Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
93. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 April 27

7
[ 68 ] / 93 /–

8

Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


9
Osnabrück 1648 April 27

10
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a fol. (1648 IV) 135–139’, 142–142’ = Druckvorlage – Kon-
11
zept
: RK FrA Fasz. 92 XV nr. 2038 fol. 103–108’

38
In KHA A 4 nr. 1628/ 24 unfol. ist lediglich eine gekürzte Fassung vorhanden, die knapp
39
die Hauptpunkte von Nr. 93 erwähnt (vgl. hierzu [ Nr. 32 Anm. 1 ] ). – Die Relation wurde
40
am selben Tag nach Münster übersandt (vgl. Lamberg, Krane und Volmar an Nassau,
41
Osnabrück 1648 IV 27; Ausf.: KHA A 4 nr. 1628/24 unfol.).
.

12
Reise Oxenstiernas zu Servien nach Münster 1648 IV 24; Vermutungen über den Grund.
13
Ermahnung an kurbayerische und kurmainzische Gesandte 1648 IV 24 zu gemeinsamer Po-
14
sition in künftigen Konferenzen; hierzu gesondertes Vorsprechen Volmars bei den kurbaye-
15
rischen Bevollmächtigten; deren Einwilligung.

16
Aufforderung an Gesandte einiger protestantischer Reichsstände zur Unterstützung und zur
17
Einwirkung auf schwedische Gesandte; deren Zweifel. Verhandlungen einiger Gesandter
18
protestantischer Reichsstände mit Krebs, Meel und Vorburg über Friedensvollzug und -siche-
19
rung .

20
Forderungen Frankreichs betreffend Lothringen, Burgundischen Reichskreis sowie Assistenz-
21
verbot für Spanien; Hoffnung auf Beibehaltung der ablehnenden Beschlüsse durch die
22
Reichsstände. Rechtfertigung für die Zulassung der Unterzeichnung von Teilabkommen
23
durch reichsständische Bevollmächtigte. Amnestie in den kaiserlichen Erblanden.

24
Marburger Erbfolge und Satisfaktion Hessen-Kassels; Vorbringen Buschmanns 1648 IV 20
25
deswegen; Antwort der kaiserlichen Bevollmächtigten. Kaiserliche Weisung zum allgemei-
26
nen Friedensgebot. Interzessionsrecht für Reichsstände Augsburger Konfession zugunsten ih-
27
rer Glaubensgenossen in den kaiserlichen Erblanden. Verfahren der Friedensratifizierung;
28
Textvorschlag der Gesandten protestantischer Reichsstände; Haltung der Kaiserlichen.

29
Armeesatisfaktion für Kaiser und Kurbayern; befürchtete Auseinandersetzung mit den
30
reichsständischen Bevollmächtigten hierüber.

31
Verweis auf Nr. 88. Nuhn ist der Oxenstirn ahm folgenden tag [ 1648 IV
32
24
] früe nach Münster zu dem conte Servient verreist und gestrigen mit-
33
tags wiederumb alhier anglangt. Die ursach dieser reiß können wir zwar
34
eigentlich nit vernehmen, werden iedoch so viel berichtet, daß, nachdem

[p. 315] [scan. 403]


1
ermelter Servient sollicitirt haben solle, daß dieser convent nuhmehr nach
2
Münster transferirt und daselbst, waß noch de executione et assecuratione
3
pacis ubrig, abgehandtlet werden soll, wie er dan deßwegen auch unßers
4
vernehmens ahn Dr. Meel, Churmayntzischen deputirten, ein scharffes
5
schreiben abgehen laßen

38
Das Schreiben konnte nicht ermittelt werden.
, die protestierenden aber solches nit zugeben
6
wollen, sondern der meinung seien, daß alhier die gantze friedenshandt-
7
lung zum schluß gerichtet und alßdan erst, zu gleichmäßiger beschließung
8
des Frantzösischen friedens, die stände sich gegen Münster begeben
9
solten

