Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
106. 88. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 Mai 4 8 Uhr

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88. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1647 Mai 4 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 366–368’ = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen
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2 – X. 8. m.

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Kurmainzisches Drängen auf ein Conclusum in der Frage der jura statuum.

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Anwesend: Straßburg, Frankfurt, Dortmund, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg,
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Rothenburg [per Nürnberg] und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director referirt: Es habe gestriges tags der Churmaintzische abge-
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sandte herr Dr. Krebs zweymahl zu ihme geschickt und dasjenige, weßen
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man sich an seitten der erbaren stätt, über denen jüngsthin zur consultation
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außgestelten puncten, entschloßen haben möchte, begehren laßen. Weiln
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aber dazumahl kein conclusum gefaßt worden seye, habe er auch keines von
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sich stellen können. Gleichwohl aber, zu verhüttung eines oder des anderen
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praejudicii dise entschuldigung loco conclusi überschicket, daß sich die stät
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tische herren abgesandten dazumahl in völliger anzahl nicht beysammen
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gefunden und deßwegen die anwesende proponirte, der stände jura concerni-
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rende schwärwichtige puncta materialiter anzugreiffen, bedencken getragen
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hetten, mit angehängtem erbieten, daßelbe, sobaldt das collegium ergäntzt
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sein werde, zu thun . Dieweil nun nicht zu zweifflen, er werde noch mehr
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darumb ansuchen laßen, alß habe er zu dem ende dise zusammenkunfft
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angestellt, damit man von dem werck selbsten reden und dem Churmaintzi-
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schen directorio auff begehren mit einem concluso begegnen möchte. Soviel
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er sonsten nachricht habe, seyen in dem fürstenrath dreyerley meinungen
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gefallen, etliche haben bey disen, die gravamina politica et jura statuum con-
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cernirenden pässen, der herren Kayserlichen auffsatz, andere aber der herren
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Schwedischen project, doch mit gewißen temperamentis, zu beharren ver-
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meint , die dritten aber dafür gehalten, daß man des außgangs der zwischen
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beeden tractirenden partheyen obschwebenden conferenzen und wie weit sie
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das werck in denselben bringen möchten, erwartten solle. Was nun auch diß
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orths dabey zu thun sein wolle, stehe zu der herren abgesandten belieben, die
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sich ohnbeschwärdt darüber vernemen laßen köndten.

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Frankfurt sagt: Er habe in fernerer erwegung so viel befunden, daß sachen
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von großer importanz darunder begriffen seyen, welche theils Ihre Kayser-
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liche Majestät, theils das churfürstliche collegium, theils aber auch, und zwar
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die meisten, gesambte stände des reichs touchiren. Nun seye er dahin instru-
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irt , sich zu verwahren, daß er nichts zu praejudiz der höheren collegiorum
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votire oder verhandle, sondern seine consilia und absehen soviel möglich da-
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hin dirigire, damit es bey den constitutionibus imperii und dem alten herkom-
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men sein verbleibens haben möge. Weiln man nun erinnere, daß in solchen
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wichtigen geschäfften auff die höhere zu sehen, jederzeit herkommens ge-
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wesen seye, alß gehe deme zuvolch seine meinung dahin, weiln im fürsten
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rath per majora geschloßen worden, daß man sich materialiter noch zur zeit
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nicht außlaßen, sondern, wie weit es in denen zwischen denen herren Kay-
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serlichen und Schwedischen obschwebenden tractaten selbsten gebracht und
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resolvirt werden möchte, erwartten solle. Man köndte ihnen dißorths auch
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adstipuliren und die herren Schwedischen, zu mahlen materia tractandi sehr
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kützlich und weitreichend seye, das eiß vorhero brechen laßen. Wann man

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aber sich bey einem und anderem puncten außzulaßen für rathsam befinden
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solte, laße er es zwar dahin gestelt sein; halte aber dafür, es werde gar
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glimpfflich geschehen müßen.

