Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
30. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Dezember 14

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Dezember 14

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. C (September – Dezember 1645) fol. 186–188’

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= Druckvorlage – Kopie: Ebenda Fasz. 92 VII fol. 32–33’; KHA , A IV Bd. 1628/38
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unfol.; Giessen 206 nr. 192 S. 1180–1186 – Druck: Gärtner VII nr. 25 S. 147–151.

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Geleitbriefe für die Mediatstände. Repliken der Kronen. Hansestädte zur schwedischen
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Satisfaktion.

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Gesteren haben unß die Schweedische gesandten die revisita erstattet, sich
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nach abgelegten complementen nur in dem puncto salvorum conductuum
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pro mediatis aufgehalten, denselben fast eifrig getrieben und von einigem
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temperamento nit hören wöllen, sondern sich ungeschewet vernhemmen
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laßen, wohfern ihnen darin kheine völlige satisfaction wiederfahren sölte,
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daß alßdan zu einiger fernern handlung in der haubtsach nit schreiten
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khönten.

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Wir haben dhagegen erinnert, daß wir unß nit versehen wölten, daß man
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sich noch lenger in dergleichen praeliminarquaestion werde aufhalten und
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ein so wichtiges der gantzen christenheit höchst angelegenes friedenswerck
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ferners zurückstellen wöllen, versähen unß vielmehr, daß sich die Schwee-
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dische abgesandten mit einer replica in der haubtsach werden vernhemmen
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laßen, dan derentwegen seie man fürnhemblich beyeinander getretten. Dha-
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mit iedoch aber selbiger incidentpunct wegen vergleitung der mediatorum
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kheine weitere verhindernuß gebe, so theten wir unß ahnerbiethen, den
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cffect zu praestirn, nehmblich die vergleitung zu thuen, ohne benennung
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des praeliminarschlußes, iedoch aber mit vorgehenden consens und belie-
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bung derienigen ständte, so dhabey interessirt sein, dan wir einmahl die-
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selbe unbefragt nit vorbeygehen khönten. Die Schweedische aber haben
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darzu nit verstehen, sondern behaubten wöllen, daß die vergleitung prae-
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cise in crafft des Kayserlichen salvi conductus generalis und nit anders
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beschehen, ia selbe worte, nhemblich solche vergleitung in crafft solches
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salvi conductus geschehe, deütlich mit hineingeruckt werden müsten.
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Wüsten auch nit, ob denen ständten des Reichs hirzu waß zu sagen khönte
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eingeraumbt werden, seie res decisa und verließen sich auf Kaiserliche
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zusag, handt und siegl. Dhagegen wir dießeits bestendige fundamenta ahn-
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gezogen und unß nur in contradictoriis gehalten. Weiln wir vermerckt, daß
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die Schweedische von andern sachen, so zur haubthandlung dienlich, zu
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reden kheinen lust gehabt, ist entlich dieser punct biß zu ankhombst irer
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excellentz herrn graven von Trautmansdorff (deren wir morgen erwarten)
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außgestelt worden. Wir legen aber nit darauf zu, daß die Schweedische bey
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diesem passu weichen oder einigs temperament ahnnemmen werden, weiln
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es sich last ansehen, ob vermercken sie, daß bey dem puncto satisfactionis
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von denen protestirenden kheinen beyfall haben werden und sich dhahero
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itzo waß härter bezeigen. Gestalt dan auch der |:thumbprobst

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Johann Werner von Lierath (Leerodt). Vgl. APW III C 2,1 S. 12 Anm. 2.
alhier:|
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mir, dem graffen von Lamberg, erzehlet, von denen Frantzosen in discursu
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vernhommen zu haben, daß sie und die Schweedische sich auf die im Reich

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einhabende veste örter verlaßen theten, daß vermitls derselben, wan mit
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gutem willen der stendte sie beederseits zu der begehrten satisfaction nit
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gelangen khönten, den krieg noch wol zehen iahrlang aufzuziehen getrawe-
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ten , under welcher zeit aber sich noch viel sachen verändern khönten.

