestimmte kurfürstliche und fürstliche Gesandte, unter ihnen die Magdeburger, Kopien erhielten. Magdeburg ließ den Text für die übrigen fürstli- chen Gesandten diktieren und übernahm damit das Direktorium. Dies hatte eine Ermahnung durch die Kaiserlichen zur Folge. Magdeburg rechtfertigte sich mit Verweis auf seine Instruktion, nach der es im Einverständnis mit den anderen Gesandten handeln solle, was es in diesem Fall getan habe
Magdeburg
G II fol. 140 s. d. 1645 VI 4 [
/14 ]
.
. Die Kaiserlichen beließen es bei der Warnung, daß Schweden die Reichsstände vom Kaiser separie- ren wolle
Magdeburg
G II fol. 140–140’.
. Damit waren bereits die beiden Faktoren benannt, die für die evan- gelischen Fürsten und Stände in den nächsten Monaten entscheidend sein sollten: die Anlehnung an Schweden und ihr eigener Zusammenhalt.
Es lag nicht an der Wirksamkeit der kaiserlichen Ermahnung, daß die Magdebur- ger zu diesem Zeitpunkt noch keine förmliche Fürstenratssitzung einberiefen, son- dern an dem protokollarischen Problem der Sessionsstreitigkeiten zwischen Hes- sen , Mecklenburg, Baden, Pommern und Württemberg bei Reichsversammlungen. Erst am 20. Juli wurde dafür eine Teillösung erzielt: Mecklenburg, Hessen und Baden sowie Mecklenburg und Pommern einigten sich auf eine alternierende Stimmabgabe
Siehe Nr.
[ 2 bei Anm. 60 ] ; magdeburgische
Unterthänigste relation
Nr. 9, in:
Magdeburg
F II fol. 237–238’, hier fol. 237.
, während Württemberg darauf bestand, immer die Session vor Hessen und Baden einzunehmen
Relation des Lampadius an Hg. Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg von 1645 VII 11 [
/21 ]
, in:
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A III fol. 8–9’, hier fol. 9.
. Schließlich ging der eine württembergische
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Gesandte nach Münster, während der andere abreiste, um neue Instruktionen ein- zuholen
. Erst im Januar 1646 kam es zu einem vorläufigen Abkommen, das Württemberg ebenfalls in die Alternation einbezog
. Dieser Konflikt hatte zur Folge, daß Württemberg erst an der letzten hier dokumentierten Sitzung teil- nahm
Siehe Nr.
[ 94 ] . In der ersten Session votierte Lampadius für Württemberg (s. Nr.
[ 2 ] ).
.
Im Juni 1645 befürchteten die Kaiserlichen, daß von den Protestanten ein
abson- derlicher conventus zur Beratschlagung des Modus consultandi unter dem Direk- torium Kurbrandenburgs einberufen würde
. Um dem zuvorzukommen und selbst entsprechende Beratungen einzuleiten, reiste Volmar am 17. Juni nach Os- nabrück
. Die kaiserlichen und die kurfürstlichen Gesandten verabredeten am folgenden Tag, an einem zwischen Osnabrück und Münster gelegenen Ort eine Konferenz abzuhalten. Die Kurfürstlichen lehnten die Teilnahme der fürstlichen Gesandten, die der ordentlichen Reichsdeputation angehörten, mit dem Argument ab, daß über die Beschickung des Kongresses durch die Reichsdeputierten noch nicht entschieden sei. Ein weiterer Grund war der Exzellenztitel-Streit
.
Bei der Auseinandersetzung um den Titel „Exzellenz“, den die Kurfürstlichen be- anspruchten und die Fürstlichen ihnen verweigerten, ging es um die Gleichstel- lung der kurfürstlichen Gesandten mit denen souveräner Mächte
Winfried
Becker ,
Kurfürstenrat, 174–185.
. Der Streit machte alle Verhandlungen der fürstlichen und städtischen Gesandten mit den kurfürstlichen über Monate hinaus zu einem kaum überwindbaren Problem. In fast allen Sitzungen spielte er eine Rolle; während des gesamten Zeitraumes war die Kommunikation mit Kurbrandenburg behindert. Selbst die simple Übergabe eines Schriftstückes konnte zu langwierigen und zeitraubenden Komplikationen führen
Die Übergabe der Gravamina Evangelicorum
an Kurbrandenburg scheiterte vier Mal (s. Nr.
[ 68 Anm. 38 ] ).
. Erst im Januar 1646 wurde eine Interimslösung gefunden. Der Streit verhinderte auch, daß sich evangelische Fürstliche und Kurfürstliche zu einem
absonderlichen convent zusammentaten, wie es die Kaiserlichen befürchteten.
Bevor am 10. und 11. Juli die Lengericher Konferenz über den Modus consul- tandi abgehalten wurde, ersuchten die Kaiserlichen am 19. Juni die Gesandten Braunschweig-Lüneburgs, des Hochstifts Konstanz und der Reichsstadt Nürnberg um ihr Gutachten zu diesem Punkt und über die Sonderfrage der Beteiligung von Ständen, die nicht zur ordentlichen Reichsdeputation gehörten
Relation des Lampadius an Hg. Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg von 1645 VI 13 [
/23 ]
, in:
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A II fol. 324–325, hier fol. 324. Siehe auch APW
[ II A 2, 353 Z. 35–354 Z. 9 ] (Bericht Volmars).
. Diese Gesandten (Lampadius, Köberlin und Oelhafen von Schöllenbach) vertraten Stände, die
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Mitglieder der ordentlichen Reichsdeputation waren. Sie wurden somit von den Kaiserlichen als zuständige Verhandlungspartner betrachtet.
Trotz tagelanger, intensiver Beratungen konnten sich diese Gesandten nicht auf ein gemeinsames Gutachten einigen. Sie legten deshalb dem
Bedencken, dem die Mehrheit der evangelischen Gesandten zugestimmt hatte
Die Magdeburger stimmten am 28. Juli zu, weil das Bedencken
vom größten Teil der Evan- gelischen gebilligt werde ( Unterthänigster bericht
Nr. 9 von 1645 VI 19 [
/29 ]
, in:
Magde- burg
F II fol. 196–197, hier fol. 197).
, Köberlins
Project bei
. Köberlin schlug einen komplizierten Modus mixtus für die Verhandlungen vor
Beschrieben bei Winfried
Becker ,
Kurfürstenrat, 199.
, der allerdings den Vorteil hatte, daß die Reichsdeputation als Beratungs- gremium der äußeren Form nach beibehalten wurde. Im
Bedencken wurde hin- gegen empfohlen, daß die Beratungen
per tria collegia angestellt werden sollten, wie es auf Reichstagen üblich war
.
Der Lengericher Schluß der Kurfürstlichen entsprach dem
Bedencken der Fürst- lichen insofern, als auch er die drei Kollegien als Beratungsgremien vorsah. Der Kaiser sollte alle
getrewe[ n] Reichsstände auffordern, sich in Münster zu den Frie- densverhandlungen einzufinden. Bis dies geschehen sei, sollten interimistisch die Mitglieder der ordentlichen Reichsdeputation, die durch vier Gesandte aus dem Fürstenrat und zwei aus dem Städterat ergänzt werden sollten, die Beratungen in Münster fortsetzen
.
Der Kaiser, den die kaum noch aussichtsreiche Kriegslage (Schlacht bei Alerheim am 3. August 1645) zum Nachgeben bewog, entsprach dem im Lengericher Schluß ausgesprochenen Rat, alle getreuen Reichsstände
cum iure suffragii zu den Friedensverhandlungen zuzulassen, am 29. August 1645 mit einem Zirkular- schreiben
; mit ihm wurde das lange umstrittene
ius belli ac pacis der Reichs- stände nicht rechtlich, aber faktisch anerkannt
Repgen ,
Dreißigjähriger Krieg, 182.
.
II. Beratungen über den Modus consultandi und den Ausschluß einiger Reichsstände
Fast genau einen Monat, bevor die Einladung Kaiser Ferdinands III. an die Reichsstände zum Friedenskongreß erging, traten die evangelischen fürstlichen Gesandten in Osnabrück am 28. Juli zu einer ersten förmlichen Sitzung zusam- men
. Aus ihrer Sicht war es unnötig, die kaiserliche Einladung abzuwarten, denn ihres Erachtens besaßen die Reichsstände Admission, Session und Votum
iure proprio
Nr.
[ 2 ] , s. z. B. Votum Brandenburg-Kulmbachs (S. 9 Z. 11), Votum Mecklenburgs (S. 15 Z. 14).
. Anlaß zu dieser ersten Sitzung gab der tags zuvor mitgeteilte Len-
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gericher Schluß
. In dieser und den folgenden Sitzungen war demgemäß der Mo- dus consultandi Hauptberatungsgegenstand. Gleich zu Anfang zeigte sich, wie entscheidend der schwedische Einfluß war: Über den Tagungsort hatten die Fürst- lichen beschlossen, daß zwei Kollegien an einem Ort und das dritte, der Fürsten- rat , am anderen zusammentreten sollten. Nachdem Salvius die Fürstlichen hatte wissen lassen, daß Schweden es für herabsetzend halte, wenn nur ein Kollegium in Osnabrück und zwei in Münster tagten
, wurde umgehend beschlossen, daß die Kollegien in sich geteilt werden sollten, so daß alle drei an beiden Kongreßorten vertreten sein würden. Die Reichsstädte stimmten am 3. August zu
. Das Osna- brücker Conclusum sollte Fürsten und Ständen in Münster mitgeteilt werden, um zu demonstrieren, daß keine Separation beabsichtigt sei und die Einheit des in Münster und Osnabrück tagenden Kollegiums bewahrt bleibe
.
Der Fürstenrat Münster wollte zunächst eine Gesamtkonferenz veranstalten, um gemeinsam in Münster über den Modus consultandi zu beraten
Der im Auftrag von Fürsten und Ständen hin und her reisende kulmbachische
Ges.
Müller unterrichtete den
FR
Osnabrück von diesem Beschluß (s. Nr.
[ 6 ] und
[ 6a ] ).
. Der Fürstenrat Osnabrück blieb jedoch mehrheitlich bei dem Beschluß vom 3. August
. Ein ent- scheidender Grund für dieses Insistieren war das Schicksal der
Exclusi, jener Reichsstände, die aus unterschiedlichen Gründen nach Meinung der Kaiserlichen und Katholischen von den Beratungen ausgeschlossen bleiben sollten. Dabei ging es an erster Stelle um das Erzstift Magdeburg. Die Admission des evangelischen Administrators zu dem reichstagsähnlichen Friedenskongreß war deshalb beson- ders heikel, weil sie Kirchenrecht und Reichsrecht, den Augsburger Religionsfrie- den (§ 18
ARF
: Geistlicher Vorbehalt) und den Prager Frieden
, berührte. Die evangelischen Administratoren des Erzstifts waren seit 1582 auf Reichstagen nicht mehr zugelassen worden
Siehe Nr. 1 Anm. 9; Nr.
[ 34 Anm. 37 ] .
, so daß die Gesandten mit Recht fürchteten, daß bei katholischer Präsenz bzw. Dominanz die Admission Magdeburgs verweigert würde. Wie sich zeigte, waren die Widerstände gegen die Zulassung stärker als bei den anderen
Exclusi, und sie kamen schließlich vor allem von dem Bischof von Osnabrück und kurkölnischen Primargesandten Wartenberg
, der auch sonst mit besonderem Nachdruck für die katholischen Belange eintrat.
Ferner gehörten Hessen-Kassel und Baden-Durlach zu den
Exclusi, außerdem Nassau-Saarbrücken aus der Reihe der Wetterauischen Grafen und Straßburg aus dem Reichsstädterat. Hessen-Kassels Admission wurde verweigert, weil es gegen Kaiser und Reich Krieg führte, Baden-Durlach und Nassau-Saarbrücken zählten
[p. LXII]
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zu den Reichsständen, die in einem Nebenrezeß zum Prager Frieden von der Am- nestie ausgeschlossen worden waren, und die Reichsstadt Straßburg war dem Pra- ger Frieden nicht beigetreten und wurde deshalb nicht zugelassen
Siehe Nr. 1 Anm. 9 und, zu Nassau-Saarbrücken, Nr.
[ 5 Anm. 16 ] .
. Daß Magde- burg , Hessen-Kassel, Baden-Durlach und Straßburg tatsächlich exkludiert wur- den , hatte sich bei der Publikation des Lengericher Schlusses gezeigt: Ihre Gesand- ten waren nicht zur Teilnahme aufgefordert worden
Siehe Nr.
[ 1 ] . Zuvor hatten Kurköln, Kurbayern und Kurbrandenburg auf kurmainzisches Ver- langen über die Admission Straßburgs beraten. Die Frage, ob Magdeburg und Hessen-Kassel zuzulassen seien, wurde zwar berührt, stand aber gar nicht zur Debatte (
APW IIIA 1,1 Nr. 29).
.
Die Verhandlungen gerieten in Bewegung, nachdem die Osnabrücker Fürsten und Stände die Kaiserlichen um Vermittlung gebeten hatten
. Nassau und Vol- mar , die kaiserlichen Gesandten in Münster, beriefen eine Konferenz ein, auf der sie die reichsständischen Gesandten ersuchten, nochmals über den Verhandlungs- modus zu beraten
. Die daraufhin gefaßten Conclusa vom 2. und 4. September
entsprachen insofern den Osnabrücker Vorstellungen, als sie der Teilung der Reichskollegien und der Verhandlung an beiden Kongreßorten zustimmten, doch gewährten sie nicht die Admission der
Exclusi. Im Conclusum vom 2. September hieß es, daß alle Reichsstände, die bisher auf Reichstagen Session und Votum ge- habt hätten,
cum pleno iure suffragii zugelassen werden sollten. Da Magdeburg seit über sechzig Jahren nicht auf Reichstagen votiert hatte, wäre es demnach auch von den Friedensverhandlungen ausgeschlossen worden. Die Osnabrücker Stände versicherten Magdeburg ihrer Unterstützung, doch galt dieses Versprechen nur für die Zulassung zu Session und Votum, nicht für die Führung des Direktoriums. Magdeburg räumte deshalb ein, daß man, falls Österreich nach Osnabrück komme, ihm für dieses Mal das Direktorium überlassen würde. Man werde aber nicht die Ankunft des österreichischen Direktoriums abwarten, sondern die Ver- handlungen weiterführen, sobald die kaiserlichen Responsionen auf die Propositio- nen II der Kronen veröffentlicht worden seien
Siehe die magdeburgische Erklärung im Anschluß an die erste Umfrage in Nr.
[ 10 ] .
.
Die kaiserlichen Responsionen wurden am 25. September 1645 den Osnabrücker Reichsständen eröffnet
. Schon vorher war sowohl den Ständen als den Schweden bekannt, daß die Kaiserlichen die Gesandten Magdeburgs, Hessen-Kassels, Ba- den -Durlachs und Nassau-Saarbrückens nicht zur Teilnahme an dem feierlichen Akt auffordern würden, während die Zulassung Straßburgs inzwischen gewährt worden war
. Wie sich herausstellte, waren die reichsständischen Gesandten eher zu einem Kompromiß bereit als Schweden, das auf der Zulassung der besagten Reichsstände insistierte. Schließlich konnte Oxenstierna durch eine Deputation
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kurfürstlicher und fürstlicher Deputierter bewogen werden, die Publikation trotz Ausschluß der Stände hingehen zu lassen. Die Deputierten mußten im Gegenzug versprechen, daß sie nicht vor Zulassung der
Exclusi mit den Verhandlungen beginnen würden
. Dieses Versprechen verpflichtete die Reichsstände künftig zur Assistenz und bewirkte damit einen noch engeren Zusammenhalt der Evangeli- schen und bestärkte die Anlehnung an Schweden.
Vorerst bestand kaum Hoffnung, die Zulassung der
Exclusi zu erreichen. Die Kaiserlichen hatten sich nämlich auf einen Spezialbefehl Ferdinands III. berufen, wonach die dann ausgeschlossenen Reichsstände nicht bei der Veröffentlichung der kaiserlichen Responsionen zugegen sein dürften
. Zudem hatte man Nachricht, daß die Stände in Münster nach wie vor die Admission der
Exclusi zurückwie- sen
. Aus diesen Prämissen ergab sich, daß die evangelischen Gesandten, ein- schließlich der
Exclusi und weiterhin unter dem Direktorium des besonders ge- fährdeten Magdeburg, unter sich blieben und die Beratungen fortführten.
Allerdings wollte man den Eindruck der Separation vermeiden. Deshalb sollten die Beratungen behutsamb undt in geheim
geschehen
So der
Ges.
der Fränkischen Gf.en in der zweiten Umfrage von
sessio 10 (s. Nr.
[ 15 ] ).
. Außerdem beabsichtigte man, nur von incidentpuncten oder sonsten praeparatorie und informations- weiß deliberando fortzufahren
So das magdeburgische Direktorium nach
Fränkische
Grafen
A I am Schluß von sessio 10
(s. Nr.
[ 15 ] , textkritischer Apparat).
.
Die Informationen sollten jenen Gesandten dienen, die sich am 12. September bereiterklärt hatten, für eine Weile in Münster zu votieren
.
In den Sitzungen des ersten Oktoberdrittels ging es einmal um die Korrespondenz mit Fürsten und Ständen in Münster und damit vor allem um die Admissions- frage , zum anderen um die Vorbereitung der Beratungen über die Propositionen der Kronen und die kaiserlichen Responsionen. Kurfürstliche und Fürstliche be- richteten in getrennten Briefen nach Münster von dem Versprechen, das sie Oxen- stierna gegeben hatten
Der Brief von Fürsten und Ständen ist auf den 18. [/28.] September datiert, wurde aber später abgeschickt: Noch am 2. Oktober wurde über ihn beraten (s. Nr.
[ 16 Anm. 3 ] ; Nr.
[ 19 bei Anm. 1 ] ). Der Brief der kfl.
Ges.
datiert vom 20./30. September (s. Nr. 19 Anm. 2). Zunächst hatten fürstliche und kfl.
Ges.
einen gemeinsamen Brief schreiben wollen, doch der Exzellenz- titel -Streit verhinderte dies (s. Nr.
[ 16 ] ).
. Sie erhofften sich viel davon; denn jetzt war die Admis- sionsfrage auf einem neuen Stand: Hinter der Forderung nach Zulassung standen nicht mehr nur die evangelischen Reichsstände, sondern Schweden. Die Erwar- tungen wurden jedoch enttäuscht, denn der Fürstenrat Münster entschied wie- derum mehrheitlich gegen die Admission der
Exclusi
Siehe Nr.
[ 20 bei Anm. 77 ] . Die Information von diesem Beschluß gab Oelhafen während der Sitzung am 7. Oktober.
. Es schien also an der Zeit, einige Zugeständnisse zu machen. So konzedierte Magdeburg am 9. Oktober, bei
[p. LXIV]
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dem Friedenskongreß ausnahmsweise und nur im äußersten Notfall auf der welt- lichen Bank sitzen zu wollen
Siehe Nr.
[ 21 ] zu Beginn: Erklärung des magdeburgischen Direktoriums zu Punkt 1.
. Auch hielt man es für besser, nicht länger auf den Rechten der abwesenden evangelisch besetzten Hochstifte zu bestehen
Siehe Nr.
[ 21 ] , erstes Votum Sachsen-Altenburgs und Coburgs, Punkt 1 (ß). Dem entspricht Punkt 2 des Conclusums.
. Dies löste einen Protest Mecklenburgs wegen der Hochstifte Schwerin und Ratzeburg aus, für die der mecklenburgische Gesandte Kayser in einigen der vorangegangenen Sitzungen ausdrücklich und, wenn dies nicht geschehen war, stillschweigend vo- tiert hatte
Ausdrückliches Votum: s. z. B. Nr.
[ 2 bei Anm. 48 ] und
[ 49 ] . In der 14. Sitzung gab Kayser an, daß er bisher immer auch für die beiden Hochstifte votiert habe (s. Nr. 21 bei Anm. 18).
. Man antwortete ihm, daß seine Legitimation wegen der beiden Hochstifte geheimgehalten werden solle, da es große Schwierigkeiten geben würde, falls die katholischen Reichsstände davon erführen. Sein Anliegen sollte bei der Beratung der Gravamina berücksichtigt werden
. Ferner waren das Hochstift Lübeck und das Erzstift Bremen betroffen. Für Lübeck sollte der sach- sen -lauenburgische Gesandte votieren, falls die evangelischen Hoch- und Erzstifte zugelassen würden. Dies galt jedoch von vornherein als unwahrscheinlich, und der Gesandte (Gloxin) war nicht instruiert, auf seiner Zulassung namens des Hochstifts zu bestehen
Siehe Nr.
[ 11 ] , erstes Votum Sachsen-Lauenburgs.
. Das Erzstift Bremen war schwedisch besetzt und wurde von Schweden, wie sich im Januar 1646 bestätigte, als Teil seiner Territorialsa- tisfaktion gefordert. Der Administrator verlangte hingegen Restitution, weshalb seine Gesandten seit der Jahreswende 1645/1646 in Stockholm verhandelten. Erst als sich abzeichnete, daß diese Mission ergebnislos verlief, zeigte der Administra- tor Interesse an den Westfälischen Friedensverhandlungen und bevollmächtigte im Februar 1646 selbst einen Gesandten. Bis Ende März 1646 hoffte er, daß die- ser zur Session im Fürstenrat und Corpus Evangelicorum zugelassen werde, was jedoch nicht geschah
Lorenz ,
Bremen, 101–106, 117f, 124ff.
. Der erzstiftische Gesandte hätte spätestens im Oktober 1645 zur Stelle sein müssen, um seine Ansprüche wirkungsvoll anzumelden. Da er fehlte und der für das Hochstift Lübeck vorgesehene Gesandte nicht instruiert war, seine Admission ernsthaft zu betreiben, der mecklenburgische Gesandte aber für seine Admission für die Hochstifte Schwerin und Ratzeburg keine Unterstüt- zung erhielt und auf später vertröstet wurde, blieb nur das Erzstift Magdeburg, das seine Zulassung durchsetzen wollte und dabei auf die mehr oder weniger ent- schlossene Hilfe der anderen protestantischen Reichsstände rechnen konnte.
Die Konzessionen in der Admissionsfrage geschahen in der Erkenntnis, daß die Zulassung Magdeburgs nur mit Mühe zu erreichen sein würde. Hessen-Kassel meldete, daß die katholischen Stände wegen des Erzstifts Schwierigkeiten mach- ten , Frankreich aber Magdeburg zugelassen sehen wollte, wenn dieses einen Re- vers ausstellte
Nr.
[ 21 ] , erstes Votum Hessen-Kassels, textkritischer Apparat.
. Am 10. Oktober teilte eine Deputation den Kaiserlichen mit, daß
[p. LXV]
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Magdeburg bereit sei, einen solchen auszustellen. Doch die Unterstützung der kai- serlichen Gesandten schien zweifelhaft, zumal sie der Meinung waren, daß das Oxenstierna gegebene Versprechen die Stände
so stark nicht verpflichte
. Tat- sächlich erhielten sie noch im Oktober neue Instruktionen Kaiser Ferdinands, die Admission Magdeburgs und die der anderen
Exclusi abzulehnen
APW
[ II A 2 Nr. 249 ] (Linz 1645 X 5). Nassau und Volmar schrieben am 10. Oktober aus Münster, daß die Admission Magdeburgs wie die der anderen
Exclusi abzulehnen sei (
APW
[ II A 2, 512 ] ).
.
Damit die Admission der Exclusi
in Münster weiter betrieben werde, sandten Fürsten und Stände am 10. Oktober Heher und Gloxin dorthin
. Ergebnis ihrer Bemühungen war das Concept eines reverses pro Magdeburg in puncto admis- sionis ,
das die Deputierten am 20. Oktober nach Osnabrück schickten
.
Inzwischen begannen in Osnabrück die Sitzungen eines Ausschusses, der sich in vorbereitenden Beratungen mit den Propositionen der Kronen und den kaiser- lichen Responsionen befaßte. Mitglieder waren Sachsen-Altenburg (Thumbshirn und Carpzov), das als höchstrangiger Stand das Direktorium führte, Braun- schweig -Lüneburg (Lampadius), die Fränkischen Grafen (Oelhafen von Schöllen- bach ) und als Vertreter der Reichsstädte Straßburg (Marcus Otto)
Die fürstlichen
Ges.
wurden auf Vorschlag Magdeburgs ernannt (s. Nr.
[ 22 bei Anm. 50 ] ).
. Anscheinend wären auch die Gesandten der Wetterauischen Grafen, Geißel und Heidfeld, gern nominiert worden. Sie waren immer bestrebt, ihre Stimme einzubringen und möglichst vielen Deputationen anzugehören, was sicherlich damit zusammenhing, daß die wetterauischen Gravamina die Forderung enthielten, daß künftig stets ein Gesandter der Wetterauischen Grafen zu den ordentlichen Reichsdeputationen hinzugezogen werden solle
Siehe Nr.
[ 33 (S. 80 Z. 10–15) ] . Die Wetterauer Gf.en waren an zwölf Deputationen beteiligt (s. Nr.
[ 14 ] ,
[ 23 ] ,
[ 30 ] ,
[ 42 ] ,
[ 44 ] ,
[ 46 ] ,
[ 71 ] ,
[ 79 ] ,
[ 81 ] ,
[ 88 ] , 94a und 94b).
. Geißel und Heidfeld scheinen befürchtet zu haben, daß die Gravamina der Grafen im Ausschuß nicht genügend Beachtung fänden
. Man empfahl ihnen, die Gravamina schriftlich einzureichen, damit sie berück- sichtigt würden – was dann doch nicht geschah, weil es viel zu weitläufig gewesen wäre, die Gravamina zu inserieren
. Vielleicht fürchteten die Gesandten dies schon bei der Nominierung der Ausschußmitglieder, daß nämlich die Wetterauer die zahllosen Gravamina der Grafen einbringen wollten, was die Arbeit über Ge- bühr mit Partikularfragen belastet hätte. Auch ein anderer Aspekt ist denkbar: Geißel und Heidfeld waren beide reformiert, die große Mehrheit des Osnabrüc- ker Fürstenrates aber war lutherisch – und dem Ausschuß gehörten ausschließlich Lutheraner an, was bei der Beratung über den Einschluß der Reformierten in den Frieden Konsequenzen hatte.
[p. LXVI]
[scan. 66]
III. Der Erste Entwurff
des Gutachtens der Evangelischen Staende zu Oßna- brueck ,
das Vollstaendige Gutachten
und die Gravamina Evangelicorum
Siehe Nr.
[ 24 Anm. 1 ] (zum
Ersten Entwurff
), Nr. 41 Anm. 1 (zum Vollstaendigen Gutachten
) und Nr. 59 Anm. 3 (zu den Gravamina Evangelicorum
).
Der
Erste Entwurff war das Ergebnis der im Oktober 1645 unter sachsen- alten- burgischem Direktorium und in deren Quartier abgehaltenen Ausschußsitzun- gen
Von diesen sind fünf durch Protokolle dokumentiert (s. Nr.
[ 24–28 ] ). Weitere Sitzungen sind nur durch Diariumseinträge bezeugt (s. Nr.
[ 28 Anm. 50 ] ).
. Die Deputierten hatten gleichzeitig über die schwedische und französische Proposition II und die entsprechenden kaiserlichen Responsionen beraten; Leitfa- den war die schwedische Proposition gewesen, die sie Artikel für Artikel durchge- gangen waren. In der vierten Sitzung wurde die Arbeit aufgeteilt: Thumbshirn und Carpzov übernahmen die
Gravamina ecclesiastica, Otto die
Gravamina politica. Oelhafen wollte den Justizpunkt bearbeiten, und Lampadius reservierte sich Artikel 1, 2, 3, 5 und 6 der schwedischen Proposition und damit grundle- gende , verfassungsrechtliche Fragen (Wahl des römischen Königs, Befugnisse des Reichstages, Bündnisrecht der Reichsstände) und zentrale Punkte, die Krieg und Friedensschluß betrafen (kriegführende Parteien, Kriegsbeginn, Partner des Frie- densschlusses , Amnestie)
.
Noch bevor die Diktatur des
Ersten Entwurffs beendet war, traten die evangeli- schen fürstlichen Gesandten am 10. November zusammen
. Die Eile war durch Madgeburgs Furcht begründet, daß das gerade in Osnabrück eintreffende österrei- chische Direktorium ansagen lassen würde und damit die Evangelischen an den von Magdeburg geleiteten
conferentien hinderte. Der Admissionspunkt war im- mer noch nicht geregelt, so daß die
Exclusi mit ihrem Ausschluß rechnen mußten. Heher beruhigte zwar, er habe in Münster deutlich gemacht, daß die evangeli- schen Gesandten erst nach Admission der fraglichen Stände einer Ansage folgen würden
, doch wickelte man trotzdem die Beratung des
Ersten Entwurffs inner- halb von fünf Tagen sehr zügig ab. Am 21. November wurde der korrigierte
Erste Entwurff verlesen
. Am 25. November beschloß die Mehrheit der Gesand- ten , daß das Gutachten nach vorheriger Beratung im Reichsstädterat und einer Einigung mit den Reformierten dem österreichischen Direktorium in Osnabrück übergeben werden solle
. In den nächsten vier Sitzungen
berieten die Gesandten über weitere Ergänzungen und Korrekturen an dem
Entwurff, der durch die viel- fachen Änderungen und Einschübe zu dem als
Vollstaendiges Gutachten überlie-
[p. LXVII]
[scan. 67]
ferten Text wurde
Siehe Nr.
[ 41 Anm. 1 ] . Die dort angegebene handschriftliche Fassung wurde am 15. Dezember 1645 überschickt, so daß dieser Termin einen Orientierungspunkt bei der Datierung des
Voll- staendigen Gutachtens bildet.
. Trotz angestrebter Geheimhaltung war der
Entwurff schnell bekanntgeworden
und hatte bei nicht wenigen Anstoß erregt. Deshalb beschloß der Fürstenrat am 14. Dezember, die
Gravamina ecclesiastica zusammen mit dem Justizpunkt auszugliedern und getrennt zu übergeben, die Auslieferung des übrigen aber zurückzustellen
Siehe Nr.
[ 48 ] . Das
Vollstaendige Gutachten
wurde also in der Form, wie es bei
Meiern
I, 801–831,
abgedruckt ist, nie übergeben oder ausgelieffert,
wie das Lemma bei
Meiern
irri- tierenderweise besagt.
. Zwar enthielten auch die
Gravamina genügend Angriffspunkte, doch waren sie größtenteils seit langem bekannt und konnten des- halb kaum Entrüstung hervorrufen. Ferner wurde erwogen, daß die katholischen Stände das Gesamtbedenken nicht annehmen würden, da sie das magdeburgische Direktorium nicht anerkannten. In
causis communibus würden die katholischen Stände sich jedoch nicht separieren, so daß man auf ihre Unterstützung rechnen könne. Wichtig war vor allem, daß Oxenstierna geraten hatte, die
Gravamina herauszugeben. Die Schweden warteten auf deren Publikation, um sie in ihrer Replik zu verwenden
Rat Oxenstiernas, nur die Gravamina
herauszugeben: s. Nr. 48 Anm. 7; Schweden benötigte die Gravamina
für die Replik: Nr. 56 Anm. 39.
. Eine Reihe wichtiger Forderungen fand sich dann tatsäch- lich in der am 7. Januar 1646 veröffentlichten Replik und verursachte die erwar- tete Empörung. So gab sich Trauttmansdorff sehr erregt über das Stichjahr 1618 für die verlangte Amnestie und meinte,
man begehre eine anarchiam
. Die sachsen-altenburgischen Gesandten hatten solche Reaktionen vorausgesehen und die Publikation der Repliken abwarten wollen, da die Kronen
in vielen das odium von den evangelischen Ständen ablenken würden
Siehe Nr.
[ 48 ] , erstes Votum Sachsen-Altenburgs.
.
Nachdem die Fürstlichen auch das reichsstädtische Votum Curiatum ueber den im Fuersten=Rath gemachten Aufsatz
angehört, beraten und gewissen Ände- rungswünschen zugestimmt hatten, wurden die Gravamina ecclesiastica
am 25. Dezember den kaiserlichen und schwedischen Gesandten sowie am 26. Dezember Kurmainz für die katholischen Stände übergeben
. Einen Tag später beschlossen die Fürstlichen, daß so bald wie möglich, und zwar in Osnabrück, mit den katho- lischen Ständen über die Gravamina verhandelt werden solle. Sie benannten De- putierte und versuchten, eine baldige Herausgabe der katholischen Gravamina zu erwirken
, doch zog sich diese noch bis zum 8. Februar 1646 hin
.
Unterdessen wurde die Arbeit am Ersten Entwurff
bzw. dem Vollständigen Gutachten
fortgesetzt. Man sah den Wert allein schon darin, daß man sich einer
[p. LXVIII]
[scan. 68]
gewißen meinung vergliechen, davon ex inconstantia nicht abzuschreiten
Nr.
[ 48 ] , erstes Votum Sachsen-Altenburgs.
.
Die Beratung über das Reichs=Staedtische Votum Curiatum,
die sich bislang nur auf die Gravamina und den Justizpunkt erstreckt hatte, wurde zu Ende geführt
. Als die Repliken der Kronen vorlagen, beschloß man, das Gutachten
nach Maß- gabe der schwedischen Replik zu überarbeiten und bei den bevorstehenden sessio- nes publicae
Punkt für Punkt von dem ersten Votanten der Evangelischen vor- tragen zu lassen; die Nachstimmenden könnten es dann gutheißen oder auch mo- difizieren . So sei die aufgewendete Mühe nicht unnütz gewesen, und die Evange- lischen führten ein einheitliches Votum
Siehe Nr.
[ 82 bei Anm. 27 ] (= Sachsen-Altenburg) und das darauf folgende braunschweigische Votum sowie Punkt 3 des Conclusums. Die Überarbeitung begann am 29. Januar 1646 (s. Nr.
[ 86 ] ).
. Der sachsen-lauenburgische Gesandte schlug zwar noch einmal vor, ob es nicht doch als formalisiert bedencken
über- geben werden solle, falls Kurmainz die Ansage verzögere
Siehe Nr.
[ 86 ] , zweite Umfrage, Votum Sachsen-Lauenburgs.
. Doch diese Sorge war überflüssig, denn am 3. Februar begannen endlich die Osnabrücker Fürstenratssit- zungen unter österreichischem Direktorium, die sich durch eine Unpäßlichkeit Richtersbergers zuletzt noch um einige Tage verzögert hatten
. Die durch ihre langen und intensiven Beratungen gut vorbereiteten Evangelischen konnten guten Gewissens daran teilnehmen, da die Exclusi
inzwischen zugelassen worden wa- ren . Die Admission Hessen-Kassels, Baden-Durlachs und Nassau-Saarbrückens, über die hauptsächlich in Münster verhandelt wurde, war schon im November bewilligt worden
. Katholische und evangelische Deputierte berieten abschlie- ßend vom 19. bis 22. Dezember 1645 über die Zulassung Magdeburgs
. Zuletzt ging es um die Sitzordnung im Rat und den Titel des Administrators. Man einigte sich schließlich auf die Session zwischen der geistlichen und weltlichen Bank und die Formulierung Postulierter zum Erzbischof.
Die Bedingungen seiner Admis- sion enthielt der ausgehandelte Revers, der auf den 11. [
/21. ]
November datiert ist, tatsächlich aber erst am 22. Dezember endgültig formuliert wurde
. Erst am 31. Januar 1646 wurde über die von Fürsten und Ständen verlangte Zusage be- raten , anderen evangelischen Erz- und Bischöfen keine Assistenz zu Votum und Session zu leisten
. Damit waren alle Bedingungen für die Admission des Erzstifts erfüllt und die evangelischen Reichsstände von dem Versprechen, das sie Oxen- stierna gegeben hatten, entbunden.
Obgleich der Erste Entwurff
bzw. das Vollstaendige Gutachten der Evangeli- schen Staende
in fast jedem der 18 Artikel bedeutsam und die Diskussion über dieselben aufschlußreich erscheinen, können hier nur zwei Aspekte herausgegriffen
[p. LXIX]
[scan. 69]
werden. Der eine hatte großen Einfluß auf die Verhandlungen des Fürstenrats, und der andere charakterisiert die problematischen Beziehungen zwischen Kur- brandenburg und dem Fürstenrat. Gemeint sind der Einschluß der Reformierten in den Frieden und Gravamen Politicum IV,
in dem über Eingriffe,
die Fürsten- rat und Städterat von Seiten des Kurfürstenrats geschehen seien, Klage geführt wird.
In Artikel 4 der schwedischen Proposition, der dem Justizwesen gewidmet war, wurde über die Reformierten gesagt, daß sie im Religionsfrieden mit begriffen seien, weshalb für sie alles das gelten solle, was dort über die Evangelischen gesagt sei
. Es ging also um die politische oder administrative Einbeziehung der Refor- mierten
, oder, anders ausgedrückt, um die religionsrechtliche Frage, ob die Re- formierten in das paritätische, bislang auf Katholische und Augsburger Konfes- sionsverwandte beschränkte Verfassungssystem des Reiches offiziell einbezogen werden sollten. Salvius hatte auf Drängen Hessen-Kassels diesen Passus inse- riert
, weshalb es nicht erstaunt, daß die Reformierten an der Formulierung der Schweden nichts auszusetzen hatten. In der kaiserlichen Responsion wurde die Anerkennung der Reformierten an die von den Reformierten abgelehnte Bedin- gung geknüpft:
si ipsi velint & quiete vivant
. Die Mehrheit der Lutheraner sah im Kalvinismus eine aggressive, bedrohliche Kraft, gegen die sie sich schützen müsse. Typisch ist der Vorwurf des Straßburgers, die Reformierten griffen um sich wie der Krebs
. Deshalb wollten die Lutheraner ihnen zwar die reichsrechtliche Sicherheit, aber auf keinen Fall das Ius reformandi zugestehen. Die Ausschuß- mitglieder beschlossen, daß die Reformierten zur Sicherstellung der Lutheraner einen Revers ausstellen sollten. Ferner gedachte man, die Schweden als Vermittler einzuschalten
– durch sie war die Frage schließlich zum Verhandlungsgegen- stand geworden, keineswegs zur Freude der Lutheraner. Im
Ersten Entwurff wurden die Reformierten mit keiner Silbe erwähnt. Nachdem diese um Stellung- nahme gebeten hatten, berieten die Lutheraner über eine in ihr
Gutachten zu inserierende
Erklärung, nach der die Reformierten nur insoweit in den Religions- frieden einzuschließen seien, daß sie den Schutz und die Sicherheit desselben ge- nössen
.
Die Ablehnung der Reformierten war einhellig und entschieden. Die
Erklärung sei gefährlicher, als ein Jesuit sie hätte formulieren können, meinte Milagius
. Sie
beraube die Reformierten des Ius reformandi und sei ebenso wie die Ausstellung
[p. LXX]
[scan. 70]
eines Reverses abzulehnen
. Die Reformierten blieben nunmehr den Fürstenrats- sitzungen fern, bis Sayn-Wittgenstein nach Osnabrück kam, um die Verhandlun- gen zu leiten
. Der Graf konnte Oxenstierna als Mediator gewinnen und über- gab ihm eine
Formel, die anstelle der abgelehnten
Erklärung dem
Gutachten inseriert werden sollte, was aber nicht geschah; auch die
Gravamina Evangelico- rum enthielten nichts über die Reformierten
. Daß die schwedischen Gesandten dem Standpunkt der Lutheraner zuneigten, zeigte sich bei Übergabe der
Grava- mina , als sie mit dem Bremer Deputierten eine auch theologische Fragen strei- fende Diskussion begannen
. Sicherlich war ihre zunehmend kritische Einstel- lung Reflex der negativen Resonanz des schwedischen Klerus und der Krone auf ihren Einsatz für die Reformierten
. Auch eine neue Instruktion der Königin
brachte im Januar 1646 keine Wende. Die schwedische Replik vom 7. Januar 1646 war für die Reformierten eine Enttäuschung, da dort nur Aufklärung über die Formel
si ipsi velint & quiete vivant erbeten wurde
. Entsprechend weiger- ten sich die Schweden, vor Veröffentlichung der kaiserlichen Duplik Erklärungen abzugeben, die über den Wortlaut ihrer Proposition hinausgingen
.
Die Reformierten kamen also bis zum Februar 1646 keinen Schritt über das hin- aus , was sie durch Artikel 4 der schwedischen Proposition erreicht hatten. Da sie sich zeitweise separierten, kam es im Dezember 1645 zu drei Sitzungen mit allge- meinen Beratungsthemen, an denen nur Lutheraner teilnahmen
. Außerdem gab es jeweils drei Sondersitzungen der Reformierten und der Lutheraner, in denen über den Einschluß der Reformierten in den Frieden debattiert wurde
. All diese Verhandlungen brachten jedoch kein Ergebnis: Die Lutheraner verwiesen die Re- formierten an die Schweden, und diese verwiesen sie auf die kaiserliche Duplik, so daß zunächst alles unentschieden blieb.
