Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
65. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 Dezember 26

28
–/ 65 /–

29

Lamberg und Krane an Ferdinand III.


30
Osnabrück 1644 Dezember 26

31
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Oktober – Dezember 1644 ) fol. 129–130’ =
32
Druckvorlage–Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 492 fol. 98–99; Den Haag A IV 1628
33
nr. 16.

34
Beharren der schwedischen Bevollmächtigten auf Geleitbriefe für Stralsund und auf Teilnahme aller
35
Reichsstände an den Verhandlungen.

36
Verlittenen donnerstag, den 22. dieses, haben uns die Schwedische gesand-
37
ten nach abgelauffener post durch den dechandt zu St. Johan ihre endtliche
38
erclehrung dahin uberbringen lassen , das sie so wenig von ihren postulatis
39
wegen vergleitung der statt Stralsundt zu diesem convent alß wegen erför-
40
derter gegenwart aller und ieder reichstände, chur-, fürsten und stätte ab-

[p. 121] [scan. 149]


1
weichen köndten oder wölten; hetten dießortts die protocolla, so hierüber
2
zu Hamburg gehalten worden, bey banden, waraus sie darthun köndten,
3
daß obgemelte beede puncta allezeit von der cron Schweden urgirt worden
4
und liessen unser darwieder eingewendte erinnerung an seinen ortt gestelt
5
sein.

6
Dagegen wier geanthworttet, daß wier bey unser vorigen in der iustitzi und
7
billigkeit begründeten erclehrung bestehen, uns auf den buchstaben des
8
praeliminarvergleichs beruffen und darauf unser fundament setzen theten,
9
nach dessen außweisung beede obvermelte der Schwedischen gesandten
10
postulata mitt fügen nitt praetendirt werden köndten, weiln darin so wenig
11
von vergleitung der stadt Stralsundt alß sämbtlicher churfürsten, fürsten
12
und stätte das geringste verordnet würde; selbiger praeliminarschlus, als
13
welcher beederseidts beliebt, acceptirt und ratificirt worden, müsse norma
14
et regula sein, nitt die einseitige protocolla, so wieder einem solchen schlus
15
und gemeine regul nichts probiren köndte. Sölte nun selbiger von der cron
16
Schweden selbst einmahl angenohmener ratificierter praeliminarschluß nitt
17
gehalten, sondern deme schnurstracks zuwieder dergleichen newe postulata
18
behaubtet werden wöllen, müsten wier eß zwar dahingestelt sein lassen,
19
man hette sich aber dießseits immittels dessen zu getrösten, daß man mehr-
20
gemelten praeliminarschlus für sich und bey der gantzen weit das zeügnüs
21
hab, daß es diesseidts an beförderung der tractaten nitt ermangele.

22
Der dechandt hatt für sich selbst erinnert, daß von allen diesen fundamenten
23
und umbständen, wie es ihme von unß aufgeben worden, vleissig uberbracht
24
habe, nichtsdestoweniger aber auch nochmals davon gern an die Schwedi-
25
sche zurückpringen wölte; wüste eß aber, daß sich dieselbe dergleichen
26
erinnerung gar nitt liessen anfechten, hetten einmahl, wie sie ihme deütlich
27
gesagt, die resolution gefasset, von angedeüter ihrer meinung in geringsten
28
nitt zu weichen noch einige rationes darwieder anzuhören. Bey denselben
29
seie alle fernere erinnerung umbsönst, wölten es also haben und nitt anders.
30
Derohalben wier bey also verspürter wiedersetzligkeit, da man bey Schwe-
31
discher seithen weder contractus oder pacta weder vernünfftige erinnerung
32
ferners will gelten lassen, billich anstehen, was ferners vorzunehmen oder
33
zu thuen seie. Und ist aus diesen umbständen unschwer zu ermessen, was
34
man bey der haubthandlung für ein schwere negotiation haben werde, wan
35
die gegentheile dergestalt, waß einmahl geschlossen, wieder umbstossen
36
oder davon abfallen und so gar keinen rationibus platz geben wöllen. Der
37
Oxenstern soll vorgestern in geheimb nacher Münster verreiset sein. Der
38
stätte Hamburg und Bremen syndici

39
Der Syndikus Dr. Gerhard Koch und Liborius von Linen als Bevollmächtigte der Hansestadt
40
Bremen und der Syndikus der Hansestadt Hamburg, Dr. Johann Christoph Meurer (1598–1672).
41
Ihr Kredential und das des Syndikus der Stadt Lübeck, Dr. David Gloxin (1597–1671) s. nr.
42
70,1. Zu Gloxin vgl. ADB IX (1879) S. 241–244 und APW [ II C 2 S. 129 Anm. 2 ] , zu
43
Meurer APW [ II C 2 S. 272 Anm. 1 ] und Meiern in J. L. Walther S. 89, zu Koch (1601–
44
1660) ebenda S. 83f. und zu von Linen (1595–1664) ebenda S. 84ff.
sein diese wochen alhie einkommen.

Documents