Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
EINLEITUNG

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EINLEITUNG

  • A Die militärischen und politischen Rahmenbedingungen der kaiserlichen Kongreßpolitik im Winter 1647/48 XLVII
    • I. Der Kriegsverlauf XLVII
    • II. Das politische Umfeld XLIX
  • B Die Friedensverhandlungen LIII
    • I. Die kaiserliche Gesandtschaft in Münster und Osnabrück LIII
    • II. Die kaiserlichen Verhandlungsziele im Winter 1647/48 LVII
      • 1. Die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 LVIII
      • 2. Werben um die Unterstützung der protestantischen Kurfürsten LXIII
        • a) Die Mission Schröders nach Kursachsen LXIV
        • b) Die Mission Blumenthals zu Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg LXV
      • 3. Zusammenfassung LXVI
    • III. Die Verhandlungen mit den Reichsständen und Schweden LXVII
      • 1. Die Ausgangslage der Verhandlungen in Osnabrück LXVII
      • 2. Auftakt ohne Instruktion LXIX
      • 3. Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten über Änderungen am Trauttmansdorffianum LXXIII
      • 4. Versuch einer Übereinkunft mit den Reichsständen LXXVI
      • 5. Interkonfessionelle Separatverhandlungen LXXIX
    • IV. Die Verhandlungen mit Frankreich LXXXI
  • C Zur Einrichtung der Edition LXXXV
  • D Anhang LXXXIX
* * * Der vorliegende Band der APW enthält die kaiserliche Korrespondenz vom 16. November 1647 bis zum 10. Februar 1648. Mit Beginn des Editionszeitraums verlagerte sich das Kongreßgeschehen zu einer neuen Verhandlungsrunde über den Friedensvertrag mit Schwe- den nach Osnabrück. Unter Einbeziehung der katholischen Reichsstände sollte vor allem eine erfolgreiche Wiederaufnahme der seit dem Sommer 1647 ohne substantielle Fortschritte gebliebenen Verhandlungen über die Amnestie und das Reichsreligionsrecht gelingen. Das kaiserliche Streben, die eigene Position gegenüber Schweden durch eine Einigung der Konfes- sionsparteien über diese beiden Punkte zu verbessern, scheiterte jedoch bald. Aufgerieben zwischen den Ansprüchen der protestantisch-schwe- dischen Seite, der innerlich zerrissenen katholischen Reichsstände und den Weisungen des Kaiserhofs verlor die Verhandlungsführung der kaiser- lichen Gesandten zunehmend an Kraft und Initiative. Diese Entwicklung fand ihren vorläufigen Höhepunkt in der Formierung einer konfessions- übergreifenden Gruppe einflußreicher reichsständischer Gesandter, die unter Ausschluß der Kaiserlichen und Schweden in direkten Verhandlun-

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gen
eine Einigung anstrebten. Als unmittelbare Reaktion hierauf gaben die kaiserlichen Gesandten am 8. Februar 1648 einen neuen Teilentwurf für den Friedensvertrag mit Schweden heraus. Diese Maßnahme markiert das Ende des Editionszeitraums.
Fortgeschrittener präsentierten sich derweil die spanisch-niederländischen Verhandlungen, die zum Leidwesen der französischen Krone am 30. Januar 1648 in den ersten Friedensschluß des Westfälischen Friedens- kongresses mündeten und einen der drei großen europäischen Konflikte beendeten.

A Die militärischen und politischen Rahmenbedingungen der kaiserlichen Kongreßpolitik im Winter 1647/48

I. Der Kriegsverlauf

Die militärische Entwicklung im Herbst 1647 verschaffte der kaiserlichen Armee für die Feldzugspause des Winters 1647/48 eine auf den ersten Blick komfortable Lage

Zur militärischen Entwicklung in diesem Zeitraum vgl. Höfer , 93–107; demnächst auch APW II A 6, Einleitung.
. Kurfürst Maximilian von Bayern kündigte im September 1647 den Ulmer Waffenstillstand gegenüber Schweden auf und schloß ein zunächst auf den Feldzug des Jahres 1647 begrenztes Militärbündnis mit dem Kaiser

Vgl. [ Nr. 6 Anm. 20 ] , [ Nr. 84 Anm. 8 ] ; Albrecht , Maximilian I., 1073–1079. Am 24. Februar bzw. 28. März 1648 schlossen Ferdinand III. und Kf. Maximilian von Bayern schließlich einen bis Kriegsende gültigen Bündnisvertrag (Text: Meiern V, 126 –129).
. Gemeinsam gelang es den kaiserlich-kur- bayerischen Truppen, die schwedische Armee aus Böhmen zu vertreiben und in den niedersächsischen Reichskreis zurückzudrängen. Dort bezog die schwedische Hauptarmee unter Wrangel ihr Winterquartier bei Höx- ter an der Weser, wohin Mitte November auch Königsmarck mit seinen Truppen aufbrach und sich mit der schwedischen Hauptarmee vereinigte

Vgl. [ Nr. 4 Anm. 8 ] und [ Nr. 10 Anm. 14 ] ; knapper Überblick: Ruppert , 325f. Die Ges. Braunschweig-Lüneburgs klagten heftig über die Belastungen durch die schwed. Armee und drängten auf deren Abzug (vgl. [ Nr. 45 bei Anm. 5 ] ).
. Die kurbayerische Armee bezog ihr Winterquartier von Mitte Dezember 1647 bis Mitte Februar 1648 in Kitzingen am Main, die kaiserlichen Trup- pen überwinterten in einem größeren Gebiet, das sich von Hessen bis Sachsen-Altenburg und in den Raum westlich von Kassel erstreckte

[ Vgl. Nr. 23 ] ; Höfer , 145ff, 150. Zur Zusammensetzung der Armeen des Ks.s, Kurbayerns und Schwedens im Jahr 1648 vgl. Guthrie , 252–260.
.
Auch wenn den kaiserlichen Gesandten wiederholt Gerüchte über den an- geblich schlechten Zustand der schwedischen Armee zugetragen wurden ,

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konnte diese in Wahrheit die Verluste des vorangegangenen Rückzugs kompensieren und besonders den Bestand an Pferden aus den braun- schweigischen Territorien kräftig aufstocken

[ Vgl. Nr. 18. ] Zur Aufrüstung der schwed. Armee vgl. auch [ Nr. 54 ] bei Anm. 3.
. Auch die kurbayerische Armee überwinterte in Franken unter guten Bedingungen, wohingegen die kaiserlichen Truppen in unergiebigen Winterquartieren unter einer katastrophalen Versorgungslage litten und während der winterlichen Feldzugspause an Kampfkraft verloren. Besonders der starke Mangel an Zugpferden machte der kaiserlichen Armeeführung immens zu schaffen

Der ksl. Oberbefehlshaber Holzappel beklagte sich schließlich in einem Schreiben vom 10. Februar 1648 unmittelbar bei Kf. Maximilian von Bayern über diese Zustände und über den Umstand, daß sowohl der schwäbische als auch der fränkische Reichskreis exklusiv für die Versorgung der kurbay. Truppen reserviert waren ( Höfer , 154 Anm. 393).
. Diesen Umstand nutzend, eröffneten die Schweden das Feldzugsjahr 1648 außergewöhnlich früh

Volmar berichtete schon am 16. Dezember 1647 von entsprechenden Gerüchten ( [ vgl. Nr. 49 ] ).
. Bereits am 5./6. Januar überquerte Wrangel bei Oldendorf, nordöstlich von Minden, die Weser und rückte mit den ihm unterstellten Truppen in Richtung Franken vor, ohne daß es jedoch im Editionszeitraum noch zu Auseinandersetzungen mit der kaiserlichen Armee gekommen wäre

Vgl. [ Nr. 78 Anm. 11 ] und [ Nr. 104 Anm. 11 ] ; Heilmann , 752; Höfer , 148. – Die hessen- kasselischen Truppen, welche mehrere befestigte Plätze der Ksl. angriffen und Anfang Februar 1648 die ksl. Besatzung aus Schloß Homberg in Hessen vertrieben (vgl. [ Nr. 110 Anm. 4 ] ), bestritten lediglich einige kleinere Gefechte mit ksl. Garnisonen.
. Da die kurbayerischen Truppen zu diesem Zeit- punkt die nördlich von ihnen gelegene kaiserliche Armee nicht unterstütz- ten , sondern bis auf weiteres in ihren fränkischen Quartieren verblieben, wich die geschwächte kaiserliche Armee vor den anrückenden Schweden nach Süden aus und gab dem Gegner das gesamte Gebiet nördlich des Mains preis. Am 15. Februar 1648 überquerte die kaiserliche Armee den Fluß und vereinigte sich mit den kurbayerischen Truppen

Vgl. Höfer , 150–158.
.
Kurfürst Maximilian von Bayern mußte derweil befürchten, daß seine Territorien einem Rachefeldzug der verbündeten Kronen zum Opfer fal- len und ein ähnlich vernichtendes Schicksal wie bereits zwei Jahre zuvor erleiden würden, da die Störungen im französisch-schwedischen Verhält- nis , die zum Zeitpunkt der Aufkündigung des Ulmer Waffenstillstands durch Kurbayern geherrscht hatten, Anfang Dezember 1647 ausgeräumt wurden

Servien reiste vom 6. bis zum 9. Dezember 1647 nach Osnabrück, um entsprechende Ge- spräche mit den schwed. Ges. zu führen, d.h. die schwed. Befürchtungen über eine mög- lichen Kooperation Frk.s mit Kurbayern zu zerstreuen (vgl. [ Nr. 31 Anm. 1 ] und [ Nr. 33 ] ). Auf höchster Ebene wandte sich Kg.in Christina von Schweden an Kg. Ludwig XIV., Kg.in Anna und Mazarin (vgl. zusammenfassend das PS von Nr. 45 mit den Beilagen [1]–[3]).
. In der Folge hielten sich am Kongreß hartnäckige Gerüchte

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über einen geplanten Rachefeldzug der beiden Kronen gegen Kurbayern

Bereits im Okt. 1647 hatten die ksl. Ges. entsprechend an den Ks.hof berichtet (vgl. APW II A 6 Nr. 252 und 259; vgl. in diesem Band Nr. 45, 57, 66, 74). In erster Linie war es wohl Wrangel, der sich durch den Bündniswechsel Maximilians zu einem verheerenden Feldzug in die bay. Kurlande animiert fühlte. Mazarin und Servien dagegen bevorzugten im frz. Interesse eine zurückhaltende Kriegsführung gegenüber Kurbayern ( Albrecht , Maximilian I., 1080).
. Dazu paßte, daß Turenne am 6. und 7. Februar 1648 mit einer kleinen Armee von 6 000 Mann den Rhein überquerte, was Befürchtungen einer Vereinigung der französischen und schwedischen Truppen Vorschub leistete

Die Truppen der beiden Kronen vereinigten sich für kurze Zeit am 23. März 1648 bei Oettingen (vgl. APW [ II C 4/1 Nr. 176 ] und [ 178 ] ). Zur Armee Turennes vgl. Guthrie , 260f.
.
Da auch von Seiten Kursachsens die erhoffte militärische Unterstützung ausblieb

Geheime Resolution Kf. Johann Georgs von Sachsen für Schröder, Lichtenburg 1648 Januar 22[/Februar 1]. Text: APW [ II A 8 Nr. 2 Beilage [1] zu Beilage [2]. ]
, ging es für den Kaiser mit Beginn des Jahres 1648 militärisch nur darum, einen erneuten Einfall des Gegners nach Kurbayern und in die kaiserlichen Erblande zu verhindern. Eigene Akzente, die den Gesandten in Westfalen die Verhandlungen erleichtert hätten

Die Ges. wiesen des öfteren darauf hin, daß ein Verhandlungsergebnis im ksl. Sinne nicht unerheblich von militärischen Erfolgen abhängen würde (vgl. [ Nr. 62 ] , [ 71 ] , [ 104 ] , [ 116 ] ). Zum Zusammenhang zwischen militärischer Stärke und politischen Verhandlungsmöglichkeiten vgl. auch Repgen , Ferdinand III., 328.
, waren nicht zu er- warten .