Bei der Beratung des Ersten Entwurffs
beanstandete der kurbrandenburgische Gesandte Wesenbeck, der im Fürstenrat für Pommern votierte, daß Fürsten- und Städterat dem Kurfürstenrat unterschiedene eingriffe
in ihre Rechte vorwar- fen
Siehe Nr. 34 bei Anm. 141.
. Daraufhin wurden zwar einzelne Änderungen in dem Artikel vorgenom- men , doch blieb das Wort eingriffe
stehen. Sehr schnell sprach sich herum, daß der Erste Entwurff sehr nachdencksame, bevorab wider der herren churfur- sten praeeminentz laufende sachen
enthalte. Diese Nachricht erreichte selbst ka-
[p. LXXI]
[scan. 71]
tholische
Gesandte in Münster, die sonst noch kaum etwas vom Ersten Entwurff
wußten
. Anfang Januar 1646 ließen die kurbrandenburgischen Prinzipalge- sandten offiziell durch den pommerschen Gesandten im Fürstenrat anfragen, ob auch der Kurfürst von Brandenburg mit dem Vorwurf gemeint sei, daß der Kur- fürstenrat dem Fürstenrat eintrag
tue
Siehe Nr. 76 bei Anm. 152.
. Die Gesandten waren über diese ange- muthete erklärung befrembdet
Siehe Nr.
[ 78 ] , zweite Umfrage, Votum Sachsen-Altenburgs.
.
Sie erinnerten daran, daß sie immer ganz eh- renvoll des brandenburgischen Kurfürsten gedacht hätten, außerdem nicht instru- iert seien, servilia consilia
zu führen. Auch gedachte man des schimpfs,
den die Kurbrandenburger dem Fürstenrat durch die mehrfache Annahmeverweigerung der Gravamina Evangelicorum
zugefügt hatten
. Da der pommersche Gesandte nicht um die Beantwortung seiner Anfrage anhielt, ließ man die Sache ruhen, um freundtschafft und glimpf zu erhalten
Siehe Nr.
[ 80 ] , Conclusum nach der dritten Umfrage.
.
Immerhin war es zu einer Anfrage Kurbrandenburgs gekommen, obgleich die
Gravamina Politica gar nicht offiziell übergeben worden waren. Wieviel mehr Unannehmlichkeiten hätten sich die evangelischen Fürsten und Stände eingehan- delt , wenn sie das
Vollständige Gutachten tatsächlich übergeben hätten! Die kleine Auseinandersetzung um die
eingriffe des Kurfürstenrats ist auch sympto- matisch für die Beziehungen der evangelischen Fürsten und Stände zu Kurbran- denburg . Sie waren vielfältigen Belastungen ausgesetzt durch den Exzellenztitel-Streit, durch die Auseinandersetzungen zwischen Reformierten und Lutheranern sowie schließlich auch durch die Gravamina des Fürstenrats über den Kurfürsten- rat . Hin und wieder wurden sie zusätzlich verschärft durch das heftige Tempe- rament Wesenbecks
. Eine geschlossene Linie aller evangelischer Reichsstände konnte deshalb nicht entstehen, so sehr die Fürstlichen dies auch begrüßt hätten.
IV. Kriegsereignisse und Fürstenrat. Die allgemeine Lage im Herbst 1645
Die Zeit von Sommer 1645 bis Ende Januar 1646 war arm an herausragenden militärischen Ereignissen. Allerdings fand die Übergabe Kaneas an die Türken, die den vierundzwanzigjährigen Krieg der Osmanen gegen das venezianische Kreta einleitete, auch im Fürstenrat Osnabrück ein fernes Echo
. Einen türkischen Ein- fall in Krain und Windischmark erwähnten die kaiserlichen Gesandten gegenüber einer Deputation des Fürstenrates als Beweis für die Bedrängnis des Kaisers und seinen daraus resultierenden Willen, die Friedensverhandlungen zu befördern
Siehe Nr. 23 bei Anm. 13.
. Eigentlich täuschte diese Meldung, denn in Wirklichkeit hatten sich die Beziehun- gen zwischen Wien und der Pforte in der zweiten Jahreshälfte 1645 entspannt. Die
[p. LXXII]
[scan. 72]
Osmanen waren durch ihren Angriffskrieg im östlichen Mittelmeer gebunden und wurden auch durch eine diplomatische Initiative Wiens bewogen, ihrem Vasallen Fürst Rákóczy von Siebenbürgen zu befehlen, seinen Vormarsch abzubrechen und Verhandlungen mit Wien zu beginnen. Dieser Umschwung kam gerade rechtzei- tig , um die Vereinigung Rákóczys mit den schwedischen Truppen unter Torstenson zu verhindern
. Schweden hatte in seiner Proposition II Satisfaktion für Rákóczy gefordert, was nach dessen Frontwechsel gegenstandslos wurde. Dem trug man auch im Fürstenrat Osnabrück Rechnung
.
Die Einnahme Butzbachs und Marburgs durch Hessen-Kassel war zwar eine Mi- litäraktion minderen Ranges, doch betraf sie den Fürstenrat, da die Kontrahenten im Marburger Erbschaftsstreit, Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, zu seinen Mitgliedern zählten. Der Landgraf von Hessen-Darmstadt wandte sich nach Ein- nahme der beiden Städte an den Fürstenrat und ließ um Interzession bei Schwe- den und Hessen-Kassel bitten
. Die Gesandten zeigten eine gewisse Zurückhal- tung , da sie im Erbschaftsstreit nicht Partei ergreifen wollten. Man beschloß des- halb , ein
glimpflich schreiben an die Landgräfin zu schicken und eine Deputa- tion zu dem hessen-kasselschen Gesandten Scheffer zu entsenden
Siehe Nr. 63 bei Anm. 22–23; Nr.
[ 64 ] .
. Die Interzes- sion bei Schweden unterblieb, obgleich der Darmstädter darauf drängte.
Die Beeinträchtigungen, die das Reichskammergericht zu Speyer durch den Krieg erlitt, waren allgemein bekannt. Im September 1644 war die Stadt von den Franzosen besetzt worden, und seither hatte das Kammergericht oft und an vielen Stellen um Intervention gebeten. Im September 1645 befaßte sich der Osnabrüc- ker Fürstenrat mit dem Antrag, bei allen kriegführenden Mächten, besonders aber bei Frankreich, zu intervenieren, damit das Gericht eximiert werde
. Die Ge- sandten waren sich einig, daß eine Neutralisierung Speyers Abhilfe schaffen würde, doch wurde von vornherein bezweifelt, ob dies zu erreichen sei. Man be- schloß , Erkundigungen einzuziehen, ob man gemeinsam mit dem Kurfürstenrat agieren solle, doch geschah dann nichts weiter
. Anfang Februar 1646 hatten die Gesandten erneut Anlaß, sich mit dem Reichskammergericht zu beschäftigen. In einem weiteren Memorial bat das über schwere Einquartierungslast klagende Ge- richt um Intervention bei den Kriegführenden. Dieses Mal blieben die Gesandten nicht untätig, sondern entsprachen dem Begehren mit einem mündlichen Antrag bei dem hessen-kasselschen Gesandten während der Sitzung, einer Deputation zu Trauttmansdorff, einem Memorial für die schwedischen und Briefen an die spani- schen und französischen Gesandten
.
Der Fürstenrat nahm demnach auch an den fernen Kriegen der Osmanen einen gewissen Anteil und befaßte sich mit den unbedeutenderen Militäraktionen im
[p. LXXIII]
[scan. 73]
Reich, wenn auch der Erfolg seiner Interventionen zweifelhaft war, da sie im Fall Hessens nur sehr behutsam vorgetragen wurde und im Fall des Reichskammerge- richts angesichts des mangelnden Willens der entscheidenden Mächte wenig aus- sichtsreich erschien.
Auf politisch-diplomatischer Ebene war die zweite Jahreshälfte 1645 ebenfalls eine Zeit ohne herausragende Ereignisse. Schweden und Frankreich bereiteten ihre Repliken vor, wobei Schweden die
Gravamina Evangelicorum zu Hilfe nahm. Mit Spannung wurden die konkreten Satisfaktionsforderungen der Kronen erwar- tet . Allgemein erhoffte man sich von der Ankunft Trauttmansdorffs ein schnelles Voranschreiten der Verhandlungen, denn es hieß, daß er mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet sei. Tatsächlich war er instruiert, sofort nach seiner An- kunft substantielle Verhandlungen über die Satisfaktion einzuleiten, und führte entsprechende Gespräche zuerst in Münster, wo er am 29. November eintraf, und dann seit dem 15. Dezember in Osnabrück
. Daneben nahm er sich auch ande- rer Verhandlungspunkte an und empfing zum Beispiel viermal eine fürstliche oder fürstlich-städtische Deputation
. Nur wenige Tage nach seiner Ankunft in Osna- brück konnte das leidige Problem der von Schweden geforderten Geleitsbriefe
pro mediatis, das auch die fürstlichen Gesandten beschäftigt hatte, aus der Welt ge- schafft werden
. Mit der Beseitigung dieses Präliminarpunktes war die Veröf- fentlichung der Repliken und damit der Beginn der Hauptverhandlungen ein Stück nähergerückt. Aus Sicht der Reichsstände war nicht der 7. Januar der ent- scheidende Termin, da Schweden an diesem Tag nur den Kaiserlichen die Replik vortrug, sondern der 21. Januar, da die Sachsen-Altenburgischen an diesem Tag das schwedische Protokoll erhielten
. Es dauerte noch einige weitere Tage, bis der Text allen vorlag. Nachdem dann noch Richtersberger genesen war
, konn- ten die Hauptverhandlungen am 3. Februar 1646 beginnen.
V. Die Sitzungen unter magdeburgischem Direktorium in institutioneller Sicht
Der institutionelle Charakter der fünfzig Sitzungen unter magdeburgischem Di- rektorium wandelte sich in der Zeit von Juli 1645 bis Anfang Februar 1646 mehrfach. Zu Beginn bildeten die fürstlichen Gesandten ihrem Selbstverständnis nach einen Teilfürstenrat. Wichtige Voraussetzung dafür war der in der zweiten Sitzung auf schwedische Anregung hin gefaßte Beschluß, daß alle Reichskollegien in sich geteilt werden sollten
. Trotz der örtlichen Trennung würden beide Teil- fürstenräte eine Einheit bilden
(nulla separatio nisi loci
So Lampadius (s. Nr. 3 nach Anm. 24).
). Dementsprechend
[p. LXXIV]
[scan. 74]
wurde der Osnabrücker
Schluß über den Modus deliberandi et agendi dem Für- stenrat Münster mitgeteilt. Der dorthin reisende kulmbachische Gesandte über- brachte ihn dem österreichischen Direktor des Fürstenrats Münster und nahm an der anschließenden Sitzung teil
. In der fünften Sitzung zählten die Osnabrücker Gesandten ihre Voten und stellten fest, daß die Gesandten in Münster kaum die Zahl der Osnabrücker erreichen würden. Da sie also die Mehrheit bildeten, sei der Osnabrücker
Schluß als Conclusum
des fürstlichen collegii zu achten. Die Gesandten brachten ihre Auffassung von der lokalen Separation, die keine institu- tionelle Trennung bedeute, auch brieflich gegenüber dem Fürstenrat Münster zum Ausdruck
.
Die katholischen Stände und die Kaiserlichen sahen die Sitzungen der Evangeli- schen selbstverständlich nicht gern, da diese stets Beschlüsse faßten, die ihren In- tentionen widersprachen. Bereits die Führung des Direktoriums durch Magde- burg , dessen Zulassung bis zum 22. Dezember strittig war, mußten sie mißbilli- gen
; außerdem widersetzten sich die Evangelischen den Wünschen der Kaiserli- chen
und standen offenkundig unter starkem schwedischen Einfluß. Die kaiser- lichen Gesandten versuchten deshalb, katholische Gesandte nach Osnabrück kom- men zu lassen. Diese versicherten, daß sie dazu bereit seien, wenn sich nur erst das österreichische Direktorium dorthin begeben werde. Der österreichische Gesandte Wolkenstein hatte zwar einen entsprechenden kaiserlichen Befehl, doch kam ihm der Aufenthalt allein unter all den evangelischen Ständen zu
beschwehrlich vor, so daß er lieber in Münster blieb, zumal über die Admission Magdeburgs und Hessen-Kassels noch nicht entschieden war
. Diese Bemühungen der kaiserlichen Gesandten setzten die Annahme voraus, daß die Evangelischen einen Teil des Fürstenrates bildeten, dem sich die katholischen Stände selbstverständlich an- schließen würden, wenn sie sich nur erst entschließen könnten, nach Osnabrück zu kommen. Auf derselben Voraussetzung basieren die
Punkte des münsterischen kurfürstlichen Conclusums über den Modus consultandi vom
2. September, in de- nen über die Direktorien im
Fuersten=Rath gesagt wird, daß sie Österreich und Salzburg zuständen und diese sich darüber verständigen müßten, falls Österreich nicht an beiden Orten vertreten sein könne. Magdeburg habe sich in Osnabrück
nur interims-weiß des Direktoriums angenommen
. Demnach betrachtete man die evangelischen Gesandten in Osnabrück als Teil des Fürstenrates, dessen Di- rektorium vorübergehend, bis zum Eintreffen der herkömmlichen, rechtmäßigen Direktoren, von Magdeburg geführt wurde. Dasselbe besagt ein Eintrag im Dia- rium des wetterauischen Gesandten Geißel, der zum 15./25. September notierte,
[p. LXXV]
[scan. 75]
daß vom magdeburgischen Direktorium,
weil Österreich noch nit ankömmen, zum Fürstenrat angesagt worden sei
.
Es kann also kein Zweifel bestehen, daß die Sitzungen unter magdeburgischem Direktorium bei Katholischen und Kaiserlichen zwar Ärgernis erregten, daß sie aber doch als Teilfürstenrat behandelt wurden, der nur vorübergehend irregulär geleitet und zusammengesetzt war.
Nach Eröffnung der kaiserlichen Responsionen und dem an diesem Tag gegebenen Versprechen der evangelischen Stände, nicht eher mit den Verhandlungen zu be- ginnen , oder konkret: nicht eher auf Ansage des österreichischen Direktoriums zu erscheinen, bis die
Exclusi zugelassen würden
, änderte sich die Situation. Durch dieses Versprechen gebunden, separierten sich die Gesandten und planten ein ähnliches Verhalten wie später die Reformierten, die den Sitzungen trotz er- gangener Ansage eine Zeitlang fernblieben. Die Fürstlichen beschlossen ferner, mit den Beratungen zu beginnen, sobald der Text der kaiserlichen Responsionen vor- liege
Siehe Nr.
[ 15 ] (Conclusum am Schluß der Sitzung, Punkt 2).
. Dem Fürstenrat Münster berichteten sie zwar von ihrem Versprechen und baten erneut um Zulassung der
Exclusi, doch verschwiegen sie ihre Absicht, mit den Beratungen anzufangen
. Sie wollten die Separation nämlich nicht publik machen und damit
zu noch mehrerm mißtrauen ursach geben
. Auch hofften einige wie Hessen-Kassel, daß das österreichische Direktorium erst gar nicht komme, wenn es von dem Versprechen erfahre
Siehe Nr.
[ 15 ] , Votum Hessen-Kassels in der zweiten Umfrage.
. Hessen-Kassel gehörte zu den
Exclusi und mochte es für sicherer halten, wenn die Situation, daß Österreich ansage, gar nicht einträte. Denn so ganz überzeugt von der Solidarität aller evan- gelischen Gesandten war man wohl doch nicht und fürchtete, daß der eine oder andere der Einladung folgen würde.
Natürlich gelang es nicht, die Separation geheimzuhalten. Die Gesandten zeigten sich sehr verärgert, als der Erste Entwurff,
das Ergebnis ihrer „geheimen“ Bera- tungen , rasch bekannt wurde
Zuerst erfuhren sie, daß die Franzosen den
Entwurff kannten (s. Nr.
[ 41 bei Anm. 39 ] ). Beson- ders die Ausschußmitglieder beklagten sein Bekanntwerden (s. Nr.
[ 48 bei Anm. 52 ] ).
. Dem Ausschuß, der diesen Entwurff
erarbeitet hatte, gehörte auch ein städtischer Gesandter an
Marcus Otto (s. oben bei Anm. 70).
. An den Beratungen über den Entwurff
nahmen die Reichsstädte aber nicht teil, sondern verfaßten ein geson- dertes Votum Curiatum.
Wie nicht anders zu erwarten, ernteten die Fürstlichen für ihre Separation Kritik, und dies sogar im Lager der Protestanten. Sayn-Wittgenstein und Wesenbeck er- klärten gegenüber Wartenberg, daß sie die Sitzungen unter magdeburgischem Di- rektorium für
privatas conventiones oder conventicula hielten
. Sie hatten mit
[p. LXXVI]
[scan. 76]
ihrem Tadel nicht unrecht; denn was die Fürstlichen in Osnabrück praktizierten, war eine irreguläre Abspaltung, und sie planten ein boykottähnliches Verhalten (Nicht-Erscheinen trotz Ansage des Direktoriums), das eine Art Erpressung be- zweckte (Befolgung der Ansage nur bei Zulassung der
Exclusi ). Die beabsichtigte Geheimhaltung kam hinzu, so daß der Begriff
conventiculum
In der spätantiken Kirchengesetzgebung bezeichnete conventiculum
eine Zusammenkunft (Synode) der Häretiker (
Du
Cange II,
545 s. v. conventiculum
Punkt 1). Siehe auch die Definition bei
Zedler (VI,
1167 s. v. Conventiculum): eine heimliche Zusammenkunfft, unerlaubte Congregation, wird allzeit im boesen Verstand gebraucht.
angemessen er- scheint . Diese wenn auch mißlungene Geheimhaltung unterschied sie von der Se- paration der Reformierten, die im übrigen von den anderen Ständen ebenfalls kritisiert wurde.
Eine neue Phase setzte mit dem Beschluß ein, die Gravamina Evangelicorum
aus dem Gutachten
auszusondern und getrennt zu übergeben. Entscheidend war der Vorschlag Sachsen-Altenburgs, die gravamina nicht allein nomine der evangeli- schen abgesandten im fürstenrath, sondern aller evangelischen stände zu übergeben
Siehe Nr.
[ 48 ] , Votum Sachsen-Altenburgs in der zweiten Umfrage.
.
Dem entsprach der Beschluß, sich vor der Übergabe mit den Reichsstädten und Kurbrandenburg über die Gravamina
zu vergleichen
Ebenda ,
Conclusum, Punkt 1.
. In den folgenden Tagen wurde das Votum Curiatum
der Reichsstädte angehört und be- raten , während eine Verständigung mit Kurbrandenburg wegen des Exzellenz- titel -Streits scheiterte. Ersatzweise wurde beschlossen, daß bei Übergabe der Gra- vamina
die Voten Kursachsens und Kurbrandenburgs reserviert werden sollten
. In den folgenden Tagen wurden die Gravamina
durch fürstliche und jeweils ei- nen städtischen Deputierten den kaiserlichen, schwedischen und kurmainzischen Gesandten überreicht
. Beim Beschluß zur Ausgliederung der Gravamina,
bei den folgenden Beratungen und bei Übergabe derselben handelten die Gesandten als konfessionelle Gruppe (Corpus Evangelicorum
Siehe dazu
Wolff ,
Corpus Evangelicorum, und
Repgen ,
Corpus Evangelicorum, 1320.
).
Allerdings traten die evangelischen Gesandten in der Zeit vom 14. Dezember (Beschluß zur getrennten Übergabe der
Gravamina ) bis zum 25./26. Dezember (Überreichung derselben) durchaus nicht immer als Corpus Evangelicorum auf. So tagten am 24. Dezember ausschließlich fürstliche Gesandte, die zwar auch über Fragen berieten, welche die
Gravamina betrafen, doch anfangs über ein hes- sen -darmstädtisches Memorial mit Bericht über kriegerische Gewaltakte Hessen-Kassels Umfrage hielten
. In den folgenden Sitzungen und Deputationen ging es in einigen Fällen nur um die
Gravamina
, doch rückten dann die Vorbereitun- gen für die
sessiones publicae in den Vordergrund und damit zum überwiegen-
[p. LXXVII]
[scan. 77]
den Teil Belange, die nur die Fürstlichen betrafen
Am 2. Januar wurde über alle Punkte des Votum Curiatum
beraten, die nicht die Grava- mina
betrafen (Nr.
[ 76 ] ). Am 9. Januar ließen sich fürstliche und städtische Deputierte über die schwed. Replik informieren (Nr.
[ 79 ] ). Bei einer Sitzung der fürstlichen
Ges.
am selben Tag ging es nur um Fragen, die nicht die
Gravamina
betrafen (Nr.
[ 80 ] ). Am 27. Januar wurde beschlossen, das
Vollstaendige Gutachten
nach Maßgabe der schwed. Replik zu überarbeiten, um es bei den sessiones publicae
verwenden zu können (Nr.
[ 82 ] ). Am 31. Januar berieten die fürstlichen
Ges.
das erste Mal über ihre Protokollführung bei den
sessiones publicae
(Nr.
[ 89 ] ), und in der nächsten Sitzung, an der ebenfalls nur Fürstliche teilnahmen, waren die
Grava- mina
nur einer von mehreren Beratungsgegenständen (Nr.
[ 90 ] ).
. Bei der letzten Sitzung vor Beginn der
sessiones publicae ist auffällig, wie im sachsen-altenburgischen Proto- koll alles eliminiert ist, was nicht dem Charakter einer Fürstenratssitzung ent- sprochen hätte. Es wurde an diesem Tag über die Hilfsersuchen des Reichskam- mergerichts und Speyers beraten
. Drei Gesandte baten auch für die Stadt Worms, was anscheinend ins Conclusum aufgenommen wurde
. Im sachsen-altenburgischen Protokoll wurde die viermalige Erwähnung der Stadt aber nicht berücksichtigt, was sicherlich deshalb unterblieb, weil der pommersche Gesandte getadelt hatte, daß er es für
disreputirlich halte, wenn der
fürstenrath bei den Schweden wegen einer Stadt interveniere
wegen einer statt steht nur im magdeburgischen Rapular und fehlt wieder im altenburgischen Protokoll, s. Nr. 94 (S. 594 Z. 38).
. Bei Speyer lag der Fall anders, da es Sitz einer der wichtigsten Reichsinstitutionen war und daher auch dem Fürstenrat nicht gleichgültig sein durfte. Am selben Tag wie die Fürstlichen tagte auch der Städterat und entschied über das Memorial der Stadt Speyer:
Ut im fürsten- rath
. Die Trennung zwischen den beiden Reichsräten war also (wieder) voll durchgeführt. Die Sitzungen unter Magdeburger Direktorium galten als Teilfür- stenrat
Dem entspricht die Terminologie des wetterauischen
Ges.
Geißel, der zum 23. Januar
[
/2. Februar ]
notierte: E〈in〉 furstenraht gehalten worden;
und zum folgenden Tag: Die erste session uffm rahthauß im volligen [
! ] furstenraht gehalten worden
(
DGeissel
fol. 109’).
, der sich in den letzten Tagen vor Beginn der
sessiones publicae zuneh- mend mit der Vorbereitung dieser
haubtdeliberationen
Den Begriff haubtdeliberation
gebraucht das Magdeburger Rapular, das hohen Authentizi- tätswert besitzt, s. Nr.
[ 86 (S. 508 Z. 30f) ] ; Nr.
[ 94 (S. 594 Z. 36) ] . Andere Termini waren:
de- liberationes publicae,
s. Nr.
[ 86 (S. 514 Z. 21) ] ,
reichsconsultationen,
s. Nr. 89 (S. 541 Z. 31), congreß mit den catholischen,
s. Nr.
[ 94 (S. 594 Z. 15f) ] . Die offiziellen Protokolle der am 3. Februar beginnenden Sitzungen waren überschrieben:
Sessio publica
(numeriert, beginnend mit I), s.
Meiern
II, 262
. Auf einem Irrtum beruht wohl die Bezeichnung einer Sitzung unter magdeburgischem Direktorium mit reichssession im fürstenrath
im altenbur- gischen Protokoll, s. Nr.
[ 94 (S. 583 Z. 14) ] .
befaßte.
Es sind demnach bei den Sitzungen unter magdeburgischem Direktorium vier Phasen zu unterscheiden:
[p. LXXVIII]
[scan. 78]
(1) In der ersten bildeten die fürstlichen evangelischen Gesandten einen Teilfür- stenrat , der mit dem anderen, in Münster befindlichen Teil mit dem Ziel korre- spondierte , sich zu einem einheitlichen Conclusum zu vergleichen, was im Fall der Forderung nach Zulassung der
Exclusi mißlang.
(2) Nach dem 25. September separierten sich die Fürstlichen und begannen mit der Beratung der Propositionen der Kronen und der kaiserlichen Responsionen. Anders als geplant, konnte die Separation nicht verheimlicht werden. Kritiker hielten die Zusammenkünfte für
conventicula.
(3) Die dritte Phase begann am 14. Dezember mit dem Entschluß, die
Grava- mina Evangelicorum zusammen mit den evangelischen Mitgliedern der anderen beiden Reichskollegien dem Kaiser, den Kronen und Kurmainz zu übergeben. So formierte sich das Corpus Evangelicorum, wobei die Initiative bei den Fürstlichen lag. Wegen des Exzellenztitel-Streits gelang es nicht, die Kurfürstlichen tatsächlich einzubeziehen.
(4) Die vierte Phase läßt sich nicht streng von der dritten trennen. Nach dem 25./26. Dezember traten die
Gravamina als Verhandlungsgegenstand allmählich in den Hintergrund. Die Fürstlichen beschäftigten sich zunehmend wieder mit allgemeinen Fragen und mit der Vorbereitung der am 3. Februar 1646 beginnen- den
haubtdeliberationen. Vor deren Beginn traten sie als (Teil-)Fürstenrat auf, der getrennt vom Städterat tagte.
Die in der Zeit vom 28. Juli 1645 bis zum 2. Februar 1646 unter magdeburgi- schem Direktorium abgehaltenen Sitzungen evangelischer fürstlicher Gesandter sind also der größeren Zahl nach als (Teil-)Fürstenrat einzustufen. Deshalb wer- den ihre Protokolle als Anfang des Fürstenrats Osnabrück und nicht als Beginn der Beratungen des Corpus Evangelicorum ediert.
VI. Die Gesandten
An der Spitze standen die magdeburgischen Direktoren EINSIEDEL und KRULL. Obwohl beide keine Reichstagserfahrung besaßen, verrichteten sie ihr Amt zur Zufriedenheit der Gesandten. Auch die von ihnen aufgesetzten Texte wurden als
vorsichtig, löblich undt wol abgefaßet gelobt
Siehe Nr. 15, zweite Umfrage, sachsen-altenburgisches Votum, zu Punkt 2. Entsprechend auch das Urteil des Milagius über Einsiedel: Dieser habe sich als sehr moderat
erwiesen und sei von allen ohne unterscheid geliebet und gelobet worden
(Milagius an die Fürsten von Anhalt, 1645 XI 26 / XII 6, in: G.
Krause
V.2, 40).
. Einsiedel wurde im Oktober abberufen, weil der Administrator nicht länger auf seinen täglichen Rat verzichten wollte, und reiste im Dezember ab
. Wegen des Admissionsstreits konnten sich die Magdeburger nicht an Deputationen zu den kaiserlichen oder anderen katholischen, reichsständischen Gesandten beteiligen. Krull führte aber die Delegation an, die den Schweden die
Gravamina Evangelicorum insinuierte; auch wurde er einmal zu dem französischen Residenten deputiert und leitete eine
[p. LXXIX]
[scan. 79]
per deputatos vorgenommene außerordentliche Re- und Correlation mit dem Städterat
. Es war fraglos ein bedeutender Erfolg Einsiedels und Krulls, daß die Zulassung Magdeburgs zum Kongreß durchgesetzt werden konnte. Ihre wichtigste Stütze war dabei Lampadius.
Zur Magdeburger Gesandtschaft gehörte der sehr erfahrene Sekretär und vorzüg- liche Protokollant Werner, der über ein Jahr auf dem Regensburger Reichstag gewesen war und dem Administrator von dort Bericht erstattet hatte
; er stellte zweifellos eine unentbehrliche Hilfe für das Direktorium dar. Werner war bereits im Sommer 1644, über zehn Monate vor Ankunft der Magdeburger Gesandten, nach Osnabrück gekommen und berichtete dem Administrator bis zu deren An- kunft regelmäßig über das Geschehen in der Kongreßstadt.
Sachsen-Altenburg spielte als erster Votant bei allen Beratungen eine wichtige Rolle. THUMBSHIRN gehörte zu der relativ kleinen Gruppe fürstlicher Gesand- ter , die von Adel waren, hatte aber, wie die Mehrheit der bürgerlichen Diploma- ten , Jura studiert und besaß Reichstagserfahrung. Er war der jüngere Sohn eines Rittergutsbesitzers und erst durch den Tod zweier Brüder 1639 zur Rückkehr in seine Heimat Sachsen-Altenburg bewogen worden, wo er noch im selben Jahr eine sehr erfolgreiche Beamten- und Diplomatenlaufbahn im Dienste des Herzogs be- gann
. Thumbshirn führte im Osnabrücker Fürstenrat das Votum und refe- rierte
. Dabei ließ er gelegentlich verhaltene Kritik an der magdeburgischen Pro- position anklingen
. Dies geschah vor allem dann, wenn die Magdeburger das allgemeine Interesse vor den Anliegen des Administrators etwas in den Hinter- grund treten ließen. CARPZOV führte Protokoll
. Auf seine Anregung hin wurde ein
diarium gehalten, dessen Fortsetzungen die Altenburger Gesandten an den Hof schickten
. Carpzov war Mitglied der bekannten kursächsischen Juristenfamilie dieses Namens und der jüngste fürstliche Gesandte des Friedenskongresses ( Jahr- gang 1612)
Noch jünger war nur der gfl. nassau-saarbrückische
Ges.
Schrag (Jahrgang 1617), der aber nur ausnahmsweise selbst votierte (s. unten).
. Im Protokoll des Wetterauers Heidfeld wird er einmal als unerfah- rener , lächerlicher, alberner junger Mann bezeichnet
, doch war der Kalvinist Heidfeld in dieser Situation besonders schlecht auf die Lutheraner, und damit auch auf Carpzov, zu sprechen, so daß sein Urteil cum grano salis zu nehmen ist. Die Altenburger fehlten, bedingt durch ihre späte Ankunft in Osnabrück, bei den ersten drei Sitzungen und nahmen dann mit einer Ausnahme (
sessio 23 = Nr. 34) an allen weiteren Sitzungen teil. Die altenburgischen Gesandten waren wichtige Rat- geber für den Magdeburger Direktor. Sie präsidierten dem Ausschuß, der den
[p. LXXX]
[scan. 80]
Ersten Entwurff ausarbeitete, und übernahmen selbst die
Gravamina ecclesia- stica . Thumbshirn und Carpzov gehörten auch den meisten Deputationen an, nah- men im Dezember an den Konferenzen zur Beilegung des Magdeburger Admis- sionsstreits teil und waren für die Gravaminaverhandlungen nominiert
Sie nahmen an 21 Deputationen teil (Nr.
[ 9 ] ,
[ 13 ] ,
[ 14 ] ,
[ 23 ] ,
[ 30 ] ,
[ 38 ] ,
[ 42 ] ,
[ 44 ] ,
[ 46 ] ,
[ 64 ] ,
[ 71 ] ,
[ 77 ] ,
[ 79 ] ,
[ 81 ] ,
[ 83 ] ,
[ 88 ] ,
[ 92 ] ,
[ 93 ] ,
[ 94b ] ). Zur Nominierung für die Gravaminaverhandlungen s. Nr.
[ 72 Anm. 3 ] . Einmal fehlten die Altenburger zu Beginn einer Sitzung, trafen aber nach einer Stunde noch ein (s. Nr.
[ 68 Anm. 2 ] ). Zu ihrer Funktion als Ratgeber Magdeburgs s. z. B. Nr.
[ 48 Anm. 8 ] .
.
Nach Sachsen-Altenburg votierte HEHER, der die Herzöge Wilhelm von Sach- sen -Weimar und Ernst von Sachsen-Gotha vertrat. Der aus Nürnberg stam- mende , gelehrte Jurist machte nie viele Worte, drängte sich nie in den Vorder- grund und auch nicht nach Aufgaben. Er war aber ein durchaus fähiger Gesand- ter , der als zweiter Votant auch einen gewissen Einfluß besaß. Wie die Alten- burger fehlte er in den ersten drei Sitzungen, nahm dann an allen weiteren teil und gehörte auch vielen Deputationen an
Siehe Nr.
[ 9 ] ,
[ 13 ] ,
[ 30 ] ,
[ 37 ] ,
[ 46 ] ,
[ 64 ] ,
[ 67 ] ,
[ 72 ] ,
[ 88 ] ,
[ 92 ] ,
[ 93 ] ,
[ 94b ] . Heher versäumte, wie die Alten- burger , die erste Stunde von
sessio 38 (s. Nr. 68 Anm. 2).
. Im Oktober verhandelten er und Gloxin in Münster über die Admission der
Exclusi. Im Dezember gehörte Heher zu den Delegierten, die mit den Katholischen in Osnabrück über die Admission Magdeburgs berieten
. Heher war auch für die Gravaminaverhandlungen no- miniert
. Er hatte sehr engen Kontakt zu Milagius, was durch die dynastische Verbindung der Häuser Sachsen-Weimar und Anhalt begründet war
. Diese Kontakte bewährten sich bei der Auseinandersetzung zwischen Lutheranern und Reformierten; auch votierte Heher viermal stellvertretend für Milagius
. Heher war mit Oelhafen von Schöllenbach verschwägert und übernahm wohl aus diesem Grund einmal dessen Vertretung, was die wetterauischen Gesandten mißbillig- ten
Siehe Nr.
[ 59 Anm. 15 ] . Zur Verwandtschaft s. z. B. den Brief Oelhafens an Heher, sine dato (März 1646), in:
Sachsen -
Weimar
B III fol. 397–397’, 398’ (Anrede: hochgeehrter herr schwager und vertrauter collega
).
.
Der älteste fürstliche Gesandte war der brandenburg-kulmbachische Bevollmäch- tigte Johann MÜLLER (Jahrgang 1583), der neben dem Bamberger Göbel und Oelhafen von Schöllenbach als Gesandter des Fränkischen Kreises zum Friedens- kongreß geschickt worden war. Diese Kreisgesandtschaft wurde erst im Septem- ber 1645 offiziell aufgehoben
. Müller nahm es trotz seines Alters und der erhöh- ten Kosten auf sich, dem Fürstenrat Münster das Osnabrücker Conclusum vom 21./31. Juli 1645 zu überbringen und zur Berichterstattung wieder nach Osna- brück zu reisen
. Am 24. August begab er sich erneut nach Münster, wo er bis
[p. LXXXI]
[scan. 81]
Ende Januar 1646 blieb
. Er und der württembergische Gesandte Burckhardt nahmen an den Beratungen und Verhandlungen in Münster teil und erfüllten die wichtige Aufgabe, darüber nach Osnabrück zu berichten
. Angesichts der bevor- stehenden Hauptkonsultationen baten sie Ende Januar um Verstärkung, damit die Evangelischen mindestens sechs Voten im Fürstenrat Münster hätten
. Gedrängt durch die im Fränkischen und Schwäbischen Kreis herrschende Kriegsnot, wollte Müller die Verhandlungen nach Kräften beschleunigen und appellierte deshalb an das von Exklusion bedrohte Magdeburg, um des Gemeinwohls willen nachzuge- ben und in die von den Ständen in Münster gewünschte, gemeinsame Konferenz zu willigen
. Trotz Zustimmung einzelner Stände drang er damit nicht durch. Müller hatte bereits am Frankfurter Reichsdeputationstag teilgenommen und war für die Gravaminaverhandlungen nominiert
.
Der auffälligste Gesandte und wohl kenntnisreichste Jurist mit den längsten, manchmal weitschweifigen Voten war der braunschweigische Vizekanzler LAM- PADIUS , der selbst schon drei Voten führte und dazu noch sehr häufig abwesende Gesandte vertrat. Er votierte fast regelmäßig für Baden-Durlach, einige Male für Württemberg, Mecklenburg und Hessen-Kassel, war wegen der Grafschaften Hoya, Diepholz und Blankenburg-Regenstein (Reinstein) auch am wetterauischen Votum beteiligt und vertrat außerdem einmal den Gesandten Nassau- Saarbrüc- kens
Für Hessen-Kassel: Nr.
[ 87 ] ; für Württemberg: Nr.
[ 2 ] ; für Mecklenburg: Nr.
[ 45 ] und
[ 86 ] . Betei- ligung am wetterauischen Votum: Nr. 16 bei Anm. 25, Nr.
[ 17 bei Anm. 5 ] ; Vertretung Schrags: Nr. 16 Anm. 26.
. Lampadius war der fürstliche Gesandte, der, abgesehen vom Magdebur- ger Krull, an den meisten Sitzungen teilnahm, auch vielen Deputationen sowie dem Ausschuß angehörte, der im Oktober den
Ersten Entwurff konzipierte, wo- bei der Braunschweiger die Ausarbeitung einer Reihe grundlegender Artikel über- nahm . Auch war er an den Konferenzen zwischen evangelischen und katholischen Deputierten über die Admission Magdeburgs beteiligt
Lampadius fehlte nur in zwei Sitzungen (Nr.
[ 6 ] und
[ 73 ] ), in denen keine wichtigen Umfragen gehalten wurden. Er nahm an 13 Deputationen teil (Nr.
[ 9 ] ,
[ 13 ] ,
[ 30 ] ,
[ 38 ] ,
[ 65 ] ,
[ 69 ] ,
[ 71 ] ,
[ 77 ] ,
[ 79 ] ,
[ 81 ] ,
[ 88 ] ,
[ 92 ] ,
[ 93 ] ) und an den Konferenzen zwischen ev. und kath. Deputierten (Nr.
[ 55 ] ,
[ 58 ] ,
[ 60 ] ,
[ 62 ] ).
. Am 4. September nah- men er und Oelhafen von Schöllenbach in Münster an einer Fürstenratssitzung teil, in der über die Zulassung der
Exclusi beraten wurde
. Lampadius konnte auf lange Erfahrungen als Diplomat zurückblicken, hatte schon 1631 am Konvent der Evangelischen zu Leipzig teilgenommen und war auf dem Regensburger Reichstag gewesen
. Er war einer der ersten fürstlichen Gesandten, die nach Os- nabrück gekommen waren. Sein staatsrechtliches und historisches Wissen war au-
[p. LXXXII]
[scan. 82]
ßergewöhnlich groß, weshalb er die anderen Gesandten immer wieder über De- tailfragen aufklären konnte
Zum Beispiel über die frz. Staatsverfassung (s. Nr.
[ 28 bei Anm. 47 bis 49 ] ), über die staats- rechtliche Stellung Lothringens (s. Nr.
[ 86 bei Anm. 62 ] ) oder über den geharnischten
RT
1547/48 (s. Nr. 31 bei Anm. 119).
. Mit Salvius verband ihn eine dreißigjährige Be- kanntschaft
So Lampadius selbst in einem Gespräch mit Trauttmansdorff (s. den Bericht darüber in
Wet- terauische
Grafen
B I fol. 116’).
, was wohl mit ein Grund dafür war, daß er besonders engen Kon- takt zu den Schweden hatte. Seine Abneigung gegen die
Papisten war größer als die anderer Protestanten, seine Aversion gegen die Reformierten vergleichsweise gering
. Lampadius hatte eine hohe Auffassung von der
dignitas des fürstlichen Kollegiums
. Um seine Stellung als fürstlich braunschweigischer Gesandter ge- bührend hervorzuheben, bemühte er sich um ein betont würdevolles Auftreten. Dies wurde selbst nach Paris kolportiert, wo man die Vorstellung, ihn im violet- ten Atlasgewand einherwandeln zu sehen, sehr amüsant fand
Vincent Voiture an d’Avaux, Paris, 9. Januar 1647 (s.
Voiture , Œuvres II, Nr. 196, hier S. 51). Wahrscheinlich war bekannt, daß Lampadius geringer Herkunft war, was den Spott über seine Kleidung provoziert haben mag. Voiture (1598–1648) war ein Studienfreund von d’Avaux, lebte am Hof und war Verfasser des berühmten Uraniasonettes, um das nach seinem Tod ein poetischer Streit entstand, der den Hof in zwei Lager spaltete. Berühmteste Partei- gängerin Voitures war Madame de Longueville (
Mennung ). – Den Hinweis auf die Brief- stelle verdanke ich Frau Anuschka Tischer.
