Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz
EINLEITUNG
EINLEITUNG
Der vorliegende Band setzt im Oktober 1646 ein, wenige Wochen nach dem erfolg- reichen Abschluß der kaiserlich-französischen Satisfaktionsverhandlungen . Diese Übereinkunft hatte für das Problem der schwedischen Territorialentschädigung inso- fern entscheidende Bedeutung, als sie die Verhandlungen zwischen den Schweden und den Kaiserlichen antrieb und vor allem Salvius nachgiebiger werden ließ, weil er einen Separatfriedensschluß zwischen dem Kaiser und Frankreich befürchtete – oder zu befürchten vorgab –, bevor Schweden wesentliche Teile seiner Kriegsziele durchgesetzt hätte. Bis Mitte Februar 1647 beschäftigen sich die hier mitgeteilten Korrespondenzakten hauptsächlich mit den Verhandlungen über die Territorialsatisfaktion Schwedens, die Anfang Februar 1647 im wesentlichen abgeschlossen war . Nach diesem Zeitpunkt ist ein Generalthema in den Korrespondenzen nicht festzu- stellen . Immer stärker in den Vordergrund rückt die Frage der satisfactio militum . Daneben aber spielen die zahlreichen Gravamina der Stände eine wichtige Rolle. Diese waren mit den vorgenannten Problemen insoweit verbunden, als Schweden – z. T. aus berechtigtem Mißtrauen gegenüber der Zuverlässigkeit der protestantischen Reichs- stände – eine Regelung der Reichsgravamina abhängig machte von einem erfolgreichen Abschluß der Verhandlungen über die Territorial- und Militärsatisfaktion . Da aber über die Entschädigung des schwedischen Heeres 1647 nicht entschieden werden konnte, blieben auch die übrigen Probleme ungelöst. Ist der Anfang der vorliegenden Edition durch das Ende des Bandes APW II C 2 vorgegeben und setzt sie zu Beginn eines wesentlichen Abschnittes der schwedisch-kaiserlichen Verhandlungen ein, so ist der Abschluß dieses Bandes schwerer zu moti- vieren , weil einerseits Ende 1647 kein entsprechender Einschnitt zu finden ist, anderer- seits der Umfang des Buches ein gewisses Maß nicht übersteigen sollte. So ist als abschließendes Aktenstück des Bandes diejenige Relation gewählt worden, die den Bruch des schwedisch-bayrischen/kurkölnischen Waffenstillstandes nach Stockholm meldet. Mit diesem Schreiben wird eine Episode abgeschlossen, die im Frühjahr 1647 auf franzö- sische Initiative hin begonnen hatte und deren Ziel die militärische Schwächung des Kaisers war. Schweden hatte in diesen Waffenstillstand nur zögernd eingewilligt. Während des Waffenstillstandes hatten sich die Spannungen zwischen Schweden und Bayern sowie Kurköln verstärkt, ausgelöst einerseits durch die schwedische Haltung in der Frage der causa Palatina, andererseits infolge militärischer Zusammenstöße zwischen Königsmarck und dem Heer Hessen-Kassels mit Kurköln. Hatte der Waffenstillstand ein militärisches Auseinanderrücken zwischen Schweden und Frank- reich zur Folge gehabt – und damit im ganzen gesehen eine militärische Schwächung der Alliierten bewirkt –, so mußte sich dies nach Bruch des Abkommens, auf längere Frist gesehen, ändern, auch wenn Frankreich zunächst noch den Waffenstillstand respektierte. Insofern bedeutet die Kündigung des Waffenstillstandes durch Bayern und Kurköln eine nicht unwichtige Änderung der militärischen Situation und recht- fertigt damit den gewählten Einschnitt. *** Im Oktober 1646 traten die Verhandlungen über die schwedische Satisfaktion in das entscheidende Stadium. Infolge des französisch-kaiserlichen Vorvertrages vom 13. Sep- tember 1646, der die französische Satisfaktion weitgehend geregelt hatte, waren die Schweden bei den Friedensverhandlungen in Verzug geraten und versuchten nun, ihre Satisfaktionsforderungen forciert durchzusetzen. Die schwedischen Territorialforderungen umfaßten drei Zielbereiche: 1. die Stifter Bremen und Verden, 2. Wismar und Umgebung, 3. Pommern. Die Abtretung des Erzstiftes Bremen und des Hochstifts Verden sowie Wismars war im Oktober 1646 im wesentlichen zugestanden, wenn auch noch eine Reihe Modalitäten in bisweilen zähen Verhandlungen ausgehandelt werden mußten. Aber an diesen Problemen konnten die Friedensverhandlungen kaum noch scheitern. Anders verhielt es sich beim Kernstück der schwedischen Satisfaktionsforderungen, der Entschädigung mit Pommern. Die Lösung der Pommernfrage war conditio sine qua non für einen schwedisch-kaiserlichen Friedensschluß. Schweden und dem Kaiser stand in diesem Falle mit Kurbrandenburg ein bedeutenderer Fürst gegenüber als die Reichsstände, die von der Abtretung der beiden Stifter zwischen Unterweser und Unterelbe