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Immitls halten die gegentheile mit irer replic in der haubthandlung zurück,
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ist auch nit zu vermuthen, daß sie dieselbe schrifftlich außgeben werden,
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sondern werden vielmehr auf mündtliche conferentz gehen, dhamit ihre
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unbillige praetensiones bey dem puncto satisfactionis soviel desto mehr be-
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deckter pleiben möegen. Und soll des monsieur de Servient negotiation
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alhie fürnhemblich darauf gerichtet gewest sein, umb die Schwedische dha-
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hin zu disponiren, daß ferners in der haubthandlung nichts schrifftlich,
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sondern mündtlich handlen wölten. Dhagegen aber söllen die protestirende
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auf die schrifftliche handlung tringen, weiln sönsten nit wüsten, warüber
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sie ihre consultationes und bedencken anstellen sölten.

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Und demnach wolgemelter Ewer Mayestät obristen hoffmeisters graffen
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von Trautmansdorff excellentz mir, dem graffen von Lamberg, zu ver-
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stehen geben

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Konnte nicht ermittelt werden.
, daß es nit undienlich sein würde, mit ein- oder andern von
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denen Henseestätten abgeordtneten uber der Schweeden praetension wegen
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Pommern zu reden und dieselben die gefahr und consequentz, so selbige
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stette in dem commercio auß solcher nachbarschafft zu gewarten, zu
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gemüth zu führen, umb deren gedancken, wie sie bey dem puncto satisfac-
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tionis intentionirt, zu erforschen, alß haben wir den stadt Lübeckischen
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abgeordneten

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Dr. David Gloxin (1597–1671), Syndikus und stadtlübeckischer Abgeordneter auf dem
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Westf. Friedenskongreß, Bevollmächtigter des Hgtums Sachsen-Lauenburg und der
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Reichsstädte Goslar und Nordhausen. Vgl. ADB IX S. 241–244 und G. Buchstab
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passim.
für unß erfordert und demselben solche bewandtnuß fürge-
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halten . Waß nun deßen erclehrung darauf gewest und wie offenhertzig der-
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selbe in hoc passu gegen unß herausgangen, belieben Ewer Mayestätt ihro
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auß beyverwahrtem prothocol allergnädigst referirn zu laßen.


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Beilage


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Extractus protocolli, s. l. 1645 Dezember 13. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. C
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(September – Dezember 1645) fol. 189–192’ = Druckvorlage; Ebenda Fasz. 92 VII
30
fol. 28–31; KHA , A IV Bd. 1628/38 unfol.; Giessen 206 nr. 191 S. 1170–1180 –
31
Druck: Gärtner VII nr. 24 S. 141–147.

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Martis 13. Decembris 1645 haben wir den stadt Lübeckischen abgeordtneten Gloxi-
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num , doctorn, zu unß erfordert und demselben fürgehalten, daß ihme ohne zweifl
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würde vorkommen sein, waßgestalt sich nuhmehr die Frantzosen und Schweeden mit
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irer praetension, warauf sie den punctum satisfactionis gerichtet, ploß geben und
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nhemblich die Schweeden Pommern, die Frantzosen aber Elsaß haben wöllen. Weiln
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dieses nun ein weithaußehendes werck, whobey aber die reichs- und hanseestätte für-
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nhemblich interessirt, angesehen mit überlaßung Pommern ahn die cron Schweeden,

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1
zugleich auch daß gantze commercium (waran selbiger hanseestätt vornhembste wol-
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fahrt haffte) auß handen gegeben, und die commercia bey denen stätten mercklich ge-
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schwecht , woh nit gar niedergelegt werden wöllen, weiln bewust, waß für einen großen
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vortheil die cron Schweeden durch den Dänischen frieden

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Der Friede von Brömsebro vom 13. August 1645. Vgl. [ nr. 7 Anm. 9 ] .
der commercien halben
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erlangt, indeme der zoll im Sundt für die Schweedische schiffe also gemiltert und er-
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leichtert worden, daß sie alle ire wahren wegen solcher zollsbefreyung wolfehler geben
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und dhahero einen mehren abgang der wahren alß die reichs- und hanseestette, so
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immerforth den gesteigerten zoll entrichten, folglich auch ihre wahren nach proportion
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des köstens anschlagen müsten, haben würden, wohdurch dan daß commercium, so
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seithero in Teutschlandt gewest, nacher Schweeden würde gezogen werden. Das sei für
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das Reich von Nachteil.

