Acta Pacis Westphalicae II C 4,1 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 1. Teil: 1647-1648 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
69. Erskein an Königin Christina Osnabrück 1647 November 22/Dezember 2

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Erskein an Königin Christina


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Osnabrück 1647 November 22/Dezember 2

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Ausf.: DG 10 fol. 1310–1315.

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Übergabe der Forderung von 20 Millionen Rtl. an die kaiserlichen Gesandten. Von den Ständen
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vorgeschlagene Befriedigung der schwedischen Armee mit vier bis fünf Millionen Rtl. Schicksal
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des schwedischen Heeres nach dem Friedensschluß. Forderung Wrangels auf wenigstens sieben
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Millionen, möglichst aber zehn Millionen. Schwierige Lage des Feldmarschalls bei weiterer Hin-
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auszögerung der Satisfaktionen. Unmöglichkeit eines Friedensschlusses vor einer spanisch- franzö-
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sischen Einigung. Alleiniges Ziel der Katholiken, die evangelischen Stände mit Hilfe Frankreichs
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zu unterdrücken. Undurchsichtige Haltung der Franzosen, die sich der Unterstützung für die
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Krone Schweden entziehen möchten. Ergebenheit der evangelischen Stände gegenüber dem Kai-
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ser und ihr für das Allgemeinwohl schädlicher Einzelegoismus. Notwendigkeit eines Feldzugs im
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kommenden Frühjahr.

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Ewer Königlichen Mayestät habe ich biß dato von meiner auffgetragenen
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commission in unterthänigster schüldigkeit nichtes berichten können, alldie-
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weill in selbiger bißhero nichtes weiter begangen, alß daß von Ewer Königli-
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chen Mayestät herren legaten die proponirte summa der zwantzig millionen
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den keyserlichen plenipotentiariis für vier monath übergeben

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Erskein trug die Berechnungen über den Geldbedarf zur Satisfaktion der schwedischen Armee
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am 6./16. August 1647 vor ( Meiern IV S. 699 und S. 723–725).
. Nachdem nun
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Ewer Königliche Mayestät auff des herren legaten Salvii von Münster auß an
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den herren graff Oxenstiern anhero gethanen relation wegen der zu Münster
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unter der ständen vorgangenen discoursen, worauff etwan der friede bestehen
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möchte, und das die stände wegen der soldatesque contentement ihre gedank-
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ken auff 4 oder 5 millionen gerichtet, dero herren legaten gnädigst anbefoh-
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len , die gethane foderung durch verschiedene gradus auff diese von den stän-
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den ernante summa zu reduciren undt umb erlangung des friedens, jedoch
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auff vorhero mit dem herren feldtmarschall durch mich geschehenen unterre-
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dung , einzuwilligen, so habe Ewer Königlichen Mayestät ich hiemit unterthä-
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nigst zu hinterbringen nicht umbhin gekont, daß Ewer Königlichen Mayestät
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intention, warumb dieselbe mir diese commission, allhie zu negotiiren, gnä-
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digst auffgetragen, ich dahin verstanden, daß bey auffhebung des krieges die
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allerbesten undt bekandten tapffersten knechte von der soldatesque zu fueß
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in Ewer Königlichen Mayestät undt dero reiche devotion beybehalten, zu-
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gleich aber durch alle dienliche wege suchen solte, wie Ewer Königliche
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Mayestät die last der bezahlung undt künfftigen unterhaltung gentzlich abge-
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nommen würde, solche enthebung aber bey der armee außzuarbeiten, den
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herren legaten nicht so woll alß mir bekandt zu seyn, dahero vermuthet, weil

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ich von anfang dieses krieges bey der soldatesque umbgangen, undt daß die
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herren legaten allhie bey überlauffung der stände sich dieses puncts halber
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desto beßer entfreyen. Zufoderst auff mich hinn, der ich auff die ohnümb-
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gängliche noth der armee alles verweisen könte, undt wen es auff das höchste
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erbieten kommen, ich alßdan der soldatesque solches durch dienliche wege
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hinterbringen undt ihre einwilligungen mit den offerten der stände dergestalt
7
vereinigen solte, daß es beyderseits erträglich und Ewer Königlichen Maye-
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stät intention in allem erhalten würde.

