Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
100. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Mai 4

[p. 338] [scan. 426]


1
–/ 100 /–

2

Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


3
Osnabrück 1648 Mai 4

4
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 2–3’, 24–25’, 30, PS fol. 37, praes. 1648 V 14 =
5
Druckvorlage – Kopie:
RK FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 31–35’, PS fehlt – Konzept: RK FrA
6
Fasz. 92 XV nr. 2042 fol. 129–132, PS fol. 134

42
In KHA A 4 nr. 1628/24 unfol. ist lediglich eine gekürzte Fassung, die knapp die Haupt-
43
punkte von Nr. 100 erwähnt (vgl. hierzu [ Nr. 32 Anm. 1 ] ), abgelegt.
.

7
Drängen Leubers und Wesenbecks 1648 IV 30 auf gleichzeitige Abhandlung der Amnestie in
8
den kaiserlichen Erblanden und der schwedischen Armeesatisfaktion in den Reichsräten;
9
Versicherung eines prokaiserlichen Abstimmungsverhaltens; dennoch Ablehnung der kaiser-
10
lichen Gesandten; kein Vertrauen in die katholische Partei; Beratungen in den Reichsräten
11
auch ohne Zustimmung der Kaiserlichen; vergeblicher Versuch Leubers, die Zustimmung
12
mehrerer Gesandter protestantischer Reichsstände zur kaiserlichen Haltung bei der Amnestie
13
in den kaiserlichen Erblanden zu erhalten. Verweis auf die wiederholte Forderung der
14
schwedischen Gesandten nach gleichzeitiger Abhandlung ihrer Armeesatisfaktion mit den
15
übrigen Punkten; Nachgeben der Gesandten protestantischer Reichsstände in dieser Frage;
16
Bereitschaft der Kaiserlichen zur Abhandlung der Armeesatisfaktion bei vorheriger Unter-
17
zeichnung der Amnestie in den kaiserlichen Erblanden.

18
Textvorschläge Gesandter katholischer Reichsstände zum Reichsverfassungsrecht der Reichs-
19
stände , zu Handelsfreiheit und Zöllen, zu Friedensvollzug und -sicherung. Vorbringen
20
schwedischer Gesandter und der Bevollmächtigten protestantischer Reichsstände wegen
21
Augsburg. Interzessionsrecht für Reichsstände Augsburger Konfession zugunsten ihrer Glau-
22
bensgenossen in den kaiserlichen Erblanden.

23
Ankunft Serviens 1648 V 2; dessen Anbringen bei den Reichsständen betreffend die Unter-
24
zeichnung der französischen Territorialsatisfaktion auch durch reichsständische Bevollmäch-
25
tigte , Lothringen, Burgundischen Reichskreis, kaiserliches Assistenzverbot für Spanien sowie
26
Erhebung Frankreichs zum Reichsstand für die vom Reich zedierten Gebiete; Bericht Krebs’
27
über Treffen mit Servien an Volmar; Grund seines Besuches in Osnabrück.

28
PS Vorhaben der Gesandten katholischer Reichsstände, gemeinsam mit den Gesandten pro-
29
testantischer Reichsstände die schwedischen Bevollmächtigten zur Unterzeichnung der
30
Amnestie in den kaiserlichen Erblanden zu drängen; dann Bereitschaft zur unverzüglichen
31
Abhandlung der Armeesatisfaktion durch die Gesandten der Reichsstände.

32
Verweis auf Nr. 96. Nuhn ist unß gleich bey abgefertigter post von dem
33
Churmayntzischen cantzler

44
Raigersperger.
beyliegender extract numero 1 seiner ahn ihr
34
churfürstliche gnaden zu Mayntz auffgesetzter relation zugestelt worden,
35
auß welchem zu ersehen, waßgestalt der Chursachßischen abgesandter
36
Dr. Leuber sich bemühet, daß bedeuter paragraph

