Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
210. Nassau an Trauttmansdorff und Volmar Münster 1647 Januar 12

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–/ 210 /–

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Nassau an Trauttmansdorff und Volmar


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Münster 1647 Januar 12

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Konzept: KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.

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Konferenz mit d’Avaux über die kurbrandenburgische Entschädigung und die Notwendigkeit
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einer spanisch-französischen Einigung. Neue Forderungen des Kurfürsten von Trier: Nachträgli-
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che Aufnahme in die kaiserliche Wahlkapitulation; der Söternsche Fideikommiß; Ehrenbreitstein;
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französisches Votum im Fürsten- und Städterat.

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Waß bey deß graffen d’Avaux nach heut abgelauffener post mir erstatteter
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visiten fürgelauffen, gelieben Ewer Excellenz und der herr ihnen ab hiebey-
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kommendem prothocollo, sodan dessen continuatione referiren zu lassen,
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waß die Churtrierische gesandte vorgebracht. Angesprochen, wan er mir als
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privatus dem privato hienechst ein exemplar verehren wolte, daß auß
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curiositet, weil von ihnen verstanden, daß deren viele publiciret weren, gerne
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eins lesßen mechte, und dan derselb mir ein exemplar zuegeschickt, alß habe
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nitt unterlassen sollen, Ewer Excellenz und dem herrn selbig hiebey einzu-
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schliessen . Euer Excellenz und der herr werden gewißlich mit großer
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verwendung die contenta darausß vernehmen.


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Beilagen


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[1] Protokoll, [Münster] 1647 Januar 12. Kopie: RK FrA Fasz. 54a (Teil II) fol. 36–37’ =
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Druckvorlage – Konzept: KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.

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Den 12. Januarii 1647 hatt herr graff d’Avaux mich, den graffen zu Nassaw, in meinem
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losament besucht, mitt anzeig, er wehre gemeindt, morgen auff Lengerich und folgen-
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den tags auff Oßnabrück zu reißen, ihrer excellentz herrn graffen von Trautmansdorff
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und ubrigen Kayserlichen herrn abgesandten auffzuwarten und zu assistiren in allem
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demjenigen, so zu befurderung deß friedens dienen wurde. Bekennete zwar, daß weder
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gegen die Schwedische noch Brandenburgische directe waß tractiren oder daß ihres [!]
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absprechen wurdt, iedoch sich dahin eußerist bemühen, damitt die sache mögte
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verglichen und der friede befurdert werden. Fragte, warauff es itzo mitt der Schwedi-
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schen satisfaction beruhete.

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Ego hielte darfur, daß ihme solches selbsten ahm besten bewust, hette iedoch vernom-
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men , daß die Schwedische vermögh deren schrifftlichen declaration, so sie ahn die
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Frantzosen gethan, daß letzte membrum in der alternativa, nemblich gantz Pommern zu
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behalten, acceptirten und die churfürstlich Brandenburgische auffschubliche antwort fur
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eine negativam auffnemmen und dannenhero mitt den Brandenburgischen sich in
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fernere handlung wegen Pommern nitt einzulassen gemeindt sein solten, sich auch
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dessen gegen die Churbrandenburgischen gesandten zu Oßnabruck selbsten sollen
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erclehrt haben, wie solches comte d’Avaux nitt unwissendt sein köndte. Ille: Müste
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bekennen, Churbrandenburg hette seine erclehrung waß lang zurugg gehalten. Man
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hette gleichwohl ihre churfürstliche durchlauchtt sowohl von Kayserlichen alß könig-
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lich Frantzösischen gesandtschafft wegen durch furnehme leuthe umb dero declaration
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beweglichen ersuchen lassen. Eß hette auch der agent Saint Romain den churfürsten, alß

