Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
145. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Mai 1

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Mai 1

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai–August 1645 ) fol. 1–8’ = Druckvorlage –
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Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 651 fol. 687–693; Den Haag A IV 1628 nr. 37;
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Giessen 205 nr. 183 S. 903–917– Druck: Gärtner V nr. 1 S. 3–12.

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Schwierigkeiten der Versorgung. Mißbelligkeiten zwischen den kurbrandenburgischen und den kur-
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mainzischen Bevollmächtigten. Zeremoniellfragen. Gefahren einer Heiratsverbindung zwischen
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Schweden und Brandenburg. Translation der Reichsdeputation.

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Wir haben nr. 128 erhalten. Soviel die zufuhr der victualien und anderer not-
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turfft betrifft, daruber sein ferners kheine clage wieder dero soldatesca fur-
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khommen , werden eß doch gehöriger örtter erinneren, daß derentwegen
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dero allergnädigsten Kayserlichen bevehl an dero generaln und bevehls-
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habern nochmaln wiederholt worden. Eß laßet sich iedoch alhie bey herzu-
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khombst so vieler gesandten großer abgang und mangel ahn allerhandt
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notturfft vermercken, warüber durchgehent wirdt geclagt, und dörffte wol
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endtlich selbigs mangels halben, wan diese tractaten noch lenger aufgezogen
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werden wölten, die translatio nit zwar nach Münster, alwo sich auch der-
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gleichen abgang ereigen soll, sondern ad locum tertium anhandt genohm-
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men werden, worüber schon allerhandt discursus under den anweesenden
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deputierten und gesandten herumbgehen.

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Sönsten haben sich alhie der visiten halben diese taghen große beschwerun-
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gen erhoben, indeme die Churmentzische von denen Schwedischen ohne
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anzeigung einiger ursachen vorbeigangen und verlittenen donnerstag, den
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27. dieses, denen Churbrandenburgischen die erste visita gegeben worden,
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deswegen die Churmentzische nit allein solche praeterition, sondern auch
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dieses sehr hoch entfinden, daß die visita also hinderrücks ihrer von den
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Churbrandeburgischen ist angenommen worden, in erwegung, denselben
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das alte herkommen im reich, sonderlich aber wol bewust gewesen, daß
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beede herrn churfürsten, Mentz und Brandeburg, vermöeg deß Regenspur-
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gischen collegialschluß de anno 1636 von des hochlöblichen churfürstlichen
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collegii wegen zu dieser commission deputiert worden , also beeden, denen
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Churbrandeburgischen sowol alß Churmentzischen, alß in einer commission
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begrieffenen obgelegen, daran zu sein, dhamit solche commission gebühr-
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lich verrichtet und wieder das alte herkommen und churfürstliche vereini-
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gung nichts zugelaßen werde, daher es die Churmentzische soviel desto
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weiniger begreiffen können, warumb dergestalt zu favor einer außwertigen

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feindtlichen cronen eines so vornehmen churfürsten ia des gantzen chur-
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fürstlichen collegii hocheit und reputation zurückgesetzt worden. Wöllen
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es fast zu einer collusion außdeuten, zumaln vermerckt worden, daß sich
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die Schwedische nur weenig stundten vorhero zu der visita bei denen Chur-
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brandeburgischen angemeldt und gleich darauf die visita furgenommen,
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dha doch die Schweeden sich sönsten einen gantzen tag vorhero darzu anzu-
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melden im gebrauch haben; denen Churbrandeburgischen weenigst auch
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mit denen Churmentzischen darauß vorher zu communiciren gebührt haben
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solle, welchs nit allein nit beschehen, sondern sich noch ferners zugetragen,
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daß die Churbrandeburgische gleich immediate, wie die Schweedische von
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ihnen hinweeggefahren und fast noch nit ihre behausung wieder erreicht
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gehabt, zu denen Churmentzischen geschickt und mit fast harten worten
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heten zuentpieten laßen, daß sie von denen Schwedischen die visita entfan-
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gen , begehrten von ihnen, den Churmentzischen, zu wißen, waß sie sich
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gegen sie der visiten halben zu versehen hetten.

