Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
61. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Dezember 26

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Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


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Osnabrück 1647 Dezember 26

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 165–166’, 168–168’, praes. 1648 Januar 5 =
5
Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII nr.
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1910fol. 310–311.

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Keine Bereitschaft der protestantischen Reichsstände zu Verhandlungen über die schwedische
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Armeesatisfaktion. Übergabe des Textvorschlags zu Vollzug und Sicherung des Friedens ge-
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plant . Unerwünschte Erklärung der kaiserlichen Gesandten betreffend die Autonomie in
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Niederösterreich. Einbeziehung der Verbündeten in den Friedensvertrag; Bitte um Weisung
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zum Rechtsvorbehalt zugunsten des spanischen Königs als König von Portugal. Bitte um
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Weisung betreffend die kurtrierischen Partikularforderungen.

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Empfang der Hauptinstruktion vom 6. Dezember (Nr.n 29, 30), der ksl.
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Handschreiben vom 11. Dezember (Nr.n 42, 43) sowie der Weisungen
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vom 11. und 13. Dezember 1647 (Nr.n 41, 46). Und soviel die instruction
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ahnlangt, werden Ewer Kayserliche Mayestätt auß unßerer negstvor-
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gehender relation

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Vom 23. Dezember 1647 ( [ Nr. 56 ] ).
, waß die Schwedischen nechstverwiechenen montags
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neben andern, sonderlich wegen bezahlung ihrs kriegsvolcks bey unß
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auff die baan gebracht, ahnietzt aber auß beyliegender continuation pro-
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tocolli allergnädigst ahnzuhörn haben, waß wir derentwegen bey dem
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Churmayntzischen directorio wie auch folgendts bey denen protestiren-
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den für erinnerung gethan, welches dan auch mit Ewer Kayserlicher
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Mayestätt allergnädigster intention ubereinstimmen thuet, und haben
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wir die nachricht, daß sie, protestirende, albereith sich gegen denen
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Schwedischen unanimiter erclehrt, daß der punctus de satisfactione mili-
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tiae biß nach vergliechener pacification allerdings eingestelt verbleiben
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müste

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So auch Oxenstierna in der Relation vom 24. Dezember 1647 ( APW [ II C 4/1, 154 Z. 23 – 155 Z. 6) ] .
. Daher wir verhoffen, es solle darbey sein bewendens haben und
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wir immittls derentwegen unangefochten gelaßen werden.

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Nachdem aber die protestirende unß auch angezeigt, daß die Schweden
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darumb noch zu keiner particularhandtlung verstehen wölten, weiln wir
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unß in puncto assecurationis et executionis in specie nichts hetten verneh-
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men laßen

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Betreffend den Vollzug und die Sicherung des Friedens war von den ksl. Ges. in
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*KEIPO5* auf eine spätere Erklärung verwiesen worden: De reliquis ad assecurationem
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executionemque pacis pertinentibus in progressu tractatus suo tempore et loco, quae
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monitu necessaria erunt, proferentur ( Meiern IV, 832 vorletzter Absatz).
, welchs dan von unß der ursachen beschehen, damit hierinnen
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biß auff einlangung Ewer Kayserlicher Mayestätt allergnädigsten reso-
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lution res integra verbleiben mögt, alß wöllen wir nit underlaßen, den

[p. 215] [scan. 309]


1
hierunder in der instruction unß ahn handt gegebenen auffsatz nechst
2
vorgehender communication mit denen Churmayntz-, Trier-, Cöllen-
3
und Bayrischen gesandten noch heutigen tags denen Schwedischen und
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protestirenden in abschrifft zuzustellen

28
Der Textvorschlag wurde nach Billigung durch die Ges. der kath. Kf.en noch am gleichen
29
Tage den Schweden und Protestanten übergeben (vgl. [ Nr.n 62 ] und [ 65 ] ).
, nit zweifflend, sie werden
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darauff sich allerseits mit ihrer gegenerclehrung unauffhaltlich gegen unß
6
vernehmen laßen, wir also

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6 auch] Im Konzept nach innhalt.
auch der instruction weiter verfahrn und mit
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nechsten Ewer Kayserlicher Mayestätt, warauff man sich endtlich zu ver-
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laßen , in gehorsamster underthenigkeit berichten konnen.