. Lampadius hätte gern gesehen, wenn es bald zu einer Separation der Katholischen und Evangeli- schen gekommen wäre, denn er glaubte nicht, daß die Evangelischen sich mit den Kaiserlichen und Katholischen auch nur in einem Punkt einigen könnten
. Die Reichsjustizreform und das Schicksal des Reichskammergerichts, an dem er selbst einmal als Assessor gewirkt hatte, waren ihm ein persönliches Anliegen. Seinen eigenen Angaben zufolge hatte er Schweden davon überzeugt, die Forderung nach einer Justizreform in seine Proposition II aufzunehmen
. Die Magdeburger hat- ten ihr Quartier so ausgewählt, daß sie durch den Garten das Domizil des Lam- padius erreichen konnten, da sie fast täglich vertrauliche Kommunikation mit ihm pflegen wollten. Als Einsiedel und Krull einmal sehr beschäftigt waren, kon- zipierte Lampadius für sie einen Brief und verlas den Entwurf im Fürstenrat
. Sein Rat und seine Unterstützung wurden also, gerade auch vom magdeburgi- schen Direktorium, gesucht, seine Eigenmächtigkeit
wurde hingenommen, seine Angewohnheit, nicht selten seine Meinung zu ändern
, stieß allerdings auf Kri- tik . Er war der Gesandte, der sich die meisten Zwischenrufe erlaubte. Der Darm-
[p. LXXXIII]
[scan. 83]
städter Wolff von Todtenwarth hielt seinen Einfluß für höchst verderblich und hat versucht, auch die Kaiserlichen zu dieser Einschätzung zu bringen
.
Hessen-Darmstadt wurde in den ersten acht Sitzungen durch WOLFF VON TODTENWARTH vertreten. Anschließend votierte in zwei Sitzungen aushilfs- weise der mecklenburgische Gesandte, und in den folgenden zwölf Sitzungen, vom 2. Oktober bis 21. November, war Hessen-Darmstadt nicht vertreten, da Wolff von Todtenwarth verreist war und der andere Gesandte, SINOLD GEN. SCHÜTZ, von seiner Ende Juli angetretenen Reise noch nicht zurückgekehrt war. Vor dem 24. November war Sinold gen. Schütz in Münster, kam am 24. abends in Osnabrück an
und votierte dort zuerst am 28. November. An den folgenden Sitzungen nahm er regelmäßig teil und fehlte nur Ende Januar zwei Mal
. Beide Gesandte waren erprobte Diplomaten mit Reichstagserfahrung. Ge- sandte wie Lampadius und Wesenbeck, die am letzten Regensburger Reichstag teilgenommen hatten, wußten sich zu erinnern, daß die Darmstädter damals in der Amnestiefrage das von anderen evangelischen Ständen Erreichte zunichte ge- macht hätten
. Der mecklenburgische Gesandte verteidigte die Darmstädter zwar, doch bemühten sich diese tatsächlich immer noch, eine dem Kaiser genehme Politik zu führen und dessen Gesandte mit vertraulichen Informationen aus dem Fürstenrat zu versorgen
, da sie im Marburger Erbschaftsstreit auf Wien setzten. Die Darmstädter konnten in dieser Frage nicht auf die Unterstützung der evan- gelischen Stände rechnen, da diese neutral sein wollten; auch ihre von Sinold gen. Schütz erbetene Verurteilung der kriegerischen Aktionen Hessen-Kassels in Mar- burg und Butzbach fiel sehr moderat aus
. Schütz war im übrigen wegen seiner außerordentlich großen historischen und reichsrechtlichen Kompetenz eine Berei- cherung des Fürstenrates
Siehe z. B. sein Referat über die Vorgänge um die Wahl Ks. Ferdinands I. (Nr. 45 bei Anm. 96).
.
Der hessen-kasselsche Gesandte SCHEFFER war schon im Juni 1644 in Westfalen eingetroffen und war somit der erste fürstliche Bevollmächtigte in Osnabrück. Er gehörte zu den ältesten Gesandten (Jahrgang 1590) und hatte durch seine im März 1645 übergebenen
Unvorgreiflichen puncte, so der proposition mit einzu- rücken , maßgeblichen Einfluß auf Schweden ausgeübt
. Hessen-Kassel gehörte zu den
Exclusi, doch wurde über seine Admission hauptsächlich in Münster verhan- delt . Da Scheffer selbstverständlich auch in Osnabrück zur Durchsetzung der Ad- mission beitragen wollte, nahm er bei kontroversen Fragen den katholischen Stän- den gegenüber eine unnachgiebige Haltung ein. Sehr oft konnte er sich aber darauf beschränken, einem Vorstimmenden beizupflichten, da unter diesen einer oder
[p. LXXXIV]
[scan. 84]
mehrere waren, die sich kompromißlos gezeigt hatten
. Scheffer war für die Lutheraner der genehmste Ansprechpartner aus dem Kreise der reformierten Ge- sandten
Siehe Nr.
[ 37 ] und oben Anm. 124.
. Doch übernahm er nicht die Führungsrolle, da zunächst Wesenbeck neben ihn trat und dann der kurbrandenburgische Prinzipalgesandte Graf Sayn-Wittgenstein die Verhandlungen leitete
. Scheffer fehlte zumal nach Durchset- zung der Admission Hessen-Kassels bei den Sitzungen recht häufig
Scheffer beteiligte sich an der Separation der Reformierten und fehlte in Nr.
[ 48 ] ,
[ 53 ] und
[ 54 ] , außerdem entschuldigt in Nr.
[ 56 (s. ebenda Anm. 3) ] sowie in Nr.
[ 36 ] ,
[ 75 ] und
[ 85 ] , da an diesen Sitzungen nur Lutheraner teilnahmen. In Nr.
[ 63 ] fehlte er als Vertreter eines interessier- ten Standes (s. Nr.
[ 63 Anm. 3 ] ) und in Nr.
[ 59 ] ,
[ 68 ] ,
[ 76 ] und
[ 87 ] , ohne daß sich Gründe benennen lassen. In Nr.
[ 73 ] ist seine Teilnahme ungewiß, und am 25. November, 9. und 31. Januar verließ er die Sitzung vorzeitig, s. Nr.
[ 41 (S. 185 Z. 42f) ] , Nr.
[ 80 Anm. 32 ] , Nr.
[ 89 Anm. 7 ] .
. Bei der Be- stimmung von Deputierten hatte Hessen-Darmstadt Vorrang, so daß Scheffer nur einmal namens der Reformierten abgeordnet wurde
. Doch trug man ihm ge- meinsam mit seinem Kollegen Vultejus und Oelhafen von Schöllenbach sowie dem Gesandten der Stadt Kolmar, Schneider, die Insinuation der
Gravamina Evange- licorum bei den französischen Gesandten in Münster auf
.
Der kurbrandenburgische Sekundargesandte WESENBECK votierte seit Ende September für Pommern, nachdem Fritze, der in den ersten sechs Sitzungen das Votum geführt hatte, am 25. August 1645 einen Schlaganfall erlitten hatte und nicht mehr arbeitsfähig war. Wesenbeck votierte bei Anwesenheit seines Kollegen Fromhold für Pommern-Stettin und führte damit die erste und wichtigere der beiden pommerschen Stimmen. Er hatte sowohl am Regensburger Reichstag als auch am Frankfurter Deputationstag teilgenommen und berief sich häufiger als andere Gesandte mit entsprechender diplomatischer Praxis auf seine dort gesam- melten Erfahrungen
. Die Differenzen zwischen Kurbrandenburg und dem Für- stenrat (Exzellenztitel-Streit, Auseinandersetzung zwischen Reformierten und Lutheranern) wurden durch sein heftiges Temperament und seine
imprudentia verstärkt; auch das Verhältnis zu Löben, der Lutheraner war, ist nicht ungetrübt gewesen
. Wesenbeck hat immer Einwände gegen den Ausschuß und den von ihm ausgearbeiteten
Ersten Entwurff bzw. das
Gutachten gehabt
. Er sah in dem Gremium eine
faction oder
separation, deren Beratungsergebnisse für die Gesamtheit nicht bindend sein könnten. Selbstverständlich mißbilligte er, daß weder im
Ersten Entwurff noch im
Gutachten der Reformierten gedacht wurde, und er kritisierte wie alle Reformierten die dilatorische Politik der Lutheraner.
[p. LXXXV]
[scan. 85]
Wahrscheinlich nahm er aber auch deshalb an der Bildung des Ausschusses wie überhaupt an den unter Magdeburger Direktorium abgehaltenen Sitzungen An- stoß , weil es mit dem regulären Geschäftsgang unvereinbar war, den er auf Reichstag und Deputationstag kennengelernt hatte. Immerhin hielt er die Bera- tungen über den
Ersten Entwurff für so wichtig, daß er seine am 10. November angekündigte Reise nach Münster bis zum 26. November verschob
Wesenbeck mahnte Ende Januar 1646, daß man sich nach dem österreichischen oder kurmain- zischen Direktorium richten solle (s. Nr.
[ 82 ] , zweite Umfrage, am Ende des pommerschen Vo- tums ), empfahl also das auf
RT
Herkömmliche. – Zur Verschiebung seiner Reise s. Nr.
[ 29 Anm. 18 ] .
. Er und seine kurbrandenburgischen Kollegen sahen es nicht gern, daß Magdeburg und die anderen
Exclusi auf ihrer Zulassung zu den Friedensberatungen bestanden
Siehe Nr. 20 (S. 314 Z. 8ff).
. Auch dies muß zu seiner Abneigung gegen die von den Magdeburgern geleiteten Sitzungen beigetragen haben. Sicherlich war seine mehrmalige Weigerung, sich an Deputationen zu beteiligen, eine Folge seiner grundsätzlichen Kritik an den erst von Einsiedel und dann von Krull geleiteten Sitzungen
Zu einer mit vielerlei Einwänden abgelehnten Teilnahme an einer Deputation s. Nr.
[ 63 bei Anm. 20 ] .
. Die Gesandten der pommerschen Landstände, Eickstedt und Runge, beanstandeten, daß die lutheri- schen Herzogtümer Pommern durch den Reformierten Wesenbeck vertreten wur- den , der sich zudem als Kalvinist stark exponierte. Doch wollten Eickstedt und Runge nicht förmlich protestieren, so daß ihre Beschwerde im Fürstenrat nur am Rande notiert wurde
. Sie hatte auch keinen Effekt, denn Wesenbeck votierte weiterhin für Pommern.
FRO
MHOLD führte das pommersche Votum zuerst am 7. Dezember
. Er war reformiert, trat aber als Kalvinist weit weniger hervor als Wesenbeck, so daß er gelegentlich für einen Lutheraner gehalten wurde
So von Geißel (s. Nr.
[ 57 Anm. 1 ] ). Auf einem Mißverständnis scheint auch die Notiz des Mag- deburger Sekretärs Werner zu beruhen, nach welcher der kurbg. Sekretär gesagt haben sollte, daß Fromhold wegen der Beschwerde Eickstedts und Runges Wesenbeck im
FR
ablösen würde (
Magdeburg G II fol. 224 s. d. 1645 XII 9 [/19]).
. Er war um Ausgleich bemüht und machte im Exzellenztitel-Streit einen Kompromißvorschlag, wie die schon mehrfach gescheiterte Übergabe der
Gravamina Evangelicorum an Kurbranden- burg doch noch bewerkstelligt werden könnte. Als auch dieser Versuch fehlschlug, traute man ihm keine Arglist
zu
. Fromhold führte in Wesenbecks Anwesenheit das Votum für Pommern-Wolgast, bei dessen Abwesenheit beide pommerschen Stimmen
.
[p. LXXXVI]
[scan. 86]
Der baden-durlachische Gesandte MERCKELBACH war häufiger abwesend als anwesend
, und wenn er teilnahm, verhielt er sich fast völlig passiv. Merckel- bach war meist in Münster, weil dort die maßgeblichen Verhandlungen über Ba- den -Durlachs Admission geführt wurden. Als diese endlich zugestanden wurde, gab es noch Schwierigkeiten mit Merckelbachs Vollmacht, in der die Einladungen der Kronen erwähnt waren. Da Merckelbach aus diesem Grund weiterhin ausge- schlossen wurde, schickte er Anfang Januar seinen Skribenten nach Osnabrück, damit dieser beim magdeburgischen Sekretär die Verhandlungsakten kopiere
Siehe
Magdeburg
G II s. d. 1645 XII 28 [
/1646 I 7 ]
.
. Merckelbach ließ sich in Osnabrück durch Lampadius vertreten, was sicherlich eine gute Wahl war.
Mecklenburg wurde durch KAYSER, einen Juristen mit Reichstagserfahrung, ver- treten . Kayser hatte enge Kontakte zu den Schweden
, was ihn über andere Ge- sandte hinaushob. Auch mit dem französischen Residenten scheint er sich gut ver- standen zu haben, da dieser ihm vertrauliche Mitteilungen über die französischen Satisfaktionsforderungen machte
. Kayser spielte in der Zeit vor Beginn der Sit- zungen als Ratgeber Magdeburgs eine nicht unwichtige Rolle und gehörte auch später zu jenen Gesandten, deren Meinung als maßgeblich galt
Kayser nahm z. B. am 19. Juni 1645 an einer vertraulichen Konferenz super modo tractandi
im magdeburgischen Quartier teil (
Magdeburg
G II fol. 143). Lampadius hielt es für mit- teilenswert , daß die
Ges.
Magdeburgs, Sachsen-Weimars und Mecklenburgs den
Ersten Ent- wurff
approbiert hätten (Lampadius an Hg. Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg, Osnabrück 1645 X 29 / XI 8, in:
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A III fol. 228–231, hier fol. 228’).
. Gegenüber den katholischen Ständen verfolgte er eine gemäßigte Linie
. Er übernahm im Sep- tember für zwei Wochen das hessen-darmstädtische Votum
und vertrat zwei- mal Gloxin
, mit dem er auch sonst gut zusammenarbeitete. Lampadius schlug ihn, vermutlich in der sicheren Erwartung, daß er ablehnen würde, anstelle seiner selbst als Mitglied des Ausschusses zur Erarbeitung des
Ersten Entwurffs vor. Kayser entschuldigte sich mit seiner mangelnden Erfahrung in dergleichen Din- gen . Falls er sich in diesem Zusammenhang tatsächlich als jungen Mann bezeich- nete
, war das übertrieben, denn er war ein Jahr älter als der Ausschußvorsit- zende Thumbshirn und gar neun Jahre älter als Carpzov. Kayser nahm nicht sehr oft an Deputationen teil
. Er war für die Gravaminaverhandlungen nomi- niert
.
[p. LXXXVII]
[scan. 87]
Der sachsen-lauenburgische Gesandte GLOXIN votierte im Städterat für die Hansestadt Lübeck und trat auch im Fürstenrat nachdrücklich für die Belange der Hanse ein
, was dort nicht gern gesehen wurde. Bei einer informellen Zu- sammenkunft einiger Gesandter wurde abgesprochen, daß man die Hanse im Gutachten der Fürstlichen nicht erwähnen wolle
. Bei derselben Zusammenkunft wurde auch erörtert, daß städtische Gesandte nie im Fürstenrat votieren sollten. Davon war, neben Oelhafen von Schöllenbach, Gloxin betroffen, dessen Einsatz für die Hanse besonders Lampadius gestört zu haben scheint. In der folgenden Sitzung, an der Gloxin nicht teilnahm, wurde einhellig beschlossen, daß die Han- sestädte im Gutachten übergangen werden sollten
. Gloxin legte daraufhin histo- rische Informationen über die Hanse vor und beantragte, daß ihrer namentlich zu gedenken
sei
. Über diesen Antrag wurde am 16. Dezember beschlossen, daß die Hanse mit Anfügung einer Vorbehaltsklausel genannt werden solle
: Das war sicherlich ein Erfolg für Gloxin, der auch seitens der Gesamthanse bevollmächtigt war
.
Gloxin wurde von den Fürstlichen verschiedentlich beauftragt, Beratungsergeb- nisse im Städterat zu referieren
, und nahm als städtischer Deputierter an der Re- und Correlation zur abschließenden Beratung des Votum Curiatum
der Reichsstädte über die Gravamina
teil
. Im Oktober verhandelten Heher und er in Münster über die Admission der Exclusi
.
Gloxin verfaßte einen lateinischen Extrakt der Gravamina Evangelicorum
.
MILAGIUS, der Gesandte Anhalts, gehörte zu jenen, die in den Sitzungen am wenigsten hervortraten. Nicht selten fehlte er, zum Teil wegen seiner Beteiligung an der Separation der Reformierten, zum Teil krankheitsbedingt, zum Teil ande- rer Gründe halber
. Er war aber, wie seine Relationen zeigen
, nicht so unbe- deutend , wie es den Anschein haben könnte. Das beweist auch seine ehrenvolle Berufung in den Geheimen Rat des Kurfürsten von Brandenburg
Die offizielle Anfrage erfolgte am 7. November 1645, s. Milagius an die Fürsten von Anhalt, Osnabrück 1645 XI 14 [/24] (in: G.
Krause V.2, 30ff).
, die Milagius
[p. LXXXVIII]
[scan. 88]
aus Verbundenheit zu den Fürstentümern Anhalt mit ihrer reformierten Konfes- sion ablehnte
. Milagius galt dem Kurfürsten als
guter Jurist und
in Reichs- sachen wohl erfahren; er hatte schon vor seiner Berufung einmal stellvertretend für Pommern votiert
Meinardus , 228. Milagius hatte Reichstagserfahrung: s. Nr. 2 Anm. 58. Votum für Pom- mern : s. Nr.
[ 11 ] und Nr.
[ 45 ] ; s. auch Nr.
[ 47 Anm. 17 ] .
. Einige Male votierte er auch für Pfalz-Simmern und Lautern; häufiger ließ er sich selbst durch Heher vertreten
.
Die offiziellen Vertreter der Wetterauer Grafen, GEISSEL und HEIDFELD, waren auf dem Herborner Grafentag im April 1645 zum Westfälischen Friedens- kongreß entsandt worden. Beide waren reformierter Konfession und hatten die Hohe Schule zu Herborn besucht; Heidfeld galt als besonders bewandert in klas- sischen und modernen Sprachen
. Obgleich nur ein Teil der Grafen Kalvinisten waren, zählten sich Geißel und Heidfeld zur Gruppe der reformierten Gesandten und vertraten deren Belange, was von den Lutheranern beanstandet wurde
. Geißel war bereits auf dem Frankfurter Deputationstag Gesandter der Wetter- auer gewesen. Er votierte, während Heidfeld protokollierte
. Geißel führte im November zehn Sitzungen lang auch das Votum der Fränkischen Grafen
. Er und Heidfeld waren bestrebt, an möglichst vielen Deputationen teilzunehmen, so daß sie wichtiger waren, als man es von ihnen als zweitletzten Votanten vermu- ten könnte. Sie bemühten sich, den zahlreichen Gravamina der Wetterauischen Grafen Gehör zu verschaffen
. Ein recht gutes Verhältnis hatten sie zu Wesen- beck , der sie gelegentlich zum Essen einlud und sie in sein Vertrauen
zog
. Neben der konfessionellen Gemeinsamkeit wird dabei von Belang gewesen sein, daß der kurbrandenburgische Prinzipalgesandte Sayn-Wittgenstein Mitglied des Wetter- auer Grafenkollegiums war.
SCHRAG nahm als Gesandter Nassau-Saarbrückens an den Friedensverhandlun- gen teil und wurde vor der Ankunft Geißels und Heidfelds zum Fürstenrat zuge- lassen
. Er wohnte den Sitzungen bei, votierte in Anwesenheit Geißels und Heidfelds jedoch nicht. Er führte aber in einigen Sitzungen das Votum, an denen nur Lutheraner teilnahmen
. Nach Ansicht Geißels stand ihm allerdings das Ge-
[p. LXXXIX]
[scan. 89]
samtvotum der Wetterauer Grafen nicht zu. Die Beziehungen zwischen Schrag einerseits und Geißel und Heidfeld andererseits wurden auch durch einen Präze- denzstreit getrübt, der zwischen verschiedenen Linien des Hauses Nassau ausge- tragen wurde. Schrag beanspruchte im Namen Nassau-Saarbrückens den Vorsitz und legte offiziellen Protest ein, als ihm dieser nicht eingeräumt wurde
.
SCHWEITZER war Sekretär des kurbrandenburgischen Prinzipalgesandten Sayn-Wittgenstein, der die Wetterauer Grafen vertreten sollte, bis Geißel und Heidfeld eintrafen
. Schweitzer war wie Schrag vor deren Ankunft zum Für- stenrat zugelassen worden
. In einem Protokoll ist ausdrücklich erwähnt, daß er namens des Wetterauer Grafenstandes und seines Herrn votiere
Siehe Nr. 10 bei Anm. 48. Wer in Nr.
[ 6 ] ,
[ 7 ] und
[ 8 ] votierte, ist nicht ersichtlich.
. Vermutlich nahm er zumindest dann, wenn Sayn-Wittgenstein in Osnabrück weilte, wie Schrag an den Sitzungen teil, ohne jedoch votieren zu dürfen. Dafür spricht, daß Schweitzer einmal bei Aufzählung der reformierten Gesandten namentlich er- wähnt wurde, und zwar nun als Vertreter Graf Friedrich Kasimirs von Orten- burg
Siehe Nr. 86 bei Anm. 74.
. Auch an einer Extraordinarsitzung der Reformierten nahm er neben Gei- ßel und Heidfeld teil
.
Marcus OTTO gehörte ebenfalls zu den gräflichen Gesandten, die vor Ankunft Geißels und Heidfelds als wetterauische Vertreter zum Fürstenrat zugelassen wurden
. Er war vom Wild- und Rheingrafen Johann Kasimir von Salm bevoll- mächtigt worden. Wichtiger war, daß er im Städterat, wo er das straßburgische Votum führte, das Direktorium innehatte. Als reichsstädtischer Vertreter wurde er Mitglied des Ausschusses zur Erarbeitung des
Ersten Entwurffs und stellte die
Gravamina politica zusammen. Er war ein erfahrener Jurist und Diplomat, der 1641 als straßburgischer Gesandter am Regensburger Reichstag teilgenommen hatte
.
OELHAFEN VON SCHÖLLENBACH votierte im Fürstenrat für die Fränki- schen Grafen und im Städterat für Nürnberg. Er war, wie Müller und Göbel, als Kondeputierter des Fränkischen Reichskreises zum Friedenskongreß entsandt worden
. Oelhafen war ein erfahrener Diplomat, hatte am Regensburger Reichstag 1640–1641 und am Frankfurter Deputationstag teilgenommen und ge- hörte in Osnabrück dem Ausschuß zur Erarbeitung des
Ersten Entwurffs an. Er übernahm den Justizpunkt, wozu er als gelehrter Jurist, zu dessen Ausbildung ein Aufenthalt am Reichskammergericht gehört hatte, besonders qualifiziert war. Nach Angabe Hehers war er der einzige Gesandte im Fürstenrat, der französisch
[p. XC]
[scan. 90]
und italienisch sprach
So Heher an Hg. Ernst von Sachsen-Gotha am 3. [/13.] September 1645 (
Sachsen
-
Gotha A I fol. 326–328’, hier 326’). Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings noch nicht alle
Ges.
ein- getroffen , s. die Chronologie der Ankunftsdaten (unten S.
[ CXLIff ] ).
. Am 4. September nahmen Oelhafen und Lampadius in Münster an einer Fürstenratssitzung teil, in der über die Zulassung der
Exclusi beraten wurde
. Anfang November reiste Oelhafen erneut nach Münster und beteiligte sich dort an den Verhandlungen zur Admission der
Exclusi, wodurch er den Zorn der magdeburgischen Gesandten erregte. Sie und einige andere fürstli- che Gesandten wollten veranlassen, daß Oelhafen als städtischer Gesandter aus dem Fürstenrat ausgeschlossen werde
, was aber nicht gelang. Oelhafen kam vor dem 27. November wieder nach Osnabrück und gehörte zu den Teilnehmern an der ersten Konferenz zwischen den evangelischen und katholischen Deputierten zur Beilegung des Magdeburger Admissionsstreits
. Ende Dezember reiste er ein weiteres Mal nach Münster, wo er fast einen Monat blieb
. Statt Oelhafen vo- tierte achtmal Geißel für die Fränkischen Grafen; einmal ließ sich Oelhafen durch Heber vertreten. Bei zwei Sitzungen ist es ungewiß, ob jemand für die Fränkischen Grafen votierte, und bei sieben Sitzungen stimmte niemand für sie
Votum Geißels für die Fränkischen Grafen: Nr.
[ 29 ] ,
[ 31 ] ,
[ 32 ] ,
[ 33 ] ,
[ 34 ] ,
[ 35 ] ,
[ 41 ] ,
[ 43 ] . Vertretung durch Heher: Nr.
[ 59 ] . Keine Vertretung: Nr.
[ 36 ] ,
[ 63 ] ,
[ 75 ] ,
[ 76 ] ,
[ 78 ] ,
[ 80 ] ,
[ 90 ] . Vertretung ungewiß: Nr.
[ 39 ] und
[ 73 ] .
. Oelhafen neigte wie Müller in Kontroversfragen zur Verständigungsbereitschaft und war wohl auch deshalb Lampadius als dem Exponenten der Unnachgiebigen nicht genehm. Gemeinsam mit Scheffer, Vultejus und Schneider wurde Oelhafen die Insinuation der
Gravamina Evangelicorum bei den französischen Gesandten aufgetragen
. Oelhafen war mit dem ebenfalls aus Nürnberg stammenden Heher verschwägert
.
B Die Überlieferung
I. Allgemeines. Druckvorlagen und zeitlicher Rahmen
Im dokumentierten Zeitraum wurden nach zeitgenössischer Zählung genau fünf- zig Fürstenratssitzungen in Osnabrück abgehalten. Diese Numerierung findet sich in den Protokollüberlieferungen des Magdeburger Direktoriums (
Magdeburg
A,
Magdeburg
B,
Magdeburg
C) und Sachsen-Altenburgs (
Sachsen -
Alten- burg
A I 1). Die Sitzungsnummer wurde vom magdeburgischen Sekretär be-
[p. XCI]
[scan. 91]
kanntgegeben
, wie eine Notiz in einem wetterauischen Protokoll beweist
Heidfeld notierte, nachträglich, wie das Tempus zeigt, in der Vormittagssitzung des 4./14. November: Erat sessio 18, wie der Magdeburgische secretarius annotirt gehapt
(
Wet- terauische
Grafen ,
Nassau -
Dillenburg
A fol. 25). Heidfeld hat freilich nicht recht achtgegeben, denn die achtzehnte war die Nachmittagssitzung dieses Tages, die Vormittagssit- zung war die siebzehnte (s. Nr.
[ 31 ] ).
. In der vorliegenden Edition steht sie in Klammern am Kopf der Protokolle.
Bis zu sessio 22
(= Nr. 34) stand ein vorzügliches magdeburgisches Protokoll (
Madgdeburg
C) als Druckvorlage zur Verfügung; von dieser Sitzung an mußte auf ein weniger ausführliches und insgesamt nicht so qualitätvolles sachsen- altenburgisches Protokoll als Druckvorlage zurückgegriffen werden (
Sachsen -
Altenburg
A I 1)
Die Druckvorlage wechselt innerhalb von Nr.
[ 34 ] , und zwar nach dem ersten Votum Sachsen-Altenburgs (s. S.
[ 103 ] ).
. Diese beiden Überlieferungen,
Magdeburg C
und
Sach- sen -
Altenburg
A I 1, sind also die wichtigsten für unsere Edition.
In einer Sitzung trug der brandenburg-kulmbachische Gesandte eine extrem lange Relation vor. Aus technischen Gründen wurde für diese Relation eine eigene Stücknummer (6 A) vergeben; für sie wurde ein Textzeuge aus
Brandenburg
-
Kulmbach A II als Druckvorlage gewählt.
Außerhalb der Serie von fünfzig Magdeburger Sessionsnummern, die auch Sitzun- gen enthält, an denen nur Lutheraner teilnahmen
Nämlich die
sessiones 36, 48, 53, 54, 75, 85 (s. Nr.
[ 36 ] ,
[ 48 ] ,
[ 53 ] ,
[ 54 ] ,
[ 75 ] ,
[ 85 ] ). Davon sind Nr.
[ 36 ] ,
[ 75 ] und
[ 85 ] Sondersitzungen der Lutheraner, an denen die Reformierten als
interessati nicht teilnahmen, während diese den drei übrigen Sitzungen (Nr.
[ 48 ] ,
[ 53 ] und
[ 54 ] ) von sich aus fernblieben, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
, stehen drei Sondersitzungen der Reformierten
. Bei zweien (Nr. 40 und 91) dient das Protokoll des wetter- auischen Gesandten Heidfeld als Druckvorlage (
Wetterauische
Grafen ,
Nassau
-
Dillenburg A), bei einer (Nr. 57) das Diarium des kurbrandenbur- gischen Gesandten Löben (
DLöben II). Ohne zeitgenössische Sessionsnummer blieb auch eine Außerordentliche Re- und Correlation mit dem Städterat (Nr. 61), bei der das Rapular des magdeburgischen Sekretärs (
Magdeburg A) einzige Überlieferung und damit Druckvorlage ist. Ebenfalls ohne Magdeburger Sessionsnummer sind vier Konferenzen evangelischer und katholischer Deputier- ter , in denen über die Admission des Erzstifts Magdeburg verhandelt wurde. Für eine derselben (Nr. 55) wurde eine Relation des Gesandten Heber an den Herzog von Sachsen-Weimar als Druckvorlage gewählt (in:
Sachsen
-
Weimar A I), für zwei andere (Nr. 58 und 62) ein sachsen-altenburgisches Diarium (
Sachsen
-
Al- tenburg A III), und für eine weitere (Nr. 60) standen weder Protokoll noch Bericht zur Verfügung. Die Zusammenkunft fürstlicher und städtischer Gesand- ter , die auf Ersuchen der kurfürstlichen Gesandten im kurmainzischen Quartier zusammenkamen, um deren Lengericher Beschlüsse zu vernehmen (Nr. 1), war keine Sitzung im eigentlichen Sinne, jedoch Ausgangspunkt für die sich daran an- schließenden Fürstenratssitzungen. Für diese Zusammenkunft wurden das magde- burgische Diarium (
Magdeburg G II) und eine Relation des brandenburg-
[p. XCII]
[scan. 92]
kulmbachischen Gesandten an den Markgrafen (in:
Brandenburg
-
Kulmbach A II) als Druckvorlagen herangezogen. An dem ereignisreichen 15./25. Septem- ber , als die kaiserlichen Responsionen verlesen wurden (Nr. 14), tagten alle drei Kurien. Für die Fürstenratssitzungen und für die Deputationen, an denen Fürstli- che beteiligt waren, diente das schon erwähnte altenburgische Diarium (
Sach- sen
-
Altenburg A III) als Druckvorlage. Die einzige Überlieferung und damit Druckvorlage für fünf Ausschußsitzungen, deren Teilnehmer den
Ersten Ent- wurff der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens erstellten (Nr. 24–28), ist das sachsen-altenburgische Protokoll (
Sachsen
-
Altenburg A I 1). Nur durch knappe Vermerke in zwei Diarien wissen wir von wahrschein- lich zehn, mindestens aber sieben weiteren Ausschußsitzungen
, für die weder Protokolle noch andere Berichte ermittelt werden konnten; sie blieben deshalb und weil nicht einmal ihre Zahl ganz sicher ist, in der Edition ohne eigene Stück- nummern .
Hingegen wurde für 35 Deputationen je eine Stücknummer vergeben. Für zwölf Deputationen liegen Protokoll oder Notiz aus der Überlieferung der wetteraui- schen Gesandten Geißel und Heidfeld vor (
Wetterauische
Grafen ,
Nassau -
Dillenburg
B I und B II sowie
Wetterauische
Grafen ,
Nassau -
Dillen- burg
A)
Siehe Nr.
[ 23 ] ,
[ 30 ] ,
[ 42 ] ,
[ 44 ] ,
[ 46 ] ,
[ 69 ] ,
[ 71 ] ,
[ 79 ] ,
[ 81 ] (
Wetterauische
Grafen ,
Nassau -
Dillen- burg
B I), Nr. 88 und 94b (
Wetterauische
Grafen ,
Nassau -
Dillenburg
B II) und Nr.
[ 94a ] (
Wetterauische
Grafen ,
Nassau -
Dillenburg
A).
. Bei fünf Deputationen stammt die Druckvorlage aus dem genannten sachsen-altenburgischen Diarium (
Sachsen -
Altenburg
A III)
, bei vieren ist sie magdeburgischen Relationen an den Administrator entnommen (in:
Mag- deburg
F II)
. Ebenfalls viermal diente eine Relation des Gesandten Heher an den Herzog von Sachsen-Weimar als Druckvorlage (in:
Sachsen -
Weimar
A I)
.
Zweimal stammt die Druckvorlage aus dem Diarium Löben (
DLöben
I)
, einmal aus dem magdeburgischen Diarium (
Magdeburg G
II)
, einmal aus einer Relation des Lampadius an den Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg (in:
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A III)
, und einmal wurde die Druckvorlage für ein Protokoll der Überlieferung
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Saarbrücken )
entnommen
. Fünfmal fehlen eigene Proto- kolle oder Berichte
.
Alle Überlieferungen, die bislang nicht erwähnt wurden, im folgenden aber ebenso wie die genannten beschrieben sind, wurden zur Kommentierung und/oder als Sekundärüberlieferung herangezogen. Die häufiger benutzten Überlieferungen
[p. XCIII]
[scan. 93]
werden mit einer Sigle bezeichnet, die aus dem Namen des Reichsstandes, für den sie angefertigt wurden, gebildet ist. Bei den Diarien ist der Name des Verfassers, sofern dieser feststeht, Bestandteil der Sigle (so bei
DLöben und
DGeissel , wo- bei das vorangesetzte „D“ in „Diarium“ aufzulösen ist). Wenn der Verfasser un- bekannt oder wenn nicht exakt zu bestimmen ist, welche Mitglieder einer Ge- sandtschaft an der Abfassung eines Diariums beteiligt waren, so wurde die Sigle auch hier mit dem Namen des Reichsstandes gebildet, in dessen Diensten der oder die Verfasser eines Diariums standen (so
Sachsen
-
Altenburg A III und
Mag- deburg G II).
Einige Archivalien sind ganz selten, meist nur vereinzelt zur Kommentierung oder zum Nachweis von Verhandlungsakten, herangezogen worden. In diesen Fällen wurde keine Sigle vergeben, sondern mit der Archivsignatur zitiert
Kurzbeschreibung dieser Archivalien: s. unten Punkt IV.
.
Die Edition setzt ein mit der von Kurmainz veranlaßten Zusammenkunft fürst- licher und städtischer Gesandter am 27. Juli 1645, die der Bekanntgabe des Len- gericher Schlusses der Kurfürstlichen vom 10. Juli 1645 diente. Dieser Schluß wurde Beratungsgegenstand der am folgenden Tag beginnenden Sitzungen der fürstlichen evangelischen Gesandten. Die Edition des zweiten Teilbandes wird bis zu der am 2. Februar 1646 abgehaltenen letzten Sitzung der evangelischen fürst- lichen Gesandten vor Beginn der
sessiones publicae am 3. Februar 1646 geführt. Diese Sitzung am 2. Februar (Nr. 94) wurde nicht nur zur Vorbereitung auf die am nächsten Tag einsetzende
haubtdeliberation benutzt, sondern diente auch der Beratung über eine Interzession für das Reichskammergericht und die Stadt Speyer. Die fürstlichen Gesandten beschlossen, sich begehrtermaßen für die Neu- tralisierung Speyers zu verwenden und deshalb eine Deputation zu Trauttmans- dorff zu schicken. Der kaiserliche Prinzipalgesandte empfing die Deputierten am 5. Februar, doch wurde diese Deputation, obwohl dadurch der gesetzte zeitliche Rahmen gesprengt wird, als Nr. 94b in die Edition aufgenommen. Entsprechendes gilt für eine am 3. Februar ins Werk gesetzte Deputation der Reformierten bei Schweden (Nr. 94a), die in der Sitzung der Reformierten am 1. Februar (Nr. 91) beschlossen worden war. Beide Deputationen wurden als Realisierung früherer Beschlüsse in die Edition einbezogen, auch wenn sie den Stichtag des 2. Februar 1646 als den Termin der letzten Sitzung der fürstlichen evangelischen Gesandten vor Beginn der
sessiones publicae überschreiten.
II. Beschreibung der mit Sigle bezeichneten Überlieferungen
– Markgraftum Brandenburg-Kulmbach:
Brandenburg -
Kulmbach
A II:
Gebunden, unfoliiert, Umfang ca. 18 cm. Auf dem ersten beschriebenen Blatt steht: Acta, die würcklich erfolgte absendung zue den general fridenstractaten nacher Osnabrück und Mün- ster vom Fränkischen Kreis wegen und was daselbsten praeliminariter gehandelt. Anno 1645.
Der Band enthält die bei Markgraf Christian in Bayreuth und bei Kanzler und Räten in
[p. XCIV]
[scan. 94]
Kulmbach eingegangenen Briefe (Ausfertigungen) sowie Briefkonzepte des Markgrafen an ver- schiedene Adressaten, darunter Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, die Friedensver- handlungen betreffend, für den angegebenen Zeitraum (Januar bis Dezember 1645), ferner An- fangsinstruktionen für die Gesandten von verschiedenen Ausstellern (Fränkischer Kreis, Schwäbi- scher Kreis, Markgraf Christian: lauter Kopien oder [
Rein- ]
Konzepte). Unter den Briefausferti- gungen sind die Relationen des Gesandten Müller
Zu Müller s. Nr. 1 Anm. 12.
vom Westfälischen Friedenskongreß (erste Relation aus Münster von 1645 III 7 [
/17 ]
, die letzte ebenfalls aus Münster, 1645 XII 18 [
/28 ]
). Da sich Müller zeitweise in Osnabrück aufhielt, stammt ein Teil seiner Relationen von dort und handelt von den Osnabrücker Verhandlungen
Zum Beispiel seine Relation vom 16. [/26.] Juli 1645, dessen Postscriptum vom folgenden Tag für den zweiten Teil von Nr.
[ 1 ] als Druckvorlage dient.
. Unter den mitgeschickten Beilagen befinden sich drei Protokolle aus Osnabrück
Es handelt sich um die Protokolle vom 18. [/28.] Juli, 21. [/31.] Juli und 11. [/21.] August, s. Nr.
[ 2 ] ,
[ 3 ] und
[ 7 ] .
, von denen die zwei ersten identisch in
Fränkische
Gra- fen
A I überliefert sind
Zu einzelnen, charakteristischen Abweichungen (Änderung von erster zur dritten Person) s. unter
Fränkische
Grafen A I (unten bei Anm. 339).
. Allerdings hat
Brandenburg -
Kulmbach
A II in einem Fall, beim Protokoll vom 21./31. Juli, im eigenen Votum mehr Text als
Fränkische
Grafen
A I
. Auch das magdeburgische Protokoll hat zu diesem kulmbachischen Text, den
Fränkische
Grafen
A I nicht hat, keine Entsprechung
Siehe Nr.
[ 3 (S. 38 Z. 13ff) ] ; dort ist
Magdeburg
C Druckvorlage. Auch
Magdeburg
B hat keine Entsprechung.
. Man kann deshalb nicht ganz ausschließen, daß der kulm- bachische Gesandte sein Protokoll im eigenen Votum „frisiert“ hat, also etwas abänderte oder ergänzte, was so nicht in der Sitzung gesagt worden war. Es kann natürlich auch sein, daß er, gerade beim eigenen Votum, etwas für festhaltenswert erachtete, das alle anderen für unwichtig hielten und daher übergingen. Wenn sich auffällige Abweichungen beim eigenen Votum zeigen, scheint jedenfalls eine gewisse Vorsicht geboten – gerade bei Protokollen, die, wie das kulmbachi- sche , an den Prinzipal bzw. dessen Kanzlei überschickt wurden.
Bei dem dritten Protokoll, dem vom 11./21. August 1645, sind – mit gewissen Varianten
Eine charakteristische Variante: Im kulmbachischen Votum vom 11. [
/21. ]
August in
Bran- denburg -
Kulmbach
A II heißt es: so hatt mier oder meinen herrn collegis;
an entspre- chender Stelle in
Fränkische
Grafen
A I, fol. 97’, heißt es: so hette ihm oder seinen herren collegis.
