Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
112. 94. Sitzung des Städterats Münster 1647 Juni 30/Juli 10 9 Uhr

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94. Sitzung des Städterats


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Münster 1647 Juni 30/Juli 10 9 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 392’–397 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.

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Erfolglose Reichsdeputation an Hessen-Kassel wegen Satisfaktion und Marburger Erbauseinander-
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setzung
; Bittschreiben an die Landgräfin von Hessen-Kassel; Deputation an die kaiserlichen, fran
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zösischen
und schwedischen Gesandten.

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Anwesend: Köln, Aachen, Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Kolmar auf der Rheinischen, Augsburg,
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Nürnberg, Eßlingen [per Lindau] und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.

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Köln als Directorium proponiert: Gleich wie sich allerseits herren abge-
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sandte zweiffelsfrey erinneren, welcher gestalt bey letzterer session dahin ge
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schloßen worden seye, denen Heßen Caßel- und Darmstättischen herren abge-
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sandten durch eine, von gesambten chur-, fürsten und ständen an dieselbe
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gemachte deputation aufs beweglichste zuzusprechen und zu sehen, ob die

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wegen der Heßen Caßelischen satisfaction und Marpurgischen successions-
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sach noch obschwebende und dem fridenswerckh sehr hinderliche differen-
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tien deren mahl eines assopirt und beygeleget werden möchten, also seye
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selbige am 5. und 6. hujus werckstellig gemacht, von dem Churmaintzischen
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reichsdirectorio die relation darüber in forma abgefaßt, denen directorüs in
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allen dreyen reichsräthen zu dem ende, damit die herren abgesandten ihre
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gemüthsmeinungen noch ferners darüber eröffnen möchten, abzulesen gege-
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ben und dabenebens, in nochmahlige umbfrag dieses zu stellen, für nöthig
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erachtet worden

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Druck Meiern IV S. 637 –641; Hessen-Kassel war am 25. Juni/5. Juli 1647, Hessen- Darm-
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stadt am Tag darauf vor die Reichsdeputation geladen. – Neben Wolff von Todenwarth war Hessen-
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Darmstadt durch Justus Sinold gen. Schütz (1592–1657) vertreten ( J. L. Walther S. 70).
, weiln nicht allein die frembden cronen auff ihrer, zu acco-
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modation der Heßen Caßelischen satisfactions- und Marpurgischen succes-
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sionssach außgestellten declaration vest bestehen, sondern auch die Heßen
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Caßelische defectum mandati vorschützen und die interessenten beständig
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contradiciren, was bey so bewandten extremiteten weitters zu thun sein
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wolle?

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Aachen. Er habe, was bey der an die Heßen Caßelische herren abgesandten
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gethanen deputation vorgangen seye, wohl vernommen, weiln aber
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daßelbe etwas weitläuffiig, die sach auch an ihr selbsten von großer Wichtig-
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keit und ohne das styli seye, ad dictaturam kommen zu laßen, was ad deli-
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berationes gebracht werden solle, damit man vorhero sich darinnen nach
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notturfft ersehen und desto näher zur sach votiren könne, alß wolte er, daß
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abgelesene relation per dictaturam vorderst communicirt werden möchte,
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gebetten und biß dahin sein votum suspendiret haben.