45
Bezug auf die Regelungen zur Amnestie in den ksl. Erblanden (vgl. Nr. [ 49 Anm. 4). ]
iedoch neben dem
37
puncto de solutione militiae in die reichsräthe gebragt werden solte, mit
38
versiecherung, daß die conclusa allerseits zu Ewer Kayserlicher Majestätt
39
contento außschlagen würden, welches er dan auch mit dem Churbran-
40
denburgischen rath, dem Wesenbeck, gleich darauff selbst bey unß ange-
41
bragt . Ewer Kayserlicher Majestätt geruhen aber auß dem beyliegendem

[p. 339] [scan. 427]


1
extractu protocolli numero 2 allergnädigst ahnzuhören, waßgestalten wir
2
für sehr bedencklich, auch dero gnädigsten befelchen zuwieder befunden,
3
in solchen vorschlag einzuwilligen. Dan obzwar allerhandt vertröstungen
4
beschehen, daß der churfürstliche rath völlich, im ubrigen aber die maiora
5
für Ewer Kayserlicher Majestätt stehen werden, so sein wir doch ver-
6
trewlich verwahrnt worden, daß auch sogar ethlich catholischen hierun-
7
der nit zu trawen, sondern vielmehr zu besorgen, daß sie ethwan ihren
8
votis die fast in allen vergangenen deliberationibus im mundt geführte
9
clausulam (wan aber die Schweden ie nit weichen wölten, so würde man
10
gleichwoll auff einige temperamenta gedencken müßen) ahnhencken
11
mögten, welches dan dem gegentheill eben den rechten anlaaß geben wür-
12
de , auff seiner meinung desto härtter zu bestehen.

13
Nichtsdestoweniger aber folgen die protestierenden gantz instendich
14
nach, daß solche consultation ungehindert unßer contradiction vortge-
15
setzt werden mögte, haben auch die catholische bereiths so weit gebragt,
16
daß von dem Churmayntzischen reichsdirectorio ahn die zue Münster
17
anwesende stände geschrieben worden, sich zu solcher consultation alhier
18
einzustellen. Und haben wir gestrigen tags vernohmen, daß der Chur-
19
sachßischer abgesandter denen Mayntzischen angezeigt, er hette sich be-
20
mühet , bey denen Sachßen Aldenburgischen, Weymar- auch Braun-
21
schweigischen und anderen ein versiecherten beyfall für Ewer Kayser-
22
liche Mayestätt in dem § „Tandem omnes etc.“

42
Vgl. [ ebenda ] .
zu erhalten, aber alles
23
vergeblich, und wehren die resolutiones dahin außgefallen, daß man die-
24
sen puncten sambt der bezahlung des kriegsvolcks in die reichsräthe brin-
25
gen solte, alßdan sie sich mit ihren votis vernehmen laßen wölten. Hin-
26
gegen wehre von den Churbrandenburgischen contradicirt und zu verste-
27
hen geben worden, daß die materia des bedeuten paragraphi die Kayser-
28
lichen erblanden betreffend nit für die reichsstände, sondern für die
29
Kayserlichen und Schwedischen gesandtschafften gehörig, es wehren
30
auch die Churbrandenburgischen nit gemeindt, sich bey solcher consulta-
31
tion einzufinden.

32
Alß unß auch vorkommen, ob solte von ethlichen protestierenden ein
33
newes proiect uber diesen paragraphum auffgesetzt und dahin geziehlt
34
sein, daß dergleichen praetendenten ein stück geldts abgestattet werden
35
sölte, so haben wir nit underlaßen, den sachen ferners nachzuforschen,
36
da unß dan von Dr. Langenbeck beyliegende abschrifft numero 3 zuge-
37
stelt worden, auß welcher erscheindt, daß es kein auffsatz der protestie-
38
renden , sondern ein anbringen und postulatum der proscriptorum selbst
39
und von den protestierenden under sich per dictaturam communicirt
40
worden seie. Insgemein will darfürgehalten werden, daß die protestieren-
41
den entschloßen, sich dieses paragraphen halber in materialibus durchauß

[p. 340] [scan. 428]


1
nichts einzulaßen, sondern allein dahin zu trachten, wie diese remora auß
2
dem weeg gehalten werden mögte.

