Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
254. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Oktober 12

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 Oktober 12

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. e ( September – Dezember 1645 ) fol. 95–98’, 102,
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praes. 1645 Oktober 24 – Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 VI ad nr. 847 fol. 236–
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239; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 88 S. 579–590 – Druck: Gärtner
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VI nr. 91 S. 431–437.

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Admissio exclusorum. Drängen der Reichsstände auf Übergabe der Responsion auf die Propo-
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sition
an die schwedischen Bevollmächtigten.

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In nr. 240 haben wir berichtet, daß Oxenstierna auf Drängen einer ständischen Depu-
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tation
seine Opposition gegen die Übergabe der kaiserlichen Responsion an die Stände
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unter Ausschluß der exclusi habe fallen lassen. Es sollen aber gemelte deputierte
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und vornemblich der von Löwen, wie uns der Churmeintzischer abgesand-
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ter n. Brembser, freyherr, berichtet, terminos commissionis uberschritten
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und was weiter gangen sein, als ihme auffgeben gewest, indeme sich gegen
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den Oxenstern obligiert gemacht, das nach verrichtetem actu propositionis
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vor allen dingen der punctus admittendorum solle vorgenohmen und erört-
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tert werden, wodurch dan der Oxenstern hernacher anlas und gelegenheit
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genohmen, bey denen Churbrandenburgischen instantias zu machen, das
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sie es dahin befödern wölten, damit selbiger streitpunct vor allen andern
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möge berathschlaget und zur richtigkeit gebracht werden; gestalt dan auch
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darauff beyde Churbrandenburgische abgesandten, der graff von Wittgen-
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stein und der von Löwen, verlittenen sambstag nacher Münster verreist,
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umb die alda anwesende stände dahin zu vermögen, damit gemelter punc-
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tus admittendorum zuvoderst möge vorgenohmen undt erörttert werden.

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Es haben auch die alhie anwesende fürstliche und stättische uber eben die-
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ses werck ihre consilia under dem Magdeburgischen directorio zusamen-
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getragen und vorgestern einige aus ihrem mittl, nemblich den fürsten
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Sachsen Weymarischen

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Sachsen-Weimarischer Bevollmächtigter war Dr. Georg Achaz Heher ( 1601–1667 ). Über ihn
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vgl. Meiern in J. L. Walther S. 72–74, ADB XI ( 1880 ) S. 291 und APW [ II C 2 S. 99 ]
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Anm. 3.
sambt dem stadt Lübeckischen nacher Münster an
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die alda anwesende fürstliche und stättische abgefertigt, umb mitt denselben
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mündtlich hieraus zu communicieren und dieselbe gar dahin zu vermögen,
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damit denen Schweden hierin möge satisfaction gegeben und alle und jede
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stände ohne underscheidt, sonderlich aber auch Magdeburg zugelaßen
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und niehmand von denen sessionibus außgeschloßen werden; wie dan selbe
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protestierende mitt solchem ihrem anßchlagen soviel desto mehr auffkom-
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men können, weiln sie kein catholischer standt, der ihnen hette einreden

[p. 515] [scan. 543]


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mögen, gegenwertig gewest, und verursacht selbiger catholischen ständen
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abwesenheit die ungelegenheit, das die consultationes alhie seithero haben
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müßen eingestelter pleiben und darzu nitt angesagt werden mögen, weilen
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nichts gewißers zu besorgen gewest, als das bey solcher der catholischen
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abwesenheit gedachte Magdeburgische sich sowohl in das directorium als
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auch session und stimb de facto eintringen et nemine quasi contradicente
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dabey manutenieren würden, angesehen dieselbe sich so eyfferich dies
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wercks zu behaubtung session und voti annehmen, das sich auch nitt geschew-
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et , den duca de Longavilla, so vor zweyen tagen, umb dem Oxenstern
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die visita zu geben, alhie ankommen, umb assistenz zu ersuchen und dem-
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selben solchergestalt under augen zu gehen gewust, das sich derselbe zur
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assistentz gegen die Magdeburgischen fast mitt diesen formalien soll erbot-
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ten haben, wan er sonsten keine ursach hette, sich dieser sach anzunehmen,
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so müße ers doch umb eins so lieben cavaliers willen, als der n. Einsiedl
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ist, thun; maßen uns solche formalia von einem der protestierenden selbst,
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der es doch unbedachtsamerweis herausgeredt, erzehlet worden.