39
Zu den Verhandlungen La Courts mit Meel und Ges. prot. Reichsstände in dieser Sache in
40
Osnabrück vgl. La Court an Servien, Osnabrück 1648 IV 24 (wird in APW II B 8 ediert).
, hierauff besagter Oxenstirn mit guttachten der protestierenden
10
solche reiß vorgenohmen hette, auff daß er mit dem Servient von diesen
11
materiis handtlen und sich einer gewißen meinung vergleichen mögte

41
Zum Treffen zwischen Servien und Oxenstierna in Münster vgl. APW [ II C 4/1 Nr. 222 ]
42
sowie die Schreiben Serviens an La Court, Münster 1648 IV 25 (werden in APW II B 8
43
ediert).
.

12
Underdeßen haben wir den tag, alß er, Oxenstirn, abgereist, erstens die
13
Churmayntzische und Bayrische zu unß erfordert und ihnen Ewer Kay-
14
serlicher Mayestätt gnädigste befehl und meinung

44
Bezug auf Nr.n 68 und 74 (vgl. APW [ III C 2/2, 1052 Z. 39–1053 Z. 2). ]
nochmahlen ethwaß
15
weittläuffiger, auch mit verlesung deren hierzu dienlicher passuum vor-
16
gehalten und ermahnt, in ansehung, ihre gnädigste herren principales
17
Ewer Kayserlicher Mayestätt versiechert, daß deroselben ein mehrers alß
18
im getruckten instrumento

45
Gemeint ist KEIPO4A (vgl. [ Nr. 3 Anm. 6 ] ).
begrieffen wehre, nit zugemuthet werden
19
solte, daß sie auch unß zu handthabung deßen, so von Ewer Mayestätt
20
ahnietzt gnädigst befohlen, beystendig sein und nichts wiedriges fürgehen
21
laßen wolten, weil sie ia wüsten, daß im instrumento fast nichts mehr
22
ubrig, so noch haubtsachlich bestritten würde, alß allein die amnestia in
23
denen Kayserlichen erblanden und die Pfaltzische sach, ohne welche
24
beyde puncten doch kein friedt geschloßen werden könte. Und ob sie
25
woll negst gethanem willfahrigem erbieten in unß gesetzt, da wir ethwan
26
einige temperamenta einzugehen befehlicht, daß wir ihnen solches zue
27
gewinnung der zeitt vertrawlich eröffnen wölten, so haben wir ihnen
28
doch solche weitere betheürliche anzeig gethan, daß sie hinführo kein ur-
29
sach haben können, sich oder andere mit dergleichen vergeblichem wahn
30
auffzuhalten.

31
So hab auch ich, Volmar, hernach die Churbayrische absonderlich be-
32
sucht und ihnen ferners zu gemüth geführt, waß ihrm gnädigsten herren
33
selbst hierahn glegen und wie ubel sich würde veranthwortten laßen,
34
nachdem Ewer Kayserliche Mayestätt biß daher alles vermögen auff-
35
gesetzt , damit seiner churfürstlichen durchllaucht interesse befordert
36
und dero landt und leuth vor feindtlichen uberfall errettet werden mög-
37
ten , wan ahnietzt deroselben abgesandten in dieser begegnuß Ewer Maye-

[p. 316] [scan. 404]


1
stätt einige beschwehrlichkeit würden aufftringen laßen. Die haben nuhn
2
bekandt, daß sie mit letzter ordinari von ihrn gnädigsten herrn ernstlichen
3
befehl entpfangen hetten, unß diesortts bestendich beyzustehen, wie sie
4
auch thuen und ahn ihnen nichts erwinden laßen wölten.