Im übrigen ist selbst das kulmbachische Votum in
Fränkische
Grafen
A I ausführlicher als in
Brandenburg -
Kulmbach
A II. So fehlt z. B. in
Brandenburg -
Kulmbach
zu Anfang dieses Votums die in
Fränkische
Grafen
A I, fol. 95, stehende Wiederholung der magdeburgischen Proposition.
– die Voten von Brandenburg-Kulmbach
und Fränkische Grafen
identisch, der übrige Text ist im brandenburg-kulmbachischen Protokoll kürzer als im fränkischen. Die Protokolle vom 18./28. und 21./31. Juli sind nur mit dem Datum (alten Stils) überschrieben; dasjenige vom 11./21. August trägt hingegen die Überschrift: Protocoll. Montags, den 21./11.
Die Doppeldatierung ist wie eine Bruchzahl gestaltet, wobei die höhere Zahl gleichsam den Nenner bildet.
Augusti anno 1645.
Es ist ungewöhnlich kunstvoll von Schreiberhand ganzseitig geschrieben
Eine (unerhebliche) Korrektur von anderer, wahrscheinlich Müllers Hand steht am Rande des kulmbachischen Votums:
Undt wurde durchgestrichen und durch
Nun ersetzt. – Die Namen der votierenden Reichsstände sind durch Auszeichnungsschrift mit kunstvollen Initialen her- vorgehoben . Auch am Anfang der Abschnitte stehen auffallende Initialen, z. B. ein mit gewin- deartiger Füllung verziertes
Q .
und weist einen höhe-
[p. XCV]
[scan. 95]
ren
Anteil Latein auf als das entsprechende fränkische
So heißt es gleich zu Anfang in
Brandenburg -
Kulmbach
A II: brevi repetitione,
in
Fränkische
Grafen
A I, fol. 93: Nechst erstatteter relation. – Nach deßelben abitu
(
Brandenburg -
Kulmbach
A II) entspricht gleichwoln aber seithero seinen weeg wider nacher Münster genommen
(
Fränkische
Grafen
A I).
, was auch dazu beiträgt, daß das kulm- bachische Protokoll kürzer ist als jenes.
Brandenburg -
Kulmbach
B III:
Konvolut von ca. 15 cm Umfang. Enthält vier Faszikel, von denen Faszikel [2] und [4] benutzt wurden.
Faszikel [
2 ]
trägt die Aufschrift: Fasciculus primus gesandtschaftlicher acten bey denen frie- denshandlungen zu O〈snabrück〉 und M〈ünster〉, in sich haltend concepta unterthänigst erstatteter berichte wie auch spedi〈e〉rter privatmissiven, dann originalreskripte, welche an den herren gesandten nebst verschiedenen sendschreiben, sonderbahr von herrn cantzlar von Feiltzsch, abgangen, 1645, bis 70 inclusive
Es folgt ein Hinweis, daß sechs Nummern fehlen.
.
Enthält, wie angegeben, die Relationen des brandenburg-kulmbachischen Gesandten Müller im Konzept und die Reskripte von Markgraf und Kanzler Feilitzsch
als Ausfertigungen. Die Stücke sind mit quadrangulierten Nummern versehen. Das erste Stück, ein Extrakt aus einem Brief Oelhafens von Schöllenbach, datiert von 1645 I 22 [
/ II 1 ]
und wurde in Nürnberg abgesendet. Die in den Relationen erwähnten Beila- gen fehlen.
Faszikel [
4 ]
trägt die Aufschrift: Fasciculus undecimus gesandtschaftlicher acten, bey denen friedensverhandlungen zu O〈snabrück〉 und M〈ünster〉 vorgangen. In sich haltend con- cepta untertänigst erstatteter berichte wie auch spedierter privatmissiven, dann original- reskripta , welche an herrn gesandten nebst verschickung sendschreiben, sonderbahr von cantzlar von Feiltzsch, abgangen. Anno 1646. 1647. Q 71–299
Es folgt eine Liste der abgängigen Nummern.
.
Dieser Faszikel schließt sich also, chronologisch gesehen, an den [
1. ]
an und enthält entsprechende Akten. Das erste Stück, Q 71, ist eine Relation Müllers und datiert von 1645 XII 25 [
1646 I 4 ]
; die letzte Relation Müllers an den Markgrafen, Q 297, datiert von 1647 XII 13 [
/23 ]
; sie wurde in Osnabrück abgesandt, wo Müller wenig später starb
.
– Herzogtum Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg:
Es sind keine Protokolle nachweisbar. Ersatz bilden die Relationen des Gesandten Lampadius an Herzog Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg, die zum Teil diariumsartig aufgebaut sind
Siehe z. B. Nr. 94b Anm. 2.
und in denen auch über Sitzungen und Deputationen berichtet wird. Diese Mitteilungen sind meist knapp, fassen aber das Wesentliche zusammen. Sie sind enthalten in:
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A I:
Gebunden, fol. 1–447. Der Einband trägt die Aufschrift: Osnabruck- und Munsterische frie- denstractaten anno 1644 a mense Maio usque ad mensem Decembrem inclusive etc. Nr. I.
Enthält an Herzog Christian Ludwig gerichtete Briefe (Ausfertigungen und Kopien) verschiede- ner Fürsten, vor allem von Herzog Friedrich von Braunschweig-Lüneburg-Celle, sowie Briefe verschiedener Absender vom Friedenskongreß und Entwürfe von Antwortschreiben, aufgesetzt von den herzoglichen Räten (unter ihnen Lampadius), ferner vereinzelt Briefe (Ausfertigungen) aus Osnabrück an Lampadius und die ersten sechs Relationen nebst Beilagen, die Lampadius selbst aus Osnabrück nach Hannover schickte, außerdem Instruktionen für Lampadius.
[p. XCVI]
[scan. 96]
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A II:
Gebunden, fol. 1–354. Der Einband trägt die Aufschrift: Osnabruck- und Munsterische friedenstractaten anno 1645 a mense Ianuario usque ad mensem Iunium inclusive etc. Nr. II.
Enthält die Relationen des Lampadius an Herzog Christian Ludwig (Ausfertigungen) mit meist zahlreichen Beilagen sowie die Instruktionen für Lampadius (Konzepte), die Friedensverhandlun- gen betreffend. Die erste Relation datiert von 1645 I 3 [
/13 ]
, die letzte von 1645 VI 27 [
/ VII 7 ]
.
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A III:
Gebunden, fol. 1–506. Der Einband trägt die Aufschrift: Osnabruck- undt Munsterische frie- denstractaten , anno 1645 a mense Julio usque ad mensem Decembris inclusive etc. Nr. III.
Enthält die Relationen des Lampadius an Herzog Christian Ludwig (Ausfertigungen) mit meist zahlreichen Beilagen sowie die Instruktionen für Lampadius (Konzepte), die Friedensverhandlun- gen betreffend. Die erste Relation datiert von 1645 VII 4 [
/14 ]
, die letzte von 1645 XII 26 [
/1646 I 5 ]
. Unter den Beilagen sind undatierte Verhandlungsakten, die durch das Absende- datum der Relation und durch Erwähnung in derselben datiert werden können
Siehe z. B. Nr. 24 Anm. 1.
.
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A IV:
Gebunden, fol. 1–386. Der Einband trägt die Aufschrift: Osnabruck- undt Munsterische frie- denstractaten anno 1646 a mense Januario usque ad mensem Aprilis inclusive etc. Nr. IV.
Inhalt wie
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg
A III; unter den Beilagen befinden sich auch Protokolle der am 24. Januar / 3. Februar 1646 beginnenden sessiones publicae
des Für- stenrats Osnabrück. Die erste Relation datiert von 1646 I 2 [
/12 ]
, die letzte von 1646 IV 24 [
/ V 4 ]
1646.
– Wetterauische Grafen (s. auch S. CXXVII):
DGeissel :
Enthalten in: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 171 (Altes Dillenburger Archiv) F 744, fol. 19–236 (moderne Foliierung; davon sind fol. 151, 152 und 232–236 leer). Der mit einem Einband aus dem 18. Jahrhundert versehene Faszikel
Einband aus Pappe, vorn aufgeklebtes Wappenexlibris von Nassau-Dillenburg mit dem Wahl- spruch des Hauses Nassau-Oranien
Je maintiendrai. Format: 34 cm × 21 cm.
enthält außer dem Diarium Geißel fol. 1–18 Aufzeichnungen eines Johann Friedrich Daumb über Einnahmen und Ausgaben des Wetterauer Grafenvereins 1642–1645. Das Diarium ist halbbrüchig geschrieben und beginnt fol. 19 mit einer
relation der reyß nach Munster sub dato 1645 VIII 9 [/19]; der letzte Eintrag datiert von 1648 IV 5 [/15]
Zu diesem Zeitpunkt war Geißel wieder in Hanau. Er war am 15. [/25.] September 1647, vom
WFK
kommend, dorthin zurückgekehrt, was fol. 220’ verzeichnet ist.
. Für den 20. [/30.] August bis 12. [/22.] September 1646 fehlen die Einträge, da Geißel zu dieser Zeit krank war. Den weitaus größten Teil hat Geißel
Zu seiner Person s. Nr. 5 Anm. 6.
eigen- händig geschrieben; an zwei Stellen finden sich fremde Handschriften (fol. 201 und fol. 231
Es handelt sich um zwei verschiedene Handschriften (Schönschrift), welche die gewöhnlichen Eintragungen, vielleicht nach Diktat oder als Abschrift einer Vorlage, vornahmen.
). Am Kopf notierte Geißel zuerst fol. 44 und 44’, dann fol. 47 und 47’ und schließlich regelmäßig ab fol. 49’ den Monat, ab fol. 60 Monat und Jahr; darunter stehen die jeweils dem Wochentag und Datum zugeordneten Notizen, auf dem freibleibenden linken Rand befinden sich Ergänzun- gen und Notae, fol. 48 eine Addition und fol. 81’ eine ungeschickte Skizze, die vermutlich eine Glocke darstellen soll. Neben dieser Zeichnung steht: 2
gehenckt ; der zugehörige Eintrag (zum 4./14. Dezember 1645) steht nicht damit in Zusammenhang. Geißel vermerkte regelmäßig die
[p. XCVII]
[scan. 97]
Postausgänge und Eingänge, und zwar sowohl den diplomatischen als auch den privaten Brief- wechsel
So notierte er z. B. zu 1645 VIII 30 / IX 9, daß er und Heidfeld ihrer Exzellenz zu Nassau-Dillenburg ihre Ankunft am Kongreß angezeigt hätten und daß er gesondert an den Gf.en von Erbach geschrieben und davon keine Kopie behalten habe. Außerdem habe er
ad uxorem geschrieben (fol. 21’).
. Er verzeichnete, welche Visiten er absolviert und empfangen hatte, wobei er auszugs- weise den Gesprächsverlauf wiedergab und notierte, welche Schriftstücke übergeben wurden, an welchen Sitzungen und Deputationen er teilnahm, welche Texte er aufsetzte
. Das Diarium enthält auch Bemerkungen über Kirchgang, Feste und Medikamenteneinnahme, doch überwiegen Eintragungen, die auf die Verhandlungen Bezug nehmen, bei weitem. Gelegentlich verwies Gei- ßel auf anderswo abgelegte Protokolle oder Aktenfaszikel mit Sachbetreffen
So fol. 75, 1645 XI 17 [
/27 ]
, der Verweis: Vide protocollum deß furstenrahts.
Fol. 51 wird bezüglich eines an Gf. Johann Ludwig zu Nassau-Hadamar geschriebenen Briefes auf das Naßau Saarbrückische convolut
verwiesen.
. Auf die enge Ver- zahnung mit anderen Teilen der Gesandtschaftsakten verweist auch die Tatsache, daß Geißels Eintrag zu 1646 I 26 [/ II 5] über eine Deputation zu Trauttmansdorff abschriftlich, von frem- der Hand, in
Wetterauische
Grafen (
Nassau
-
Dillenburg
) B II wiederkehrt
.
Durch die nachträgliche Bindung ist der Text auf dem rechten Rand der Rückseiten nicht immer voll lesbar. Zu Geißels orthographischen Eigentümlichkeiten gehörte, daß er regelmäßig
nichst (statt
nichts ) schrieb
Siehe z. B. fol. 202’, letzte Zeile, zweitletztes Wort.
.
– Kurbrandenburg und Herzogtum Pommern (s. auch S. CXI):
DLöben
I:
Zur allgemeinen Charakteristik des siebenteiligen Diariums siehe Winfried
Becker
Einleitung, LXXf, in:
APW III A 1,1.
. Das Dia- rium ist hier von Belang, weil der pommersche Gesandte Wesenbeck zunächst bei Löben wohnte
Wesenbeck wohnte spätestens seit dem 27. Dezember 1645 nicht mehr in derselben Wohnung wie Löben (s. Nr.
[ 68 Anm. 48 ] ).
und dieser Wesenbecks Berichte über die Fürstenratssitzungen in sein Diarium ein- trug .
Zu
DLöben
I: Gebunden, 30,5 cm × 19 cm, fol. 1–185. Auf dem Titelblatt steht von Löbens Hand: G. A. D. E.
Für diese Abkürzung sind zwei Auflösungsmöglichkeiten belegt: „Gedenke an das Ende“ und „Gott allein die Ehre“ (freundliche Mitteilung von Herrn Prof. Dr. Dr. hab. Rudolf Lenz, Leiter der Forschungsstelle für Personalschriften in Marburg, vom 31. Oktober 1996). Löben hat hier sehr wahrscheinlich an die zweite Variante gedacht.
Diarium bey denen Oßnabrukischen friedenstractaten im jar 1645 gehalten. Erster theil. [
Von anderer, späterer Hand: ] 12. März – 1. November 1645.
Fol. 1 ist überschrieben: Im nhamen der hochheyligen Dreyeinigkeitt, Gottes des vaters, Gottes des shones undt Gottes des Heiligen Geistes Amen. Diarium auff der legation bey den univer- salfriedenstractaten im jhar 1645 zu Osnabruck in Weß〈p〉halen von mier, Johann Fried- rich von Löben, gehalten.
Es folgt ein Votum
in Form eines Bittgebetes, ein kurzer Bericht über den Entschluß zur Beschickung des Friedenskongresses und den Beginn der Reise nach Westfalen am 27. März, wobei hier wie immer hinzugefügt wurde, daß die Datierung im alten Stil er- folgte . Einen breiten Rand lassend, schrieb Löben mit seiner auffallend kleinen und daher manch- mal schwer entzifferbaren Schrift tageweise nieder, welche Visiten er ablegte und was dabei ge- sprochen wurde, welche Besucher er oder seine Kollegen empfing(en) und was diese berichteten
, wann welche Relationen an den Kurfürsten abgingen, welche Konferenzen und Sitzungen abge-
[p. XCVIII]
[scan. 98]
halten
wurden und was man dabei verhandelte, zum Teil auch, was seine Kollegen Fritze, We- senbeck und Fromhold, die Pommern vertraten, berichteten und was Gesandte anderer Reichs- stände über die Vorgänge im Fürstenrat zu erzählen wußten. Auf den Rändern sind die Daten wiederholt und stichwortartig die wichtigsten Ereignisse des Tages notiert. Fol. 185’ steht ein gebetsförmiger Schluß und ein Verweis auf die Fortsetzung. Als Geschäftstagebuch diente das Diarium auch als Erinnerungshilfe und Nachweis, welcher Wortlaut bei bestimmten wichtigen Gelegenheiten benutzt worden war
. Auffällig ist die religiöse Färbung.
DLöben
II:
Gebunden, 30,5 cm × 19 cm, fol. 1–178. Auf dem Titelblatt steht von Löbens Hand: G. A. D. E. Diarium bey denen Oßnabrugkischen friedenstractaten im jhar 1645 angefangen 〈undt〉 continuiret ins jhar 1646. Ander theill. [
Von anderer, späterer Hand: ] 2. November – 27. April 1646.
Fol. 1 ist überschrieben: Continuatio des in anno 1645 bey denen zu Osna- brugk angefangenen friedenstractaten haltenden diarii.
Auf die Anrufung Gottes, die wie in
DLöben
I lautet, folgt: Continuatio des auff der legation bey den universalfriedenstractaten von mier, Johann Friedrich von Löben, fhürenden diarii.
Das letzte Datum ist zwar, wie auf dem Titelblatt angegeben, der 27. April 1646 st.v., doch fehlt am Schluß zumindest ein Blatt, wie die Kustode am unteren Rand von fol. 178’ zeigt. – Form und Eigenart sind wie bei
DLöben
I.
– Fränkische Grafen:
Fürstenratsprotokolle gerieten in die reichsstädtisch nürnbergischen Akten, da der Gesandte der Fränkischen Grafen, Oelhafen von Schöllenbach, auch die Reichsstadt Nürnberg vertrat.
Fränkische
Grafen
A I:
Gebunden, fol. 1–232 (alte Foliierung
Einzelne Protokolle tragen neben dieser eine noch ältere Foliierung, z. B. dasjenige vom 18. [/28.] Juli 1645 (s. Nr.
[ 2 ] ), das am oberen Rand, über der Blattzählung des Bandes, die Foli- ierung 1–9 trägt.
). Auf dem Einband steht: Protocolla des hochlöblichen fürstenraths, Jan〈uar〉 anno 1645 usque ad finem. Numero 1.
Auf dem unfoliierten ersten Blatt steht in Auszeichnungsschrift: Des hochlöblichen fürstenraths protocolla, bedencken etc. in puncto pacificationis, zu Münster und Oßnabruck angefangen de dato 28. Ianuarii usque ad finem anni 1645. I.
Enthält Verhandlungsakten, Protokolle und Conclusa, wahrscheinlich überschickte Beilagen, die gesammelt und gebunden wurden
Darauf deutet ein bei fol. 113’ beigebundener, kleiner Zettel mit einer Notiz, daß eine be- stimmte Beilage
auß mangel des scribentens nicht hätte überschickt werden können. Auch die ursprüngliche Foliierung dokumentiert die Überschickung: So sind die Protokolle vom 2. [/12.] und 4. [/14.] September anscheinend gemeinsam überschickt worden; sie tragen am oberen Rand die Foliierung 1–8 (= fol. 118–125), das 2. Protokoll beginnt auf einer Rückseite (fol. 5’ bzw. 122’), und am Ende steht auf der letzten, sonst freigebliebenen Seite:
Protocolla de 2. et 4. Septembris anno 1645. Übrigens zeigen die Blätter Knickspuren, die auf brief- mäßige Faltung deuten.
. Das erste Stück datiert (entgegen dem auf Einband und Titelblatt angegebenen Zeitraum) vom 4. Dezember 1644. Der Faszikel enthält dreizehn Osnabrücker Sessionsprotokolle. Diese Protokolle sind von Schreiberhand ganz- seitig geschrieben
Die Protokolle enthalten im allgemeinen keine Korrekturen und Ergänzungen; Ausnahme ist jenes vom 11./21. August, das fol. 97’ am unteren Rand einen Zusatz in Individualschrift (des
Ges.
Oelhafen?) aufweist.
; als Überschrift sind meist nur Wochentag und Datum (in altem Stil) ange-
[p. XCIX]
[scan. 99]
geben
Bei den Protokollen vom 11. [/21.] August, 16. [/26.] September und 22. September [/2. Oktober] ist zusätzlich auch die Uhrzeit angegeben; bei jenem vom 7. [/17.] September fehlt jegliche Überschrift.
. Die Protokolle vom 18. [
/28. ]
und 21. [
/31. ]
Juli sind mit den entsprechenden Texten aus
Brandenburg -
Kulmbach
A II und dem Druck in
Meiern
identisch
. Diese Zusam- menarbeit zwischen den beiden Reichsständen bzw. den Gesandten Müller und Oelhafen von Schöllenbach erstaunt nicht, da beide für den Fränkischen Kreis bevollmächtigt waren
. Vor- lage für
Meiern
war das kulmbachische Protokoll
. Wahrscheinlich war dieses auch Vorlage für das der Fränkischen Grafen, denn das kulmbachische Votum steht im kulmbachischen Proto- koll in der ersten Person Singular
, während im fränkischen Protokoll das fränkische Votum nicht in die erste Person gesetzt wurde; allerdings steht dort auch das kulmbachische Votum nicht in der ersten Person
Es ist nicht auszuschließen, daß
Brandenburg
-
Kulmbach ein unpersönlich formuliertes fränkisches Protokoll zur Vorlage nahm und es durch Zusätze und Änderungen auf den eige- nen Reichsstand zuschnitt, doch ist dies die unwahrscheinlichere Lösung.
.
Beim Protokoll vom 11./21. August sind – bis auf wenige, charakteristi- sche Abweichungen
Siehe dazu oben Anm. 308.
– die Voten Brandenburg-Kulmbachs und der Fränkischen Grafen in den beiden entsprechenden Protokollüberlieferungen identisch, doch gilt das nicht für den ganzen Protokolltext: Beide Überlieferungen weichen voneinander ab; insgesamt ist das kulmbachische Protokoll kürzer. Bei den fränkischen Protokollen fällt auf, daß der Anfang oft berichtsartig gestaltet ist, so schon zum 24. Juli [
/3. August ]
Fol. 83; s. Nr.
[ 5 ] . Dann wieder beim Protokoll vom 4./14. September (fol. 122’, Nr.
[ 11 ] ), bei jenem vom 7./17. September (fol. 132, Nr.
[ 12 ] ), bei jenem vom 16./26. September (fol. 136, Nr.
[ 15 ] ) etc.
. Das fränkische Votum steht nicht in der ersten Person; ungewöhnlich ist die Benennung des Reichsstandes als Fränckische graven und her- ren
Fol. 83’ (Sitzung vom 24. Juli / 3. August), fol. 101’ (Sitzung vom 11./21. August), fol. 120’ (Sitzung vom 2./12. September) etc. – jeweils bei Benennung des Votanten.
,
während im allgemeinen nur Fränkische Grafen
geschrieben wird. Die Sprache der Pro- tokolle ist deutsch, einzelne lateinische Worte und Wendungen sind zwar vorhanden, scheinen aber seltener als in anderen Protokollen zu sein.
Fränkische
Grafen
A II:
Geheftet, fol. 1–205 (alte Foliierung). Auf der nicht gezählten ersten Seite steht in Auszeichnungs- schrift : Des hochlöblichen fürstenraths protocolla, bedencken etc. in puncto pacificationis zu Münster und Oßnabruck. Jan〈uar〉 anno 1646.
2. Enthält Verhandlungsakten und Proto- kolle , darunter auch Einzelvoten der Fränkischen Grafen, aus dem Zeitraum Januar bis Juni 1646. Zur Charakteristik der vier herangezogenen Sessionsprotokolle (vom 17./27., 19./29., 20./30. und 21./31. Januar) gilt das oben zu den in
Fränkische
Grafen
A I enthaltenen Protokollen Gesagte; der Anfang ist stets berichtsartig; das letzte
ist ganz in der Form eines Berichts, ohne Aufführung der Votierenden, gehalten.
[p. C]
[scan. 100]
– Landgrafschaft Hessen-Kassel:
Hessen -
Kassel
A II:
Gebunden, fol. 1–677. Auf dem Einband steht: Volumen 2. Münsterische schreiben vom Maio 1644 bis 31. Julii d〈e〉 anno. Relationes aus Oßnabrüg und daruff ergangene rescripta 1644, 1645.
Enthält die Relationen der hessen-kasselischen Gesandten an die Landgräfin, darunter die (nicht numerierten) Relationen Scheffers aus Osnabrück (Ausfertigungen) mit Beilagen (darunter keine Protokolle, die auch an anderer Stelle nicht nachgewiesen werden konnten) sowie die In- struktionen der Landgräfin im Konzept.
Hessen -
Kassel
A III:
Geheftet, fol. 1–767. Auf dem Einband steht: Volumen 3. Relationes von denen herrn ge- sandten zu Münster und darauff ergangene fürstlichen rescripta. Von Januario biß Ende Dec〈embris〉 1645.
Enthält die Relationen (Ausfertigungen) der hessen-kasselischen Gesandten Krosigk und Vultejus an die Landgräfin nebst Beilagen für den bezeichneten Zeitraum.
Hessen -
Kassel
A IV:
Geheftet, fol. 1–474. Auf dem Einband steht: Volumen 8. Den modum deliberandi inter status Imperii zu Münster und Oßnabrüg betreffend. 1645 et sequens. Sodann relationes aus Mün- ster und daruff ergangene rescripta vom Januario biß ende Aprilis 1646.
Enthält neben Rela- tionen (Ausfertigungen) der hessen-kasselischen Gesandten Krosigk und Vultejus aus Münster auch Verhandlungsakten, Korrespondenz und andere Dokumente vom Fürstenrat Osnabrück.
– Erzstift Magdeburg:
Die erzstiftisch magdeburgische Überlieferung ist für den vorliegenden Band die wichtigste, da Magdeburg in den fünfzig sessiones,
die hier durch Protokolle dokumentiert werden, das Direk- torium führte. Magdeburg war der einzige Reichsstand, dessen Gesandtschaftssekretär Werner nachweislich an den Sitzungen teilnahm und Protokoll führte. Dieses Protokoll ist in zwei, zum Teil sogar drei Bearbeitungsstufen überliefert: Rapular =
Magdeburg
A I; extendirtes proto- coll =
Magdeburg
C; eine Teilkopie desselben =
Magdeburg
Ca. Daneben hat sich ein we- niger ausführliches Protokoll des magdeburgischen Gesandten Krull erhalten (
Magdeburg
B), das auch als Vorlage für das extendirte protocoll
des Gesandtschaftssekretärs gedient hat.
Das Magdeburger Protokoll galt als authentisch im Sinne von rechtsverbindlich. Aus ihm wurde z. B. ein Extrakt für den sachsen-lauenburgischen Gesandten angefertigt, um dem Gesandten Pommerns ein Fehlverhalten nachweisen zu können
. Dieser Protokollauszug war so abgefaßt, daß der sachsen-lauenburgische und andere Gesandten Bedenken hatten, ob der beabsichtigte Zweck damit erreicht werden könne. Doch das magdeburgische Direktorium beharrte darauf, daß der Auszug gemäß den
maiora abgefaßt sei, und die
registratura wurde den Sachsen- Alten- burgischen
uff begehren gezeigt, diente also als Beweis
. Es wird nicht gesagt, was mit
registra- tura gemeint war – theoretisch könnte es sich auch um das Protokoll Krulls gehandelt haben. Sehr wahrscheinlich war aber das Protokoll des Gesandtschaftssekretärs (
Magdeburg A I) gemeint, der allein diesen Vorgang dokumentiert hat.
Auch das magdeburgische Direktorium selbst berief sich auf seine protocolla,
um einen Sachver- halt zu beweisen bzw. um nachzuweisen, daß die Behauptung eines Gesandten falsch sei: die protocolla
sagten nichts davon, also könne es nicht so gewesen sein
.
[p. CI]
[scan. 101]
Wenn also das magdeburgische Protokoll als das authentische zu gelten hatte, so hieß das doch nicht, daß die übrigen Reichsstände von diesem Text Abschrift nahmen
Sachsen-Altenburg übernahm die Protokolle der ersten 15
sessiones von Magdeburg (s. unter
Sachsen
-
Altenburg A I 1). Sachsen-Gotha übernahm 3 Protokolle (s. unter
Sachsen
-
Gotha B I). Über eine Absprache zwischen Magdeburg und Sachsen-Altenburg über die Pro- tokollführung konnte nichts ermittelt werden.
. Vielmehr behielten die Gesandten die Praxis bei, selbst Aufzeichnungen von den Sitzungen anzufertigen, obwohl die Mängel dieses Verfahrens allen bekannt waren: Es fiel schwer, ja es war fast unmöglich, selbst zu votieren, andere Voten abzuwägen und zu protokollieren
Siehe Nr.
[ 89 ] , erstes Votum Braunschweig-Lüneburgs.
. Wenn die Osnabrücker Gesandten trotzdem monatelang so verfuhren, so wohl deshalb, weil es aus Geheimhaltungsgründen untun- lich schien, die ausführlichen magdeburgischen Protokolle abschreiben zu lassen und damit zu vervielfältigen, was kaum abwägbare Gefahren der unkontrollierten Weitergabe mit sich bringen mochte. Erst Ende Januar / Anfang Februar 1646 verständigte man sich auf ein Verfahren, wie künftig von ausgewählten, auf Geheimhaltung verpflichteten Sekretären ein gemeinsames Proto- koll zu erstellen sei
. Dies hat der Fürstenrat Osnabrück dann 1646 und 1647 so gehalten.
Die magdeburgischen Protokolle wurden, wohl aus Geheimhaltungsgründen
, nicht an den Administrator nach Halle übersandt. Sie dienten nur dem internen Gebrauch am Kongreß – wenn man davon absieht, daß sie selbstverständlich als Beleg und Beweismittel für künftige Zeiten aufbewahrt wurden.
Magdeburg
A I:
Gebunden, fol. 1–660. Enthält die Protokolle (Mitschriften) des erzstiftisch magdeburgischen Ge- sandtschaftssekretärs Christian Werner
von den Osnabrücker Sitzungen der evangelischen, in der Regel fürstlichen Gesandten im Zeitraum vom 24. Juli/3. August 1645 bis zum 24. Februar/6. März 1646. Die Protokolle sind nach altem Stil datiert, chronologisch geordnet und nume- riert ; am Kopf ist die Uhrzeit des Sitzungsbeginns angegeben. Die Blätter sind meist halbbrüchig beschrieben, zuweilen ist der Rand schmal und entfällt manchmal ganz
So z. B. fol. 72’–76’, fol. 78–81.
; auf ihm stehen Ergän- zungen von Werners Hand. Der Text enthält hin und wieder Lücken, die offensichtlich entstan- den , wenn Werner beim Schreiben nicht mitgekommen oder durch andere Aufgaben vom Proto- kollieren abgehalten worden war
So findet sich z. B. fol. 41 eine Lücke von ca. 6 Zeilen zu Beginn des hessen-kasselischen Vo- tums am 2./12. September 1645 (=
sessio 7 = Nr.
[ 10 ] ). Eine größere Lücke weist fol. 255 auf: Hier fehlt zu Beginn von
sessio XXVII (am 15./25. November 1645, s. Nr.
[ 41 ] ) die Proposi- tion des Direktoriums vollständig.
. Dem Protokoll wurden vereinzelt Schriftstücke beigefügt, die ein Gesandter eingereicht hatte. So liegt beim Protokoll vom 16./26. September 1645 die Kopie eines Protestes, den der Gesandte Nassau-Saarbrückens am selben Tag bei den Gesandten der Wetterauischen Grafen einlegte
. Beim Protokoll vom 30. September / 10. Oktober liegt ein undatiertes mecklenburgisches Memorial
, und dem Protokoll vom 15./25. November ist ein schriftlich eingereichtes hessen-darmstädtisches Votum beigefügt
Siehe Nr.
[ 41 ] . Ferner ist dem Protokoll vom 8./18. Dezember 1645 eine Stellungnahme der Fränkischen Gf.en beigefügt (s. Nr.
[ 54 ] ).
. Bisweilen erwähnte Werner, wenn auch nur summarisch, Dinge, die nicht ins Protokoll gebracht werden sollten
. Die Pro- tokolle der Sitzungen, in denen zuerst über den von einem Ausschuß erstellten
Ersten Entwurff der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens auf der beyden Cronen Propositiones
[p. CII]
[scan. 102]
und die darauf ertheilten Kayserlichen Responsiones beraten wurde, sind von Werner doppelt numeriert worden: Die (bei ihm falsch datierte
) Sitzung am 31. Oktober / 10. November trägt die Überschrift:
Sessio XVI et respective I, die nächste, am 4./14. November abgehaltene Sitzung trägt entsprechend die Nummer XVII oder II, die Nachmittagssitzung desselben Tages die Nummer XVIII oder III, die Sitzung vom 5./15. November die Nummer XIX oder IV (fol. 184’), die Vormittagssitzung des folgenden Tages die Nummer XX oder V (fol. 195) und die Nachmittagssitzung desselben Tages die Nummer XXI oder VI. Die beiden Sitzungen vom 7./17. November tragen die Nummern XXII oder VII und XXIII oder VIII, und die Sitzung vom 8./18. November die Nummer XXIV oder IX. Die nächste Sitzung, betitelt
sessio extraordina- ria dominorum evangelicorum, am 9./19. November, ist nicht numeriert, und die folgende, am 11./21. November abgehaltene, ist weder datiert noch numeriert. Die nächste Sitzung, vom 15./25. November, wird dann wieder einfach, als
sessio XXVII, gezählt. Anscheinend hatte Werner den Eindruck, daß mit der Beratung über den
Ersten Entwurff eine neue Phase in den Beratun- gen eingesetzt habe. Allerdings hat er die Doppelnumerierung nur acht Tage lang beibehalten und ist, nach einer kurzen Phase der Unsicherheit, in der gar keine Nummer angegeben ist, zur einfachen Zählweise zurückgekehrt. Anscheinend empfanden Werner (oder das sich durch ihn artikulierende Magdeburger Direktorium) die seit Juli abgehaltenen Sitzungen doch als Einheit. Es ist auch bezeichnend, daß die zweifache Numerierung nicht in das extendierte Protokoll (
Magdeburg C) übernommen wurde. Außerdem deutet ein Vermerk des wetterauischen Ge- sandten Heidfeld darauf hin, daß Werner in den Sitzungen, die er selbst doppelt zählte, doch nur die einfache Zählung, und zwar die höhere Nummer, offiziell bekanntgab
.
Zwei nachträgliche Einträge Werners werfen ein Licht auf die Aufgaben, die der Sekretär des Direktoriums neben der Protokollführung samt Bekanntgabe der Sitzungsnummer übernehmen mußte. Der erste zeigt, daß er den ankommenden Gesandten aufwartete: Als sich am 10. No- vember 1645 die sachsen-altenburgischen Gesandten verspätet hatten, verpaßte Werner, der sie neben
dem lieutenant empfing, den Beginn der Sitzung, so daß sein Protokoll eine Lücke auf- weist
. Der zweite derartige Eintrag betraf das Verabschiedungszeremoniell: Werner mußte die Gesandten hinausbegleiten. Am 28. Dezember 1645 / 7. Januar 1646 verabschiedete er derge- stalt die pommerschen Gesandten, nahm irrtümlich an, daß die anderen folgen würden, und kehrte nicht wieder ins Sitzungszimmer zurück, weshalb sein Protokoll für die zweite Umfrage, die ohne ihn vorgenommen wurde, auf die Mitschrift Krulls (
Magdeburg B) verweist
.
Der Text der Protokolle beginnt fol. 2 mit jenem der
sessio tertia vom 24. Juli / 3. August 1645. Ein eigenhändiger Eintrag Werners auf Blatt 1 besagt, daß die ersten Sitzungsprotokolle vom 18. [/28.] und 21. [/31.] Juli entnommen und weisungsgemäß an den Administrator des Erzstifts geschickt worden seien
Wörtlich heißt es: Zu gedencken. Die erste undt andere session [
über der Zeile mit anderem Stift ergänzt: evangelicorum] meines protocolls oder concepts vom 18. [
/28. ] undt 21. [
/31. ] Julii hatt besage des gnädigsten rescripti vom 21. [
/31. ] Augusti undt darauff getha- nen unterthänigsten berichts numero 27 ihrer fürstlichen durchlaucht unterthänigst ein- geschicket werden müßen. So geschehen durch Zacharias Heinemann den 12. [
/22. ] Sep- tembris anno 1645. Christian Werner, creißsecret[
arius ] manu propria.
Der erwähnte Un- terthänigste bericht
(vom 12./22. September 1645) ist überliefert in
Magdeburg
F II fol. 369–369’. Einsiedel und Krull sagen darin, daß sie die von Werner während der Sitzun- gen angefertigten Protokolle und nicht die extendierten
überschickten, weil Fürsten und Stän- den sehr daran gelegen sei, daß die Protokolle nicht in fremde Hände gerieten. – Die beiden erwähnten Protokolle liegen nicht bei. Zacharias Heinemann war der zwischen Halle und dem
WFK
hin- und herreisende Bote (
Magdeburg
F II fol. 392).
.
[p. CIII]
[scan. 103]
Werner strebte danach, möglichst alles Gesprochene aufzuzeichnen. Anscheinend schrieb er fort- während mit, hörte also nicht erst einen Satz bis zum Ende an, um dann das inhaltlich Wesent- liche niederzuschreiben, sondern protokollierte kontinuierlich, und wenn er nicht folgen konnte, setzte er ein Auslassungszeichen
Dieses entspricht dem bei
Grun , 298, abgebildeten (linke Spalte, Zeile 6 von unten, erstes Zeichen von links).
. Nach der Sitzung oder wenn sich eine Pause ergab, notierte er auf dem Rand Ergänzungen. Auf diese Weise entstand ein Text, der wohl nur für jene voll ver- ständlich war, die an der Sitzung teilgenommen hatten. Doch damit war sein Zweck erfüllt; denn Sitzungsprotokolle – Mitschriften ebenso wie ausgearbeitete Abschriften – sollten durchaus nicht über den Kreis der Beteiligten hinausgelangen. Gründe der Geheimhaltung konnten es sogar ratsam erscheinen lassen, ganz auf Protokolle zu verzichten
.
Werners Schrift ist, wie bei einem Rapular zu erwarten, flüchtig; sie wird im Laufe einer Sitzung, d. h. bei zunehmender Ermüdung, größer, bleibt aber fast immer erstaunlich gut lesbar. Die Namen der votierenden Stände sind oft abgekürzt, aber eindeutig identifizierbar (
WGr für Wetterauische Grafen,
BL für Braunschweig-Lüneburg). Persönliche Bemerkungen fehlen ganz. Das erste Protokoll im Jahr 1646 ist
Cum Deo überschrieben
.
Magdeburg
B:
Gebunden, fol. 1–580. Enthält die Mitschriften des Gesandten Krull von Juli 1645 bis September 1647
Das letzte Protokoll, beginnend fol. 577, datiert vom 2./12. September. Fol. 580 steht nur noch die Überschrift:
CLXIX consessus.
. Es ist teils halbbrüchig, teils mit breitem Rand, auf dem vereinzelt Ergänzungen stehen, teils ganz ohne Rand fortlaufend geschrieben. Die einzelnen Sitzungen sind nach altem Stil da- tiert und von der dritten Sitzung an numeriert. Fol. 1 trägt den Titel:
PROTOCOLL des fürstlich Magdeburgischen herrn gesandten Dr. Krullens, zu Oßnabruck im fürstenrathscol- legio geführet de annis 1645, 1646, 1647. Fol. 2 beginnt der Text mit dem Protokoll der Sit- zung vom 18./28. Juli 1645. Diese Sitzung wie auch die nächste (vom 21./31. Juli 1645) sind nicht numeriert. Von der dritten Sitzung an hat Krull die Sitzungen gezählt (
Tertius consessus, 24. Juli / 3. August). Seit der fünften Sitzung ist die Uhrzeit ebenfalls angegeben (11./21. Au- gust ). Krull protokollierte auch die Proposition des magdeburgischen Direktoriums, und zwar bis einschließlich der 31. Sitzung am 27. November / 7. Dezember. Von der nächsten Sitzung (4./14. Dezember) an hat Krull die von Magdeburg vorgetragene Proposition nicht mehr proto- kolliert , was sicherlich damit zusammenhängt, daß er nun selbst proponieren mußte (Einsiedel, der dies bislang getan hatte, war nach Halle abberufen worden
). Vor Sitzung 32 ist in Krulls Protokoll auch insofern ein Einschnitt gegeben, als fast zwei Seiten frei geblieben sind
Das Protokoll von Sitzung 31 endet fol. 154 oben. Krull hatte zunächst, wie üblich, direkt anschließend mit der Überschrift des nächsten Protokolls begonnen, die Seite, wie die folgende (fol. 154’), dann aber freigelassen und sein nächstes Protokoll erst auf einem neuen Blatt (fol. 155) begonnen.
. Von Sitzung 32 an notierte Krull meist nur noch stichwortartig den Inhalt der Proposition, manchmal entfiel sie ganz, und das Protokoll begann mit dem Votum oder einem Referat Sachsen- Alten- burgs . Die Sprache ist, einzelne lateinische Worte und Wendungen ausgenommen, deutsch. Das Protokoll ist unpersönlich gehalten, d. h. die Reichsstände, nicht die votierenden Gesandten wer- den genannt; auch vom magdeburgischen Direktorium wird nur als
directorium gesprochen.
Krulls Protokoll enthält für den hier relevanten Zeitraum keine beigelegten Schriftstücke anderer Hand
Insgesamt liegt nur ein derartiges Schriftstück bei, nämlich die Resolution der Reichsstädte vom 1. August 1646 in puncto praecedentiae
(fol. 412).
