Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
318. Nassau, Auersperg, Krane und Volmar an Ferdinand III Lengerich 1644 Juli 12

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–/ 318 /–

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Nassau, Auersperg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


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Lengerich 1644 Juli 12

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 47a, Konv. B fol. 250–256’, 258–259’, 261–263’ = Druck-
5
vorlage
– Konzept: ebenda Fasz. 92 III nr. 326 b fol. 55–63 – Kopie: ebenda Fasz. 92
6
III nr. 328 fol. 68–81’; KrA Fasz. 152 fol. 373–384’.

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Abreisedrohung der schwedischen und französischen Gesandten. Schwedische Beschwerden über kaiser-
8
liche
Soldateska. Vergleichsvorschlag der Vermittler wegen der Vollmachten. Französisches Memo-
9
rial
über ihre Vollmacht. Konferenz der Kaiserlichen und der Spanischen in Lengerich: Zuziehung
10
Dänemarks zu den Verhandlungen, französische Abänderungswünsche der kaiserlichen Vollmacht,
11
Unterschrift der französischen Vollmacht, Übergabe der beiderseitigen Propositionen, Translation
12
der Osnabrücker Verhandlungen nach Münster, Vergleich einer neuen Vollmacht.

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Ewer Römisch Kayßerlichen Mayestät haben wier, graff von Naßaw undt
14
Volmar, in unserer jüngsten, vom 8. dieß auß Münster abgangener aller-
15
unterthänigsten relation nit allein 5 unterschiedtliche puncten, worieber
16
unß deroselben allergnädigste resolution mit ehistem wurde vonnöhten sein,
17
sondern auch dabey noch weiter angedeütet, daß wier darvon deroselben
18
Kayserlichen zue Oßnabrüg, wie zumahln den Spannischen gesandten zu
19
Münster communication gethan undt unß mit denselben, an einem loco
20
intermedio zusammenzukommen undt von dieser materia zue berahtschla-
21
gen , verglichen hetten.

22
Nun haben sich die herrn mediatores noch an ermelten tag nach abgefer-
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tigter post zu unß verfügt undt unß vorgehalten, wie daß ihnen von den
24
Französischen gesandten wehre angezeigt worden, eß hette sich newlich
25
der Schwedische gesandte Salvius bey seinem alhiersein starkh erklagt, sie,
26
Schwedische, hetten sich numehr ein guete lange zeit in Oßnabrüg vergeb-
27
lichen auffgehalten undt von den Kayßerlichen gesandten nit so viel erhalten
28
können, daß sie sich zu auffweisung ihrer habenden vollmachten verstehen
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theten. Unterdeßen wehre gleichwohl der orth selbst melancolisch, undt
30
hetten sie auch daselbst so volkommene sicherheit nicht, daß sie ohne gefahr
31
auß der stadt einigen spaziergang vornehmen möchten, seitemahln des
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inhabers des erzstiffts Brehmen kriegsvolkh gar leicht biß an dieselbe gegendt
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streiffen undt anschläge auff sie machen könten. Dahero ihnen auch nicht
34
gelegen sein würde, sich der enden länger sämbtlich auffzuhalten, sondern
35
entschloßen wehren, zwar einen auß ihnen in Oßnabrüg zu laßen, in übrigen
36
aber sich nach Hamburg zu begeben undt gleichwohl daselbst zuzuwarten,
37
wann eß den Kayserischen dermahlen gelegen sein werde, mit auffweisung
38
der vollmachten fürzugehen. Dieße resolution undt meinung nun müsten
39
sie, die Franzosen, auch beyfallen, dieweilen ihnen alhier gleichmeßiger