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Die Churmaintzische sein uber den gantzen verlauff sehr bestürtzet, und
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weiln sie es pro causa communi halten, warzu alle churfürsten insgesambt,
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alß dern persohn sie alhir vertretten, intreßirt, haben sie einen auß ihren
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mitln, nhemblich den vicedom von Mentz, den von Brembser, nach Mün-
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ster , umb alda mit denen churfürstlichen darauß zu communiciren, abge-
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fertigt , immitls aber unß von allem parte geben.

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Die Churbrandeburgische haben unß vorgestern die revisita erstattet und
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nach abgelegten complimenten, warunder in specie die sach wegen Pom-
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mern recommendirt worden, obvermelte materi berüert, zu ihrer entschül-
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digung aber dieses vorgewendt, daß die Schweedische zu dreien under-
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schiedtlichen mahlen die visita heten ahnerpotten, endtlich gleichsamb prote-
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stirn wöllen, wofern sie, die Churbrandenburgische, nit annehmen würden,
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daß alßdan gar zuruckpleiben wölten, derentwegen sie sich bequemen und
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die visita annehmen müßen, weiln bewußt, daß der churfürstlichen durch-
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lauchtt zu Brandeburg landt mehrentheils in dern gewoldt seie, wie auch
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ihrer churfürstlichen gnaden zu Maintz lande in handen der cron Franck-
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reich , dahero laße es sich derzeitt mit selbigen cronen nit umbgehen wie
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hiebevorn; man habe dahin zu sehen, wie man dieselbe bey gutem willen
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erhalte und den frieden erlange. Vermerckten, daß sich die Churmentzische
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darab waß offendirt befünden, seie aber denselben nit zu nachtheil angese-
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hen gewest, weiln sie, Brandeburgische, denselben allerörtter zu weichen
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und den vortritt zu geben sich schüldig erkenneten, heten aber auch fernere
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offensiones bey den Schweedischen verhüten müßen. Die Schwedische,
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soviel sie vernehmen könten, setzten die vornhembste ursach, warumb sie
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die visita bei den Mentzischen unterlaßen, darauf, daß der graff Cratz bey
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entfahung ihrer, der churfürstlich Brandenburgischen, denen Kaiserlichen
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sowol alß Schwedischen in effectu vorgetretten, indeme derselb sie, Brande-
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burgische , erst angeredt und sich zu ihnen in die gutsche gesetzt, und obzwar

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zu Münster deß herrn bischoffs zu Oßnabruck fürstliche gnaden auch die
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Churbayrische eingeholt, so heten doch dieselbe einen andern modum
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gehalten und uber eine halbe meil denen Churbayrischen entgegengefahren
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und dieselbe zu sich in ihren wagen genommen, der graff Cratz sich aber
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nur auf den platz gestelt, wo die Kaiserliche und Schwedische mit ihren
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wägen der Churbrandeburgischen erwartet, also auch denselben nit vor-
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greiffen sollen.