5
Nit weniger haben wir auch die Sachßen Altenburgischen, Weymar- und
6
Braunschweigischen vor unß erfordert und sie negst wiederholter eröff-
7
nung Ewer Kayserlicher Majestätt allergnädigsten befehls gleichergestalt
8
ermahnet, nachdem die protestierenden gleichwoll in communi et par-
9
ticulari nuhmehr alle satisfaction erlangt, daß sie nit allein vor sich selbst
10
Ewer Mayestätt bey diesen puncten nit zusetzen, sondern auch die
11
Schwedischen dahin disponiren wölten, unßeren auffsatz

40
Bezug auf Art. IV KEIPO6 (Text: Meiern IV, 951 –957; vgl. später Art. IV IPO sowie
41
§§ 7, 10–29, 31[2]-46 IPM) betr. Amnestie im Einzelnen.
ohne ferner
12
disputat zu underschreiben, zu welchem ende wir die gantze materiam
13
amnestiae mit einverleibung der Pfaltzischen sach und § „Tandem omnes
14
etc.“ umbschreiben und ad subscribendum vorlegen wolten; seien
15
benebens erbietig, alle bißher vergliechene materias darmit zu under-
16
schreiben und also das gantze werck zum ende zu befördern. Sie be-
17
schwehrten sich, ein sölche abschlägige resolution denen Schwedischen
18
zu überbringen, dagegen wir ihnen angezeigt, daß es dieser mühe nit be-
19
dörffte , weil wir es bereiths selbst verrichtet hetten . Es stünde allein ahn
20
deme, daß sie sich mit zumuthung ferneren tractirens vergeblich nit auff-
21
halten thetten, inmaßen Ewer Kayserliche Mayestätt selbst auß Schweden
22
nachricht hetten, daß dieselb dieser amnesti halber ferners nit angefoch-
23
ten , sondern bey ihrm erbietten glaßen werden solten

44
Der Ks. hatte dies seinen Ges. in Osnabrück 1648 IV 2 mitgeteilt (vgl. [ Nr. 58). ]
. Die protestieren-
24
den vermeldeten, daß sie dergleichen nit, sondern woll das contrarium
25
und daß die Schwedischen auff underschiedtliche gradus zu gehen befeh-
26
licht wehrn, vernohmen hetten.

27
Wir haben aber replicando zu verstehen geben, daß es deßen nit bedörff-
28
te , dan von Ewer Kayserlicher Mayestätt wehre der ultimus gradus schon
29
resolvirt, darbey es bleiben müste. Wan die Schwedischen friedt machen
30
wölten, so solten sie billich die subscription nit verweigern, wan sie aber
31
sich darzu nochmahlen nit verstehen wolten, so wehre es ein clare anzeig,
32
daß sie keinen lust noch ernst zum frieden hetten, sondern menniglich
33
nur vergebens herumbzuführen gedechten. Demnach, wan die protestie-
34
renden selbst auß dem krieg sein wölten, so seie kein ander mittl, alß daß
35
sie den Schwedischen solche auffzüglichkeiten benehmen und sie zum
36
underschreiben behandtlen thetten, dan wir sagten semel pro semper,
37
daß wir weiters nit gehen könten.

38
Seither werden wir berichtet, daß die protestierenden zwar des Oxen-
39
stirns zurückbringender abredt mit dem Servient erwahrtet, gleichwoll

[p. 317] [scan. 405]


1
aber mit Dr. Meel, Krebs und dem von Vorburg, Churmayntzischen,
2
Bayrischen und Würtzburgischen abgesandten, den articulum executionis
3
et assecurationis underderhandt zu tractiren vorgenohmen und zwar
4
ihrestheills ethlich sehr bedenckliche clausulas beyzurücken understehen,
5
auch ein newes proiect auffzusetzen im werck begrieffen sein sollen, da
6
dan ermelten Churbayrischen und Mayntzischen bereiths die erinnerung
7
geschehen, sich in nichts einzulaßen, weil ihnen bewust, daß der von
8
Ewer Kayserlicher Majestätt geschloßener auffsatz