9
Sonsten werden unßere uber die mit denen catholischen ständen von ver-
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faßung der temperamenten gepflogene handtlungen eingeschickte under-
11
thenigste relationes verhöffentlich gnugsamb außweisen, daß darinnen
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Ewer Kayserlicher Mayestätt allergnädigster intention gehorsamst nach-
13
gangen worden. Allein soviel die standtspersohnen in Niederosterreich an-
14
langt

30
Gemeint ist Art. V § 13 Abschnitt beginnend mit Quod vero ad Comites KEIPO4A betr.
31
die Bleibegarantie für den Adel in den schlesischen Erbfürstentümern und in Niederöst.;
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Beschränkung dieser Garantie auf die AC-Verwandten (Text: Meiern IV, 572 zweiter
33
Absatz; später Art. V,39IPO ← § 47IPM).
, ist die erclehrung, daß es Ewer Mayestätt bey deme in instrumento
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gesetzten paß bewenden ließen

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Bezug auf *KEIPO5* (praes. 1647 Dezember 17), wo es heißt: Caesarea maiestas in hac
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facta concessione finaliter perseverat ( Meiern IV, 825 fünfter Absatz).
, schon hinaußgeben gewest, ehe dan der-
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selben resolution einkommen

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Die Hauptinstruktion, die am 25. Dezember 1647 in Osnabrück eingetroffen war, wies
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die ksl. Ges. an, die Bleibegarantie für den Adel auf die schlesischen Erbfürstentümer zu
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beschränken und nicht, wie im KEIPO4A vorgesehen, den niederöst. Adel in dieses Zuge-
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ständnis mit einzubeziehen (vgl. [ Nr. 29 bei Anm. 123 ] ).
, und besorgen wir ohnedaß, die Schwe-
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dischen würden sich zu außlaßung derselben nit verstehen wollen, doch
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wöllen wir nit underlaßen, derentwegen noch einen versuch zu thuen.

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Sodan bey einschließung der confoederirten auff Ewer Kayserlicher
20
Mayestätt seiten befinden wir, daß der fürsten und respubliquen in Italia
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nur per generalia gedacht worden

40
Gemeint ist Art. XVI *KEIPO5* betr. Vollzug und Sicherung des Friedens (Nr. 29 Bei-
41
lage
[3]). Dort heißt es: Hac pacificatione comprehendantur ex parte serenissimi Impera-
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toris omnes Suae Maiestatis foederati et adhaerentes, inprimis […] omnes principes et
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respublicae Italiae […] (Text: Meiern IV, 835 dritter Absatz).
. Da wir aber besorgen, ob es gleich von
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denen Schweden nit beschehen mögt, so werden doch die Frantzosen ad
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individua gehen, den hertzogen von Saphoy

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Hg. Karl Emanuel II. von Savoyen (1634–1675, 1648 volljährig), 1637 Hg. ( ABI I 256,
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133–141; DBI XX, 340–345). Für den minderjährigen Hg. führte seine Mutter Christine
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(1606–1663), die Tochter Kg. Heinrichs IV. von Frk. und Schwester Kg. Ludwigs XIII.
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von Frk., von 1637 bis 1648 die Regierung ( Claretta ).
wie auch die republic von
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Venedig nominatim darin haben wollen, welchenfahls der

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24 Florentinische] In der Kopie irrtümlich Frantzösische.
Florentinische

[p. 216] [scan. 310]


1
resident

31
Atanasio Ridolfi (gest. nach 1654), seit August 1646 Ges. des Großhg.s von Toskana
32
( Repertorium I, 534 und 537).
im nahmen seiner durchllaucht, des herrn großhertzogen

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Ferdinando II. de’ Medici (1610–1670), 1621 Großhg. der Toskana ( DBI XLVI, 278–283).
, hie-
2
vor nachgefolgt, daß derselben wegen der praecedentz mit Savoy kein
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praeiudicium zugezogen werden möcht. Dergleichen haben die Schwe-
4
dischen auff ihrer seiten den hertzog von Bragantza alß auffgeworffenen
5
könig in Portugal eingeschloßen

