Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
64. 47. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Juni 15 9 Uhr

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47. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Juni 15 9 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 120’–122 = Druckvorlage; Strassburg A 1144 fol. 182–
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184; Ulm A 1560 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 218–220; vgl. ferner Bremen
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2 – X. 8. m.

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Bedenken der Reichsstädte gegen die Präzedenz der Reichsritter.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Memmingen
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und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Directorium proponirte: Nachdem neulicher zeit das von der ritterschafft
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abgeordneten hin und wieder eingeschleiffte memorial zur dictatur gebracht
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und zweifelsfrey mit denen zu Münster subsistirenden stättischen abge-
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sanden communicirt worden, habe man mit deliberation deßelben so lang,
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biß von darauß nachricht einlangen möchte, was sie ihres orts für rähtlich
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dabey befinden würden, einhalten wollen. Weiln aber biß dato nichts erfolgt,
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der herr graf von Trautmansdorff hinwegtrachte und die herrn Schwedische
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die conferenz mit den herrn Franzosen anzutretten willens sein, als hette er
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diese zusammenkunfft, was bey so beschaffenen dingen zu thun, ob peri-
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culum morae anstellen und zu dem ende ein unvorgreif liches concept auf-
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sezen , auch quoad formalia bey refutation der jenigen objectionen, so im
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angeregten memorial enthalten, weitleufftigkeit zu decliniren, verbleiben
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wollen, der meinung, es werde sich das übrige bey den herrn Kayser- und
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Schwedischen beßer münd- als schrifftlich vorbringen und an hand geben
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laßen, sonsten man verschiedene memorialia hette auffsezen und übergeben
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müsen. Vor dißmal seye es darumb zu thun, daß man den aufgesezten und
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dictirten bericht examinire. Wolte demnach denselben von puncten zu
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puncten lesen und bey iedwedem still halten, damit die erinnerungen gleich

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in acht genommen und alßdann de modo exhibendi et communicationis
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geredt werden möge.

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Lübeck. Bericht zuvorderist, er hette dem herrn Weimarischen

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Georg Achaz Heber.
, als er ihme,
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daß die deputation zu hinterbringung des Lateinischen concepts von der
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evangelischen ferneren erklärung in puncto gravaminum bey Monsieur de
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la Barde gegen 10 uhr ihren fortgang haben werde, notificirt, zur antwort
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geben laßen, er habe die translation gesehen und gefunden, daß eben der
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ordo wie in dem Teutschen gehalten worden seye, wiße nicht, ob er sich bey
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überlieferung deßelben werde finden können, wolle sich vorderist berichts
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erholen und alsdann weiter vernehmen laßen. Dieweil nun dieses project
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nacher Münster geschikt und von den evangelischen daselbst commoriren-
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den herrn abgesanden den herrn Französischen eingeliefert werden solle, als
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stelle er zum nachdenken, weiln drüben res noch integra, was zu thun und
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ob nicht an die stättische daselbsten zu schreiben, daß sie sich bey über
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reichung dieses concepts nicht finden laßen, weiln, was hier bey den herrn
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Kayserlichen und Schwedischen passirt, ob morae periculum geschehen
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müsen und man mit der extradition dergestalt übereilet worden seye, daß
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das concept nicht anderst können eingerichtet werden. Es seye aber hier
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verabschiedet, falls die fürstliche nicht weichen, daß die stätte das concept
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umbschreiben und a part übergeben laßen wollten, dieses seye factum
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permanens, halte von protestationen wenig.

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Regensburg. Er seye damals, als dieses tractirt worden, im fürstenraht nicht
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gewesen, habe aber gefunden, daß das concept in dieser verkehrten ordnung
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stehe, stellts dahin, ob alle fürstliche in diese praeposteration condescendiren
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werden. Ist darauf ohne fernere umbfrag quia tempus instabat, dafür gehal-
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ten worden, es seye den herrn Weimarischen als capiti deputationis anzu-
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zeigen , ob man wohl dißeits in hoffnung gestanden seye, es würden die herrn
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fürstliche indeßen auf der stätt begehren und eingewande contradictiones,
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die ordnung geändert und solcher gestalt, wie erinnert und begehrt worden,
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eingerichtet haben. So habe man doch auß dem communicirten und trans-
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latirten exemplar ein anders und daß eben dieselbe form, wie in dem Teut-
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schen , behalten worden seye, sehen und erfahren müsen. Weiln nun den
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stätten praejudicirlich fallen wollte, sich noch ferner bey überreichung des
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concepts, so lang es in der form verbleibt, finden zu laßen, als werden
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dieselben die herrn fürstliche verhoffentlich nicht verdenken, wann sie ein
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absonderlich exemplar in ihrem nahmen übergeben, dahin sie es vor der zeit
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selbsten gestellet und daß sie es wolgeschehen laßen können, sich außdruk
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lich declariret haben. Sollte ungelegenheit darauß entstehen, würde man es
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denenjenigen beyzumeßen haben, die das werkh bißher also fovirt. Daß aber
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die stätt bey erster übergab sich befunden, seye amore concordiae und
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intuitu materialium geschehen, derentwegen sie sich annoch von ihnen nicht

