Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
106. Nassau an Ferdinand III Münster 1648 Januar 31

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–/ 106 /–

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Ein Antwortschreiben auf diese Relation – auch in Form eines Rezepisse-Schreibens –
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konnte nicht ermittelt werden.

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Nassau an Ferdinand III.


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Münster 1648 Januar 31

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 58a (1648 I–VI)fol. 42–44’, praes. 1648 Februar 9 = Druck-
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vorlage
– Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.

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Unterredung mit Longueville (1648 I 30): dessen Rückkehr nach Frankreich wegen man-
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gelnder Friedensaussichten mit Spanien: unüberbrückbare Differenzen wegen der Restitu-
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tion Herzog Karls IV. von Lothringen, besonders bezüglich der Festung Nancy.

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Unterzeichnung und Siegelung des niederländisch-spanischen Friedens am 30. Januar 1648.

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Gestern gegen abendt hatt der hertzog von Longeville mich visitiret mitt
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anzeig, daß er gemeindt seie, weiln er geringe hoffnung sähe, daß sie mitt
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den herrn Spanischen zum frieden gelangen wurden, und sie wohl ver-
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spührten , daß selbige keinen bestendigen frieden zu tractiren begehrten,
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sich alhier vergebentlich länger nitt auffzuhalten, dan er anderwerts sei-
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nem könig bessere dienst thuen könte

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Nach seiner Rückkehr nach Frk. war Longueville führend an der Adelsfronde gegen Ma-
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zarin beteiligt ( Tischer , Diplomatie, 101–104).
, sondern morgen von hier nacher
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Oßnabrück zu den Schwedischen abgesandten und nach seiner zu-
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ruggkunfft anhero also fort nacher Pariß zu reisen, welches er mir hiemitt
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hette anfuegen und insoweit seinen abscheidt nehmen wollen, wie er dan
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auch heut fruhe umb halb sechs nacher Oßnabrück abgereiset ist.

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Die ursach, woraußen sie verspührten, daß Spanien keinen bestendigen
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frieden begehrte, wehre diese, daß sie den hertzogen von Lothringen so
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starck ahn sich hielten, durch welchen sie hernegst nach ihrem belieben
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allemahln die cron Franckreich bekriegen und inquietiren könten, deß-
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wegen wolten die herrn Spanische nitt zugeben, daß die vestungen in
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Lothringen, sönderlichen Nancy, demolirt werden solten, welches iedoch
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in dem tractat zu Paris der herzog selbst eingangen hette

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Die Schleifung der Festung Nancy war in einem Geheimartikel zum Pariser Vertrag vom
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29. März 1641 festgelegt worden (Text: DuMont VI/1, 212).
. Sähen wohl,

[p. 344] [scan. 438]


1
daß Spanien sich gnugsamb bey diesem versicheren, aber hergegen Frank-
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reich in eine gantze unsicherheit zu setzen [ gesonnen wäre ].

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Ich hab ihme wie mehrmahln geantworttet, daß es gleichwohl ein großer
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unterscheidt zwischen der cron Franckreich und dem hertzogen von
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Lothringen seie, ihre furstliche durchlauchtt auch vielmehr sich vor die
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cron Franckreich alß diese vor ihro zu befahren habe und darumb ja pillig
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und nöttig wehr, einen sicheren platz vor sich zu haben, auch wohl zu
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erachten wehre, daß Spanien den hertzogen alß ihren confoederatum
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und assistenten nitt also verlassen könten noch wurden.

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Darauff der hertzog replicirt, daß zwar sein könig niemahln gemeint ge-
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west wehre, itzigem hertzogen, sondern hernegst etwa einem auß seinem
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hauß, der ihro durchlauchtt folgen wurde

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Den Titel des Hg.s von Lothringen erbte 1675 Karl (IV.) V. (1643–1690), der Neffe Hg.
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Karls. IV. von Lothringen.
, daß landt zu restituiren oder
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aber allererst nach zehen jahren nach geschlossenem frieden, iedoch mitt
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condition, alle vestungen zuvor zu demoliren

