Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
114. 96. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 August 18 8 Uhr

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114

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96. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1647 August 18 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 405’–408 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen
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2 – X. 8. m.

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Unterhalt des Reichskammergerichts: Erlegung der versprochenen drei Kammerzieler, Judencapi-
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tation
, Erhöhung alter oder Erhebung neuer Zölle, Prozeßgelder, Sicherheit der Stadt Speyer, Beset-
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zung
vakanter Assessorenstellen, freies Geleit für Gerichtsboten. Lage Herfords. Memorial für
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Kempten.

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Anwesend: Straßburg, Bremen auf der Rheinischen, Eßlingen [per Lindau] und Memmingen auf der
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Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Es seye ohne weittläuffige erzehlung denen
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herren abgesandten, warum diese zusammenkunft angestellet, vorhin be-
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kandt , nemblichen der herren cameralen ihrer salarien und anderer sachen

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halben an gesambte stände des reichs abgelaßenes und gestriges tages per
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dictaturam communicirtes schreiben

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Schreiben vom 24. Juli/3. August 1647 ( Druck Meiern V S. 336–339 ).
in deliberation zu ziehen. Halte für ohn
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nöthig , daßelbe zu verlesen, sondern wolle vielmehr die herren abgesandten,
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daß sie sich mitt ihren gedancken darüber vernemen laßen, freundtlich
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gebetten haben.

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Bremen. Er habe angeregtes schreiben durchlesen und befunden, daß die
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herren camerales zwar die ihnen in neulichkeit offerirte 3 ziehler acceptirt,
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sich aber auch dabey beschwärt haben, daß mit erlag derselben ihre notturfft
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noch nicht allerdings ersetzet sein werde. Schlagen derwegen neben der
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Judencapitation (derethalben sie an Ihre Kayserliche Majestät zu schreiben
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und, ob selbige ad effectum gebracht werden möchte, zu versuchen erbietig)
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noch andere mittel vor und geben zu bedenckhen, ob nicht, wie vor zeitten
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geschehen, ein neuer reichszoll auffzusetzen oder anderer stände zöll ohnver-
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vermerckhter weiß zu steigern sein möchten. Über welche vorgeschlagene ex-
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pedientia er zwar in specie nicht instruirt, zumahln es solche sachen, davon
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biß dato nie nichts vorkommen seye, gleichwohl in genere deßen gewiß, daß
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seine herren und oberen ratione teloniorum dahin, daß entweder ein neuer
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reichszoll angestelt oder anderer stände zöll ersteigert werden, nicht schla-
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gen werden, weiln es 1. res odiosae, 2. das Römische reich ohne das damit
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überhäufft, die commercia 3. mehreres dadurch beschwärt, 4. große miß
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bräuch daraus entstehen und denen ständen, welche gern ihre zöll erhöhet
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sehen, der weg dadurch gebahnt, hingegen der justiti und denen herren
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cameralibus wenig damitt gedienet sein würde. Demnach were denen herren
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cameralibus die antwortt ohngefehrlich dahin zu ertheilen, man hette in
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bewilligung der 2 ziehler soviel, als bey jetzigen schwären kriegsläufften und
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zeitten immer möglich gewesen, gethan. Was aber übrige expedientia an-
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lange , wolte man künfftiger zeitt darauff, daß einiger mangel diß orths nicht
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erscheine, bedacht sein, möchten also so lang in ruhe zu stehen und, sich zu
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gedulden, gebetten sein.

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Eßlingen per Lindau. Es hette mit deme, daß die herren camerales die 3
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ziehler acceptirt, insoweitt, wann sie erlegt werden köndten, seine richtig-
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keit , werde were ihnen auch, daß sie in puncto der Judencapitation bey Ihrer
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Kayserlichen Majestät selbsten, weiln es sonsten damit anstehen dörffte,
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erinnerung einwenden mögen, wohl zuzugeben und die verhoffende gewüh
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rige resolution zu gönnen. Was sie aber auff den fall der insufficienz mit auff-
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richtung eines neuen reichszolls oder erhöhung anderer zölle noch weitter
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vorschlagen, seyen solche sachen, darauff vermuthlich niemandt instruirt
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sein werde. Und weiln er befinde, daß man über die Steigerung der zölle
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hiebevor geclagt, würde solches, wann es jetzundt bewilliget werden solte,
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gantz contrari scheinen und wider sich selbsten lauffen. Conformire sich also
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auch mit Bremen.

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Memmingen . Laße es bey hiebevoriger seiner meinung, daß seine herren
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und oberen dißfalls, was ihnen nur möglich, zu thun nicht ermanglen
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werden. Wegen übriger vorschläg aber bey den majoribus verbleiben.