Der Bremer Administrator Friedrich, zweiter Sohn des dänischen Königs Christian IV., hatte seine Stifte im Verlauf des dänisch-schwedischen Krieges eingebüßt; der Friede von Brömsebro vom 23. August 1645 (Art. 38) verwies die Klärung der Eigentumsverhältnisse hinsichtlich des Erz- stifts auf Separatverbandlungen in Stockholm, die ihrerseits an der vom schwedischen Reichskanzler Axel Oxenstierna in den Vordergrund geschobenen Vollmachtfrage ohne Ergebnis ausgelaufen waren. Friedrich war also ein Herr ohne Land. Der dänische Einfluß in Nordwestdeutschland, durch den Friedrich die Stifter erhalten hatte, war infolge der Niederlage Christians IV. im Krieg gegen Schweden weitgehend geschwunden, so daß von dieser Seite vorerst keine Gefahr drohte, wenn Bremen den Schweden zugesprochen wurde. Abgesehen von der augenblicklichen politischen Konstellation, konnte der Kaiser auch aus kirchenrechtlichen Erwägungen das Erzstift Bremen verhältnismäßig leicht an Schweden abtreten: Bremen war ein protestantisches geistliches Terri- torium ; die Besitztitel des evangelischen Administrators waren nach kanonischem Recht irrelevant. Hatte man sie bisher geachtet, waren dafür politisch-militärische Gründe maßgebend. Zwar ver- suchten die kaiserlichen Gesandten, das Erzstift Bremen und das Hochstift Verden als geistliche Fürstentümer zu erhalten, doch setzte Schweden die Säkularisation durch. (Ähnlich erging es anderen protestantischen geistlichen Territorien; Magdeburg, Halberstadt und Minden fielen als säkularisierte Fürstentümer an Brandenburg; allein Lübeck – fast Sekundogenitur Holstein-Gottorps – blieb als evangelisches geistliches Territorium erhalten. Ernster Widerstand gegen Säkularisierungsbestrebungen erhob sich erst, als katholische Interessen auf dem Spiel standen – vor allem hinsichtlich Hildesheim, Osnabrück, Paderborn, Münster. Konzessionen mußten lediglich wegen des Hochstifts Osnabrück gemacht werden, in dem ein katholischer Landesherr mit einem evangelischen aus dem Hause Braunschweig-Lüneburg abwechseln sollte).
Die Vertretung oder Nichtvertretung des Erzstifts Bremen auf dem Friedenskongreß spielte für den Gang der Verhandlungen keine entscheidende Rolle. Die schließlich erzielte finanzielle Ent- schädigung erübrigte sich noch vor Ende der Friedensverhandlungen, als Friedrich die Nachfolge seines Vaters als König in Dänemark antrat. Vgl. hierzu ausführlich
Lorenz .
Auf die mecklenburgische Haltung nahmen die schwedischen und kaiserlichen Gesandten keine Rücksicht.
Die Verhandlungen im hier interessierenden Zeitraum betrafen die Institution eines Condominiums für Wismar; Vorbild sollte das
ius ganerbinatum sein. Doch wurde von Anfang an versucht, dieses Condominium zugunsten Schwedens zu limitieren.
Königin Christina hatte gegenüber Condominiumvorstellungen erhebliche Vorbehalte, doch war sie nach weitgehender Modifizierung des Begriffs „Condominium“ bereit, dies zu akzeptieren Das Condominium sollte Stadt und Hafen Wismar, Poël sowie zwei angrenzende Ämter betreffen. Garnison und Kommandant aber sollten Schweden allein verpflichtet sein, doch könne notfalls auch eine Eidesleistung an den mecklenburgischen Herzog zugestanden werden, deren Inhalt sein solle, daß die Garnisonen weder gegen Schweden noch gegen Mecklenburg vorgehen werde. Für den Wismarer Hafen sei eine Regelung durchzusetzen, die Schweden weitestgehenden Einfluß zugestünde. Walfisch dagegen müsse Schweden allein –
ensamme – vorbehalten bleiben, um dort eine starke schwedische Festung errichten zu können (vgl.
[ Nr. 28 ] ,
[ 5 ] ). Eine derartige Regelung lehnte der Herzog von Mecklenburg ab, ebenso Vorstellungen von einer
alternatio proprietatis Wismars. Schweden hielt Mecklenburgs Zustimmung für die Abtretung Wismars nicht für sonderlich wichtig –
äre af ringare consideration –. Stimme der Herzog nicht zu, werde Schweden nicht in das Condominium willigen und Wismar sich allein übertragen lassen (vgl.
[ Nr. 118 ] ).
Der Kaiser bot schließlich Schweden Wismar
iure feudi an bei Entschädigung Mecklenburgs mit Ratzeburg (vgl.
[ Nr. 85 [4] ] ). Schweden blieb damit überlassen, ob Mecklenburg ein gewisses Mit- spracherecht eingeräumt werde (vgl.
[ Nr. 85 ] ).
Vgl.
