Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
28. Auersperg an Ferdinand III Osnabrück 1643 August 18

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Auersperg an Ferdinand III.


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Osnabrück 1643 August 18

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46c, Konv. b fol. 51–52’, 55, Auflösung der Chiffre fol. 53–54.

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Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten unter Umgehung der dänischen Vermittlung.
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Schwedische und brandenburgische Satisfaktion.

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…|:Wan nun bey diser ganzen friedenstractation der könig von Denne-
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marckh viel mehrers vor ein interponenten wegen seines staats unnd interesse
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alß vor ein unparteylichen interpositorn zu halten unnd darumben zu erachten
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ist, derselbe werde vor erlangter eigenen und zu seines reichs sicherheit
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praetendierten satisfaction oder habender richtigkheit der mit Pohlen unnd
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Moßcaw gegen anwachßender macht der cron Schweden vor seyender
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verbüntnus diese tractaten viel meher verzogen alß geschlossen sehen, alß
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würdt nothwendig darumben auch ein anderer abweg zu tractieren, iedoch
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aufs behuetsambste unnd meines erachtens nit ehender zu nemben oder zu
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suechen sein, alß die Schweden von ihrer aigen satisfaction würckhlichen
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unnd begierlich handlen werden, weiln vorhero denselben khein rechter
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ernst oder auch khein solche confidenz zuzutrawen, die wol villeicht selbsten
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alles fleis ein praeterition der Dennemärckhischen, aber allein zu disseitiger
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offension denselben vorschlagen dörffen.

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Wie man sich aber auf den fall, man zu dergleichen anderwerttigem modo
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zu tractieren obbeschriebenermassen gelangen würde, gegen den chur-
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fürstlichen , sonderlich den Churbrandenburgischen der communication
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halben (so gefärlich unnd verhinderlich vileicht sein khan) zu halten, stehet
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zu Ewer Kayserlichen Mayestätt allergnädigsten befelch, unnd thue ich
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meinestheils in puncto satisfactionis der cron Schweden eben der Denne-
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märckhischen ohn zweifel erfolgenden contradiction oder begerten würckh-
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lichen versicherung am meisten befahren, das Churbrandenburg, soviel es
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sie wegen Pommern betreffen mueß, ihre einwilligung nit geben würdt
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wollen, bis nit alhie in loco wegen ihrer gegensatisfaction, die sie villeicht
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nit an gelt, sondern ein benachparten stuekh landtes praetendieren würden,
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ein völlige richtigkheit gemacht sey, da doch am vorträglichsten sein würde,
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dieselb damit auf erstkhünfftigen reichstag, dessen gesambten ständen die
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vergeltung obligen mueß, zu verweisen:|. So alles, ob eß zwar |:mehrers
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zum schluß als anfang der tractaten:| gehörig, habe ich doch auß anlaß dero
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allergnädigsten befelch Ewer Kayserlichen Mayestätt hiermit allergehor-
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sambst nit verhalten sollen.

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