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Augsburg. Er habe ebenmäßig verstanden, was von denen herren depu-
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tirten zwischen denen Heßen Caßel Caßel- und Darmstättischen verhandelt worden
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seye. Weiln er aber die sach an sich selbsten sehr schwär und nachdenckhlich
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befinde, auch auff das bloße ablesen alles nach notturfft zu faßen und sich
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darüber zu erclären, vast ohnmöglich seye, alß conformire er sich dißfalls
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auch mit Aach, daß nemblichen das abgelesene protocoll per dictaturam
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communicirt und alßdann fernere notturfft dabey beobachtet werden köndte.
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Im fall aber die majora ein anders mittbringen wolten, habe er in eum
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eventum sein votum dahin abgefaßt: Er befinde, daß die Heßen Caßelische
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praetension auff 7 petitis bestehe, nemblich 1. der amnistiae mitzugenüßen,
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2. die reformirte religion liberrime zu exerciren, 3. den stifft Hirschveldt und
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die darzu gehörige clöster und probsteyen dem hauß Heßen Caßel zu über
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laßen und in weltlichen standt zu versetzen, 4. demselben in seinen vor
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schlägen bey der Marpurgischen succession sach zu willfahren, 5. deßglei
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chen gegen denen herren graven von Waldeckh, 6. der Heßen Caßelischen
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frauen wittiben wegen ihres allegirten schadens satisfaction zu geben, 7. letzt-
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lichen dero underhabende völckher zu bezahlen.

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Das erste petitum dependire von der in handlung stehenden universal und

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durchgehenden amnistia, was nun darinnen geschloßen werden möchte,
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davon würde Heßen Caßel active und passive nicht außzuschließen sein.

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Das andere haffte gleichfalls an deme, weßen sich die catholischen und Augs-
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purgischen confessionsverwandte chur-, fürsten und stände insgemein, der
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reformirten religion halben, bereden und vergleichen werden, daran Ihre
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Fürstliche Gnaden zu Heßen Caßel sich auch zu halten.

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Soviel drittens den stifft Hirschveldt anlange, gehöre solche sach ad punctum
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der religions gravaminum, daselbst man der erledigung zu erwarten.

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Die Marpurgische succession-, auch die Waldeckhische sach köndten noch-
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mahl auff güthliche tractatus außgestellet und hierzu von allen theilen
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gewiße arbitri benennet, aus auf deren ohnverfänglichkeit alles durch solcher
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mediatorum außspruch endlich beygelegt werden.

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Weil dann die von Heßen Caßel selbsten verlangende amnistia mitbringe,
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daß die hinc inde zugefügte schäden in vergeßenheit gestelt und einem jeden
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seine liegende güther, die er vor diesem krieg inngehabt, restituirt werden
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sollen, cumque it, quod uni parti justum est, alteri quoque iustum sit, alß
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könne man nicht sehen, warum Ihrer Fürstlichen Gnaden diß orths ein
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besonders zu machen und ratione damni dati, darüber sich die interessirte viel
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mehrers zu beschwären hetten, wenig oder viel zu bewilligen, idem item auß was
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ursachen selbige der restitution befreyet oder einig jus retentionis zu ge-
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brauchen befugt sein mögen.

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Und gleich wie ein großer underschiedt seye zwischen außwertigen cronen
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und den ständen des reichs, qui legibus imperii vivere tenentur, die sich nach
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deßen reichsconstitutionen, dem gemeinen land- und religionfrieden zu
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richten schuldig, also seye über das vorstehende frembd zu vernemen, daß
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man noch darzu die Heßen Caßelische soldatesca um ihren soldt bezahlen
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und befriedigen solle. Laße es demnach bey dem vor einem jahr in allen
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dreyen reichsräthen abgefaßten bedenckhen und deren inhalt bewenden, ihme
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aber nicht entgegen sein, daß Heßen Caßel durch einige weittere vorträgliche
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mittel und weeg zu der billichkeit vermögt werde.

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Weil dan schließlich die relation oder das protocoll über die Heßen Caße
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lische deputation bloß abgelesen worden und nicht gleich alles nach notturfft
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zu faßen gewesen, alß hielte er davor, man solle alles ad dictaturam geben,
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damit diese sach ihrer schwerwichtigkeit nach deßto beßer bedacht werden
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möge.

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Da aber in den höheren räthen auff eine deputation an die herren Kayser- liche Kayserische ,
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Frantzösische und Schwedische solte geschloßen werden, begehre er
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sich nicht davon zu separiren.