II. Das politische Umfeld

Die wichtigste reichspolitische Weichenstellung aus kaiserlicher Sicht war zunächst die bereits angesprochene Wiederbelebung des Bündnisses mit Kurbayern. Zum großen Leidwesen Kurfürst Maximilians, der den Ulmer Waffenstillstand nur gegenüber Schweden aufgekündigt hatte, konnte die exklusive Ausrichtung des Bündnisses mit dem Kaiser gegen das nordische Königreich nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden, da Maximilian am 29. Dezember 1647 schließlich die Aufkündigung des Waffenstillstands von französischer Seite erhielt

Vgl. Beilage [1] zu Beilage [C] zu Nr. [ 56 ] ; Albrecht , Maximilian I., 1078. Die gegen- teilige Darstellung bei Heilmann , 751 ist falsch.
.
Zu dieser Zeit entsandte der Kurfürst den Geheimen Rat Dr. Johann Mändl an den Kaiserhof. Den Berichten über die Verhandlungen in West- falen hatte Maximilian entnehmen müssen, daß die von ihm zunächst an- gestrebte Begrenzung der militärischen Operationen auf die letzten vier Monate des Jahres 1647 illusorisch war. Mändl verhandelte daher im Ja- nuar und Februar 1648 am Kaiserhof über die Bedingungen eines bis zum

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Friedensschluß gültigen Bündnisses mit dem Kaiser, zu dem sich Kurfürst Maximilian in Anbetracht des unbefriedigenden Fortgangs der Verhand- lungen in Osnabrück schweren Herzens gezwungen sah

Vgl. Beilage A zu [ Nr. 84. ]
. Verknüpft wurden diese Bündnisverhandlungen jedoch mit der sehr nachdrücklichen Forderung an den Kaiser, die Verhandlungsführung auf dem Friedenskon- greß entschiedener und konsequenter auf einen möglichst schnellen Frie- densschluß auszurichten

Vgl. [ Nr. 108 ] [ und 117 ] . Kf. Maximilian hatte schon in den Monaten zuvor entsprechende Forderungen auch persönlich an den Ks. gerichtet (vgl. APW II A 6 Nr. 260 Beilagen A–D; in diesem Band Nr. 29 Beilage [1]). – Die Verknüpfung der militärischen Konjunk- tion mit dem Ziel eines schnellen Friedensschlusses wurde in Art. 7 des Bündnisvertrags vom 24. Februar/28. März 1648 ausdrücklich festgelegt (Text: Meiern V, 128 ; vgl. auch Kapser , 55).
. Ganz konkret erwartete Kurfürst Maximilian von Ferdinand III. einen Vorgriff kraft kaiserlicher Autorität, d.h. eine schnellstmögliche Einigung mit den protestantischen Reichsständen unter Übergehung aller Forderungen und Bindungen, die einer solchen Eini- gung im Wege standen. Gemeint waren damit in erster Linie die For- derungen der katholischen Reichsstände um Wartenberg, Adami und Leuchselring sowie die kaiserliche Bindung an Spanien

Vgl. Dickmann , 449f; Ruppert , 319; Albrecht , Maximilian I., 1042f. Zur Spaltung des CC in intransingente und gemäßigte Rst. („Maximalisten“ und „Prinzipalisten“) vgl. Wolff , 50–56.
.
In diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung für die politischen Rahmenbedingungen der kaiserlichen Kongreßpolitik war der Wechsel auf dem Mainzer Erzstuhl, da dieser mit einem Politikwechsel von Kur- mainz verbunden war. Der im Oktober 1647 verstorbene Kurfürst Anselm Casimir Wamboldt von Umstadt war in den knapp zwei Jahr- zehnten seiner Regierung ein treuer Unterstützer der kaiserlichen Politik gewesen. Mit Johann Philipp von Schönborn dagegen wurde sechs Wochen nach dem Tode Anselm Casimirs ein Fürst auf den Mainzer Erzstuhl (und damit auch in das einflußreiche Amt des Reichserzkanzlers) gewählt

Die Wahl Schönborns fand am 19. November 1647 statt (vgl. [ Nr. 9 Anm. 5 ] ).
, der ohne größere Rücksichtnahme auf kaiserliche Interessen das Ziel eines möglichst schnellen Friedensschlusses verfolgte, nötigenfalls auch unter weitgehenden Zugeständnissen an die protestantischen Reichsstände

Ruppert , 331; LThK IX, 208.
.
Schönborn gehörte bald zu den einflußreichsten Persönlichkeiten in der Gruppe der katholischen Reichsstände, die Ferdinand III. eine mutwillige Verschleppung der Verhandlungen zugunsten Spaniens unterstellten. Zeit- gleich mit dem kurbayerischen Geheimrat Mändl wurde daher der kur- mainzische Obristhofmeister Waldenburg am Kaiserhof vorstellig, um parallel zu den kurbayerischen Forderungen auf einen schnellstmöglichen Friedensschluß durch kaiserlichen Vorgriff zu drängen . Auch auf dem

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Kongreß wurde die neue Politikrichtung schnell augenfällig, so daß Vol- mar bereits Mitte Januar 1648 den Zeiten Anselm Casimirs nachtrauerte und sich über die in seinen Augen zu nachgiebige und frankophile Politik Schönborns beklagte . Im Zusammenhang mit dieser Neuausrichtung der kurmainzischen Politik ist auch die Entsendung Sebastian Wilhelm Meels zu sehen , der im Dezember 1647 die kurmainzische Gesandtschaft um Kanzler Raigersperger ergänzte

Raigersperger pflegte mit den ksl. Ges. eine recht enge und vertrauliche Zusammenarbeit (vgl. bspw. [ Nr. 119 ] ). Im März 1648 schilderte Volmar gegenüber Trauttmansdorff die zunehmende Isolierung Raigerspergers innerhalb der kurmainzischen Gesandtschaft und hob ausdrücklich seine Verdienste für das Haus Habsburg hervor (vgl. APW II A 8 Nr. 35; Fußbahn , 160–164).
.
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg verfolgte derweil einen anderen Ansatz. Vergleichbar mit der 17 Jahre zuvor bereits einmal propagierten Konzeption einer „Dritten Partei“

Ausgehend von einer kurbg. Initiative war auf dem Leipziger Konvent der prot. Rst. 1631 von den teilnehmenden Rst. n die Durchführung von Werbungen und die Aufstellung ei- gener Truppen zur Umsetzung einer bewaffneten Neutralität zwischen dem Ks. und Schweden beschlossen worden ( Neugebauer , Brandenburg, 299f; Schmidt , DK, 49f).
, ließ der Kurfürst zwischen Dezember 1647 und Mai 1648 seinen wichtigsten Berater, Kon- rad Alexander Magnus von Burgsdorff, bei Kurfürst Johann Georg von Sachsen und den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg um einen be- waffneten Zusammenschluß der norddeutschen Fürsten werben

Vgl. [ Nr. 82 Anm. 22 ] und [ 118 Anm. 16 ] ; Brandstetter , 19–65; Schreckenbach , Kursachsen, 75f; Dickmann , 453f.
. Aller- dings ging keiner der beiden potentiellen Bündnispartner auf den kur- brandenburgischen Vorschlag ein, so daß Burgsdorffs Mission im Ergebnis ohne konkrete Auswirkungen blieb.
Ähnlich erging es dem französischen Gesandten Montbas, der im Novem- ber 1647 zu Kurfürst Ferdinand von Köln entsandt wurde, um diesem eine Rückkehr zum Ulmer Waffenstillstand schmackhaft zu machen; ein An- sinnen , das der Kurfürst ohne größere Umschweife zurückwies . Innenpolitisch geriet die französische Regierung mit Beginn des Jahres 1648 zunehmend unter Druck, da der französische Staat zum Ende des Jahres 1647 de facto bankrott war

Vgl. Bonney , 201f, 320.
. Ende Januar 1648 erreichten erste Berichte über Aufstände der französischen Bevölkerung und Auseinander- setzungen zwischen König und dem Pariser parlement die kaiserlichen Gesandten in Westfalen

Vgl. [ Nr. 101 ] und [ 111 ] ; Sonnino , 231.
. Verhandlungstaktisch gesehen bedeutete diese Entwicklung für den Kaiser und Spanien, daß man auf eine Schwächung

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des schwedischen Bündnispartners Frankreich und damit verbunden auf eine Verbesserung der eigenen Verhandlungsposition hoffen konnte.
Entsprechende Erwartungen hegte die französische Krone ihrerseits im Hinblick auf den Masaniello-Aufstand im spanischen Vizekönigreich Neapel, der im Winter 1647/48 unverändert fortdauerte. Hier spekulierte Frankreich nach den erfolgreichen Aufständen gegen die spanische Herr- schaft in Portugal und Katalonien offen auf eine Schwächung dieser wich- tigen spanischen Position in Italien