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Herr Director . Er habe zu gewinnung der zeitt seine gedanckhen in forma
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conclusi zu papyr gebracht, stelle zu der herren abgesandten belieben, ob sie,
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was sie dabey zu erinnern haben möchten, ohnbeschwert eröffnen wolten.
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Weiln nun das verlesene concept von denenselben ohne einige erinnerung
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beliebt und für angewandte mühe und befürderung des geschäffts danckh
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gesaget worden, alß volgt hiebey deßelben innhalt.

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Conclusum. Auff die von dem hochlöblichen Kayserlichen und des heyligen
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Römischen reichs cammergericht zu Speyer wegen ohnfehlbarer erlegung
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der zu underhaltung deßelben auff umstehende Franckhforter herbstmeß ver-
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willigten termin sub dato des 24. Julii nächsthin begehrte notification- und
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erinnerungsschreiben, kann man vorderst ohnangeregt nicht laßen, daß,
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gleichwie an seitten der erbaren frey- und reichsstätte auß kundtbarem
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derenselben ohnvermögen bey jetzigen höchstbedaurlichen läufften und aller
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orthen darnider liegenden commercien einige verwilligung zu dreyen ter-
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minen niemahlen geschehen, sondern derenselben verschiedenlich gethane
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hochdringliche erinnerungen wegen underblibener sonsten gewohnlicher
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re- et correlation in abgelaßenem antworttschreiben allerdings beyseitt ge-
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setzt und übergangen worden, also auch vormahls eingewandte contradictio
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wohl hiernechst, wann es zum zahlen ankombt, erhohlet werden dörffte,
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zum fall vermittelst würcklicher ein- und abstellung der auff dem Rhein biß
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her verübter arresten und repressalien deren ohnentbärlichen commercien
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kein mehrere securitet und freyheit gegeben und denen erbaren stätten
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sowohl als den höheren ständen schleunige justitia administriret werden
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solte. Nächst diesem, die von wohlermeltem cammergericht begehrte notifi
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cations- und erinnerungsschreiben concernirend, were zwar wohl zu wün
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schen , daß der anerbottene beytrag gegen dem ptennigmeister

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Gemeint ist Hubert Bleimann.
ohne einige
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exception und fehler werckhstellig gemacht werden köndte. Nachdem aber
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die verwilligung in consideration jetzigen der stände zustandes anderst nicht
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denn cum expressa conditione possibilitatis geschehen, selbige auch sowohl
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durch anwesende der stände gesandtschafften als vermittelst des an ihre zu
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Speyer habende procuratores dem 21. Julii nechsthin deretwegen insonder-
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heit ergangenen cameralischen decrets aller orthen zu genügen bereits notifi-
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cirt , bey denen ohnvermöglichen aber auch die allerschärffste und beweg-
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lichste erinnerungsschreiben von keinem effect sein würden, alß wolte man der
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ohnvorgreifflichen meinung sein, daß dieselben noch zur zeitt wohl auf sich
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verbleiben und die herren camerales deretwegen zu ruhe gewisen werden
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köndten.

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Was fürs ander, die von denen herren cameralibus neben der Judencapitation

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vorgeschlagene extraordinari mittel anlangt, will sich, was von anordtnung
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eines neuen reichszolls oder Steigerung der im reich hin und wider bereits
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auffgerichteten zöll und accisen gemeldet ist, der zeit umb soviel weniger
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practiciren laßen, weiln menniglich bekandt, daß der zöll im reich vorhin
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soviel, daß darüber nicht allein die commercia, sondern auch der höheren
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stände cammergefäll in merckhlichen abgang und schmälerung gerathen und
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man eben der ursachen halben, wie solchem ohngemach zu remediren und
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die nach und nach ohnzimlicher weiß eingeschlichene neue zöll zusambt der
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alten ohnbefuegten erhöhung abzustellen und dagegen die dadurch eußerst
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beschwärdte commercia sowohl alß dahero rührende der höheren stände
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intraden, in vorigen flor zu bringen, in vollem werck begriffen seye.

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Auff übrige in angeregtem, deß heyligen reichs deputirten nach Franckhfort
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überschickhtem guthachten enthaltene expedientia will man sich 3., wann ver-
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mittelst gewohnlicher dictatur oder in andere weg, vorderst communication
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davon geschehen seind wirdt, der gebuhr nicht weniger vernemen, biß
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dorthin aber zustehendes votum eingestelt sein laßen.