33
Bezug auf den 1647 XII 26 den Ges. Schwedens und der prot. Reichsstände übergebenen
34
Art. XVI *KEIPO5* (Text: Meiern IV, 833 ff; vgl. später Art. XVI und XVII IPO sowie
35
§§ 98[1], 99–106[1], 107–120 IPM) zu Friedensvollzug und -sicherung.
durch ihre gnädigste
9
herren principales albereith auch guttgeheißen worden

36
Die Ges. der kath. Kf.en hatten 1647 XII 26 diesem Art. XVI *KEIPO5* zugestimmt und
37
wünschten lediglich, eine kleinere Änderung einzurücken (vgl. APW [ III C 2/2, 933 Z. 1– 4 ] ; APW [ II A 7 Nr. 65 ] ). Wann genau die Zustimmung der Kf.en von Mainz und Bayern
39
erfolgt war, konnte nicht ermittelt werden.
.

10
Und weilen die Frantzosen stettigs dahin geziehlt, daß Ewer Kayserliche
11
Majestätt sich aller assistentz gegen der cron Hispanien zu verziehen ver-
12
mögt und, wie ahnietzt verlauten will, den Burgundischen crayß gar von
13
Reich abzusondern, drittens den hertzogen von Lothringen gäntzlich
14
außzuschließen eingewilligt werden solte, so können wir fast nit zweiff-
15
len , daß diese quaestiones ahnietzt auff die baan kommen werden, son-
16
derlich weil wir vernehmen, daß der Servient biß ubermorgen selbst
17
alherkommen solle. Gleichwie aber solche zumuthung aller christlichen
18
ehrbahrkeit zuwiederlauffen, auch von gesambten ständen in ihren den
19
26. Martii [!] anno 1646 uber Ewer Kayserlicher Mayestätt responsiones

40
Bezug auf die ksl. Responsionen an Schweden und Frk. von 1645 IX 25.

20
auff der gegenparthey proposition

41
Bezug auf die frz. und schwed. Propositionen II von 1645 VI 1/11.
abgegebenen guttachten selbst ver-
21
worffen worden

42
Bezug auf die den ksl. Ges. in Osnabrück 1646 IV 27 und in Münster 1646 IV 28 über-
43
reichten Bedenken der drei Reichskollegien über die Proposition II, die Responsionen und
44
die Repliken (vgl. [ Nr. 92 Anm. 3 ] ).
, also wollen wir verhoffen, sie werden nochmahlen
22
darbey verbleiben und sich zu wiedrigen beredungen nit verleitten laßen,
23
gestalten auch diesortts ahn unßeren gehorsamsten fleiß nichts ermanglen
24
solle.

25
Waß dan Ewer Kayserlicher Mayestätt in dem befehl vom 8. dieses gnä-
26
digst anden und erinnern, daß die von denen Schwedischen bißher für-
27
genohmene underbrechung der ordtnung des instrumenti ferner nit mehr
28
gestattet noch auch das particularunderschreiben von den ständen zuge-
29
ben werden solle, da hetten wir beydes gehrn zuvor verhindert. Weil aber
30
die protestierenden alles, waß den Schwedischen angenehm, zue practi-
31
ciren sich befleißen, dieiehnige catholische auch, so sich bißher der ab-
32
seittiger handtlung underfangen, den protestierenden zuviel nachhangen

[p. 318] [scan. 406]


1
thuen

34
Gemeint sind die kurbay. und kurmainzischen Ges. Zu ihren Partikularverhandlungen
35
mit einigen Ges. prot. Reichsstände vgl. zuletzt [ Nr. 79. ]
, so sein alle unßere erinnerungen vergeblich gewesen, wie dan
2
sonderlich der mit handtlung der Caßlischen praetensionum fürgeloffene
3
actus laut unßer vom 6. und 9. huius abgangener relationum

36
Nr.n [ 65 ] und [ 71. ]
gnugsamb
4
außweisen thuet. Wir wöllen unß aber anglegen sein laßen, weittere sub-
5
scriptiones particulares so gutt möglich zurückzuhalten. Bey dem § „ Tan-
6
dem omnes etc.“ sein zwar die wörtt „aut alias in partes contrarias tran-
7
siissent etc.“ in der conferentz vorkommen, aber biß dato niemahlen in
8
einigem auffsatz einverleibt worden, söllen also außglaßen bleiben