Vgl. [ Nr. 11 ] , [ 90 Anm. 11 ] , [ 101 ] , [ 111 ] . Mazarin stufte den möglichen Verlust Neapels und Siziliens als coup mortel für die span. Monarchie ein ( APW [ II B 6, LXVIII Anm. 34 ] ).
. Allerdings konnte auch die französi- sche Unterstützung des Aufstands, unter anderem durch die Entsendung einer Flotte , nicht verhindern, daß der Aufstand im April 1648 nieder- geschlagen wurde.
Gleichzeitig führten die spanisch-französischen Friedensverhandlungen in Münster in eine Sackgasse. Zwar waren Ende 1647 quantitativ zahlreiche Punkte eines möglichen Friedensvertrags verglichen

Ende November 1647 hatten sich die beiden Parteien in 48 von insgesamt 59 Punkten des Friedensvertrags geeinigt (vgl. Tischer , Diplomatie, 399; zu den frz.-span. Verhandlun- gen in dieser Phase vgl. grundlegend Rohrschneider , Frieden, 384–432).
, die wenigen quali- tativ entscheidenden Streitfragen waren jedoch weiterhin offen

Vgl. Tischer , Diplomatie, 400–405.
. Vor allem in der Assistenz- und Restitutionsfrage betreffend Herzog Karl IV. von Lothringen erwiesen sich die gegensätzlichen Standpunkte zunehmend als unvereinbar

Vgl. exemplarisch [ Nr. 27 ] , [ 38 ] und [ 58 ] .
, was Nassau am 7. Februar 1648 über das Scheitern der spanisch-französischen Verhandlungen an den Kaiserhof berichten ließ

[ Nr. 116. ] Vgl. ausführlich S. LXXXI–LXXXV.
.
Komplettiert wird der politische Rahmen der kaiserlichen Verhandlungen im Editionszeitraum durch das Ausscheiden der Vereinigten Niederlande aus dem Krieg, deren Gesandte mit Ausnahme des Gesandten der Provinz Utrecht am 30. Januar 1648 in Münster den Friedensvertrag mit Spanien unterschrieben

Vgl. [ Nr. 106. ] Zum Frieden vgl. Poelhekke , 448–501; Dickmann , 440–443; Lade- macher , 347f; Rohrschneider , Frieden, 422ff.
. Im Zusammenhang mit dem Scheitern des Ulmer Waffenstillstands und der stagnierenden Verhandlungen mit Spanien be- deutete der endgültige Verlust des wichtigen Verbündeten eine deutliche Schwächung des französischen Bündnissystems und verstärkte somit die Bindung Frankreichs an Schweden

Rohrschneider , Frieden, 422. – Frankreich und die Vereinigten Ndl. hatten am 8. Fe- bruar 1635 (Text [frz.]: DuMont VI/1, 80–85) und am 1. März 1644 (Text [frz.]: ebenda , 294ff) Allianzverträge, außerdem am 15. April 1634 einen Subsidienvertrag (Text: ebenda , 68–72) geschlossen. Faktisch waren die Ndl. jedoch bereits mit der Unterzeich- nung der span.-ndl. Provisional-Artikel vom 8. Januar 1647 aus dem Krieg gegen Spanien ausgeschieden (vgl. APW II B 5, CVIf).
. Auf die Verhandlungen in Osna-

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brück blieb der spanisch-niederländische Friedensschluß jedoch ohne er- kennbaren Einfluß.
Von dynastischen Themen sind die Korrespondenzen des edierten Zeit- raums weitgehend frei. Lediglich bei einer Gelegenheit, Anfang Februar 1648, bedankte sich Volmar bei Trauttmansdorff für Informationen über die offenbar zu diesem Zeitpunkt angebahnte Hochzeit Ferdinands III. mit Erzherzogin Maria Leopoldina

Vgl. [ Nr. 114 ] . Die erste Gattin Ferdinands III., die span. Pz.in Maria Anna (geb. 1606), war am 13. Mai 1646 verstorben ( APW [ II A 4, XLVIII ] ; Mecenseffy , 38–48).
.
Der Aspekt der Auseinandersetzung mit dem Osmanischen Reich findet im Editionszeitraum ebenfalls nur ein einziges Mal Erwähnung, indem Ferdinand III. den Gesandten weitere Verhandlungen über den franzö- sischen Beitrag zur Türkenhilfe untersagte

Vgl. Nr. 107. Zur Rolle des Osmanischen Reiches in der europäischen Politik zur Zeit des Westfälischen Friedens vgl. Hiller .
. Was die Rolle Ferdinands III. als Landesherrn anbetrifft, sind die ausgewerteten und bearbeiteten Archivalien unergiebig.

B Die Friedensverhandlungen

I. Die kaiserliche Gesandtschaft in Münster und Osnabrück

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag von Mitte November 1647 bis über das Ende des Editionszeitraums hinaus auf den Verhandlungen mit Schweden und den protestantischen Reichsständen in Osnabrück. Isaak Volmar, der kaiserliche Sekundargesandte für die Verhandlungen mit Frankreich, nahm auf ausdrücklichen Wunsch der protestantischen Reichs- stände

Vgl. APW II A 6/2 Nr. 236. Volmar traf am 14. November 1647 in Osnabrück ein (vgl. [ Nr. 4 ] ; APW [ III C 2/2, 904 ] ).
an diesen Verhandlungen teil, so daß von den kaiserlichen Ge- sandten , die für die Verhandlungen mit Frankreich bevollmächtigt waren, Johann Ludwig von Nassau alleine in Münster verblieb. Die Verteilung der kaiserlichen Gesandtschaft stellt sich somit über den gesamten Edi- tionszeitraum wie folgt dar: Lamberg, Krane und Volmar verhandelten in Osnabrück, Nassau in Münster.
Im Gegensatz zu den Gesandten Frankreichs und Schwedens, die ihren an- gestammten Verhandlungsort aus unterschiedlichen Anlässen verließen

Servien hielt sich vom 6. bis 9. Dezember 1647 in Osnabrück auf (vgl. oben [ Anm. 11 ] ), Oxenstierna vom 10. bis 14. Dezember bei Wrangel in Minden (vgl. das PS zu [ Nr. 33 ] sowie [ Nr. 48 ] ) und Salvius vom 6. bis 8. Februar 1648 in Münster (vgl. [ Nr. 113 ] und [ 116 ] ; APW [ III C 2/2, 974 ] ). Darüber hinaus hat Oxenstierna Osnabrück am 4. Februar 1648 in Richtung Münster verlassen, den in Angriff genommenen Abschiedsbesuch bei Longue- ville jedoch vorzeitig abgebrochen (vgl. Nr. 113).
,

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unternahmen die kaiserlichen Gesandten keinerlei Reiseaktivitäten. Auch in puncto Gesandtschaftsharmonie unterschied sich die kaiserliche von den Gesandtschaften der Kronen, bei denen tiefsitzende innere Rivalitäten und Aversionen die innere Verfassung der Gesandtschaften prägten

Zur Feindschaft zwischen Servien und d’Avaux vgl. Tischer , Diplomatie, 127–157. Auch das Verhältnis zwischen Oxenstierna und Salvius war getrübt (vgl. Odhner , 115f; Dick- mann , 197f).
. Auf kaiserlicher Seite sind aus den bearbeiteten Korrespondenzen keiner- lei Streitigkeiten oder sonstige Mißtöne erkennbar, was aufgrund der Ak- tivitäten Volmars im Aufgabenbereich Lambergs und Kranes zumindest denkbar gewesen wäre. Ein einziges kurzes Störfeuer in Bezug auf die Verhandlungsbeteiligung Volmars in Osnabrück kam von schwedischer Seite, dessen Gesandte nach Volmars Ankunft eine Erweiterung seiner Vollmacht forderten, wovon sie jedoch bald darauf von den protestanti- schen Gesandten wieder abgebracht wurden .
Die Berichterstattung an den Kaiserhof erfolgte geordnet und regelmäßig. Die Gesandten in Osnabrück verfaßten ihre Relationen montags und donnerstags, Nassau jeweils einen Tag darauf (d.h. dienstags und frei- tags )

Der Transport der Post zwischen den beiden Kongreßorten, die untereinander mit doppel- ten Reitposten verbunden waren, benötigte einen Tag. Von Münster aus führte seit 1645 ein neuer Postkurs über Frankfurt und Nürnberg zum Ks.hof (vgl. Behringer , Thurn und Taxis, 91).
. Der Takt der Berichte aus Westfalen resultierte aus dem Rhythmus der Thurn und Taxis’schen Postübermittlung, die in der Mitte des 17. Jahrhunderts zweimal wöchentlich erfolgte.
Die Führung der Korrespondenz in Osnabrück lag für die Dauer seiner Anwesenheit in den Händen Volmars

Seine Dienstregistratur im Editionszeitraum ist ediert in APW [ III C 2/2, 904–982. ]
. Er verfaßte die Konzepte aller in diesem Band edierten Relationen aus Osnabrück sowie der Schreiben im Namen aller Gesandten an den Kaiser. Diese wurden Nassau bereits aus- gefertigt nach Münster übersandt, verbunden mit der Aufforderung, seine Unterschrift hinzuzufügen und sie dann an den Kaiserhof nach Prag weiterzuleiten. Gleichermaßen wurde mit den Relationen Nassaus und Volmars verfahren, auch wenn diese der guten Ordnung halber unter der Ortsbezeichnung „Münster“ ausgefertigt wurden. Die Führung der Kanzlei Kranes lief im vorliegenden Band parallel zu der Volmars und blieb von der Tatsache, daß Volmar für den Großteil der Korrespondenz aus Osnabrück verantwortlich zeichnete, unberührt

Vgl. bspw. die Relation der Ges. in Osnabrück vom 2. Januar 1648 über die Unterredung mit den Ges. von Sachsen-Altenburg und -Weimar (wie [ Nr. 70 Anm. 4 ] ). Diese fehlt in der Dienstregistratur Volmars, muß also folglich aus der Kanzlei Kranes stammen. Ferner ver- wies Volmar in seinem Diarium von Zeit zu Zeit explizit auf Protokolle Gails (vgl. APW [ III C 2/2 unter 1648 I 3 ] , [ 14 ] ) oder auf Crane[s] protocoll ( ebenda unter [ 1648 I 26 ] ).
.