3
Sonsten aber die solutionem militiae betreffend, obwoll Ewer Kayser-
4
licher Majestätt allergnädigste intention und befehl vom 6. Decembris
5
negstvorgehenden jahrs

38
Bezug auf die ksl. Hauptinstruktion von 1647 XII 6 (vgl. [ Nr. 3 Anm. 1 ] ).
dahingestelt, daß darvon erst post conclusam et
6
subscriptam pacem gehandtlet werden solte, so haben iedoch die Schwe-
7
dischen , wie auß underschiedtlichen unßeren eingeschickten gehorsam-
8
sten relationibus erscheint, darzu niehmahlen verstehen wöllen, sondern
9
ieweils darauff getrungen, denselben puncten zuvor und noch ehe andere
10
materiae entschieden würden, zu erledigen

39
Vgl. zuletzt Oxenstiernas Forderung nach Abhandlung der Armeesatisfaktion in [ Nr. 96. ]
. Die protestierenden sein
11
zwar auch der meinung gewesen, daß vorderist alle friedensarticul auff
12
ein endtlichs abgehandtlet werden sölten, haben aber benebens für un-
13
practicirlich gehalten, daß man diese materi werde biß nach geschloßenem
14
und underschriebenen frieden zurückstellen können, angesehen die
15
Schwedischen, wie ahnietz in der thatt selbst erscheindt, sölchs nimmer-
16
mehr zugeben würden. Unnd dieweil dan Ewer Kayserlicher Majestätt
17
instruction dahin gehet, unß davon nit abwendich machen zu laßen, es
18
wölten dan Churmayntz, Cöllen, Bayren, Sachßen, Brandenburgische
19
einer anderen meinung sein, diese alle auch solche instruction in handen
20
haben, also konten wir soviel weniger verwehren, daß nuhmehr diese
21
materia von ihnen und ubrigen ständen ad deliberandum vorgenohmen
22
werde. Haben aber darbey heudt dato den Churmayntzischen diese erin-
23
nerung gethan, wan ie für rathsamb geachtet werden wölte, darvon zu
24
handtlen, so sölten sie die sachen dahin richten, daß vorderist von ge-
25
sambter stände wegen den Schwedischen angezeigt werde, man wehre er-
26
bietig , alsogleich diesen punctum solutionis zu erledigen, doch wan sie
27
vorderist den § „Tandem etc.“ approbiren und mit unß underschreiben
28
werden, dan außerhalb deßen könten die stände des friedens nit versie-
29
chert sein, außer zweiffl setzendt, wan die Schwedischen diese resolution
30
vermercken, sie werden sich dermahlen anderst bequemen.

31
Ewer Kayserliche Mayestätt haben auch auß den beylagen

35
31 numeris 4, 5, 6] Im Konzept: numeris 3, 4, 5. Ungleiche Numerierung, da auf das in der
36
Ausfertigung mit 3 bezeichnete Dokument im Konzept zusätzlich am Rande hingewiesen
37
wird. Die Numerierung im Konzept wurde nachträglich nicht angeglichen.
numeris 4, 5, 6
32
gnädigst anzuhören, waß die catholische unß für proiecta in puncto
33
iurium statuum, commerciorum, executionis et assecurationis zugestelt,
34
in deren ersten der § „Tam in universalibus etc.“

40
Bezug auf Art. VII § „Tam universalibus“ KEIPO4A (Text: Meiern IV, 577 zweiter Abs.;
41
vgl. später Art. VIII,4 IPO = § 65 IPM) betr. Stimmrecht der Reichsstände sowie allge-
42
meine Bestandsgarantie für das Reichsherkommen und die Reichsverfassung.
, § „Cum deinde civitas

[p. 341] [scan. 429]


1
etc.“

35
Bezug auf Art. VII § „Cum deinde“ KEIPO4A (Text: ebenda , 577 vierter Abs.) betr. die
36
Reichsunmittelbarkeit Erfurts.
, § „De indaganda etc.“