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aufhalt bejegnen thue undt ganz wieder beeder cronen reputation und
2
hochheit laufen thete, ihre vornehmbste ministros mit verlust der kösten
3
undt der zeit an diesen örttern ferner vergebentlich auffwarten zu laßen.
4
Wo also der sachen nit anderst geholfen, würden sie benöhtigt sein, sich
5
auch zum abreisen fertig zu machen undt wenigist einer unter ihnen seinen
6
abzug zu nehmen. Sie seint alzeit erbietig gewesen wie noch, ihre volmacht,
7
soweit es der vernunfft gemeeß sein könte, zu verbeßern, wann allein
8
solches von den Kayserischen ebenmäßig geschehen undt zu Oßnabrüg die
9
extraditio vollnzogen würde. Wann aber solches die Kayserischen nicht
10
thuen wolten, hetten sie keine uhrsach, länger zuzuwarten, sondern wolten
11
mitsambt den Schweden an die reichsdeputation zu Frankfurth schreiben
12
undt derselben die uhrsachen, warumben sie zu dieser resolution wehren
13
bewegt worden, vor augen zu stellen.

14
Alß sie, mediatores, nun hierauf geandtwortet, daß sie biß daher von unß
15
nit vermerken könten, wier dieses werkh, die vollmachten betreffendt, in
16
einige weitleüftigkeit zu ziehen gedächten, dann wier ja noch jungstens
17
unsere einwendungen wieder ihr, der Franzosen, vollmacht ganz beschei-
18
dentlich undt schlechterdingen durch ein kurzes memorial wiederhohlt
19
hetten, ihnen würde solches abreisen gar nit wohl, sondern in ansehung,
20
ihre plenipotenz außdrükenlich dahingestelt, daß einer ohne den andern in
21
diesem friedenswerkh fortzufahren nit bemächtigt, dahin aufgenommen
22
werden, daß sie diesen congressum mit der that selbst zu brechen undt zu
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zertrennen begehrten, hetten sie endtlich ihr mainung ebenmeßig durch
24
ein kurzes memorial dergestalt eröffnet, daß sie sich erbietig gemacht, wann
25
die aufweisung der vollmachten zu Oßnabrüg würde erfolgt sein undt die
26
Kayserische und Spannische gleichergestaldt, waß in ihrer vollmacht
27
ermanglet, ersezen theten, auch an ihren orth solche emendation zu
28
erstatten.

29
Dieses wurde unß also durch den herrn nuncium vorgetragen. Dehme folgte
30
aber alßbaldt der Venetianische bottschaffter, reassumirte diesen vortrag
31
mit mehrerer außführung undt sagte neben anderm, der Salvius hette sich
32
sonderlich erklagt, obwohl er undt der Oxenstirn unlängst den Kayserlichen
33
gesandten zu Oßnabrug schrifftlich zu verstehen geben , waßgestalt durch
34
die Kayserliche soldatesca etliche thatenhandlungen unterstanden worden,
35
so dem praeliminaraccord zuwieder, so wehren sie doch hierüber biß dato
36
keiner andtwortt gewürdiget worden, welches sie nicht unbillig zum
37
höchsten zu empfinden hetten. Den Heßischen deputatis wehre newlich ihrem
38
nach Caßel mit einem vidimirten exemplar Kayserlichen salvi conductus
39
abgefertigten botten das obgehabte paquet brief von der Kayserlichen be-
40
sazung zu Wefelsburg

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Wewelsburg (Kr. Büren) im Hochstift Paderborn.
abgenommen und gleichwohl hernach wiederumb
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zugestelt worden. Dem monsieur Servient hette newlichst einer von adell

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des landes einen seiner diener, so mit allerhandt kuchelspeisen nach Münster
2
abgereist, unterwegs, ungeacht vorgezeigten paßzeddels, auf offener straßen
3
angetastet undt ihme die pistolen an kopf gesezt, wo der auch sich nit vor
4
mein, grafens von Naßaw, diener außgeben, dörfft er wohl seines lebens
5
nit sicher gewest sein.

