Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
110. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 März 6

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 März 6

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a. Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 106–110’, praes.
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1645 März 23 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 585 fol. 471–474’;
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Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 115 S. 535–545 – Druck: Gärtner IV
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nr. 121 S. 539–547.

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Weiterer Aufschub der schwedischen Proposition unter dem Vorwand nicht erfüllter Präliminarien
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von seiten der Kaiserlichen. Besuch des hamburgischen Syndikus: Haltung der Hansestädte zur
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französischen Proposition; französisches Zugeständnis an die Generalstaaten auf gleiches Zeremoniell
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wie mit Venedig. Ankunft Serviens in Osnabrück.

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Hinweis auf nr. 106 betreffend die schwedische Proposition. Nun ist zwar immit-
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tels diese wochen gemelter Rosenhan hier gewest, und wier dahero in hoff-
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nung einer proposition zur haubthandlung gestanden, so haben sich aber
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deme zugegen die Schwedische durch ihren secretarium vorgestern dahin
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vernehmen laßen , das sie zwar von dem verlauff zu Münster durch den
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Rosenhan satsamb berichtet worden, mögten auch ihrestheils wünschen,
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daß die sach in einem solchen standt wehre, das einige proposition zur
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haubthandlung beschehen köndte, so erinnerten sie sich aber, daß noch
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allerhandt verhindernüß in praeliminaribus im wege liegen, so für allen
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dingen müsten außm wege geraumbt werden, alß erstlich der punctus wegen
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vergleittung der statt Stralsundt, zum andern wegen deß entführten Portu-
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gesen , warin noch keine völlige reparation erfolgt. Sodan wehren bißhero
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vielfaltige attentata wieder die securitet des praeliminarschluß von denen
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Keyserischen soldaten verübt worden, alß under andern, daß er, der Schwe-
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dische secretarius, fürm jahr bey seiner hieherokombst von einer Keyseri-
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schen partheie underwegs etliche stunde seie auffgehalten worden, seie
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auch noch für wenigen tagen ein bott, so von dem Rosenhan mitt briefen
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hiehero abgefertig gewest, von einer Keyserlichen partheie ubel tractirt
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und geschlagen worden, und beschehen dergleichen frevelmuth fast täg-
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lich , so gleichwohl wieder den praeliminarschlus seie, dahero es die not-
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turfft erfordere, vorhero, ehe dan waß weiters verhandlet werden köndte,
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alle solche und dergleichen beschwernüßen abzuschaffen, den praeliminar-
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vergleich würcklich zu vollnzogen und zur völligen execution zu bringen;
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begehrten von unß zu vernehmen, waß für veranlaßung darzu dießseidts
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wölle anhandt gegeben werden.

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Wier haben geanthworttet, daß uns diese vortrag befrembt fürkomme,
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hetten eine ordentliche proposition zur haubthandlung von denen Schwe-

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dischen erwarttet gehabt, so gehe aber bemelter vortrage auff lautere newe
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praeliminar- undt solche sach, so under den Hamburgischen praeliminar-
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vergleich nitt gehörich. Die vergleitttung der statt Stralsundt seie wieder
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den buchstaben selbigs praeliminarvergleichs, alß welcher praecise auff die
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status immediatos imperii restringirt, es seie auch selbe statt zu der haubt-
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handlung principaliter nitt interessirt, sondern würde ethwo umb dero
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außöhnung zu thun sein. Die außöhnung aber gehöre ad punctum amni-
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stiae , müße also nothwendig vorhero die haubthandlung vorgenohmen,
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ehe dan von dergleichen stette zulaßung könne geredt werden. Weniger
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könne der Portugeß under die securitet deß praeliminarvergleichs gezo-
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gen werden, der cörper seie nitt auß schüldigkeit, sondern aus lauterer cor-
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tesey wieder außgefolgt worden, deßwegen man sich Schwedischer seithen
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mehr zu bedancken, alß selbigen actum, re modo non amplius integra, zu
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praeiudicierlicher consequentz zu ziehen ursach hette, zumahln es die
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Frantzösische gesandten selbst gestünden, daß die restitution andergestalt
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nitt alß aus cortesia praetendirt werden könne. Von attentatis, so dießseidts
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wieder den praeliminarschlus verübt sein sollen, seie uns niemaln was
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bestendigs fürkommen, weniger ichtwas bewiesen worden. Derjenige ritt-
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meister , so ihne, Schwedischen secretarium, auf wenig stunde angehalten,
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habe seine veranthworttung schrifftlich gethan, nemblich, daß solche anhal-
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tung keiner anderer meinung beschehen, alß die rechte kundtschafft zu
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erlangen, ob er, secretarius, zur friedenßhandtlung mitt deputirt, und daher
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in crafft deß praeliminarschlus der außgedingeten securitet vehig seie oder
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nitt; maßen derselb auch ihnen, secretarium, auff darüber erlangte kundt-
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schafft und gewißheit alsobaldt wieder hett frey und sicher gehen laßen.
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Selbige deß rittmeisters schrifftliche veranthworttung seie denen Schwedi-
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schen gesandten schon für lengst zugestelt gewest, seithero aber dagegen
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der geringste beweißthumb, daß es sich mitt selbigem werck anders verhal-
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ten solte, nitt beygebracht worden, waß dan weiters dabey zu thuen oder
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vorzunehmen seie. Wegen deß botten seie auch so wenig alß andern ver-
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lautteten attentatis biß dato daß geringste an uns gebracht, weniger die
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partheie, so den frevel verübt haben solle, nahmhafft gemacht worden. Eß
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wehren aber die in dem vortrage angezogene sachen der erhebligkeit nitt,
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daß derentwegen ein so wichtiges hochnöhtiges friedenswerck lenger
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köndte zurückgesetzt werden; es seie der betrangten christenheit mehr an
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dem frieden gelegen, alß das wegen so schlechter und geringschetzigen meh-
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rentheils unbegründeten sachen deßen lenger solte beraubt sein. Wölten
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unß derohalben versehen, die Schwedische gesandten werden sich eins
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beßern bedencken und mitt einer ordentlichen proposition zur haubthandt-
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lung vernehmen laßen wöllen.