. Krull schrieb eine kleine, zierlich wirkende Individualschrift, die nicht immer gut les- bar ist; am Ende eines Sitzungsprotokolls ist sie weiter auseinandergezogen und flüchtiger als am
[p. CIV]
[scan. 104]
Beginn. Krulls Protokoll wurde von Werner für die Ausarbeitung seines
extendirten protocolls benutzt und diente als Ersatz, wenn Werners Protokoll Lücken aufwies.
Magdeburg
C:
Diese 21 vollständigen Protokolle und das Bruchstück eines 22. Protokolls von Osnabrücker Für- stenratssitzungen bilden den ersten Teil (fol. 2–371’) eines insgesamt 513 Blatt umfassenden, ge- bundenen Faszikels, dessen Pappdeckel auf dem Rücken die Aufschrift trägt:
Protocoll zu Oß- nabrück de annis 1646 et 1647. Vol. II., III. Die genannten Protokolle stammen von dem magdeburgischen Gesandtschaftssekretär Werner und sind in Konzeptform geschrieben. Sie sind chronologisch geordnet und fallen in den Zeitraum vom 28. Juli bis zum 17. November 1645. Die genannten Sitzungsprotokolle haben neben der modernen Archivfoliierung eine alte Blatt- zählung . Die Protokollserie bildete ursprünglich einen eigenen Faszikel (anscheinend die auf dem Einband als
volumen II bezeichnete Einheit), der nachträglich mit zwei anderen, kleineren Pro- tokollserien Werners zu dem heutigen Aktenband vereinigt wurde. Diese beiden kleineren Serien (fol. 375–513) haben ebenfalls eine zeitgenössische Foliierung (fol. 3–145) und bildeten ursprüng- lich das auf dem Einband genannte
volumen III.
Die beiden kleineren Serien enthalten (1.) neun Protokolle der im April 1646 abgehaltenen Gravaminakonferenzen (fol. 375–440’ moderner Foliierung = fol. 3–68’ der zeitgenössischen Fo- liierung ), die, wie Erklärungen am Schluß der Protokolle zeigen, von mehreren Protokollanten, zu denen Werner gehörte, ausgearbeitet wurden. Der Text dieser neun Protokolle wurde halb- brüchig von der Hand Werners geschrieben.
(2.) Die zweite Serie umfaßt vier Protokolle von Verhandlungen
in puncto compositionis gra- vaminum , die im Januar / Februar 1647 im Quartier Trauttmansdorffs abgehalten wurden (fol. 442–513 moderner Foliierung = fol. 74–145 zeitgenössischen Foliierung). Von den vier Pro- tokollen ist eines nicht von der Hand Werners; es ist halbbrüchig geschrieben und enthält keine Korrekturen. Die drei anderen sind von der Hand Werners und enthalten Korrekturen und Er- gänzungen .
Die 21 vollständigen Protokolle mit dem Fragment des 22. Protokolls von Osnabrücker Sitzun- gen evangelischer Gesandter haben außer der modernen, gestempelten Archivfoliierung auf dem oberen Blattrand eine alte, handgeschriebene auf dem unteren Rand. Fol. 2 der modernen Foli- ierung entspricht fol. 3 der alten; auf dem so bezeichneten Blatt beginnt der Text des ersten Pro- tokolls (
sessio prima, 18./28. Juli 1645). Das Fragment des 22. Protokolls bricht mit dem unte- ren Rand von fol. 371’ (= fol. 377’ der zeitgenössischen Foliierung) ab. Der Text dieses Bruch- stücks schließt mit dem Ende des sachsen-altenburgischen Votums in der 22. Sitzung
. Die letzte Zeile ist nicht voll beschrieben; das letzte Zeichen ist Werners gewöhnliche Abbreviatur für
etc.
Es folgt eine unbeschriebene Seite (= fol. 378 der zeitgenössischen Foliierung, nicht berücksichtigt bei der modernen Blattzählung). Offensichtlich ist also kein Textverlust eingetreten, sondern Werner hat dieses Protokoll der 22. Sitzung nicht vollendet. Dafür spricht auch, daß
trotz in- tensiver Nachforschungen keine Fortsetzung dieser Protokollserie an anderer Stelle der erz- bischöflich magdeburgischen Überlieferung ermittelt werden konnte
Freundliche Mitteilung von Herrn Abteilungsleiter Papendieck, LA Magdeburg – LHA, vom 24. Oktober 1991.
.
Beim Vergleich zwischen der modernen Archivfoliierung und der alten Blattzählung ergibt sich eine Diskrepanz (fol. 2–371’ modern = fol. 3–377’ alt). Diese Abweichung erklärt sich durch Blattverluste und Zählfehler
Es fehlen Blatt 101 und 102 der alten Foliierung; sie waren sehr wahrscheinlich leer. Auf fol. 131 modern folgt ein ungezähltes Blatt (fol. 131 A modern = fol. 135 alt). Nach fol. 252 modern folgt ein beigebundener Zettel mit einer Notiz Werners (s. Nr. 22 bei Anm. 78), der, bei der alten Foliierung nicht berücksichtigt, fol. 253 der modernen bildet. An dieser Stelle entfielen die Blätter 257–260 alt, die vermutlich leer waren, vielleicht aber auch den von Werner auf dem beigebundenen Zettel versprochenen Nachtrag enthielten. Ferner wurde fol. 349 (modern) bei der alten Foliierung nicht berücksichtigt.
.
[p. CV]
[scan. 105]
Fol. 1 des Faszikels trägt den Titel: Extendirte protocoll sessionum evangelicarum
Fol. 1 trägt außerdem unten rechts den Vermerk:
378 b [ plus Kürzungszeichen], also einen Verweis auf die ursprüngliche Blattstärke des Faszikels.
.
Diese Worte sind nicht von Werners Hand, während die Protokolle von ihm selbst geschrieben sind. Von ihm stammt auch die Überschrift auf fol. 2
Es wird, wenn nicht anders vermerkt, die moderne Foliierung angegeben.
:
I. N. I.
Aufzulösen in: In nomine Iesu.
PROTOCOLL
Derer zu Oßnabruck anwesender fürstlicher undt gräfflicher herren abgesandten in der herren fürstlich ertzbischofflich Magdeburgischen etc. losament undt unter deren directorio gehaltenen consultationum.
Werner hat dieses
extendirte Protokoll vornehmlich auf der Grundlage seiner eigenen Mitschrift (=
Magdeburg A I) geschaffen. Zumindest fallweise zog er auch die Mitschrift des erzstiftisch magdeburgischen Gesandten Krull heran (=
Magdeburg B); ausdrücklich bezeugt hat er dies im Protokoll von
sessio XVI
. Auch in anderen Protokollen hat Werner sich bisweilen selbst ge- nannt . So vermerkte er in seinem Protokoll vom 28. Juli 1645, daß ein Schriftstück von ihm, dem Kreissekretär, verlesen worden sei
.
Das
extendirte protocoll wurde halbbrüchig mit engem Zeilenabstand geschrieben und enthält anfangs viele, später vereinzelte Ergänzungen auf dem Rand, die von Werner selbst, ausnahms- weise , und zwar anfangs, auch von Krull (vgl. fol. 14’, 15, 15’, 18, 31’) stammen.
Das Protokoll ist übersichtlich gegliedert. Die Sitzungen sind numeriert und datiert (nach altem Stil, was meist vermerkt ist). Wenn an einem Tag zwei Sitzungen stattfanden, so sind diese einzeln gezählt
. Außer dem Datum ist immer die Uhrzeit des Sitzungsbeginns angegeben. Der Anfang eines Protokolls fällt meist, aber nicht immer, auf den Beginn einer neuen Seite
Sessio septima
(s. Nr.
[ 10 ] ) beginnt z. B. mitten auf fol. 81.
. Die Namen der votierenden Stände stehen jeweils, deutlich abgesetzt, über dem Text der Voten. Die Namen der Votanten finden sich nur ausnahmsweise
; häufiger als andere wird Lampadius namentlich genannt
, wahrscheinlich weil er zu den markantesten Persönlichkeiten unter den Gesandten gehörte. Werner bemühte sich um Übersichtlichkeit, indem er den Text auch inner- halb eines Votums durch Abschnitte gliederte und den Buchstaben am Satzanfang wie eine In- itiale besonders groß schrieb und dadurch hervorhob. Zusätzlich versuchte er, den Text durch numerierte Aufzählungen, etwa der verlesenen Stücke
, zu gliedern. Seine Satzkonstruktionen bleiben übersichtlich, seine Sprache ist trotz des deutsch-lateinischen Mischstils verständlich. Es gibt keine längeren lateinischen Passagen, doch immer wieder stehen in deutschem Kontext ein-
[p. CVI]
[scan. 106]
zelne
Worte oder Satzteile in lateinischer Sprache. So kommt es zu Sätzen wie: Gleiche beschaf- fenheit hette es 2. mit dem ordine materiarum. Der stünde auch nicht simpliciter bey Chur- maintz , undt were solches fürgeben res novi et inauditi exempli etc.
Dieser Stil ist gleich- mäßig bei allen Voten zu beobachten; Werners Protokoll erweckt den Eindruck, daß alle Ge- sandten sich einer solchen Redeweise bedienten.
Auffällig ist Werners Bemühen, alles Gesprochene zu erfassen, oder, wenn ihm dies nicht möglich war, durch ein Auslassungszeichen anzudeuten, daß er etwas fortlassen mußte. Er zeichnete auch Zwischenrufe
Siehe oben Anm. 383 zu Zwischenrufen des Lampadius. Summarische Nennung von Zwi- schenrufen z. B. in Nr.
[ 33 (S. 93 Z. 11) ] :
Worauff noch etliche interlocuta gefielen.
, Diskurse und Höflichkeitsfloskeln
Siehe z. B. Nr.
[ 10 ] , erstes Votum Braunschweig-Lüneburgs:
Praemissis praemittendis et gra- tiarum actione gegen das directorium für die sorgfalt etc.;
höfliche Abwehr einer Danksa- gung (Nr.
[ 22 ] , magdeburgisches Direktorium im Anschluß an die erste Umfrage):
Bedürffe keiner dancksagung, undt sollten die erinnerungen eingerücket werden.
auf und notierte Vereinbarungen, die vor oder nach der eigentlichen Sitzung getroffen wurden; zum Teil geschah dies auf ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Gesandten
Siehe z. B. den ausführlichen Bericht über die vor der Sitzung vollzogene Zulassung gräflicher
Ges.
in Nr.
[ 5 ] , Beginn des Protokolls; die Absprache über den Termin der nächsten Sitzung und die Diktatur in Nr.
[ 6 (s. bei Anm. 14 ] und
[ 15 ] ); den Bericht über eine vor der Sitzung getroffene Sessionsvereinbarung zwischen bestimmten Reichsständen in Nr.
[ 7 (s. bei Anm. 5–7) ] ; den Vermerk über eine erst nach Ende der Sitzung beim Abschied vorgebrachte Bitte des hamburgischen
Ges.
, die dieser zu protokollieren bat (Nr.
[ 8 ] , Ende des Protokolls).
. Ebenso vermerkte er, bisweilen unter Angabe der Gründe, warum die Gesandten eines Reichsstandes fehlten
So vermerkte er am 23. August, warum Sachsen-Altenburg anfangs fehlte (s. Nr.
[ 8 bei Anm. 7 ] ).
. Bezeichnend für seine manchmal fast skru- pulöse Sorgfalt ist die Bemerkung, daß er wegen des Lärms vorbeifahrender Lastfuhrwerke nicht alles habe verstehen können
Siehe Nr. 2 (S. 22 Z. 50ff;
ebenda
26 Z. 39f).
.
Die Protokolle sind anfangs sorgfältiger geschrieben als später; gegen Ende der Protokollserie werden Flüchtigkeitsfehler zahlreicher (z. B. Formulierungen wie: der [
statt: des] Prager frie- dens halber,
und kurz darauf: derselselbe [
statt derselbe]
Nr.
[ 32 ] , beides im ersten Votum Sachsen-Weimars.
): Es wirkte sich aus, daß Werner immer weniger Zeit auf die Protokolle verwenden konnte, da jeden Tag, zum Teil sogar vormit- tags und nachmittags, Sitzungen stattfanden
Am 14. November begann die Vormittagssitzung um 8 Uhr, die Nachmittagssitzung, deren Beginn zunächst auf 2 Uhr angesetzt worden war, begann um 3 Uhr (
Magdeburg C fol. 265 und 291’). Am 16. November begann die Vormittagssitzung um 8 Uhr, die Nachmit- tagssitzung um 2 Uhr (
ebenda fol. 335 und 358). Am 17. November begann die Vormittags- sitzung wieder um 8 Uhr (
ebenda fol. 369), die Nachmittagssitzung wieder um 2 Uhr (
Magdeburg A I fol. 221’). Auch am 15., 18. und 19. November wurden Sitzungen abge- halten (s. Nr.
[ 32 ] ,
[ 35 ] und
[ 36 ] ).
. Wenn man sich diese Häufung von Sitzungster- minen vor Augen führt, wird verständlich, daß Werner für die Ausarbeitung der Protokolle keine Zeit mehr erübrigen konnte und er deshalb die „Extendierung“ einstellte.
Bezüglich der Schrift gilt das oben zu
Magdeburg A I Gesagte, doch selbstverständlich ist die Schrift in dieser Ausarbeitung des Protokolls sorgfältiger. Unterschiede sind auch hier festzustel- len : So wird die Schrift, offenbar infolge der Ermüdung des Schreibers, mit der Zeit größer und flüchtiger, das Bild ungleichmäßiger. Gut erkennbar ist dies z. B. auf Blatt 291 verso: Auf der oberen Hälfte steht das Ende des Protokolls von
sessio XVII, auf der unteren Hälfte der Beginn des Protokolls von
sessio XVIII. Die Schriftzüge sind in der oberen Hälfte deutlich größer und unregelmäßiger, verschiedene Ober- und Unterlängen sind so groß geraten, daß sie in die dar- über- bzw. darunterliegende Zeile ragen, und der linke Rand wird nicht eingehalten. In der
[p. CVII]
[scan. 107]
unteren Hälfte ist die Schrift regelmäßiger und wirkt zierlich. Beide Protokolle stammen vom selben Tag (dem 14. November 1645
), doch hat Werner sie offensichtlich nicht unmittelbar nacheinander „extendiert“.
Lateinische Worte schrieb Werner, wie üblich, in lateinischer Schrift; für Zitate benutzte er gele- gentlich Kanzleischrift
. Seine Orthographie ist relativ gleichmäßig, im Gebrauch von Kürzun- gen ist er sparsam
Siehe oben das zu
Magdeburg
A I Gesagte.
. Die Protokollserie enthält als einziges nicht von Werner stammendes Schriftstück ein von Hessen-Darmstadt am 21. August verlesenes und am 23. August eingereich- tes Votum
.
Magdeburg
Ca:
Gebunden, fol. 1–141. Halbbrüchige Reinschrift der ersten sechs Protokolle des Extendirten pro- tocolls
(=
Magdeburg
C), wobei die dort am Rande stehenden Ergänzungen und Korrekturen übernommen wurden.
Magdeburg
Ca ist nicht von Werners Hand. Die Reinschrift weist nur ganz vereinzelte Korrekturen am Rand auf; eine dieser Verbesserungen am Rand korrigiert einen typischen Abschreibfehler, der darauf deutet, daß
Magdeburg
C (nicht nur dem Text, sondern dem konkreten Exemplar nach) Abschreibvorlage für
Magdeburg
Ca war
In
Magdeburg
C steht fol. 47’ das Wort zusammenkunfft
zweimal innerhalb von fünf Zeilen am Zeilenanfang. Der Text zwischen diesen beiden Worten zusammenkunfft
wurde in
Magdeburg
Ca versehentlich ausgelassen und nachträglich am Rand ergänzt (fol. 83). Die Stelle in Nr.
[ 7: s. S. 96 Z. 11 ] und 13.
. Gelegentlich fal- len leichte stilistische Änderungen auf. So steht in
Magdeburg
Ca einmal nie gehöret,
wo
Magdeburg
C das ungeschicktere nicht erhöret
hat
.
Sachsen -
Altenburg
A I 1 hat an entsprechender Stelle ebenfalls nicht erhöret,
was, wie auch andere Indizien, zeigt, daß das Ex- tendirte protocoll
(und nicht
Magdeburg
Ca) Vorlage für
Sachsen -
Altenburg
A I 1 war.
Magdeburg
F I:
Geheftet, fol. 1–695. Auf dem unfoliierten ersten Blatt steht: Die beschickung der zu Oßna- brück angestelten universalfriedenstractaten betreffende. Anno 1643. 1644.
Am Kopf steht: Volumen 1.
Auf dem unfoliierten, beschädigten zweiten Blatt steht dasselbe. Enthält an den Administrator August und an dessen Kanzler Konrad Carpzov gerichtete Briefe (Ausfertigungen) verschiedener Absender und Reskripte des Administrators (Konzepte) sowie andere Schreiben, die mit dem Friedenskongreß in Zusammenhang stehen, darunter ein Memorial für den nach Osna- brück entsandten Sekretär Werner von 1644 VI 16 [
/26 ]
und dessen Osnabrücker Diarien mit Beilagen. Stück 1, eine Anfrage des Domkapitels wegen der beginnenden Friedensverhandlungen, datiert von 1643 VIII 18 [
/28 ]
, die letzte Fortsetzung von Werners Diarium, Nr. 40, datiert von 1645 V 28 [
/ VI 7 ]
.
Magdeburg
F II:
Geheftet, fol. 1–938 (mit gravierenden Foliierungsfehlern
So folgt auf fol. 550 irrtümlich fol. 716, ohne daß tatsächlich Blätter fehlen (freundliche Mit- teilung von Ltd. ADir. Dr. Josef Hartmann, LA Magdeburg – LHA, vom 9. Dezember 1996).
). Fol. 1 steht: Acta, die Abschic- kung zu den allgemeinen Friedenstractaten nach Oßnabrugk, sowohl was nach ankunfft ihrer fürstlichen durchlaucht, unsers gnädigsten herrn gesandten etc. daselbst und auch hier in einem und andern vorgangen, belangend. Anno 1645 bis 1646.
Am Kopf steht Volumen
[p. CVIII]
[scan. 108]
numero 2,
und auf dem unteren Drittel des Blattes befindet sich ein Kanzleivermerk. Der Band enthält Berichte und Beilagen der Gesandtschaft vom Westfälischen Friedenskongreß an den Administrator (Ausfertigungen), die Instruktionen des Administrators an die Gesandtschaft auf dem Friedenskongreß (Konzepte) sowie andere den Administrator betreffende Korrespondenzen, vornehmlich den Briefwechsel mit dem Domkapitel in Magdeburg, größtenteils aus dem Jahr 1645. Die ersten Stücke (Briefe von dem bzw. an das Domkapitel) datieren allerdings noch in den Dezember 1644.
Die Gesandtschaftskorrespondenz war in der Regel so gegliedert, daß neben Unterthänigsten berichten
ein Diariumsextrakt überschickt wurde, dem teilweise eine oder mehrere Unterthä- nigste relationen
beigefügt waren; zu diesem oder zu dem Diariumsextrakt konnten weitere Beilagen gehören. Berichte, Diariumsextrakte und Relationen waren numeriert, die Berichte wurden von den Gesandten eigenhändig unterzeichnet
Ein Beispiel: Zum Unterthänigsten bericht
Nr.
[ 20 ] (fol. 297–298) vom 16.
[
/26. ]
August 1645 gehörte das Unterthänigste diarium
Nr.
[ 15 ] (fol. 299–300), zeitlich vom 12. bis zum 16. August reichend. In diesem Diarium wird über die 6. Session und ein in ihr vorgelegtes
project
berichtet, das als Beilage K 2 angeschlossen ist (fol. 305–307). Ferner wird in dem Diarium auf eine beiliegende unterthänigste relation
Nr.
[ 14 ] verwiesen, aus welcher der Administrator entnehmen könne, was bei den erwähnten
unterschiedenen visiten und confe- rentien [...] fürgelauffen.
Diese Relation (fol. 301–304) ist, wie das Diarium, chronologisch aufgebaut und betrifft den 14./24. bis 16./26. August.
. Neben den numerierten Unterthänig- sten berichten
gab es unnumerierte mit einem dorsal genannten Sachbetreff
Zum Beispiel fol. 911–911’: Unterthänigster bericht, die vier eximirten ämbter betref- fend .
. Diariumsextrakte und Relationen unterschieden sich insofern, als in den Diarien nur kurz über die unterschiedli- chen Visiten, Konferenzen und Sessionen berichtet wurde. Detailliertere Informationen wurden in den Relationen gegeben.
Zu den Beilagen gehörten keine Protokolle, denn diese wurden, wohl aus Gründen der Geheim- haltung
, nicht überschickt. An deren Stelle traten summarische Mitteilungen über die abgehal- tenen sessiones
in den unterthänigsten berichten. Unterthänigster bericht
Nr. 35 vom 26. September [
/6. Oktober ]
1645 ist z. B. ganz einer solchen Mitteilung gewidmet. Nach einem Verweis auf überschickte Relationen und Diarien heißt es: Berichten darneben, welchergestalt am 22. dieses in unserer losament der 12. consessu unter Euer Fürstlichen Durchlaucht di- rectorio gehalten und nachfolgende fünff puncta zur umbfrage und consultation gestellet worden: 1. [...].
Neben der Proposition wurden die Ergebnisse mitgeteilt: Der 1. punct nun ist dergestalt resolviret, daß [...]. Uff den 2. ist diese erörterung erfolget [...]
(fol. 439). In Berichten, Relationen und Diarien wird ebenso wie über die Sitzungen auch zeitlich exakt über Visiten berichtet, die den magdeburgischen Gesandten als den Direktoren des Fürstenrats abge- stattet wurden. Oft sind recht ausführlich und genauer als in anderen Quellen die Mitteilungen der Besucher wiedergegeben
. Vielfach vermitteln die Magdeburger Relationen Hintergrundin- formationen , durch die das in den Protokollen Erwähnte erläutert und illustriert wird
. Ferner ist von besonderem Wert, daß diese Korrespondenzen nicht nur Verhandlungsakten enthalten
, sondern diese auch zeitlich eindeutig zuzuordnen gestatten. Aus
Magdeburg
F II stammen da- her wichtige Beiträge zur Kommentierung der Protokolle; aus Unterthänigsten Relationen
sind die Druckvorlagen für Nr. 13, 66 und 70 entnommen.
[p. CIX]
[scan. 109]
Magdeburg
F III:
Geheftet, fol. 1–863. Fol. 1 steht: Acta, die allgemeinen friedenstractaten zu Oßnabrügk be- langende . Anno 1646 im Ianuario angehend, bis in monat Maium.
Am Kopf steht Volumen numero 3.
Inhalt und Anlage entsprechen
Magdeburg
F II (siehe oben). Die Unterthänigsten berichte
des Gesandten beginnen mit Nr. 1
Der erste datiert von 1646 I 2 [/12] (fol. 1–3’).
.
Der erste beigelegte Diariumsextrakt betrifft noch das Jahr 1645 und ist bezeichnet als Unterthänigstes diarium Nr. 36
(fol. 11–12). Entsprechen- des gilt für die erste beigelegte Unterthänigste relation
(Nr. 37, fol. 13–15’). Fol. 19 beginnt der erste, das Jahr 1646 betreffende Diariumsextrakt; er trägt die Nummer 1. Dasselbe gilt für die erste beigelegte Unterthänigste relation,
die den Zeitraum vom 3. [
/13. ]
bis zum 9. [
/19. ]
Ja- nuar umfaßt ( sub numero 1,
fol. 27–33’). Der letzte numerierte Unterthänigste bericht
datiert vom 8. [
/18. ]
Mai 1646 (fol. 852). Im Unterschied zu
Magdeburg
F II enthält dieser Band auch Protokollextrakte
Zum Beispiel fol. 778’-780 zu Sessio evangelicorum
84, 2. [
/12. ]
Mai 1646.
.
Magdeburg
G II:
Gebunden, fol. 1–850: Das magdeburgische Diarium in Konzeptform. Fol. 1 steht: Continuatio diarii, so von dehnen Magdeburgischen herren gesandten bey ihrer abschickung zu dehnen allgemeinen friedenstractaten nach Oßnabrück gehalten worden. Anno 1645, 1646, 1647.
Die erste Eintragung datiert vom 1. [
/11. ]
Januar 1645 und beginnt nach der Überschrift I. N. I.
mit einem Glückwunsch zum Neuen Jahr. Der Text ist halbbrüchig, mit Ergänzungen und Korrekturen am Rand, vom Magdeburger Gesandtschaftssekretär Werner geschrieben. Fol. 71 besteht aus einem Brief (Ausfertigung) mit Nachrichten aus Münster, fol. 72 aus einem kleinfor- matigen Unvorgreifflichen reisezeddel
mit Notizen Werners für die Anreise der Magdeburger Gesandten zum Kongreß.
Der erste Teil des Diariums endet fol. 130’. Der letzte Berichtstag ist der 19. [/29.] Mai 1645. Das war der Tag, an dem die magdeburgischen Gesandten, vier Tage nach ihrer Ankunft in Osnabrück, ihr Quartier beziehen konnten. Werner hat die letzte Seite des bis dahin von ihm allein, eigenverantwortlich und auftragsgemäß
geführten Diariums am 28. Mai signiert. Mit fol. 131 beginnt der nun auf Veranlassung und in Verantwortung der/des Gesandten geführte Teil des Diariums mit einem Bericht Einsiedels über seine Reise zum Kongreß (Ankunft am 15. [/25.] Mai in Osnabrück gemeinsam mit Krull, der unterwegs zu ihm gestoßen war). Das erste Stück, oben am Rand als
diarium numero 1 bezeichnet, ist ein Reisebericht Einsiedels (fol. 131–131’, Reinschrift). Fol. 132 steht ein in Individualschrift geschriebener und in der er- sten Person Plural verfaßter Bericht der Gesandten über den 19. [/29.] und 20. [/30.] Mai; derselbe Text steht fol. 133 in Reinschrift, bezeichnet als
diarium numero 2. Fol. 134 beginnt eine halbbrüchig von Werner geschriebene Reihe von Diarien, deren erstes, als
diarium numero 4 bezeichnetes, mit dem 27. Mai [/6. Juni] einsetzt und bis zum 3. [/13.] Juni reicht. Dasselbe Datum trägt auch der Signatum-Vermerk fol. 139’. Diese Diarien sind zwar von Werner ge- schrieben , aber aus der Sicht der oder des Gesandten formuliert
Teils ist aus der Sicht Einsiedels geschrieben (z. B. fol. 158’: Nachdem nun ich, der hoffmei- ster , von dem von Löben zurückkommen
), teils aus der Sicht Krulls (z. B. fol. 148’: undt habe ich, der syndicus, nachmittag{s} dem herrn vicecantzlar Dr. Lampadio zugespro- chen ),
teils aus der Sicht beider
Ges.
(s. die nächste Anm.).
; von Werner wird stets als dem Kreissekretär gesprochen
Siehe z. B. fol. 134: Gestalt wir [
i.e.: die
Ges.
Einsiedel und Krull
] unß noch des abendts bey wolgedachten churfürstlich Brandenburgischen herren abgesandten durch den creiß- secretarium angeben [...] laßen.
. Sie erwecken also den Eindruck, als seien sie diktiert worden. Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, daß Werner sie weitgehend eigenständig verfaßte.
[p. CX]
[scan. 110]
In diesem Fall sind sie zumindest von einem der Gesandten kontrolliert worden. Das läßt auch eine fol. 240 von Krull am Rand vorgenommene Korrektur des wernerschen Textes vermuten.
Magdeburg G II hat gegenüber den in
Magdeburg F II enthaltenen, überschickten Dia- riumsextrakten den Vorteil, daß oft die durchgestrichenen Passagen noch lesbar sind. Damit wird eine frühere Entstehungsstufe des Textes sichtbar; manchmal wurden gewisse Nachrichten auch im versandten Extrakt fortgelassen
, so daß man durch den Rückgriff auf das Konzept eine Erweiterung der Informationen gewinnt. Deshalb wurde bei Gebrauch des Diariums primär
Magdeburg G II herangezogen, und nur sekundär sind die entsprechenden Extrakte aus
Mag- deburg F II benutzt worden.
Die Einträge im Diarium wurden weiterhin numeriert
Fol. 140 beginnt der Text von Diarium Nr. 5, fol. 144 der von Nr. 6, fol. 146 der von Nr. 7, fol. 156 der von Nr. 8 etc. Mit dem Jahr 1646 beginnt eine neue Reihe: fol. 236 steht Dia- rium Nr. 1, fol. 239 Nr. 2 etc. Letztes Diarium im hier relevanten Zeitraum: Diarium Nr. 5, den Zeitraum vom 17./27. Januar bis 24. Januar / 3. Februar 1646 umfassend (fol. 248–253’).
und als Beilagen zu den nach Halle überschickten Unterthänigsten berichten
der Gesandten konzipiert. Die Reihe der Diarien wird durch zwei Konzepte zu diesen Unterthänigsten berichten
unterbrochen (fol. 154–156); sie wur- den nicht von Werners Hand geschrieben.
Die Diarien wurden gewissermaßen immer im Blick auf den Empfänger, den Administrator in Halle, formuliert. So enthalten die post scripta
zum Diarium Nr. 5 des Jahres 1646 eine Ent- schuldigung Krulls, daß er durch Visiten, die nach beschließung dieses unterthänigsten diarii
stattfanden, an der Expedierung des 14. und 15. unterthänigsten berichts
gehindert wurde; diese Berichte würden deshalb bei nächster Gelegenheit übersandt werden
Fol. 253’. – Das Unterthänigste diarium
Nr. 5 steht in
Magdeburg
F II fol. 113–115’, das Post Scriptum
fol. 116 (überschickt mit Unterthänigstem bericht
Nr. 13 vom 23. Januar [
/2. Februar ]
1646).
. Selbstverständlich enthalten derartig unterthänigst
verfaßte Diarien nichts Privates und nur Nachrichten vom Kongreß, die in direkter oder indirekter Weise auf die Verhandlungen Bezug haben. Trotzdem liefern sie wissenswerte Hintergrundinformationen wie die von der Lage des Gesandtschaftsquar- tiers , die vorteilhaft erschien, weil sie unbeobachteten Umgang mit Lampadius ermöglichte
. Im übrigen sind die zahlreichen Berichte über Visiten mit ihrer Erwähnung überreichter Schrift- stücke und der Mitteilung der wichtigsten Nachrichten von großem Wert.
Magdeburg
H:
Gebunden, fol. 1–947, enthält Verhandlungsakten. Fol. 1 ist überschrieben I. N. I.
Darauf folgt: Designation der haubtacten
und ein Hinweis, daß das Kürzel DE
Diktatur der Evange- lischen
Zumindest im hier relevanten Zeitraum bedeutet das: Diktatur durch Magdeburg (s. z. B. Nr.
[ 2 Anm. 34 ] ).
und
MD
Diktatur durch Kurmainz bedeute. Die Designation
nimmt fol. 1–3 und fol. 4 ein; sie ist in der Hand des Gesandtschaftssekretärs Werner geschrieben. Fol. 3’ steht eine 6 Nummern umfassende Liste, die vermutlich Titel anderer Aktenfaszikel wiedergibt. Die Ver- handlungsakten sind chronologisch geordnet. Stück 1 ist die schwedische Proposition II von 1645 VI 1/11
, das letzte Stück ist eine Copia Keyserlichen vortrags,
Münster, 19. Juni 1647 (fol. 939–947).
[p. CXI]
[scan. 111]
– Herzogtum Pommern (s. auch S. XCVII):
Pommern
A:
Nicht gebunden, fol. 1–192. Auf dem Deckblatt steht: Des churfürstlichen abgesandten herrn Wesenbecks prothocol im f[
ü ]rstenrath zu Oßnabrück von 1645, 1646, 1647, wie es zu der churfürstlichen registratur gekommen.
Enthält, mit Ausnahme des ersten Stücks, Rapulare We- senbecks . Das erste Stück ist eine Abschrift des Protokolls vom 4./14. September
. An diesem Tag votierte Milagius, der Gesandte Anhalts, für Pommern. Die Provenienz des Protokolls ist aus dem Text nicht ersichtlich; es ist mit keinem der nachgewiesenen Protokolle identisch
Es ist nicht mit dem Magdeburger Protokoll identisch und auch nicht mit dem der Fränki- schen Gf.en oder dem der Überlieferung Sachsen-Weimars. Alle Voten sind unpersönlich.
. Vermutlich stammt das Protokoll von Milagius, der sieben Wochen später offiziell in den kur- brandenburgischen Rat berufen worden ist und zuvor zweifellos in engerem Kontakt mit den kurbrandenburgischen bzw. pommerschen Gesandten stand, wie auch sein stellvertretendes Votum für Pommern zeigt. – Das Rapular Wesenbecks ist flüchtiger und weniger sorgfältig als die Mitschrift des Magdeburger Sekretärs Werner (=
Magdeburg
A); das pommersche Votum fehlt bisweilen, bei den Datumsangaben ist nie das Jahr angegeben. Die in die Zeit nach dem 3. Februar fallenden Protokolle wurden nicht überprüft.
– Herzogtum Sachsen-Altenburg:
Der größte Teil der sachsen-altenburgischen Überlieferung liegt im Thüringischen Staatsarchiv Altenburg. Hier sind die Akten auf zwei Bestände verteilt: 1. Das Alte sachsen-altenburgische Hausarchiv (=
Sachsen -
Altenburg
A), 2. Die Schönbergische Sammlung (=
Sachsen -
Al- tenburg
B).
Zu 1: Das Alte Hausarchiv enthält in der Abteilung E (Westfälische Friedenshandlungen) der Klasse I (Akten, die ehemaligen Verhältnisse zum Deutschen Reich und zum Obersächsischen Kreis begreifend) 36 Nummern, die den Westfälischen Frieden und seine Exekution betreffen. Es umfaßt Bestandteile, die für diese Edition von hervorragender Bedeutung sind wie die Proto- kollserie von den Sitzungen der fürstlichen evangelischen Gesandten (
Sachsen
-
Altenburg A I 1). Es fehlt allerdings eine geschlossene Serie der Gesandtschaftsrelationen vom Kongreß mit Beilagen, wie sie beispielsweise vom Erzstift Magdeburg erhalten ist.
Zu 2: Die Schönbergische Sammlung sehr verschiedenwertigen Quellenstoff[
s ] zur Geschichte der Wettinischen Lande und des Deutschen Reichs
wurde von dem altenburgischen Kanzler Hans Dietrich von Schönberg (gest. 1682) unter geschickter Ausnutzung seiner persönlichen und dienstlichen Beziehungen
So
Engel , 299. Schönberg war seit 1668 Konsistorialpräsident und seit 1679 Kanzler (
Hess , 373f).
angelegt. Sie umfaßt 133 Bände, kam 1713 in das Geheime Archiv nach Gotha und von dort 1931 zurück nach Altenburg, wo ein Verzeichnis angefertigt wurde
Wilhelm
Engel : Inhaltsverzeichnis zu den Schönbergschen Sammlungen im Thüringi- schen Staatsarchiv Altenburg,
117 Blatt, Manuskript, inventarisiert am 7. November 1940.
. Diese Sammlung enthält Akten vom Westfälischen Friedenskongreß, vor allem solche, die aus dem Besitz des Geheimen Rates und Hofrichters Brandt stammen
, darunter Briefe der Gesandten Thumbshirn und Carpzov an Brandt und an den Herzog von Sachsen-Altenburg. Bei diesen Ausfertigungen fehlen die in ihnen erwähnten Beilagen.
3. Ferner liegen altenburgische Akten vom Westfälischen Friedenskongreß im Staatsarchiv Co- burg (=
Sachsen
-
Altenburg C). Dies ist damit zu erklären, daß der altenburgische Herzog Friedrich Wilhelm II. seit 1640 auch in Coburg regierte
, 1645 und 1646 zeitweise in dieser zweiten Residenzstadt weilte und die Relationen seiner Osnabrücker Gesandten von der alten- burgischen Kanzlei zugesandt erhielt.
[p. CXII]
[scan. 112]
4. Ein weiterer Bestand mit Akten altenburgischer Provenienz liegt im Thüringischen Staatsar- chiv Gotha (=
Sachsen
-
Altenburg D). Es sind die Nummern 44a und 44b mit zusammen fast genau 1000 Blatt aus dem Geheimen Archiv, Abteilung A (Reichs- und Kreissachen) A IIX (Reichsfriedenshandlungen). Der Herzog von Sachsen-Gotha ließ sie 1750 aus dem Besitz J. J. Mosers aus Hanau
Gemeint ist der bekannte Reichspublizist Johann Jacob Moser (1701–1785), der damals an der von ihm gegründeten Staats- und Kanzleiakademie in Hanau lehrte (Hermann
Schulze ,
377f;
Kleinheyer /
Schröder ,
205;
Stolleis ,
442f;
Aretin ,
176). Der Briefwechsel, der wegen des Erwerbs der Akten geführt wurde, liegt in
Sachsen -
Altenburg
D 1, fol. 1 und 2.
ankaufen. Sie enthalten Akten, die einem oder beiden altenburgischen Ge- sandten (Thumbshirn und Carpzov) gehört haben müssen. Es befinden sich Reskripte des Herzogs an die Gesandten und an diese adressierte Briefe des Altenburger Kanzlers darunter.
5. Ferner liegen altenburgische Akten in der Forschungs- und Landesbibliothek Gotha. Einem voluminösen Band mit Akten vom Westfälischen Friedenskongreß und Nürnberger Exekutions- tag aus dem Besitz des Gesandten Thumbshirn
FLB
Gotha
Chart. A 326, fol. 1–1079. Auf dem Etikett, das auf der Vorderseite des Ein- bands aufgeklebt ist, steht: Privat-Acta deß herrn geheimbten rath und cantzlar von Thumbshirn zu Altenburg, die bey dem Oßnabrückischen friedenscongress vorgekom- mene religionssachen betreffend, de anno 1648 biß 1650.
Diese Akten sind hier nicht von Belang.
ist ein Brief vom 29. August 1720 beigebunden, in dem George Carl Pflugk aus Altenburg, ein Enkel des Gesandten Thumbshirn
Die älteste Tochter des
Ges.
Thumbshirn, Maria Elisabeth (gest. 1677), war mit dem Justizrat Georg Dietrich Pflugk, altenburgischer Kanzler 1682–1700, vermählt (
Löbe u.
Löbe , 159f;
Hess , 373). George Carl Pflugk war der einzige Sohn des Kanzlers Pflugk (
ThStA Landes- regierung 21438 fol. 50–50’; für freundliche Hinweise vom 24. Januar 1997 danke ich Frau Archivrätin z. A. Schilling vom ThStA).
, Herzog Friedrich II. von Sachsen-Gotha
Hg. Friedrich II. (1676–1732), ein Enkel Hg. Ernsts des Frommen, regierte seit 1691 in Gotha. Ihm unterstand auch das um sechs Ämter, die an Sachsen-Weimar gefallen waren, verkleinerte Sachsen-Altenburg. Die sachsen-altenburgische Linie des ernestinischen Hauses war 1672 erloschen (
Beck , Friedrich Wilhelm III., 794;
Stammtafeln I T. 47).
auf dessen Begehr hin berichtet, daß die in seinem Besitz befindlichen thumbshirnischen Manuskripte fast nichts von denen Westphälischen friedens- handlungen , am wenigsten aber das bey selbigem friedensschluße geführte protocoll enthal- ten .
Dieses sei entweder schon von Thumbshirn an das Archiv gegeben worden, oder bey der Thumshirnischen vertheilung
abhanden gekommen
Pflugk an Hg. Friedrich II. (in:
FLB
Gotha Chart. A 326, fol. 5–6’, hier fol. 5–5’).
. Demnach wurden bereits 1720 be- stimmte altenburgische Akten vom Friedenskongreß vergeblich gesucht – denn Herzog Friedrich hat sicher zuvor schon in den Altenburger und Gothaer Archiven Nachforschungen nach dem gesuchten protocoll
(womit nach damaligem Sprachgebrauch auch ein Diarium gemeint sein kann) anstellen lassen. Ferner ergibt sich aus Pflugks Brief, daß die Privatakten Thumbshirns schon damals zersplittert und unvollständig waren
Aus den Signaturen der Bände ergab sich, daß verschiedene derselben fehlten (so Pflugk,
ebenda fol. 5’).
.