6
Diesem allem nach sezten beede herrn mediatores den schluß ihrer redt
7
dahin, sie hetten nun diesem werkh mit allem fleiß nachgedacht, ob doch
8
nit einig mittel zu finden, daß die handlungen in einigen fortgang möchten
9
gebracht werden können; begehrten demnach von unß zu vernehmen, ob
10
wier so viel authoritet und gewalts hetten, daß wier unß durch ihr vermit-
11
lung einer gewißen minuta oder formula der vollmachten, wie die von ein
12
undt andern intereßirten theils gesandten zu erstatten de communi consensu
13
vergleichen möchten, also undt dergestaldt, daß ein solche verglichene
14
formula innerhalb einer bestimmenten gewißen zeit von allerseits princi-
15
palen confirmirt undt die newen vollmachten darnach außgefertigt undt
16
eingeschickt werden möchten, welche formb dann auch künfftig zu Oßna-
17
brüg zu beobachten und selbige vollmachten ein- und anderntheils darnach
18
außzufertigen wehren; inzwischen aber hette die extraditio daselbst gleich-
19
wohl noch ferners in suspenso zu verbleiben. Sobalt sie nun solche erclärung
20
von unß haben köndten, wolten sie die Franzosen ebenmeßig umb ihre
21
erclärung anlangen undt alsogleich ein concept vergreiffen und, wie man
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sich darüber vergleichen möcht, handlung pflegen.

23
Hierauf hat der Venetianische bottschaffter das Französische memorial selbst
24
verlesen undt folgents unß nochmaln absonderlich zu lesen, doch mit dem
25
fürworth, daß ers allein auß gueter wohlmeinung, nit aber in formb einer
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veranlaßeten communication thete, weiln unser memorial den Franzosen
27
auch nit wehre übergeben worden, zugestelt. Deßen inhalt ist nun kürzlich
28
dahin gerichtet: Im eingang sagten sie, eß wehre männiglich bewust, daß
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ihre vollmacht dergestalt ausgefertigt worden, daß darwieder mit fueg
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einiger mangel nit köndte eingewendet werden, wie sie dann solches den
31
herrn mediatorn zum öfftern erwiesen hetten undt noch ferrer einen jeden
32
der billigkeit liebhabenden zu erweisen getraweten. Deßen ungeacht, nach-
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dehm sie vernehmen müsten, alß wolte darwieder an seiten der Kayserischen
34
einige ungelegenheit angezogen werden, derentwegen man zue weitteren
35
friedenshandlungen nit solte fürschreitten mögen, so seyen sie an ihren orth
36
iederzeit willig und bereit gewesen wie noch, alles daßjehnige zu thuen
37
und zu laisten, waß zu beförderung dieses hochnohtwendigen werkhs
38
immer dienstlich sein möchte; wolten sich demnach erbohten haben, ihre
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vollmacht so weit, alß es der vernunfft gemees zu sein erachtet werden
40
könte, zu verbeßern, doch dergestaldt, daß offtbedeütermaßen die ausliefe-
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rung der vollmachten zu Oßnabrug forderist auch vorgenommen und zu-
42
mahln an seiten der Kayserischen, waß in ihrer vollmacht mangelbahr
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erfunden, gleichergestaldt verbeßert werden; und wolten sie an ihrem orth
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sich gern einer gewißen formb de communi consensu vergleichen, auch

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darüber innerhalb einer bestimbden zeit von ihrem könig die ratification
2
undt neue umbgefertigtes diploma mandati einbringen.

3
Wier haben auf diese angehörte proposition nach genommenem kurzen
4
bedacht den herrn mediatorn förderist umb die beschehene communication
5
undt darbey erscheinende sorgfältigkeit gebührenden dankh gesagt, im
6
übrigen aber geandtworttet, daß unß obgelegen wehr, unß in unseren
7
instructionibus zu ersehen, zumahln mit Ewer Kayserlichen Mayestät Oßna-
8
bruggischen gesandten hiervon unterredt zu halten, gleichwohl darbey
9
nit unterlaßen zu erinnern, daß weder die Schweden noch die Franzosen
10
einige rechtmeßige uhrsach nit hetten, sich der verzögerung halber gegen
11
unß oder unsern collegis zu erklagen, allermaßen schon zu mehrmahln
12
mit umbständen wehre angezeigt worden; so seyen auch die vom gegen-
13
theil angezogene verfahrungen solcher wichtigkeit nit, daß sie darob so
14
hoch sich beklagen solten, dann sonderlich die Schwedisch auff ihr an
15
die Kayserliche gesandten zu Oßnabrüg geschehene schriftliche antung
16
wehre zwar nit in schrifften, doch mündtlich, wie eß damit beschaffen,
17
beandtwortet worden; wier an unserm orth würden nit unterlaßen, bey der
18
Kayserlichen soldatesca allen dergleichen ungelegenheiten bestes fleißes
19
fürzukommen.

