Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
285. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Preßburg 1647 März 3

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–/ 285 /–

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Ferdinand III. an Trauttmansdorff


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Preßburg 1647 März 3

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Ausfertigung: TA Ka. 122 fol. 309–309’ = Vorlage – Kopie: Klattau TA Ka. 6 Inv.nr. 68
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fol. 182–182’ – Konzept: RK KrA Fasz. 165 fol. 32.

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Ulmer Waffenstillstandsverhandlungen.

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Verweis auf die Beilagen A-D.


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Beilagen


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A Gallas an Ferdinand III., Sulzbach 1647 Februar 26. Ausfertigung: RK KrA Fasz. 164 fol.
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402–403 – Kopie: TA Ka. 122 fol. 312–312’.


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Beilagen


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1 Kaiserliche Gesandte an Gallas, Ulm 1647 Februar 24. Kopie: TA Ka. 122 fol. 310–311,
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PS fol. 310 = Vorlage; RK KrA Fasz. 164 fol. 384–385, PS fol. 385; Klattau TA Ka. 6
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Inv.nr. 68 fol. 193–195, PS fol. 195.

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Kriegsvorbereitungen der Schweden und Franzosen. Herausgabe ihrer Proposition jetzt?

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2 Kaiserliche Gesandte an Gallas, Ulm 1647 Februar 22. Ausfertigung: RK KrA Fasz. 164
17
fol. 349–354 = Vorlage – Kopie: TA Ka. 122 fol. 313–318.

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Fragen zu ihrer Instruktion. Vergebliche, erfolglose Verhandlungen wegen der Voreiligkeit
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der kurbayerischen Ges.


20
Beilage


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1 Wrangel an Gallas, s. l. 1647 Februar 9/19. Kopie: RK KrA Fasz. 164 fol. 211–212;
22
Klattau TA Ka. 6 Inv.nr. 68 fol. 187–188.

23
B Ferdinand III. an Gallas, Preßburg 1647 März 3. Kopie: TA Ka. 122 fol. 320–322, PS fol.
24
322–322’ = Druckvorlage; Klattau TA Ka. 6 Inv.nr. 68 fol. 189–191’.

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Underschiedlich deine gehorsamste relationes vom 24. 25. und 26. iüngstverwichenen
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monats Februaris

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Gallas hatte unter diesem Datum verschiedene Relationen dem Ks. zugeschickt (Ausf.en mit
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Beilagen: RK KrA Fasz. 165 fol. 383–403).
in sachen die zue Ulm angestelte stillstandtshandlung betreffend
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haben wir gnädigst wohl empfangen und ihres inhalts, sonderlich aber, worinnen unsere
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subdelegirte zu Ulm anstehen und ferner beschaidet begehren zu werden, mit mehrerm
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vernohmen. Waß nun zuforderist die frag, ob sie sich in denen ratione limitum in unser
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dem von Gebhardt mitgegebenen instruction

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Druck: Nr. 260 Beilage C.
enthaltenen gradibus aufzuhalten oder
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alsobaldt zue dem lezten gradu, daß nemblich ein ieder theil bey denen ietz zur zeit
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inhabenden quartieren und plazen verbleiben solle, zue schreiten, belangt, da wirdt etwa
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für allen zue sehen und zu penetriren sein, wie weit es in diesem puncto mit den
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Churbayrischen khommen, und wolten nicht für unrathsamb halten, dafern du nit
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einiges absonderliches bedenkhen darwider hettest, daß unsere subdelegirten, im fahl sie

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noch nicht zu dem letzten gradu khommen, alsobaldt darzue schreiten und von
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denselben den anfang macheten, in sonderbahrer betrachtung, es werden die gegentheil,
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weil sie sogar auch ein theil von unserem erbkönigreich Böhmen zu ihren quartiren
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praetendiren, schwerlich von dem, waß sie anderwerts innen haben, waß raumen oder
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zurukhgeben, sowohl auch weilen zue hoffen, wan wir unserstheilß es in dem statu quo
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nunc verbleiben ließen, die feinde sich umb soviel leichter auch darzue verstehen
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möchten.

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Waß fürs ander den terminum temporis belangt, laßen wir es nochmahls bey unsern
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vorigen resolutionibus und instructionibus, daß dieser anstandt nur auf 3 oder 4 monath
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mit dem angehengten reservat, daß es alßdan bey denen hohen generalen, ob sie
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denselben weiter prorogiren wollen, stehen solle, wie imgleichen und fürß dritte, waß die
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includendos anraicht, bey unsern vorigen instructionibus wie auch der iüngst in
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Lateinischer sprach abgefaßenen formula propositionis

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Vgl. nr. 269 Beilage D 1.
, daß nemblich unter diesem
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anstandt das ganze Römische Reich mit allen seinen circulis und partibus wie auch alle
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und iede unsere assistenten (darunter auch unsers freundlich lieben vetters und Schwa-
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gers , des königs in Spanien, liebden mit dem, waß dieselbe in Burgundischem craiß, in
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der Untern Pfalz und in Italien besizen, wie auch unsers lieben oheimbs, des herzogs von
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Lottringen, liebden völkher verstanden werden) begriffen sein sollen, allergnädigst
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bewenden. Wir stellen aber zue deinem guetbefinden, ob und wan es der sachen notturfft
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oder die zeit erforderen wirdt, zue dieser austrucklichen specification zue khommen, daß
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dieselbe biß dahin hinderhalten und alßdan erst eröffnet werde.