[ Nr. 95 ] : Kurfürst Friedrich Wilhelm stehe auf dem Standpunkt, die schwedische Drohung, man werde ganz Pommern nehmen, wenn Brandenburg nicht dem ersten Alternativvorschlag zu- stimme , schrecke ihn nicht; denn er habe St. Romain deutlich gemacht
att H. M:t på sådant fall näpplig skulle desarmera och per consequens icke häller Käijsaren, alltså haffver han väll kunnat märkia att ingen frid bliffver aff.
Die brandenburgischen Gesandten dagegen erkannten die Gefahr. Vgl.
[ Nr. 19 ] .
Vgl.
[ Nr. 13 ] ,
[ 24 ] ,
[ 31 ] .
Aus eigenen handelspolitischen Interessen hatten die Niederlande Verständnis für die branden- burgischen Handelsinteressen, die nach freier Passage von Königsberg bis Küstrin ohne schwedische Zöllner und ohne Lizentenwesen verlangten. Vgl.
[ Nr. 24 [6] ] .
Vgl. APW
[ II C 2 Nr. 192 ] .
Vgl.
[ Nr. 21 ] ,
[ 23 ] , auch
[ 28 ] ;
[ 53 ] .
Allerdings konnte die Stockholmer Reaktion recht heftig sein, wenn die Gesandten die Voll- machten zu weit auslegten – so hinsichtlich Salvius’ Auffassung vom
locus tractandi und den schriftlich überreichten Satisfaktionsforderungen. Vgl.
[ Nr. 71 ] ,
[ 72 ] .
Vgl.
[ Nr. 21 ] ,
[ 23 ] , auch
[ 28 ] .
Vgl. APW
[ II C 2 Nr. 209 ] ;
APW
[ II C 3 Nr. 3 ] .
Vgl.
[ Nr. 3 ] .
Vgl. Nr.
[ 7 ] in Verbindung mit
APW
[ II C 2 Nr. 209 S. 513 ] ;
[ 16 ] ,
[ 24 ] ,
[ 37 ] ,
[ 44 ] ,
[ 92 ] ,
[ 95 ] .
[ Nr. 209 ] nennt die drei
gradus 1. halb Rügen und Amt Barth; 2. halb Rügen, Barth und die Ämter Demmin und Treptow; 3. ganz Rügen, Barth, Demmin, Treptow.
Vgl.
[ Nr. 24 ] (Brandenburg verlangte das ehemalige Herzogtum Sagan, das Fürstentum Glogau, das Erzstift Magdeburg und die Hochstifte Halberstadt, Hildesheim, Minden und Osnabrück),
[ 31 ] ,
[ 40 ] .
Vgl.
[ Nr. 65 ] .
Vgl.
[ Nr. 31 ] .
Vgl.
[ Nr. 3 ] – man wolle dem Kurfürsten von Brandenburg folgende Gebiete lassen: die Ämter Stolp, Schlawe, Rügenwalde und Neustettin; einige Gebiete (något) nach Schievelbein zu (
inemot S. ). Damit besitze der Kurfürst von der Neumark her Zugang zur See und bei Stolp und Rügenwalde zwei Häfen. Für diese Konzessionen verlangte Schweden als Entschädigung das Hochstift Minden.
Vgl.
[ Nr. 24 ] , ebenso
[ 25 ] .
Vgl.
[ Nr. 28 ] , auch
[ 36 ] .
Vgl.
[ Nr. 36 ] .
Vgl.
[ Nr. 39 ] .
Vgl.
[ Nr. 102 ] .
Vgl.
[ Nr. 44 ] ,
[ 65 ] , auch
[ 76 ] ,
[ 102 ] .
Vgl.
[ Nr. 51 ] ,
[ 54 ] ,
[ 85 ] und
Baltische
Studien
VI, 2 S. 61, 63, 78f., 82, 86–89.
Vgl.
[ Nr. 85 ] .
Axel Oxenstierna hielt diesen Gedankengang für unbegründet – de incommoda och nova emergentia som du befahrer dig före ... ähre intet så högt at aestimera som de commoda man aff hela Pomern kan förmodha.
Druckmittel gegen den Kurfürsten von Brandenburg seien die auf seinem Gebiet liegenden schwedischen Garnisonen. Vgl.
[ Nr. 83 ] .
Vgl.
[ Nr. 90 ] ,
[ 108 ] .
Vgl.
[ Nr. 85 ] .
Vgl.
[ Nr. 93 ] .
Ähnlich erging es ihnen mit dem Versuch, günstige Vertragsbestimmungen –
specialmention – für die pommerschen Stände zu erwirken.
Hierbei ging es ihnen vor allem um eine Garantie der landständischen Rechte und Privilegien, die Abführung der schwedischen Garnisonen in den Städten, die Beseitigung der schwedischen Befesti- gungsanlagen , die Abschaffung der im Kriege eingerichteten Lizenten und Kontributionen, Kündi- gung aller schwedischen Donationen, die von Tafelgütern gemacht worden waren, so daß der Staats- haushalt von diesen Gütern gedeckt werden könne ohne Belastung der Stände, Zulassung des Rechts- weges bei Reichsgerichten
(beneficium appellationis), Besetzung der Verwaltungsstellen mit Einheimischen. Man habe seinerzeit die Schweden zu Hilfe gerufen, um alle Rechte zu behalten, man wolle sie nun nicht durch Schweden einbüßen (vgl.