37
Vgl. die ksl. Kritik in Nr. [ 68. ]
.
9
Waß die Marpurgische succession und Caßlische indemnitet betriefft, be-
10
ziehen wir unß auff negstangedeutte unßere gehorsamste relationes und
11
hoffen nit, daß unß von einweederer

38
Einweder ist eine Nebenform von eintweder und entspricht einer von zweien (vgl. Grimm
39
III, 332f).
parthey ein anders zugemeßen
12
werden könte, alß daß wir unß passive gehalten und die partheyen selbst
13
negotiiren laßen.

14
Sönsten aber haben ihr churfürstliche durchllaucht zu Cöllen seither den
15
20. dießs durch Dr. Buschman, Paderbornischen cantzlern, unß anzeigen
16
laßen

40
Zur Konferenz mit Buschmann vgl. auch APW [ III C 2/2, 1049 Z. 4–27. ]
, wiewoll sie verhofft, es solte mit bedeuter indemnitet ihren ahn-
17
gehorigen unnd anderen catholischen stifftern verschönt bleiben sein, zu-
18
mahlen es eine sach von bösen exempel, Ewer Kayserlicher Mayestätt
19
und allen catholischen schimpfflich, seine churfürstliche durchllaucht
20
auch mehrmahlen eines anderen vertröstet worden, wie dem aber, weil
21
es anderst nit sein könte, so ließen’s ihr durchllaucht auch darbey bewen-
22
den , doch mit folgenden conditionibus. Erstlich, daß es bey dem neben-
23
satz „Et quamvis etc.“

41
Bezug auf das Vorabkommen über die hessischen Kontributionspflichtigen und die Besat-
42
zungsverpflegung von 1648 IV [5] ( [ Beilage [C] zu Nr. 65). ]
sein verbleibens hab, derselb dem instrumento
24
einverleibt und ihr durchllaucht dabey handtgehabt würden. Zum ande-
25
ren , daß die Heßen Caßlische ein designation ihrer contributionsahn-
26
schlagen heraußzugeben ahngehalten werden, damit man darauff eine
27
außtheilung der 600 000 thaler machen und einem ieden seine quotam
28
zuschreiben könte. Drittens, daß man wißen möge, wer die repartition
29
uber die ungehorsambe zu exequiren. Zum 4., daß ihr churfürstliche
30
durchllaucht sambt ihren stifftern pro quota bey bezahlung des Schwe-
31
dischen kriegsvolcks enthebt werde. Zum 5., wan dero stiffter ihre quo-
32
tam bezahlt, daß sie auch weitere besatzungskosten abzutragen nit schül-
33
dig . Endtlich, daß der platz Newhauß

43
Schloß Neuhaus im Hst. Paderborn. – In § „Ut etiam“ des Vorabkommens über Amnestie,
44
Territorial- und Armeesatisfaktion sowie Truppenabzug Hessen-Kassels von [Osnabrück
45
1648 IV 5] ( [ Beilage B zu Nr. 65 ] ; vgl. später Art. XV,1–11 IPO = §§ 48–56 IPM) war
35
neben Neuss und Coesfeld auch Neuhaus als Pfand für Hessen-Kassel bis zu erfolgter
36
Zahlung vorgesehen.
in einen anderen mögte auß-

[p. 319] [scan. 407]


1
getauscht werden, warzu dan Trenberg oder Warburg

37
Gemeint sind die ebenfalls im Hst. Paderborn gelegenen Städte Dringenberg und War-
38
burg .
vorgeschlagen
2
werden mögte. Dieses würden auch ihr churfürstliche durchllaucht ahn
3
Ewer Kayserlicher Majestätt selbst glangen, hetten’s aber immittels unß
4
zu mehrer beforderung andeuten laßen wöllen.