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Solcher Ewer Königlichen Mayestät von mir eingenommenen gnädigsten
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meinung undt anbefohlenen modo procedendi bin ich, soviel mein weniger
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verstandt in diesem wichtigen werck ergreiffen können, unterthänigst gefol-
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get undt nach meiner ankunfft in Teütschlandt vermöge der in meiner in-
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struction gesetzten zeit mich anhero begeben, umb von Ewer Königlichen
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Mayestät herren legaten dero gedancken hierüber einzunehmen. Alß aber
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dieselbe vor dienligst und nöthigst befunden, daß von dem herren feldtmar-
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schall undt andern generaln hierinnen eine gewiße resolution gefaßet würde,
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in erwegung, daß, wen es zum schluß des friedens gelanget, dieselbe solche
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exequiren müsten, so habe ich vermöge vorgedachter meiner instruction mich
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zur armee begeben undt dem herren feldtmarschall dasjenige, was mir befoh-
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len , hinterbracht undt, was ich domahls alda für mühe gehabt, auch der sol-
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datesque außgestandener undt annoch beharrlicher armuth undt langwieri-
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gen unverdroßenen dienste halber für klägliche rede undt wunderliche vor-
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schläge hören müßen, Ewer Königlichen Mayestät auß Leipzig unterthänigst
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berichtet.

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Gleichwoll undt damit Ewer Königliche Mayestät auß dem wercke kommen
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möchten, hat der herr feldtmarschall mit den obristen undt officirern darauß
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communiciret, die es aber alles Ewer Königlichen Mayestät direction heimb-
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gestellet undt also simpliciter bey Ewer Königlichen Mayestät bezahlung
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bleiben wollen, weil von dero höchstpreißlichen herren vorfahren undt dero-
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selben sie bestellet undt angenommen worden. Wie nun dieses auff solche
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arth nicht einzurichten wahr, hatt der herr feldtmarschall undt die andern
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generals nach langer fleißiger erwegung die foderung auff 7 millionen resol-
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viret , dabey aber mehrentheilß auff die zu felde streitende regimenter gesehen
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undt mir deßwegen eine von ihnen semptlich unterschriebene vollmacht ge-
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geben .

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Eß hatt aber der herr feldtmarschall auß vorgangener conference befunden,
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daß Ewer Königlichen Mayestät dennoch eine schwere last auffgebürdet
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würde, in erwegung, 1. daß die guarnisounen unterschiedlich undt, ohnge-
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achtet man mit ihnen abrechnung halten müste, dennoch auch eine für der
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andern ihre praetensiones haben würden, 2. daß es nicht dienlich, auch Ewer
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Königlichen Mayestät gnädigstem befehl nicht gemäß wehre, nach geschlo-
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ßener friedenshandlung einige regimenter, und zwar das beste fueßvolck, so
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sich auff eine zimbliche anzahl belauffen thete, außer dienste zu laßen. Da-

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hero den zu eines jahres deroselben unterhaltung, biß sie sich in die quartier
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zur heüßlichen arbeit gesetzet, die anfoderung ergrößert undt also Ewer Kö-
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niglichen Mayestät diese unterhaltungslast, wo nicht gentzlich enthoben,
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dennoch gemiltert werden müßte. 3. Obschon eine große summa gefodert
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undt erhalten würde, so wehre doch hingegen dabey zu erwegen, daß die
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bewilligte summa nicht allen zehen creyße des Reiches außgetheilet, beson-
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dern die sechs besten, alß der Österreichische, Beyerische, Ober- undt Nie-
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derrheinische , Burgundische undt der mehrere, und zwar der beste theil des
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Westpfählischen creyßes für die keyserliche, Beyerische, Frantzösische undt
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Heßische abgiengen undt Ewer Königlichen Mayestät armee der Ober- und
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Niedersächsische, Fränckische undt mit großer mühe auch der Schwäbische
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creyß zur zahlung angewiesen würden. 4. So wehren nicht alle quartieren so
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beschaffen, daß sie ihr contingent nach den alten Reichsanlagen undt Röh-
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merzügen (weil die stände keinen andern modum ergreiffen werden) abtragen
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könten, daher den daß eine quartier dem andern in der erhöheten summa zu
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hülffe kommen müste.