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Der secretarius ist auf seinen principiis bestanden und nuhr alles ad referen-
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dum genohmen, derwegen wier gemeindt sein, durch den dechandt zu
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St. Johan die unbefügnüs dieses verzüglichen auffhaltens denen Schwedi-

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schen waß mehr zu gemüth zu führen und zu versuchen, ob dieselbe zu
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eröffnung einer proposition zur haubthandtlung zu bewegen. Haben aber
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immittels von bemeltem Schwedischen secretario in discursu erfahren, daß
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denen Schwedischen gesandten gleich deß tags zuvor von dem Königs-
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marck

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Hans Christoph Gf. v. Königsmark, seit 1644 schwed. Generalleutnant. Über ihn vgl. ADB XVI
(1882) S. 528–531 , SMK IV S. 392, APK 13908 und 39208, APW [ II C 2 S. 85 Anm. 2. ]
selbst der bericht uber beede im ertzstifft Bremen eroberte stette
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Staden und Boxtehude einglangt

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Zur Eroberung des Erzstifts Bremen durch Königsmark vgl. E. Zetterquist S. 33–35 und
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G. Lorenz S. 43–51. Stade fiel am 27. Februar und Buxtehude am 28. Februar 1645 in
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schwedische Hand.
, dahero wier vermuhten, daß auff also
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zugestandenes unvermutetes glück die consilia bey denen Schwedischen
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alsobaldt verendert worden. Ist sonsten auß dern obangedeüteter von uns
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iüngsthin uberschriebener füranthwortt unschwer abzunehmen, daß die-
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selbe mitt einer andern proposition herauszugehen gemeindt gewest, wür-
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den sonsten wegen angedeüteter vortrag deß Rosenhan zu erwartten oder
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dieselbe biß zu deßen herzukombst außzustellen nitt nöhtig gehabt haben.
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Ist derowegen abermahls auß diesem verlauff von deß gegentheils intention,
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daß bey demselben alle consilia bey gegenwerttiger handtlung nach dem
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ausschlag der waffen gerichtet werde, handtgreifflich abzunehmen.

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So hatt unß auch diese wochen der Hamburgischer stattsyndicus Dr. Meü-
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rer heimbgesucht undt von allerhandt sachen, so wier gehorsambst zu
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berichten nöhtig erachten, angezeigt: Erstlich hatt er uber der Frantzosen
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iüngsthin zu Münster eröffneten proposition einen discurs geführt und
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soviell zu verstehen geben, daß der Henseestette und anderer anwesender
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protestierender stände und stette abgeordnete an selbiger proposition kei-
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nen gefallen trügen. Seie gnugsamb darauß abzunehmen, das die Frantzosen
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noch zur zeitt zum frieden schlechten lust hetten, maßen sich dan auch bey
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denselben iüngsthin bey ihrer der Henseestette abgeordneten gegenwarth
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zu Münster dergleichen renitentz gnugsamb hette vermercken laßen, in-
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deme die Frantzosen ihnen fürgehalten, gleichsamb sie zwar mitt einer
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proposition zur haubthandtlung gefaßet wehren, aber durch etliche reichs-
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ständen , so mitt selbiger proposition biß zu ihrer herzukombst zurückzu-
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halten gebeten haben sollen, von deren eröffnung abgehalten würden, denen
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sie nitt auß handen gehen köndten, weiln der krieg in Teütschlandt nur der
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stende halben geführt würde; verhofften, daß sie recht darahn würden
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gethan und deßwegen auch von ihnen, der Henseestette abgeordneten,
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beyfall haben, und dieselbe es auch für billich und nöhtig erkennen, daß
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mitt der proposition zur haubthandtlung biß zu der ubrigen stende herzu-
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kombst zurückzuhalten seie. Die abgeordneten aber hetten nach genoh-
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menen bedacht geanthworttet, daß ihnen nitt lieb seie, daß die proposition
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noch lenger solte außgestelt werden, wehren ihrestheils anders instruirt,
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nemlich mitt rath und thatt, wo sie es vermögten, und ihnen zu reden

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erlaubt, dahin zu negotiiren und mittzuwürcken, damit dies so hochnöhtigs
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allgemeinnütziges friedenwerck dernmahleins möge befördert und zum
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standt gebracht werden; dahero sie zufolg ihrer instruction darumb bitten
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müsten, daß sich die Frantzösische gesandten mitt der proposition lenger
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nitt wolten auffhalten, welche anthwortt aber denselben nitt zum besten
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gefallen hette.

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Ferners berichtete unß gemelter syndicus von einglangter gewißheit, daß die
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Frantzosen mitt denen Staaden von Hollandt deß tractaments halben sich
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dergestalt verglichen, daß deren deputierte von denen Frantzosen bey dieser
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friedenshandtlung solten der republicae Venetae mitt entgegenschickung
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der guttschen, visiten, gebung der hand, auch praedicats „excellenz“ gleich-
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gehalten werden, und solches usque ad maiorennitatem regis; wadurch dan
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abermahls eine große difficultet zu verhinderung dieser tractaten in den
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weg gelegt worden.

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Undt wierdt unß gleich ietzo, indeme wier in expedition dieser unser gehor-
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sambster relation begriffen, angezeigt, daß der Frantzösischer gesandter
17
monsieur de Servient alhie einkommen. Muß eine sonderbahre beteütung
18
haben.

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