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Wir haben geantwortet, daß unß leidth seie, das dergleichen mißverständt-
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nuß eingefallen, gebühre unß in einer so wichtigen materi zwischen so vor-
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nehmen churfürsten nichts zu reden. Aber die Schweedische anlangendt,
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dha ließen wir es an seinen ortt gestelt sein, ob wegen dergleichen ursach
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die visita habe khönnen unterlaßen werden, zumahl wir, die Kayserliche,
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solchs für khein praeiudicium aufgenommen, es auch bei solcher bewandt-
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nuß , dha es zum praeiudicio außgedeutet werden khönnen, denen Schwee-
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dischen mit unß, alß die wir ebenergestalt dhabei intereßiert sein müsten,
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vorhero daraus zu communiciren habe gebühren wöllen, oder ie weenigst
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denen Churmentzischen von dem begangnen fehler anzeigen zu laßen, dha-
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mit man von mitlen denselben zu repariren hete reden möegen; es sein
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kheine engle sonder menschen zu dieser commission deputiert, laße sich
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baldt ein fehler begehen, seie nur umb eine schlechte ceremonie zu thuen
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gewest, so eins sölchen resentiments nit würdig, zumahl die Schweedische
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gnugsamb versichert, daß khein gefahr oder arglist darunder habe khönnen
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verborgen sein, weiln die Churmentzische so weenig denen königlichen
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Schweedischen vorzugreiffen im sin haben, alß denen Kayserlichen heten
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vorgreiffen khönnen, und dahero daß werck soviel desto ehender zu ver-
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gleichen gewest. Würde auch denen Schwedischen den glimpff zu gebrau-
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chen umb soviel beßer angestanden sein, weiln dieselbe der churfürstlichen
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herzukhombst und gegenwart bey diesen tractaten so hoch desiderirt gehabt,
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wölle sönsten daß ansehen gewinnen, gleichsamb Schweedischer seithen
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itzo auf alle mitle und gelegenheit gedacht würde, wie man dieselbe wie-
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derumb von hir hinwegbringen und vertreiben möege, und komme unß
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daß werck sehr nachdencklich vor. Die Churbrandenburgische erinnerten
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ferners, daß die Schweedische daß werck also aufnemmen, daß deswegen
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nacher Schweden geschrieben, umb sich bescheidts zu erholen, wie sich
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hiebey weiters zu verhalten hetten. Ja ließen sich vermercken, fur einlan-
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gung solches bescheidts die proposition nit zu eröffnen, würde also schwer-
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lich fur Pfingsten dern eröffnung zu verhoffen sein.

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|:Nun khumbt unß daß ganze werckh sehr verdechtig für unnd besorgen,
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daß alles auf dissolution diser tractaten angesehen

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Nassau und Volmar waren der Meinung, daß nicht nur die Schweden, sondern auch die Franzosen
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es auf eine Zerschlagung der Verhandlungen abgesehen hatten. Dies sei um so mehr zu erwarten,
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da jetzt Servien allein die Verhandlungen führe und also besser gelegenheit hatt, seines
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principals, deß cardinals Mazzarini, boßhafftige intentiones fortzustellen. Nassau und
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Volmar an Lamberg und Krane, Münster 1645 Mai 2. Konzept: RK , FrA Fasz. 92 IV
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fol. 695–695’ – Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 185 S. 919–921 –
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Druck: Gärtner V nr. 3 S. 14–15.
. Der churfürstlichen

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1
Brandenburgischen passiones gegen die Schweden lassen sich gar zu sehr
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vermerckhen; haben sogar deren manier im fahren underm furwandt, daß
3
das der rechte uhralte Teütsche gebrauch sey, alhie anzunehmen unnß zue-
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gemuethet :|, nhemblich, daß der principalwage hinden nach fahren möege,
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maßen die Schweeden ihren train also eingerichtet, daß fünff wagen furahn-
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fahren und im sechsten der Oxenstern darauf folgt. Wir haben unß ent-
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schüldigt , daß wir es also halten müsten, wie es zu Münster von den Kaiser-
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lichen gehalten würde, wölten iedoch mit denselben darauß communiciren,
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die Churbrandeburgische sölten es gleichergestalt mit denen churfürstlichen
10
thuen. |:Die haben aber unerwarttet solcher communication der Schweden
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alhie eingerichteten gebrauch schon angenommen und unnß also mit drey
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wagen die revisita geben:|, dahero sich ietzo soviel weeniger thuen laßen
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wil, daß wir hirin den Schweden und Churbrandeburgischen sölten nach-
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folgen ; werden unß derwegen bei deme halten, so seithero zu Münster bey
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denen Kaiser- und churfürstlichen auch anderen frembden cronen gehalten
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worden.

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So haben wir auch vorgestern dern Churmentzischen und Churbrandebur-
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gischen guttachten begehrt, ob sie es nit für rathsamb befünden, weiln sich
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die Schweedische iedesmals darauf beworffen, daß sich bey herzukhombst
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der churfürstlichen gesandten mit der proposition herauslassen wölten, daß
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man ietz dieselbe deßen erinneren und umb beforderung der proposition
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anhalten sölle. Die Churmentzische sein mit unß darin einig gewest, daß
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dergleichen erinnerung zu thuen sey, die Churbrandeburgische aber haben
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es für schicklicher zu sein erachtet, noch biß auf heute mit einzuhalten, dha-
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mit immitls die visiten möegten abgelegt werden, weiln ihn bewust, daß
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die Schweedische für dern ablegung von nichts würden hören wöllen, deren
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meinung wir unß conformirt und biß auf heut zuwarten wöllen.

