Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
53. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Dezember 19

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Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


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Osnabrück 1647 Dezember 19

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 99–99’, 130–130’ = Druckvorlage – Kopie:
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ebenda fol. 131–131’, 138; KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII
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nr. 1902fol. 250–250’.

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Übergabe von Art. I–V *KEIPO5* an die schwedischen und protestantischen Gesandten
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(1647 XII 17), Warten auf Erklärung der katholischen Reichsstände zu den übrigen Arti-
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keln ; Hauptverhandlungshindernis: kurkölnischer Tauschplan, diesbezügliche Aussichtslosig-
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keit . Entschädigung für Kurbrandenburg und Braunschweig-Lüneburg; Zurückstellung der
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Verhandlungen über Vollzug und Sicherung des Friedens.

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Auf die Weisung vom 4. Dezember 1647 (Nr. 25).

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12–29 Und – soll] Fehlt in der Kopie KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.
Und nachdem wir in
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unßer negstvorgehender relation

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Vom 16. Dezember 1647 ( [ Nr. 48 ] ).
allerunderthenigst angedeutet, daß wir
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die nach erhaltenem guttachten der catholischen

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Teil 1 des zweiten kath. Ga. s,s.l. praes. 1647 Dezember 13 ( [ Nr. 48 Beilage A ] ).
revidirte temperamen-
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ten

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Ksl. Textvorschlag für Art. I–V *KEIPO5* ,s.l. praes. 1647 Dezember 16 ( [ Nr. 48 Beilage B ] ).
noch selbigen tags vorderist nochmahlen denselben dürch daß Chur-
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mayntzische directorium vorlesen laßen und darauffhin den Schwe-
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dischen und protestirenden, die tractatus zu reassumirn, haben zustellen
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wöllen, also geruhen Ewer Kayserliche Mayestätt auß beyligender conti-
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nuatione protocolli littera A und dan mit littera B vermerckter copey der
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verfasten temperamenten allergnädigst anzuhörn, welchergestalt solches
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alles vollenzogen und waß dabey so von den Schwedischen alß protesti-
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renden eingewendet und hinc inde replicirt worden.

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Dieweil es dan sich ansehen last, daß die Schweden ohne zuvor auch
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wegen der ubrigen puncten erhaltene erclehrung der catholischen in kein
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handtlung tretten werden, also hat sich der Churmayntzische director

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Direktor des CC war der kurmainzische Kanzler Raigersperger. Zur Organisation des CC
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vgl. Wolff , 71–76.

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erbotten, die derentwegen verfaste resolution noch gestern in pleno
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catholicorum ablesen zu laßen und unß darauff einzuhändigen, damit
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wir alßdan ein gantzes machen und die handtlung in gang richten mögen,
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gestalten es auch ahn unßern fleiß nit ermanglen soll.

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Die gröste difficultet erscheint bey der alternativa mit diesem stifft Oßna-
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brück , da ihr fürstliche gnaden, der herr bischoff, noch immerzu der mei-
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nung bleibt, es solten die vier Schaumburgischen ambter von der Caß-
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lischen satisfaction zurückgezogen und mit denselben eine außwechße-
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lung gegen den stifft Minden oder wenigst gegen der alternativa auff

[p. 190] [scan. 284]


1
Oßnabrück getroffen werden können. Wir befinden aber die sachen
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2 weder] Korrigiert aus dem Konzept; in der Druckvorlage wieder.
weder bey denen interessirten partheien noch sönst in dem standt, daß
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man sich einigen fruchtbarlichen erfolgs zu getrösten, wiewoll wir, seiner
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fürstlichen gnaden umb soviel ein contento zu geben, nochmahl nit er-
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manglen wöllen, einen versuch zu thuen.

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Sonsten befindet sich in Ewer Kayserlicher Mayestätt ietzigen resolutio-
7
nibus

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Ga. des GR ,s.l. 1647 Dezember 1, 2, 4 ( [ Beilage [1] zu Nr. 25 ] ).

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7 wegen der Churbrandenburgischen] Fehlt in der Kopie KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.
wegen der Churbrandenburgischen unnd Braunßchweigischen
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aequivalentz

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Art. X und XII KEIPO4A (Text: Meiern IV, 581 zweiter Absatz bzw. 584 zweiter Ab-
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satz ).
gar nichtz adnotirt, daher die intention sein wirdt, daß es
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allerdings dabey sein verbleibens haben soll.

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Im ubrigen erwahrten wir gehorsamst, warzu Ewer Kayserlicher Maye-
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stät vertröstete allergnädigste instruction

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Gemeint ist die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ), die am 25. Dezember
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1647 in Osnabrück eintraf.
unß ferner weisen werde, und
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solle auch der punctus restitutionis biß dahin in suspenso gehalten wer-
13
den

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Entsprechend wurde von den ksl. Ges. in Art. de Helvetiis und Art. VI–XVI *KEIPO5*
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([praes. Osnabrück 1647 Dezember 22], [ Nr. 56 Beilage B[.1] ] ) eine Verweisklausel einge-
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richtet
: De reliquis ad assecurationem, executionemque pacis pertinentibus, in progressu
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tractatus suo tempore et loco, quae monitu necessaria erunt, proferentur (Text hier:
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Meiern IV, 832 vorletzter Absatz).
.