[ Nr. 16 ] ,
[ 102 ] ,
[ 103 ] ).
Stockholm war nicht bereit, den pommerschen Ständen die geforderten Garantien zu geben. Die Gesandten wurden zwar wiederholt gemahnt, den Bevollmächtigten der pommerschen Stände gegen- über höflich aufzutreten, doch sei ihnen deutlich zu machen, Schweden wolle wohl deren Rechte und Privilegien nicht antasten, können aber über ihren Forderungskatalog erst nach Übertragung Pommerns, d. h. nach Abschluß des Friedensvertrages, sprechen. Schweden könne sich nicht prä- judizieren lassen und in Pommern nicht stärker gebunden sein als die früheren Herzöge (vgl.
[ Nr. 103 ] ,
[ 108 ] ,
[ 118 ] ,
[ 119 ] ).
Beiden Seiten ging es um die wirtschaftliche Ausgangsposition. Schweden war auf die Lizenten, Zölle, Kontributionen angewiesen – einerseits für den Staatshaushalt der Kernlande, andererseits für den pommerschen Haushalt, der auch die Garnisonen einschloß. Und mit den Donationen beglich man Schulden, die sonst bar bezahlt hätten werden müssen.
Die Landstände dagegen wollten sowenig wie möglich zur Aufbringung derartiger Mittel beitragen, und die Hafenstädte fürchteten überdies für ihren Handel.
Vgl.
[ Nr. 37 ] ,
[ 44 ] .
Vgl.
[ Nr. 28 ] .
Vgl.
[ Nr. 41 ] ,
[ 22 ] ,
[ 42 ] .
Vgl.
[ Nr. 20 ] ,
[ 24 ] ,
[ 44 ] .
Vgl.
[ Nr. 51 ] ,
[ 65 ] ,
[ 75 ] .
Anfang Januar kamen auch die kaiserlichen Gesandten auf diesen Vorschlag zurück – vgl.
[ Nr. 101 ] .
Vgl.
[ Nr. 55 ] , vor allem auch
[ 80 ] ,
[ 85 ] .
Vgl.
[ Nr. 44 ] .
Vgl.
[ Nr. 40 ] ,
[ 70 ] .
Vgl.
[ Nr. 40 ] ,
[ 42 ] ,
[ 75 ] .
Vgl.
[ Nr. 40 ] ,
[ 51 ] ,
[ 70 ] .
Vgl.
[ Nr. 75 ] , schwedische Stellungnahme Nr.
[ 76 ] ,
[ 92 ] (Beschwerde Longuevilles über mangelndes Vertrauen der schwedischen Gesandten).
Vgl.
[ S. XLIV–XLIX ] .
Vgl.
[ Nr. 12 ] ,
[ 14 ] ,
[ 54 ] ,
[ 55 ] (2. Dezember).
Vgl.
[ S. XLIVf ] .
Vgl.
[ Nr. 31 ] ,
[ 62 ] . Die brandenburgischen Gesandten waren entsetzt darüber – vgl. Nr.
[ 44 ] .
Vgl. Nr.
[ 37 ] .
Vgl.
[ Nr. 44 ] .
Axel Oxenstierna hatte Joban Oxenstierna angewiesen, keinesfalls auf diese Stadt zu verzichten. Vgl.
[ Nr. 53 ] .
Vgl.
[ Nr. 62 ] ,
[ 63 ] .
Vgl.
[ Nr. 71 ] ,
[ 72 ] sowie eine Präzisierung im Schreiben Gyldenklous an Johan Oxenstierna vom 5./15. Dezember 1646 (
[ Nr. 73 ] ). Zu verlangen seien Vorpommern, Rügen, Wollin, Stettin, Damm, Gollnow, d. h. alle drei Mündungen der Oder, alles Land am Großen und Kleinen Haff, wodurch sichergestellt wäre, daß weder der Kurfürst von Brandenburg noch Polen Schanzen anlegen oder die Flußschiffahrt behindern könnten. Anzustreben seien möglichst das halbe Amt Kolbatz, ebenso Gartz. Konzessionen seien lediglich möglich hinsichtlich Greifenhagen und Wildenbruch, doch gebe es auch für Greifenhagen wichtige Gründe; am besten sei es, die Abtretung ganz Pommerns zu erreichen.
Gyldenklou geht auch auf die Restitution von Pommern ein, die gegen Schweden gekämpft haben – diese sei nur bei einer
generalis amnistitio und
restitutio omnium und, falls der Frieden an dieser Frage scheitern könne, vertretbar.
Vgl. die Kritik Salvius’ an dieser Instruktion:
[ Nr. 80 ] ,
[ 85 ] – Salvius vertritt den Gegenstandpunkt: es sei besser, einen geringeren Teil Pommerns
cum consensu electoris zu erwerben,
hvad E. K. M:t medh interessenternas villja får, thet är säkert och durabelt, medh ovillja, är hvarken säkert eller durabelt. Der Kaiser verfolge wenig freundliche Ziele bei seinem Angebot, Schweden ganz Pommern abzutreten Man wolle die schwedische Satisfaktionsproblematik los- werden und größeren Haß auf Schweden häufen und bei Gelegenheit Brandenburg veranlassen, die Schweden aus Pommern zu vertreiben.
