Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
58. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 April 2

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Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar


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Prag 1648 April 2

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XV nr. 2033b fol. 69–69’, [praes. 1648 IV 16] = Druckvor-
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lage – Konzept: RK FrA Fasz. 55c (1648 IV-V) fol. 7–7’.
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Beschluß im Geheimen Rat (Lobkowitz, Trauttmansdorff, Martinitz d.J., Kurz, Waldstein,
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Prücklmaier, Gebhardt. Schröder), [Prag] 1648 IV 2. Reinkonzept: RK FrA Fasz. 55a (1648

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III) fol. 96’

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Der Beschluß entspricht der Weisung und legt den Inhalt der Beilage fest.
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Keine weiteren Zugeständnisse bei der Amnestie; Nachricht über schwedisches Einverständ-
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nis ; daher Warnung vor einer Übereilung durch Krebs. Verweis auf die Beilage.

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Rezepisse auf Nr. 46 und Verweis auf Nr. 57. Und dieweillen nach nun-
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mehr abgehandtleten puncto gravaminum

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Bezug auf das Vorabkommen über die Autonomie der Mediatstände und Untertanen im
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Reich und in den ksl. Erblanden von 1648 III 8/18 ( [ Beilage [1] zu Nr. 41 ] ; vgl. später Art.
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V,30–41 IPO ← § 47 IPM).
der ordtnung nach der punctus
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amnistiae vor die handt genommen werden soll und wir die verlaßliche
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nachricht haben, das die Schweedische gesandten bevelcht seint, dißorths
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zu weichen und es bey unser erklärung

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Bezug auf den sich auf die Amnestie beziehenden Teil der ksl. Hauptinstruktion von 1647
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XII 6 (vgl. APW [ II A 7 Nr. 29 ] ), der die Grundlage für Art. IV KEIPO6 (Text: Meiern
IV, 951–957 ; vgl. später Art. IV IPO sowie §§ 7, 10–29, 31[2]-46 IPM) bildete.
verbleiben zu lassen, also wollet

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184,25–185,1 41] aber in puncto autonomiae zimblich leidenlich gestelt, das Euer Kayser-
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licher Majestätt für dißmahl noch berürten aufsaz weder approbirn noch improbiren
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sollen, sondern die gesandte durch ein recepisse dahin beschaiden möchten, es wollen
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Euer Kayserlicher Majestätt, waß sich die Schweeden und protestirenden in den übrigen
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puncten erklären werden, gewerttig sein und sich dannach über alles vernemmen lassen.

[p. 186] [scan. 274]


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ihr eüch hierin eürer instruction allerdings gemeß verhalten und eüch von
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dem Churbayrischen abgeordneten doctor Krebs nit übereylen lassen.
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Und obwohln wir nit zweifflen, ihr werdet underdessen und vor einlan-
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gung dises unsers schreiben auch mit erwehntem amnistiaepunct zur rich-
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tigkeit kommen sein, so haben wir eüch doch zur nachricht einschliessen
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wollen, waß wir wegen besorgender unzeitiger voreylung der Churbayri-
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schen abgesandten an des churfürsten in Bayern liebden selbst geschrieben.

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Beilage [1] zu Nr. 58

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Ferdinand III. an Kf. Maximilian I. von Bayern, Prag 1648 IV 2. Kopie: RK FrA Fasz. 92
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XV ad nr. 2033b fol. 70–70’ = Druckvorlage – Konzept: RK FrA Fasz. 56b fol. (1648 IV
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1–15) fol. 13–14.

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Euer Liebden werden ungezweifelt von dero zu Oßnabrugg anwesenden gesandten die
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nachricht erlangt haben, waßgestalt der punctus gravaminum religionis zwischen allerseits
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abgesandten nunmehr verglichen

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Wie Anm. 2.
und man der ordnung nach den punctum amnestiae
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aniezo vor die handt nehmen solle. Wan ich nun die verläßliche nachricht erlangt habe,
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daß der Ochsenstirn befelcht seye, es bey meiner resolution in diesem punct

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Wie Anm. 3.
verbleiben zu
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lassen, ich auch ohnedas entschlossen bin, weiter, als ich mich gegen Euer Liebden erklerth,
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uff kein weiß zu gehen, also lebe ich der bestendigen zuversicht, man werde auch mit die-
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sem punct desto ehender dardurchkommen, wan man nur dieserseits eins ist und das werckh
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nit etwa durch unzeittige voreylung oder anstellung particulartractatsconferenzen mit den
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protestirenden oder Schwedischen, deren sich die gegentheile bißhero zu ihrem vorthel son-
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derlich zu gebrauchen gewust, selbst steckhen thut

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Zu diesen Partikularkonferenzen vgl. etwa [ Nr. 10 mit Beilage B ] sowie [ Nr. 13 mit Beilagen A ] und [ B. ]
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Habe aber Euer Liebden hiebey zu allem überfluß ersuchen wollen, nachdem vorkombt,
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samb derselben abgesandter mit seinen habenden befelchen ieweils etwas zu früehezeitig
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herausgehe und sich in cursu tractatus in nebenconferenzen über die vorhabenden materias
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einlasse, sie wollen demselben gemessen auftragen, sich dißorths mit den meinigen (als de-
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nen ich gnedigst anbefohlen, diesen amnestiaepunct ohne verlihrung einiger zeit ebener-
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gestalt zur richtigkeit zu bringen) allerdings zu conformiren und ohne ihr vorwissen und
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guetbefinden sich in particularconferenzen nit einzulassen, damit die gegentheile nit etwa
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ursach nemben, auf dergleichen ihr absehen zu haben, und, inde〈m〉 die meinigen weiter
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nit gehen w〈ü〉rden, als waß meine erclerung gegen Euer Liebden vermag, das ganze
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werckh ins steckhen gerathe.

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