37
Bezug auf Art. VII § „De indaganda“ KEIPO4A (Text: ebenda , 577 sechster Abs.; vgl.
38
später Art. VIII,5 IPO = § 66 IPM) betr. künftige Regelung für Schuldner, die durch
39
Kriegseinwirkungen in Not geraten sind, durch den RT sowie Interimsregelung.
gantz außglaßen, mit welchen weder die
2
Schwedischen noch die protestierenden zufrieden sein werden, außerhalb,
3
daß die chur- und fürstlich Sachßischen gesandten die außlaßung der statt
4
Erfordt mit Churmayntz sub diverso respectu zu behaubten begehren.
5
Bey dem puncto commerciorum wil die einrückung des Oldenburgischen
6
zolls und deßelben execution behaubtet werden. Der articulus de exe-
7
cutione et assecuratione pacis ist in denen von unß bey vorgehender rela-
8
tion angedeuten passibus corrigirt, ob aber die Schwedischen und pro-
9
testierenden damit zufrieden sein werden, daß stehet mit negsten zu er-
10
wahrten .

11
Sodan haben die Schwedischen und protestierenden inhalt protocolls ein
12
beschwehrung wieder den catholischen magistrat zue Augspurg und
13
deßelben ahn die Lutherische bürgerschafft abgangenen decret, darvon
14

34
14 numero 7] Im Konzept: numero 6.
numero 7 abschrifft beyliegt, fürgebragt und gebetten, Ewer Kayserlicher
15
Majestätt solches gehorsamst zu referiren, allermaaßen von denen Schwe-
16
den auch beschehen und zugleich erbietung gethan worden, wan wir die
17
conferentz mit ihnen reassumirten, daß die vergleichung des paragraphi
18
„Tandem omnes etc.“ sich leichtlich finden würde, alß darbey es endtlich
19
nur umb veranderung ethlicher zu hart gesetzter wörtten zu thuen sein
20
mögte. Dagegen wir sie aber wiederumb beanthwortten laßen, wie im
21
protocollo verzeignet stehet.

22
Alß auch Ewer Kayserliche Majestätt in ihren vom 11. Aprilis abgange-
23
nen befehl gnädigst verordtnen, waßgestalten bey denselben ein declara-
24
tion des worttleins „alias“

42
Bezug auf § „Et cum“ des Vorabkommen über das Reichsreligionsrecht von 1648 III 14/
43
24 (Text: Meiern V, 572 fünfter Abs. – [ Beilage B zu Nr. 49 ] ; vgl. später Art. V,41 IPO ←
44
§ 47 IPM) betr. Vorbehalt künftiger Fürsprache Schwedens und der Reichsstände Augs-
45
burgischer Konfession zugunsten ksl. Untertanen Augsburgischer Konfession.
angebragt werden sölte, so haben wir, in er-
25
wegung , sie sich ethwan auff die protestierenden beziehen mögten, vor-
26
derist die Sachßen Altenburgischen und Braunschweigischen vor unß er-
27
fordert und ihnen diese intention vorgehalten. Die haben unß gleich zur
28
anthwortt geben, daß es mit diesem wortt keinen anderen verstandt
29
iemahls gehabt, auch noch nit habe, alß daß die vorbehaltene intercession
30
nit eben praecise auff einen reichstag, sondern auch außerhalb deßen ge-
31
schehen möge, keinesweegs aber, daß derentwegen einige tathliche handt
32
anzulegen sein solte, dan dies wehre fini pacificationis zuwieder. Hetten
33
demnach ihrsortts kein bedencken, daß einige verba declaratoria beyge-

[p. 342] [scan. 430]


