Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
85. Trauttmansdorff, Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 Januar 8

6
–/ 85 / [ 120 ]

7

Trauttmansdorff, Lamberg und Krane an Ferdinand III.


8
Osnabrück 1646 Januar 8

9
Kopie: Giessen 206 nr. 224 S. 1291–1293.

10
Modalitäten der Ausgabe der schwedischen Replik. Forderungen Hessen-Kassels.

11
Nachdem ich, der graf von Trautmansdorf, am 5. erfahren habe, daß die
12
Repliken der Kronen nicht schriftlich ausgegeben werden sollen, habe ich
13
noch selbigen abend den Churmaynzischen abgesanden von solchen schluß
14
überbringen und dieselbe ersuchen laßen, weiln man in etwas anstunden, ob
15
dergleichen mündliche conferenz anzunehmen oder aber ferners an die
16
Schwedischen zu sezen sey, damit sie ihre replicam schriftlich ausgeben
17
mögten und man dann vornehmlich auf die churfürstlichen, um sich bey
18
denselben in dergleichen vorfälligkeiten guten raths zu erhohlen, verwiesen
19
worden, daß sie, Churmaynzische, sich wollen belieben laßen, mit denen
20
Churbrandenburgischen daraus zu communiciren, sich eins gesamten gutt-
21
achtens zu vergleichen und uns zur Hand zu gehen. Worzu sich dieselben
22
willig erbothen. Hinweis auf Beilage [ 1 ]. Demnach denn darauf gestern die
23
mündliche conferenz in meinem, des grafen Trautmanssdorf, losement
24
ihren vortgang erreicht und alles, was dabey von denen Schwedischen

33
Im Text irrtümlich: Churbrandenburgischen.
vor-
25
gelauffen , von beederseits secretarien dergestalt fleyßig protocolliret wor-
26
den , daß in effectu zwischen der mündlichen und schrifftlichen communica-
27
tion kein unterschied. So ist man in arbeit begriffen, selbiges protocoll zu
28
mundiren, hat aber, wegen weitläufftigkeit, bey heutiger ordinari nicht expe-
29
diret werden mögen, soll also zum nechsten gehorsamst eingeschickt wer-
30
den . Immittelst haben wir hierbey in antecessum hinzulegen sollen, was die
31
Heßen Caßelischen ihrer praetension halben für ein memorial durch die
32
Schwedischen bey selbiger conferenz übergeben laßen.

[p. 121] [scan. 169]


1
Beilagen


2
[1] Extractus protocolli, s. l. 1646 Januar 5 und 6. Kopie: Giessen 206 nr. 222 S. 1282–
3
1289.

4
Veneris, 5. Januarii 1646, bin ich, Krane, von ihrer excellenz, herrn grafen von Traut-
5
mannsdorf , meinem gnädigen herrn, zu denen Churmaynzischen geschickt worden um
6
anzufragen, ob man sich mit den mündlichen Repliken zufrieden geben solle. Wurden
7
derhalben die Churmaynzischen von den Kayserlichen herrn abgesanden freundlich
8
ersucht, daß sich mögten belieben laßen, mit denen Churbrandenburgischen daraus zu
9
communiciern, sich mit denselben eines guttachtens zu vergleichen und denen
10
Kayserlichen gesanden damit zue hand zu gehen. Moguntini offerunt se promptos.

11
Samstag, 6. Januarii, bin ich zu den Churmaynzischen gangen, um zu vernehmen, was
12
sich die churfürstlichen auf mein gestrigs anbringen werden erklähren wollen.
13
Moguntini respondent, daß […] doch endlich der graf von Wittgenstein erinnert,
14
daß Oxenstierna, entgegen seiner früheren Meinung, nun wolle, daß die Repliken nicht
15
schriftlich herausgegeben werden. Nach Wittgensteins Bericht hat es auch den
16
Anschein, als wollten die Schweden morgen den Vorschlag machen, zu den mündlichen
17
Konferenzen einen Ausschuß der Reichsstände zuzuziehen. Brandenburg unterstützt
18
diesen Plan.

19
Nach Wittgensteins Ausführungen ist dann communi concluso für rathsamer zu seyn
20
erachtet worden, die mündliche conferenz nicht auszuschlagen, sondern anzunehmen
21
und wegen schrifftlicher edition der replica gegen die Schweden nichts zu erinnern,
22
weiln nichts gewißers zu gewarten, als dann die Schwedischen bey also gemachten
23
schluß unbeweglich bestehen und sich im gerinsten nicht ändern werden. […]. Jedoch
24
könnte bey der mündlichen conferenz ausbedingt werden, daß man sich versehen wolle,
25
dafern es etwa die notturft erfordern mögte, dasjenige, was die Schwedischen gesanden
26
mündlich anbringen, auch schrifftlich zu haben, daß dieselbe alsdann der schrifftlichen
27
communication halben kein bedenken machen werden.

28
Eodem circa 7. vesperi, in der finstern nacht, schicken die Churmaynzischen zu mir,
29
Cranen, und laßen mir anzeigen, daß die Churbrandenburgischen gleich iezo zu ihnen
30
geschickt und zu wißen begehrt, was sich die herrn Kayserlichen abgesanden über den
31
vorschlag wegen admission des reichsausschußes bey denen mündlichen conferenzien
32
vernehmen laßen. Der Oxenstern sey heute nachmittag bey ihnen, Brandenburgischen,
33
gewest und verlange nach einer erklährung. Sie, Churmaynzischen, begehrten, berichtet
34
zu werden, was sie denen Churbrandenburgischen zur antwort zu geben. Habe es
35
aufgenommen, bey hochgedachter ihrer excellenz, herrn grafen von Trautmannsdorf,
36
mich bescheids zu erhohlen et responsum ex mandato suae excellentiae, es hätten sich
37
die Schwedischen herren abgesanden bey ihro zur visita angemeldet; die würden sie
38
furlaßen und mit denselben alleine conferiren, hernach aber denen churfürstlichen von
39
deme, was bey solcher conferenz furkommen wurde, communication thun laßen.

40
[2] [Des furstlichen Haußes Hessen-Cassell absonderliche Gravamina und postulata]
41
fehlen.

42
[ Kopie: RK , FrA Fasz. 48c fol. 164–165’, 178–179 = Druckvorlage; Ebenda Fasz.
43
48c fol. 172–174; TA, Ka. 110 unfol. (2 mal); KHA , A IV Bd. 1628/55 unfol.;
44
Ebenda Bd. 1628/57 unfol. – Druck: Meiern II S. 161–163. ]

51
Die hessen-kasselischen Forderungen liegen in einer früheren und einer späteren Fassung
52
vor; sie weichen nur stellenweise in den Formulierungen voneinander ab.

45
[Hessen-Kassel fordert die unbegrenzte Generalamnestie und Restitution von 1618 ab;
46
eine Spezialversicherung für Hessen-Kassel; kaiserliche Anerkennung des Primogenitur-
47
rechts und aller Sukzessionsverträge, mit Ausnahme derer mit Landgraf Georg, an die
48
man sich nicht mehr gebunden fühlt. Als Ersatz für seine Kriegskosten und die erlitte-
49
nen Schäden will Hessen-Kassel alle Eroberungen bis zur Erstattung der Kosten
50
behalten.]

Documents