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Volmar füllte im Editionszeitraum weiter die Rolle des faktisch führenden kaiserlichen Gesandten auf dem Friedenskongreß aus, die er nach der Ab- reise Trauttmansdorffs eingenommen hatte

Zur Rolle Volmars nach der Abreise Trauttmansdorffs am 16. Juli 1647 vgl. Ruppert , 28f; APW III C 2/1, XXXVIII; Auer , 169 und demnächst die Einleitung zu APW II A 6.
. Mit diesem führte Volmar außerdem einen gesonderten, eigenhändigen Schriftwechsel, in dem er Trauttmansdorff parallel zu den Berichten der kaiserlichen Gesandtschaft in Osnabrück in persönlicherer Form über die Vorkommnisse auf dem Friedenskongreß berichtete

Lediglich zu den Relationen vom 13. und 23. Januar 1648 ( [ Nr. 83 ] , [ 96 ] ) konnten keine parallelen Schreiben Volmars an Trauttmansdorff ermittelt werden.
. Vergleichbar intensive Schriftwechsel mit einflußreichen Personen am Kaiserhof sind in den ausgewerteten Bestän- den für die übrigen kaiserlichen Gesandten auf dem Friedenskongreß nicht nachweisbar. Im Bewußtsein seiner hervorgehobenen Position konnte sich Volmar gelegentlich auch ein kleines Eigenlob gegenüber Trauttmansdorff nicht verkneifen

Vgl. Nr. 7. Volmar neigte offenbar auch dazu, seine Unentbehrlichkeit am Kongreß zu- mindest für sich selbst zu dokumentieren (vgl. APW III C 2/1, XXVIII).
.
Der Verhandlungsort Münster spielte aus kaiserlicher Sicht im Vergleich zu Osnabrück in dieser Zeit eine untergeordnete Rolle. In den Relationen aus Münster schlägt sich dieser Umstand insofern nieder, als Nassau in Ermangelung an originär kaiserlichen Themen um so ausführlicher über die spanisch-niederländischen sowie spanisch-französischen Verhandlun- gen berichtete

Vgl. exemplarisch Nr. 90.
. Die zu dieser Zeit zweitrangige Bedeutung Nassaus läßt sich auch daran dokumentieren, daß er die kaiserliche Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 am 6. Januar 1648 noch immer nicht als Kopie aus Osnabrück erhalten hatte, da sie dort ununterbrochen benötigt wurde

[ Vgl. Nr. 75 ] . Die Hauptinstruktion war am 25. Dezember 1647 in Osnabrück eingetroffen.
.
Nassau wurde im Dezember 1647 von einem schweren Gichtanfall heim- gesucht , der ihn für mehrere Wochen ans Bett fesselte

Benannt in [ Nr. 38. ] Vgl., auch zum folgenden, [ Nr. 32 ] , [ 47 ] , [ 50 ] , [ 58 ] und [ 63 ] . – Lamberg war im Dezember 1647 nur kurzzeitig bettlägerig (vgl. Lamboy an Lamberg, Köln 1647 De- zember 25. Ausf.: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol.), Volmar berichtete zu Beginn desselben Monats über eine anhaltende Beeinträchtigung seiner Sehfähigkeit (vgl. Nr. 32), die ihn allerdings nicht ans Bett band. Krane scheint von den vier ksl. Ges. im Winter 1647/48 die beste körperliche Konstitution besessen zu haben, denn von ihm sind im Editionszeitraum keinerlei Berichte über Krankheiten oder Gebrechen überliefert.
. Die Wahrneh- mung seiner Gesandtschaftstätigkeit wurde hiervon jedoch nicht grund- legend beeinträchtigt, da ihm die Verlagerung des substantiellen Verhand- lungsgeschehens nach Osnabrück hier zugute kam. Besuche anderer Diplomaten (z.B. Peñarandas) empfing er an seinem Krankenlager, die Übermittlung der kaiserlichen Vorbehalte zum kaiserlich-französischen

[p. LVI] [scan. 56]

Vorvertrag vom 11./14. November 1647 delegierte er an seinen Sekretär Geych

Vgl. [ Nr. 47. ] – Am 13. Januar 1648 begann Nassau wieder damit, die Ges. anderer Mächte in deren Unterkünften aufzusuchen (vgl. [ Nr. 85 ] , im folgenden exemplarisch [ Nr. 90 ] , [ 94 ] , [ 101 ] ). Bis zu diesem Zeitpunkt waren andere Ges. und die Mediatoren stets zu Nassau gekommen, ohne daß dieser, den Gepflogenheiten entsprechend, die Besuche erwiderte (vgl. [ Nr. 54 ] , [ 63 ] , [ 77 ] [ , 81 ] ).
.
Kurz nach seiner Genesung erlitt Nassau jedoch zwischen dem 7. und 10. Februar 1648 einen Schlaganfall

Der gen. Zeitraum ergibt sich aus der vorerst letzten Osnabrücker Relation, von der in Münster eine vollwertige Abschrift angefertigt wurde (Relation vom 6. Februar 1648, d.i. [ Nr. 113 ] ), und der ersten, bei der dies nicht mehr der Fall war (Relation vom 10. Februar, d.i. [ 118 ] ). Volmar erwähnte den Vorfall erstmals am 13. Februar 1648 (vgl. APW [ II A 8 Nr. 4 bei Anm. 9 ] ).
. Die in seiner Kanzlei angefertigten Kopien der Osnabrücker Relationen änderten von diesem Zeitpunkt an grundlegend ihren Charakter, indem anstelle der vollwertigen Abschriften fortan nur noch Teilkopien und/oder Zusammenfassungen der Relationen aus Osnabrück erstellt wurden

Erstmals ist dies bei der Relation Lambergs, Kranes und Volmars vom 10. Februar 1648 der Fall (vgl. [ Nr. 118 Anm. 1 ] ). Für die Folgezeit vgl. ausführlicher APW [ II A 8, LIV. ]
. Der zeitliche Zusammenhang mit der ersten Erwähnung von Nassaus Schlaganfall durch Volmar am 13. Fe- bruar 1648 legt den starken Verdacht nahe, daß die Kanzleiführung in Münster durch die neuerliche schwere Erkrankung Nassaus in dieser Form beeinträchtigt wurde.
Am Kaiserhof war die Zufriedenheit mit dem Verhalten der kaiserlichen Gesandten, verglichen mit den vorausgegangenen Jahren, besonders im Januar 1648 außergewöhnlich gering. Die Gesandten wurden in drei Fällen ausdrücklich wegen ihrer Verhandlungsführung in grundlegenden Fragen gerügt, namentlich wegen des Fehlens kaiserlicher Vorbehalte zum kaiserlich-französischen Vorvertrag über die französische Satisfaktion

Vgl. die Weisungen vom 27. November und 18. Dezember 1647 ( [ Nr. 13 ] , [ 52 ] ).
, wegen der Mitte Dezember 1647 herausgegebenen Erklärung über die Religionsverhältnisse in Niederösterreich

Vgl. die Weisung vom 11. Januar 1648, d.i. [ Nr. 82. ] Die ksl. Ges. hatten am 17. Dezember 1647 ohne entsprechende Weisung die Zustimmung des Ks.s zu den Regelungen über die Religionsverhältnisse in Niederöst. im Trauttmansdorffianum erklärt. Die gen. Erklärung war Bestandteil der Korrekturvorschläge der ksl. Ges. zum Trauttmansdorffianum (s. hierzu bei [ Anm. 131 ] ).
sowie wegen der Verhandlun- gen über den kurkölnischen Tauschplan zum dauerhaften Erhalt des Fürstbistums Osnabrück für katholische Fürstbischöfe

Vgl. die Weisung vom 22. Januar 1648, d.i. [ Nr. 95. ]
.
Darüber hinaus wurden noch drei weitere Punkte von den kaiserlichen Räten mißbilligt, ohne daß die Gesandten dafür jedoch ausdrücklich kritisiert wurden. Dies waren die Aufnahme der Klauseln betreffend die Religionsverhältnisse im Hochstift Hildesheim in den Textvorschlag zur

[p. LVII] [scan. 57]

Autonomie im Reich, den die kaiserlichen Gesandten am 11. Januar 1648 den Gesandten der katholischen Kurfürsten übergeben hatten

Vgl. das Ga. dep. Räte vom 23. Januar 1648 (d.i. Ga. I zu [ Nr. 97 ] ).
; außerdem die Herausgabe der Korrekturvorschläge zum Trauttmansdorffianum im Dezember 1647

Vgl. das Ga. dep. Räte vom 17. Januar 1648 (d.i. Ga. zu [ Nr. 91 ] ). Wegen eines Einzel- aspekts der gen. Korrekturvorschläge wurden die ksl. Ges. auch ausdrücklich vom Ks.hof gerügt (wie [ Anm. 59 ] ).
sowie schließlich die Verhandlungen mit den schwe- dischen Gesandten über die Declarationes ultimae der protestantischen Reichsstände Ende Januar 1648, weshalb die deputierten Räte den Ge- sandten vorwarfen, zuvor nicht hartnäckig genug bei den protestantischen Gesandten auf eine Erklärung zum gesamten Friedensinstrument ge- drängt zu haben

Vgl. das Ga. dep. Räte vom 7. Februar 1648, d.i. zu [ Nr. 117. ]
.

II. Die kaiserlichen Verhandlungsziele im Winter 1647/48

Den Hintergrund für die kaiserlichen Beratungen und Überlegungen zum Friedensschluß bildete für den edierten Verhandlungszeitraum die Kon- stellation , wie sie sich im Sommer und Spätsommer 1647 herausgebildet hatte: Nach wie vor stand der vierte kaiserliche Entwurf für den Friedens- vertrag mit Schweden, das sogenannte „Instrumentum Trauttmansdorf- fianum “, im Raum, über das die Kaiserlichen mit den schwedischen Ge- sandten bis zum 30. Mai 1647 in Osnabrück verhandelt hatten, ohne da- bei in allen Verhandlungspunkten zu einer Einigung gelangt zu sein

Vgl. APW II A 6/1 Nr. 135. Zum Trauttmansdorffianum und seiner Aufnahme durch Schweden und die Rst. vgl. Ruppert , 296ff.
. In anschließenden Verhandlungen zwischen Kaiserlichen und Schweden in Münster wurden einige Ergänzungen und Änderungen vorgenommen

Die entsprechenden Schreiben und Protokolle werden ediert in APW II A 6. Zu dem ver- änderten Vertragsentwurf, der die Grundlage für das im folgenden gen. Ga. der kath. Rst. bildete, vgl. [ Nr. 10 Anm. 25 ] .
und diese Korrekturen Anfang August 1647 den Gesandten der katho- lischen Reichsstände auf inoffizieller Ebene durch die kaiserlichen Ge- sandten übergeben, damit sie auf deren Grundlage ihre noch ausstehende Erklärung zu dem Friedensentwurf Trauttmansdorffs verfassen konnten