Sehr wahrscheinlich unabhängig vom Erwerb des erwähnten Aktenbandes kamen private Papiere des zur Zeit des Friedenskongresses noch nicht offiziell bestallten, zum Gefolge Thumbshirns ge- hörenden Daniel Friese in die herzogliche Bibliothek in Gotha und wurden dort gebunden
FLB
Gotha Chart. A 327. Unfoliiert (nach meiner Zählung 195 Blatt). Der Pappeinband (Format: 35 cm × 23 cm) stammt vermutlich aus der Zeit des Gothaer Bibliothekars Ernst Salomon Cyprian (1713–1745). Das Titelblatt schrieb der Gothaer Bibliothekar Gottfried Christian Freiesleben (1740–1774), freundliche Auskunft von Frau Dr. Maria Mitscherling, FLB Gotha, am 6. November 1996. Den Hinweis auf diese Handschrift, die chronik- und diarienartige Texte enthält, verdanke ich Herrn Dr. Gerd Steinwascher, Niedersächsisches StA in Osnabrück. Dieses Diarium konnte noch nicht vollständig ausgewertet werden und wurde nur nachträglich vereinzelt herangezogen. Friese (oder Frisius) entstammte einer Mag- deburger Familie, die 1631 aus der Stadt entkommen war (Eintrag zum 10./20. Mai 1646 in
FLB
Gotha Chart. A 327 fol. 42). Auf dem
WFK
arbeitete er anscheinend ohne offizielle Bestallung als Kanzlist und gehörte dem Gefolge Thumbshirns an, der sich mehrfach für ihn bei dem
GR
und Hofrichter Brandt verwendete (1646 I 14/24: Empfehlung Frieses für den Posten eines Ratssekretärs; 1649 I 19/29: Bitte um Beförderung Frieses, da ein
dienstlein erledigt sei, s.
Sachsen
-
Altenburg B II fol. 44’ und 421’; in einem Brief des altenbur- gischen Gesandtschaftssekretärs Ebart von 1647 IX 17/27 wird Friese als Kanzlist bezeichnet, s.
Sachsen
-
Altenburg D 1 fol. 202’). Friese wurde schließlich am 19./29. Juni 1649 zum Kanzlisten in der hgl. Kanzlei ernannt und starb als Gerichts- und Konsistorialsekretär am 1. Februar 1677 zu Altenburg (
ThStA Landesregierung 3641 [Bestallung] und 3639 fol. 100–100’ [Tod]); für freundliche Hinweise vom 24. Januar 1997 danke ich Frau Archivrätin z. A. Schilling vom ThStA.
.
[p. CXIII]
[scan. 113]
Auch ließ der Herzog von Gotha eine thumshirnische Bibliothek ankaufen, die vermutlich dem 1719 verstorbenen Hans Friedrich von Thumshirn gehört hat. Ob sich in dieser Sammlung, deren Katalog erhalten ist, Bücher – und eventuell auch Manuskripte mit Akten vom Westfäli- schen Friedenskongreß – aus dem Besitz des Gesandten Wolf Konrad von Thumbshirn befinden, müßte noch überprüft werden
Thumbshirniana, Catalogus librorum: FLB
Gotha Chart. A 1093 (1). Zum Erwerb der thumshirnischen Bibliothek s.
J [
acobs ], 15. Der mutmaßliche Besitzer, Hans Friedrich von Thumshirn, muß ein (entfernter?) Verwandter des
Ges.
Thumbshirn gewesen sein: Bei der Regelung des Nachlasses von Christian Wilhelm von Thumbshirn (dem Sohn des
Ges.
Thumbshirn), werden die Brüder Hans Friedrich von Thumshirn [!] und Wilhelm Friedrich von Thumbshirn [!] genannt (
ThStA Landesregierung 21423 fol. 37’; für freundliche Hin- weise vom 24. Januar 1997 danke ich Frau Archivrätin z.A. Schilling vom ThStA).
. Die Kataloge der Forschungs- und Landesbibliothek Gotha weisen zwar keinen weiteren Eintrag zu Thumbshirn und auch keinen zu August Carpzov auf, doch kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich weitere Manuskripte aus dem Besitz der Ge- sandten oder ihrer Sekretäre in der Bibliothek befinden
Ich danke für diese Auskunft vom 6. November 1996 Frau Dr. Maria Mitscherling, FLB Gotha.
.
Die sachsen-altenburgischen Akten sind wegen ihrer zersplitterten, auf verschiedene Bestände auf- geteilten und lückenhaften Form nicht von dem Wert, der ihnen bei ungestörter, geordneter Auf- bewahrung als dem Bestand eines der wichtigsten fürstlichen Reichsstände auf dem Westfälischen Friedenskongreß zweifellos zugekommen wäre.
Sachsen -
Altenburg
A I 1:
Gebunden, fol. 1–607 (moderne Foliierung), mit Kennzeichnung der Lagen am unteren Rand. Auf dem Einband steht: Protocoll bey denen Oßnabrückischen und Münsterischen friedens- tractaten vom 10. Julii 1645 bis und mit den 16. Julii 1646. Volumen I.
Fol. 1 beginnt das Auxiliante Christo Deo
überschriebene Protokoll der sessio prima
vom 18./28. Juli 1645.
Sachsen -
Altenburg
A I 1 ist eine formal sorgfältige, die Seiten vollständig ausfüllende, von verschiedenen Schreibern
Handwechsel z. B. fol. 32’ am unteren Seitenrand mitten im Satz.
ohne besondere Schmuckelemente
Der ansatzweise als Initiale gestaltete Anfangsbuchstabe „F“ (in der Bezeichnung des Votan- ten :
Fränkische Grafen ) fol. 63 ist eine Ausnahme.
angefertigte Reinschrift
Es konnte nur diese Bearbeitungsstufe der Protokollserie ermittelt werden. Laut Auskunft durch Herrn Dr. Wießner (ThStA) vom 29. September 1992 liegen in Altenburg keine wei- teren Protokolle (Rapulare oder Konzepte). Alle festgestellten Protokolle sind von Schreiber- hand , keines zeigt die Handschrift der
Ges.
Thumbshirn oder Carpzov.
, die Verständnis- und Flüchtigkeitsfehler aufweist
. Sie ist hinsichtlich der ersten 15 sessiones
[p. CXIV]
[scan. 114]
(= Nr. 2, 3, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 15, 17, 19, 20, 21, 22) eine Abschrift von
Magdeburg
C, wobei teils geringfügige, teils größere Abweichungen zu verzeichnen sind
Siehe Nr.
[ 10 (S. 151 Z. 37) ] :
In
Magdeburg
C heißt es: undt sey er von seinen gnädigem fürsten undt herren befehlicht,
hingegen
Sachsen -
Altenburg
A I 1: und habe er instruc- tion .
Die Änderungen von
Sachsen -
Altenburg
A I 1 gegenüber
Magdeburg
C sind aber durchaus nicht immer, wie es hier der Fall ist, stilistische Verbesserungen. Größere Abwei- chungen finden sich im Protokoll von sessio 6
(s. Nr.
[ 8 ] ).
. In
Sachsen -
Altenburg
A I 1 gibt es auch bei Protokollen, bei denen nur diese Überlieferung vorliegt, Verständnisfeh- ler
.
Fol. 31 steht, vor Beginn des Protokolls der vierten Session, eine Notiz, die sich auf die Ankunft der sachsen-altenburgischen Gesandten in Osnabrück und auf ihre Teilnahme an dieser Sitzung bezieht
. Diese Erklärung steht in der ersten Person Plural (Demnach wier [...] glück- lich ahngelangt).
In den sachsen-altenburgischen Voten dieses und der folgenden Protokolle steht aber, wie in
Magdeburg
C, die dritte Person Plural. In den Protokollen der Ausschußsitzun- gen , für die
Sachsen -
Altenburg
A I 1 die einzige ermittelte Überlieferung ist, steht bei eige- nem Votum anstelle des Reichsstands zur Bezeichnung des Votanten Nos
.
Sachsen-Altenburg hat, abgesehen von den Ausschußsitzungen, zuerst für sessio 16
(31. Oktober / 10. November 1645 =
Nr. 29) ein eigenes Protokoll. Es konnte nicht festgestellt werden, warum Sachsen- Alten- burg nicht weiterhin
Magdeburg
C übernommen hat. Diese Protokollreihe brach erst mit ses- sio 22
ab, so daß Altenburg immerhin noch sechs Protokolle hätte übernehmen können. Vielleicht war der Zeitmangel des magdeburgischen Protokollanten Werner der Grund dafür, daß sein Protokoll nicht länger Vorlage für Sachsen-Altenburg sein konnte. Zunächst wird sich die „ Ex- tendierung “ seines Protokolls verzögert haben, und dann hörte sie am 7./17. November ganz auf, so daß Sachsen-Altenburg ein eigenes Protokoll erstellen mußte. Wahrscheinlich war aber von größerer Bedeutung, daß Altenburg in den Ausschußsitzungen, an denen Magdeburg nicht teil- nahm (s. Nr. 24–28), Protokoll geführt hatte. Als die Ratssitzungen wieder einsetzten, behielten die Altenburger dann die eigene Protokollführung bei.
Diese altenburgischen Protokolle sind wesentlich kürzer als die magdeburgischen. Der Protokol- lant hatte offensichtlich nicht den Ehrgeiz, möglichst jedes gesprochene Wort aufzuzeichnen. Viel- mehr konzentrierte er sich auf den wesentlichen Gehalt des Gesagten, wobei er nie ein Votum ganz überging, allerdings meist auf die Wiedergabe von Zwischenrufen verzichtete. Bisweilen hat er so stark gekürzt, daß der Sinn kaum zu erschließen ist. In diesen Fällen wird erst durch die Hinzunahme anderer Überlieferungen deutlich, was der Protokollant sagen wollte
Siehe z. B. Nr.
[ 35 ] , erstes magdeburgisches Votum, Ende von Punkt 1: Der Satz
dan diese vielmehr herausgeben solten
wird erst durch die Variante verständlich.
. Das eigene Votum wird mit
Altenburg, also dem Namen des vertretenen Reichsstandes, eingeleitet, doch wird im Text des eigenen Votums auch die erste Person Plural gebraucht
.
Alle Protokolle sind (wie die magdeburgischen) numeriert; an ihrem Kopf sind jeweils das Datum (in altem Stil) und die Uhrzeit vermerkt. Eine Ergänzung von anderer Hand in
sessio 8 bleibt ein vereinzeltes Indiz für die Kontrolle der Abschrift
Siehe Nr.
[ 11 (S. 182 Z. 42f) ] . Der Korrektor könnte Carpzov sein, doch lassen die drei über der Zeile ergänzten Worte keinen sicheren Schluß zu. Bei einigen Wortverbesserungen ist nicht zu entscheiden, ob die Hand des Schreibers oder eine fremde korrigiert hat. Bei der Hand, die, wohl nachträglich, fol. 267–267’ das hessen-darmstädtische Votum eingetragen hat, könnte es sich um diejenige Carpzovs handeln. Die Tatsache, daß dieses hessen- darmstäd- tische Votum in
Sachsen
-
Altenburg A I 1 nachgetragen und in
Magdeburg A I beige- legt wurde, spricht für eine auch zu diesem Zeitpunkt (Ende November 1645) noch beste- hende , zumindest punktuelle Zusammenarbeit zwischen Magdeburg und Sachsen-Altenburg. Eine solche hat vielleicht auch bei
sessio 23 (s. Nr.
[ 34 ] ) bestanden, denn Thumbshirn und Carpzov fehlten in dieser Sitzung, so daß dem altenburgischen Protokoll eine fremde Vorlage, vielleicht
Magdeburg C, zugrunde liegen muß.
.
[p. CXV]
[scan. 115]
Sachsen -
Altenburg
A III:
In Lagen geheftet, ohne Einband, 33,5 cm × 22 cm, fol. 1–254 (moderne Foliierung)
Bis fol. 120 stehen die Zahlen auf dem oberen Rand rechts; von dort ab auf dem unteren Rand rechts. Auf Blatt 201 folgt irrtümlich zwei Mal fol. 202.
: Ein sachsen-altenburgisches Diarium, dessen Verfasser noch nicht identifiziert ist. Auf dem unfoliier- ten , stock- und wasserfleckigen Deckblatt steht in flüchtiger Schrift: Protocollum auff rathhause zu Oßnabrück gehalten. Anno 1645–1649.
Links unten steht, am Rand des Rückens entlang: Osnabruckische tract[
aten ]
Herr Dr. Joachim Emig, Leiter des ThStA, bestätigte diese Lesung (freundliche Mitteilung vom 17. Oktober 1996). Ihm habe ich auch für weitere Auskünfte zu danken.
.
Am unteren Rand, auf der linken Seite, steht: Archivsachen.
Am unteren Rand links sind, mit Großbuchstaben, die Lagen gekennzeichnet. Von den 22
Ternionen sind die ersten beiden anscheinend unvollständig; ein Blatt ist beschädigt
Fol. 1 =
A, fol. 11 =
B, fol. 21 =
C, fol. 33 =
D, fol. 45 =
E, etc. Die erste und zweite Lage scheinen also unvollständig zu sein. In der ersten fehlt nach 10’ mindestens ein Blatt; in der zweiten ist nach fol. 15’ ein Blattverlust möglich, vielleicht auch nach fol. 18’. Eine weitere Unregelmäßigkeit ergibt sich bei Lage
S (= fol. 201) und
T (= fol. 212) durch den Foli- ierungsfehler bei Blatt 202 (s. oben Anm. 445). – Bei fol. 6 fehlt die untere rechte Ecke.
.
Die Überschrift fol. 1 lautet: Anno 1645 zu Oßnabrügk.
Ab fol. 171’ ist am oberen Seitenrand, gleichsam als Kolumnentitel, das Datum vermerkt. Über dem Eintrag zum 1. [
/11. ]
Januar 1646 wurde in großer, aber schmuckloser Schrift notiert: Anno 1646
Fol. 15. Das
A nimmt den Platz von fünf Zeilen normaler Größe ein. Eine neue Seite wurde bei diesem Jahreswechsel nicht begonnen, während bei den nächsten beiden eine halbe bzw. eine und dreiviertel Seiten frei blieben (fol. 68’ und fol. 140–140’).
.
Bei Ortswechseln sind die Worte Zu Münster
oder Zu Oßnabrüg
auf den Rand oder überschriftartig in den Text ge- setzt
Siehe z. B. fol. 38 und 198 (Münster) und 40’ und 208’ (Osnabrück).
.
Der Text ist durchgängig von derselben, noch nicht identifizierten Hand geschrieben; links befin- det sich ein Rand wechselnder Breite, auf dem bisweilen (von derselben Hand) Ergänzungen notiert sind
Fol. 1, 1’ und 2 steht jeweils eine Ergänzung, von denen die ersten beiden zwei, die dritte drei Worte umfaßt. In den ersten beiden Fällen ist, wohl nachträglich, die Ortsangabe
(zu Mün- ster bzw.
Oßnabrug) ergänzt; fol. 2’ stehen drei lat. Worte auf dem Rand, die in den Text inseriert werden sollen. Die nächste Ergänzung steht dann erst wieder fol. 7. Eine längere Ergänzung steht fol. 218’, und zwar längs auf dem schmalen Rand (zum 11. [/21.] Dezember 1648). Auf derselben Seite ist auf dem unteren Rand in kleiner Schrift ein Eintrag ergänzt.
. Er enthält hin und wieder Durchstreichungen und Tintenkleckse. Auffallend sind auf den Rand gemalte Zeigehändchen, deren ausgestreckter Zeigefinger auf die Textstelle deutet, die hervorgehoben werden soll
Fol. 34 führt zur zusätzlichen Verdeutlichung eine gestrichelte Linie von der Spitze des Zei- gefingers zu der gemeinten Textstelle, ebenso fol. 90’. Hier sind es sogar zwei Hände, die, einander berührend, auf den Rand gezeichnet wurden. Von beiden Zeigefingern führen Linien zu den gemeinten Textstellen. Dicht darunter, aber zu einem anderen Datum gehörend, folgt eine dritte Hand. Fol. 142’ findet sich eine extrem große Hand, deren Zeigefinger im oberen Drittel durch einen waagerechten Strich markiert ist. Solche Markierungen finden sich auch bei Zeigehänden normaler Größe, z. B. fol. 143 und 143’. Mehrere Hände nebeneinander dienen wohl der besonders betonten Hervorhebung (z. B. fol. 153’ drei Hände). – Weitere Arten der Hervorhebung: auf den Rand geschriebenes
NB (als Ligatur; s. z. B. fol. 88) und senkrechte Striche am Rand neben den betreffenden Zeilen (z. B. fol. 89 und 89’).
.
Vor dem Eintrag steht jeweils links das Datum (im alten Stil). Der erste Eintrag datiert vom 6. [/16.] August [1645], der letzte vom 13. [/23.] Juni 1649. Der erste Eintrag beginnt unmittel-
[p. CXVI]
[scan. 116]
bar mit der Information, daß die Schweden es
ungleich fänden, wenn ein Stand vor ihnen die erste Visite den Franzosen erstattete; der Verfasser geht also nicht auf die Reise zum Kongreß und die Ankunft in Westfalen ein. Der letzte Eintrag bezieht sich auf die Rückkehr nach Altenburg. Dabei wird erwähnt, daß
sie, nämlich, wie man ergänzen muß, die Mitglieder der sachsen-altenburgischen Gesandtschaft, am 23. Juli [/2. August] 1645 von Altenburg aufgebrochen seien
Siehe fol. 254’: 21. [
/31. ] Maii: Altenburgici fahren nach Oßnabrug, herrn graff Oxenstirn zu valediciren. 22. Maii [
/ 1. Juni ]: Seynd sie wieder nach Münster gekehrt. 13. [
/23. ] Junii: Zu Altenburg wieder angelangt (da sie den 23. Julii [
/2. August ] 1645 abgereiset).
: Man kann daraus schließen, daß der Verfasser des Diariums Hin- und Rückreise zum Friedenskongreß mitgemacht hat.
Die Länge der Einträge ist sehr unterschiedlich; meist sind es wenige Zeilen, bisweilen aber auch erheblich mehr
So sind z. B. dem 15. [/25.] März 1648 insgesamt 86 Zeilen gewidmet (fol. 153–154).
. Nicht zu jedem Tag findet sich ein Eintrag, andererseits sind einem Tag bis- weilen mehrere Einträge zugeordnet, die dann mit einem auf den Rand gesetzten
Eodem einge- leitet werden
Dem 4. [/14.] Dezember [1645] sind z. B. drei Einträge zugeordnet: Der erste bezieht sich auf die Revisite des Salvius bei Sachsen-Altenburg; der zweite auf einen Beschluß, der
inter evan- gelicos gefaßt wurde; der dritte auf ein Gespräch, das Salvius mit dem hessen-kasselischen
Ges.
über die Bedingungen, unter denen die Reformierten in den Frieden eingeschlossen wer- den könnten, geführt hatte. Von diesem Gespräch hatte Salvius (anscheinend bei der Revisite, was aber nicht ausdrücklich gesagt wird) berichtet (s. fol. 8).
. Die Einträge sind nicht jeder für sich, sondern in einem Zug geschrieben. Die erste deutliche Änderung im Duktus der Handschrift, die auf Unterbrechung deutet, ist erst fol. 3’ festzustellen, und zwar nach einem sehr langen Eintrag zum 15. [/25.] September, auf den, in derselben, aber deutlich kleineren Schrift, derjenige zum 24. September [/4. Oktober] folgt. Die Schrift erweckt den Eindruck, als sei der Text schnell niedergeschrieben worden. Die Endung „en“ ist meist nur durch einen abwärts gerichteten Haken wiedergegeben. Bei Artikeln und Ad- jektiven im Dativ Singular ist daher oft nicht zu entscheiden, ob „en“ oder „em“ gemeint ist
In Zweifelsfällen wurde die gewählte Lesart als unsicher gekennzeichnet, s. z. B. Nr.
[ 93 ] , erster Absatz des Protokolls.
. Davon abgesehen, ist die Schrift meist ohne besondere Schwierigkeiten lesbar.
Vor allem zu Beginn des Diariums werden die Gesandten bzw. die von ihnen vertretenen Reichs- stände nur verschlüsselt, durch aneinandergereihte Großbuchstaben, genannt. So bedeutet S. A. A. ad C. C. D. P.: Sachsen Altenburgische ad Churcöllnischen Dr. Puschmann
Fol. 12’. Gemeint ist Buschmann (s. Nr. 3 Anm. 16).
.
Ver- mutlich geschah dies aus Gründen der Geheimhaltung.
Das Diarium enthält keine privaten Notizen, sondern nur Mitteilungen, die sich auf die Ver- handlungen beziehen, und zwar in der Regel in der Form, daß notiert wurde, was jemand be- richtet hat. Vor allem für die Jahre 1645 bis einschließlich 1647 wird dabei häufig nicht gesagt, bei welchem Anlaß dies geschah. Das Diarium ist ganz unpersönlich gehalten, so daß es keinen direkten Hinweis auf den Verfasser gibt
Frau Dr. Sigrid Duchhardt-Bösken, Mainz, die das Diarium für die Edition in
APW III A 5 vorbereitet, hat noch keine Stelle gefunden, in der sich der Verfasser zu erkennen gibt ( freund- liche Mitteilung vom 10. Juni 1996).
. Allerdings ist dem letzten Eintrag des Diariums zu entnehmen, daß der Verfasser Mitglied der altenburgischen Gesandtschaft gewesen sein muß
. Derselbe Schluß wird natürlich auch schon durch den Überlieferungszusammenhang nahegelegt sowie durch die Beobachtung, daß viele Dinge, über die das Diarium berichtet, nur den alten-burgischen Gesandten bekannt gewesen sein können
Siehe z. B. den Eintrag zum 13. [
/23. ]
August 1645 (fol. 1): Haben Sachsen Altenburgische bey den Schwedischen die visite abgelegt. Seynd von dem Schwedischen legato, baron Oxenstirn, auff der undern treppen empfangen worden. Oxenstirn refert: [...]
.
[p. CXVII]
[scan. 117]
Über die Frage, welcher der altenburgischen Gesandten Diarium geführt hat, gibt die Gesandt- schaftskorrespondenz Auskunft. Demnach war es Carpzov, der beschlossen hatte, ein Diarium zu führen und die jüngste Fortsetzung desselben jeweils nach Altenburg zu senden. Durch den Präsi- denten der Altenburger Regierung, Brandt, oder durch den Kanzler Wesener wurden diese Dia- rien an den Herzog weitergeleitet, selbst wenn sich dieser in Coburg aufhielt
Siehe Nr.
[ 80 Anm. 40 ] . An der dort angegebenen Stelle schrieb Carpzov, daß er es, obgleich nicht dahingehend instruiert, für dienlich erachtet habe,
ein diarium zu halten und waß täglich vorgangen, zu annotiren.
Er habe dem Hg. bereits die erste sestern
überschickt und übersende Brandt die continuation,
damit dieser sie an den Hg., der damals in Coburg resi- dierte , weiterleite. Brandt kündigte dem Hg. am 15./25. November 1645 an, daß er diese bis zum 30. Oktober / 9. November reichende continuation
unverzüglich überschicken werde. Dort sei alles umbständlichen [
d. h. ausführlich ] notiret,
was bey denen consultationibus als auch privatconversation vorgangen
(s. Brandts Brief in:
Sachsen -
Altenburg
C I fol. 26–27, hier fol. 26’). In Relation Nr.
[ 85 ] vom 3.
[
/13. ]
Oktober 1646 schrieben Thumbs- hirn und Carpzov an den Hg., daß er sich den Stand der Friedensverhandlungen aus den continuirten mitkommenden diario
berichten lassen werde (Ausf. in:
Sachsen -
Altenburg
A IV fol. 1–2’, hier fol. 1; das Diarium liegt nicht bei).
. Carpzov hat anscheinend während der ganzen Zeit des Kongresses das Diarium selbst geführt oder die damit zusammenhängenden Arbeiten organisiert und kontrolliert
Siehe z. B. Carpzov an Brandt, 22. Juli [
/1. August ]
1648 (Ausf. in:
Sachsen -
Altenburg
B V fol. 299–300, hier fol. 300): Carpzov entschuldigte sich, daß mit letzter continuation des diarii
eine Beilage nicht mitgeschickt werden konnte.
Ebenda
vermerkte er, daß ich, [
Carpzov ], in diarium ad d〈iem〉 20. Mai dieses iahrs einen errorem ex sinistra informa- tione gebracht.
Als einmal Carpzovs diener und scribent
erkrankt war, konnte das Diarium nicht rechtzeitig bis zum Abgang der Post fertiggestellt werden, s. Carpzov an Brandt, 1646 VIII 19 [
/29 ]
(in:
Sachsen -
Altenburg
B II fol. 104–105’, hier fol. 104). Ein anderes Mal entschuldigte sich Carpzov, daß er aus Zeitmangel die beygeschloßene continuation des diarii
nicht mehr durchlesen und überprüfen konnte, ob sein scribent
korrekt geschrieben habe, s. Carpzov an Brandt, 1648 VII 8 [
/18 ]
(in:
Sachsen -
Altenburg
B V fol. 301).
. Diese zeitraubende und daher ge- wiß oft lästige Pflicht kam ihm als dem jüngeren und nichtadeligen Gesandten wohl schon na- türlicherweise zu. Selbstverständlich kannte auch Thumbshirn den Text des Diariums, und je nach Lage der Dinge war auch er federführend, denn nicht alles wurde von den Gesandten gemeinsam getan. So fungierte Thumbshirn, in der Regel auch bei den Deputationen fürstlicher Gesandter, als Sprecher, was im Diarium dadurch zum Ausdruck gebracht werden konnte, daß sein Part als derjenige des maßgeblich Handelnden in die erste Person Singular gesetzt wurde
Siehe unten bei Anm. 469.
. Ob Thumbshirn in solchen Fällen tatsächlich immer selbst diese Passagen geschrieben oder dik- tiert hat, ist nicht sicher, denn ein solcher Wechsel in die erste Person Singular könnte immerhin auch stilistische Manier und nicht in jedem Fall Beweis für die Verfasserschaft sein. Doch verwies auch Thumbshirn in seiner Korrespondenz an den Hof verschiedentlich auf die Diarien
, so daß auch er sie billigte und letztlich als höherrangiger Gesandter verantwortete, auch wenn die In- itiative zu ihrer Anfertigung von Carpzov ausgegangen war und dieser sie auch aufzeichnete oder aufzeichnen ließ
Daß Carpzov mit außergewöhnlichem Fleiß selbst Protokolle und Diarien schrieb, ist seiner Lebens=Geschichte
bei
Walther ,
59, zu entnehmen. Demnach hinterließ er in vielen Vo- luminibus bestehende eigenhaendig geschriebene ausfuehrliche Protocolla und Diaria.
.
Die sukzessive nach Altenburg übersandten Abschnitte des Diariums sind zwar nicht erhalten bzw. noch nicht gefunden oder mit Sicherheit identifiziert
Das handschriftliche Inhaltsverzeichnis zu den Schönbergschen Sammlungen
(s. oben Anm. 422) konnte noch nicht vollständig durchgesehen und alle dort verzeichneten Faszikel überprüft werden.
, doch beweisen entsprechende Be-
[p. CXVIII]
[scan. 118]
merkungen in Relationen und Briefen, daß sie tatsächlich überschickt worden sind
In hgl. Reskripten wird der Empfang von überschickten Diarien verschiedentlich bestätigt, s. z. B. Hg. an
Ges.
, Datierung nach Postscriptum Coburg, 1645 XI 22
[
/ XII 2 ]
, fol. 39–46, in:
Sachsen -
Altenburg
D 1, hier fol. 39: Unß ist Euere unterthänige relation von dato Oßnabrugk, den 26. Septembris [
/6. Oktober ], (und) 18. [
/28. ] jüngst verschienen monats Octobris, nebenst einem stück Euers gehaltenen diarii alhier wohl eingeliefert worden. Darauß wir befunden [...].
Auch in den Briefen Thumbshirns und Carpzovs an Brandt werden oft gleichzeitig überschickte Diarien erwähnt, s.
Sachsen -
Altenburg
B II fol. 13 (Thumbshirn), fol. 28 (Carpzov), fol. 40 (Carpzov), fol. 47 (Carpzov), (etc.), fol. 140 (Thumbshirn) (etc.).
.
Sachsen
-
Altenburg A III ist vielleicht eine Vorarbeit zu diesen überschickten Diarien. Gegen die An- nahme , daß Teilkopien von
Sachsen
-
Altenburg A III den Berichten an den Herzog und den Hofrichter Brandt beigelegt wurden, sprechen die verwendeten Abkürzungen und auch die Tat- sache , daß sich Bruchstücke altenburgischer Diarien erhalten haben, die ausführlicher und stili- stisch ausgefeilter sind als
Sachsen
-
Altenburg A III. Diese werden eher den Ansprüchen ge- nügt haben, die an informationsweise überschickte Tagebuchauszüge gestellt worden sein müs- sen .
Ein solches, 18 Blatt umfassendes Diariumsfragment ist in
Sachsen -
Altenburg
D 1 überlie- fert
Siehe
Sachsen
-
Altenburg D 1 fol. 398–415. Ganzseitig, von mehreren Händen, deren erste die sorgfältigste ist, gut lesbar geschrieben. Am Beginn steht eine Anrufung Gottes; der erste Buchstabe ist in barocker Manier als Initiale gestaltet. Die Datierung erfolgte im alten Stil.
. Es beginnt mit der Abreise aus Altenburg am 23. Juli / 2. August 1645 und reicht bis zum 15./25. August 1645. Gleich im ersten Satz gibt sich Carpzov als Verfasser zu erkennen: wir abgesandten, Wolff Conrad von Thumshirn uf Ponitz unnd ich, Dr. Augustus Carpzou
Siehe
Sachsen -
Altenburg
D 1 fol. 398. Der Schreiber hat versehentlich Corpzau
geschrie- ben , also die Vokale vertauscht.
.
An späterer Stelle nennt sich Thumbshirn als Verfasser eines Abschnittes: das anbringen und repliciren ist durch mich, den von Thumbshirn, geschehen
Siehe
ebenda fol. 411. Gemeint ist Thumbshirns Rolle bei der Deputation von Fürsten und Ständen bei den ksl.
Ges.
am 14./24. August 1645 (s. Nr.
[ 9 ] ). In
Sachsen
-
Altenburg A III wird nicht darüber berichtet. – Der Name
Thumbshirn steht hier in der von dem
Ges.
selbst bevorzugten Form, während im ersten Satz des Fragments (s. oben bei Anm. 467) abweichend
Thumshirn steht. Das könnte darauf deuten, daß hier tatsächlich Thumbshirn der Verfasser war, während der Anfang von Carpzov stammt.
.
Ein Vergleich der Einträge zum 13./23. August verdeutlicht die Unterschiede zu
Sachsen -
Altenburg
A III: Während dort nur notiert ist, daß die Sachsen-Altenburgischen bei den Schweden die Visite abgelegt hätten, Oxenstierna die Gesandten auf der unteren Treppe empfangen und das Folgende gesagt habe, enthält
Sachsen -
Altenburg
D 1 außer diesen Angaben eine Beschreibung der Audienzstube, die Information, daß ein Sekretär anwesend war, und eine viel ausführlichere, in der ersten Person Singular gehaltene Wiedergabe der Ansprache Oxenstiernas
Siehe fol. 408–410. Es folgt ein Bericht über den weiteren Verlauf des Gesprächs.
. Damit entspricht dieses Diarienfragment dem, was der Präsident der Altenburger Regierung Brandt über eine bei ihm eingetroffene Fortsetzung des Diariums gesagt hat: daß dort nämlich alles umbständlichen no- tiret
sei
.
Zu einem ähnlichen Resultat führt ein Vergleich von
Sachsen -
Altenburg
A III mit den Ex- trakten aus dem altenburgischen Diarium, die bei
Meiern
veröffentlicht sind
In
Meiern
V und VI sind 25 Auszüge des altenburgischen Diariums abgedruckt, vier in
Meiern
V (S. 577–582
,
792–795 ,
828–831 ,
865–868 zu 1648 III 24, V 3, 15 und 26) und 21 in
Meiern
VI (S. 124–128
,
303–308 ,
575–581 (mit Verfasserangabe: Thumbshirn),
606f (mit Verfasserangabe Thumbshirn im Text),
608 :
Continuatio Protocolli
bzw. des Alten- burgischen Diarii,
615–624 ,
630f ,
646ff ,
650f ,
652–659 ,
659–662 :
Continuatio Diarii Al- tenburgici ,
680–685 ,
687–690 ,
701–709 ,
720ff ,
722–725 ,
803ff ,
813–817 ,
834–837 ,
857–865 ,
911ff ). Sie stammen aus der Zeit von März 1648 bis März 1649 und sind über- schrieben
Extractus Diarii Altenburgici
oder Extractus des Sachsen=Altenburgischen Dia- rii
(mit Datum und Betreff) und zweimal Continuatio Protocolli
bzw. Diarii.
Ein weiteres Stück hat
Meiern
in dem Vorbericht
zu Band V abgedruckt (am Ende des nicht paginierten Vorberichts
).
Meiern
spricht dort von dem Altenburgischen Diario D. AVGVSTI CARP- ZOVII :
anscheinend trug das ihm vorliegende altenburgische Diarium als Verfasserangabe den Namen Carpzovs.
Meiern
Vorlage konnte nicht ermittelt werden; vermutlich wurde sie nach dem (wohl nur teilweisen) Abdruck weggeworfen.
.
Auch hier hat
[p. CXIX]
[scan. 119]
Meiern
die ausführlichere, stilistisch gefälligere Version. Während
Sachsen -
Altenburg
A III oft protokollartig Gespräche oder Berichte wiedergibt, ohne daß gesagt ist, wie es zu dem Dialog oder der Rede kam, werden in der bei
Meiern
abgedruckten Version die näheren Umstände geschildert. So heißt es z. B. einmal in
Sachsen -
Altenburg
A III: Churmayntzischer secre- tarius : Caesarei begehren eine reichsdeputation
Sachsen -
Altenburg
A III fol. 173.
.
An entsprechender Stelle steht bei
Meiern : Nachmittage kam der Chur=Maynzische Secretarius, und sagte, die Herren Kayserlichen haetten begehret, es solten die Reichs=Deputirte um 3. Uhr zu ihnen kommen
.
Auch hier wird man annehmen dürfen, daß die ausführlichere Version diejenige war, die an den Hof über- schickt wurde.
Ferner ist sehr wahrscheinlich, daß es dieses ausgearbeitete Diarium war, auf das in den alten- burgischen Protokollen seit Dezember 1645 beinahe regelmäßig verwiesen wird
.
Außer
Sachsen -
Altenburg
A III und dem in
Sachsen -
Altenburg
D 1 befindlichen Bruch- stück enthält die sachsen-altenburgische Überlieferung, soweit sie bislang gesichtet wurde, fol- gende diariumsartige Texte:
Ein Extract außm Munsterischen diario vom 29. Octobris anno 1648 etc.
Sachsen -
Altenburg
B III fol. 336–337. Der erste Buchstabe ist eine auffällig große In- itiale . Der Text betrifft, anders als der Titel sagt, größtenteils Montag, den 30. Oktober / 10. November 1648, hora 8
– vgl. damit den Extractus Diarii Altenburgici
vom 30. Oktober bei
Meiern
VI, 650f
: dort ist geschildert, was hora 2
und Nach 4. Uhr
geschah.
Ein unvollständiges Tageverzeichnis, Ecclesiastica
betreffend, das vom 1./11. Oktober 1645 bis zum 12./22. Juni 1647 reicht
Siehe unten
Sachsen -
Altenburg
A V.
.
Das Bruchstück eines Tageverzeichnisses vom Nürnberger Exekutionstag, vom 24. August/3. September bis zum 3./13. September 1650 reichend
Sachsen -
Altenburg
B III fol. 434–437’. Aufbau wie bei
Sachsen -
Altenburg
A V. Schon in der dritten Zeile, die noch zu dem Text vor dem ersten datierten Eintrag gehört, nennt sich der Verfasser (zweifellos Carpzov): Ubergeben wir beederseits, der von Thumbs- hirn und ich, [...].
Das Verzeichnis endet mit einer Audienz des Verfassers bei dem Hg. in Altenburg am 3./13. September, das ist ein Tag nach der Rückkehr des Verfassers nach Alten- burg am 2./12. September 1650 abends. Meiern lagen weitere Teile dieser bei ihm Diarium
genannten Aufzeichnungen vor, s. z. B. >
Meiern ,
APE I, 179: Als unparteiisches Zeugnis für eine Konferenz am 18./28. März 1650 führt er Carpzovs Diarium an, so Er mit eigener Hand geschrieben.
.
Ein Tageverzeichnis vom Nürnberger Exekutionstag, das die Zeit vom 18./28. Oktober bis zum 31. Oktober / 10. November 1650 umfaßt
Sachsen
-
Altenburg B III fol. 312–327’, dazu ein Nachtrag fol. 330–333 (die dazwi- schenliegenden Seiten sind leer). Aufbau wie bei
Sachsen
-
Altenburg A V. Geschrieben in der ersten Person Singular, ohne daß sich der Verfasser mit Namen nennt; es kann aber keinen Zweifel geben, daß der Autor Thumbshirn ist, der nach Carpzovs Abreise (s. oben Anm. 477) allein in Nürnberg zurückgeblieben war. – Der Verfasser hat vermerkt, wann er seine Rela- tionen nach Altenburg schickte (untertäniger Bericht Nr.
[ 92 ] wurde am 22. Oktober/1. No- vember nach Altenburg gesandt, s. fol. 317; die Aufzeichnungen enden mit der Bemerkung, daß er am Tag seiner Abreise den letzten Bericht, Nr.
[ 94 ] , abgeschickt habe, s. fol. 327’). – Der nachträglich geschriebene, undatierte Zusatz betrifft Informationen, die der Verfasser
aus ge- wißen bedencken damals nicht geben wollte (fol. 330). Das Incipit lautet:
Demnach in vor- hergendem von mir continuirten diario. Damit ist zweifellos der
ebenda 312–327’ lie- gende , hier ‚Tageverzeichnis‘ genannte Text gemeint.
.
[p. CXX]
[scan. 120]
Ein privates Diarium des Kanzlisten Daniel Friese
.
Regesten eines Diariums, betitelt: Diarium derer fürstlichen Sächßischen Altenburgischen ab- gesanden , auf denn allgemeinen friedenstractaten zu Oßnabrügk gehalten,
mit alter Paginie- rung (1–65)
Enthalten in
Sachsen
-
Altenburg B IV. Den Haupttext bilden die Regesten, die jeweils mit einem Verweis auf die betreffende Stelle im
diarium enden. Auf dem Rand steht der Sachbetreff. Herr Dr. Wießner (ThStA) machte auf diese Regesten aufmerksam (freundliche Mitteilung vom 14. Dezember 1992).
.
Sachsen -
Altenburg
A IV:
In einem Papierumschlag liegen zwei Relationen (Ausfertigungen) der Gesandten Thumbshirn und Carpzov von 1646 X 13 [
/13 ]
und 1646 X 17 [
/27 ].
Beide wurden in Osnabrück abge- schickt ; die erste wurde am Kopf als Nr. 85 bezeichnet, die zweite als Nr. 87. Die in Nr. 85 erwähnten Anlagen liegen bei, nicht aber das ebendort als mitkommend
erwähnte Diarium. Auf dem Umschlag steht: Inligende beyde relationes der furstlichen Sächßischen abgesandten zu Oßnabruck von 3. undt 17. Octobris anno 1646 seindt vom dem herrn hoffrhatt Hans Die- terich von Schonbergk etc. mir zu furstlicher rhatstuben zugestellet worden, mit bericht, das er solche unter des herrn hoffrichters etc. sachen funden, am 31. Julii anno 1656.
Bei dem Hofrat handelt es sich um den späteren altenburgischen Kanzler Schönberg, der die nach ihm benannte Aktensammlung zusammengestellt hat; der Hofrichter war der Präsident der Alten- burger Regierung Brandt, der 1657 starb
.
Sachsen -
Altenburg
A V:
Geheftet, unfoliiert, Umfang ca. 6 cm, ohne Einband. Auf dem Deckblatt steht: Ecclesiastica vom 1ten Octobris 1645 biß den 11〈ten〉 April 1646. Zu den Westphälischen friedensactis gehörig. Auf dem Vorsatzblatt steht (in einer Schrift des 17. Jahrhunderts): Ecclesiastica. Vom 1. Octob- ris 1645 biß den 11. Aprilis 1646.
Links unten steht, am Rand des Rückens entlang: Zu den Westphalischen friedensactis.
Am oberen Rand entlang steht in kleiner Schrift: protocoll [
durchgestrichen, dafür: ] diarium in sich haltend.
In der unteren rechten Ecke steht in kleiner Schrift: de 1645. 1646.
Ferner steht auf diesem Blatt eine alte Signatur (A Nr. 2 Vol. 1). – An- ders als angegeben, reicht der Text bis zum 12. [
/22. ]
Juni 1647, der Rest fehlt, d. h. der Text ist unvollständig; er reicht bis zur letzten Seite der Lage Cc.