20
Dem allen nach haben wier, von Ewer Kayserlichen Mayestät zu den
21
Münsterischen auch Oßnabrüggischen tractaten verordtnete, sambt den
22
Spanischen gesandten unß auff gestrigen montag, den 11. dieß, alhier zu
23
Lengeringen in der graffschafft Decklenburg zusambengethan undt nit allein
24
diesen nehst hieob gesezten newen vorschlag der mediatorn, sondern auch
25
die in unser vorgehenden relation angezogene puncten nach nohtturfft
26
berahtschlaget undt darauffhin Ewer Kayßerlichen Mayestät in einem undt
27
anderm unsere gehorsambist unmaßgebliche bedenken und guetachten, wie
28
hernach folgt, sambtlich zu überschreiben unßerer schuldigkeit zu sein
29
ermeßen.

30
Undt sovil erstens anlangt, daß, wann die Französische und Schwedische
31
gesandten die parola von sich geben theten, die königliche würde zu Denne-
32
markh alß ein interessirte partey, nit aber alß interpositorn bey diesen uni-
33
versalfriedenshandlungen auch zuzulaßen, alßdann die extradition der voll-
34
machten zu Oßnabrug ohne weittern auffhalt vorgenomben werden solte,
35
obwohl durch den leztern vorschlag der mediatorn dieser frag nit mehr
36
vonnöhten zu sein scheinet, so haben wier doch in eventum, selbige noch-
37
maln auf die bahn gebracht werden möchte, nicht vor thuenlich erachten
38
können, daß man darin in einigerley weiß oder weg einzuwilligen haben
39
solten, seitemahln eß das ansehen, alß wann man den könig in Dennemarkh
40
maaß undt ordtnung vorschreiben wolt, in waß qualitet er den friedens-
41
handlungen beyzuwohnen, undt der gegentheil hierauß wohl anlaß nehmen
42
würdt, Ewer Kayserliche Mayestät selbst gegen ihme unguetlich anzugeben,
43
alß wolten sie selbst sein interposition ausschlagen und ihme zu einer partey
44
machen helffen, da man noch nit wißen kan, waß hierunter sein will undt

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meinung sein möchte. Undt da man eß gleich bey den gegentheil so weit
2
bringen solt, daß die beyziehung seiner königlichen würde ohne unter-
3
schiedt , wie eß dern alß interpositorn oder alß partey belieben thet, zu
4
verstehen, so wehre iedoch auch dieses nit anzunehmen, weiln man in sorgen
5
stehen muß, daß sie vielmehr sich zu absonderlichen tractaten mit Schweden
6
vermittelst der Französischen und Holländischen interposition alß sich
7
weiters dieser universalfriedenshandlung anzunehmen, verstehen möchten.
8
Bey der andern frag, da die Franzosen für einen mangel anziehen, daß in
9
Ewer Kayserlichen Mayestät unß gegebenen vollmacht die worth „ con-
10
foederatis et adhaerentibus“ allein im eingang narrative gesezt, folgents aber
11
außgelaßen undt die begewaltigung alleine auff unßere mit den Französi-
12
schen plenipotentiarien führende handtlung gerichtet seyen, finden wier
13
sehr bedenklich, die von ihnen begehrte verenderung undt extension ein-
14
zuwilligen , seitemahln unsers ermeßens eß bey der praeliminarhandlung und
15
crafft derselben für solche sonderlich dem heyligen Römischen reich anver-
16
wandte confoederatos et adhaerentes von Ewer Kayserlichen Mayestät
17
ertheilten paßbriefen die meinung nit gehabt, daß sie darumben sich mit
18
den Franzosen für ein gesambte parthey wieder Ewer Mayestät darstellen
19
undt in solcher formb mit ihnen tractirt werden solten, sondern daß sie
20
gleichwohl bey den congressibus erscheinen undt pro interesse ad tractan-
21
dum admittirt werden mögen; undt hielten demnach darfür, daß man dieser
22
extension, soweit immer müglich, sich enthalten, und, wo ie anders die
23
Franzosen nit darvon abweichen wolten, doch Ewer Kayserlichen Mayestät
24
viel rahtsamber sein solte, unß für solche tractaten mit der cron Frankreich
25
adhaerentes und confoederirten, sonderlich, die reichstände seint, mit einer
26
absonderlichen vollmacht zu versehen.