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Regensburg. Er habe neulicher zeit gedacht, daß er über seine instruction
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sich nicht vernemen laßen köndte; hielte also nochmahlen dafür, man
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hette etlich wenig tag zu wartten und zu sehen, wie angeregte conferenzen
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ablauffen werden, underdeßen aber und so lang mit denen herren fürstlichen
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sich zu vergleichen, wolte sich aber auch, wann man itzt oder ein anderes-
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mahl materialiter von der sachen zu reden lust hette, eventualiter mit denen
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majoribus gerne conformiren. Sonsten haben die stätt wohl zu sehen zuzusehen , daß sie
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ihnen ihre jura und angelegenheiten nicht noch schwärer machen.

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Dortmund. Weiln er vorgehende vernünfftige vota dahin verstanden, daß
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man bey disen, die höhere collegia mehreren theils betreffenden sachen,
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wohin selbige incliniren werden, erwartten solte, alß laße man billich die
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consultation biß dahin eingestelt verbleiben. Wolle sich also mit den obge-
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dachten votis gerne vergleichen.

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Nürnberg. Er habe jüngsthin bereits dafür gehalten, man habe nicht ursach,
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in solchen pässen, welche das churfürstliche collegium und jura eligendi Im-
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peratorem concerniren, sich so frühezeitig vor denen herren fürstlichen
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heraußzulaßen. Seye auch noch der meinung. Und weiln zu besorgen, es
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möchten die herren fürstlichen zimlich hart gehen, were guth, wann man
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vorhero von ihren meinungen etwas nachricht erlangen köndte. Wolte man
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aber je sich materialiter bey disem werck vernemen laßen, köndte eine
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sonderung derjenigen puncten, welche die erbaren stätt allein concerniren
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und denen, welche die höhere stände zugleich angehen, gemacht und von
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denenselben die generalia allein vorgenommen werden. Alß da seindt die
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ergäntzung der reichsmatricul, foedera, laudabiles consuetudines, imme-
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dietates der stätt Eger, Erfurth und Oßnabruckh

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Diesen und einigen anderen Mediatstädten (Magdeburg, Stralsund, Münster, Minden), die sich
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z. T. weitgehend von landesherrlicher Bevormundung gelöst hatten, fehlte zur tatsächlichen Reichs-
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unmittelbarkeit nur noch die Aufnahme in die Reichsmatrikel sowie Sitz und Stimme in der reichs
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städtischen Kurie (zu Eger Strassburg AA 1141 fol. 35–49’; zu Erfurt Meiern II
S. 26–57 , weitere Denkschriften sowie Schreiben an Dr. Markus Otto vom 28. Oktober 1646 und
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16. März 1647 in Strassburg AA 1141 fol. 2–34’; zu Osnabrück Meiern II S. 169 ff,
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III S. 680ff, VI S. 208ff, weitere Bedenken und Schreiben an Dr. Markus Otto in Strassburg
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AA 1141 fol. 96–149’; Literatur bei F. Dickmann S. 570).
, taxae sportularum, patri
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monialgüther und andere dergleichen.

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Bremen. Er seye zwar bey abhörung der proposition nicht gewesen, ver-
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mercke aber auß abgelegten votis so viel, daß es umb die frag, ob man sich
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über denen neulich a dictatura communicirten der herren Kayserlichen
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monitis materialiter außlaßen und deliberiren solle, zu thun seye. Was nun
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dise frag betreffe, seye er mit vorstimmenden votis insoweit einig, daß man,
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was in superioribus collegiis für guth angesehen werden möchte, erwartten

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solle. Wann man aber die nachricht hette, daß die herren fürstlichen materia-
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lia vor die handt genommen, hielte er für nothwendig, daß auch stättischen
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theils davon deliberiret würdte.