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Straßburg. Weiln er von deme, was verlesen worden, vorhero auch keine
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nachricht gehabt, alß conformire er sich ebenmäßig mit Aach, in eventum
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aber, dafern in denen höheren collegiis dafür gehalten werden solte, daß eine
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deputation an beeder königlicher cronen plenipotentiarios dahin zu machen
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seye, denen herren Caßelischen gesandten beweglich zuzusprechen, daß sie

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von ihren extremiteten abstehen und das fridenswerckh beßer befürdern
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helffen wolten, trage er kein bedencken, mit selbigen und zwar um soviel
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mehr sich zu vergleichen, weiln mit denen herren Caßelischen gesandten, in
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dem sie sich auff beeder cronen hülff verlaßen und außgestelte declarationes
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gründen, weitters nicht außzurichten seye. Wann nun jene von ihrem vor-
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haben nicht vorhin dimovirt noch ihnen causae qualitas vor augen gestelt
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werde, sehe er nicht, wie aus der sachen zu kommen seye und das fridens-
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werckh befürdert werden könne. Reservirte ihme auch im übrigen alle fernere
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notturfft.

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Nürnberg. Weiln er von dieser in consultation gestelten sach nichts ge
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wußt , als bitte er, selbige vorderist ad dictaturam zu bringen, dahin er auch
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sein votum suspendiren wolle. Dafern aber in denen höheren collegiis auff
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eine deputation geziehlet werden möchte, wolle er sich davon nicht sepa-
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riren . Daß aber auch dasjenige, was von beeden königlichen cronen in
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beeden, die Heßische satisfaction und Marpurgische successionsach betref-
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fenden puncten außgestelt worden ist, tamquam res transacta in das instru-
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mentum pacis eingeruckt werden solle, darauff seye er von seinen herren und
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oberen nicht instruirt. Stelte dabenebens zum nachdenckhen, ob nicht thun-
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lich sein wolte, daß man an die fürstliche frau landgrävin zu Caßel selbsten
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ein bewegliches erinnerungsschreiben abgehen ließe und dahin einrichtete,
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daß sie sich in angeregten beeden puncten zu möglichster beschleunigung
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des fridens auff billichere mittel und wege weisen laßen und bequemen
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wolte. Es were aber vor allen dingen, was die höhere thun werden, zu ver-
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nemen und wolte er ihme fernere erclärung und beßere gedancken erhei-
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schender der sachen nothdurfft nach auff selbigen fall reservirt und vorbe-
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halten haben.

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Lübeck. Er laße ihme zwar, daß das jenige, was aus dem protocollo verlesen
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worden, zu mehrerer nachricht ad dictaturam gegeben werde, nicht miß
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fallen . Nachdem aber nicht allein die erfahrung bezeuge, sondern auch das
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werckh vor sich selbsten an die handt gebe, daß durch dergleichen delibera-
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tiones der sachen keineswegs geholffen und der fridenszweckh zu erreichen
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stehe, halte er für rathsamer, mit dergleichen berathschlagungen und con-
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clusis sich gantz nicht aufzuhalten, sondern vielmehr dahin zu sehen, ut alia
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commodior et practicabilior via, dieses geschäfft zu accommodiren, inveniri
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possit. Weiln dann an disen beeden puncten das obstaculum pacis haffte, in
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deme sich nemlichen die herren Heßen Caßelischen auff der frembden
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cronen außgestelte resolutiones beruffen, von ihren ohnmäßigen vorschlägen
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auch im geringsten nicht weichen, noch die interessenten darein gehälen,
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sondern bey ihrer contradiction ebenermaßen beharrlich verbleiben und also
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die fridenstractaten dadurch nur schwärer gemacht werden wollen, alß hielte
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er seines wenigen ermeßens kein beßer expediens zu sein, dann durch eine
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ansehliche deputation beederseits königliche königlicher cronen herren plenipotentiarios
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anzusprechen und die difficulteten dieser sachen auffs beweglichste dahin zu