5
Wir haben dies ahnbringen kürtzlich dahin beanthworttet. Bey dem er-
6
sten solte es billich sein verbleibens haben, deßgleichen auch die edition
7
der Caßlischen contributionsahnschlägen erfordert werden. Wegen der
8
execution werden Ewer Kayserliche Mayestätt ex officio seiner churfürst-
9
lichen durchllaucht ahn handt zu gehen nit underlaßen. Betreffendt aber
10
die exemption von bezahlung des kriegsvolcks, da werde es bey den
11
ubrigen ständen nit geringe difficulteten geben, und müste dahingestelt
12
werden. Bey dem 5. wehre es zwar billich, die Caßlische aber werden
13
sich dahin nit weißen laßen, gleichwoll würden sich ihrer churfürstlichen
14
durchllaucht stiffter auff solchen fall des schadens bey den saumbseeligen
15
zu erholen haben. Die außwechßelung des platz Neuhauß gegen einen
16
anderen möchte versucht werden.

17
Waß Ewer Kayserliche Majestätt wegen des ersten articuli de constitu-
18
tione pacis allergnädigst erinnern

39
Bezug auf die ksl. Weisung zum allgemeinen Friedensgebot (vgl. [ Nr. 68). ]
, deme ist gleich ahnfangs in reassump-
19
tione amnestiae rath geschafft worden, also daß derselb unverändert der
20
amnestiae praemittirt und vorgesetzt bleibt, weil wir denselben alß das
21
fundamentum amnestiae außzulaßen nit zugeben wolten.

22
Und sintemahlen es mit dem wortt „alias“

40
Vgl. später Art. V,41 IPO ← § 47 IPM betr. Interzessionsrecht der Reichsstände Augs-
41
burger Konfession für ihre Glaubensgenossen in den ksl. Erblanden.
in autonomia Ewer Majestätt
23
erblanden ex intentione contrahentium kein andere meinung, alß daß sol-
24
che intervention und intercession friedtlich und ohne gewalthättige zu-
25
nöttigung geschehen thue, also soll die gnädigste ahnbefohlene interpre-
26
tation der gebühr angefügt und diesortts mit dem gegentheill die notturfft
27
gehandtlet werden

42
Zur ksl. Kritik am zugelassenen Interzessionsrecht und dem geforderten Zusatz vgl. [ Nr. 52. ]
.

28
Ewer Kayserlicher Majestätt sollen wir auch gehorsamst anzeigen, daß
29
die protestierenden mit der meinung umbgehen, daß eine gewiße formula
30
ratificationis alhier vergliechen und darauff die diplomata sowoll von
31
Ewer Kayserlicher Majestätt alß der königin in Schweden einglangt wer-
32
den sollen, auff daß bey erfolgtem friedenschluß alhier solche diplomata
33
gleich gegeneinander außgewechßelt und dardurch die dreymonatliche
34
zeitt, so ad ratificandum bestimbt wahr

44
Bezug auf Art. XVI § „Pacem hoc“ *KEIPO5* (Text: Meiern IV, 833 vorletzter Abs.;
45
vgl. später Art. XVII,1 IPO = § 111 IPM) betr. Ratifikation des Friedensvertrags.
, abgeschnitten, auch mithin die

[p. 320] [scan. 408]


1
vom kriegsvolck underdeßen befahrenden beschwehrungen fürkommen
2
werden möge, zu welchem ende unß beyliegender auffsatz, wie der stän-
3
den ratificationes beschaffen sein solten, communicirt worden.

4
Die Schwedischen haben deßen in letzterer conferentz gegen unß auch
5
gedacht, aber darbey vermeldet, weil solche diplomata ratificatoria nur
6
relativa sein müsten, so trügen sie die fürsorg, daß man ahn ihrm könig-
7
lichen hoff sich nit gehrn darzu verstehen würde, daß wir also nit gesie-
8
chert sein, ob sie, Schwedische, sich dieser intention der protestierenden
9
bequemen. Und wan sie es schon thuen, so stehet doch zu besorgen, daß
10
man zu Stockholm so lang darmit inhalten werde, biß die underschrie-
11
bene instrumenta vorderist werden einglangt sein.

