Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
466. Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1648 Dezember 5/15
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Münster 1648 Dezember 5/15
Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161, unfol.
Bezug auf das eigene Schreiben vom 1. Dezember. Mahnung der Reichsstände, die Ratifikation
des Friedensvertrages durch die Königin von Schweden vorzulegen, nachdem der Kaiser bereits
die Ratifizierung vollzogen habe. Erklärung der schwedischen Gesandten, daß vorher die Resti-
tutionen der Reichsstände und die Zahlung der Satisfaktionen vor sich gegangen sein müßten.
Bitte um Nachricht über den Stand des Vergleichs zwischen dem Pfalzgrafen und der gegneri-
schen Generalität über die Verlegung der schwedischen Armee in die angewiesenen sieben Reichs-
kreise . Hoffnung auf baldiges Eintreffen des von der Königin unterzeichneten Ratifikationsinstru-
mentes .
Ewer Fürstlicher Durchlaucht haben wir unterm dato den 1. dieses gehor-
sambst überschrieben, wasgestalten sowohl die herren keyserlichen als
sämbtlicher Reichsstände alhier anwesende abgesandten wegen deslogirung
der königlichen arméen in die zur militzsatisfaction 7 assignirte creise als
einiger ihrem vorgeben nach post conclusam et subscriptam pacem aus der
königlichen schatzkammer zu Prag weggeführten acten und mobilien bey uns
angebracht, mit diesem begehren, das an Euer Fürstliche Durchlaucht wir es
gelangen langen[!], und umb remedirung deßen bey deroselben gehorsamst
anhalten möchten.
Gleichwie nun dieses albereit beschehen, so haben doch eingangsberührte
stände jüngstverwichenen sonnabend bey einer solennen deputation eben die-
ses gleichesfals urgiret, unter andern auch erwehnet, daß, weiln nunmhero
die zur auswechselung der ratificationen in dem instrumento pacis bestimbter
terminus beynahe verfloßen, sie verhoffen wolten, daß, gleichwie an Keyser-
licher Mayestät seite, so albereit vor 8 tagen ihre ratification alhier einge-
schicket , nichtes zu desideriren wehre, also auch von Ihrer Königlichen
Mayestät, unser allergnädigsten königin und frawen, dergleichen geschehen
würde. Und obwohln in der von uns gegebenen resolution unter andern auch
dieses, das wegen der restitution ex capite amnestiae et gravaminum, so noht-
wendig vor mehrgemelter auswechselung werckstellig müßte gemachet wer-
den , wie auch nicht weniger bey so schläfferiger auffbringung der satisfac-
tiongelder allerley bedencken vorfallen würden, ihnen klärlich remonstriret
worden, so sind sie doch hierauff bestendig verblieben, auch, das nicht alleine
der Keiser alles dasjenige, was im besagten instrumento einmahl decretiret
und beschloßen, kaiserlich und zwar nach dem buchstaben halten, sie auch
ihrestheils das eußerste, umb die soldatesque zu contentiren, dran strecken
würden, uns auch hierüber, auff was weiß wir es nur begehren möchten, fe-
stiglich versichern wolten. Weil wir aber, ehe und bevor Euer Fürstliche
Durchlaucht sich wegen der deslogirung verglichen, schwehrlich dazu schrei-
ten können, so erwarten von deroselben wir mit höchstem verlangen, inson-
derheit , weil wir bey jüngster post nichtes erhalten, was werender zeit deswe-
gen hierinnen passiret.
Sonsten leben wir außer allem zweiffel, es werde noch wohl heutiges tages
der an Ihr Königliche Mayestät von uns abgefertigte legationsecretarius mit
dem ratificirten instrumento alhier einlangen und im übrigen, was hochge-
dachte Ihre Königliche Mayestätt in einem oder andern allergnädigst anzu-
ordnen belieben möchten, zugleich mit überbringen werde.