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gemuth zu führen, daß sie auch mit denen Kayserlichen darauß commu-
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niciren und sich dahin bemühen wolten, damit diese beede, dem fridens-
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negotio sehr hinderliche differenzen ad aequabiles terminos reducirt und
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allen dabey sich eräugenden difficulteten ihre abhelffliche maß bestmöglichst
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gegeben werden möchte. In mehrerer betrachtung auch bey denen herren
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Kayserlichen, sich bey dem werckh zu interponiren und mit ersprießlichen
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compositionsvorschlägen heraußzulaßen, nicht wenig stehe; wolte er vast
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dafür halten, es würde nicht ohndienlich sein, wann man auch sie per
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specialem deputationem, daß sie ihnen die sach dahin angelegen sein laßen
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möchten, die herren Caßelischen sowohl als Heßen Darmstättischen dem
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werck etwas näher zu tretten, zu disponiren und die zwischen ihnen ob-
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schwebende differenzen auff fridtliebende weege zu vermittelen. Und ob
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zwar nicht ohn, wann man beeder partheyen postulata et oblata conferiren
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und der länge nach examiniren und justificiren wolte, daß die sach vielleicht
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mit guthem bedacht accommodiret werden köndte, weiln aber nicht eben
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darauff bestehe, daß man allererst consultationes zu schädlicher derselben
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weitleuffigkeit und verzögerung des fridens darüber anstelle, hingegen die
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zeit nutzlich zu ersparen angeregter vorschlag darum nicht ohnpracticirlich
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seye, weiln herr grav von Trautmansdorff und herr grav Oxenstirn zur
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abreise starckhe minen machen, und alßdann, wann diese 2 capita legationum
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weggehen solten, nichts gewißes, als, da Gott vor behüte, die gantzliche
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ruptur dieser tractaten mit höchster der gantzen christenheit bestürtzung
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ervolgen würde. Alß were diesem malo, damit unser liebes vatterlandt Teut-
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scher nation vor endlichem undergang errettet und nicht länger in blut und
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threnen schwimmen müße, mit vorgeschlagenen deputationen oder auch
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andere beßere wege eyfferigst vorzukommen. Was aber materia proponenda
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bey angeregten deputationibus sein solle, darüber stehen der höheren ge-
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dancken zu erwarten, mit denen er sich in eum eventum conformire.

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Eßlingen per Lindau. Es seye ihme zwar auch von deme, was ad delibe-
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rationem gebracht, nichts bewußt gewesen, weiln er aber daßelbe aus ab-
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lesung der herren deputirten relation jetzund verneme und befinde, daß
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diese die Heßische satisfaction und Marpurgische successionssach betref-
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fende differenz weit außsehendt seye, durch consultationes nicht eben bey-
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gelegt , und die zeit dadurch nur vergebens angewendet werden dörffte, alß
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ließe er ihme vorgeschlagene deputationes an die herren Kayserlichen und
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beeder cronen herren plenipotentiarios wohl belieben. Es köndte aber abge-
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lesene relation vorderst ad dictaturam gegeben und, da es zur ferneren con-
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sultation ankommen solte, die nothdurfft alßdann beobachtet werden. Solten
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aber die majora dahin, daß man es bloß bey denen deputationen bewenden
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laßen wolle, gehen, begehrte er sich in istum eventum davon auch nicht zu
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separiren und stelte mit Nürnberg ebenmäßig zum nachdenckhen, ob nicht
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zugleich ein bewegliches erinnerungsschreiben an die frau landtgrävin zu
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Heßen Caßel abgelaßen werden möchte.

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1
Frankfurt . Er habe aus abgelesener relation, daß es 1. um die Caßelische
2
satisfaction und 2. die Marpurgische successionssach zu thun seye, ver-
3
nommen .