27
Waß dan drittens anlangt, daß die Franzößische vollmacht allein unter des
28
königs tittul undt nahmen ohne anderwärtige subscription der königlichen
29
vormundtschafft außgefertiget, weiln wier auß unterschiedtlichen discursen
30
der herrn mediatorn verspüren, daß die Franzosen von solchem stylo nit
31
abweichen, sondern sich dahin beziehen werden, daß es ein communis
32
observantia sey und in allen mit außwertigen ständen in Italia, Hollandt,
33
Engelandt und anderswo führenden pactis, contractibus, legationibus der-
34
gestaldt gehalten, von Ewer Mayestät selbst die ratificatio praeliminarium
35
undt die salvi conductus in gleichmeßiger formb angenomben worden, so
36
erachten wier, daß, wann man sich mit ihnen einer newen vollmacht ver-
37
gleichen thuet, man auch inständig darauff dringen soll, daß die nit nur
38
unter des königs titul und nahmen, wie anvor ratificirt undt außgefertiget,
39
sondern auch, zumahlen alsogleich des parlaments ratification damit ein-
40
gebracht werden solle, wo dießes aber bey außfertigung dieser ernewerten
41
vollmacht nit zu erhalten, daß doch in alleweg sie cavirt und versehen wer-
42
den , daß die friedenshandlung, wann die entlich zum beschluß kombt, auch
43
zugleich von den parlament undt der königlichen vormundtschafft, alß der
44
königin undt dann ihro assistirenden rähten, dem herzogen von Orleans,

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1
princen von Condé

41
Heinrich II. von Bourbon, Prinz von Condé, Hg. von Enghien (1588–1646).
undt cardinal Mazarini ratificiert undt unterschriebn
2
werden sollen. Dann eß dienet die gleich anfangs undt bey umbfertigung
3
des gewalts begehrende ratification des parlaments neben andern auch dahin,
4
daß man hierdurch etwaß gueten willen bey dem parlament gewinnen mag,
5
wann selbiges wahrnimbt, daß Ewer Kayserliche Mayestät deßelben aucto-
6
ritet in acht halten undt nit übergangen haben wollen. Eß haben auch die
7
Franzosen sich dieser parlamentischen ratification soviel weniger zu ent-
8
schütten , weil sogar die vom verstorbenen könig hinterlaßene vormundts-
9
disposition selbst durch daß parlament ratificirt und solennisirt werden
10
müsten. Hochnohtwendig aber ists, die uhrsachen, dieweil wier vernehmen,
11
daß die Franzosen insgemein vor ein maximam halten, waß durch die waffen
12
gewonnen, anderst nit, dann für solche güter, welche der cron incorporirt
13
sein sollen, zu schäzen sein, consequenter auch ohne des parlaments, alß
14
durch welches die status regni repraesentirt werden, consens nicht wieder-
15
umb denn vorigen possessorn restituirt werden können, weil man solche
16
restitution pro alia natione honorum regni erachten thet