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Auß diesen undt noch mehr andern uhrsachen hatt der herr feldtmarschall
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auff das genaueste die anfoderung auff zehen millionen gesetzet undt mich
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also damit abgefertiget. Meine abfertigung aber, soviel die summa vor die her-
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ren generals undt des herren feldtmarschalls eigene resolution angangen, kei-
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nem menschen, auch seinem secretario nicht vertrawet. Mir dabey auffgetra-
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gen , daß ich alhie niemandt, biß man zur handlung kommen undt die not-
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thurfft es alßdan erfodern thete, auß gewißen uhrsachen etwas davon eröff-
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nen solte. Deme ich den auch biß dato nachgelebet. Undt ist diß der bißhe-
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rige verlauff meiner commission.

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Alldieweil aber Ewer Königlichen Mayestät numehr besagten dero gnädigen
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schreibens ein anders resolviret undt mir gnädigst befohlen, dem herren feldt-
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marschall solches zu hinterbringen, so werde deroselben gnädigstem befehl
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schüldigstermaßen gehorsahmen undt vermöge der herren legaten instruction
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es dem herren feldtmarschall eröffnen. Ich besorge aber auß allen beylauffen-
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den umbständen, daß bey demselben ich große difficultäten finden undt de-
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ßen sorglichen zustandt, da der herr feldtmarschall anietzo fast aller not-
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thurfft entblößet oder dieselbe von den evangelischen niederen quartieren
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fast erzwingen muß, mit dieser Ewer Königlichen Mayestät resolution ergrö-
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ßern werde. Den obwoll Ewer Königliche Mayestät die gradus zu dero herren
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legaten abhandelung außgesetzet, dieselbige auch sonder zweiffel daß ihrige
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dabey thun werden, so weiß ich doch nicht, ob dieselbe den modum tractandi
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vermöge des friedenßprojects endern undt diesen punct von der soldatesque
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satisfaction außer der in dem instrumento pacis gesetzten ordnung zueerst
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fürnehmen können. Zumahlen die stände, sowoll evangelische alß catholi-
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sche , denselben durchauß zuletzt haben wollen, vielleicht umb Ewer Königli-
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chen Mayestät dadurch die last allein auffzubürden. Wen den nun alles in den
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gravaminibus abgehandelt, so werden nicht allein die stände, besondern auch