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Beilage A-B zu Nr. 53


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Beilage A zu Nr. 53

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Protokoll,s.l. 1647 Dezember 16, 17, 18. Kopie: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 100–105;
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ebenda fol. 132–137

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Weitere Kopie: RK FrA Fasz. 91 IIIfol. 160–165’.
– Druck: APW III C 2, 920 Z. 29 – 924 Z. 6.

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16. Dezember 1647. Die kaiserlichen Gesandten übergeben den kaiserlichen Textvorschlag
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für Art. I–V *KEIPO5* an Raigersperger, der ihn am gleichen Nachmittag im CC pro-
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poniert . Dort stimmt die Mehrheit der katholischen Reichsstände (darunter alle Kurfürsten)
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der Übergabe des kaiserlichen Textvorschlags an die Schweden mit geringen Änderungen zu.

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17. Dezember 1647. Übergabe von Art. I–V *KEIPO5* an die schwedischen Gesandten.
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Die Kaiserlichen verneinen die Nachfrage der Schweden, ob die übrigen Artikel des Frie-
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densentwurfs unverändert stehen bleiben sollen, betonen jedoch die besondere Wichtigkeit
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der Regelungen über die Amnestie und das Reichsreligionsrecht. Die schwedischen Gesand-
26
ten wollen nur über die gesamten Kompromißvorschläge verhandeln, jedoch seie ihnen aus
27
der Korrespondenz bekannt, daß der Kaiser selbst und viele katholische Reichsstände es beim
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KEIPO4A verbleiben lassen wollten; auch lägen ihnen die den Katholischen übergebenen
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Kompromißvorschläge der kaiserlichen Gesandten vor, woraus sie ersehen könnte, daß nur
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noch wenige Punkte strittig seien.

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Die Kaiserlichen erkennen die den Schweden offenbar vorliegende Fassung der den Katho-
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lischen übergebenen Kompromißvorschläge nicht als authentisch an. Darüber hinaus gingen
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die zahlreichen Änderungswünsche nicht auf ihren, sondern auf den Wunsch der katho-

[p. 191] [scan. 285]


1
lischen Reichsstände zurück. Wenn alle katholischen Reichsstände in den KEIPO4A einwil-
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ligen wollten, wären die Verhandlungen schnell beendet; derartiges hätten sie bis dato jedoch
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nicht vernommen. Hoffen auf die Verhandlungsbereitschaft der schwedischen Gesandten.

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Anschließend Übergabe von Art. I–V *KEIPO5* an die protestantischen Reichsstände und
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Appell an deren Verhandlungsbereitschaft. Diese antworten durch Dr. Leuber, sie hätten
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gehofft, die Kaiserlichen hätten sich lediglich zu den noch offenen Punkten geäußert, und
7
kritisieren die Neuverhandlung des gesamten Friedensinstruments. Wollen die übergebene
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Schrift trotzdem durchsehen.

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18. Dezember 1647. Die kaiserlichen Gesandten berichten einer Deputation der katholischen
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Reichsstände über die gestrigen Konferenzen, verbunden mit der dringenden Bitte, die rest-
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lichen Punkte schnellstmöglich zu beraten. Beschwerde über die Kenntnis der schwedischen
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Gesandten von den übergebenen kaiserlichen Kompromißvorschlägen und der einschlägigen
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Korrespondenz; Hinweis auf die daraus resultierende schlechte Verhandlungssituation. Die
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Katholischen versprechen zügige Abhandlung der verbliebenen Artikel.

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Beilage B zu Nr. 53

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Art. I–V *KEIPO5* (lat.)

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Lemma (nach Meiern ): Circa amnestiam ex parte catholicorum tum etiam quorundam
29
Augustanae confessionis statuum sequentes correctiones desiderantur. – Zur Bezeichnung
30
s. [ Nr. 29 Anm. 245 ] .
,s.l. [praes. 1647 Dezember 17]. Kopie: RK FrA Fasz. 53b (1647
17
XII)fol. 81–86

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Mit falscher Datierung (fol. 81): 16. Decembris 1647.
; GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 3 nr. 10

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Weitere Kopie: RK FrA Fasz. 96 VIfol. 122–126’.
– Konzept: GehStReg
18
Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 3 nr. 10

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In dieser Überlieferung sind mehrere Exemplare der verschiedenen Entwicklungsstufen der
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ksl. Korrekturvorschläge zusammen- und teils ineinandergelegt; daher die doppelte Nen-
35
nung dieser Überlieferung. – Den Grundtext der hier angegebenen Konzept-Überlieferung
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bilden die ksl., dem CC vorgelegten Korrekturvorschläge zu Art. I–XV *KEIPO4B* (Nr.
37
[ 22 Beilage [1] ] ). Bei den Art. I–V sind am Rand die Korrekturen hin zu *KEIPO5* ver-
38
merkt ; ab § „de Helvetiis“ steht nur noch der reine Grundtext der Korrekturvorschläge.
– Druck: Meiern IV, 821–825

39
Zum Inhalt von Art. V *KEIPO5* vgl. Schneider , 385 Anm. 304. Die Beschreibung
40
wird dort allerdings fälschlicherweise auf das zweite kath. Ga. bezogen, da Schneider
41
den *KEIPO5* mit diesem verwechselt.
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