Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
95. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 Januar 22

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Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar


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Prag 1648 Januar 22

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1953fol. 179–180’, [praes. 1648 Februar 5] =
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Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz. 55c (1648 I–III)fol. 40–40’, 43–43’.

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Gutachten deputierter Räte (Kurz, Trauttmansdorff, Carretto, Gebhardt, Söldner, Walde-
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rode ) und Conclusum im Geheimen Rat (Lobkowitz, Trauttmansdorff, Kurz, Colloredo,

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Waldstein, Prücklmaier, Gebhardt. Söldner), Prag 1648 Januar 21, 22. Kopie: RK FrA Fasz.
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55c (1648 I-III)fol. 41–42

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Abweichungen zur Relation sind angemerkt.
.

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Wunsch nach schnellem Friedensschluß. Rüge für die Verhandlungen am 7. und 8. Januar
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1648 über den kurkölnischen Tauschplan; nachdrücklicher Verweis auf die Hauptinstruktion,
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Forderung nach schwedischer Erklärung zum *KEIPO5* ; Übersendung der schwedischen
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Erklärung.

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Aufnahme von Verhandlungen mit den protestantischen Reichsständen bei unüberwind-
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baren Differenzen mit Schweden.

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Rezepisse auf die Relation vom 9. Januar 1648 (Nr. 78). Soviel nun die
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außgesprengte Frankhfortische scardec

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Gemeint ist Scharteke, d.i. ein wertloses Schriftstück ( Grimm XIV, 2224f.).
betrifft, habt ihr eüch auß unn-

[p. 306] [scan. 400]


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sern vielfeltigen bevelchen gnuegsamb zu erinnern, das wir eüch nit die
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aufhaltung der fridenstractaten, sondern allermöglichste beförderung und
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beschleinigung derselben ernstlich unnd gemessen anbevohlen, so ihr
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menniglich, der unß ein anders aufzubringen suechen thuet, zu verstehen
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geben

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5 habt] Im Gutachten folgt (fol. 41’–42): und weiln alhie der Churbayrische abgeordtneter
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[Mändl] unter anderen ursachen, warumb Euer Kayserlicher Mayestät die mora pacis
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attribuirt will werden, angedeut, das die Kayserlichen gesandten den Churbayrischen
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selbst gesagt, sie hetten inhibitionsbefelch in tractatu pacis von hinnen bekommen.
habt.

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Waß aber die mit den Schweedischen, auch in puncto der außwechßlung

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Gemeint ist der kurkölnische Tauschplan.

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mit den Churbrandenburgischen und Braunschweig-Lünenburgischen
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gehaltene conferenz anlangt, haben wir nit gern vernommen, das ihr
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eüch in weitschichtige disputat einlassen thuet, und zeigt der effectus,
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das hieraus nichts alß weitleüfftigkeit

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10 erhalten worden] Im Gutachten (fol. 41): Die gehorsambiste räth finden, dz weeder auf
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dise noch vorige einkommene obiectiones ex parte der Schweedischen einziges haubt-
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guettachten nit kan gegeben werden, denn zum theils, was bis anhero einkommen, vil
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mehr discursus zwischen den Kayserlichen und Schweedischen gesandten als verläßliche
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resolutiones ex parte Schweeden sein, zum theils, daß in den haubtpuncten, nemblichen
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executionis, noch von den Schweedischen kein resolution erfolgt ist.
erhalten worden. Ihr habt unsere
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gemässene instruction

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Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 ] ).
, derselben wollet ihr vleissig nachsezen und in
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keine abweeg, es geschehe, von wem es wolle, abtreiben lassen und der-
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zeit bey den Schweedischen gesandten dahin tringen, das sy über das
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ganze instrumentum pacis, wieweit solches von eüch ihnen iüngst ange-
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händigt

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*KEIPO5* .
, und in specie super puncto executionis

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Art. XVI *KEIPO5* , praes. Osnabrück 1647 Dezember 26 ( [ Nr. 29 Beilage [3] ] ).
, ihr entliche und haubt-
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sachliche erklärung ertheilen, ohne das ihr eüch mit ihnen entzwischen in
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viel disputat einlasset, welche dan, wan sy also beschaffen wäre, das ihr
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vigore unserer instruction nit schliessen könnet, so wollet unß solche
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alsobaldt überschikhen. Ist darumb nit vonnötten, das ihr eüch dieses
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auf ieztbemelten fahl habenden bevelchs gegen ein oder andern vernem-
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men lasset, sonder denselben bloß in der that selbst nachkommet.

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Ihr thuet auch wohl daran, das ihr, ie eher, ie besser, wan mit den
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Schweedischen kein ganzes zu machen, sehet, wie die protestirende sich
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mit eüch in handlung einlassen und über die von eüch iüngst hienaus-
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gegebene erklärung bey dem instrumento pacis eins endtlichen erklären
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mögen. Sein im übrigen ewerer vernern relation und in specie gewerttig,
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wessen sich die Schweedischen in puncto executionis pacis erklären
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werden.

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