Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
290. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Linz 1645 November 13

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Ferdinand III. an Nassau und Volmar


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Linz 1645 November 13

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Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 18 [ praes. 1645 November 29 ] = Druckvorlage –
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nicht bebändigte Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 47b fol. 217–217’; 222–222’. Kanzleiver-
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merk
: ist aus befehl ihr K. M. alhie pliben – Konzept: ebenda Fasz. 47b fol. 218–220 –
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Kopie: ebenda Fasz. 92 VI nr. 921a fol. 512–514’; Giessen 206 nr. 173 S. 1068–1075 –
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Druck: Gärtner VI nr. 152 S. 699–704.

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Rüge der Verhandlungen in der pfälzischen Sache und der achten Kur. Titulatur für Longue-
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ville . Vorschlag Contarinis auf gleichzeitige Bekanntgabe aller französischen Forderungen gut-
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geheißen . Admissio exclusorum. Marburger Successionsstreit. Anfrage der Vermittler nach
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den Grenzen der Verhandlungsbereitschaft der Kaiserlichen.

[p. 571] [scan. 599]


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Wir haben ewere gehorsamiste relationes vom 24. undt 27. Octobris iüngst-
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hin zu recht empfangen, sonderlich aber unß gehorsamist referiren lassen,
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waß ihr zwar nur pro memoria den mediatoribus auch schrifftlich zuege-
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stelt

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Am 26. Oktober 1645 hatten die Gesandten den Vermittlern ein Memorial circa causam
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Palatinianum et satisfactionem praetensam Gallorum jedoch nur zu ihrer Information
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überreicht. Das Konzept desselben findet sich in RK , FrA Fasz. 92 VI nr. 868 fol. 340–
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343; eine Abschrift wurde wahrscheinlich mit nr. 268 an den Kaiserbof gesandt. Ferdinand III.
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teilte am 13. November Trauttmansdorff ( Ausfertigung: Trauttmansdorff-Archiv ,
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Z 3 N 44 – Konzept: RK , FrA Fasz. 50c fol. 58–59 ) das Memorial wie auch nr. 265 und
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nr. 268 mit.
, undt können euch hierauff nit verhalten, daß wir solches ungern
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vernommen, nit allein daß solches ohne allen unseren befehl sowohl mündt-
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alß schrifftlich dergestalt erfolgt, sondern auch daß wir hierauff allerhandt
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inconvenienzien künfftig noch zu besorgen haben, dan geschweigendt, daß
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darin die gebüehrende churfürstliche praedicata des churfürsten von Bayrn
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liebden übergangen undt der pfalzgraff ein expalatinus, da wir doch in den
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handlungen content gewesen, daß er möchte pfalzgraff titulirt werden,
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genent wirdt. So findt sich in der haubtsachen selbst, daß wo ihr de alter-
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nativa redet, dieselbe indistincte sezet, also daß hierauß nit zu sehen, ob
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sogar de praesenti selbe de persona ad personam verstanden, oder uff meh-
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rere gradus oder lineas gesezt ist. Müessen besorgen, die Pfalzischen wer-
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den dieses wollen de persona ad personam, verstehen undt Churbayrn lieb-
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den undt der haubtsach selbst solches zu großer empfindtligkheit undt
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schaden geraichen. So ist auch, waß de octavo electoratu gemelt, zumahln
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ohne unsern befehl von euch proponirt, da vielmehr zu erwarten gewest
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wäre, auch unser intention dahien allein gangen, daß ihr vernehmen möcht,
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auf waß temperament in negotio Palatiniano oder die cron oder die ständt
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auch selbst fallen möchten; deßgleichen finden wir in ewerm memorial,
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daß wegen der Undern Pfalz ihr euch auch ein- und des andern vorschlags-
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weiß heraußlasset, undt vernehmen gleichwohl, daß sowohl über diesen
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des königs von Spanien liebden absonderlich concernirenden passum von
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euch mit denn Spanischen nichts communicirt, undt auch nit allein den
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ständen die zween gradus in articulo tertio unserer responsion, sondern
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auch den cronen nunmehr selbst, beedes ohne darüeber erfolgter communi-
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cation mit den Spanischen gesanten undt zwar auch wider unsere intention,
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die wir dieses werckh vor dießmahl allein uff die dilatoriam gestelt, hinauß-
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geben habt. Habt dahero in das künfftige bevorab in außhendigung schrifft-
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licher errinderungen behuetsamer in ein- und anderm zu verfahren; mas-
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sen wir dan eben im werck begriffen deliberiren zu lassen, wie etwan ein-
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und anderm wider soviel möglich geholffen undt weitere inconvenientien,
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so hierauß entspringen könten, vorgebawet möchte werden, ob aber undt
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wie solches ein- undt anderseits geschehen solle, dessen allen wollen wir

