Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
510. Johann Graf zu Sayn-Wittgenstein und Johann Fromholdan Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1649 Januar 12/22
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Münster 1649 Januar 12/22
Kopie: DG 14 fol. 40–41.
Protest gegen die Einquartierung von zwei Eskadronen zu Pferd und zwei Regimentern zu Fuß
schwedischer Truppen in der Mark Brandenburg, da nach den Abmachungen nur die Stände
belastet werden sollen, die die erste Rate der Satisfaktionsgelder nicht rechtzeitig entrichten und
die Maßnahme gegen das dem Obersächsischen Kreis zugedachte Kontingent verstoße.
Sie hätten die Nachricht erhalten, daß auf Befehl des Pfalzgrafen zwei Eskadro-
nen zu Pferde und zwei Regimenter zu Fuß der Mark Brandenburg zum Unter-
halt angewiesen worden seien.
Ob wir nun wohl nicht vermuthet gehabt, daß iztgezeignete chur- und mark
Brandenburgk in ansehung der großen lasten sowohl von einquartierungen
und contributionen als auch beschwehrlichen durchmachen, damit selbige
lande nun eine geraume zeit her und noch neulich seind bedrückt und heim-
gesuchet worden, mit bemelten 2 esquadronen zu pferdt und 2 regimentern
zu fuß hetten beleget werden sollen, auch der bestendigen meinung und ge-
horsam sichern zuversicht seind, daß Euer Fürstliche Durchlaucht von sich
selbst und auß dero eignen bewegung nimmer darzu geschritten weren, so
muß es doch und dannenher bey uns daß ansehen gewinnen, als ob Euer
Fürstliche Durchlaucht auß dem von der chur-, fürsten und stände hier ver-
sambleten bottschafften und gesanden jüngst abgelaßenen schreiben anlaß
darzu genommen haben mogen.
Wann aber daß ganze fundament iztbesagten schreibens in hochster warheit,
wie wirs als die bey den publicis deliberationibus vor und noch gegenwertig
geweßen, wohl bezeugen können, hierauf gesezet worden, daß, wann mann
mit denen pro primo termino bewilligten geldern alßobalt nicht gefast sein
könte und uf eine zeitlang einige volcker ufgenommen werden müßten, sel-
bige einig und allein der seumigen in den 7 bewußten creyßen proportionabi-
liter zugewißen werden solten. Dieße ratio nun aber bey Seiner Churfürstli-
chen Durchlaucht zu Brandenburgk, unßerm gnädigsten herrn, allerdings
cessiret und daher ihro daß consequens und der effectus auch nothwendig
zustatten kommen muß, indeme die zum ersten ziehl ihr zugeschriebene gel-
der nicht allein von dero churlandten, sondern auch ihren andern domainen
und landen, wiewohl mit eußerster noth und mühe dergestalt beysammen-
gebracht und gegenwertig parat sein, daß sie augenblicklich können außge-
zahlt werden, wann man nur auch deßjenigen, so im instrumento pacis ent-
halten , mit abdankung der völcker und wiedereinreumung der orthe versi-
chert ist, hierüber auch, und wann dießes schon nicht were, insonderheit die
guarnisonen in den plätzen und städten Driesen, Landtsberg und Garrleben,
vor welche die churfürstlichen unterthanen noch dieße stunde den unterhalt
geben müßen, billich in consideration kommen müßten, wie nicht weniger
die proportion bey der einlegung dießer 2 esquadronen zu pferdt und 2 regi-
menter zu fueß wohl in acht zu nehmen und zu betrachten sein würde, daß in
dem gemachten project dem Obersächsischen creiße nur 3 regimenter zu
pferdt und 5 regimenter zu fueß zugeschrieben worden, alß werden Euer
Fürstliche Durchlaucht dero hochbegabten und erleuchteten verstand nach
selbst die billich- und gerechtigkeit der sachen auß denen gehorsamblich an-
geführten motiven und gründen wohl ermäßigen und in ansehung derselben;
auch der nahen anverwandtnuß, darin sie mit unserm gnädigsten churfürsten
und herrn stehen, sich von uns unterthänig und gehorsamblich erbitten la-
ßen , die veranlaßte verordnung mit mehrberührten 2 esquadronen und 2 re-
gimentern alßofort wieder uffzuheben und Seiner Churfürstlichen Durch-
laucht lande und die ohne daß erschöpfte blutarme unterthanen von aller last
deßfalls ganzlich zu befreyen und zu verschonen.