42
Vgl. dazu APW [ I 1 nr. 12 S. 161–189 ] sowie F. Dickmann , Richelieu.
.

17
Da eß nun zum vierdten zum anfang der haubttractaten selbst komben solt,
18
da befinden wier, vor allen dingen dahin zu sehen sein, in maßen unß auch
19
unsere instructiones dahin weisen thuen, daß förderist allein die praeten-
20
siones , so den statum der feindtlichen cronen selbst berühren thun, in
21
handlung gebracht undt daraufhin unsere proposition, die wurde nun
22
absonderlich oder auff den von den mediatorn beschehenen vorschlag zu-
23
gleich undt zu einer zeit neben des gegentheils ihnen, mediatorn, übergeben,
24
in terminis meris generalibus auff den Regenspurgischen frieden undt
25
deßelben beobachtung gerichtet werden sollen.

26
Betreffendt zum 5. die translation der Schwedischen tractaten nach Münster,
27
da ist zwar von den mediatorn hievon noch nichts proponirt worden; eß will
28
aber iedoch das ansehen haben, daß die gegentheil damit umgehen thuen,
29
undt scheint gleichwohl, daß ein solches in mehr weg nit zu wiederfechten
30
wehre, dann hierdurch wurde man sich Ewer Kayserlichen Mayestät hoff
31
umb etwas mehrers annähern, die verlängerung undt weitleüfftigkeit bey
32
den expeditionibus mit hin- undt wiederschicken vermeiden; die von zwey-
33
erley verschiedene orth erforderte deputationes und mehrere unkosten
34
wurden abgeschnitten und eingezogen; man hett sich weniger anfangs bey
35
den protestirenden, weiln in Münster alles eyferig chatholisch ist, zu befah-
36
ren; die geheimbnuß der canzleyexpeditionen würde leichter zu behaubten
37
sein, undt in summa, die hoffnung wehr, daß man viel ehender zu einen
38
völligen friedensschluß gelangen kunte. Sodann würden die Schweden be-
39
nötigt werden, Oßnabrug wieder zu besezen; weil sie aber derzeit mit
40
gnungsamben völkern nit versehen, würde man desto beßere gelegenheit

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1
haben, diesen plaz wiederumb in Ewer Mayestät undt des reichs gehorsamb
2
zu bringen. Hingegen ist aber auch zu bedenken, daß diese translation ohne
3
des königs in Dennemarkh vorwißen undt miteinwilligen nit wohl würde
4
verstattet werden können, sonderlich da er etwan, sich der interposition
5
uf einige weiß oder weg wiederumb zu unterfangen, vorhabens sein solte.
6
Nit weniger stehet zu befahren, wann die Schweden zu Münster für ihren
7
hoffstadt ein religionsexercitium, wie nit zue zweiffelen, einführen wolten,
8
daß unterm schein, den gottesdienst zu besuchen, die protestirende reichs-
9
ständt desto mehrern anlaß hetten, ihre heimbliche conventicula undt prac-
10
tiquen mit denselben zu halten undt anzustifften. Das vornehmbste bedenken
11
aber bestehet in dehme, daß Schweden solche translation auß dieser beson-
12
deren ursach suchen thuet, damit man umb soviel mehr veranlast werde,
13
sich in handlung des friedens mit Schweden ebenmeßig der Venetianischen
14
interposition zu gebrauchen, welches wier aber auß vielen uhrsachen Ewer
15
Kayserlichen Mayestät nit einrahten können: Dann erstlich, wie unschwer
16
zu erachten, daß ein hochlöblich churfürstliches collegium hierzu eben-
17
meßig nit gerne verstehen werden, |:so hat man sich zum anderen in puncto
18
religionis, unnd was das Schwedische interesse anlangt, gegen dieser repu-
19
blica einigen vortheils nit zu getrösten, weil die allzeit die ragion di stato
20
der religion vorzuziehen pflegt unnd in causis status gegen unnd wider
21
Ewer Kayserlichen Mayestät, dero hochlöblichen hauß und das Römische
22
reich eben die maximas füehren thuet, welche die feindtliche cronen ihnen
23
selbst auch fürgesezt haben. Es würdt drittens fast die summa aller dieser
24
friedenshandlungen, weil die zum mehreren theill mit dem interesse der
25
protestierenden reichsstende oder auch anderen außwerttigen uncatholi-
26
schen potentaten und republicis vermischt seindt, allein bey dem Vene-
27
dischen pottschaffter, welcher ohne das sein affection mehr auf die gegen-
28
seithen scheinen last, stehen, unnd der herr nuncius apostolicus, alß der
29
mit den sachen, so die widrige religionspartheyen berüehren thuet, weder
30
directe noch indirecte nichts zu thuen haben will, mit seiner mediation, ob
31
er gleich solte Ewer Kayserlichen Mayestät interesse gerne befürdert sehen,
32
schlechte auctoritet haben auch wenig fruchten mögen:|.