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Rothenburg per Nürnberg. Weiln er verstanden, daß in disem löblichen
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collegio jüngsthin für guth angesehen worden seye, sich bey mehr ange-
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regten puncten materialiter ehe nicht außzulaßen, biß vor von der herren fürst
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lichen meinungen publica authoritate nachricht eingelangt seye, alß laße er es
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auch bey selbigem concluso desto lieber bewenden, weiln die sachen an und
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für sich selbsten also qualificirt, daß man der höheren gutachten darüber
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billich zu erwartten, sonsten auch die deliberation von schlechtem effect sein
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dörffte. Zu deme seye jederzeit styli gewesen, in solchen weit außsehenden
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sachen der höheren stände sentiment zu erwartten und desto behutsamer zu
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gehen. So habe auch der evangelischen schluß, daß die herren Schwedischen
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angefangene tractaten mit denen herren Kayserlichen continuiren sollen, in
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neulichkeit dahin geziehlet. Seye also res nicht mehr integra, sondern müße
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bey solchem der evangelischen concluso sein verbleibens haben. Und ob-
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wohln die herren catholici sich darob beschwären möchten, were ihnen
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doch, daß vor disem dergleichen sachen mehr vorgeloffen seyen, zu remon-
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striren . Indeßen aber dem Churmaintzischen directorio anzuzeigen, daß
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man, wie der herren Kayserlichen und Schwedischen pflegende conferenzen
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abgeloffen sein möchten, noch zur zeit keine nachricht erhalten hette.
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Sonsten seye er wohl geneigt, sich über eines und anderes, was die stätt in
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specie concernire, eventualiter vernemen zu laßen. Wolte daneben gebet-
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ten haben, der herren Altenburgischen bey diser sachen gethane monita
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ohnbeschwärt zur handt zu bringen.

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Memmingen sagt: Weiln es sachen von großer wichtigkeit und die herren
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fürstliche sich noch nicht darüber außgelaßen, habe man sich nicht zu über
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eilen , er auch keinen expressen bevelch, wie er sich bey dem werck verhal-
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ten solle. Deßwegen er sich dann mit denen majoribus conformiren wolle.

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Herr Director. Er habe dise zusammenkunft angestelt, nicht so sehr von
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den außgestelten puncten materialiter zu reden, alß zu vernemen, mit was
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für einer resolution dem Churmaintzischen directorio auff ferner anmelden
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zu begegnen sein möchte. Bevorab nachdem er bereits so viel nachricht
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erlangt, daß wegen jüngsthin ad deliberandum vorgestelter puncten
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zwischen denen herren Kayserlichen und Schwedischen verschiedene confe-
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renzen underdeßen indeßen gepflogen worden seyen, und die herren Kayserlichen
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sich durch einen anderwertigen auffsatz etwas gelinder haben vernemen
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laßen und die herren fürstlichen bey so beschaffenen sachen, sich darüber
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ferner außzulaßen, biß dato eingestelt. Würdte sonsten eines, ohne das
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andere zu berühren, sich nicht wohl thun laßen. Daneben aber eine ver-
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gebene arbeit sein, von solchen dingen lang zu consultiren, welche bereits
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erörtert seindt und ihre consistenz erlangt haben. Er wolle sich vielmehr

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bemühen, nicht allein das Altenburgische votum, sondern auch das Münste
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rische conclusum und was seidthero in mündlichen conferenzen abgehandelt
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worden, zur handt zu bringen, damit man alßdann die sachen desto beßer
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ansehen und die nothdurfft dabey beobachten könne.

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Conclusum. Es hetten anwesende der erbaren frey- und reichsstätte räthe,
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bottschaften und gesandten nicht ermangelt, über die am verwichenen frey-
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tag zur consultation vorgestelte puncten sich materialiter außzulaßen, wo
8
nicht die nachricht eingelangt were, daß deretwegen zwischen denen herren
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Kayserlichen und königlichen Schwedischen plenipotentiariis verschiedene
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conferenzen in deßen gepflogen worden seyen.

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Wann dann keineswegs zu zweiffeln, es werden obschwebende differentien
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zum guthen theil und dergestalt gehoben sein, daß weitterer consultation
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darüber nicht vonnöthen, alß hatt man, vergebliche bemühung zu ersparen,
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für nicht ohndienlich angesehen, fernerer communication vorhero zu er-
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wartten , und sodann erst die weittere gebühr dabey in acht zu nemen.

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