12
Wir haben solche besorgnuß den protestierenden und ethlichen catho-
13
lischen , so sich auch darzu bereden laßen, fürgehalten und zu erkennen
14
geben, daß der sachen ahm besten geholffen, wan Ewer Kayserlicher
15
Mayestätt allergnädigsten resolution in executione, assecuratione et sub-
16
scriptione pacis nachgangen würde

40
Bezug auf die ksl. Hauptinstruktion von 1647 XII 6 (vgl. [ Nr. 3 Anm. 1 ] ).
, zwar soviel die stände ahnlangt,
17
wan die Schwedischen mit dergleichen relativis ratificationibus content,
18
so mögte es so viel nit zu bedeuten haben und fast mit deme ubereins-
19
kommen , waß Ewer Kayserlicher Majestätt gnädigste resolution vom 6.
20
Decembris negstvorgehenden jahrs bey dem anderen modo subscribendi
21
außweißet

41
Zu den ksl. Wünschen betr. Ratifikation des Friedensvertrags vgl. [ Nr. 84 Anm. 5 ] .
.

22
Endtlich, nachdem die Schwedischen stettigs auff resolution wegen be-
23
zahlung ihrer militiae tringen und sich ansehen laßet, daß die protestie-
24
renden den articulum executionis et assecurationis eben darumb under-
25
handts zu tractiren vorhaben, damit alsogleich darauff solcher bezahlung
26
halber zur deliberation geschritten werde, da wir gleichwoll in vorberühr-
27
ter resolution Ewer Kayserlicher Majestätt allergnädigste intention, daß
28
von deroselben immediat- wie auch der Churbayrischen reichsarmada be-
29
zahlung zugleich gehandtlet werden solte, gehorsamst vernohmen, weilen
30
aber darbey nit vermeldet wirdt, warauff ethwan daß begehren in specie
31
zu richten, so hetten Ewer Kayserliche Mayestätt wir allerunderthenigst
32
zu bitten, daß sie unß, wie wir unß diesortts zu verhalten, gnädigst be-
33
scheiden wölten

42
Über die Höhe der vom Ks. geforderten Summe und die Zahlungsmodalitäten war den
43
Ges. in der Hauptinstruktion von 1647 XII 6 nichts angewiesen worden.
.

34
Sonsten vermercken wir, daß diese materia nit geringe mißstimmende
35
meinungen under den ständen nach sich ziehen wirdt. Dan es wil in die
36
frag gesetzt werden: 1. Waß für kriegsvolck zue bezahlen? 2. Wer ein und
37
anders bezahlen solle? 3. Waß und wieviel? 4. Durch waß mittl solche
38
bezahlung zu erheben unnd wie es immittls mit allerseits angewandtem
39
kriegsvolck zu halten? Wo also nit einige glückliche progreß Ewer Kay-

[p. 321] [scan. 409]


1
serlicher Mayestätt

31
1 kriegsheern] Im Konzept: kriegshören.
kriegsheern wieder den feindt diesen sachen einen
2
schleunigen außtrag fürzeigen, so mögten woll under den ständen selbst
3
allerhandt zweyungen darüber außbrechen. Wolten’s also biß auff erfol-
4
gende allergnädigste resolution gehorsamst andeuten.

5
Beilage [1] zu Nr. 93

6
Textvorschlag der Gesandten der protestantischen Reichsstände für ein Ratifikationsformu-
7
lar der Reichsstände (lat.), [Osnabrück vor 1648 IV 27]. Kopie: RK FrA Fasz 55a (1648 IV)
8
fol. 140–140’

32
Weitere Kopie: StK FrA Ka. 4 (WF XLIII) fol. 122–122’.
.

Documents