4
Was nun das erste anlange, seye er von seinen herren und oberen, das votum
5
in isto puncto zu suspendiren, expresse instruiret. Soviel aber das andere
6
betreffe, verstehe er, daß die relatio ad dictaturam gebracht werden solle,
7
worbey er es auch bewenden laße. Wolle sich ingleichen, da die höhere auff
8
einige deputationes schließen solten, damit conformiren. Die materialia,
9
welche den cronen von den deputirten vorzutragen, werden vermuthlich
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dahin gehen, nemblichen die herren Caßelischen vermittelst ihrer hoch
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gültigen interposition dahin zu disponiren, daß sie, zuvorderst aber ihre
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gnädigste fürstin und frau, mit demjenigen, was ihr von Darmstättischer
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seitten bereits offerirt, sich begnügen laßen und beede theil auf solche
14
accommodationsmittel trachten wolten, damit der allgemeine fridenszweckh
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dadurch nicht verhindert, sondern soviel möglich befürdert werden
16
möchte.

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Memmingen . Er habe auch kein eigentliche nachricht von proponirter
18
materi gehabt, seye aber, weiln die notturfft schon vorhero dabey angeführet
19
worden, ein mehrers beyzusetzen oder zu erinnern oder auch, im fall die
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höhere sich weitter herauß laßen solten, sich davon zu separiren, nicht
21
gemeint.

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Kolmar. Es seye höchlichen zu betauren, daß die an die Heßen Caßelische
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herren abgesandten abgangene deputation mit so schlechten fruchten abge-
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loffen . Wann aber die sach annoch darauff bestehe, daß die Heßen Caßeli
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schen auff der cronen außgestelten declarationibus beharren und sich davon
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nicht dimoviren laßen wollen, weren alle media zu versuchen, ob man sie
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vermittelst derselben und durch allerhand bewegliche ihnen an die hand
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gebende remonstrationes ad moderatiora consilia bringen köndte, mit ange-
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hengter dieser absonderlichen erinnerung, daß, wie Nürnberg und Lindau
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monirt, pari passu ein bewegliches remonstration- und erinnerungsschreiben
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an die frau landtgrävin zu Caßel abgelaßen werde. Erwarte im übrigen von
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abgelesener relation ohnfehlbare partgebung.

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Directorium ( Köln ). Man wiße vast nicht, was bey solchem statu, da
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kein theil dem anderen das geringste weichen, viel weniger abtretten wolle,
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zu thun. Were zwar sonsten der billichkeit nicht ohngemäß, daß in tali
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extremitatis casu derjenige theil, welcher fast bey allen in dem concept, daß
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er mit seinen postulatis zu hoch gestiegen seye, weichen solte; man laße es
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aber dahin gestelt sein, und könne underdeßen denen für guth befundenen
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deputationibus an beeder cronen herren plenipotentiarios wohl beystimmen,
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es falle allein dabey diese difficultet für, wie nemblichen solche deputationes
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werckhstellig zu machen sein werden, gestalten, wann man erstlich zu denen
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Frantzosen deputire, die Schwedischen besorglich offendirt werden dörfften

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et vice versa. Wann es aber pari passu an beede cronen geschehe, werden
2
selbige darauff sehen, zu welcher die hauptgesandtschafften deputirt seyen,
3
auff den fall nun in denen höheren collegiis berührte deputationes beliebet
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werden solten, hielte er ohnmaßgeblich davor, man hette aus mittel der
5
catholischen an die Frantzosen, an die Schwedischen aber von denen evan-
6
gelischen zu deputiren. Stelte es doch dahin.

7
Conclusum. Es solle verlesene relation per dictaturam communicirt und
8
weittere notturfft einem jeden dabey reservirt und vorbehalten, underdeßen
9
aber auch auff den fall, da die chur- und fürstliche auf eine deputation an
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beede königliche cronen oder auch an die herren Kayserlichen schließen
11
solten, stättischen theils damit verglichen werden.

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