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der sich auff nichts erclehren wollen, sondern sehr ubel zufrieden zu sein sich erwiesen,
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zugesprochen und ermahnt, ihre churfürstliche durchlauchtt wolten doch dan selbsten
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ihre gemuthsmeinung, wie weit sie endtlich gehen wolten und waß sie begehrten, klar
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ahn tag und zu verstehen geben, damitt nach möglichkeit bey itzigem zustandt man
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ihrer churfürstlichen durchlauchtt wider helffen könte. Sie hetten sich aber nitt
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heraußlassen wollen, sondern die dilatorische antwort geben

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Vgl. die Proposition Saint-Romains in Den Haag (1646 Dezember 21; Druck: UA IV S.
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476–477; Meiern , APW III S. 774–775 ) und seine Relation vom 1. Januar 1647 (Druck:
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UA II S. 11–13). Die kurbg. Resolution ist nicht veröffentlicht (falsche Angabe bei Meiern ,
APW IV S. 225 ).
. Er, graff d’Avaux, hielte
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darfür, wan Brandenburg sich annoch zu pilligen dingen erclehren wolte, solches,
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solang die handlung nitt gäntzlichen geschlossen were, gar nitt außzuschlagen, sondern
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pillig zu hören und, soviel möglichen, in acht zu nemmen were; darbey er dan sehr gern
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seines orths cooperiren und nach seinem vermögen concurriren wolte. Hienge dabey
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ahn, es wurde ihme ohnedaß schuldt gegeben, er were zu gutt Kayserisch. Er müste
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bekennen, daß er alzeit nach seinem vermögen dahin getrachtet, damitt ihre Kayserliche
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mayestät und könig in Franckreich wider in guttes vertrawen und frieden mögten gesezt
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werden. Der hertzog von Longeville und er hetten auch offters, umb den frieden zu
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befurderen, ein und anders geredt, nachgeben und gethan, so nitt von allen wehre
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approbirt, sondern ihnen fürgerückt worden, er wehre zwar also gutt Kayserisch, aber
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nitt gutt Spanisch. Sie hetten der Kayserlichen procedere alzeit nobel und auffrichtig
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gefunden; man hette zwar seine platzen wohl verthetigt, gleichwohln aber alzeit mitt
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einer löblichen franchise gangen. Fienge darbey ahn, außzustreichen, wie daß dieser
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friedt und tractaten zu hohem vorthl und dienst ihrer Kayserlichen mayestät und dero
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höchstlöblichsten erzhauße bey ietztgestalten sachen gemacht und auffgerichtet worden.
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Die Spanische aber hetten sich understanden, zwischen ihnen undt den Holländeren
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eine separation zu machen. Solches könten sie nitt wohl verstehen noch auffnemmen. Es
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wehre wohl wahr, daß, solang man im krieg gegeneinander stünde, könte sich ider
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seines vortheils gebrauchen. Und wan einige apparentz wehre, daß die Spanischen der
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Holländer separation zuwegen bringen könten, wolten sie es nitt ubel finden, daß sie
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solches unterstünden, aber einmahl wurden es die Spanische nimmermehr dahin
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bringen. Nehme sie darbey groß wunder, daß die Spanische in den Toscanischen
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sachen

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Piombino, Porto Longone, Casale.
(also nennet ers) sich so widrig erzeigten und hart hielten. Die Frantzosen
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wurden davon nimmermehr abstehen, er wüste deß Frantzösischen hoves intention gar
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zu wohl darin.

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Ego: Wehre Churbrandenburg wohl zu gönnen, daß ihre resolution befurdert hetten,
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dardurch sie ohngezweiffelt ihren staatt in besseren standt und sicherheit wurden gestelt
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haben. Man hette dießseits ihrer churfürstlichen durchlauchtt dienst und beste iederzeit
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hertzlichen gern befurdert gesehen, auch soviel nur immer möglichen und ohne
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hindansetzung und auffhaltung deß von jederman so hocherwunschten friedens hette
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geschehen können, darzu sich beflissen. Daß seine excellenz gutt Kayserisch wehren,
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hetten wir pillig zu ihro daß gutte vertrawen, daß sie die vorgedachte gutte intention
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hetten, wurden auch darzu, wan der friedt geschlossen, do mehr ursach haben. Ich sähe
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aber nitt, wie ihre Kayserliche majestätt und königliche majestätt in Hispanien, alß eines
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haußes und so nahe blutsangewandten, zu separiren. Eß müste die gutte devotion
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allerseits sein und aller widerwillen und ungleiche impressiones auff seithe gesetzt
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werden. Und könte sich ahn meinem wenigen orth nitt finden, daß die Spanische zu
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verargen, wan schon etwan die mittel suchten, wie sie auß einem so beschwerlichen
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krieg zum frieden gelangen könten.