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die frembde interessenten wegen dieses punctß in Ewer Königlichen Maye-
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stät herren legaten auff den schluß dringen, welche dan denselben zurückzu-
3
halten , sonderlich da Ewer Königlichen Mayestät gnädigster befehl ihnen ein
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gewißes dictiret, höchst bedencken tragen undt also mit funff millionen her-
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außgehen müßen. Wodurch den die herren legaten ihrer bemühung zwar ent-
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lediget , hingegen dem herren feldtmarschall vermöge Ewer Königlichen
7
Mayestät gnädigste ordre die größeste last dieser tractaten, nemblich die exe-
8
cution , alß die beuhrlaubung und contentirung der soldatesque, auffgebürdet
9
wirdt, undt zwar mit solchen mitteln, die vorberührter uhrsachen halber
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nicht auff die helfte, alß 2 1/2 millionen, zu erheben. Zudem so müchte auch
11
dem herren feldtmarschall von der soldatesque die uhrsach dieser geringen
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abhandlung beygeleget werden, alldieweil deroselben undt einem jedem be-
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kandt , daß Ewer Königliche Mayestät dem herren feldtmarschall diese com-
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mission auffgetragen, derselbe auch sambt der soldatesque besage Ewer Kö-
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niglichen Mayestät gnädigsten ordre mich anhero gevollmächtiget undt sich
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kegen die andern generals anheisich gemachet, waß in dem punct alhie vor-
17
gehen würde, mit deroselben undt der obristen einrathen abzurichten. Wel-
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ches aber durch diese Ewer Königlichen Mayestät an dero herren legaten ab-
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gangen gnädigste ordre dem herren feldtmarschall entnommen, deßelben au-
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thorität bey der soldatesque, wo nicht gantz destituiret, jedoch in etwas ge-
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schwächet , undt also die executio pacis einen gefährlichen außschlag haben
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würde, woferne Ewer Königlichen Mayestät nicht den überrest der soldates-
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que bezahlung über sich undt dero reich nehmen oder auch durch schleünige
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ordre an dero herren legaten diese sache in vorigem stande unter des herren
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feldtmarschallen direction zu verbleiben undt die herren legaten alß mittler
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zwischen den ständen undt der soldatesque gnädigst beordren würden. Es
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wendet zwar der herr legat Salvius vor, daß des herren feldtmarschallen vor-
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fahren mit einer geringern summa die abzahlung zu thun vermeinet, so ist
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aber unter den vergangenen undt jetzigen zeiten sowoll der mittel alß anderer
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wichtigen umbstände halber zwischen den herren feldtmarschallen sehr gro-
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ßer unterschied undt wirdt hierinnen der herr feldtmarschall, graff Torsten-
32
sohn

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Lennart Torstensson (1603–1651); biographische Hinweise: APW [ II C 2 S. 3 Anm. 4 ] ; ebd. II
43
[ C 3 S. 13 Anm. 7. ]
, mir außer zweiffel beyfall geben. Wie den derselbe solches bey deßen
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antritt des generalats undt folgenden zeiten der conduicte mercklich empfun-
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den , so vermuthe ich auch, daß die stände, wen dieselbe sehen, daß bey der
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soldatesque diese abrichtung stehet, sich beßer angreiffen undt deßhalber den
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frieden nicht fahren laßen werden. Waß sonsten daß negotium alhie in genere
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betrifft, stehet mir zwar nicht an, Ewer Königlichen Mayestät herren legaten
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in deren abgehenden relationen vorzugreiffen, allein weil Ewer Königliche
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Mayestät zu dieser vorgedachten reduction des quanti wegen hoffnung eines
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schleünigern erfolg des friedens veranlaßet, so will mir alß einem verpflichte-
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ten getrewen diener gebühren, dieses unterthänigst zu melden, daß auß denen

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bißhero alhie vorgangenen proceduren nicht zu ergründen, wie diese geldt-
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forderung zu verhinderung oder beschleünigung des friedens eine uhrsach
3
seyn möge. Ich solte zwar meine ohnzeitige gedancken von dem gantzen
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werck billich suspendiren, allein weil es in dieser von Ewer Königlichen
5
Mayestät gefaßeten reduction mit einkompt undt alß eine principaluhrsache
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angezogen wirdt, so scheinet dennoch auß allen umbständen, solang Franck-
7
reich undt Spanien nicht verglichen, auch der schluß des allgemeinen friedens
8
schwerlich erfolgen möchte. Maßen den dem bericht nach dero hauptcontro-
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versien annoch nicht recht berühret seyn sollen undt täglich sich ergrößern,
10
wie das novum emergens wegen Neapolis protection bezeügen thut. Nun
11
unterstützet dieser crohnen sache undt darauß fließenden krieg daß Teütsche
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kriegeswerck – auff der Spanier seiten die nahe verwandtniß undt deßen nu-
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mehr ohnzweiffelbares anwarten an daß hauß Österreich, auff der Frantzosen
14
seite Ewer Königlichen Mayestät alliance. Ob aber die Teütschen stände da-
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bey alß principalen in consideration kommen, zweiffele ich, außer daß man
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mit denselben in den tractaten spielet, die zeit vertreibet undt in ihrer sache
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nichtes außer gedachter bey der crohnen Franckreich undt Spanien beliebung
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schließet oder, da ja außer dero willen etwas eingegangen wirdt, solches zu
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gelegener zeit hinwieder retractiret oder andere verzögerungen in den weg
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wirffet, wie den daß jetzige exempel des herrn Volmars anherokunfft undt
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deßelben jetzige actiones öffentlich bezeügen. Auch daßjenige, was der alhie
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newlich gewesene Spanische ambassadeur Brun sich gegen herren legat Salvio
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vernehmen laßen, keine geringe apparence veranlaßet, daß, wen der Teütsche
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friede richtig, Spanien sich alßden Ewer Königlichen Mayestät undt der Bey-
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erischen armee wegen Franckreich auff den halß vermuthen.

