Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
27. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 März 2

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–/ 27 /–

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Volmar an Trauttmansdorff


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Osnabrück 1648 März 2

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Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 nr. 87 unfol.

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Kein Durchbruch bei den Verhandlungen. Probleme bei der Umsetzung der letzten kaiser-
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lichen Weisung. Vergleich über die Reform der Reichsgerichte. Reibungspunkte mit kurbran-
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denburgischen Gesandten wegen Aachen und der Armeesatisfaktion. Leuber. Kaum Frie-
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denshoffnung .

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Euer Excellenz gnädiges schreiben vom 15. Februarii

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Das Schreiben konnte nicht ermittelt werden.
hab ich den 29.
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eiusdem zurecht erhalten und wolte wünschen, daß deroselben ich ein
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gleichmässige resolution von der reichsständen allhiesigen gesandten
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überschreiben köndte, wie der Hollender mit denn Spanischen gewesen

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Bezug auf den span.-ndl. Friedensschluß von 1648 I 30 (vgl. Nr. 12 Anm. 3).
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Aber biß dato ist deßwegen alle müeh und arbeit vergeblich gewesen,
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dessen zwar meines erachtens mehrer schuldt denn catholischen selbst
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als denn protestierenden zuzemessen.

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Die von ihrer Kaiserlichen majestät new eingelangte resolution kan nun-
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mehr , weil die sachen in etwas verendertem standt seind, directe nit exe-
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quirt werden, sondern wir müessen sehen, wie wir unß selbige indirecte
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in prosecutione huius novi tractatus zunutz machen, allermaassen anheüt
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mit dem puncto iustitiae beschehen, wölchen wir a contento beeder theiln

[p. 91] [scan. 179]


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verglichen . Und vermeine, es seyen dardurch die Braunschweiger wider-
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umb etwas uff dise seitten gebracht. Will nun sehen, wessen wir unß der-
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selben in reliquis werden bedienen könden. Die Churbrandenburgischen
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machen unß in zweyen puncten, als mit der statt Aach und satisfactione
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militiae, nit geringe ungelegenheiten. Der Chursaxische helt sich neutral
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und ist mit ime wenig außzerichten.

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Wann wir mit dem puncto autonomiae unserm auffsatz

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Entweder Bezug auf Art. V KEIPO6 (vgl. [ Nr. 3 Anm. 1 ] ) oder auf den 1648 III 2 zwischen
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den Ksl. und den Ges. der kath. Reichsstände vereinbarten Textvorschlag zur Autonomie
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der Mediatstände und Untertanen im Reich und in den ksl. Erblanden ( [ Beilage D zu Nr. 25 ] ).
gmäß durch-
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kommen , so würdts wol gethan sein, darvon ich mit nechstem mehrers
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werde berichten könden. Aber ich trag immer sorg, wann schon derglei-
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chen sachen alle richtig, so werden die Schweden cum Gallis doch nit frid
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halten, sondern andere praetextus suechen wolln, dessen dann gnugsame
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indicia obhanden seind.

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