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Belangend fürs vierte, zum fahl die gegentheil sich zu keinem tractat verstehen, sondern
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wie sie sich verlauten laßen, derselben proposition allein ad referendum annehmen
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wolten, ob nichtsdestoweniger die unserige mit obbedeuter proposition herfürzuegehen,
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da haben unsere deputirte gar recht und wohl gethan, daß sie sich hierinnen etwas
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gesperret und sich anderß nicht, alß da die gegentheil mit ihnen zu tractiren gemeint,
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einlaßen wollen, sonderlich nachdeme die Schwedische sich auf einholung fernern
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befelchs auß Schweden bezogen und dardurch ihren gewalt fast zweiffelhafftig gemacht.
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Nachdeme wir aber gnädigst darfür guet befinden, daß auf alle waiß zue sehen, wie die
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tractaten mit ihnen, Schwedischen, angebunden werden, wie du auch auß unser
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negstvorigen resolution mit mehrerm wirst vernohmen haben, hierumben und weilen es
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in puncto satisfactionis Suedicae nunmehr zue einer endtschafft khommen, alß laßen wir
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es nochmals gnädigst dabey bewenden und wollen, daß die lezt in Lateinischer sprach dir
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wie auch unsern subdelegirten zue Ulm zuegeschikhte proposition mit dieser modera-
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tion , wie oben angedeutet, das alles in statu quo nunc auf die bestimbte 3 oder 4 monat
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bleiben solle, iedoch allezeit mit diesem anhang, daß du hoffen wollest, es werde von
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dem gegentheil darauf gehandlet werden, unverlengt hinausgegeben werde; welchen
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anhang wir umb destwegen für nothwendig erachten, damit es nicht das ansehen habe,
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alß ob wir in die von dem gegentheil vorgegebene remittirung dieser sachen nacher
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Stockholmb consentirt, auch nicht etwa diese Ulmische armistizihandlung oder auch
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dasienige, waß zue Oßnabrug hierinnen beraits tractirt oder noch tractirt werden
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möchte, zuenichten werde.

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PS Wollen wir gnädigst, im fahl diese armistizihandlung darauf bestunde, daß man in
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allem verglichen und es allein ahn der einschließsung des königs in Spanien liebden mit
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dem Burgundischen craiß und demienigen, waß sie im Reich besizen, hafften thete, du
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auch die gewiße nachricht hettest, daß im widrigen fahl und da wir in die praeterition
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ihrer liebden diesorts nicht willigten, die Churbayrischen zu einem particularschlues für
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sich allein gelangen wurden, daß du alßdan dir eine gewiße zeit von 12 oder 14 tagen, biß
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unß du durch ein eignen currir (den du alsobaldten abzufertigen) der sachen beschaffen-
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heit berichtest und darauf unsere Kayserliche resolution einkhommen könne, bedingest.
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Maßen wir ingleichen wollen, im fahl es sich an deme stoßen thete, daß entweder das

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armistitium biß auf erfolgten friedenschlues hinausgesezt oder aber wir von demselben
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gewiß außgeschloßen werden müesten, daß du gleichfals eine solche frist von 12 oder 14
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tagen, biß wir durch ein eigen currir deßen verstendiget und darauf unsere resolution
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einlangen könte, capitulirest und dieß alles auf erheischende notturfft den subdelegirten
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zue Ulm ahn die hand gebest.

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C Ferdinand III. an die kaiserlichen Gesandten in Ulm, Preßburg 1647 März 3. Kopie: TA Ka.
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122 fol. 324–324’; Klattau TA Ka. 6 Inv.nr. 68 fol. 186–186’ – Konzept: RK KrA Fasz.
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165 fol. 29.

9
D Ferdinand III. an Gebhardt, Preßburg 1647 März 3. Kopie: TA Ka. 122 fol. 326–327 =
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Vorlage; Klattau TA Ka. 6 Inv.nr. 68 fol. 184–185 – Konzept: RK KrA Fasz. 165 fol. 30.

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Dringende Ermahnung an den Kf.en von Bayern, keinen der von der ksl.-kurbayerischen
12
Armee im schwäbischen Reichskreis besetzten Orte zugunsten der Feinde aufzugeben.

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