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|:Es ist aber nach also genommenem schluß khaumb ein stundt vorbey-
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gangen , daß die Schweden den stattsyndicum alhie zu unnß geschickht,
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umb antwort unnd erkhlerung wegen Stralsunndt erinneren lassen, wel-
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ches bey unnß argwohn veruhrsacht, ob solches denen Schweden umb
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deren reputation wegen ihrer berühmbten friedensbegierde zu erhalten an-
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handt geben sein dörffte, und geben obvermelte umbstende, sonderlich was
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mit denen churfürstlichen Meintzischen fürgelauffen, genuegsamb zu er-
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khennen , wie sehr dern sach übertragen würdt.

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Die churfürstliche Meinzische wollen es fast glauben, daß der Schweden
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heyrath mit dem churfürsten zu Brandenburg abgehandltet sey

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Zu dem Projekt der Vermählung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm mit Königin Christina
43
vgl. R. Schulze .
unnd die
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churfürstliche Brandenburgische mit hohen gedanckhen umbgehen, war-

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1
zue die Franzosen auch die Hollender mitwürckhen dörfften. Der chur-
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fürstliche Brandenburgische abgesante bey dem deputationtag zu Franckh-
3
furt

30
Matthäus Wesenbeck (1600–1659), kurbrandenburgischer Hofrat, Kammergerichtsrat und
31
Kriegsrat; über ihn vgl. ADB XLII S. 758–761 und APW [ II C 2 S. 57 Anm. 3. ] Im Herbst
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1645 trat Wesenbeck an die Stelle des erkrankten Dr. Fritze.
solle sich haben verlautten lassen, es khönne noch wohl ein evange-
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licher Kaiser werden, unnd stimmen dergleichen sachen mit dem übereins,
5
waß wir vor unnd nach über selbe materi penetriert unnd gehorsambst
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überschrieben haben:|.

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Der stadt Ulm abgeordtneter

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Dr. Sebastian Otto, Syndikus der Stadt Ulm.
hatt unß erzehlet, daß er zu Münster neben
8
dem stadt Franckfurtischen syndico die Frantzösische gesandten besucht
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und beederseidts umb beförderung der tractaten anmahnung gethan heten,
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darauf die Frantzosen mit diesen formalien herausgangen: venistis ad para-
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tas epulas. Eß wirdt unß aber bei gestriger ordinari von Ewer Mayestätt
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abgesandten zu Münster der bericht zugeschrieben , gestalt selbige Franck-
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fürtische und Ulmische abgeordtnete bei denen Frantzosischen gesandten
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alda schlechte officia söllen eingewendt und daß dubium movirt haben, ob
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sölte die nuhmehr dahin nacher Münster transferirte reichsdeputation nur
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restrictive zu restabilirung des justitzweesens und beförderung der pro-
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ceßen im heyligen Romischen reich angeordtnet, nit aber auf andere, bevor-
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ab daß ius belli et pacis concernirenden sachen plenipotentiirt sein, welche
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also beim gegentheil anhandt gegebene erinnerung bei denselben besörg-
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lich eine newe materi zu noch lenger der sachen verzeigerung erwecken
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wirdt, derwegen wir gemeindt sein, mit den churfürstlichen hirüber zu
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communiciren, wie etwah vernern ungelegenheiten vorzukhommen und
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ob den bemelten abgeordtneten ihre unbesonnene rede furzuhalten seie. Eß
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ziehet aber obangedeutete zwischen den churfürstlichen eingerißene miß-
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verstendtnuß auch diese ungelegenheit mit sich, daß dieselbe nit ahn einen
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ortt beyeinander oder zu unß zu bringen, derwegen wir ihnen gleichsamb
27
nachgeben und den einen nach dem andern in ihrem losament besuchen
28
müßen, so viel zeitt hinwegnhimbt und den consultationibus verhinderlich
29
ist.

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