1
setzt werden mögten, und halten nit, daß es die Schwedischen verweigern
2
würden. Doch weillen noch mit denselben wegen des § „Tandem etc.“ nit
3
vergliechen, vermeindten sie, nit rathsamb zu sein, mit ihnen noch der-
4
zeitt hiervon zu reden. Wir haben’s also nochweils dabey beruhen laßen.
5
Nechstverwiechenen sambstags, 2. huius ist der Frantzösische pleni-
6
potentiarius , conte Servient, alhierkommen, der unß aber, wie zuvor
7
auch niehmahlen beschehen, sein ankunfft nit anfügen laßen, derentwe-
8
gen auch wir die gegenbezeigung underlaßen. Von seinen vorhabenden
9
negotiationibus werden allerhandt reden außgeben, alß daß er die Frant-
10
zösische satisfaction, auch von denen ständen zu underschreiben

40
Das auf 1647 XI 11 datierte ksl.-frz. Vorabkommen über die frz. Territorialsatisfaktion
41
(Text: Meiern V, 161 –166) war den Reichsständen bislang nicht offiziell mitgeteilt wor-
42
den .
, vor-
11
legen wie zugleich die exclusionem des Burgundischen craißs, des hert-
12
zogs von Lothringen, item die abstrickung der assistentz gegen der cron
13
Hispanien, sodan die cron Franckreich wegen deren sub titulo satisfactio-
14
nis vom Reich uberlaßender landen zum reichsstandt auffzunehmen
15
suchen und solches alles in die reichsräthe zu proponiren begehren werde.
16
Der Churbayrische abgesandter Dr. Krebs hat mir, Volmarn, referirt, daß
17
er gestern bey ermelten Servient gewesen und ein mehrers von ihme nit
18
verstanden hette, alß daß er begehrte, man solte den articulum executionis
19
et assecurationis zu Münster vollendts vergleichen wie auch die Frantzö-
20
sische satisfaction auch aldort, wie alhier mit der Schwedischen besche-
21
hen

43
Das zweite ksl.-schwed. Vorabkommen über die schwed. Territorialsatisfaktion (Beilage
44
[2] zu Nr. 79) war 1648 III 18 unterzeichnet worden (vgl. [ Nr. 41). ]
, durch die Kayserlichen und dieienige, so im nahmen der ständen
22
alhier die subscriptiones verrichtet, underschreiben und selbige zu sol-
23
chem endt nach Münster kommen laßen. Es wirdt aber under den ständen
24
ein famos schrifft, so auß der Frantzösischer sprach ins Teutsch ubersetzt
25
worden, herümbgetragen, in welchen obberührte puncten disputirt
26
werden, davon unß erst anheudt ein copey zukommen, so wir hienebens
27

39
27 numero 8] Im Konzept: numero 7.
numero 8 beyschließen sollen. Wir müßen also gewehrtig sein, ob derent-
28
wegen ethwaß in die reichsrathe zu bringen angemaaßt werden mögte, da
29
wir nit underlaßen werden, alle möglichste fürbawung zu thuen, daß man
30
keinen praeiudicirlichen schluß faßen thue.

31
PS Es hat unser heutiges zuesprechen bey denn Churmainzischen so viel
32
gewürckt, das durch ihr Vvermittlung im catholischen rath geschlossen
33
worden, eine deputation zu denn protestierenden ze thuen unnd sie
34
dahien zu behandtlen, daß im nahmen gesambter ständen denn Schwee-
35
den angezeigt werden solle, sich mit dem § „Tandem omnes etc.“ lenger
36
nit auffzehalten, sondern dessen innhalt sich zu bequemben, da alßdann
37
die stände erbiethig seyen, den punctum satisfactionis militiae auch also-
38
gleich vor hand ze nehmen unnd zu erledigen, sintemaln anderergestalt

[p. 343] [scan. 431]


1
aus disem handel nit zu komben noch auch die stände des friedens ver-
2
sichert sein khöndten. Waß nun darauff erfolgt, daß solle mit nechstem
3
allerunderthenigist referirt werden.


4
Beilagen 1 – 8 zu Nr. 100


5
Beilage 1 zu Nr. 100

6
Kurmainzische Gesandte an Johann Philipp von Schönborn, Kf. von Mainz, [Osnabrück]
7
1648 IV 30. Kopieauszug: RK FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 4–4’; RK FrA Fasz. 92 XV ad
8
nr. 2042 fol. 135–135’.