Eine weitere Weisung der Königin (vgl.
[ Nr. 81 ] sowie
[ 83 ] – ein Schreiben Axel Oxenstiernas an Joban Oxenstierna) verlangte, eine etwa ausgehandelte Geldentschädigung für Stettin und Damm rückgängig zu machen (unter Verweis auf die Ordern vom 7./17. November und 5./15. Dezember). Weiterhin enthält
[ Nr. 81 ] die Wiederholung der Alternative; akzeptiere der Kurfürst den ersten Alternativvorschlag nicht, sei alles das, was zwischen Brandenburg und Schweden sonst noch zu klären sei, auf Sonderverhandlungen –
särskilte afhandlingar – zu verweisen.
Damm rückte später stärker in den Vordergrund – es sei nicht zu vergessen – vgl.
[ Nr. 118 ] .
Vgl.
[ Nr. 108 ] , auch
[ 113 ] .
Vgl.
[ Nr. 113 ] ,
[ 118 ] ,
[ 119 ] . Nr. 113 enthält überdies eine Diskussion von Einzelfragen, die zu klären seien für den Fall, daß Pommern in einen Krieg einbezogen werde.
Vgl.
[ Nr. 96 ] ,
[ 101 ] ; Rosenhane berichtet in
[ Nr. 97 ] , daß die französische Haltung zu diesen Forderungen positiv sei.
Die Königin unterstützte diese Entscheidung der Gesandten –
[ Nr. 118 ] .
Vgl.
[ Nr. 102 ] – so wollte man am 8. Januar 1647 mit den kaiserlichen Gesandten über folgende Punkte beraten: 1. Der Kaiser müsse die pommerschen Stände von iuramentum et homagium, mit dem sie dem Kurfürsten verpflichtet sind, befreien; 2. Schweden
tota Pomerania cum Rugia et episcopatu Caminensi in perpetuum feudum et irrevocabiliter ab imperio recognos- cendum cum titulo, insigniis, votis et sessione aliisque iuribus ac pertinentiis
übertragen; 3. Kaiser und Reich müßten suo et totius imperii nomine
Schweden schadlos halten (hålla skadelöös)
und Sicherheit im Hinblick auf Kurbrandenburg gewährleisten – praesterandes evictionem, securitatem et manutentionem emot churfursten och dee interesserade.
4. Der Kaiser dürfe in Pommern keine Änderung vornehmen, etwa durch Verleihung der Reichs- freiheit . Vorbild der schwedischen Befürchtungen war die Stadt Bremen, der 1646 Reichsfreiheit zugestanden worden war.
Vgl.
[ Nr. 101–103 ] .
Vgl.
[ Nr. 101 ] ,
[ 102 ] ,
[ 111 ] .
Vgl.
[ Nr. 117 ] .
Vgl. dazu das Schreiben Salvius’ vom 7. Januar st. n.
[ Nr. 103 ] , vgl. auch
[ Nr. 111 ] ,
[ 117 ] ,
[ 124 ] . Axel Oxenstierna maß einer Garantie von Kaiser und Reich wenig Bedeutung bei – auf sie sei kein Verlaß – vgl.
[ Nr. 93 ] .
Vgl.
[ Nr. 103 ] .
Axel Oxenstierna hob einen anderen Grund für die kaiserliche Haltung hervor: Die Kaiserlichen stimmten deswegen der Abtretung ganz Pommerns zu quia sunt liberales de alieno och tappa inthet therpå men vinna fastmehr, i det dee E. K. M. och churfursten gärna med hvarandra committera efter gambla Österrijkiske maximas divide et impera! –
also das Moment des Gegeneinanderausspielens sei maßgeblich für die kaiserliche Politik. Vgl.
[ Nr. 93 ] .
Vgl.
[ Nr. 117 ] ,
[ 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 118 ] ,
[ 119 ] ,
[ 126 ] . Axel Oxenstierna betonte, man habe ein Druckmittel gegen den Kur- fürsten von Brandenburg – die in seinem Gebiet liegenden schwedischen Garnisonen. Vgl. Nr. 83.
Vgl.
[ Nr. 124 ] – einen ähnlichen Standpunkt wie das Kurkolleg nahmen auch andere Reichsstände ein.
Vgl.
[ Nr. 110 ] ,
[ 111 ] .
Vgl.
[ Nr. 117 ] , auch
[ Nr. 119 ] , in der Axel Oxenstierna niederländische Vermittlungsbemühungen zurückweist, zugleich aber wegen des Handels beruhigt;
[ Nr. 124 ] .
Die neuen verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen den Häusern Oranien und Brandenburg sind für die niederländischen Gesandten von untergeordneter Bedeutung. Sie boten ihnen die Mög- lichkeit , auf seiten Brandenburgs gegen die Abtretung Pommerns zu intervenieren, doch vertraten die Niederländer mit dieser Intervention vor allem ihr Eigeninteresse. Das schwedisch- niederlän- dische Verhältnis war seit geraumer Zeit nicht ungetrübt; die vorübergehend engere Zusammenarbeit während des dänisch-schwedischen Krieges war beendet. Vgl.
