Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
372. Sweder Dietrich Kleihe an Königin Christina Osnabrück 1648 September 18/28
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Osnabrück 1648 September 18/28
Ausf.: DG 13 fol. 765–766’; Eingangsvermerk Stockholm 1648 Oktober 6/16.
Bedingungen Pfalzgraf Carl Gustavs für die Zeit des Waffenstillstandes betreffend Quartiere und
Verpflegung der Armee. Verschiedene Meinungen hierzu. Bevorstehende Rückkehr Johan Oxen-
stiernas nach Osnabrück.
Euer Konigliche Majestät ist in meinem iüngsten, den 6ten dieses, von Ham-
burg beschehenen allerunterthänigsten bericht unverhalten gewesen, wie das
die von des herren generalissimi Furstliche Durchlaucht dero ambassada zu
den friedenstractaten alhie mundlich zu hinterbringen mir anbefohlene und
damahlß mittangezogene rationes (derer notturfft nach, das von der subscrip-
tion der instrumentorum pacis zugleich abfließendes armistitium sich den-
noch auff einem vorgetroffenen gewißen beding der quartier oder verpfle-
gung Euer Koniglichen Majestät soldatesque beziehen müste) des herren graf-
fen Johan Oxenstierns Excellenz gebuhrend von mir angetragen, dieselbe sol-
che auch ad communicationem mit des herren Salvii Excellenz auff- und an-
genommen .
Wan ich nun bey diesem, nachdehme wollerwehnter herr graff den 8en zu
Hamburg mich beurlaubet, zu Münster mit gleichmeßigem vortrag den 13en
hernegst mich gehorsahmst eingefunden, so hat er für gut angesehen, daß
gedachte rationes, wie auß beygefügtem erhellet, kürtzlich entworffen wor-
den , sich auch erbotten, dieselbe bey der stände abgesantten diensahmst zu
beobachten, inzwischen aber und in antecessum einiger sentiment zu verneh-
men , was hierein zu bester securität Euer Koniglichen Majestätt waffen, der
soldatesque gutem vergnügen und weinigster der stände ungelegenheit für ein
expediens bequehmest zu ergreiffen, maßen den bey dem herren graffen von
Wittgenstein, welcher, als selbst gewesener soldate, beßer alß einiger der an-
deren , was dießfals practicirlich, penetriren können, gehalten wird, bereits
geschehen, und von demselben best befunden, das ante subscriptionem in-
strumentorum der quartier oder verpflegung halber gantz keine meldung ge-
than würde, angesehen die ad ratificationem bestimmete zway monath in
praeliminaribus fast gentzlich zugebracht werden köntten und nemblich die
ersten 14 tage, indeme das der einhellige schlus und unterschrifft allerseits
generalität kund würde, verfließen dürfften, die anderen mit mutueller ihrer
intimation und benambsung loci tractatus, die dritten aber in tractatibus ipsis,
und die letzten in apparatu ipso et plenaria restituendorum restitutione woll
zu verbringen weren, wodurch den beyden herren käyserlichen und Bayeri-
schen dasienige, wozu sie besorgender ihrer länder mehrer ruin und ihrer mi-
litz zuerkantten satisfaction halber per tractatus sich anitzo nicht leicht geste-
hen würden, per indirectum obtiniret, den anderen sieben crayßen eine große
gefahr abgewant und anderweit unumbgängliche große weitleuffigkeit ver-
mieden werden köntte.
Wiewoll nun gleichwoll der intent dieses furschlages löblich und heilsahm, so
möchte doch woll dabey erwehntes mittel nicht allerdings dazu verfangen,
und weil executio pacis ohne einstehung des armistitii nicht werkstellig ge-
machet werden kan, sondern dasselbe nohtwendig praesupponiret, dieses
aber von wegen der quartiere oder verpflegung absonderliche tractaten, wor-
innen dieselbe specificiret werden müßen, erfordert, fast zweiffelhafftig sein,
ob dieienige handlung, welche von allerseits generalität hierüber angestellt
werden muß, innerhalb 14 tagen, wen es auff gegentheils lande allein angese-
hen , werde zu vollenführen oder auch iemahls zum anietz beschaffenen
sachen noch nach zu richten sein, und nicht vielmehr ad easdem difficultates,
die man ietzunder gerne vermeiden wollte, recidiren, zu geschweigen, das eh
und bevor die hostilität eingestellet, die contributiones nicht cessiren und alß
satisfactio militaris, welche sich hierauff mit fundiret, nicht würde unter-
deßen beygebracht, noch in executione pacis etwas vorgenommen werden
können.