9
Beilage 2 zu Nr. 100

10
Protokoll, [Osnabrück] 1648 IV 30, V 1, 2. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 7–13; RK
11
FrA Fasz. 56b (1648 IV 16–30) fol. 225–231’

36
Weitere Kopie: RK FrA Fasz. 91 III fol. 355–364’.
– Druck: APW III C 2/2, 1055 Z. 35–1061
12
Z. 42.

13
1648 IV 30: Leuber und Wesenbeck berichten den Kaiserlichen von ihren Verhandlungen
14
mit den Gesandten der übrigen protestantischen Reichsstände über die Amnestie in den kai-
15
serlichen Erblanden. Beide erklären, daß diese Frage am besten gemeinsam mit der schwe-
16
dischen Armeesatisfaktion in die Reichsräte verwiesen würde. Sie versichern, daß ihre Für-
17
sten bei der Amnestie in den kaiserlichen Erblanden dem Kaiser nicht mehr zumuten wer-
18
den . Die Kaiserlichen lehnen den Weg über die Reichsräte ab.

19
1648 V 1: Die Gesandten der katholischen Kurfürsten erscheinen bei den Kaiserlichen und
20
übergeben die Beilagen 4–6. Auch sie sprechen sich für eine Abhandlung der Amnestie in den
21
kaiserlichen Erblanden und der schwedischen Armeesatisfaktion in den Reichsräten aus, was
22
die Kaiserlichen erneut ablehnen. Volmar bittet Krebs unter vier Augen nochmals um Unter-
23
stützung der Verhandlungsführung der Kaiserlichen. Nachmittags konferieren die kaiser-
24
lichen Gesandten mit den Gesandten protestantischer Reichsstände über den Zeitpunkt für
25
Verhandlungen über die Amnestie in den kaiserlichen Erblanden.

26
1648 V 2: Die Gesandten der protestantischen Reichsstände beschweren sich bei den Kaiser-
27
lichen über Beilage 7. Nach ihnen erscheint ein Bediensteter

37
Es handelte sich wahrscheinlich um Hansson (vgl. APW [ II C 4/1, 434 Z. 28–41) ] . Volmar
38
bezeichnet ihn als
buechhalter ( APW [ III C 2/2, 1061 Z. 1). ]
der schwedischen Delegation
28
bei den Kaiserlichen, beschwert sich darüber, daß die Kaiserlichen in den Verhandlungen mit
29
den Gesandten der protestantischen Reichsstände den im Februar 1647 vereinbarten Ge-
30
heimartikel

39
Text: APW [ III B 1/1 Nr. 25 ] ; dazu ebenda , [ CVIf. ]
erwähnt hätten und über Beilage 7, und verlangt eine zügige Abhandlung
31
der Amnestie in den kaiserlichen Erblanden und der schwedischen Armeesatisfaktion. Die
32
kaiserlichen Gesandten antworten.

33
Beilage 3 zu Nr. 100

34
Schreiben der böhmischen Exulanten

40
Zur Bedeutung der böhm. Exulanten in Kursachsen für den WFK vgl. Šindelář .
an die protestantischen Gesandten, Dresden 1648 IV
35
7[/17]. Fehlt

41
Dem Schreiben beigeordnet waren ursprünglich die Beilagen A bis E, von denen in RK
42
FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 14–15’ D und E sowie ein Teil von C überliefert sind. – Ent-
43
sprechendes Schreiben an die schwed. Ges. (ohne Beilagen): RA Stockholm , DG 12 fol.
44
763–766 (vgl. auch APW [ II C 4/1 Beilage H zu Nr. 222) ] .
[Druck: Meiern V, 736ff.