Lorenz ,
Tham .
Vgl.
[ Nr. 117 ] in Verbindung mit
[ 106 ] ,
[ 102 ] .
Vgl.
[ Nr. 117 ] . Zu Frankreichs Vermittlung vgl.
Lundgren
S. 268f.
Vgl.
[ Nr. 117 ] .
Vgl.
[ Nr. 119 ] ,
[ 123 ] ,
[ 124 ] .
Sie deute geradezu auf den Willen hin, ganz Pommern abzutreten; denn für Vorpommern sei sie zu disproportional. Vgl.
[ Nr. 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 117 ] ,
[ 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 124 ] .
Vgl.
[ Nr. 128 ] .
Vgl.
[ Nr. 128 ] .
Mit dieser Forderung berührte Brandenburg schwedische Interessen, da Minden als Satisfaktion für Mecklenburg vorgesehen war. Doch blieb Brandenburg bei seiner Forderung, die es schließlich auch durchsetzte.
Vgl.
[ Nr. 134 ] .
Vgl.
[ Nr. 126 ] .
Ähnlich irreal ist die königliche Weisung vom 23. Februar 1647 (Nr. 139 sowie damit in Ver- bindung Nr. 140, 141), die Kritik an der Nachgiebigkeit der schwedischen Gesandten gegenüber d’Avaux (Bezug auf Schreiben der Gesandten vom 4. Februar st. v.) übt und die bisherigen Forderungen wiederholt. Für den Fall, daß auf der Basis des ersten Teils der Alternative abge- schlossen worden sei, solle auf eine genaue Grenzziehung geachtet werden. Eine Alternatio auf Reichs- und Kreistagen respectu Pommern sei nicht zu bewilligen. Bei simultanea investitura solle man sich vorbehalten Neumark, Sternberg, Vierraden, Löcknitz auf Grund einer alten Erb- verbrüderung . Diese Frage und die Donationsproblematik sei unbedingt im schwedischen Sinne zu entscheiden.
Die schwedische Kritik war Johan Oxenstierna und Salvius gegenüber maßvoll (Nr. 139), eine schärfere Fassung (Nr. 140) war für die französischen Gesandten bestimmt.
... anten att the keijserlige drage nu sigh tillbakar och icke vele fara fort medh con- ditionerne af en tillbörligh garande eller att churfurstlige collegiumet annorledes resol- verat hafver eller och att the Hollendske gesandterne äre theremooth ... eij heller d’Avaux låta tillbakar att drifva thenne saken till endskap som vij åstunda.
Vgl.
[ Nr. 126 ] .
Vgl.
[ Nr. 82 ] .
Vgl.
[ Nr. 128 ] .
Vgl.
[ Nr. 128 ] ; am 7. Februar erfolgte die kaiserliche Antwort. Vgl. dazu
Odhner S. 212.
Vgl.
[ Nr. 134 ] .
Vgl.
[ Nr. 154 ] . Einen summarischen Rückblick auf die Geschichte der Pommernverbandlungen gibt Nr. 142.
In einem Brief vom 27. Juli/6. August 1646 (
APW
[ II C 2 Nr. 157 ] ) bittet Salvius nach seiner Ernennung zum königlichen Rat um Verwendung in Deutschland, da er in Schweden als homo novus angesehen werde. Er sei alt und kränklich und könne deshalb bei einer Rückkehr nach Schweden den Haß und die Mißgunst, denen er dort ausgesetzt sein würde, nicht mehr ertragen.
Vgl.
[ Nr. 93 ] .
Vgl.
Tham
S. 364 Det är numera icke möjligt att avgöra, huruvida förutsättningar verkligen före lågo att genomföra den „Oxenstiernska“linjen, men Salvius’ sätt att föra underhandlingarna – framför allt hans metod att vid två tillfällen för motparten avslöja Sveriges yttersta villkor – lade i alla händelsa hinder i vägen för den stramare ersättnings-politiken. Det var också i första hand Salvius, som kom att ansvara för den under fransk bemedling den 28 januari 1647 tillkomna uppgörelsen mellan Sverige och Brandenburg, som slutligen löste frågan och mot den svenska regeringens sista bud i ärendet fast- ställde den svenska satisfaktionen i Pommern till Vorpommern och de delar av Hinter- pommern , som voro belägna vid östra Oderstranden.
Vgl.
[ Nr. 10 ] : Salvius will die schwedischen Pläne den Franzosen, Kaiserlichen und Ständen gradatim eröffnen; Johan Oxenstierna dagegen will erst die befohlenen Partikularverhandlungen mit Brandenburg führen, danach sei zu überlegen, inwieweit man jemanden ins Vertrauen zieht. Vgl. ähnlich Nr. 67: Johan Oxenstierna weist wieder auf den
modus executionis mandati regii
bin und darauf, daß Salvius die Ultima der schwedischen Instruktion eröffnen wolle. Vgl. auch die Äußerungen Salvius’ Nr. 93: dee vetta inthet sakerne thethemma. Dee considerera och öfverläggia dem inthet.
Vgl. allgemein die Skala der Argumente
[ Nr. 93 ] ,
[ 67 ] .
