Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
90. Volmar an Nassau Osnabrück 1648 April 23

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–/ 90 /–

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Volmar an Nassau


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Osnabrück 1648 April 23

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Eigh. Ausfertigung: KHA A 4 nr. 1628/24 unfol.

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Unsicherheit in bezug auf die Gültigkeit von Serviens neuer Verhandlungsvollmacht; Not-
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wendigkeit vorheriger Prüfung; deshalb Rat zu momentanem Zurückhalten einer Erklä-
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rung . Kein Vertrauen in Serviens Versicherungen des französischen Friedenswillens; Vorteils-
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nahme der Schweden und Franzosen durch eine Verzögerung der Verhandlungen.

[p. 308] [scan. 396]


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Demnach Euer Exzellenz mein erclärung wegen der Franzosischen
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newen plenipotentz uff den conte Servient

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Bezug auf die frz. Vollmacht für Servien für die Verhandlung eines Universalfriedens von
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1648 III 20 ( [ Beilage [1] zu Nr. 81). ]
begehren

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Das Schreiben konnte nicht ermittelt werden.
, hab deroselben
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ich hiemit gehorsamblich anfüegen sollen, daß, weil die herrn Spanischen
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legati darwider nichts einwenden

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Zur Meinung der span. Ges. vgl. [ Nr. 85. ]
, wir auch unsersortts desto weniger ur-
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sach hetten, unß darab zu beschweren und also gleichergestalt, wie von
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ihnen beschehen, unß der acceptation vernemmen ze lassen. Seitemalen
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ich aber gleichwol befinde, daß dise newe vollmacht nit auff selbstaigne
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volkommenheit gestellt, sondern auff die vorgehend vom 20. Septembris
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anno 1643 auff alle drey Französische plenipotentiarios außgangne voll-
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macht sich beziehen thut

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Die neue frz. Vollmacht ernannte Servien unter Bezugnahme auf die erste frz. Vollmacht
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für Longueville, d’Avaux und Servien von 1643 IX 20 (Text, als Insert des IPM: APW III
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[ B 1/1, 39 Z. 1–41 Z. 2 ] ) zum alleinigen außerordentlichen Botschafter für die Friedensver-
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handlungen ( ebenda , [ 41 Z. 29–42 Z. 4). ]
, so stehe ich an meinem ortt etwas an, ob man
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darmit gesichert sein könde, weil ich mich zu erinnern, daß dieselbe in
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etwas disputirt, auch folgendts nach langem disputat verbessert worden

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Die Kritik der ksl. Ges. an der frz. Vollmacht hatte sich auf die fehlende Unterschrift der
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Regentin Anne d’Autriche (1601–1666) als Vormund für den minderjährigen Ludwig
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XIV., die Rechtfertigung des Krieges in der Einleitung und die Formulierung, daß Frk.
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nur coniunctim mit den Verbündeten und Adhärenten in Friedensverhandlungen eintreten
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dürfe, konzentriert. Zuletzt hatten sich die Ksl. bereit erklärt, auf die Unterschrift der Re-
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gentin zu verzichten und auch mit den frz. Verbündeten im Reich zu verhandeln. Die frz.
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Bevollmächtigten hatten im Gegenzug das den Ks. beleidigende Proöm gestrichen und auf
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das Wort coniunctim verzichtet (vgl. Meiern I, 204 letzter Abs.; APW [ II A 1, XXIVf ] ;
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APW [ II B 1, LVIIf ] ; Ruppert , 53ff, 62; Dickmann , 169).
,
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daher sich ansehen leßt, daß die erste vollmacht von selbst cassirt, conse-
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quenter die darauff beschehende relatio inutilis seye. Ich hab also meinem
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schwagern, dem Gollen

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Zum verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen Volmar und Goll vgl. APW [ III C 2/1, XXVI Anm. 13. ]
, bevohlen, [ in ] meinen protocollis nachzeschla-
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gen , waß dißortts vorgangen

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Bezug Volmars auf entsprechende Aufzeichnungen in seinem Diarium (vgl. etwa APW III
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[ C 2/1, 158 Z. 9–160 Z. 9). ]
, und Euer Exzellenz darauß bericht ze
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thuen. Und hielte demnach besser zu sein, sich noch derzeit in specie
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über dise newe vollmacht nichts zu erclären, biß dieses dubium erleüttert
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sein würdt. Alsdann werden wir unß mit sattem grundt ze resolviren
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wissen.

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Daß sonst dem conte Servient so ernst zum friden sey, wie er Euer Ex-
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zellenz vorgibt, will ich dan zemal glauben, wenn er den volligen friden-
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schluss würdet underschriben haben, aber zuvor nit. Denn mir wol be-
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wußt ist, waß er allhier vor contraria officia praestirt hatt. Und würdt
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mich keiner überreden, von weß nation er immer sei, solang man dise
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convent würdt beharren lassen, die Schweden und Franzosen einigen ge-

[p. 309] [scan. 397]


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dankhen haben, friden ze machen, weil sie wol wissen, daß sie per conti-
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nuationem dieser vermaledeiten tractaten mehr gewinnen, als sie immer
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von einer feldtschlacht hoffen köndten. Hac enim ratione lenta nos tabe
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consumunt.

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Waß im ubrigen passirt, vernemmen Euer Exzellenz auß der relation ad
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Caesarem .

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