Nach der Publizierung des Trauttmansdorffianums im Sommer 1647 hatten die kath. Rst. u.a. Einwände gegen zentrale Bestimmungen in Religionsfragen erhoben. Für die weite- ren Verhandlungen war daher eine Erklärung nötig, in welchem konkretem Umfang die Bestimmungen in Trauttmansdorffs Friedensentwurf von den Katholischen mitgetragen wurden (vgl. APW II A 6 Nr. 173; Ruppert , 316f).
. Das Ergebnis dieser Beratungen, das die Gesandten der katholischen Reichsstände den Kaiserlichen schließlich am 11. Oktober 1647 präsentier- ten , war ein Gutachten, das zentrale Zugeständnisse der Kaiserlichen an

[p. LVIII] [scan. 58]

die Protestanten ablehnte und durch die darin beschriebenen fundamen- tal-katholischen Positionen als Grundlage für weitere Verhandlungen un- brauchbar war

Zum ersten kath. Ga. vgl. [ Nr. 1 Anm. 9 ] . So lehnten die kath. Rst. bspw. den Verzicht auf das 1624 prot. gewesene Kirchengut sowie die vereinbarten Abtretungen von Hst.en für Schweden und dessen Verbündete rundweg ab. Lamberg und Krane wiesen den Großteil der Forderungen indes nicht deshalb zurück, weil sie sie in der Sache für falsch hielten, sondern weil sie vor dem Hintergrund der militärischen Lage im Reich nicht durchzuset- zen seien ( [ Nr. 17 ] ; vgl. außerdem [ Nr. 22 ] und [ Nr. 29 Anm. 222 ] ; Dickmann , 416f; Wolff , 171f; Ruppert , 318f).
. Damit stockten die Verhandlungen über das Trautt- mansdorffianum , bis die Parteien schließlich die Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Amnestie und das Reichsreligionsrecht unter Beteiligung der katholischen Gesandten in Osnabrück vereinbarten, um einen abschließenden Vergleich zu erzielen.
Ferdinand III. mußte für die neue Verhandlungsrunde eine eigene Posi- tion zwischen dem Trauttmansdorffianum und den Forderungen der ihm traditionell verbundenen katholischen Reichsstände bestimmen.

1. Die Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647

Die Beratungen am Kaiserhof über die Reaktion auf das Gutachten der katholischen Reichsstände und die weitere Gestaltung der Friedensver- handlungen begannen Ende Oktober 1647

Die Relation Nassaus und Volmars vom 11. Oktober 1647, mit der das kath. Ga. über- sandt wurde, traf am 20. Oktober 1647 in Prag ein (vgl. APW II A 6/2 Nr. 248). Zu den Vorberatungen vgl. Auer , 170.
und dauerten zunächst bis in den November hinein an. Dabei erarbeiteten deputierte Räte ein Gut- achten zu den katholischen Forderungen bei den ersten fünf Artikeln des Friedensentwurfs

Vgl. [ Nr. 29 Anm. 3 ] . Die Beschränkung des Ga. s auf diesen Teil des Vertragsentwurfs (betr. vor allem die Einzelfallregelungen zur Amnestie und das Reichsreligionsrecht) gibt einen Hinweis auf den Schwerpunkt des ksl. Verhandlungsinteresses.
, im Laufe des Novembers und zu Beginn des Dezem- bers folgten weitere umfangreiche Beratungen und Gutachten zu allen Regelungspunkten des künftigen Friedensvertrags

Eine detaillierte Beschreibung dieser Beratungen ist dem Text der Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 vorangestellt (S. 94 Z. 7–42). – Zum ksl. Geheimen Rat und dem Gre- mium der dep. Räte vgl. Sienell , 26–47; Hengerer , 290–297.
. Am Schluß dieser intensiven Beratungen stand die Hauptinstruktion für die kaiserlichen Gesandten

[ Nr. 29 ] . Auch Kurmainz, Kurbayern, Kursachsen, Kurköln und Ehg. Leopold Wilhelm er- hielten in der Folge Exemplare der Hauptinstruktion (vgl. [ Nr. 60 Anm. 1 ] ).
, die am 25. Dezember 1647 in Osnabrück eintraf und die Grundlage für die Verhandlungsführung der kaiserlichen Gesandten in den Verhandlungen des Editionszeitraums bildete. Zwischen dem Erhalt des katholischen Gutachtens und dem Eintreffen der kaiserlichen Reak- tion waren für die kaiserlichen Gesandten somit knapp zehn Wochen ver-

[p. LIX] [scan. 59]

gangen , in denen sie ohne verbindliche Instruktion für die weitere Ver- handlungsführung gewesen waren.
Die Hauptinstruktion umfaßt eine einleitende Ausführung über die Not- wendigkeit eines schnellen Friedensschlusses, daran anschließend eine Kor- rekturliste mit den kaiserlichen Positionen bzw. Änderungswünschen zu nahezu allen Regelungsgegenständen des Trauttmansdorffianums sowie argumentative Ausführungen über den Vollzug und die Sicherung des Friedens

Nur die Ausführungen zu diesem Punkt wurden auch durch einen ausformulierten Text- vorschlag konkretisiert ( [ Nr. 29 Beilage [3]) ] .
, die Frage der Armeesatisfaktionen und die Voraussetzungen für eine Vorgriff durch die kaiserlichen Gesandten.
Der Inhalt der Hauptinstruktion gibt somit Aufschluß über die kaiserliche Haltung in zwei grundlegenden Fragen eines Verhandlungszeitraums, den Karsten Ruppert gut 330 Jahre später als Krise des Kongreßwinters 1647/48 bezeichnet hat

Ruppert , 330.
: Wieweit war der Kaiser bereit, auf die Forde- rungen des katholischen Gutachtens einzugehen und damit das von Trauttmansdorff gemachte Angebot zumindest in Teilen wieder zurück- zuziehen ? Und wie verhielt sich der Kaiser im Gegenzug zu den hart- näckig vorgetragenen Forderungen seines einzig relevanten militärischen Bündnispartners Kurbayern nach einem schnellstmöglichen Friedensschluß durch einen Vorgriff, nötigenfalls nach den Bestimmungen des Trautt- mansdorff’schen Friedensentwurfs?
Zum einen ließ Ferdinand III. keinen Zweifel daran, daß ein schneller Friedensschluß das zentrale Verhandlungsziel der kaiserlichen Gesandten zu sein habe

So auch Ruppert , 322. Zu den Bestimmungen der Hauptinstruktion vgl. ebenda , 319–322.
, was sich unter anderem daran zeigte, daß der Kaiser das Gros der katholischen Forderungen ablehnte und besonders in den Einzel- fallregelungen zur Amnestie nur sehr wenige Änderungen am Trautt- mansdorffianum anstrebte

Die ksl. Zurückhaltung bei den Amnestiebestimmungen des Trauttmansdorffianums re- sultierte primär aus der Überlegung, daß durch umfangreiche Neuverhandlungen eine Einigung in der Amnestiefrage, und damit der Friedensschluß insgesamt, unverhältnis- mäßig stark verzögert würde. Daher wurden die ksl. Ges. gehalten, einzelne Fragen gar nicht bzw. nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen zu verhandeln (vgl. bspw. die Wei- sungen betr. Württemberg, Falkenstein oder die Nichtigkeit erpreßter Rechtsgeschäfte, d.i. Nr. 29 bei Anm. 36, 53 und 66).
. Auch die vereinbarte Territorialsatisfaktion für Schweden und die Entschädigungsregelungen für Kurbrandenburg, die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg und Mecklenburg, den ehe- maligen Administrator von Magdeburg sowie Hessen-Kassel (später Art. X–XVIPO) blieben in der Hauptinstruktion unangetastet.

[p. LX] [scan. 60]

Andere Punkte dagegen war der Kaiser nicht bereit zu akzeptieren, wobei er Forderungen nach Änderung bzw. (Neu-)Einrichtung

Über einige Verhandlungspunkte, wie bspw. die Regelung über die Autonomie in den ksl. Erblanden, hatten Ksl. und Schweden bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Einigung er- reicht (vgl. [ Nr. 73 Anm. 7 ] ).
erhob, von denen er auch im weiteren Verlauf des Editionszeitraums nicht abwich

Die Hauptinstruktion wurde im weiteren Verlauf des Editionszeitraums in einigen Punk- ten leicht modifiziert. Zu nennen ist hier in erster Linie die Resolution Ferdinands III. vom 18. Dezember 1647 ( [ Beilage [1] zu Nr. 55 ] ), in der einige Weisungen der Hauptin- struktion geändert bzw. den ksl. Ges. in einigen Verhandlungspunkten ein größerer Ver- handlungsspielraum eingeräumt wurde. Die im folgenden gen. Kernpunkte blieben hier- von unberührt.
. Als Regelungsgegenstände, deren Änderung nach dem Willen Ferdinands III. Voraussetzung für einen Friedensschluß auf der Grundlage des übri- gen Trauttmansdorffianums sein sollte, lassen sich aus der Hauptinstruk- tion fünf Kernpunkte herauslesen: 1. die Amnestie in den kaiserlichen Erb- landen , 2. die Regelungen über die politischen Verhältnisse in den ge- mischtkonfessionellen Reichsstädten Augsburg, Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg, 3. die Autonomie im Reich und 4. in den kaiserlichen Erblanden sowie 5. die Regelungen über den Vollzug und die Sicherung des Friedens

Zu den entsprechenden ksl. Forderungen vgl. [ Nr. 29 ] bei den Anm.en 63, 76, 102, 122 und 157. – In den Vorberatungen hatten z.T. erheblich weitergehende Forderungen im Raum gestanden. So forderten Teile der dep. Räte die Amnestiefälle analog zu den Bestimmun- gen über die Autonomie im Reich nach dem Stichjahr 1624 zu regeln und damit die be- stehende Regelung (Stichjahr 1618) zugunsten der Katholischen um sechs Jahre nach vorne zu verlegen (vgl. S. 98, Z. 38–41). Ferner hatte Ferdinand III. auf Anregung von Teilen seiner Räte ernsthaft erwogen, die Gültigkeit des Geistlichen Vorbehalts wie im ARF auf die Protestanten zu beschränken, und sich erst nach reiffer der sachen überlegung dazu durchgerungen, es bei der Regelung des Trauttmansdorffianums (Gültigkeit für kath. Reichskirchengut wie auch für Reichskirchengut Augsburgischer Konfession) zu belassen (vgl. S. 106 Z. 22–36).
.
Konkret bedeutete dies: Ferdinand III. wollte definitiv ausschließen, daß die im Zuge des Krieges aus den kaiserlichen Erblanden vertriebenen Per- sonen im Rahmen der Amnestiebestimmungen die Möglichkeit erhielten, auf dem Gerichtswege ihre alten Rechte und Güter einzuklagen. Des wei- teren lehnte er die im Widerspruch zu der Normaljahrsregelung stehenden Bestimmungen für die Besetzung der städtischen Ämter in Augsburg, Din- kelsbühl , Biberach und Ravensburg ab