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zu separiren begehrten. In formalibus aber könnten sie mit ihnen nicht einig
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sein, noch auch inskünfftig sofern conjungiren.

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Bremen. Trat indeßen ein und sagte, er hette das Lateinische concept des
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herrn Weimarischen durchgangen und gefunden, daß es in realibus mit dem
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Teutschen meistentheils einig seye, außgenommen etlich weniger wenige articul, so
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mit schlechter mühe zu ändern.

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Der Lübekhische cancellist referirte, der Weimarische herr abgesande be-
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gehrte inständig, man wollte sich bey der deputation einfinden, damit das
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concept gesambter hand überliefert werden möchte. Man könnte sich ia, wie
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bey den herrn Kayserlichen und Schwedischen geschehen, mit protestatio-
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nibus verwahren. Und weiln er seinen secretarium selbsten hernacher ge-
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schikt und das begehren wiederholen laßen, alß ist derselbe von dem herrn
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directore eben mit voriger resolution und zwar umbständlicher, warumb
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man sich solcher gestalt weiter nicht conjungiren könnte, wiederumb abge-
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fertiget und hierauf für gut angesehen worden, das concept auff die weiß,
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wie es in dißeitigen annotatis begehrt worden, außfertigen zu laßen, was
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vom herrn Bremischen angezeigt und sonsten ein und der ander noch ein-
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gerukt sehen möchte, in acht zu nehmen, und alßdann sowol hier denen
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herrn Schwedischen und Monsieur de la Barde alß zu Münster den herrn
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Kayser-, Französ- und Mainzischen

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Neben Reigersberger befand sich in Münster der kurmainzische Primargesandte Hugo Eberhardt
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Gf. Cratz von Scharffenstein, Domkustos von Mainz, Chorbischof von Trier, Domprobst von
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Worms (1654–1663 Bf. von Worms), Kämmerer des weltlichen Stadtgerichts von Mainz, ksl.
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und kurmainzischer Geheimer Rat (vgl. W. Becker S. 164 Anm. 131).
zu übergeben.

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Directorium. Fragt hierauff, ob man zum werkh selbsten schreiten, seinen
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auffsaz von puncten zu puncten abhören und bey iedem was zu erinnern,
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discursive anzeigen wolle, welches auch erfolgt, und geschehene monita
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gleich im concept selbsten in acht genommen worden. Dieweiln man aber,
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wegen abgeloffener zeit, mit dem auffsaz nicht zu end kommen können, ist es
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umb des post- und schreibtags willen dahin gestellt worden, 1. daß man
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morgendes tags continuiren und, wo es ieztmals verblieben, alß dann fort-
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fahren , 2. und der herr Memmingische

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Dr. Johann Christoph Schoerer (1585–1651), Ratsadvokat in Memmingen seit 1615, Gesandter
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der Stadt am Kongreß, vertrat auch Isny und Leutkirch sowie zusammen mit Dr. V. Heider
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Nördlingen, Ende 1647 nach der Eroberung der Stadt durch ksl. und bayerische Truppen abbe-
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rufen (J. L. Walther S. 90).
, weiln er ohne das an den herrn
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Collmarischen zu schreiben, was diß orts vorgangen, berichten und 3. zu-
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gleich die stättische zu Münster bitten wolle, daß sie sich auf begehren der
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fürstlichen, zu überraichung der ferneren erklärung nicht verstehen, sondern
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ein und ander exemplar (die ehister tagen, neben einer persöhnlichen abord-
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nung folgen werden) a part übergeben wollen, womit sich dann diese session
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geendet.

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