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So viel die partheyen, so zu dem Teütschen wesen gehören, betrifft, hengen
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zuförderst die catholischen sehr aneinander, wie Ewer Königliche Mayestät
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ein solches auß der von Churbeyern jüngst geschehenen ruptur ersehen, daß
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sie auch keinen glauben, reputation, wort, handt undt siegel ansehen, wen sie
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nur die evangelischen verleiten undt deroselben unterdrückung alß den
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zweck, wohin ihre haubtintention gerichtet, erlangen können. So secondiret
32
Franckreich hierinnen ohne zweiffel die catholische liga, wie wir solches bey
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der jetzo, da Ewer Königlichen Mayestäts armee die gantze kriegeslast allein
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auff dem halse lieget und Memmingen agoniziret

43
Memmingen wurde am 13./23. November 1647 vom schwedischen Kommandaten durch Ak-
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kord an die bayerisch-kaiserliche Armee übergeben ( TE VI S. 121–126).
, für augen sehen. Undt
35
zweiffele ich dahero, ob sowoll Ewer Königlichen Mayestät alß dero herren
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plenipotentiarien undt der herr feldtmarschall mit instendigem anmahnen,
37
umb die ruptur mit Beyern zu thun, etwas bey Franckreich außrichten wer-
38
den , maßen es alhie deroselben gesandten täglich an excusen nicht ermangelt,
39
sonderlich wen in Niederlandt der feldtzug geendiget undt die armeen in die
40
quartier gehen solten, da zu vermuthen, daß die Spanier sich ins Lützelburger
41
landt legen, dadurch nicht allein die von herrn Turenne darinnen jüngst er-

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1
oberte plätze sich wieder bemächtigen, sondern auch an der Mosel und dem
2
Rhein ihre quartier sehr beunruhigen und verderben würden, daß also dar-
3
umb der herr Turenne nicht weit vom Rhein gehen könte. Imgleichen wer-
4
den sie ihre entschüldigung mit dem newen Neapolitanischen wercke undt
5
dahero ihnen zuwachsenden schweren last, auch waß sie durch solche über-
6
nommene defension Spanien für incommodität, hingegen dem allgemeinen
7
werck in Teütschlandt für nutzen machen können, vermehren undt anziehen,
8
undt also sich sowol der würcklichen hülffe alß auch endtlich der subsidien
9
halber, daß sie so zu rechter zeit nicht werden folgen können, enschüldigen.
10
Besorge also, daß Ewer Königlichen Mayestät, so viel zu dero undt der evan-
11
gelischen stände sache dienlich ist, auff dieser Frantzösischen gesandten rath
12
undt thätlicher hülffe nicht zu bawen haben, sondern endtlich allerhandt ver-
13
druß ohn zweiffel zu erwarten.