Das Trauttmansdorffianum bestimmte, daß die Ratsstellen und öffentlichen Ämter in den genannten gemischtkonfessionellen Reichsstädten mit Angehörigen der kath. und Augs- burgischen Konfession paritätisch zu besetzen seien (zu den gen. Städten vgl. Warm- brunn ).
. Auch den mehrstufigen Rege- lungen über die Autonomie im Reich

Vgl. May , 479f; Schneider , 373–378.
verweigerte Ferdinand die Aner- kennung und forderte die Verankerung eines nur durch das Normaljahr 1624 beschränkten ius reformandi des Landesherrn mit Religionszwang

[p. LXI] [scan. 61]

und Ausweisungsrecht

Vgl. Heckel , 359f. Der Konfessionsstand der Territorien wurde gem. KEIPO4A nicht durch den Landesherrn, sondern durch die Normaljahrsregelung bestimmt, die von Ferdi- nand III. – im Gegensatz zu der Gruppe der kompromißunwilligen kath. Rst. um War- tenberg – auch nicht bestritten wurde (zur Normaljahrsregelung vgl. Schindling , Kon- fessionsfrage , 27ff).
und im Zuge dessen die Streichung der im Trautt- mansdorffianum zugestandenen Religionsfreiheit für den Adel in Nieder- österreich

Erhalten bleiben sollte somit lediglich die freie Religionsausübung für die schlesischen Mediat- und Erbft.er sowie die Stadt Breslau. – Zum Zusammenhang der Regelungen über die Autonomie im Reich und in den ksl. Erblanden vgl. das Conclusum im Geheimen Rat vom 11. Januar 1648, d.i. zu [ Nr. 82. ]
.
Im Hinblick auf den Friedensvollzug und die Friedenssicherung war für Ferdinand III. von zentraler Bedeutung, daß die Friedensexekution mit dem Tag der Unterzeichnung (nicht der Ratifikation!) der Verträge so- fort und pari passu in Kraft treten müsse. Es gelte unbedingt zu ver- hindern , daß Schweden seinen Teil der Friedensexekution unter wie auch immer gearteten Ausflüchten hinauszögern oder an Bedingungen knüpfen könne. Hinsichtlich des Subskriptionsmodus favorisierte der Kaiserhof die Variante, daß den Frieden nicht zwangsläufig alle, sondern nur diejenigen Reichsstände unterzeichnen sollten, die sich zum entspre- chenden Zeitpunkt dazu bereit zeigten. Der Frieden sollte damit auch für die übrigen Reichsstände gültig sein. Auch die Frage der Armeesatisfaktionen wurde in der Hauptinstruktion abgewogen, schließlich aber aus den unmittelbaren Friedensverhandlun- gen ausgeklammert

Vgl. Nr. 29 S. 121 Z. 3 – S. 123 Z. 29; zuvor bereits Nr. 10 und 15. Betroffen von dieser Frage waren die schwed., die ksl. und die kurbay. Armee.
. Im Friedensinstrument verbleiben sollte lediglich die bereits im Trauttmansdorffianum enthaltene Zusicherung einer Satis- faktionszahlung in unbestimmter Höhe für die schwedische Armee; die genaue Ausgestaltung der Satisfaktionsregelungen sollte jedoch erst unmit- telbar nach der Unterzeichnung des Friedensvertrags in Angriff genom- men werden

Zur Bedeutung der Armeesatisfaktion für das Kgr. Schweden vgl. [ Nr. 10 Anm. 13 ] ; Repgen , Hauptprobleme, 434f. Ferdinand III. bestritt zwar ausdrücklich die Berechti- gung des schwed. Anspruchs auf Armeesatisfaktion, erkannte jedoch deren unumgängliche politische Notwendigkeit, wie es hieß zur evitirung mehrers unheils (Nr. 29 S. 121 Z. 26).
.
Der Kaiser war somit grundsätzlich bereit, große Teile von Trauttmans- dorffs Friedensentwurf zu akzeptieren. In einigen ausgewählten Punkten jedoch beharrte er um so konsequenter auf Korrekturen in seinem Sinne, nämlich in erster Linie bei den Religionsbestimmungen für das Reich und die kaiserlichen Erblande sowie den Regelungen über den Vollzug und die Sicherung der Friedens. Diese inhaltlichen Änderungsbestrebungen bedeuteten zwangsläufig, daß Ferdinand den im Raum stehenden Forderungen nach einem kaiserlichen

[p. LXII] [scan. 62]

Vorgriff auf der Grundlage des Trauttmansdorffianums bis auf weiteres eine Absage erteilte. Einen schnellstmöglichen Friedensschluß strebte Fer- dinand sehr wohl an, jedoch vorerst nicht um den Preis eines Verzichts auf die genannten Änderungen an Trauttmansdorffs Entwurf und vor allem nicht ohne die Gewißheit, daß zumindest ein Großteil der Reichsstände sowie Schweden einen kaiserlichen Vorgriff mittragen würden

Am 30. Oktober 1647 hatte Ferdinand III. seine Ges. ausdrücklich ermahnt, die kath. Maximalisten nicht mit der Drohung eines Vorgriffs über ihren Kopf hinweg unter Druck zu setzen (vgl. [ Nr. 6 bei Anm. 7 ] ). Die Ges. rechtfertigten ihr derartiges Verhalten damit, daß sie ein Druckmittel benötigten, um die kath. Rst. überhaupt zur Teilnahme an den Verhandlungen in Osnabrück bewegen zu können (Nr. 16).
.
Die Möglichkeit eines Friedensschlusses unter Zugrundelegung des Trautt- mansdorffianums wurde von den Räten Ferdinands III. Anfang Dezem- ber 1647 nämlich durchaus erwogen und für den Fall, daß keine Verbes- serungen zu erhalten sein würden, auch einhellig befürwortet

Vgl. das Ga. dep. Räte zu den Möglichkeiten eines ksl. Vorgriffs vom 3. Dezember 1647 ( [ Nr. 29 Anm. 12 ] ; vgl. auch Ruppert , 321). Ausgenommen von dem vorbehaltlosen Rück- griff auf das Trauttmansdorffianum waren hierin allerdings die Regelungen über den Friedensvollzug, welche die Räte in jedem Fall für korrekturbedürftig hielten. Die an- dauernden Beratungen über die Möglichkeiten eines ksl. Vorgriffs waren wohl auch die Ursache für die Diskrepanz zwischen der Datierung der Hauptinstruktion und dem Zeit- punkt ihrer Versendung an die Ges. (vgl. [ Nr. 29 Anm. 1 ] ).
. Die Geg- ner eines solchen Vorgehens unter den katholischen Reichsständen wurden als zu schwach eingeschätzt, um einen kaiserlichen Vorgriff entscheidend bekämpfen zu können – vorausgesetzt, dieser würde auf der anderen Seite von den protestantischen Reichsständen, Schweden und Frankreich unter- stützt . Aber genau hiervon war man am Kaiserhof Ende 1647 nicht über- zeugt , so daß die kaiserlichen Räte als Ergebnis ihrer Beratungen von einem Vorgriff unter den gegebenen Bedingungen abrieten

Diese Haltung der ksl. Räte blieb im übrigen über den gesamten Editionszeitraum hinweg unverändert. Auch am 8. Februar 1648 rieten die Geheimen Räte zugunsten weiterer Ver- handlungen nach wie vor von einem Vorgriff ab (vgl. das Ga. zu [ Nr. 117 ] ; Ruppert , 321 bei Anm. 158; Auer , 170). – In dem zuvor gen. Ga. der dep. Räte (s. Anm. 86) wird klarer als in der Hauptinstruktion zwischen den Hauptfragen in den Verhandlungen mit den Rst. (Amnestie, Reichsreligionsrecht und Rechte der Rst. ) und Schweden (Territorial- und Armeesatisfaktion; Vollzug und Sicherung des Friedens) unterschieden und die darin lie- gende concurrenz im Hinblick auf einen Vorgriff abgewogen.
. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und der gleichzeitig immer wahr- scheinlicher werdenden Möglichkeit, daß sich die Maximalisten unter den katholischen Reichsständen nicht mehr zu einer konsensfähigen Haltung würden bringen lassen, enthielt die Hauptinstruktion für die kaiserlichen Gesandten schließlich die Ermächtigung zu einem Vorgriff auf der Grundlage eines nach der Maßgabe der Hauptinstruktion veränderten Trauttmansdorffianums bei gleichzeitiger Unterstützung durch alle Kur- fürsten , die wichtigsten katholischen und protestantischen Reichsstände

[p. LXIII] [scan. 63]

und Schweden, wobei notfalls sogar die Möglichkeit, daß der Vorgriff auf der Grundlage eines geänderten Trauttmansdorffianums nur mit Unter- stützung der wichtigsten Reichsstände beider Konfessionen und gegen den Widerstand Schwedens durchgeführt werden könnte, nicht ausgeschlossen wurde

Vgl. [ Nr. 29, S. 123 ab Z. 30. ] Überlegungen zu einem Vorgriff mit Schweden gegen die Rst. spielten somit am Ks.hof keine Rolle (dies behauptet irrtümlich Auer , 170).
.
Gleichzeitig sorgte Ferdinand III. jedoch auch für den Fall vor, daß sich die kaiserlichen Änderungswünsche am Trauttmansdorffianum als nicht durchsetzbar erweisen sollten. Dazu ließ er seinen Gesandten zeitgleich mit der Hauptinstruktion eine verschlossene Weisung zukommen , welche die Ermächtigung zu einem weitergehenden Vorgriff enthielt, aber von den Gesandten erst im Falle eines Scheiterns der vorgenannten Verhandlungsziele geöffnet werden durfte

Die verschlossene Weisung wurde bei Lamberg deponiert (vgl. [ Nr. 44 ] ) und im Editions- zeitraum nicht geöffnet. Die Ermächtigung zu einem weitergehenden Vorgriff hatte Vol- mar somit weder seit dem Weihnachtstag 1647 [...] in der Hand, noch hielt er diese zu- nächst zurück, wie Albrecht , Maximilian I., 1045f irrtümlich annahm. Den Befehl zur Öffnung der verschlossenen Weisung erhielten die Ges. am 29. Februar 1648 (vgl. APW [ II A 8 Nr. 6 ] ).
. Allerdings enthielt auch die verschlossene Weisung keine Ermächtigung, den Frieden nach dem Buch- staben des unveränderten Trauttmansdorffianums zu schließen, sondern setzte die Berücksichtigung der kaiserlichen Änderungswünsche bei den Regelungen über die Amnestie in den kaiserlichen Erblanden sowie den Vollzug und die Sicherung des Friedens voraus.
Da die Notwendigkeit eines Vorgriffs in den Augen des Kaiserhofs durch den zwischenzeitlich in Osnabrück vereinbarten Verhandlungsmodus sehr wahrscheinlich geworden war

Vgl. [ Nr. 60 bei Anm. 14 ] . Zum Verhandlungsmodus s. unten S. [ LXVIIf. ]
, war es für die vorrangigen Pläne Ferdinands ab Mitte Dezember 1647 zunächst einmal essentiell, die Zu- stimmung der mächtigsten protestantischen Reichsstände zu den kaiser- lichen Änderungswünschen an Trauttmansdorffs Friedensentwurf zu er- langen .