33
Daß aber Ewer Kayßerliche Mayestät aus diesen undt andern dergleichen
34
ursachen die Venetianische interposition per expreßum außschlagen solten,
35
hat auch nit geringe bedenken auf sich, dahero unsers erachtens vieleicht
36
ein mittel sein möchte, daß Ewer Kayserliche Mayestät auff den fall, ie solche
37
translation solte ins werkh gerichtet werden, bey Dennemarkh unterbawen
38
ließen, damit von daselbsther die erklärung erfolgte, wie eß sein königliche
39
würde nit verstatten könten, daß in denn friedenstractaten zwischen Ewer
40
Kayserlichen Mayestät undt Schweden einige andere mediation zugelaßen
41
werde, dann solches ihnen, alß die dieß officium hievor mit allerseits inter-
42
eßirten gueten belieben getragen, deßen aber ungutlich wehren entsagt
43
worden, zu nit geringem defect undt verkleinerung gerahten wolte, sondern
44
daß sein königliche würde zu vermeidung solcher consequenz vor das

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1
beßere achten, daß solche tractatus ohne einige formbliche interposition,
2
allein durch tertias personas geführt werden solten, welchenfalls von Ewer
3
Kayserlichen Mayestät dann sich gegen der republica desto leichter zu ent-
4
schuldigen undt der unglimpf oder unwillen, so dieselb faßen möcht, auff
5
den könig zu beruhen haben würde. Seiner königlichen würde wehr hiebey
6
auch einzubilden, daß diese republica, wo sie durch solche mittlung auch
7
einen zutrit zu den Dennemarkischen handlungen contra Schweden gewin-
8
nen solt, wegen der commercien vermutlich sich mehr an die Holländische
9
interesse, so die wegen der schiffarten in die Ostsee haben, henken undt den
10
Dennemarkhischen nit wenig zuwieder, hingegen aber der cron Schweden,
11
alß welche allem ansehen nach auch mit der zeit einen statum popularem
12
oder wenigist aristocraticum zu formiren gedenken, mehr beyfällig sein
13
würde. Eß seint aber die Spanische bey diesen puncten simpliciter der
14
mainung, daß in solche translation nit allein auß diesen erzehlten ursachen,
15
sondern auch darumben nit einzuwilligen, weil |:der nuncius apostolicus
16
bey solcher beschaffenheit viel operationes ratione religionis machen möchte,
17
derentwegen man mit Schweden und denen protestierenden desto weniger
18
zu einem schluß unnd frieden gelangen khönte, wie dergleichen anno 1630
19
zu Regenspurg auch geschehen

40
Vgl. K. Repgen , Papst, Kaiser und Reich 1 S. 191ff., 2 nr. 15–26 sowie Briefe und Akten ,
41
N. F. II 5.
. Sodan, das auch der Venedische abgesanter,
20
wan er schon nit zu der mediation admittiert, nur soviel desto mehr aller-
21
handt böse officia uf der gegenseithen zu practicieren gelegenheit haben
22
wurde, da dann auch sonderlich zu bedenckhen were, das man der republica
23
zu Venedig ministris die occasion nit an handt geben laß, das sie ihnen
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dieiehenige geschäffte, welche die mit dem hochlöblichen hauß Österreich
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in controversie stehenden reichsstende betreffen, zu viel einbilden:|.