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Demnach aber die Römische Kayserliche Mayestätt bey diesem werck ihr absehen
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dhahin gerichtet, wie solches commercium bey der Teutschen nation zu erhalten und
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wiederumb in seinen alten gang zu bringen und kheinsweegs zuzugeben gemeint seien,
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daß etwaß von landt und leuthen sölle zurückgelaßen werden, maßen solches auß dero
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erclehrung ad propositionem Suecicam gnugsamb zu erkhennen. Ihr Mayestätt aber für
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sich alleine und ohne zuthuen der stendte und anderer interessirten solches zu erheben
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nit mächtig, alß hete man ihme, abgeordtneten, von diesem verlauff und umbstendten
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parte geben und seine gedancken gerne vernhemben wöllen, wie ihme daß werck für-
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komme . Ob ers dhafür halten khönne, daß es die Hanseestätte werden können gesche-
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hen laßen, daß denen Schweeden so mächtige landt und seehaven söllen in handen
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laßen werden. Wir könten auch wol leiden, daß er mit andern interessirten daraus
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rede, wir wölten solches auch thuen, dan seie unß daran gelegen, von dern gedancken
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waß nachricht zu haben, umb unsere negotiation darnach zu richten.

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Gloxin bedankte sich. Die Sache gehe nicht allein die Hansestädte an, sondern das
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ganze Reich. Der dänisch-schwedische Frieden und die Ernennung Torstensons zum
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Statthalter in Pommern sprächen allerdings dafür, daß Schweden alle Eroberungen an
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der Ostsee behalten wolle. Alle protestantischen Gesandten seien darauf instruiert,
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fremden Mächten nicht das Geringste vom Reich zu überlassen. Die Hansestädte be-
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dauerten
, daß man sich bei der Satisfaktion auf das Schönbecksche Projekt

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Der von Reichskanzler Oxenstierna über Kursachsen an den K. während der kur-
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sächsisch -schwedischen Verhandlungen in Schönbeck an der Elbe gemachte Friedensvor-
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schlag . Vgl. M. C. Londorp IV S. 523ff.
bezogen
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habe und nicht pure in der negativa geplieben wehre, er glaubt, daß er auch die ande-
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ren
Reichsstädte zur Abwehr der schwedischen Ansprüche wird gewinnen können. Wir
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zeigten uns über die Haltung der Hansestädte erfreut und fuhren fort, es seie ia eine
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unbillige zumuthung der außwertichen cronen und daß größiste absurdum, daß sein
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khönte, daß dieselbe alle confiscationes, so bey vorigem krieg ex iustissima causa für-
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gangen , wölten rescindirt und alles wieder restituirt haben, hingegen aber auf einmahl
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von landt und leuthen, so niemaln verwürckt oder confiscabl gewest, dem Reich mehr
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entziehen und hinwegnhemmen, alß alle sölche confiscirte güter werth sein.

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Waß Kayserlicher Mayestätt erclehrung circa punctum satisfactionis anlange, selbe ver-
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binde die stendte nit, sondern seie nur permissive gesetzt, daß es Kaißerliche Mayestätt
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beschehen laßen khönten, wan die stendte, so es betreffen, auf einige satisfaction in
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ordine des Schönbeckischen proiects gehen wölten, stünde also in arbitrio illorum sta-
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tuum , waß sie hirinnen thuen wölten oder nit. Wan die stendte nur mit Kaißerlicher
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Mayestätt hirin einig sein würden, würdte der sach leichtlich zu helffen sein, khönten
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etwoh selbige gelder wieder die feindte selbst verwendet und dieselbe dhadurch von
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des Reichs boden wieder gebracht werden. Ille: die mitl sein hinweg und khein vermöe-
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gen mehr bey den stendten. Nos: seie gnug, wan man nur mit hertz und mundt mit
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Kaißerlicher Mayestät einig seie, die mitl würden sich alßdan finden.

[p. 49] [scan. 97]


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Wir versprachen durch Beilegung der Gravamina die Einigkeit im Reich zu fördern.
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Gloxin beklagte sich, daß die Fürsten die Gelegenheit nutzten, um privilegierte Städte
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ihres Machtbereichs unter ihre absolute Herrschaft zu bringen. Wir sind darauf wie
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auf das Anbringen wegen des hansestädtischen Direktoriums

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Zum Streit um das Direktorium in beiden Kurien des Städterats vgl. G. Buchstab
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S. 63–65, wo aber der hansestädtische Anspruch nicht erwähnt wird.
nicht eingegangen.

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