14
Bey der evangelischen fürsten hiesigen gesandten befindet man den meisten
15
theil der subjecten so beschaffen, daß ihnen die maxime nicht auß dem sinn
16
zu bringen ist, daß des Keysers undt der Teütschen catholischen macht un-
17
zertrenlig , ja unergründtlich, dahero sie in furchten undt zagen dergestalt er-
18
soffen undt der keyserlichen dienstbarkeit so ergeben, daß sie auch ihre höch-
19
ste gewißensangelegenheit nicht eins von hertzen kühnlich außsagen dörffen.
20
Besondern wen unterweilen einer in praesence der keyserlichen gesandten
21
auß eylfertigkeit ein scharffes undt nachdenckliches wort alsobaldt von selbi-
22
gen überführet undt, da er nicht von andern zurückgehalten, bey den keyser-
23
lichen umb verzeihung bitten thuet, wie den dergleichen exempel noch new-
24
lich vorgangen.

25
Uber das läßet sich ansehen, daß sie fast ingesambt auch dahin inclinirt sein,
26
wen sie nur einen geringen vortheil vor ihren herren in privatis ergriffen, sie
27
das gemeine wesen sofort hinter sich werffen, wie den auch theilß nur sub
28
manu den Pragischen frieden zu effectuiren, undt daß dadurch Ewer Königli-
29
chen Mayestät ihnen bißhero geleistete hülffe nicht beßer zustatten kommen
30
möchte, desto mehr anziehen, wie solches der churfürst von Beyern von den
31
evangelischen fürsten in dem an den herren marggraffen zu Culmbach

42
Christian, Markgraf von Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth, vgl. [ Anm. 4 zu Nr. 59. ]
ab-
32
gangenen schreiben rühmen thut

43
Kurfürst Maximilian von Bayern an Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach- Bay-
44
reuth , München 2. Oktober 1647 n.St; Druck: TE VI S. 254–256.
. Die evangelischen gesandten insgesambt
33
lauffen und fahren zwar zwischen Ewer Königlichen Mayestät undt den key-
34
serlichen herren gesandten wie auch unter sich selbst nicht wenig, bringen
35
den ersten öffters solche bewegliche discours vor, daß diese in ihren consiliis
36
undt rationibus irr gemacht, auch öffters in zweyhellige gedancken verleitet
37
werden, dahero alles die unserigen nur anreitzen würdt, mehr auff anstalt zu
38
gedencken, wie Ewer Königlichen Mayestät armee gegen künfftigen frühling
39
dergestalt formiret, daß den sommer über der krieg mit nützen undt antrei-
40
bung des friedens geführet werden könne. Zweiffele auch nicht, es werde bey
41
Ewer Königlichen Mayestät der herr feldtmarschall bereits deßhalben unter-

[p. 116] [scan. 172]


1
thänige ansuchung gethan haben, wie den derselbe bey meiner ankunfft zu
2
der armee die liste der regimenter überschicken wirdt. Vor meine persohn
3
werde ich bey der armee die hoffnung des friedens sehr erhalten helffen, da-
4
mit die officirer, deren eine zimbliche anzahl, so auff deßen außschlag sehn-
5
lich warten, darinnen nicht desperat werden. Undt weil Ewer Königliche
6
Mayestät dero endtliche gnädigste erklehrung dero herren legaten zukommen
7
laßen, so will Ewer Königliche Mayestät gnädigsten befehl, ob ich länger zu
8
Oßnabrüg verwarten soll, bey der armee gewärtig seyn. Inmittels wollen
9
Ewer Königliche Mayestät diese meine vielleicht ohnzeitige conjecturen mit
10
ungnädigem gemüthe nicht annehmen, sondern vielmehr meine unterthänig-
11
ste pflicht, vermittelst welcher Ewer Königliche Mayestät undt dero reiche
12
nutz undt wohlfarth ich stets mit aller mögligkeit zu suchen mich bemühe,
13
mit dero hohen königlichen gnade beharrlich erkennen.


14
Beilagen in DG 10:


15
1317–1324 Avisen

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