Vgl.
[ Nr. 93 ] .
Vgl.
[ Nr. 71 ] ,
[ 72 ] .
Vgl.
[ Nr. 26 ] ,
[ 45 ] ,
[ 49 ] .
Vgl.
[ Nr. 55 ] .
Einen ähnlichen Standpunkt vertraten Mitte Dezember beide Gesandte, nachdem sie auf Grund Stockholmer Weisungen zurückhaltend sein mußten und die französischen Gesandten daraufhin scharfe Angriffe erhoben. Vgl.
[ Nr. 76 ] in Verbindung mit
[ 75 ] ;
[ 78 ] .
Frankreich skole snarare hjelpa oss uhr fördeelarne man händer emellan.
Vgl.
[ Nr. 55 ] .
Vgl.
[ Nr. 44 ] .
Frankreich befürworte die erste Kur für Bayern, die achte für die Pfalz; Kurpfalz solle die Unterpfalz und die Bergstraße erhalten; Bayern solle die Oberpfalz zufallen.
Vgl.
[ Nr. 44 ] ,
[ 51 ]
Vgl.
[ Nr. 40 ] .
Vgl.
[ Nr. 49 ] .
Vgl.
[ Nr. 55 ] .
Vgl.
[ Nr. 194 ] .
Ich habe im Jahre 1969 über längere Zeit bin versucht, die Originalschreiben der Königin an Salvius zu ermitteln. Auf Anfrage hatte
Meiern dem schwedischen Historiker
Arckenholtz mitgeteilt, er habe die Briefe, die er im fünften Band seiner Edition abdruckte, dem Bischof von Würzburg geschenkt (vgl.
Bertil
Boëthius in Meddelanden från Svenska Riksarkiver N. F. I, 4, Stockholm 1914, S. 104 „... om deras [der gesuchten Briefe] senare öden uppger Arcken- boltz , att Meiern skänkt dem till biskopen av Würtzburg, enligt vad han meddelat bonom som svar på en anhållan att få se dem (1737)“). Als Bischöfe kommen dabei in Frage Friedrich Karl von Schönborn und Anselm Franz von Ingelheim.
Anfragen bei verschiedenen fränkischen Archiven ergaben, daß über den Verbleib der gesuchten Briefe nichts bekannt ist. Auch eigene Nachforschungen blieben erfolglos. Ein Besuch im Schön- bornschen Privatarchiv zu Wiesentheid/Ufr. zeigte, daß zwar Schreiben Salvius’ und Christinas in diesem Archiv vorhanden sind, doch ließ sich über den Verbleib des gesuchten Bestandes nichts ermitteln. Die Reportorien geben keine Anhaltspunkte; Hinweise auf Kontakte zwischen Bischof Friedrich Karl und Meiern fehlen. Zeitlich und finanziell nicht vertretbar wäre es gewesen, die großen ungeordneten Bestände des Archivs systematisch durchzusehen.
Ebensowenig erfolgreich waren die Nachforschungen im Diözesanarchiv Würzburg. Herr Prof. Dr.
Wendehorst bat die dortigen Bestände durchgesehen. Ob die gesuchten Schreiben vor dem zweiten Weltkrieg im Diözesanarchiv lagen und bei der Zerstörung Würzburgs verbrannt sind, läßt sich nicht feststellen, weil auch die Repertorien vernichtet worden sind. Weitere Nachforschun- gen mußte ich einstellen, weil das in Angriff genommene Problem für die Edition nur von sekundärer Bedeutung ist.
Danken möchte ich für bereitwillige Auskunft Herrn Archivdirektor Dr.
Stengel (Bayerisches Staatsarchiv Bamberg), Herrn Archivdirektor Dr. Edmund Karl
Farrenkopf und Herrn Diözesanarchivar Dr. Bruno
Neundorfer (Archiv des Erzbistums Bamberg), Herrn Ober- regierungsarchivrat Dr. H.-J.
Busley (Bayerisches Staatsarchiv München), Herrn Archiv- direktor Dr. H.
Hoffmann (Bayerisches Staatsarchiv Würzburg), Herrn Prof. Dr.
Wende- horst (Diözesanarchiv Würzburg), Herrn
Hans
von
Hessberg (Verwalter des Graf von Schönbornschen Archivs in Wiesentheid/Ufr.), den Herren Rechtsanwälten Dr.
Leeb (Verwalter des Familienarchivs des Reichsgrafen von Ingelheim).
Gräfin
Schönborn und
Franz
Anselm
Graf
von
Ingelheim gen. Echter von und zu Mespelbrunn danke ich für ihr Entgegenkommen.
Vgl.
[ Nr. 195 ] .
Vgl.
[ Nr. 194 ] .
Die Situation in Osnabrück war geradezu paradox. Joban Oxenstiernas Politik von einer harten Verhandlungsposition aus beinhaltete gerade nicht ein Hinauszögern des Friedens, sondern eher dessen Forçierung, nachdem sich die Kaiserlichen bereit gezeigt hatten, ganz Pommern abzutreten. Gehindert wurde ein rascher Abschluß der Verhandlungen über die schwedische Satisfaktion durch die Absicht des Bündnispartners, unterstützt von Salvius und der schwedischen Königin, die Forde- rungen (und das heißt auch die Gewinne) abzuschwächen.