45
Ohne Beilagen.
].

[p. 344] [scan. 432]


1
Beilage 4 zu Nr. 100

2
Textvorschlag der Gesandten katholischer Reichsstände zum Reichsverfassungsrecht der
3
Reichsstände (lat.), [praes. den kaiserlichen Gesandten Osnabrück 1648 V 1]. Kopie: RK
4
FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 16–17; ebenda fol. 56–56’

35
Beide Kopien werden als Art. 7 bezeichnet, was auf die Zählung aus KEIPO4A zurück-
36
geht , in dem der spätere Art. VI IPO = § 61 IPM betr. die Exemtion der Stadt Basel und
37
der gesamten Schweizer Eidgenossenschaft von den Reichsgerichten noch nicht eingefügt
38
war.
(vgl. später Art. VIII IPO = §§
5
62–66 IPM).

6
Beilage 5 zu Nr. 100

7
Textvorschlag der Gesandten katholischer Reichsstände zu Handelsfreiheit und Zöllen (lat.),
8
[praes. den kaiserlichen Gesandten Osnabrück 1648 V 1]. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 V)
9
fol. 18–18’

39
Die Überschrift der Kopie lautet Art. 8 (vgl. hierzu Anm. 21). – Weitere Kopie: StK FrA
40
Ka. 4 (WF XLIV) fol. 131.
(vgl. später Art. IX IPO = §§ 67 und 68 IPM).

10
Beilage 6 zu Nr. 100

11
Textvorschlag der Gesandten katholischer Reichsstände zum Friedensvollzug und zur Frie-
12
denssicherung (lat.), [praes. den kaiserlichen Gesandten Osnabrück 1648 V 1]. Kopie: RK
13
FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 20–21’

41
Dies ist nur eine Kopie des Textvorschlags zur Friedenssicherung. Weitere Kopie: StK FrA
42
Ka. 4 (WF XLIV) fol. 129–130. – Eine Kopie des Textvorschlags zum Friedensvollzug fehlt
43
in RK FrA Fasz. 55a (1648 V). In StK FrA Ka. 4 (WF XLIV) fol. 56–57’ ist ein Text
44
abgelegt, der sehr wahrscheinlich diesem Textvorschlag entspricht.
(vgl. später Art. XVI und XVII IPO sowie §§ 98[1]-120
14
IPM).

15
Beilage 7 zu Nr. 100

16
Dekret des Rats der Reichsstadt Augsburg an die protestantische Bevölkerung, [Augsburg]
17
1648 IV 16. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 22–22’; RK FrA Fasz. 96 II fol.
18
200–200’;
KHA A 4 nr. 1628/24 unfol.

19
Der Rat der Reichsstadt hat erfahren, daß am Kongreß der Beschluß zur Einführung der
20
Parität in Augsburg gefaßt worden ist, was seiner Meinung nach der bisher üblichen Hand-
21
habung und allen früheren Vereinbarungen widerspricht. Er verlangt daher von der städti-
22
schen Bevölkerung Augsburgischer Konfession eine Erklärung, ob diese gedenke, sich an die
23
althergebrachten Regelungen zu halten.

24
Beilage 8 zu Nr. 100

25
Unter den Gesandten der Reichsstände umlaufende Schrift, [mitgeteilt den kaiserlichen Ge-
26
sandten Osnabrück 1648 V 4]. Kopieauszug: RK FrA Fasz. 55a (1648 V) fol. 26–29’.

27
Der spanischen Partei am Kaiserhof wird die Verantwortung für die Verzögerung des Frie-
28
densschlusses angelastet. Das kaiserliche Attestat zur Gültigkeit des auf 1647 XI 11 datierten
29
kaiserlich-französischen Vorabkommens über die Territorialsatisfaktion der Krone Frank-
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reichs und die Rücksicht auf Lothringen werden kritisiert. Danach wird dargelegt, weshalb
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die Forderung nach einer Restitution Lothringens angeblich widerrechtlich sei. Die Forde-
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rung nach der Zulassung kaiserlicher Assistenz für Spanien als Erzherzog von Österreich
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wird als widersinnig bezeichnet und eine Begründung für einen Ausschluß des Burgun-
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dischen Reichskreises aus dem Friedenswerk geliefert.

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