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euch mit negstem weiter gnedigst errindern

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Am 24. November befahl Ferdinand seinen Gesandten, Volmar solle den Vermittlern andeuten,
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daß die von ihm ihnen übergebene Schrift nicht auf kaiserlichen Befehl ausgehändigt worden sei,
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sondern allein aus denen über solche materie vorgewesenen … discoursen und zu ihrem
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besseren Gedächtnis. Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 38 – Kopie: Trautt-
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mansdorff
-Archiv Z 3 N 44; Giessen 206 nr. 181 S. 1112–1115 – Druck: Gärtner
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VI nr. 178 S. 819–821.
.

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So khombt unß auch vor, daß von dir, Volmar, dem duca de Longeville
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der titul altezza gegeben worden seye, welches wie es zumahlen wider un-
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sern gemeßenen befehl geschehen, also wollen wir derentwegen des fernern
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protocolls iüngstbegehrtermaßen, wie man sich sowohl der titulatur halben
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alß sonst mit dem Longeville verhalten, nechst gewertig sein. Im übrigen
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stehet zu erwarten, waß weiter erfolgt uff die zwischen den Schwedischen
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undt Französischen vorstehende conferenz.

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Undt waß nun ferners den vorschlag des Venedischen pottschaffters be-
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trifft , wie man die tractaten fortzusezen, lassen wir unß denselben gnedigst
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soweit gefallen, daß zuvorderist ahn die Französische gesanten zu begehren,
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daß sie all ihre praetensiones auf einmahl eröffnen sollen, umb darauß zu
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erkennen, ob einige hoffnung zum frieden seye, ehe man wegen der session
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undt anderer incidentien zum bruch khombe. Gleichwie wir aber mit dem
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nechsten fernern nachricht darüeber gewertig seindt, also halten wir nicht
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für rathsamb, daß man sich gedachtes Venedischen pottschaffters arbitrium
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in puncto reversalium oder einiges andern temperamenti belieben solle,
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man were dann zuvor genuegsamb versichert, daß solches unß undt andern
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chur-, fürsten und ständen zumahln unpraeiudicirlich were.

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Fürs ander den punctum excludendorum undt in specie Magdeburg belan-
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gend , bleibt es bey dem, waß destwegen von unß ahn des churfürsten von
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Sachsen liebden geschrieben undt euch berait von unsern gesanten zu Oßna-
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brugg communicirt ist.

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Anraichend die Marpurgische successionsach, ist euch vor lengst befohlen
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worden, denen Französischen ministris zu gemüet zu füehren, daß dieß eine
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sach, so durch recht undt urtheil decidirt, darüeber auch eine iurata trans-
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actio erfolgt, undt wan dasselbe wider retractirt werden solte, entlich nichts
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zuverleßiges noch bestendiges gehandlet oder geschlossen werden könte;
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darbey wir es nochmals allergnedigst bewenden lassen.

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Entlichen haben wir waargenommen, daß die mediatores nun zu mehrmah-
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len ahn euch gesetzt undt dahin coangustiren wollen, euch zu erkleren, ob
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man dieß oder ienes so weit zu behaubten gemeint, das im widrigen fahl
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es nicht zu erhalten, man die tractaten aufzustossen resolvirt. Wann nun
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dieses ein hartes undt solches zuemuethen, durch welches die entdeckhung
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der innersten intentionen gleichsamb erzwungen werden will, also heftet
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ihr, im fahl dergleichen euch inskünfftig zugemuetet werde, gedachten media-
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toribus mit guetem glimpff anzudeuten, daß sie euch mit dergleichen ver-
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schonen wolten.

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