Wie die Kustode beweist, gab es eine Fortsetzung. Statt dieser folgt das Ende des Protokolls von der zweiten Konferenz katholischer und evangelischer Deputierter, sodann die vollständigen Protokolle der 3. Deputationskonferenz (4./14. April 1646), der 4. Deputationskonferenz (9./19. April 1646), der 5. Deputationskonfe- renz (11./21. April 1646) und, als letztes Stück, das Protokoll der 6. Deputationskonferenz (14./24. April 1646). Wieder zeigt die Kustode, daß ursprünglich das Protokoll der sessio septima
folgte. Es handelt sich bei diesen Protokollen um Beilagen, wie die Nummern am Kopf zeigen
Das Protokoll der 3. Sitzung trägt die Nr.
[ 18 ] , das der 4. die Nr.
[ 19 ] , das der 5. die Nr.
[ 20 ] , das der 6. die Nr.
[ 21 ] .
.
[p. CXXI]
[scan. 121]
Diese viereinhalb Beilagen sind der Rest von ursprünglich 142 Beilagen, die im Text erwähnt sind (siehe dazu unten).
Am Anfang und Ende des Bandes sind jeweils 6 unbeschriebene Blätter. Der Text beginnt mit einer Anrufung Gottes und einer erzählenden Einleitung, in der berichtet wird, wie es zur Bera- tung der Gravamina auf dem Friedenskongreß kam, wozu ein Ausschuß
gewählt worden war. Diesem gehörten wier fürstlich Altenburgische
an. Auf der zweiten Textseite beginnt der diari- umsartige Bericht mit dem 1. [
/11. ]
Oktober, wie auf dem Titelblatt notiert. Auf dem schmalen linken Rand ist jeweils der Wochentag vermerkt, an dem die dazu berichteten Verhandlungen und Vorgänge stattfanden. Das Datum, im alten Stil, folgt erst an zweiter Stelle und darauf meist noch die Uhrzeit (in der Form: Montageß den 13. [/23.] Aprilis, hora 7 biß XI uhr, wurd [...] rath gehalten [...]. Hora 4 trat der fürstlich Lüneburgische abgesante [...] bey uns ab und berichtete [...]. Hora 5 besuchte uns der fürstlich Weymarische, berichtete, [...]
). Der Text ist von wechselnden Schreibern sorgfältig und sehr gut lesbar geschrieben
Handwechsel oft mitten im Satz, s. z. B. bei Freitag, 13. November (1646),
hora 8.
. An wenigen Stellen finden sich eigenhändige Ergänzungen Carpzovs
Siehe z. B. bei Montag, 12. Oktober 1646, am Ende.
. Die Eintragungen zu den Wochentagen sind anfangs kurz und werden mit dem 31. März [
/10. April ]
1646 umfangreich. Erwähnte Verhandlungsakten oder andere ergänzende Schriftstücke sind numeriert und die Nummern am Rand ausgeworfen
Nr.
[ 1 ]
(uffsatz in puncto gravaminum) steht bei Mittwoch, den 22. Oktober / 1. November (1645), Nr.
[ 2 ] (Kreditiv kath. Deputierter) bei Sonnabend, dem 6./16. Dezember (etc.). Die letzte Nummer des Textes ist 142. Die Ziffern wurden nachträglich in den bereits geschriebe- nen Text gesetzt, wie man bei Nr.
[ 7 ] sehen kann (zu Dienstag, den 16./26. Dezember 1645), wo offenkundig zu wenig Platz gelassen worden war. – Die numerierten Beilagen fehlen bzw. sind noch nicht gefunden bis auf die viereinhalb Protokolle, die sich am Schluß des Bandes befinden und die Beilagen Nr.
[ 17 ] bis
[ 21 ] bilden (s. oben Anm. 483).
. Gelegentlich wird auf ein diarium
Zuerst bei Mittwoch, 22. Oktober / 1. November 1645 ( vide diarium
), anscheinend als Ver- weis auf eine Schilderung, wie die altenburgischen
Ges.
Oxenstierna einen
uffsatz in puncto gravaminum
übergaben. In
Sachsen -
Altenburg
A III findet sich zum 22. Oktober kein Eintrag – ein Beweis, daß
Sachsen -
Altenburg
A III nicht die Aufzeichnungen sind, wel- che die Altenburger als diarium
bezeichnen.
oder Protokoll
Siehe z. B. bei Samstag, dem 4. April [/14.] April 1645 den Verweis auf das Protokoll Nr.
[ 18 ] : das ist das am Schluß angeheftete Protokoll der 3. Sitzung zwischen ev. und kath. Depu- tierten .
ver- wiesen , was Grund zu der Annahme gibt, daß der vorliegende Text von den altenburgischen Gesandten nicht als diarium
bezeichnet wurde. Wahrscheinlich wurde er Tageverzeichnis
ge- nannt , denn dieser Terminus findet sich in Briefen Carpzovs an den Leiter der Altenburger Re- gierung Brandt
Siehe Carpzov an Brandt, Osnabrück 1648 VI 14 [
/24 ]
: habe ich nebens angefügter conti- nuation meines gehaltenen tageverzeugnüß mit diesem brieflein ufwarten wollen
(
Sach- sen -
Altenburg
B V fol. 296). Derselbe an denselben, Osnabrück 1648 VII 8 [
/18 ]
: Bey- kommende continuation des tagverzeügnüß zu durchlesen, ob alles correct gesetzet und geschrieben, ist wegen ablauffender post nicht müglich gewesen
(
ebenda
fol. 298).
. Diese Bezeichnung paßt auch sehr gut, denn die Berichte sind ja jeweils einem Wochentag zugeordnet.
Sachsen -
Altenburg
B II:
Gebunden, fol. 1–606 (alte Foliierung). Auf dem unfoliierten ersten Blatt steht ein Chiffreschlüs- sel Thumbshirns. Auf dem unfoliierten zweiten Blatt steht in Auszeichnungsschrift:
Missiven bey währenden friedenshandlungen zu Oßnabrügk und Münster. Enthält Briefe (eigenhändige Ausfertigungen) der altenburgischen Gesandten Thumbshirn und Carpzov an den Präsidenten der altenburgischen Regierung Brandt. Die ersten beiden Stücke sind Briefe Thumbshirns und
[p. CXXII]
[scan. 122]
datieren aus der Zeit vor seiner Delegation zum Friedenskongreß nach Osnabrück (März und Juni 1645). Die vornehmlich in den Briefen beider Gesandter, häufiger aber in Carpzovs Briefen erwähnten Diarien liegen nicht bei. Andere in den Briefen erwähnte Beilagen sind gelegentlich vorhanden
Siehe z. B. fol. 127 (zwei
notuln betr. den Einschluß der Reformierten in den Religionsfrieden vom Oktober 1646).
. Die Briefe waren dienstlicher Natur und informierten Brandt über den Fortgang der Friedensverhandlungen. Hin und wieder wurden einzelne Worte oder Textpassagen chif- friert
Siehe z. B. fol. 257–257’ und 259: Thumbshirn an Brandt, Osnabrück 1645 XI 13 [/23]. Dazu fol. 258 die Auflösung.
. Beide Gesandte titulierten Brandt als ihren
patron, Thumbshirn nannte ihn auch
gevat- ter . Private Mitteilungen wurden manchmal angefügt
Siehe z. B. fol. 261 (in einem Postscriptum informierte Carpzov über seinen Gesundheitszu- stand ). Thumbshirn ging am 2. [/12.] Februar 1650 ausführlich auf den Tod seines
lieben söhnleins ein (fol. 490–490’).
. Im Sommer 1649 verließen die Ge- sandten Münster, begaben sich zum Exekutionstag nach Nürnberg
Brief Thumbshirns aus Nürnberg von 1649 VIII 14 [/24]: fol. 446–447. Brief Carpzovs aus Nürnberg von 1649 IX 12 [/22]: fol. 456–456’. Zumindest Thumbshirn war über Coburg gereist, s. seinen Brief aus Coburg von 1649 VII 31 [/ VIII 10]: fol. 445–445’.
und setzten von dort ihre Berichterstattung wie gewohnt fort. Der letzte Brief aus Nürnberg datiert von 1650 X 5 [/15]
Fol. 581–582 (Brief Thumbshirns).
. Die letzten Stücke sind Briefe Thumbshirns vom April, Mai und Juni 1651 und wurden von seinem Gut Ponitz oder von Altenburg abgesandt. Insgesamt sind die Briefe Thumbshirns zahl- reicher als die Carpzovs.
Sachsen -
Altenburg
B III:
Gebunden, fol. 1–437 (alte Foliierung). Auf dem Vorsatzblatt steht in Auszeichnungsschrift: Münster und Oßnabrückisch friedensnegotium und andere zu selbiger zeit miteingelaufene händel betreffende schrifften etc.
Enthält Akten vom Westfälischen Friedenskongreß und vom Nürnberger Exekutionstag, darunter einige Relationen der Gesandten vom Friedenskongreß aus den Jahren 1646, 1647 und 1648 (Kopien), ein Diariumsextrakt von Oktober / November 1648, ein Bruchstück eines Tageverzeichnisses vom Nürnberger Exekutionstag, dessen Verfasser Carpzov ist
, und ein dreizehn Tage umfassendes Verzeichnis samt Nachtrag vom Nürnberger Exekutionstag, das von Thumbshirn verfaßt wurde
.
Sachsen -
Altenburg
B IV:
Ein Band vermischten Inhalts aus der Schönbergischen Sammlung (Miscellanearum Volumen I).
Für die Westfälischen Friedensverhandlungen sind die Regesten des altenburgischen Diariums von Bedeutung
.
Sachsen -
Altenburg
B V:
Gebunden, Umfang ca. 12,5 cm
Der Band wurde inzwischen foliiert.
.
Auf dem Vorsatzblatt steht: Allerhand missiven an den fürstlichen Sächßischen geheimbten rath und hoffrichtern herrn Johann Friedrichen von Brand etc.
Enthält Briefe (Ausfertigungen) der altenburgischen Gesandten Thumbshirn und Carpzov an den Präsidenten der altenburgischen Regierung Brandt von 1645 bis 1649 sowie Briefkonzepte Brandts. Einige Briefe Carpzovs vom Sommer 1645 betreffen seinen Wechsel aus kursächsischem in fürstlich altenburgischen Dienst.
[p. CXXIII]
[scan. 123]
Sachsen -
Altenburg
C I:
Geheftet, fol. 1–133. Auf dem Titelblatt steht:
Etliche schriften und kopien, die friedenshand- lung zu Münster und Osnabrück betreffend anno 1645–1646. Enthält eine unvollständige Reihe von neun Relationen der Gesandten Thumbshirn und Carpzov an den Herzog von Sachsen-Altenburg (Kopien). Die erste datiert von 1645 IX 20 [/30], die letzte von 1646 IV 29 [/ V 9]. Einige Relationen tragen am Kopf Nummern, so die vom 24. September [/4. Oktober] die Nr. 1
3
. Diese Kopien wurden von der Altenburger Kanzlei an Herzog Friedrich Wilhelm II. geschickt, der sich damals in Coburg aufhielt. Dasselbe gilt für den Extrakt eines Briefes von Thumbshirn, den der Geheime Rat und Hofrichter Brandt aus Altenburg an den Herzog nach Coburg überschickt hat
Siehe fol. 10 und dazu fol. 42–44; ein weiterer Brief (Ausf.) Brandts an den Hg. fol. 26–27.
. Zu den kopierten Relationen der Gesandten gehören vier Begleitbriefe des altenburgischen Kanzlers Wesener an den Herzog (Ausfertigungen)
Siehe fol. 23–24, 25–25’; 28–28’; 66; 68–69’.
. Ferner umfaßt der Faszikel einige Verhandlungsakten, einige Briefkopien an dritte Adressaten und einen in Alten- burg für den Herzog erstellten Resolutionsentwurf. Offensichtlich ist nicht alles enthalten, was nach Coburg übersandt wurde. So fehlt ein Teil der Relationen, von denen Wesener dem Herzog mitteilte, daß er sie überschicke
.
Sachsen -
Altenburg
D 1:
Ungebunden, fol. 1–415 (moderne Archivfoliierung mit Foliierungsfehler nach fol. 396, fol. 370 bis 396 sind doppelt gezählt). Auf dem beschädigten Papierumschlag steht in flüchtiger Schrift: Acta privata der Altenburgischen gesanden Carpzovs und Thumbsherrn auf dem friedens- congress zu Munster etc. Fürstlich Sachsen Altenburgische originalschrifften [
es folgen über- einander geschriebene, z. T. durchstrichene, nicht lesbare Worte ], Carpzov und Thum- sh〈errn〉 , die Münsterischen friedenstractaten betreffend, 1645–1649. Ingleichen derselben hierher gehorige miscellan nachrichten. Von herrn rath Moser 1750 vor 12 ducaten erhan- delt . Volumen I.
Fol. 2, 3 und 4 sind Briefe Johann Jakob Mosers vom Februar und März 1750, welche auf die von ihm kurz zuvor gekauften Originalschriften sachsen-altenburgischer Prove- nienz Bezug nehmen. Fol. 1 ist eine herzogliche Weisung an die Räte in Gotha vom 20. März 1750, die angebotenen Manuskripte zu kaufen. Das Konvolut enthält die Anfangsinstruktion für Thumbshirn und Carpzov von 1645 VII 21 [
/31 ]
(Ausfertigung), herzogliche Reskripte an die Gesandten (Ausfertigungen), Briefe (Ausfertigungen) des altenburgischen Kanzlers Wesener an die Gesandten, Protokolle (Abschriften, Konzepte und Extrakte) und als letztes Stück den ersten Teil des altenburgischen Diariums. Es handelt sich ohne Zweifel um einen Teil der von Thumbshirn und Carpzov in Osnabrück und Münster geführten Akten. Daß ein Protokollkonzept Carpzovs enthalten ist (fol. 383 [
a ]
-392’ [
a ]
– 1649 IV 13 st.v., Fürstenrat), spricht dafür, daß es sich um einen Teil aus dessen Nachlaß handelt
Carpzov lebte zuletzt in Coburg (
Walther , 58). Im StA Coburg gibt es keinen Nachlaß Carpzov (freundliche Mitteilung Dr. Rainer Hambrechts vom 23. August 1993), und auch sonst ist nichts über dessen Verbleib bekannt.
(siehe dazu auch unten bei
Sachsen -
Altenburg
D 2). – Es wurde nicht ermittelt, von wem Moser die Akten erworben hat.
Sachsen -
Altenburg
D 2:
Ungebunden, fol. 1–582. Provenienz wie
Sachsen -
Altenburg
D 1. Auf dem beschädigten Pa- pierumschlag steht in flüchtiger Schrift: Acta privata. Allerhand incomplete nachrichten des Altenburgischen gesanden Carpzovs und Thumherrns bey den friedenscongress zu Mun- ster . 1645 – 1649. Volumen II.
Enthält Protokollkonzepte und Mitschriften, auch Fragmente (fol. 30, 31 und 32 sind Papierschnipsel mit Notizen von 4, 2 und 6 Zeilen), Verhandlungsakten, Konzepte zu einzelnen Artikeln der Friedensinstrumente, Dictata, eine Reihe von Briefen ( Aus-
[p. CXXIV]
[scan. 124]
fertigungen
) an Carpzov, neben dienstlichen (so von Wesener und Brandt) auch Privatbriefe (z. B. fol. 41: von August Carpzovs Bruder Konrad aus Halle, 1645 VIII 27 [
/ IX 6 ]
), Briefent- würfe Carpzovs (so fol. 71 an Fürst August von Anhalt, 1647 IX 1 [
/11 ]
), daneben aber auch einige Briefe an Thumbshirn (z. B. fol. 104–109’: brandenburg-kulmbachischer Gesandter Müller an Thumbshirn, Münster 1646 I 2 [
/12 ]
, Ausfertigung), sowie einige Stücke, die nichts mit dem Friedenskongreß zu tun haben (z. B. fol. 563–563: Herzog Albrecht von Sachsen-Eisenach an seinen Bruder, Herzog (Ernst?), 11. März 1643, Ausfertigung; fol. 39–39’: Herzog Johann Ernst zu Sachsen an den Direktor und die Obereinnehmer des Steuerkollegiums zu Altenburg, Coburg 1704 XII 4, Kopie). Insgesamt entstammt ein großer Teil offensichtlich den Handakten Carp- zovs vom Friedenskongreß, ein kleiner Teil ist aber anderer Herkunft.
– Herzogtümer Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha:
Die von den Brüdern Wilhelm und Ernst regierten Herzogtümer Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha wurden beim Westfälischen Friedenskongreß durch den gemeinsamen Gesandten Heher vertreten. Die Herzöge erhielten von diesem meist identische Relationen nebst Beilagen. Gleich- wohl war Herzog Wilhelm für den Gesandten der wichtigere Adressat, da dieser als der ältere das Direktorium in gemeinsamen Angelegenheiten führte
. Es wird daher in unserer Edition der Weimarer Überlieferung der Vorzug vor der Gothaer gegeben.
Die Fürstenratsprotokolle Hehers wurden als Beilagen der Relationen an die Herzöge über- schickt und konnten so auch zur Kontrolle des Gesandten verwendet werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, daß er sie, besonders das eigene Votum, zur Selbstdarstellung nutzte
.
Die überschickten Protokolle liegen in den Archiven von Weimar und Gotha; die bei Heher verbliebenen Exemplare kamen mit seinem Nachlaß
nach Rudolstadt (siehe unten
Sachsen
-
Weimar B I). Diese Rudolstädter Kopien wurden im 18. Jahrhundert von Johann Gottfried von Meiern für seine Aktenpublikation zum Westfälischen Frieden benutzt
. Er hat sie größtenteils wörtlich, mit nur geringen, stilistischen Nuancen (meist Modernisierungen) und vereinzelten, charakteristischen Änderungen
Dafür ein Beispiel: Heher sprach von sich in der ersten Person (s. z. B. Nr. 48 bei Anm. 38). Das dortige als wir beede von hier dahin deputirt gewest,
Gloxin und Heher meinend, ist in
Meiern
II, 101
, fortgelassen.
abgedruckt.
Hehers Protokolle sind kürzer als die des magdeburgischen Gesandtschaftssekretärs Werner (
Magdeburg C), enthalten aber doch das Wesentliche. Der Satzbau ist zuweilen unübersicht- lich , die Sprache deutsch mit einzelnen lateinischen Worten und Wendungen.
Sachsen -
Gotha
A I:
Gebunden, fol. 1–476 (moderne Foliierung). Der Deckel trägt die Aufschrift: Tomus IV der generalfriedenstractaten zu Münster und Oßnabrück von der proposition usque ad relatio- nem 18 inclusive
(und Signatur). Enthält Kreditive und die Anfangsinstruktion für den Gesand- ten Heher in Kopie, die numerierten Relationen (Ausfertigungen) des Gesandten nebst Beilagen, sowie Instruktionen und Weisungen der Herzöge Wilhelm und Ernst von Sachsen (Konzepte oder Kopien) an den Gesandten und andere Korrespondenzen Herzog Ernsts von Sachsen-Gotha, be- sonders Briefwechsel mit seinem Bruder Wilhelm, die Friedensverhandlungen betreffend. Die er- ste Relation datiert von 1645 VI 30 [
/ VII 10 ]
und wurde während der Reise zum Kongreß aus Kassel abgeschickt. Die letzte, 18., datiert von 1645 X 1 [
/11 ]
.
Zu den an den Herzog überschickten Beilagen gehören Protokolle der Fürstenratssitzungen Osna- brück . Das erste überschickte Protokoll ist jenes der Sitzung am 11. [/21.] August 1645 und
[p. CXXV]
[scan. 125]
wurde mit Relation Nr. 10 vom 13. [/23.] August 1645 überschickt (wie unten bei
Sachsen
-
Weimar A I, siehe dort).
Sachsen -
Gotha
A II:
Gebunden, fol. 1–636. Inhalt analog wie
Sachsen
-
Gotha A I, doch für den Zeitraum Oktober 1645 bis Anfang März 1646 (Relationen Hehers Nr. 19, von 1645 X 7 [/17], fol. 57–58’, bis Nr. 42, von 1646 III 4 [/14], fol. 616–619’, nebst Beilagen, darunter Protokollen).
Sachsen -
Gotha
B I:
Gebunden, fol. 1–575 (moderne Foliierung). Der Deckel trägt die Aufschrift: Volumen III Oß- nabrücker friedensacta, welche der amtsschößer Jäger zu Ichtershausen colligiret und zur cantzley eingeschicket.
Dieser Amtsschößer war der sachsen-weimarische und gothaische Ge- sandtschaftssekretär auf dem Westfälischen Friedenskongreß Eusebius Jäger, der die Akten 1658 ablieferte
. Der Band enthält Protokolle, und zwar vom Corpus Evangelicorum, Fürstenrat Osnabrück und Fürstenrat Münster aus den Jahren 1645 und 1646 sowie von den interkonfessio- nellen Deputationssitzungen im April 1646. Unter diesen Protokollen befinden sich drei Kopien aus
Magdeburg
C, nämlich Abschriften der Protokolle der sessiones I-III
Siehe Nr.
[ 2 ] ,
[ 3 ] und
[ 5 ] . Charakteristische Übereinstimmungen und Abweichungen sind im text- kritischen Apparat angegeben. – Der gothaische
Ges.
hatte an diesen Sitzungen noch nicht teilgenommen, so daß kein eigenes Protokoll vorliegen konnte.
.
Sachsen -
Weimar
A I:
Gebunden, fol. 1–527 (alte Foliierung). Auf dem unfoliierten Titelblatt steht: Acta die zu Oß- nabrügg und Münster angestelte generalfriedenstractaten betreffende. Anno etc. 1645. Pars quinta, hierinnen der anfang des gesandten herrn Dr. Georg Achatii Hehers von Caßel, Münster und Oßnabrügg gethanen relationen.
Enthält die numerierten Relationen ( Ausferti- gungen ) Hehers an den Herzog von Sachsen-Weimar nebst Beilagen, einen relationsartigen Brief (Ausfertigung) des Gesandtschaftssekretärs Eusebius Jäger an den Herzog aus Osnabrück
Fol. 265–267. Geschrieben, als Heher in Münster weilte (15./25. Oktober 1645).
, sowie Instruktionen und Weisungen der Herzöge Wilhelm und Ernst von Sachsen
Herzog Wilhelm von Sachsen-Weimar und sein Bruder Herzog Ernst von Sachsen-Gotha richteten zusammen ihre Instruktionen an den gemeinsamen
Ges.
Heher, s. z. B. Instruktion vom 12. [/22.] September 1645 an Heher (Kopie), fol. 205–207.
(Konzepte oder Kopien) an den Gesandten und andere Korrespondenzen Herzog Wilhelms, besonders Briefwech- sel mit seinem Bruder Ernst, die Friedensverhandlungen betreffend. Relation Nr. 1 datiert von 1645 VI 29 [
/ VII 9 ]
und wurde während der Reise zum Kongreß aus Kassel abgeschickt. Die letzte, 32., Relation datiert von 1645 XII 31 [
/1646 I 10 ]
. Zu den an den Herzog überschickten Beilagen gehören Protokolle von den Sitzungen des Fürstenrats Osnabrück; das erste überschickte Protokoll ist jenes der Sitzung am 11. [
/21. ]
August 1645
und wurde mit Relation Nr. 10 vom 13. [
/23. ]
August 1645 überschickt. Dieses (wie auch die anderen Protokolle) ist von Schreiber- hand ganzseitig und auffallend engzeilig geschrieben und trägt die Überschrift: Cum Deo. Pro- tocollum de 11. [/21.] Augusti anno 1645 post meridiem hora secunda. In aedibus Magde- burgensium
.
Der Rand ist hier wie auch bei den anderen Protokollen dieser Überlieferung auf der Rückseite wegen der zu engen Bindung teilweise nicht lesbar. Die weiteren Protokolle wur- den Protocollum Osnabrugense
überschrieben
Siehe fol. 174 (Protokoll vom 2./12. September 1645), fol. 198 (Protokoll vom 7./17. Sep- tember 1645), fol. 222 (Protokoll vom 16./26. September 1645), fol. 233 (Protokoll vom 18./28. September 1645).
. –
Sachsen -
Weimar
A I wurde mit in Wei-
[p. CXXVI]
[scan. 126]
mar
erwachsenen, den Westfälischen Friedenskongreß betreffenden Akten, die vor der Abreise des Gesandten angefallen waren, in einem Band vereinigt. Diese Akten, Pars IV der zu Oßnabrügg und Münster beschehenen general friedens ergangenen acten anno 1645,
sind
Sachsen -
Weimar
A I vorgebunden und haben eine eigene, alte Foliierung (1–210). Ein beide Faszikel umfassendes Inhaltsverzeichnis steht auf den ersten, unfoliierten Blättern des Bandes.
Sachsen -
Weimar
A II:
Gebunden, fol. 1–366 (alte Foliierung). Der Faszikel hat kein Titelblatt. Er enthält die nume- rierten Relationen (Ausfertigungen) Hehers nebst Beilagen (wie in
Sachsen
-
Weimar A I) für den Zeitraum Januar 1646 bis April 1646 (erste Relation, nämlich Nr. 33, vom 7. [/17.] Januar 1646, letzte Relation, Nr. 46, vom 1. [/11.] April 1646).
Sachsen -
Weimar
B I:
Gebunden, fol. 5–350. Akten des Gesandten Heber vom Westfälischen Friedenskongreß. Auf dem unfoliierten Titelblatt steht: Acta bey denen generalfriedenstractaten zue Münster und Osnabrück zwischen der Römischen Kayserlichen mayestätt undt denen reichsständen, wie auch denen beeden crohnen Franckreich undt Schweden ergangen vom April bis den 16. Augusti 1645. Volumen I.
Vorn liegen fünf handschriftliche, tabellenartige Übersichten ( ta- bul
1 – 5) ein, die den Religionsfrieden und dessen Exekution zum Thema haben
Druck der Tafeln, vermutlich nach dieser Vorlage, in
Meiern I, hinter den Beilagen zur Vorrede.
. Die ersten Stücke betreffen die Zeit vor der Abreise des Gesandten Heber zum Kongreß und die über Kassel führende Reise, das letzte Stück datiert von 1645 VIII 13 st.v. Enthält Briefe, Weisungen und Instruktionen an den Gesandten (Ausfertigungen), darunter die Anfangsinstruktion der Herzöge Wilhelm und Ernst, Weimar 1645 IV 14 (fol. 153–164’), und Briefe Hehers an verschiedene Adressaten in Konzept oder Kopie, ferner Extrakte, Verhandlungsakten, zum Teil auch von frü- heren Kongressen. Unter der in Konzeptform überlieferten Korrespondenz sind die numerierten, nicht immer in der richtigen Reihenfolge abgelegten Relationen an die Herzöge Wilhelm von Sachsen-Weimar und Ernst von Sachsen-Gotha
Zum Beispiel Nr.
[ 5 ] vom 15./25. Juli 1645 aus Münster (fol. 255–256). Fol. 256 steht die Bemerkung:
Mutatis mutandis an herzog Wilhelms und Herzog Ernsts fürstliche gnaden zu Sachsen.
. Enthält auch als Beilagen mit den Relationen überschickte Protokolle in Konzeptform, so das Protocollum de 11. [
/21. ] Augusti anno 1645
Fol. 344–347’. Zum Vergleich s. oben unter
Sachsen
-
Weimar A I. Hier wurde das Konzept mit einem Rand wechselnder Breite geschrieben, auf dem nicht sehr zahlreiche Ergänzungen und Korrekturen stehen. Diese sind in der überschickten Fassung eingearbeitet.
.
Durch enge Bindung sind die Randpartien teilweise nicht lesbar.
Sachsen -
Weimar
B II:
Gebunden, fol. 1–452 (alte Foliierung, zum Teil neben einer durchgestrichenen, noch älteren Foliierung). Auf dem unfoliierten Titelblatt steht: Acta bey denen generalfriedenstractaten zue Münster und Oßnabrück zwischen Römischer Keyserlicher mayestätt und denen reichs- ständen , wie auch denen beeden crohnen Franckreich und Schweden ergangen vom 17. Au- gusti 1645 biß den 7. Decembris eiusdem anni. Volumen II.
Inhalt entsprechend wie
Sach- sen -
Gotha
A I, doch für den auf dem Titelblatt bezeichneten Zeitraum. Eine Serie von Proto- kollen (6. [
/16. ]
November bis 18. [
/28. ]
November
Fol. 335–345. Die chronologisch richtige Reihenfolge ist nicht immer eingehalten.
) ist abschriftlich (nicht in Konzeptform) enthalten.
[p. CXXVII]
[scan. 127]
Sachsen -
Weimar
B III:
Gebunden, fol. 1–456 (alte Foliierung, zum Teil neben einer durchgestrichenen, noch älteren Foliierung). Auf dem unfoliierten Titelblatt steht: Acta bey denen generalfriedenstractaten zue Münster undt Oßnabrück zwischen Römischer Keyserlichem mayestätt undt denen reichs- ständen wie auch denen beeden crohnen Franckreich undt Schweden ergangen vom 10. Decembris 1645 biß den 18. Martii 1646.
Inhalt entsprechend wie
Sachsen -
Gotha
A I, doch für den auf dem Titelblatt bezeichneten Zeitraum.
– Wetterauische Grafen (s. auch S. XCVI):
Wetterauische
Grafen (
Hanau )
A I:
Geheftet, unfoliiert, Umfang 3,5 cm. Auf dem Umschlag steht:
Friedenshandlung zu Osna- bruck und Munster anno 1645 und ein Hinweis auf die Wetterauer Gravamina. Enthält Akten der Hanauer Kanzlei, darunter auch Briefe (Ausfertigungen) an Georg Albrecht Graf Erbach, der Vormund der noch unmündigen Hanauer Grafen und Adjunkt der Wetterauer Grafenkorrespon- denz war
. Ferner enthält der Faszikel Briefe (Ausfertigungen) Geißels, der gräflich hanauischer Rat war, an die Hanauer Räte, deren Antworten an Geißel (Konzepte) sowie Aufstellungen der Wetterauer Gravamina und vereinzelt Extrakte oder ähnliches, das auf den Fürstenrat Osna- brück Bezug hat.
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dillenburg )
A:
Lose Lagen, fol. 1–403, die ersten Blätter sind beschädigt (Textverlust
Fol. 3 ist der obere Rand beschädigt; es fehlt die Datumsangabe.
). Auf dem Fragment eines Papierumschlags (= fol. 1) steht in flüchtiger Individualschrift: Protocolla, bey den gene- ralfridenshandlungen zu Oßnabruck meistentheils und Münster gehalten durch mich, Jost Henrich Heidfeldt
, gräflich Naßau und Catzen〈ellenburgischer〉 raht und Wetterawi- scher grafen correspondenz abgesandten in annis 1645, 1646, 1647.
Auf dem Fragment eines grauen Papierumschlags (= fol. 2) steht, ebenfalls in flüchtiger Individualschrift: Protocolla im furstenrath zu Oßnabr〈uk〉 1645 Sept〈ember〉, Octob〈er〉, Nov〈ember〉, Decem- b〈er〉 .
Diese Protokolle des Jahres 1645 bildeten ursprünglich einen eigenen Faszikel, dessen letzte beschriebene Seite fol. 126’ ist (fol. 127 und 128 sind leer). Mit dem Jahr 1646 begann eine neue Protokollreihe, wie der flüchtig geschriebene Titel auf dem beschädigten Papierumschlag fol. 129 zeigt: Protocolla in evangel[
i ]schen
evangel[
i ]schen
steht über der Zeile und wurde nachträglich ergänzt.
fürstenrath 1646. Princip[
ium ] 17./27. Januar im Magdeburgischen losament. Hora 8 matutina
Es folgt ein Schrägstrich und darunter steht: Jan〈uar〉 Feb〈ruar〉 1646.
.
Wie bei diesem von Heidfeld geschriebe- nen Titel haben auch die Protokolle meistens Doppeldatierung nach altem und neuem Stil.
Zum Teil ist schwer zu entscheiden, ob es sich um Mitschriften oder konzeptmäßige Ausarbeitun- gen handelt. Offensichtlich eine Mitschrift ist das (falsch datierte) Protokoll vom 28. Dezember 1645 / 7. Januar 1646
: Der Kopf fehlt, am linken oberen Rand steht eine mit anderer Tinte als der größte Teil des Textes geschriebene, wohl nachgetragene Erklärung, daß wir,
nämlich die wetterauischen Gesandten, zu spät kamen (fol. 105). Auch der Anfang des ganzseitig geschriebe- nen Protokolls wurde mit anderer Tinte anscheinend nachträglich notiert. Die nach sieben Zeilen einsetzende „Normalschrift“ ist sehr flüchtig und wird gegen Ende des Protokolls (fol. 107’) im- mer größer und schlechter. Hingegen könnte das Protokoll vom 20./30. Dezember 1645
eine konzeptmäßige Ausarbeitung sein: Vier Seiten sind eng und mit nur wenig größer werdender Schrift und vereinzelten Korrekturen und Ergänzungen beschrieben. Sicher kann man bei einer kleinen Serie von acht Protokollen sein, die mit jenem vom 27. November / 7. Dezember 1645
[p. CXXVIII]
[scan. 128]
endet. Am Schluß dieses Protokolls steht: Nota bene! D〈i〉ß ist das jüngste von mir extendirte oder geendigte protocoll, den 19./29. Decembris 1646. Oßnabruk. J. H. Heidfeld〈t〉
(fol. 94’). Dem korrespondiert eine Erklärung Heidfelds in
Wetterauische
Grafen (
Nas- sau -
Dillenburg )
B I fol. 101’: Jüngste von mir extendirte protocoll, 19./29. Decembris 1645, J. H. Heidfeld 〈manu propria〉.
Die ersten beiden Protokolle dieser Serie stammen von der Doppelsitzung am 4./14. November 1645
Fol. 25–28’ und 29–33. – Siehe Nr.
[ 31 ] .
. Sie wurden von Heidfeld ausgearbeitet und in „extendierter“ Form an Geißel gegeben.
In Heidfelds Protokollen ist der Anteil des Lateinischen größer als zum Beispiel im extendirten protocoll
Magdeburgs (=
Magdeburg
C) oder in
Sachsen -
Altenburg
A I 1. So enthalten etwa bei der Sitzung am 4./14. November beide Protokolle, die Mitschrift und das extendirte
Exemplar, mehr Latein als die Druckvorlage in Nr. 31
Siehe dort im textkritischen Apparat die Angaben für
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dillenburg )
B I. Der Anteil des Lateinischen in
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dil- lenburg )
A ist analog.
.
Die Protokolle waren offensichtlich nur für den Gebrauch Geißels und Heidfelds bestimmt. Die Voten sind zwar, wie bei anderen Provenienzen auch, unpersönlich, d. h. unter Angabe des Reichsstandes, nicht des Gesandten, formuliert, doch nannte sich Heidfeld hin und wieder selbst mit Namen, so daß seine Person nicht ganz hinter dem Protokoll zurücktritt. Dies geschah z. B. auch bei der
Insolentia Schragiana überschriebenen Notiz
Fol. 57: Alß wir, Dr. Geißel und ich, Heidfeld;
zu der Notiz s. Nr.
[ 34 bei Anm. 96 ] . Siehe auch oben bei Anm. 270.
, doch ging es gerade in diesem Fall nicht um persönliche Ehrverletzung, sondern um einen Präzedenzstreit zwischen verschiedenen Linien des Hauses Nassau.
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dillenburg )
B I:
Gebunden
Einband wie beim
DGeissel ,
s. dort.
, fol. 1–142 (moderne Foliierung, fol. 44–46, 102, 126–128, 139–140 und 142 sind leer). Fol. 3 steht: Protocollum im [
das nächste Wort ist über der Zeile geschrieben: ] evangeli- schen furstenrath zu Oßnabruck, angefangen Dienstag, den 26./16. Septembris anno 1645 biß den 31. Decembris.
Enthält Protokolle für den bezeichneten Zeitraum, außer für Ratssitzun- gen auch für Deputationen, zum größeren Teil in Geißels Handschrift und in Konzeptform. Geißel überschrieb die Protokolle oft nur mit Wochentag (der abgekürzt als Planetenzeichen wiedergegeben wurde) und Datum; zum Teil geht ein Actum
voran, manchmal folgen Angabe der Tageszeit oder sogar Uhrzeit. Nur bei seinem ersten und dritten Protokoll war Geißel etwas ausführlicher, indem er schrieb: Dienstag, den 26./16. Septembris 1645 im Magdenburgischen logement etc. furstenraht gehalten
Fol. 5. Der Wochentag ist, wie üblich, als Planetenzeichen angegeben; die Doppeldatierung ist wie eine Bruchzahl gestaltet, wobei die höhere Zahl gleichsam den Nenner bildet. Der Mo- natsname ist gleichfalls abgekürzt
(7bris mit darüberliegendem Kürzungsstrich).
.
Bei seinem dritten Protokoll wählte er die Überschrift: Actum Montag, den 22ten Septembris im furstenraht
.
Bei Deputationen sind die beteiligten Stände am Kopf des Protokolls notiert
. Geißels Protokolle von Deputationen sind meist sehr summarisch
, doch stellen sie bisweilen die einzige ermittelte Überlieferung dar und sind des- halb von großem Wert. Die Protokolle sind unpersönlich gehalten, indem die Reichsstände ange- geben werden, doch sind häufiger als bei den magdeburgischen Protokollen auch die Namen der Gesandten angegeben. Das Votum der wetterauischen Gesandten steht in der ersten Person; hin und wieder nennt Geißel sich selbst auch ausdrücklich mit Namen
. Gelegentliche, eher private Bemerkungen zeigen, daß die Protokolle nur zum Gebrauch der Gesandten und nicht etwa zur
[p. CXXIX]
[scan. 129]
Verschickung an einzelne Grafen gedacht waren
. So wird auch einmal die Reaktion der Ge- sandten auf einen Protest des nassau-saarbrückischen Vertreters Schrag beschrieben (die Gesand- ten lächelten halb daruber
),
was in formalisierteren Protokollen wie in dem des magdeburgi- schen Gesandtschaftssekretärs (
Magdeburg
C) nicht vorkommt.
Es fällt auf, daß in Geißels Protokollen – wie in denjenigen Heidfelds – der Anteil des Lateini- schen hoch ist
Zum Beispiel ist bei der Sitzung am 11./21. Dezember 1645 das eigene Votum ganz in lat. Sprache, s. Nr.
[ 59 (S. 338 Z. 37–40) ] .
.
Neben den Protokollen von Geißels Hand sind solche von Heidfeld enthalten, deren erstes vom 30. September / 10. Oktober datiert (fol. 36–38’). Dabei handelt es sich offensichtlich um Ausar- beitungen , obwohl Heidfelds Handschrift nicht gerade sehr gut zu nennen ist
Fol. 38’ findet sich am unteren Rand eine Skizze, wohl einen Krug darstellend – auch dies ein Zeichen für den informellen Charakter der Protokolle.
. Zu der von Heidfeld „extendierten“ Serie von Protokollen, abgeschlossen am 19./29. Dezember 1645, siehe oben bei
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dillenburg )
A. Da
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dillenburg )
B I Protokolle sowohl von Geißel als auch von Heidfeld enthält, wird bei der Edition immer angegeben, von welchem Gesandten das zitierte Protokoll stammt.
Zu Heidfelds Schreibeigentümlichkeiten zählt, daß er, besonders bei flüchtiger Schrift, übergroße Anfangsbuchstaben (zum Teil Initialen zu Anfang eines Absatzes, zum Teil aber auch extrem lange Schäfte beim langen „s“) zeichnet und auch Endungskürzel in große Schlaufen auslaufen läßt. Bei Worten wie
vorgangen schließt sich nach dem zweiten „g“ eine nach oben weisende Schlaufe an, die in einem leichten Bogen wieder abwärts geführt wird und in einen Unterschaft ausläuft. Von dort wird die Linie wieder steil nach oben geführt und endet in einem kurzen, nach rechts gewendeten Haken: Man kann nicht genau sagen, ob das so abgekürzte Wort in
vorgan- ghen oder
vorgangen aufgelöst werden soll
. Das Wort „jeder“ wird
yder geschrieben, wo- bei über dem „y“ entweder ein Trema oder ein Kürzungsstrich steht
. Heidfeld setzte bisweilen an das Ende eines Protokolls ein großes, schleifenförmiges, mit Punkten verziertes Schlußzei- chen
.
Durch zu enge Bindung sind die Randpartien der Rückseiten teilweise nicht lesbar.