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Longueville bezieht sich wohl auf das Memorandum Ludwigs XIV. vom 14. Oktober 1646
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( APW [ II B 4 Nr. 198 ] ; vgl. Tischer , Diplomatie, 173).
. Sie, Frantzösische gesand-
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ten , aber hetten so favorabl nacher Pariß geschrieben, daß sie nitt zweif-
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fleten , soviel die restitution deß hertzogthumbs Lothringen außer Baar
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und den lehenschafften von den 3 bistumber Metz, Tull und Verdun an-
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langte , es wurde der könig sich noch dahin erclehren, daß itzigem hertzo-
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gen solch landt restituirt werden solt. Waß aber die vestungen betreffe,
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hett er, hertzog von Longeville, sambt seinen collegen selbst iederzeit
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und noch itzo bey ihrem letzten schreiben widerrahten, daß solche
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ohndemolirt in deß hertzogs von Lothringen durchlauchtt handen und
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macht geben werden solten,

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23 dan] In der Kopie daß.
dan Nancy eine solche vestung und also
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situirt wehre, daß der cron Franckreich darauß mehr alß auß einiger
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vestung in Europa ungelegenheiten zugefugt werden könte, hergegen
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aber keine vestung sie besser defendiren könte alß diese. Man solte sich
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nur versicheren, daß Franckreich niemahln einwilligen werde, daß diese
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vestung dem hertzogen ohndemolirt in handen gegeben werden solle. Be-
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klagte dabey vielfaltig, daß er gegen seine gehabte gutte intention und
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hoffnung

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30 hierdurch] In der Kopie hiemit nun.
hierdurch diese tractaten mitt Spanien zunichten gehen sehe,
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welches er dannenhero domehr darfurhalten müste, weiln den herrn
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Spanischen ihres königs obgedachte intentiones und unveränderliche
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genommene resolutiones gnugsamb bewust und daß

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33 sie] Fehlt in der Kopie.
sie dannoch hierauff
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so fast bestünden. Ist damitt mitt allerhandt höfflichen erpietungen abge-
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schieden .

[p. 345] [scan. 439]


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1–5 Ewer – worden] Fehlt in der Kopie.
Ewer Kayserliche Mayestät werden sich allergnedigst erinneren, daß ich
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unter dato 17. dießes allerunderthänigst berichtet , daß der fridt zwischen
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Spania und Hollandt ahm 16. dießes unterschrieben seie, schicke Ewer
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Kayserlicher Mayestät allergehorsambst die formulam hiebey, wie
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domahln solcher unterschrieben worden.

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Gestern abendt umb eylff uhr lasset herr graff Peneranda durch einen sei-
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ner secretarien

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Nicht zu ermitteln. Eventuell ist Pedro Fernández del Campo y Angulo (gest. 1680), 1645–
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1648 span. Gesandtschaftssekretär ( Cabezas , 30–41), gemeint.
mir anzeigen, daß er gleich von den Holländischen ge-
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sandten komme und der fridt zwischen ihnen und den Holländern durch
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Gottes gnad nunmehr gäntzlichen geschlossen

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Span.-ndl. Frieden („Frieden von Münster“), Münster 1648 Januar 30 (Text: DuMont VI/
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1, 429–441 (frz.); Abreu y Bertodano V, 310–355 (frz./span. ÜS); Groenveld , Vrede,
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28–109 (ndl.); Dethlefs (dt./lat. ÜS; ndl.); zum Friedensschluß vgl. Rohrschneider , Frie-
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den
, 422ff). Die offiziellen Vertragsexemplare wurden in frz. und ndl. Sprache ausgefertigt.
, von beyderseits herrn ge-
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sandten solenniter unterschrieben und versiglet seie, verhoffendt, daß sol-
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ches die rechte brück seie, daß alle andere christliche potentaten daruber
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folgen sollen.

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Beilage [1] zu Nr. 106

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Vereinbarung über die Unterzeichnung und Ratifikation des spanisch-niederländischen Frie-
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dens , [Münster 1648 Januar 16]. Fehlt [Kopie (span. ÜS): RK FrA Fasz. 56a (1648 I)fol.
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194–194’; Kopie (lat. ÜS): ebenda Fasz. 57 Konv. Afol. 2–2’; Kopie (frz.): ebenda fol. 3–3’].

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