2. Werben um die Unterstützung der protestantischen Kurfürsten

Bereits in der zweiten Jahreshälfte 1647 hatte Ferdinand III. bei den Kur- fürsten von Sachsen und Brandenburg sondieren lassen, ob diese zu einem Bruch ihrer Neutralitätsverträge mit Schweden und zur Konjunktion mit dem Kaiser zu bewegen seien

Die Kf.en von Bg. und Sachsen hatten am 14./24. Juli 1641 bzw. am 31. März/10. April 1646 Waffenstillstandsverträge mit dem Kgr. Schweden abgeschlossen (vgl. [ Nr. 20 Anm. 11 ] und [ Nr. 29 Anm. 211 ] ).
. Allerdings reagierten sowohl Kurfürst

[p. LXIV] [scan. 64]

Friedrich Wilhelm

Vgl. die Resolution Kf. Friedrich Wilhelms von Bg. auf die Werbung Blumenthals, Kleve 1647 Oktober 18[/28]. Text: UA IV, 605–611; Dickmann , 453; Ruppert , 323f.
als auch Kurfürst Johann Georg

Zur Mission des Reichsvizekanzlers Kurz im Oktober/November 1647 vgl. Schrecken- bach , Kursachsen, 72f; Dickmann , 450f; Ruppert , 322f.
äußerst zurückhal- tend auf die Avancen des Kaisers. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Kaiserhofs, sich vor einem möglichen Vorgriff zunächst auch der Unterstützung wichtiger (protestantischer) Reichsstände zu versichern, verfügte Ferdinand im Dezember 1647 erneut die Entsendung von Diplo- maten an die Höfe der beiden protestantischen Kurfürsten. Ziel war es in erster Linie, deren Unterstützung für die kaiserlichen Änderungswünsche am Trauttmansdorffianum zu gewinnen, und im Falle Kursachsens auch, erneut über eine militärische Konjunktion Johann Georgs mit dem Kaiser zu verhandeln. Die Entsendung Schröders und Blumenthals wurde am Kaiserhof auch im Hinblick auf den gewünschten zügigen Fortgang der Friedensverhandlungen gesehen, da bei direkten Verhandlungen an den kurfürstlichen Höfen der „Umweg“ über den Friedenskongreß entfiel

Vgl. [ Nr. 60 bei Anm. 16. ] – Die lebhafte Paralleldiplomatie zu den offiziellen Verhand- lungen in Münster und Osnabrück im Editionszeitraum zeigt, daß die Verhandlungspar- teien ihren Interessen auch durch direkte Einflußnahme an den Höfen Nachdruck zu ver- schaffen suchten. Exemplarisch genannt seien neben der Entsendung Schröders und Blu- menthals die Missionen der kurmainzischen bzw. kurbay. Ges. Waldenburg und Mändl am Ks.hof oder die Entsendung Burgsdorffs an den kursächsischen Hof.
.

a) Die Mission Schröders nach Kursachsen

Wilhelm Schröder trat seine Reise nach Dresden Ende Dezember 1647 an und trug seine Proposition am 1. Januar 1648 vor . Die kaiserlichen Ge- sandten in Westfalen wurden vom Kaiserhof über seine Instruktion und den Verlauf seiner Gesandtschaft nur in dem Umfang unterrichtet, den man für ihre Verhandlungsführung für notwendig erachtete. Von der Instruktion für Schröder erhielten die Gesandten beispielsweise nur eine Abschrift der Passagen, welche die kaiserlichen Änderungswünsche am Trauttmansdorff’schen Friedensentwurf betrafen – die militärische Kom- ponente seiner Mission wurde ihnen vorenthalten . Dabei war die Ver- handlungsführung der Gesandten in hohem Maße von den Ergebnissen der Reise Schröders nach Dresden bzw. Lichtenburg abhängig, denn die Vorgehensweise Ferdinands III. bestand ja darin, zunächst die Haltung Kurfürst Johann Georgs von Sachsen zu den von Schröder überbrachten Änderungs- und Konjunktionswünschen abzuwarten, bevor er sich auf das weitere Vorgehen hinsichtlich eines Vorgriffs auf dem Friedenskon- greß in Westfalen festlegte

So ausdrücklich im Ga. dep. Räte vom 17. Januar 1648 (d.i. das Ga. zu [ Nr. 91 ] ).
.

[p. LXV] [scan. 65]

Bis zum Vorliegen konkreter Ergebnisse verging jedoch – sehr zum Leid- wesen der kaiserlichen Gesandten in Osnabrück – geraume Zeit: Zunächst erlangte Schröder keinen direkten Kontakt zum Kurfürsten, da dieser nicht in Dresden, sondern auf seinem Jagdsitz in Lichtenburg weilte; dort ange- kommen , wurde ihm in der Reihenfolge der Audienzen der kurbranden- burgische Abgesandte von Burgsdorff vorgezogen, der dem sächsischen Kurfürsten die Konjunktionspläne Kurfürst Friedrich Wilhelms von Bran- denburg vortrug

Die Relationen Schröders befinden sich in RK FrA Fasz. 54f und sind teilweise im vor- liegenden Band ediert oder regestiert. Vgl. außerdem Schreckenbach , Kursachsen, 73ff; Dickmann , 450f; Ruppert , 322f. – Zur Mission Burgsdorffs vgl. oben bei Anm. 27.
.
Die Reaktionen Kurfürst Johann Georgs fielen schließlich zwiespältig aus: Die kaiserlichen Änderungswünsche am Trauttmansdorffianum fanden zu großen Teilen die kurfürstliche Unterstützung , einen kaiserlichen Vor- griff lehnte Johann Georg unter Verweis auf den vorgeblich konstruktiven Fortgang der Verhandlungen in Osnabrück jedoch ebenso ab, wie er das kaiserliche Werben um militärische Konjunktion zurückwies

Zur Reaktion auf den ksl. Wunsch nach militärischer Konjunktion vgl. APW [ II A 8 Bei- lage [1] ] [ zu Beilage [2] zu Nr. 2. ] Volmars Einschätzung im Anschluß an die vorangegan- gene Mission Kurz’, daß der Ks. durch das Werben um Kursachsen zum erwünschten ende kommen werde (vgl. Nr. 7 bei Anm. 9), erwies sich damit als falsch.
.
Der Bescheid aus Lichtenburg, daß ein Vorgriff des Kaisers zum gegen- wärtigen Zeitpunkt als unnötig erachtet wurde, torpedierte die geschilder- ten kaiserlichen Planspiele für einen Vorgriff und verwies das Reichsober- haupt auf weitere Verhandlungen in Westfalen über seine Änderungs- wünsche am Trauttmansdorffianum

Vgl. das Ga. dep. Räte vom 7. Februar 1648 (d.i. zu [ Nr. 117 ] ).
.

b) Die Mission Blumenthals zu Kurfürst Friedrich Wilhelm von Branden- burg

Die geplante Entsendung Joachim Friedrichs von Blumenthal an den Hof Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg führte dagegen zu keiner- lei konkreten Ergebnissen, da sie über das Stadium der Vorbereitung nie hinauskam. Obwohl seine Instruktion ebenso wie die für Schröder am 13. Dezember 1647 ausgefertigt wurde, hielt sich Blumenthal am 21. Ja- nuar 1648 noch in der Fuldaer Residenzstadt Hammelburg auf, da er noch keinen hessen-kasselischen Paßbrief für seine Reise an den kurfürstlichen Hof nach Kleve erhalten hatte . Diesen sollte er auch nicht mehr benöti- gen , denn in Anbetracht veränderter politischer Rahmenbedingungen be- fahl ihm Ferdinand III. am 29. Januar 1648 den vorläufigen Aufschub

[p. LXVI] [scan. 66]

seiner Reise, um zunächst den weiteren Verlauf der Verhandlungen in Osnabrück abzuwarten. De facto wurde die Reise später nicht mehr auf- genommen .

3. Zusammenfassung

Nach umfangreichen Beratungen legte sich der Kaiserhof im Hinblick auf die Verhandlungen in Osnabrück auf eine mehrgleisige Verhandlungs- führung fest, die im besten Fall eine schnelle Einigung mit den Reichsstän- den und Schweden über ein im kaiserlichen Sinne revidiertes Trauttmans- dorffianum , im schlechtesten Fall einen Friedenschluß auf der Basis des unrevidierten Trauttmansdorffianums durch einen kaiserlichen Vorgriff, d.h. unter Ausschluß eines Teils der katholischen Reichsstände, vorsah

Vgl. zu dem einen [ Nr. 29 ] , zu dem anderen [ Nr. 42. ]
. Den Idealfall hielt Ferdinand III. offenbar soweit für realistisch, daß er seinen Gesandten eine Weisung für den Fall zukommen ließ, daß der Friede mit Schweden geschlossen sei, während der spanisch-französische Friedensschluß noch ausstehe . Parallel zu den Verhandlungen in Osna- brück wurden jedoch auch weitere Optionen sondiert. So sollte die Mission Schröders bei Kurfürst Johann Georg die Option einer militärischen Konjunktion Kursachsens mit dem Kaiser eröffnen, zumindest aber dessen Zustimmung zu den kaiserlichen Änderungswünschen am Trauttmans- dorffianum bewirken. Auf die Rolle Kursachsens als protestantische Führungsmacht bauend, hätte so einem Vorgriff mit Unterstützung der mächtigsten katholischen und protestantischen Reichsstände der Boden bereitet werden können

Neben Kursachsen zählte auch Hessen-Darmstadt zu den Ansprechpartnern des Ks.hofs für eine vertrauliche Zusammenarbeit mit prot. Rst. (vgl. [ Nr. 59 ] ).
, um für den Fall vorzusorgen, daß Teile der katholischen Reichsstände ihre nicht konsensfähigen Positionen dauerhaft beibehalten sollten. Gleichzeitig hatte die Mission Schröders auch eine anti-schwedische Stoßrichtung, denn anders läßt sich das Bemühen um eine militärische Konjunktion Kursachsens mit dem Kaiser schwerlich deuten. Allen vorrangigen Plänen Ferdinands III. war somit gemeinsam, daß sie die Durchsetzung der kaiserlichen Änderungswünsche am Trautt- mansdorffianum enthielten. Die Einschätzung der militärischen und politischen Lage durch den Kaiserhof scheint also so ausgefallen zu sein, daß der Kaiser hinreichenden zeitlichen Spielraum sah, derlei Ziele in Angriff zu nehmen.