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dillenburg )
B II:
Zum Teil geheftet, zum Teil lose Bögen, fol. 1–109 (moderne Foliierung; auf fol. 10 folgt ein ungezähltes Blatt; fol. 41, 59, 63, 65, 70, 76, 94, 96, 97, 102, 103, 108 und 109 sind leer). Fol. 1 ist beschädigt (Textverlust). Darauf steht (in flüchtiger Handschrift):
Protocoll 〈im〉 evangeli- schen furstenraht gehalten zu Oßnabrug〈h etc.〉. 1646. Den 17. [/27.] Januar angefangen. Ferner stehen noch weitere vier Notizen zum Inhalt auf diesem Blatt, die aber durchgestrichen wurden. Enthält Protokolle von Ratssitzungen und Deputationen, meist von Geißel, zum Teil von Heidfeld, außerdem Konzepte oder Reinkonzepte von Schreiberhand, meist mit Korrekturen Geißels oder Heidfelds, ferner ein von Magdeburg diktiertes Schriftstück von Schreiberhand mit Korrekturen Heidfelds (fol. 98–101’). Das erste Protokoll stammt vom angegebenen Datum, das letzte vom 22. Mai [/1. Juni] 1646. Der Faszikel wurde anscheinend unter Leitung Geißels als Protokoll (in das hin und wieder auch andere Schriftstücke eingetragen wurden) geführt, und Heidfeld oder auch ein Schreiber
Die wetterauische Gesandtschaft hatte keinen Sekretär. Ihr gehörten zwei Skribenten an, deren Namen im
DGeissel , fol. 19, genannt sind (Haßman und Petri).
trug auf Anweisung Geißels Protokolle ein, wenn dieser ver- hindert war oder aus anderen Gründen diese Aufgabe delegierte. Dies zeigt eine Eintragung
[p. CXXX]
[scan. 130]
Geißels (fol. 40–40’), in der er notierte, daß er wegen eines Gichtanfalls bettlägerig gewesen sei, weshalb Heidfeld das Protokoll gehalten habe, das noch eingetragen werden müsse.
Die Art der Protokolle ist dieselbe, wie für
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dillenburg )
B I beschrieben. Die hier herangezogenen Protokolle aus
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Dillenburg )
B II sind mit einer Ausnahme alle von Geißels Hand. Die Ausnahme ist eine kurze Protokollabschrift von Schreiberhand, deren Konzept im
DGeissel
steht
.
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Saarbrücken )
A I:
Geheftet, fol. 1–397 (moderne Foliierung). Enthält Berichte der Gesandten des Grafen Johann von Nassau-Saarbrücken vom Westfälischen Friedenskongreß aus dem Jahre 1645 ( Ausfertigun- gen ) mit Beilagen, außerdem auch Briefe (Ausfertigungen) von anderen Grafen und Fürsten (wie der Landgräfin von Hessen-Kassel), den Friedenskongreß betreffend. Die Gesandten des Grafen waren Keller, Langeln und Schrag. Ihre Berichte sind zu einem geringen Teil chiffriert; sie wur- den nach Straßburg gesandt, wo Graf Johann, der um seine Restitution kämpfte, Wohnung genommen hatte.
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Saarbrücken )
A II:
Konvolut mit vier fadengehefteten Faszikeln und mehreren losen Stücken, zusammen fol. 1–404 (moderne Foliierung), Betreffend den Dreißigjährigen Krieg und die Friedensverhandlungen. 1645
So die Aufschrift auf dem Umschlag.
.
Hier wurde nur der [
1. ]
Faszikel herangezogen (fol. 7–157). Auf dem ersten Blatt des- selben steht: Acta der fridenshandlung zu Osnabrugg nach eröffneten königlichen proposi- tionen super modo consultandi sambt etlich wenigen memorialien und schreiben.
Enthält hauptsächlich Verhandlungsakten, von Ende 1644 bis September 1645 datierend, aus Osnabrück und Münster.
Wetterauische
Grafen (
Nassau -
Saarbrücken )
B II:
Fol. 1–215, fol. 3–208 geheftet, fol. 209–215 lose (moderne Foliierung). Wurde laut zwei vorn einliegenden Fragmenten von Papierumschlägen (fol. 1 und 2) aus zwei Faszikeln, XX und XXVI, vereinigt, von denen der erste Instruktionen für die Gesandten auf dem Westfälischen Friedenskongreß umfaßte, der zweite Akten, die nassau-saarbrückische Restitution betreffend (1643 bis 1660). Enthält Briefe der Gesandten Schrag und Keller (Ausfertigungen), teils an die Gräfin Anna Amalie von Nassau-Saarbrücken, teils an ihren Sohn Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken
Gf.in Anna Amalie (1595–1651), geb. Mgf.in zu Baden-Durlach, Witwe Gf. Wilhelm Lud- wigs von Nassau-Saarbrücken (1590–1640), s.
Kolb ,
131ff;
Renkhoff
Nr. 3071. Gf.in Anna Amalie war eine Schwägerin des in Straßburg lebenden Gf.en Johann von Nassau-Saarbrücken (s. oben unter
Wetterauische
Grafen
Nassau -
Saarbrücken
A I). Gf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken (1625–1690) war ihr ältester Sohn (
Isenburg
I T. 111).
, außerdem Verhandlungsakten und verschiedene Instruktionen, darunter die Anfangsinstruktion für die nassau-saarbrückischen Gesandten Langeln und Schrag vom April 1645. Diese und andere Kopien wurden laut Vermerk von Graf Johann von Nassau-Saarbrücken aus Straßburg überschickt.
[p. CXXXI]
[scan. 131]
III. Fehlende und nicht herangezogene Provenienzen
Anhalt:
Trotz
sehr intensiver Recherchen konnten im zuständigen Archiv Oranienbaum keine Proto- kolle ermittelt werden
Freundliche Mitteilung der Leiterin des LA Oranienbaum, Frau Marlies Ross, vom 3. Juni 1992.
. Auch den dort aufbewahrten Relationen des Gesandten Milagius liegen keine Protokolle bei. Allerdings stammt vermutlich ein in der pommerschen Überlieferung be- findliches Protokoll vom 4./14. September 1645 von Milagius
, der im übrigen an einer Reihe von Sitzungen gar nicht teilgenommen hat
, so daß in diesen Fällen ohnehin nicht mit Proto- kollen zu rechnen ist.
Baden-Durlach:
Der Gesandte Merckelbach nahm nur an acht Sitzungen teil
, so daß man schon aus diesem Grunde nur wenige Protokolle erwarten konnte. Da im zuständigen Archiv bei kursorischer Durchsicht der infrage kommenden Aktenbände keine Protokolle gefunden wurden
Freundliche Mitteilung von Archivrat Dr. Clemens Rehm vom 22. November 1991.
, ist auf weitere Recherchen verzichtet worden.
Hessen-Darmstadt:
Wichtige Bestände des Staatsarchivs Darmstadt, unter denen sich hessen-darmstädtische Akten vom Westfälischen Frieden befunden haben müssen, sind im September 1944 verbrannt
Es handelt sich um 245 Konvolute Reichstagsverhandlungen (freundliche Mitteilung von Dr. Jürgen Rainer Wolf, Hessisches StA Darmstadt, vom 31. Oktober 1990). Herr Dr. Wolf hat auch in den folgenden Jahren verschiedentlich Auskunft erteilt und mich im Februar 1991 bei meinem Besuch im StA Darmstadt beraten, wofür ihm verbindlichst gedankt sei.
; an- dere darmstädtische Akten zum Westfälischen Frieden sind in der Abteilung E 1, Auswärtige Beziehungen 14. Jahrhundert – 1815, enthalten, vor allem in der Unterabteilung C. Es fehlt jedoch ein Band mit Relationen der Gesandten für Juli bis Dezember 1645, und es konnten auch in anderen Faszikeln keine Protokolle für diesen Zeitraum nachgewiesen werden.
Mecklenburg:
Eine durchgängige Reihe von Sitzungsprotokollen konnte im Mecklenburgischen Landeshauptar- chiv Schwerin nicht ermittelt werden. Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte dafür, daß an anderer Stelle eine solche Protokollserie aufbewahrt wird
Freundliche Mitteilung von Direktor Dr. sc. Voß vom 3. Januar 1991 und vom 12. Februar 1991. Geprüft wurde der Bestand Reichstagsakten, Güstrower und Schweriner Teil, Gesamt- umfang ca. 2 Regalmeter.
. Allerdings sind einzelne Protokolle als Beilagen in der Gesandtschaftskorrespondenz überliefert. Auf ihre Einbeziehung wurde aus Gründen der Arbeitsökonomie verzichtet.
Sachsen-Lauenburg:
Sitzungsprotokolle konnten weder im zuständigen Landesarchiv Schleswig-Holstein
Freundliche Mitteilung von Archivdirektor Prof. Dr. Wolfgang Prange vom 13. November 1990.
noch im Archiv der Hansestadt Lübeck nachgewiesen werden
Freundliche Mitteilung von Archivdirektorin Dr. Antjekathrin Graßmann vom 5. Februar 1993. Da der lauenburgische
Ges.
Gloxin auch die Hansestadt Lübeck vertrat, hätten Akten lauenburgischer Provenienz ins Archiv der Hansestadt gelangt sein können.
.
[p. CXXXII]
[scan. 132]
Wetterauische Grafen:
Weiterhin wurden nicht die Akten aller Mitglieder des wetterauischen Grafenvereins auf even- tuell dort liegende Protokolle überprüft, denn die bekannt schlechte Finanzlage der Grafen und ihrer Gesandtschaft, die Arbeitsüberlastung der Wetterauer Gesandten wie auch die gesichteten Akten Nassau-Dillenburgs, Hanaus und Nassau-Saarbrückens machten es wahrscheinlich, daß – zumindest im hier relevanten Zeitraum – höchstens ausnahmsweise einmal ein Protokoll, Proto- kollextrakt oder ein Einzelvotum an andere Mitglieder der Wetterauer Korrespondenz über- schickt worden sein dürfte. Die Überprüfung der Akten von Solms-Lich
Beim Besuch des Archivs der Fürsten zu Solms-Hohensolms-Lich in Lich wurden mir im März 1991 zwei Faszikel mit Akten vom
WFK
vorgelegt, beide nicht gebunden, unfoliiert und jeder etwa 2 cm stark. Der erste trägt die Aufschrift:
Acten, den Westphälischen frieden und den Nürnberger executionsreceß betreffend
und enthält neben einer Kopie der An- fangsinstruktion (ohne Namen der Unterzeichner und bei der Datierung ohne Tagesangabe) die in der Licher Kanzlei und bei Gf. Philipp Reinhard eintreffenden Briefe (Ausfertigungen), darunter solche von Geißel und Heidfeld und für 1648 und 1649 von Wesenbeck, aber keine Protokolle. – Der zweite Faszikel trug die Aufschrift: gesandtschafft nach Oßnabrüg zum frieden betreffend.
Er enthält ebenfalls Briefe jener
Ges.
, darunter einen Brief Geißels und Heidfelds von 1645 IX 28
[
/ X 8 ]
, in dem diese darlegten, daß sie derart mit unsäglicher mühe und arbeit beladen
seien, daß sie nur schreiben würden, wenn etwas den Gf.en in specie
betreffe. – Auch in diesem Faszikel fehlen Protokolle.
und negative Recher- chen in den Archivbeständen anderer gräflicher Häuser
Keine Sitzungsprotokolle für den fraglichen Zeitraum enthalten die in Birstein und Büdingen aufbewahrten Akten der Gf.en zu Ysenburg und Büdingen (freundliche Mitteilung von Dr. Karl Peter Decker, Archivar im fürstlich isenburgischen Archiv zu Birstein und im fürstlich ysenburg- und büdingschen Archiv zu Büdingen, vom 16. September 1991). Ebenfalls mit negativem Ergebnis verliefen die Recherchen im Archiv des Fürsten zu Solms-Braunfels (freundliche Mit- teilung vom 18. März 1991). Dasselbe gilt für die Nachforschungen im Archiv der Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (freundliche Mitteilung Dr. Horst Conrads vom Westfälischen Archivamt Münster im Auftrag des Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, 5. April 1991).
bestätigten diese Annahme.
Fränkische Grafen:
Ebensowenig wurden die Akten aller Fränkischen Grafen überprüft. Darauf konnte verzichtet werden, da eine Protokollüberlieferung aus dem Fundus der reichsstädtisch nürnbergischen Akten zur Verfügung stand
Siehe oben
Fränkische
Grafen
A I und II.
, der Gesandte (Oelhafen von Schöllenbach) auch gar nicht an allen Sit- zungen teilgenommen hat
Mindestens siebenmal waren die Fränkischen Gf.en gar nicht vertreten, neunmal votierte ein anderer
Ges.
für Oelhafen (s. oben Anm. 284).
, und weil weitere Recherchen teils nichts erbrachten, teils sehr auf- wendig gewesen wären
Im Fürstlich Castell’schen Archiv, in dem die Akten der reichsständischen Grafschaft Castell verwahrt werden, befindet sich ein Faszikel zum WFK, Laufzeit: 1645/47. Er enthält mehrere Briefe Oelhafens in Kopie, aber anscheinend keine Protokolle (freundliche Mitteilung von Wolf- gang Leipold, Fürstlich Castell’sches Archiv, vom 17. April 1991). Im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein hätte nur durch gründliche Recherchen vor Ort festgestellt werden können, ob die dortige Aktenüberlieferung Protokolle enthält (freundliche Mitteilung von Wilfried Beutter, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, vom 3. Mai 1991), worauf verzichtet wurde. Ähnliches gilt für das Staatsarchiv Wertheim, in dem die Archive aller Löwenstein-Wertheimschen Linien zusammengeführt worden sind. Die Akten einer Abteilung sind durch frühere Kassationen ent- scheidend geschmälert, die einer anderen so ungeordnet, daß eine systematische Durchsicht viel zu zeitraubend gewesen wäre (freundliche Mitteilung von Dr. Volker Rodel, StA Wertheim, vom 27. März 1991). Das Gesamtarchiv des Hauses Erbach, das im Hessischen StA Darmstadt lagerte, wurde im letzten Weltkrieg vernichtet (
Minerva
-
Handbücher ,
Archive I, 188).
.
[p. CXXXIII]
[scan. 133]
IV. Kurzbeschreibung selten herangezogener, in der Regel mit Archivsignatur bezeichneter Überlieferungen
Einige Archivalien wurden nur sehr selten herangezogen. In diesen Fällen wurde keine Sigle vergeben, sondern es wird die Archivsignatur angeführt oder jene Sigle beibehalten, die in frühe- ren Bänden der
Acta
Pacis
Westphalicae verwendet wurde. Es sind dies:
ThStA
Altes Hausarchiv, Klasse I E 20:
Provenienz Sachsen-Altenburg. Enthält die Protokolle der sessiones publicae I-LII
des Fürsten- rats Osnabrück (Februar 1646 bis September 1647).
StA
Bamberg
Rep. B 33, Serie I Band 4:
Provenienz Hochstift Bamberg. Enthält Protokolle des Fürstenrats Münster vom 9. August 1645 bis 26. September 1647.
StA
Bamberg
Rep. B 33, Serie II Band 14:
Provenienz Hochstift Bamberg. Enthält Beilagen ad punctum gravaminum religionis
(1641–1647).
StA
Bamberg
Rep. B 33, Serie II Band 21:
Provenienz Hochstift Bamberg. Gebunden, fol. 1–498. In Münster geführtes Diarium, das vom 11. April 1645 bis zum 6. November 1648 reicht. Der Band besteht aus den originalen Diari- umsextrakten , die der bambergische Gesandte Göbel zusammen mit seinen Relationen an den Fürstbischof schickte.
StA
Bamberg
Rep. B 33, Serie II Band 24:
Provenienz Hochstift Bamberg. Gebunden, unfoliiert. Die Produkte sind numeriert. Enthält die Relationen des bambergischen Gesandten an den Fürstbischof (Ausfertigungen) vom März 1645 bis Ende Juli 1647.
Hessisches
StA
Darmstadt
Abteilung E 1 C Nr. 21/1:
Provenienz Hessen-Darmstadt. Enthält Akten von der Abfertigung der hessen-darmstädtischen Gesandten zu den Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück, darunter die Anfangs- instruktion .
Hessisches
StA
Darmstadt
Abteilung E 1 C Nr. 21/3:
Provenienz Hessen-Darmstadt. Enthält Akten von den Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück, Band 2. Laufzeit: Oktober 1644 bis März 1645.
Hessisches
StA
Darmstadt
Abteilung E 1 C Nr. 22/1:
Fol. 1–1137. Provenienz: Hessen-Darmstadt. Enthält Berichte der darmstädtischen Gesandten an den Landgrafen (Ausfertigungen) aus dem Jahr 1646.
FLB
Gotha
Chart. A 327:
Enthält chronik- und diarienartige Texte sowie weitere private Papiere des zur altenburgischen Gesandtschaft gehörenden Kanzlisten Daniel Friese
Zur äußeren Form s. oben Anm. 431.
.
[p. CXXXIV]
[scan. 134]
DKurbayern
K II
Diese Sigle wurde von Winfried
Becker
in APW
III A 1,1 verwendet und für unsere Edition übernommen. Siehe
Beckers
Angaben in APW
[ III A 1,1, X ] und
[ XCI ] .
:
Enthält das kurbayerische Diarium für den Zeitraum vom 19. Juni bis zum 29. Oktober 1645.
Kurmainz
FrA
Fasz.
11
Diese Sigle wurde von Winfried
Becker
in APW
III A 1,1 verwendet und für unsere Edition übernommen. Siehe
Beckers
Angaben in APW
[ III A 1,1, XI ] und
[ LXXII ] .
:
Enthält die Korrespondenz des Kurfürsten von Mainz mit seinen Gesandten in Osnabrück und deren Korrespondenz mit ihren Kollegen in Münster, mit Beilagen.
Landesarchiv
Magdeburg –
Landeshauptarchiv
Rep. A 1 Nr. 534:
Provenienz Erzstift Magdeburg. Fol. 1–611. Enthält Verhandlungsakten, welche die Gravamina Evangelicorum betreffen, aus den Jahren 1645, 1646 und 1647. Die meisten Stücke stammen aus dem Jahr 1646.
Landesarchiv
Magdeburg –
Landeshauptarchiv
Rep. A 1 Nr. 540 IV:
Provenienz Erzstift Magdeburg. Fol. 1–615. Enthält die Relationen der magdeburgischen Ge- sandten (Ausfertigungen) mit Beilagen für den Zeitraum Mai bis September 1646.
Landesarchiv
Magdeburg –
Landeshauptarchiv
Rep. A 1 Nr. 540 V:
Provenienz Erzstift Magdeburg. Fol. 1–460. Enthält die Relationen der magdeburgischen Ge- sandten (Ausfertigungen) mit Beilagen für den Zeitraum September 1646 bis Januar 1647.
Landesarchiv
Magdeburg –
Landeshauptarchiv
Rep. A 1 Nr. 541 I:
Provenienz Erzstift Magdeburg. Fol. 1–978. Enthält neben Fürstenratsprotokollen Osnabrück aus den Jahren 1646 und 1647 die Kopie eines Bedenkens vom Leipziger Konvent 1631.
Hohenlohe -
Zentralarchiv
Neuenstein ,
Archiv Langenburg AC Nr. 42:
Enthält die Anfangsinstruktion der Fränkischen Grafen vom Januar 1645.
Paris ,
AE
CP
All.
52:
Papiere Serviens 1645 Juli-September.
Paris ,
AE
CP
All.
55:
Papiere des secrétaire d’Etat des affaires étrangères
Brienne 1645 Juni-August.
Paris ,
AE
CP
All.
117:
Papiere Mazarins.
Stockholm
Riksarkivet
Diplomatica Germanica vol. 4:
Die Schriftstücke dieses Faszikels weisen verschiedene Foliierungen auf, die alle nicht mehr gültig sind, so daß der Faszikel als unfoliiert gelten muß
Freundliche Mitteilung von Bertil Johansson, Riksarkivet Stockholm, vom 30. Oktober 1996.
. Er enthält die Relationen von Johan Oxen- stierna und Johan Salvius an die Königin mit Beilagen für den Zeitraum Juli bis Dezember 1645.
[p. CXXXV]
[scan. 135]
Wien
Österreichisches
Staatsarchiv
HHStA
MEA
CorrA
Fasz.
9:
Enthält Vollmachten reichsständischer Gesandter (Ausfertigungen) des Jahres 1645.
Wien
Österreichisches
Staatsarchiv
HHStA
MEA
FrA
Fasz.
6:
Unfoliiert. Enthält, wie das Titelblatt sagt, Acta tractatuum pacis varios status Imperii eorum- que postulata, gravamina aut iura concernentia, nondum in ordinem redacta. 1644–1647,
darunter an [
32. ]
und letzter Stelle Vollmachten und Legitimationen reichsständischer Gesandter von 1645 und 1646 (Ausfertigungen), die dem kurmainzischen Reichsdirektorium zu Osnabrück eingeliefert wurden.
Wien
Österreichisches
Staatsarchiv
HHStA
RK
FrA
Fasz.
48a, Konv. c (September-Dezember 1645):
Enthält Berichte der kaiserlichen Gesandten Lamberg und Krane an den Kaiser (Ausfertigungen) nebst Beilagen.
Wien
Österreichisches
Staatsarchiv
HHStA
RK
FrA
Fasz.
54a
[
April-Juli ]
:
Enthält Korrespondenz des kaiserlichen Gesandten Nassau mit dem Reichsvizekanzler und Ge- heimen Rat Kurz.
Wien
Österreichisches
Staatsarchiv
HHStA
RK
FrA
Fasz.
97 IV:
Enthält Akten des Fürstenrats Münster, darunter Briefe der Osnabrücker Gesandten an die zu Münster (Ausfertigungen) für die Zeit vom 31. August 1645 bis 1. Mai 1646.
Wien
Österreichisches
Staatsarchiv
HHStA
StK
FrA
Ka 1, Mappe WFr XXIX:
Enthält Berichte aus Münster an den Kaiser mit Beilagen, die den Fürstenrat Münster und Osna- brück betreffen (Protokolle, Korrespondenz).
Hessisches
Hsta
Wiesbaden
Abt. 170 III September-Dezember 1645:
Fol. 1–526, lose. Provenienz: Nassau-Dillenburg. Enthält Berichte (Ausfertigungen) der wet- terauischen Gesandten Geißel und Heidfeld an den gräflich nassauischen Kanzleidirektor Hoen und Berichte (Ausfertigungen) Heidfelds an Graf Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg für den angegebenen Zeitraum.
Hessisches
Hsta
Wiesbaden
Abt. 170 III Januar-März 1646:
Fol. 1–346. Provenienz: Nassau-Dillenburg. Enthält Berichte (Ausfertigungen) der wetteraui- schen Gesandten Geißel und Heidfeld an den gräflich nassauischen Kanzleidirektor Hoen und Berichte (Ausfertigungen) Heidfelds an Graf Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg für den angegebenen Zeitraum.
Hessisches
Hsta
Wiesbaden
Abt. 171 G 745:
Provenienz: Nassau-Dillenburg. Enthält die Anfangsinstruktion für die wetterauischen Gesand- ten Geißel und Heidfeld vom April 1645 (Kopie).
[p. CXXXVI]
[scan. 136]
Niedersächsisches
StA
in
Wolfenbüttel
Bestand 15 Alt 9:
Gebunden, fol. 1–541. Provenienz: Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel. Enthält für die Mo- nate Januar bis Juni 1646 Berichte vom Friedenskongreß nebst Beilagen (Protokolle, Verhand- lungsakten ).
V. Die Protokollführung
Über Protokolle als Geschichtsquelle
Dazu Winfried
Becker
in seiner Einleitung zu APW
IIIA 1,1.
und Protokolle als Form des Kanz- leischriftguts
Dazu
Wolff
in seiner Einleitung zu APW
IIIA 4,1.
ist im Rahmen der
Acta
Pacis
Westphalicae
bereits umfas- send und gründlich geschrieben worden; und das Wichtigste über die hier heran- gezogenen Fürstenratsprotokolle ist schon bei der Beschreibung der Überlieferun- gen gesagt worden. Es sollen daher nur einige wesentliche Punkte hervorgehoben werden:
Man kann unterscheiden zwischen den Protokollen, die bei der Gesandtschaft am Kongreß verblieben (wie die magdeburgischen oder auch diejenigen der wet- terauischen Gesandten), und jenen, die als Beilagen zu den Relationen an die Höfe überschickt wurden. Die überschickten sollten das dokumentieren, was der Gesandte in seiner Relation nicht ausführlich referierte. Sie konnten auch ein Kontrollinstrument sein, denn sie ermöglichten dem Kanzler – oder auch dem Fürsten selbst – zu überprüfen, ob der Gesandte auftragsgemäß und mit genügen- dem Nachdruck den Willen seines fürstlichen Herrn vorgetragen hatte. Die Ge- sandten wußten dies natürlich und konnten versuchen, den Text des eigenen Vo- tums ihrer Instruktion anzupassen oder das Protokoll insgesamt so zu formulieren, daß ihre eigene Rolle im Fürstenrat in einem glänzenderen Licht erschien, als sie tatsächlich gewesen war. Es gibt Indizien, daß die Gesandten tatsächlich hin und wieder so verfuhren
Siehe oben bei Anm. 506; auch beim kulmbachischen
Ges.
besteht dieser Verdacht (s. oben nach Anm. 307).
. Doch im ganzen gibt es keine Hinweise darauf, daß ein- zelne Gesandte etwa grundsätzlich manipulierte Protokolle überschickt hätten.
Es gibt wesentliche Gemeinsamkeiten zwischen Protokollen und einer bestimmten Art von Diarien. Tagebücher wie
Sachsen
-
Altenburg A III oder das
DLö- ben bestehen zu einem großen Teil aus der Wiedergabe mündlicher Verhandlun- gen , sind also gewissermaßen aneinandergereihte Einzelprotokolle. Dem ent- spricht , daß der zeitgenössische Sprachgebrauch schwankt:
protocoll konnte auch ein
diarium meinen
Siehe z. B. die Aufschrift auf dem Titelblatt von
Sachsen -
Altenburg
A V (s. oben).
. Daher konnten in dieser Edition in verhältnismäßig gro- ßem Umfang auch Diarien als Druckvorlage verwendet werden.
Die besten und als Quelle ergiebigsten Protokolle unserer Edition sind die magde- burgischen . Die erzstiftischen Gesandten waren die einzigen, die ihren Sekretär mit in die Sitzungen brachten. Werner hatte als Direktorialsekretär neben dem Protokollieren auch andere Aufgaben zu erfüllen wie das Hinausbegleiten der Ge- sandten oder die Ansage der Sitzungsnummer. Werners Protokolle sind das beste
[p. CXXXVII]
[scan. 137]
Zeugnis für den Verlauf der Sitzungen, da er wie ein Stenograph bemüht war, alles Gehörte mitzuschreiben, während die Gesandten bei ihren Mitschriften dazu neigten, das subjektiv als wesentlich Empfundene aufzuzeichnen. Folgendes Bei- spiel illustriert die Art von Werners Mitschrift
Magdeburg A I fol. 28’. Auf die Auflösung der Abkürzungen und die Anwendung editions- technischer Regeln wurde bewußt verzichtet.
:
Direct.
pp. Wie vorgestern bey damals [
Auslassungszeichen ] beschloßen worden, d[+
Kürzungszeichen ] schreiben [
Auslassungszeichen ] abgefaßet, d[+
Kürzungs- zeichen ] ihrige dardurch beantwortet, undt was sonst [
Auslassungszeichen ] be- schloßen zu erkennen [
Auslassungszeichen ] Soist zu Papier [
Auslassungszeichen ] gestern früh [
Auslassungszeichen ] andere Verhinderungen
Verhinderungen wurde in üblicher Weise zweifach abgekürzt: 1. das
er hinter dem
d wurde durch einen an das
d anschließenden, nach links über das Wort führenden Aufschwung ersetzt; 2. die Endung
en wurde durch einen an das
g gesetzten, nach rechts geführten, schlaufen- förmigen Abbrechungshaken (beschrieben bei
Beck
/
Henning , 199) ersetzt.
[
Auslassungszei- chen ] Weil aber nicht länger zu verziehen undt sie sich zu dem ende [
Auslas- sungszeichen ] wollte Er es ablesen [
Auslassungszeichen ] möchten die contenta wol in acht nehmen undt erinnerung thun [
Schlußzeichen ]
Legebat das Concept des Beantwortungsschreibens [
Schlußzeichen ]
Undt stellete es zur fernern Umbfrag [
Abbrechungshaken ]
[
Am Rand wurde neben den letzten sechs Worten ergänzt: ] wern nicht allein conclusum; sondern
Das er
in sondern
wurde durch das oben Anm. 364 beschriebene Kürzungszeichen ersetzt.
auch rationes hi〈r〉ein gebracht
Neben den schon genannten Abkürzungen wurde das
n am Ende eines Wortes durch einen nach unten links führenden Haken ersetzt (also das übliche Abbrechungszeichen).
.
Der Vergleich mit dem von Werner extendierten
Protokoll (
Magdeburg
C) zeigt, für welche Worte die Auslassungszeichen stehen. So ist an die Stelle des ersten die Wendung gehaltener zusammenkunfft undt deliberation
getreten
Der Text ist abgedruckt in Nr.
[ 8 ] , Beginn des Protokolls.
. Das auf das Wort ende
folgende Auslassungszeichen hat Werner durch wieder eingestellet
ersetzt. Insgesamt hat er sich bei seiner Extendierung
eng an den Wortlaut der Mitschrift angeschlossen, die dortigen Auslassungszeichen ersetzt und zum Teil das dort nur stichwortartig Angedeutete aus seiner Kenntnis oder viel- leicht auch seiner Beurteilung der Vorgänge durch ausschmückende Beschreibung ergänzt. So wurde aus wern nicht allein conclusum; sondern auch rationes hi〈r〉ein gebracht
die amplifizierende Wendung: darein nicht allein das con- clusum , sondern auch die vornehmsten rationes auffs fleißigste, kürtzeste undt soviel immer möglich gebracht weren etc.
Siehe
ebenda .
– Das Konzept, von dem hier die Rede ist, wurde vom magdeburgischen Direktorium, vielleicht sogar unter Werners Mithilfe, stilisiert. Möglicherweise sah sich Wer- ner deshalb zu den lobenden Epitheta veranlaßt. Ganz sicher kann man nicht sein, ob die Worte auffs fleißigste, kürtzeste undt soviel immer möglich
in der Sitzung wirklich gefal- len sind.
[p. CXXXVIII]
[scan. 138]
Der Vergleich zwischen Mitschrift und ausgearbeitetem Protokoll zeigt, daß im Rapular mehr Latein verwendet wurde als in den extendierten
Protokollen. So heißt es z. B. einmal: Cavendum, ne a locis tractatuum ulla ratione abstraha- mur [
Schlußzeichen ] Non tam propter
In der üblichen Weise abgekürzt:
pp, die Schäfte doppelt durchgestrichen.
respectum auxilii humani: quam ob respectum gloriae divinae
Abgekürzt: glae dnae,
jeweils mit waagerechtem Strich über der Abkürzung. Bei ae
ist das e
auf einen oben an das a
anschließenden Punkt reduziert.
[
Kürzungszeichen ]
. Daraus wurde im extendier- ten
Protokoll: Mann habe wol acht zu haben, das mann ja nicht ulla ratione a locis tractatuum abstrahiret werde, nicht sowol in respect menschlicher hülffe oder assistentz als Göttlicher ehre
Es ist kaum zu entscheiden, ob in den Sit- zungen tatsächlich teilweise lateinisch gesprochen wurde, oder ob der Protokollant wegen der Kürze des Lateinischen einfache Sachverhalte lateinisch notierte, auch wenn sie deutsch vorgetragen worden waren. Die gerade beim Protokollieren vorteilhafte Kürze des Lateinischen wird deutlich, wenn man bedenkt, daß aus den Worten: indifferent: Ut fiat in scriptis [
Kürzungszeichen ]
im extendierten
Protokoll wurde: Were gleichsfalls indifferent undt leicht darmit einig, das es in schrifften geschehe
Siehe Nr.
[ 7 (unten S. 115 Z. 18f) ] . Immerhin ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, daß im Protokoll des wetterauischen
Ges.
Heidfeld der Anteil des Lateinischen teilweise noch größer ist (s. oben bei Anm. 529).
.
VI. Die Einrichtung der Edition
Nach Möglichkeit, d. h. bei Vorhandensein einer genügenden Anzahl von Über- lieferungen , wurde jedes Protokoll mit zwei Protokollen anderer Provenienz ver- glichen . Eine wichtige Rolle als Sekundärüberlieferung spielt das Rapular des magdeburgischen Sekretärs Werner (
Magdeburg A I), das in den meisten Fäl- len , in denen
Sachsen
-
Altenburg A I 1 Druckvorlage ist, wichtige Ergänzun- gen und Korrekturen zur Hauptüberlieferung bietet
Siehe Nr.
[ 34 ] ,
[ 35 ] ,
[ 36 ] ,
[ 39 ] ,
[ 41 ] ,
[ 43 ] ,
[ 45 ] ,
[ 47 ] ,
[ 48 ] ,
[ 53 ] ,
[ 54 ] ,
[ 56 ] ,
[ 59 ] ,
[ 63 ] ,
[ 68 ] ,
[ 73 ] ,
[ 75 ] ,
[ 76 ] ,
[ 78 ] ,
[ 80 ] ,
[ 82 ] ,
[ 85 ] ,
[ 86 ] ,
[ 87 ] ,
[ 89 ] ,
[ 90 ] und
[ 94 ] .
. Welche Überlieferungen im übrigen sekundär herangezogen wurden, ergibt sich aus dem Variantenappa- rat . Es wurde nicht angegeben, wenn eine Überlieferung kürzer war als die Druckvorlage; ebensowenig wurde vermerkt, wenn in einer Sekundärüberliefe- rung offensichtlich Falsches stand. Kriterien für die Auswahl dieser verglichenen Protokolle waren deren Qualität und Lesbarkeit.
Bei den Deputationen war die Beauftragung des oder der Gesandten durch den Fürstenrat entscheidend. Falls einzelne Gesandte von sich aus mit anderen Ge- sandten über bestimmte Verhandlungsgegenstände redeten und in der nächsten Ratssitzung darüber berichteten, wurde keine eigene Stücknummer vergeben.
[p. CXXXIX]
[scan. 139]
Dasselbe gilt für den Fall, daß jemand bestimmte fürstliche Bevollmächtigte auf- forderte , sich bei ihm einzufinden
Siehe z. B. den Protokollbeginn von Nr.
[ 90 ] : Die Sachsen-Altenburger waren von Richters- berger aufgefordert worden, bei ihm zu erscheinen, und berichteten in der nächsten Sitzung darüber.
. Etwas anders liegt der Fall bei einer Depu- tation der fürstlichen Gesandten zu Oxenstierna und Salvius am 28. Dezember 1645 / 7. Januar 1646: Hier hatten zwar auch die schwedischen Gesandten um eine Deputation gebeten, doch hatten sie sich an das Direktorium, den Magdebur- ger Krull, gewandt, und dieser hatte nur aus Zeitmangel nicht alle Gesandten zusammengerufen, sondern sich lediglich mit den Sachsen-Altenburgischen und dem Braunschweig-Lüneburgischen beraten, die dann die Deputation übernah- men
.
In den Fürstenratssitzungen spielten die Verhandlungsakten eine wichtige Rolle, denn die Gesandten haben in vielen Sitzungen eingehend über die Formulierung bestimmter Texte, besonders des
Ersten Entwurffs der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens
, beraten. Ein volles Verständnis dieser Protokolle ist nur möglich, wenn die Texte, auf die sich die Gesandten bezogen, bekannt sind. Bei der vorliegenden Edition wurden die Zitate aus den Verhandlungsakten nach Möglichkeit anhand von
Meierns Aktenpublikation verifiziert
Eine entscheidende Verbesserung wird hier die Edition der Verhandlungsakten im Rahmen der
Acta
Pacis
Westphalicae
(Serie III Abteilung B) bringen.
. Das war inso- fern mit Schwierigkeiten verbunden, als sich die Beratungsgrundlage oft von Sit- zung zu Sitzung änderte, da ständig an den Texten gearbeitet wurde. In den Akten fanden sich zwar bisweilen Texte, die einen bei
Meiern nicht dokumen- tierten Bearbeitungsstand repräsentieren
Siehe z. B. Nr. 24 Anm. 1.
, doch wurden bei weitem nicht so viele Texte ermittelt, daß gewissermaßen die Tischvorlagen verfügbar wären, welche die Gesandten in den einzelnen Sitzungen benutzten. Es ist deshalb nicht in jedem Fall der Zitatnachweis aus den Verhandlungsakten möglich gewesen.
Man kann Verhandlungsakten nur dann problemlos identifizieren, wenn diese immer denselben Titel tragen. Das ist in den verschiedenen Aktenüberlieferungen nicht der Fall. Deshalb wurde zur Vereinheitlichung möglichst immer der bei
Meiern
gedruckte Titel gewählt. Bei den wenigen Malen, bei denen dieser nichtssagend oder zu lang war, wurde ein einheitlicher Titel vergeben. Daß die aus Praktikabilitätsgründen gewählte Zitierweise nach
Meiern
im Einzelfall nicht ohne Tücken ist, zeigt das Lemma Vollstaendiges Gutachten der Evangeli- schen Staende zu Oßnabrueck, wie solches auf beyder Cronen Propositiones und die Kayserliche Responsiones ist ausgelieffert worden;
denn tatsächlich ist dieses Gutachten in dieser Form nie den Kaiserlichen übergeben worden
.
Die Datierung erfolgt dort, wo nicht alter und neuer Stil angegeben sind, nach neuem Stil. Am Kopf der Protokolle sind die vertretenen Reichsstände in der Rei-
[p. CXL]
[scan. 140]
henfolge
ihrer Voten genannt. Wenn ein Gesandter mehrere Voten führte, sind diese einzeln aufgeführt und durch Schrägstriche voneinander getrennt. So führte zum Beispiel Lampadius drei braunschweigische Stimmen, so daß angegeben ist:
Braunschweig -
Lüneburg -
Celle /
Braunschweig -
Lüneburg -
Gruben- hagen /
Braunschweig -
Lüneburg -
Kalenberg .
Wenn sich ein Reichsstand durch einen anderen vertreten ließ, ist dies durch eine Anmerkung oder dadurch kenntlich gemacht, daß der betreffende Reichsstand in Klammern gesetzt ist. Bei identischen Protokollen werden geringfügige, z. B. durch Abschreibfehler zustan- degekommene Differenzen nur angeführt, um Aufschluß über die Abhängigkeits- verhältnisse zu geben. Kleine Abweichungen wurden deshalb bei den drei ersten Sitzungsprotokollen (Nr. 2, 3 und 5) und später nur noch ausnahmsweise no- tiert .
Bei Querverweisen auf einen anderen Teilband
APW III A 3 werden allein Stücknummer und Seitenzahl angegeben.
Das Manuskript wurde im Frühjahr 1997 abgeschlossen. Später erschienene Lite- ratur konnte nicht berücksichtigt werden.
Schließlich spreche ich all jenen Personen und Institutionen, die mich bei der Be- arbeitung dieses Bandes unterstützt haben, meinen herzlichen Dank aus. Frau Syl- via Cordie hat den größten Teil der Texte aus den Filmvorlagen abgeschrieben; Frau Gabriele Reimers unterstützte mich bei weiteren Abschreibarbeiten. Herr Peter Pauly übernahm die Kontrollkollationierung. Frau Dr. Maria Barbara Rößner und Frau Anuschka Tischer M.A. haben Teile der Einleitung gelesen und mir wertvolle Hinweise gegeben. Frau Dr. Brigitte Maria Wübbeke-Pflüger, Frau Dr. Karlies Abmeier und Frau Dr. Antje Oschmann haben als Geschäftsfüh- rerinnen der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V. alle Hil- fen zur Erstellung des Druckmanuskripts geleistet. Herr Prof. Dr. Otto Zwierlein, Herr mag. theol. Henryk Anzulewicz und Herr Dr. Alfons Rösger unterstützten mich beim Nachweis der Zitate aus der antiken Literatur, Herr Dr. Michael Rohrschneider und Herr Ulrich Rosseaux halfen mir bei den Korrekturen.
Dank gebührt auch den zahlreichen Archivaren, die mich bei meinen Recherchen im Archiv berieten und später durch Auskünfte zur Klärung vieler Fragen beitru- gen . Ihre Namen sind ebenso wie die der auskunftgebenden Mitarbeiter anderer Forschungseinrichtungen an den betreffenden Stellen der Einleitung oder der Sachanmerkungen genannt.
Vor allen anderen aber schulde ich dem Herausgeber der Acta Pacis Westphali- cae , Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Konrad Repgen, vielfältigen Dank. Er hat mich in den Kreis seiner Mitarbeiter aufgenommen und die Edition in jeder Phase ihres Entstehens mit seiner Erfahrung und seinem kompetenten und kritischen Rat in gleichbleibender Aufmerksamkeit begleitet.
Maria-Elisabeth Brunert