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Und weiln 4. die herren camerales dafür halten, daß um angeführter ursach
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willen vormahls erregtes medium sportularum et poenae temere litigantium
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aut revisionem petentium sich der zeitt nicht introduciren und einführen
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laßen, sondern ein mehreres nachdenckhen requiriren wolle, alß läßt man es
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ebener gestalt dahin gestelt sein und haltet dafür, daß sich zu anderer mehr
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bequemerer zeitt mit beßerem effect davon judiciren und etwas gewißes
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deretwegen statuiren laßen werde.

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Der angewandten depositorum halben kann man sich 5. mit beeder höherer
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collegiorum gefallenden guthachten deßto leichter conformiren, weiln, ob
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die erbaren stätt sich dabey sonderlich interessirt befinden, ohnbekandt.

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In puncto petitae securitatis will man 6., die stättischen theils toties quoties
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eröffnete bedenckhen anhero repetirt und daselbst beschehene vorschläge in
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das werckh zue richten, auch in namen der höchstbedrängten statt Speyer zum
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fleißigsten gebetten haben.

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Die erforderte ersetzung vacirender assessoratstellen wirdt sich 7. mit ver-
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mehrung der intraden und einkommen von selbsten ergeben und leichtlich
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effectuiren laßen. Was schließlich und zum 8. die im postscripto geclagte ver-
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werffung der cameralischen päß betrifft und anlangt, weiln selbige nicht
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allein der ertheilten Frantzösischen salva guardi e diametro zuwider, sondern
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auch zu abbruch der stände jurium und herbringen in consequentiam gereichet,
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alß haltet man eine ohnumbgängliche nothwendigkeit zu sein, daß solche
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neuerliche begegnus denen königlichen Frantzösischen herren plenipotenti-
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ariis zu Münster per deputatos auß allen dreyen reichscollegiis clagendt vor-
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gebracht und, daß sie zu abstellung derselben zulängliche vorsehung gehöriger
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orthen fürderlichst thun wolten, beweglichst zuzusprechen sein werde.

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Nächst diesem, ist von dem herrn Directore incidenter bericht geschehen,
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daß die statt Herforth für die ihro von dem erbaren stätt collegio an herrn

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general Königsmarck

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Hans Christoph Graf von Königsmarck (1600–1663), 1620 Rittmeister in ksl. Dienst, 1626
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Major in schwedischem Dienst, 1632 Oberstleutnant, 1640 Generalmajor, 1644 Generalleutnant,
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1646 General der Kavallerie und Gouverneur der Stifter Bremen und Verden (G. Hesekiel :
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Nachrichten zur Geschichte des Geschlechts der Grafen Königsmarck. 1854; ADB XVI
S. 528–530 ; SMK IV S. 392; APK 13908–13912; S. Stolpe S. 18f, 23; APW [ II C 2 S. 85 Anm. 2 ] ; APW [ II C 3 S. 344 Anm. 7 ] ).
jüngsthin ertheilte intercessionales

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Das hier erwähnte Schreiben steht wohl im Zusammenhang mit dem Feldzug Königsmarcks im
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westfälischen Raum, in dem die Festung Fürstenau erobert (A. Schröder : Geschichte der Stadt
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Fürstenau. 1951), die Vereinigung mit dem hessischen Generalmajor Rabenhaupt (vgl. ADB
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XXVII S. 85–7 zur Belagerung von Warendorf und anderer Plätze vollzogen und die Ausein-
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andersetzung mit der ksl. Armee unter Lamboy vorbereitet wurde (vgl. Meiern IV S. 691 , 743).
per literas ge-
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danckht , zu allen dancknemigen bezeigungen sich hinwiderumb anerbotten
3
und alles fleißes gebetten habe, sich ihrer, da etwas, so sie in particulari con-
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cernirte , vorfallen solte, noch ferners mitt gleichmäßigem eiffer anzunem-
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men und sie ohnbeschwärt zu berichten, was für eine antwortt von Königs
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marck einkommen möchte.

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Schließlichen referirten der herr Bremische und Memmingische abge-
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sandte , welcher gestalt sie am vergangenen sontag das von dem herrn Eß
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lingischen bey einem erbaren stätt collegio eingebrachtes und löbliche statt
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Kempten betreffendes memorial dem Churmaintzischen abgesandten, herrn
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Dr. Krebßen, bestes fleißes recommendirt und von demselben, daß er es sei-
12
nen herren collegis zu Münster ehist communiciren und sowohl ad publicam
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dictaturam als gewohnliche reichsconsultation befürdern wolte, guthe ver
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tröstung bekommen hetten.

Dokumente