Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
443. Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1648 November 21/Dezember 1

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Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav


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Münster 1648 November 21/Dezember 1

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Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161, unfol.

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Beschwerden der Reichsstände über die den Abmachungen über die gleichmäßige Belastung aller
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Stände widersprechende Einquartierung Wrangels allein im Fränkischen Kreis sowie über die
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schwedischer- und hessischerseits fortgesetzte Eintreibung der Kontributionen, Fortifikations-,
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Werbe- und Rekrutengelder, während die Gegenseite die Erhebungen eingestellt habe. Erklärung
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der schwedischen Gesandten, daß sie Wrangel keine Vorschriften machen könnten, aber auf die
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Einhaltung der Konvention dringen würden.

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Ewer Fürstlicher Durchlaucht können wir hiermit gehorsambst zu berichten
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nicht vorbeygehen, welchergestald des Heiligen Römischen Reichs ständte
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sämptliche alhier anwesende abgesandten bey heutiger zwischen uns und
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denenselben gepflogenen conference dieses an- und vorgebracht: Daß 1. ver-
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möge des unterschriebenen und albereits ad ratificandum numehr einge-
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schickten instrumenti pacis sowohl von den herren kayßerlichen alß uns und
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unsern alliirten die bißhero verübten hostilitäten cessiren, hingegen das so
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lang gewünschte armistitium und stillstand der waffen möchte getroffen wer-
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den . 2. Weiln auch in besagten instrumentis pacis und ordine executionis die-
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ses klärlich bedinget worden, daß bey elargirung der arméen und aufbrin-
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gung der zur königlich Schwedischen milicesatisfaction versprochenen gel-
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dern kein standt vor dem andern solle graviret werden, und doch der herr
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feldtmarschall Wrangel seine unterhabende sämptliche armee, auff 56 regi-
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menter starck, allein in den Fränckischen craiß verleget, demselben aber bey
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sothaner beschaffenheit die solution unmöglich fallen würde, daß er, in be-

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trachtung deßen, iezterwehnten Fränckischen craiß verschonen und deßen
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eußerste ruin zu verhüten, seine unterhabende armée in anderwertige örter
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verlegen wolte. 3. Nachdeme auch unserseits sowohl die contribution, fortifi-
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cation - alß werbungs- und recruitengelter nach berührten schluß einen weg
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alß den andern fortgingen, vom gegentheil aber dergleichen nicht geschehe,
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auch der convention schnurstracks zuwiederlieffe, daß auch hierin derselben
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gemäß gelebet und weitere confusion auß dem weege gereumet werden
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möchte. 4. Das man auch den Heßen-Caßelischen, wofern ihre verwilligte
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satisfactiongelter auffgebracht werden solten, wir auch unsers ohrts dießes
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remonstriren wolten, das selbige an ihren auch nach getroffenen friedens-
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schluß beschehenen exactiones und versteigerungen der contributionen völlig
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abstehen und demselben nicht zuwieder einige neuerung vorzubringen sich
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unterstehen möchten, mit dießer vor ihnen sämbtlich gegebenen versiche-
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rung , daß am gegentheil daß geringste nicht desideriret werden solte, auch
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Ihre Kayßerliche Mayestät nach albereit publicirten edicten sich erbothen, die
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instrumenta nicht allein zu ratificiren, sondern auch alles dasienige, waß in
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denselben einmahl geschloßen und abgehandelt worden, bona fide und kay-
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ßerlich zu halten, auch noch bey heutiger post promittiret hetten.

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Gleichwie wir nun auff erwehnter stände beweglich angebrachten, in erzehl-
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ten 4 puncten bestehenden proposition umbständlich geantworttet, so ist un-
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ter anderen aber dießes expreße gedacht und geantworttet worden, daß wir
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vorwohlgedachten herrn feldmarschall, wie er etwan zu seiner sicherheit vor
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außgewechselter ratification seine unterhabende soldatesque verlegen möchte
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(maaßen es dann bey offtermeltem schluß, mit aller interessirten consens, an
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die sämptliche generalität remittiret worden) nicht praescribiren oder ziel
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und maaß vorschreiben könten, und also nothwendig, deßen guthbefinden
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und dijudication es anheim stellen müßten, hoffeten aber gleichwohl, der-
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selbe seine marche biß zur abdanckung also einrichten würde, das der getrof-
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fenen convention in allen stücken gnugsame satisfaction geschehen würde,
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maaßen wir dem mehrgedachtem herrn feldtmarschall solches gleich ietzo
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notificirt und zu beschleunigung und vollziehung dießes so heilsahmen
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wercks nicht verhalten haben. Wie dan, und zwar umb desto mehr, weiln
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eben bey abferttigung dieser unserer notification wir mit eingelangten aller-
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höchstermelter Ihrer Königlichen Mayestät an uns abgelaßenen brieffen vom
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4. Novembris

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Ein Reskript der Königin an die Gesandten in Osnabrück vom 4. November läßt sich nicht
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nachweisen, wohl aber ein Schreiben an Pfalzgraf Carl Gustav von diesem Tage (Nr. 425).
vernehmen, daß deroselben der so lang gewünschte schluß zu
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gnädigstem contentement nicht allein gereichet, sondern unß auch bey rück-
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stelliger erörterung unsern möglichsten fleiß anzuwenden gnädigst befohlen,
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zu thun geruhen wollen.

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