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Ille: Wehre auch der meinung, man müste nunmehr dahin gedencken, diese drey cronen
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– Kayserliche, Spanische und Französische – mitteinander zu vergleichen. Wolten

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allerseits gern darin concurriren; warauff mitt allerhandt complimenten den abscheidt
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genommen.

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[2] Protokoll, [Münster] 1647 Januar 12. Kopie: RK FrA Fasz. 54a (Teil II) fol. 40–41 =
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Druckvorlage – Konzept: KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.

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Nachdem graff d’Avaux abgefahren, seindt die Churtrierische abgesandte in mein,
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graffens von Nassaw, losament kommen und angezeigt: Wehren bey dieser post auffs
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new von ihrem gnedigsten churfürsten und herrn befehlicht, den Kayserlichen abge-
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sandten 3 puncta furzutragen. Weil aber ihre excellentz herr graff von Trautmansdorff
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und herr Volmar abwesent wehren, hetten sie es bey mir ablegen wollen. Undt
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begehrten ihr churfürstliche gnaden: 1. Weil bey der königlichen und Kayserlichen anno
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1636 zu Regenspurg vorgangener wahl sie wehren praeterirt worden, daß ihrer
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churfürstlichen gnaden approbation anitzo noch in daß reichsprothocollum ingesetzt
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werden möchte

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Ferdinand III. war am 22. Dezember 1636 zum Römischen Kg. gewählt worden ( Haan S.
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208–223), während der Trierer Kf. schon am 26. März 1635 in span. Gefangenschaft geraten
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war und deshalb nicht an der Wahl teilgenommen hatte ( Abmeier S. 10; zu der Forderung:
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Ebenda S. 96 Anm. 264).
. 2. Weil ihre churfürstliche gnaden stattliche summen geldts, gultver-
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schreibungen , klenodien und tapetzerien, welche sie zum Philippischen spital legiret, zu
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Luxemburg arrestirt und auffgehalten wurden und dan bey der mitt ihro Kayserlichen
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mayestät und ihro auffgerichteten accommodation und vergleichs ihre Kayserliche
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mayestät allergnedigst uber sich genommen, ahn den generalgubernatorn der Niderlan-
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den umb dessen relaxirung zu schreiben, solcher gubernator auch darauff die relaxation
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sowohl dem fiscal alß magistrat zu Luxemburg ahnbefohlen

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Kf. Philipp Christoph von Trier (1567–1652; 1623 Kf.) hatte 1635 Teile seines Vermögens
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zur Sicherheit nach Metz, später nach Luxemburg bringen lassen. Diese waren bis auf 100 000
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Rt., die dem hospitale Philippicum, einer Studienstiftung für bürgerliche und adelige
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Theologiestudenten, zugedacht waren, für den Söternschen Fideikommiß bestimmt gewesen.
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Nach der Gefangennahme des Kf.en ließ der Ks. alles einziehen. Zwar war im ksl.-
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kurtrierischen Vertrag vom 12. April 1645 (Druck: Meiern , APW I S. 391–393) die
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Beschlagnahme aufgehoben worden, doch hatte sich der Ks. nicht gegen die span. Regierung in
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Brüssel durchsetzen können ( Abmeier S. 139–141).
, daß jedoch biß noch
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nichts darauff erfolgt, alß begehrten ihre churfürstliche gnaden, daß bey ihro Kayserli-
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chen mayestät die allerunderthänigste erinnerung thun wolten, damitt ihre Kayserliche
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majestätt die obgedachte relaxation allergnedigst verfugen wolten. 3. Daß dem churfur-
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sten Ehrenbreitstein wider mögte, vermöghen ihrer churfürstlichen durchlauchtt zu
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Cölln mitt den Frantzosen auffgerichteten reces