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Waß also die von denen mediatorn an unß gesezte frag undt vorschlag
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von vergleichung einer neuen gewaltsformb anlangt, da haben wier keines-
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weges rahtsamb finden mögen, daß wier unß deßen entschuldigen, diesen
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modum außschlagen undt vörderist auff erhohlung weitern befelchs be-
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ziehen solten, in betrachtung, solches von denen mediatorn ganz ungleich
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außgedeütet werden und Ewer Kayserlichen Mayestät soviel mehr die
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unguetliche zulag auffwachsen möchte, alß begehrte man ihrerseits die
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sachen auff den langen banckh zu spielen; undt demnach dafür gehalten,
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daß wier crafft deßen, waß Ewer Kayserliche Mayestät unß von verbeßerung
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der vollmachten in der haubtinstruction vom 15. Julii anno 1643 eventua-
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liter undt dann in specie die anizt befundene mängel betreffendt, in dero
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gnädigsten resolutionibus vom 10. und 17. Maii auch 15. Junii nechsthin
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gnädigist anbefohlen, gnungsamb instruirt undt bevolmächtigt sein, von
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solcher vergleichung einer gemeinen formb der plenipotenzen auff ratifica-

[p. 535] [scan. 565]


1
tion zu handeln, unß auch deßen gegen den mediatorn, soviel die Münste-
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rische handlung anlangt, zu erbieten, zwar aber dabey, daß solche formb
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auch künfftig zu Oßnabrug observirt undt derselben gemeeß die pleni-
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potenzen gegeneinander auffgezeigt werden möchten, unß in einige ver-
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bindtligkeit nit zu erclären, sondern eß allein dahin zu sezen haben solten,
6
daß verhoffentlich Ewer Kayserliche Mayestät, wann eß künfftig zu auff-
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weisung der vollmachten zu Oßnabrug kommen soll, ihro nit werden ent-
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gegen sein laßen, die vollmacht der ihrigen auch auff die zu Münster ver-
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glichene formb zu richten. Eß solle aber dieß unser erbieten dergestalt undt
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mit dieser verwarnung geschehen, ob wier zwar unsere vollmacht also
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eingericht und verfast zu sein wüsten, daß daran einiger defect mit billig-
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keit nit könte desiderirt werden, zumahln die herrn mediatores selbst hievor
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gegen unß andeütung gethan, von den Franzosen vernommen zu haben,
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daß sie wieder solch unsere vollmacht nichts einzuwenden hetten, so wolten
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wier unß doch diesorts in causa communi von dem gethanen vorschlag
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nicht sündern undt gern ein solche newe formulam mandati vergleichen
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helffen, doch daß unß in substantialibus kein veränderung zugemuhtet
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werden solle.

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Wann nun hierauff die vergleichung eines concepts vor die handt genom-
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men , so werden wier unß demjehnigen, waß Ewer Mayestät gnädigste
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befelch außweißen thuen, gemeeß zu erzeigen undt wegen ein- undt anderer-
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seits fürfallender streitigen meinungen ieweils, wann eß die nohtturfft
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erfordert, zu einhohlung mehreren befelchs gnungsambe zeit zu gewinnen
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haben. So wirdet man auch inzwischen des königs in Dennemarkh endtliche
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erklärung vernehmen undt dehnen zu Oßnabrug in puncto extraditionis
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auch andern anhengenden difficulteten abhelffen mögen. Welches alles wir
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also mit den Spanischen gesandten conferirt, sie auch durchaus ihnen, außer,
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waß hieoben wegen der transaction vermerkt würdet, belieben laßen.

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