34
Johann (João) IV. von Portugal (1604–1656) war als Hg. von Braganza (seit 1630) im
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port. Aufstand von 1640 (vgl. Valladares ) zum Kg. des seit 1580 in Personalunion mit
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der kastilischen Krone verbundenen Kgr.s Portugal erhoben worden. Die Schweden hatten
37
ihn in SEIPO2 (praes. [Osnabrück 1647 März 29], APW II A 6 Nr. 8 Beilage D; Text:
38
Meiern V, 457 –468, hier 467 achter Absatz) erstmals als Verbündeten in den Friedens-
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vertrag aufgenommen.
, sich auch zu deßen

30
5 praeterition] In der Kopie irrtümlich praetention.
praeterition nit
6
vermögen laßen wöllen. Daher wir ein clausulam declarativam hinzuge-
7
setzt und diese inclusionem confoederatorum verfast gehabt, wie beyli-
8
gender extractus außweiset

40
Darin erklären die Ksl., daß sie niemand anderen als den span. Kg. Philipp IV. als Kg. von
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Portugal anerkennen.
. Weil dan solches alles in Ewer Kayserlicher
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Mayestätt instruction nit berührt wirdt, wir aber unß versiechert halten,
10
daß eins und anders von denen Schwedischen und Frantzosen nit ungeän-
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dert werde bleiben, alß wehre unß nöttich, Ewer Mayestätt allergnädigste
12
resolution mit ehesten zu haben.

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Und dieweil Ewer Kayserliche Mayestätt sich auch gnädigst erinnern, daß
14
vom 12. November auß Münster durch herrn graffen von Nassaw und
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mich, Volmarn, wegen der Churtrierischen praetensionen gehorsamst
16
referirt worden

42
Text: APW II A 6 Nr. 273.
, darüber aber noch dato kein sondere resolution ein-
17
kommen , auch wie besorglich auff des Churtrierischen cantzlers

43
Anethan.
nach-
18
folg selbiger passus, gleichwie von denen Frantzosen bereiths gesche-
19
hen , auch bey dieser Schwedischen handtlung einkommen zu laßen
20
angestrengt werden mögten, so hetten wir gehorsamst zu bitten, Ewer
21
Mayestätt unß auch in diesem allergnädigst zu bescheiden geruhen wöl-
22
ten .


23
Beilagen [1] – [2] zu Nr. 61


24
Beilage [1] zu Nr. 61

25
Protokoll, Osnabrück 1647 Dezember 24. Fehlt [Kopie: RK FrA Fasz. 54d (1647 XII)fol.
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86–86’, 98–98’] – Druck: APW III C 2/2, 930 Z. 32 – 932 Z. 10.

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24. Dezember 1647. Die Kaiserlichen berichten Raigersperger über den Verlauf der Kon-
28
ferenz mit den schwedischen Gesandten am 23. Dezember 1647 [vgl. Beilage A[.1] zu Nr.
29
56] und befinden, es solle nicht über die schwedische Armeesatisfaktion verhandelt, sondern

[p. 217] [scan. 311]


1
zunächst die Entschädigungsfragen verglichen werden. In diesem Zusammenhang solle War-
2
tenberg den kurkölnischen Tauschplan aufgeben. Raigersperger erwidert, die Mehrheit der
3
katholischen Reichsstände würde diese Haltung teilen.

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Nachmittags erläutern die Kaiserlichen auch den Gesandten der protestantischen Reichs-
5
stände die Gründe, warum die schwedische Armeesatisfaktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht
6
verhandelt und zunächst der Frieden geschlossen werden solle. Die protestantischen Gesand-
7
ten stimmen den Kaiserlichen in ihrer Ablehnung der Verhandlungen über die schwedische
8
Armeesatisfaktion zu und fordern sie darüber hinaus auf, die von den Schweden geforderte
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Erklärung über die Fragen des Vollzugs und der Sicherung des Friedens herauszugeben. Die
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Kaiserlichen betonen, daß sie die Verteilung der Truppen in alle Reichskreise in ihren dem
11
Corpus Catholicorum vorgelegten Korrekturvorschlägen zu Art. I–XV *KEIPO4B* bewußt
12
ausgelassen hätten, und versprechen, die von den Schweden geforderte Erklärung abzugeben.

13
Beilage [2] zu Nr. 61

14
Interner Textvorschlag der kaiserlichen Gesandten zu Art. XVI *KEIPO5* betr. den Ein-
15
schluß der Verbündeten in den Friedensvertrag (lat.),s.l. [vor 1647 Dezember 26]. Kopie:
16
RK FrA Fasz 53b (1647 XII)fol. 167.

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