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So haben sich auch gestern die fürstliche Sachsen Altenburgische, Meck-
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lenburgische , gräffliche Wetterawische und statt Straßburgische gesandten
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in nahmen sämbtlicher alhie anwesender fürstlichen und stände bey uns
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angeben und dieses wercks halben was außführliche erinnerung gethan;
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wie nemblich es der sach uberaus große verhindernüs gebe, das die vier
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stände Magdeburg, Heßen Caßell, Baden Durlach und Naßaw Sarbrücken
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von denen consultationibus wöllen außgeschloßen werden und das solches
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nitt allein bemelten ständen, als welche dem Oxenstern der zulaßung halben
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oder das demselben bey diesem werck alle satisfaction gegeben werden
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solle, schon ihre paroll gegeben hetten, sondern auch denen außwertigen
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cronen selbst beschwerlich und sehr verkleinerlich fallen wölle, mitt ersu-
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chen , das wier uns der sachen mitt ahnnehmen und die catholische stände
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zu Münster dahin disponiren helffen wölten, damitt dieselbe in zulaßung
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obgedachter vier außgeschloßener verwilligen mögen, bevorab der Magde-
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burgischen , weiln sich selbe anerbietig machten, dahin zu reversiren, das
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solche zulaßung nitt solle zur consequentiam außgedeütet werden; sodan
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fürs andere, weiln man vermercke, das bey dieser der stände uneinigkeit
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das haubtwerck in stecken gerahte und dan in der Keyserlichen anthwortt
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ad propositiones adversariorum sich auch allerhand sachen befunden, so
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einer ferner erleüterung würden vonnöhten haben, ehe dan die consulta-
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tiones darüber würden können an hand genohmen und denen Keyserlichen
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mitt einem beständigen guttachten zu handen gegangen werden; als hetten
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uns auch selbe stände ersuchen laßen wöllen, das wier unsere anthwortt
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ad propositionem Suecicam alhie denen Schwedischen zustellen, auch unsere
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collegas zu Münster dahin vermögen wölten, damit auch alda die anth-
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wortt ad propositionem Gallicam möge denen Frantzosen außgeanthwort-
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tet werden, würde gleichwohl denen ständen bevorstehen ihr guttachten

[p. 516] [scan. 544]


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hernechst, wan die sach der notturfft nach würde erleütert sein, zu eröffnen
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und uns damit zuhanden zu gehen; haben uns auch in abschrifft communi-
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ciert , was sie deßwegen an ihre mittstände nacher Münster gelangen laßen,
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so wier hiebey gelegt.

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Wier haben geanthworttet, das uns leith gnug sey, das die hochnöhtige
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consultationes immerfort gehindert würden, wehren zwar auch deßen
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berichtet worden, das sich der stände deputierte iüngsthin gegen den Oxen-
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stern zimblich weith heraußgelaßen und uber gebühr und schüldigkeit
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dahin erbotten hetten, das nach verrichtetem actu propositiones der punc-
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tus admittendorum solle vorgenohmen und erörttert werden; das aber die
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stände noch weiter gangen und dem Oxenstern darbey satisfaction zu geben
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versprochen oder ihre paroll impignirt haben sollen, davon seye uns nieh-
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maln was fürkommen und falle uns bedencklich, zu diesen sachen was zu
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reden, so wier wüsten, das von einem theil der stände wiedersprochen undt
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improbirt würdte, zumahlen uns von denen fundamenten, so die stände
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gegeneinander führten, seithero nichts fürkommen, müsten uns zuvoderist
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darüber erkündigen und informiren und denen sachen nachdencken.

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Was den andern punct anlangt, da mögten wier wünschen, das selber sach
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ördentlicherweis durch ein rechtes under den ständen verglichenes conclu-
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sum an uns mögte gebracht werden, so würde man sich desto ehender darin
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resolviren können und würden gleichwoll die ubrige stände hierüber auch
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müßen vernohmen werden. Wie dem allem wölten wier nitt underlaßen,
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mitt unsern herrn collegis zu Münster daraus zu communicieren und den
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sachen, was hiebey zu thun, ferners reifflich nachdencken und an hand
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nehmen; mitt welcher unser erclehrung die deputierte wohl zufrieden
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gewest.

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Wier sein auch fürnemblich dieses letzten anbringens halben mitt gemelten
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unsern collegis in communication begriffen und unserstheils der meinung,
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das man die außanthworttung der responsionum ad propositiones adver-
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sariorum an beeden örttern solle vor sich gehen laßen, zumahl bewust, das
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die gegentheil schon abschrifft davon erlangt und dahero zu besorgen, da-
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fern mitt deren außanthworttung lenger solte zurückgehalten werden, das
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etwoh ehender eine replica von gegentheil darüber außkommen dörffte,
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als die außanthworttung diesseidts beschehen, welches fast schimpflich fal-
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len würde und billich zu verhüten.


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Beilage


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1 Reichsstände in Osnabrück an die Reichsstände in Münster, Osnabrück 1645 September 30/
38
Oktober 10. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 99–
39
101’ – Druck: Meiern I S. 704–706 ( = I 7, 15 N 4 ). [ Kopie: StK , FrA Karton 1
40
Westf. Friede XXX fol. 58–61; ebenda Karton 7 S. 350–454. ]

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