Inzwischen ist gewiß, das die herren kayserliche gesantten sich verlauten
laßen, keinesweges willenß zu gestatten, das die last Euer Koniglichen Maje-
stätt armeen den kayserlichen Erbländern auffgebürdet würde, sondern sol-
ches vielmehr, wen auch gleich der ratificationes instrumentorum bei der
hand weren, mit macht möglichst zu hintertreiben, gestalt sie sich den auch
einbilden, hierzu, weil in puncto executionis, als man statuiren wollen, das
die armeen tempore armistitii, wo sie tempore subscriptionis sich befünden,
ihr anverbleiben haben solten, über ihre negotia nicht weitter in sie gedrun-
gen were, de weniger gehalten zu sein.
Sonsten ist des herren Salvii Excellenz sowoll des herren generalfeldtmar-
schalck Wrangels Excellenz alß des herren generalissimi Furstliche Durch-
laucht einrähtig gewesen, zu versuchen, ob nicht zeit annoch anstehender
subscription mit der feindlichen generalität zu einem gewißen vergleich
hierin zu gelangen stünde, doch das derselbe usque ad notificationem sub-
scriptionis ab effectu suspendiret und alßdan erst gültig were. Es hatt aber
noch zur zeit keine andwort darauff erfolgen konnen, sondern wie mehr-
högstgedachte Ihre Fürstliche Durchlaucht ihr eigenes sentiment bis zu ge-
pflogener unterredung mit dem herren feldtmarschalck und anderen gene-
ralen verschoben, also werden sich dieselbe auch nicht weniger hierüber, alß
weitere ihre gedancken und meinung halber fürderlichst zweiffelsohne ver-
nehmen laßen.
Der Braunschweig-Lüneburgischer gesandter Hannoverscher linie, Lampa-
dius , ohngeachtet die stände anitzo zu Münster alle versamblet und die Frant-
zosische tractaten mit höchstem eiffer zu beforderen gedenken, vermeßet sich
dennoch hoch, das kein vollkommener friede, ehe die stände nacher Regens-
purg sich zusammenziehen, zu gewarten sein werde, und wiewoll er mit kei-
ner seiner rationen herfürbrechen will, so wird doch vermuhtet, solches aus
beysorg geschehe, das der übrigen sieben crayse stände einige ein theil der
quartiere oder verpflegung Euer Koniglichen Majestätt, vielleicht auch feind-
lichen militz zeit wehrendem armistitii mit würden übernehmen und also in-
gesambt an den tractaten mit allerseits generalität theil haben müßen, wozu
Regensburg zwar anitzo allen am bequehmesten sein, was zeit, mühe, und
unkosten aber weitter darzu erfordert werden möchte, leichtlich ermeßen
werden köntte.
Der herr graff Oxenstiern wird alhie zu Oßnabrugk morgen wieder erwarttet.
767–768 Rationes dubitandi, ob das armistitium ohne getroffenen richtigen vergleich
wegen der quartiere oder verpflegung der theils sowoll in campagne alß guarnisonen
sich befindenden königlichen Schwedischen soldatesque erfolgen oder bestehen könne.
o. O. u. Tag
769–770 Ferdinand III. an 13 Orte der Schweizer Eidgenossenschaft. Linz 1648 Juli [10]/
20
770–770’ Erzherzog Ferdinand Carl an dieselben. Innsbruck 1648 [Juli 29]/August 8
771–774’ Erskein an Pfalzgraf Carl Gustav. Leipzig 1648 September 2/12