Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
92. Volmar an Nassau Osnabrück 1648 April 26

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–/ 92 /–

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Volmar an Nassau


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Osnabrück 1648 April 26

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Eigh. Ausfertigung: KHA A 4 nr. 1628/24 unfol.

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Gültigkeit der neuen Vollmacht Serviens. Dessen Drängen auf eine Verlegung der Verhand-
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lungen nach Münster; französische Forderungen wegen Lothringens, Burgundischen Reichs-
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kreises und Assistenzverbots für Spanien; kein französischer Friedenswillen. Schwere Nieder-
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lage der Schweden in Franken? Deputatgelder.

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Euer Exzellenz schreiben

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Das Schreiben konnte nicht ermittelt werden.
hab ich vom widerbringern diß zu recht emp-
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fangen und darauß, wie auch auß deme, waß herr Goll mir hieher ge-
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bracht , schon die resolution meines dubii vernommen, derentwegen ich

[p. 313] [scan. 401]


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auch kein bedenkhens trag, daß Euer Exzellenz sich der acceptation hal-
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ber gegen den herren mediatoren willfahrig erclären thue

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Bezug auf die frz. Vollmacht für Servien für die Verhandlung eines Universalfriedens von
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1648 III 20 ( [ Beilage [1] zu Nr. 81) ] und Volmars Zweifel an ihrer Gültigkeit (vgl. [ Nr. 90). ]
.

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Wolte nur wünschen, daß denen Frantzosen dermalen ernst wer, frid ze
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machen, aber ich kan es noch derzeit nit glauben, allermaassen dann herr
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conte Servient starkh drauff tringet, daß man die noch übrige materias
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hiesiger tractaten nach Münster transferiren soll, sonderlich waß den
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punctum executionis et assecurationis anlangt, in wölchem [ er ] drey
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stukh von denn ständen ze placitiren sucht: 1., daß Lothringen allerdings
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von disen tractaten excludirt und deß Reichs anverwandtnus privirt; 2.
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deßgleichen den Burgundischen craiß von der reichsmatricul außze-
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schliessen ; 3. dem Kayser wegen seiner erbkönigreich und landen Spania
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assistentz ze leisten verwehrt werden solle. Weil nun diß, wie Euer Ex-
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zellenz wissen, gantz unerbare zumuettungen seind, so hievor die reichs-
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ständt communi voto verworffen

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Bezug auf die Bedenken der drei Reichskollegien über die Propositionen II der Kronen von
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1645 VI 1/11, die ksl. Responsionen von 1645 IX 25 sowie die mündlich vorgetragenen

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Repliken von 1645 XII 28/1646 I 7. Da sich die drei Kollegien nicht auf einen einheitlichen
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Text hatten einigen können, waren den ksl. Ges. in Osnabrück 1646 IV 27 und in Münster

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1646 IV 28 drei getrennte Ga. überreicht worden (vgl. APW [ III A 1/1 Nr. 86; ] APW [ II A 4 Nr.n 49 ] und [ 53; ] APW III A 3/3 Nr. 121; Texte: Meiern II,914–931 :KFR;931–946:
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kurbg. Sondervoten zu zwölf verschiedenen Punkten; 509–520: FR zur Ersten Klasse;

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894–900: FR zur Zweiten bis Vierten Klasse; 947–965: SR – zum Bedenken des FR vgl.
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auch
APW [ III A 3/3, LXXXVII–C ] ). – Zur Exklusion des Hg.s von Lothringen meinte
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der KFR, daß es
dahero ja billig sei, daß ihre Kayserliche majestät in ansehung dieser und
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anderer mehrer motiven sich ihrer durchlauchten annehmen und dahin alles angelegenen
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fleisses trachten, damit diese sachen anhero gezogen werde ( Meiern II, 915 erster Abs.).
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Der FR war zu dem Schluß gekommen,
daß wohlgedachter herzog theils seiner länder
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halber gleichwohl ein stand des Reichs sei, und deshalb von den tractaten in solcher quali-
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tät nicht auszuschließen ist und er mit seinen beschwerden, gleich andern, bey diesen vor-
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seyenden tractaten angehöret werden müsse ( ebenda , 518 letzter Abs.). Der SR hatte sich
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hierzu in seinem Votum nicht geäußert. Der Ausschluß der Burgundischen Reichskreises

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war in allen drei Kurien nicht thematisiert worden. Zum Standpunkt des KFR bezüglich
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des von den frz Ges. geforderten Assistenzverbots gegenüber Spanien vgl.
ebenda , 927
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dritter Abs. Im FR war die Mehrheit der Meinung gewesen, daß der ksl. Majestät
keine
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maasse zu geben, da sie wegen ihrer erbkönigreich und landen der cron Spanien beystand
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leisten oder andere Bündnisse, wann solche allein wider das Reich nicht angesehen oder
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dessen constitution zugegen sein, machen wollen ( ebenda , 897 vorletzer Abs.). Der Be-
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schluß
des SR hatte gelautet: Was aber ihro Kayserliche majestät als ein könig in Ungarn
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und Böhmen oder als ein erzherzog zu Oesterreich gegen dero nahen blutsverwandten,
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den könig von Hispanien, ohne praejudiz und nachtheil des Heiligen Römischen Reichs
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und dessen stände thun wollen, darinnen hat man derselben ebensowenig maß und Ord-
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nung zu geben, alswenig andere chur, -fürsten und stände der hochlöblichen cronen eige-
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nem begehren gemäß verwehret ist, sich in sonderbare bündnisse, die dergleichen Assi-
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stenz nach sich ziehen und mitbringen, einzulassen ( ebenda , 961 zweiter Abs.).
, so kan man unschwer die consequentz
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machen, daß die Franzosen keinen frid ze machen begehren. Waß nun

[p. 314] [scan. 402]


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herr Oxenstirn in disen puncten mit ime verglichen

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Oxenstierna war 1648 IV 24 zu Servien nach Münster gereist (vgl. [ Nr. 93). ]
, würdt sich allhier
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baldt an tag legen.

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Volmar berichtet über eine angeblich schwere Niederlage der Schweden in
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Franken

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Dies erwies sich lediglich als Gerücht. Für 1648 III/IV ist keine größere schwed. Nieder-
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lage in Franken bekannt (vgl. Höfer , 335).
und hofft, in zwei Tagen Klarheit hierüber zu erhalten. Er ver-
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spricht , sich nach seinen Möglichkeiten für die Lösung der finanziellen
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Probleme Nassaus einzusetzen.

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