Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
548. Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1649 Februar 9/19

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Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav


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Münster 1649 Februar 9/19

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Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161, unfol. = Druckvorlage; Kopie: DG 14 fol. 238–238’
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(Beilage B zu Nr. 551); Kopie: DG 16 fol. 162–162’ (Beilage E zu Nr. 561).

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Der gestern erfolgte Austausch der Ratifikationen unter bestimmten Bedingungen, deren Einhal-
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tung die Kaiserlichen und die Gesandten der Stände angelobt haben. In dem Akt liege keine
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Praejudizierung der Verhandlungen über die Entlassung der Truppen und Räumung der Festun-
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gen . Bereitschaft Johan Oxenstiernas zum Treffen mit Pfalzgraf Carl Gustav in Warburg.

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Nachdeme Ewer Fürstlichen Durchlaucht sowohl schrifft- als mündlich wir
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zu unterschiedenen mahlen gehorsambst berichtet, aus was erheblichen und
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wichtigen ursachen man unsers ohrtes mit außantwortung der ratification
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länger nicht zurückhalten könten, also haben wir uff wiederholete inständi-
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ges ansuchen der herren keyserlichen und der sämbtlichen stände, wie auch
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der confoederirten, zuforderst aber uff Ihrer Königlichen Mayestät bey jüng-
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ster post unß hierüber ertheilten gnädigsten ordre hierzu endlichen resolviret
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und gestriges tages nachmittag mit gewißen bedingungen, wie Ewer Fürstli-
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che Durchlaucht auß beyliegender abschrifft Ihro unterthänig vortragen zu
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laßen gnädigst geruhen wollen, in Gottes nahmen damit fortgefahren, wobey
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denn neben diesem itzberührte herren keyserliche und stände nochmahl mit
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hand und mund unß versichert, daß Ihre Kayserliche Mayestät alles dasje-
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nige , was vermöge des instrumenti pacis sowohl vor als nach beschehen ex-
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tradition praestiret werden sollen, keyserlich, auffrichtig und unfehlbahr auff
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das schleunigste praestiren und werckstellig machen würden.

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Es wollen aber Ewer Fürstliche Durchlaucht in ungnaden nicht vermercken,
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alß wolte man vigore der heraußgegebenen schrifftlichen versicherung die
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convention de ordine et modo exauctorationis et evacuationis dieses ohrtes zu
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tractiren sich unterfangen, sondern gehet nur allein dahin, wie etwan Dero-
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selben und der sämbtlichen generalität unser unvorgreiffliches sentiment
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hierüber, wann dieselbe unter werender zeit sich nicht allerdings vergleichen
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könten, entdecken und damit an die hand gehen möchten. Und ist also in hoc
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passu alles noch in integro, und werden wir unß im geringsten nicht, daferne

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es mit einwilligung Ewer Fürstlichen Durchlaucht und allerseits generalität
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nicht geschehen kan, verbündlich mit ihnen einlaßen, sondern weilen ohne-
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dieß noch einige dinge zu erörtern, neben denselben auch unsere gutachtun-
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gen nur hierüber eröffnen.

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Und sobald dieses verrichtet, werde ich, Johan Oxenstiern, (weil wegen vor-
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habender reise nacher Schweden ich, Salvius, nicht abkommen kan) Ewer
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Fürstlicher Durchlaucht in Erffurt gehorsambst uffzuwarten mich unterde-
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ßen gefast halten, wie ich denn albereits solches dem convent proponiret und
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von demselben gleichfals gut und nohtwendig befunden worden.


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Beilage in Stegeborg Slg. II: A, E 161:


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Erklärung des Kaisers und der Reichsstände wegen der noch nicht durchgeführten Bestim-
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mungen
des Friedensvertrages, die unverzüglich nach der Ratifikation in Angriff genommen
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werden sollen, und wegen Art und Ordnung, in denen die Räumung der Festungen und
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Abdankung der Heere vor sich gehen sollen. Actum Monasterii die *** Februarii 1649

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