Vgl.
[ Nr. 207 ] .
Vgl. vor allem
[ Nr. 190 ] .
Vgl.
[ Nr. 259 ] .
Vgl.
[ Nr. 63 ] ,
[ 72 ] ,
[ 83 ] ;
Lundgren S. 276f.
Axel Oxenstierna machte aber auch deutlich, in welch gespanntem Verhältnis er selbst zu Salvius und der Königin stand – vgl. Nr. 63.
Vgl.
[ Nr. 116 ] ,
[ 155 ] .
Vgl.
[ Nr. 53 ] .
Joban Oxenstierna solle in istis ceremonialibus
sich nicht zu stark gegen Salvius stellen uthan behollandes speciem dignitatis i sjelffve solenne sluted, da kan tu eljest väl tillatha at afftaledt och negociation skeer i Münster.
Vgl.
[ Nr. 77 ] (Beschwerde Salvius’ auf Grund Rebnskjölds Bericht, wonach er von Lillieström bei Axel Oxenstierna angeschwärzt worden sei),
[ 99 ] ,
[ 123 ] .
Das Verhältnis zwischen Axel Oxenstierna und Salvius war zunächst gut – der Reichskanzler hatte Salvius ursprünglich protegiert – vgl.
Lundgren S. 6f., 18f., 35, 57, 62, 66–69, 76f., 82, 84–87, 124, 139–142, 151, 154, 193–195, 226, 228f., 242–245, 276–278, 281ff.
Vgl.
[ Nr. 43 ] .
Vgl.
[ Nr. 67 ] .
Vgl.
[ Nr. 77 ] .
Vgl.
[ Nr. 127 ] .
Vgl.
[ Nr. 74 ] ,
[ 82 ] ,
[ 91 ] ,
[ 120 ] ,
[ 127 ] ;
Lundgren S. 159 Anm. 45, 193, 195, 244, 277, 279, 286f.
Vgl.
[ Nr. 4 ] .
Vgl.
[ Nr. 139 ] .
Vgl.
[ Nr. 155 PS ] .
Vgl. Nr. 13, Beilage [4];
[ Nr. 36 ] , s. auch
[ 124 ] : Donationen in Hinterpommern könne Schweden nicht aufheben,
cij heller bortgifva restantien af contributionen –
so am 13./23. Januar zu d’Avaux; 139, besonders auch 155.
Zum Donationswesen allgemein vgl.
Lorentzen
S. 26–28, 44, 72f.; in Pommern S. 73.
Vgl.
[ Nr. 24 ] .
Vgl. Nr.
[ 137 ] .
Vgl.
[ Nr. 65 ] .
Vgl.
[ Nr. 154 ] ,
[ 160 ] ,
[ 173 ] , Instruktion für Erskein Art. 3; auch
[ Nr. 191 ] ,
[ 199 ] .
Vgl.
Lorentzen S. 5, wonach das schwedische Heer „im Laufe wechselvoller Schicksale, beein- flußt von den deutschen und schwedischen Heereseinrichtungen, den politischen Zuständen im deut- schen Reich und den ökonomischen Verhältnissen in Schweden in eigentümlich selbständiger Weise“ entwickelt habe.
Vgl. auch
S. 111f., 120.
Um diese präzisen Weisungen halten die Gesandten wiederholt gebeten und lange darauf gewartet (vgl.
[ Nr. 184 ] ). Auch die
[ Instruktion ] für Erskein enthält keine Anweisungen über die Höbe der anzustrebenden Summe; diese solle mit den interessierenden Parteien ausgehandelt werden (vgl.
[ Nr. 199 ] ;
[ Art. 4 ] ,
[ 7 ] der Instruktion).
Vgl.
Lorentzen S. 115.
Vgl.
[ Nr. 161 ] in Verbindung mit
[ Nr. 159 ] ,
[ 171 ] ,
[ 191 ] ,
[ 199 ] sowie die
[ Instruktion (s. Anhang) ] ; vgl. auch
Odhner S. 246.
Vgl.
[ Instruktion ] Vorbemerkung und
[ Art. 4 ] .
Vgl.
[ Anhang ] .
Vgl.
[ Art. 5 ] ; auch
[ Nr. 149 Beilage K ] ,
[ Nr. 154 ] .
Vgl.
[ Art. 7 ] .
Vgl.
[ Nr. 149 Beilage L ] .
Vgl.
[ Beilagen zu Nr. 274 ] .
Vgl.
[ Memorial Art. 3 ] .
Vgl. Instruktion Wrangels
[ Art. 10 (Beilage zu Nr. 274) ] .
Vgl.
[ Nr. 264 ] , auch
[ 275 ] .
Daraus wurde dann eine Forderung über 20 Millionen Reichstaler. Vgl.
Lorentzen
S. 117–119;
Odhner
S. 249;
Tham
S. 367.
Vgl.
[ Nr. 275 ]
(„Den summan blifver omöijeligh at opbringa“).
Vgl. APW
[ II C 2 S. XXXIXf ] .