Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
121. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Wien 1645 März 29

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Ferdinand III. an Nassau und Volmar


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Wien 1645 März 29

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Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 37 [ praes. 1645 April 12 ] = Druckvorlage –
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Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 33–34 – Kopie: ebenda Fasz. 92 IV nr. 628 fol. 609–610’;
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Giessen 204 nr. 11 S. 52–56; ebenda 205 nr. 159 S. 775–780 – Druck: Gärtner IV
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nr. 148 S. 651–654.

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Zurückhalten mit schriftlichen Verhandlungen. Verlegung des Deputationstages an die Kongreß-
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orte . Vorläufig keine Verhandlungen mit den Bevollmächtigten des fränkischen und schwäbischen
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Reichskreises. Exzellenztitel für die kurfürstlichen Bevollmächtigten. Kurialien gegenüber dem
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savoyischen Gesandten. Zusammenlegen der Friedensverhandlungen an einen Ort.

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Empfangsbestätigung der Relationen vom 17 . und 20.

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Unter dem 20. März ist keine Relation erhalten. Auch in Volmars Diarium ist unter diesem
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Datum kein Ausgang eingetragen; wahrscheinlich ist nr. 112 gemeint.
März. Ihr habt recht daran
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getan, die Replik auf Drängen der Vermittler zu ändern, wie auch daß ihr auff
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der churfürstlichen guetachten die antwortt schriftlich verfasset. Eß will
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gleichwohl fast umb allerhandt bedencken willen die notturfft erfordern,
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daß mit hinaußgebung der schrifften sehr behuetsamb gegangen werde,
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und selbe allein gebraucht in sachen, so daß haubtwerckh angehen und sub-
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stantialia tractatus betreffen, damit dem gegentheil umb sovil mehr der
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anlaß genohmen werde, in grossen schrifftwechßlungen die leüthe noch
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mehr zue verführen, heftet gleichwol alsoforth mit guettachten der chur-
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fürstlichen zue verfahren. – Wegen des französischen Verlangens nach Erscheinen
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sämtlicher Reichsstände Verweis auf die Weisung an Öttingen . – Alß wollen wir
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fürs dritte gnedigst, daß ihr, biß man sihet, waß die translation conventus
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deputationis ratione circularis comparationes mit sich bringen möchte,
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euch mit denen von Fränckischen und Schwäbischen craiß deputierten
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daselbsten nunmehr ankhomnen gesandten nit verfänglich einlasset, son-
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dern mit denen churfürstlichen, umb zue vernehmen, waß sie dißfahls für
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guet ansehen möchten, ferner communicieret.

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Wir lassen unß auch fürs vierte gnedigst nit zuewider sein, daß ihr denen
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churfürstlichen gesandten daß praedicat „excellenz“ in Gottes nahmen
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gebet. Waß aber fürs fünffte, daß von dem Savoyschen gesandten praeten-
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dierte tractament in curialibus belangt, da habt ihr recht und wol gethan,
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daß ihr euch gegen denselben ferner nichts erkleret, massen wir auch keine
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ursach, selbigem herzogen, alß welcher biß dato seine lehen nit empfangen,
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noch seine schuldigkeit im wenigsten bezeiget, in mehrerm alß herkom-
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mens zue gratificieren.

[p. 237] [scan. 265]


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Endtlichen wollen wir euch gnedigst nit verhalten, wie daß unß zue befür-
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derung deß allgemeinen fridenswerckh fast für besser und fürträglicher
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ansehen will, wann beede – die Französische und Schwedische – tractaten
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an ein orth zuesamengezogen oder ahn ein drittes transferiert wurden, mas-
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sen auch von unsers lieben vetters und schwagers, deß churfürsten von
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Bayrn, liebden an die handt gegeben würdt. Wollen also, daß ihr mit denen
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alda anwesenden Churcölnischen und Bayrischen gesandten vertrewlich
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communiciert und euch eines unverfänglichen modi, wie man etwo uber
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disem puncto zue einiger handlung gelangen möchte, vergleichet. Und
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hielten vor den nechsten, daß durch die churfürstliche und forterst deß
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bischoffs von Oßnabrugg andacht dergleichen anwurff bei den Französi-
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schen gesandten geschehe, wie dan hierzu rationes nit ermanglen, zue-
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mahlen sonst vil zeit umbsonst verlauffen, fast doppelte churfürstliche und
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deputatorum conventus erfordert möchte werden, wie ihr wohl zue thun
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wissen werdet.

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