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Vgl. den Übergabevertrag vom 26. Juni 1637 nach der vom damaligen ksl. Generalwachtmei-
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ster Werth (gest. 1652) herbeigeführten Kapitulation der Festung ( Abmeier S. 91).
, restituirt werden, sonsten ihre
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churfürstliche gnaden genötigt wurden, anderwertliche mittel und hulff zu suchen, sich
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selbsten zu helffen. Zeigten dabey ahn, daß ihre churfürstliche gnaden eine deduction in
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trück ausgehen lassen, selbige ihro Kayserlicher mayestät selbsten wie auch andern
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chur- und fürsten, und in specie ihrer churfürstlichen durchlauchtt zu Cölln, albereit
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eingeschickt hetten. Beym Churcöllnischen schreiben were zwar, wie sie berichtet
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worden, die deduction beygelegt, aber im schreiben nitt angezogen noch einige
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meldungen davon geschehen.

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Ego recapitulirte ihre 3 puncta mitt anzeig, daß mir in abwesen ihrer excellentz herrn
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obristhoffmeistern und herrn Volmars allein auff diesen vortrag zu antworten nitt
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gepühre. Wolte aber nitt underlassen, herrn graffen Trautmansdorff und herrn Volmar
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davon zu referiren. Die gedrückte deduction, weil ich deren inhalt nitt wüste, mich aber
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erinnert, daß sie vor etlichen wochen unß etliche weitaußsehende sachen zustellen

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wollen, die aber von unß nitt hetten können acceptirt werden, also ich dieses
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anzunehmen pillig bedenckens, haben sie die schrifft in handts behalten.

3
Illi: Wehren dieser commission gern uberhoben gewesen. Weiln sie aber auffs new von
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ihrer churfürstlichen gnaden darzu befelcht worden, hetten sie deren nitt uberhoben
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sein können. Die gedrückte deduction wehre zwar fast allenthalben publiciret, sie hetten
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aber wohl wunschen mögen, daß mehrere moderation darin wehre gebraucht worden
7
und ihr churfürstliche gnaden ihre desideria und sachen auff die weiß, wie andere chur-,
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fursten und ständte zu thuen pflegen, anbrächten. Berichteten benebens, daß sie auch
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außtrücklichen vom churfürsten aufs new befehlicht, zu proponiren, daß die cron
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Franckreich vota im Reich – im fürstenraht eins und eins im stättrath – haben möchten
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und solches zum contrepese der cron Schweden und protestirenden. Eß hetten aber die
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Französischen abgesandten ihnen selbst widerrathen, selbige anitzo zu thuen, sondern
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damitt biß nach dem friedenschluß inzuhalten. Einer unter ihnen sagte, es nemme ihn
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wunder, daß dem churfursten auß dem churfurstlichen collegio kein verweiß als
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antwort erfolgte, dardurch ihre churfürstliche gnaden von dergleichen beginnen abge-
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mahnt wurden, so selbigen etwan auff andere gedancken bringen möcht, in dergleichen
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sachen waß moderater zu gehen.

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[3] Fehlt. [ Instrumentum Deductionis, Protestationis, Retorsionis, Reservationis, et Defen-
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sionis Jurium Electoratus Trevirensis, contra quoscunque violentos Occupatores et
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Grassatores, nec non respectivé, eventualis resolutionis super punctis pacificationis
21
Monasteriensis à Caesarea Maiestate propositis, D[ omini ] Archiepiscopi Principis Elec-
22
toris Trevirensis, etc. Druck: Hontheim III S. 505–514].

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