[p. LXVII] [scan. 67]

III. Die Verhandlungen mit den Reichsständen und Schweden

1. Die Ausgangslage der Verhandlungen in Osnabrück

Mit der Ankunft Volmars aus Münster war die kaiserliche Gesandtschaft in Osnabrück am 14. November 1647 vollständig . Dennoch sollte der Beginn substantieller Verhandlungen über das Friedensinstrument noch mehrere Wochen auf sich warten lassen. Zum einen verzögerte sich das Eintreffen der Gesandten der katholischen Reichsstände, da diese sich im Vorfeld nicht auf eine Deputation verstän- digen konnten und deshalb jeweils einzeln zu den Verhandlungen nach Osnabrück reisten

Vgl. [ Nr. 2 Anm. 7 ] . – Kf. Maximilian von Bayern hatte sich stark für die Bildung einer Deputation mit Ges. aus Reihen der kath. Prinzipalisten eingesetzt. Nun mißbilligte er zutiefst, daß auch die Maximalisten ( contradicenten ) ihre Ges. nach Osnabrück abordne- ten , da er hierdurch den Erfolg der Verhandlungen gefährdet sah (vgl. [ Beilage [1] zu Nr. 29 ] ).
. Als erster traf am 21. November der kurbayerische Gesandte Ernst in Osnabrück ein. Erst eine Woche später waren bis auf Kurköln, Österreich, Burgund und Osnabrück alle katholischen Reichs- stände durch Gesandte vertreten. Die Ankunft eines kurkölnischen Ge- sandten zog sich noch bis zum 3. Dezember 1647 hin . Die hieraus resul- tierende Verzögerung des Verhandlungsbeginns bis Anfang Dezember wurde von allen Beteiligten in erster Linie dem kurkölnischen Primarge- sandten Wartenberg angelastet

Vgl. [ Nr. 4 ] , [ 11 ] , [ 22. ] Wartenberg kehrte erst am 25. November 1647 aus Bonn zurück, wo er mit dem kurbg. GR Schwerin über einen Tauschplan betr. das Hst. Osnabrück verhan- delt hatte (vgl. [ Nr. 12 ] ; zur Reise Wartenbergs und dem Tauschplan vgl. [ Nr. 4 Anm. 4 ] ). – Den Ksl. dürfte die allgemeine Schuldzuweisung an Wartenberg nicht ungelegen gekom- men sein, da sie selbst für die Verhandlungen noch nicht instruiert waren.
.
Während die anwesenden Diplomaten noch das Eintreffen der katho- lischen Gesandten abwarteten, mußten die Kaiserlichen bei der Vorberei- tung der kommenden Verhandlungen bereits einen empfindlichen Rück- schlag hinnehmen. Ursache war die Vereinbarung über den künftigen Verhandlungsmodus: Die protestantischen Reichsstände plädierten für einen Modus, bei dem zunächst Kaiserliche und Schweden verhandeln sollten und die Reichsstände erst dann hinzugezogen würden, wenn es in diesen kaiserlich-schwedischen Verhandlungen zu unüberwindbaren Dif- ferenzen kommen sollte. Während der Kaiserhof am 27. November 1647 noch davon ausging, daß die Gesandten wie geplant unmittelbar zwischen den Reichsständen beider Konfession vermitteln würden, hatten diese am 20. bzw. 21. November bereits nolens volens dem vorgeschlagenen Ver- handlungsmodus zugestimmt, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen,

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die Verhandlungen mutwillig in die Länge zu ziehen . Durch diese Zwi- schenschaltung der schwedischen Gesandten war den Kaiserlichen schon vor Verhandlungsbeginn der Weg verbaut, eine protestantisch-katholische Einigung über die Regelungen der Amnestie und des Reichsreligionsrechts zu Lasten Schwedens zu vermitteln und die Protestanten auf diesem Wege aus ihrem Verbund mit Schweden herauszulösen.
Erschwerend kam hinzu, daß die schwedisch-protestantische Seite sich lediglich gewillt zeigte, über diejenigen Punkte zu verhandeln, die im Sommer noch offen bzw. unverglichen geblieben waren . Hiermit war ein Grundproblem der kommenden Verhandlungen berührt, denn welche Punkte in welcher Form verglichen waren, wurde von den Verhandlungsparteien bewußt offengelassen. Der letzte schriftlich fixierte Verhandlungsstand war das „Instrumentum Trauttmansdorffianum“, aber auch hier waren einige Punkte strittig geblieben. Die Ergebnisse der anschließenden Verhandlungen in Münster hatten keine offiziellen Resul- tate erbracht, so daß im Ergebnis beide Seiten zu einem gewissen Grad für sich selbst definieren konnten, was nun strittig und was unstrittig war. Es existierte somit keine allgemein anerkannte, klar definierte Verhandlungs- grundlage , über die verhandelt werden konnte. Vor allem die Gesandten Schwedens und der protestantischen Reichsstände mieden eine klare Fest- legung und wiederholten statt dessen immer wieder ihre Forderung, es solle bei allem deme, waß im instrumento verglichen, sein verbleibens haben – was damit konkret gemeint war, blieb freilich offen

Zitat aus der Relation vom 5. Dezember 1647 ( [ Nr. 27 bei Anm. 3 ] ). In einer späteren Konferenz erklärten die schwed. Ges. , daß sie [...] niehmahlen bedacht gewesen, von demienigen, so sie im auffsatz des instrumenti für vergliechen halten, daß geringste zu weichen (Relation vom 23. Januar 1648, d.i. [ Nr. 96 bei Anm. 5 ] ). Lediglich einmal bezog sich Leuber konkret auf die zehn schriftlich fixierten, strittigen Verhandlungspunkte, welche die prot. Rst. zwei Tage vor Trauttmansdorffs Abreise im Juli 1647 beraten hatten (vgl. [ Nr. 2 Anm. 14 ] ).
. Anderer- seits zögerten die schwedischen Gesandten nicht, vor Beginn der Verhand- lungen von den Kaiserlichen eine definitive Erklärung darüber einzufor- dern , welche Punkte sie als verglichen betrachteten .
Daneben brachte die Vorbereitung der neuen Verhandlungsrunde in Osnabrück für die kaiserlichen Gesandten eine weitere Hypothek: die Gegenseite hatte auf unbekanntem Wege einige Schreiben Kurfürst Maxi- milians von Bayern an den Kaiser sowie kaiserliche Weisungen an die Gesandten in Osnabrück erhalten

Benannt in [ Nr. 3 ] , [ 6 ] , [ 7 ] , [ 8 ] , [ 19 ] , [ 70 ] . Aufzählung aller abgefangenen Schreiben: [ Nr. 27 ] .
. Hierdurch waren die protestan- tischen und schwedischen Gesandten darüber informiert, daß Kurbayern beim Kaiser auf die Annahme des Trauttmansdorffianums drängte und

[p. LXIX] [scan. 69]

Ferdinand III. seine Gesandten angewiesen hatte, einen Bruch der Ver- handlungen unbedingt zu vermeiden. In einem Fall hatten die protestan- tischen Gesandten sogar die vollständige Fassung eines kurbayerischen Schreibens an den Kaiser in den Händen, das die kaiserlichen Gesandten selbst lediglich auszugsweise erhalten hatten . Die denkbare Möglich- keit , daß die kurbayerische Gesandtschaft selbst die kurfürstlichen Schrei- ben an die Gegenseite lanciert hat, um die eigene Position gegenüber den Änderungsbestrebungen der Kaiserlichen und Teilen der Katholischen zu stärken, wurde jedoch in den kaiserlichen Korrespondenzen an keiner Stelle angedeutet, geschweige denn explizit geäußert

Statt dessen vermutete Volmar Unregelmäßigkeiten in den Kanzleien hinter den Vor- kommnissen (vgl. [ Nr. 33 Anm. 10 ] ).
.
Die Erfolgsaussichten für die kaiserlichen Änderungsbestrebungen waren somit bereits vor Aufnahme der ersten Verhandlungen stark beeinträch- tigt : zum einen durch den Verhandlungsmodus, der keine direkte Ver- mittlung zwischen den Konfessionsparteien zuließ; zum anderen durch die Gewißheit der Gegenseite, daß die kaiserlichen Änderungsbestrebun- gen bei bedeutenden katholischen Reichsständen auf Ablehnung stießen und daß die kaiserlichen Gesandten gehalten waren, bei einem drohenden Scheitern der Verhandlungen die eigenen Forderungen nicht aufrechtzuer- halten . Und zum dritten hatten die Gesandten beim Eintreffen der letzten katholischen Gesandten noch keine verbindliche kaiserliche Instruktion in Händen, aufgrund derer ihnen eine zielgerichtete Verhandlungsführung möglich gewesen wäre. Die kaiserliche Hauptinstruktion für die weitere Verhandlungsführung traf erst am 25. Dezember 1647 in Osnabrück ein.

2. Auftakt ohne Instruktion

In der ersten Konferenz zwischen Kaiserlichen und Schweden am 25. November 1647 wurde der Beginn substantieller Verhandlungen bis zur vollständigen Anwesenheit der katholischen Gesandten verschoben. Die kaiserlichen Gesandten erfuhren von Oxenstierna und Salvius jedoch bereits die zentralen schwedischen Grundpositionen der kommenden Wochen: Forderung nach Aufnahme von Verhandlungen über die Rege- lung für die schwedische Armeesatisfaktion; grundsätzliche Ablehnung von Verhandlungen über diejenigen Punkte des Friedensinstruments, die sie als bereits verglichen betrachteten. Lamberg, Krane und Volmar wiesen diese Standpunkte weisungsgemäß zurück, erklärten sich aber im Gegenzug bereit, eine Aufstellung derjenigen Punkte zusammenzutragen, welche die katholische Seite als verhandlungsbedürftig betrachtete

Vgl. [ Nr. 10 ] . Bereits am 21. November 1647 hatten die schwed. Ges. von den Ksl. eine definitive Erklärung darüber gefordert, welche Punkte des Friedensvertrags noch verhan- delt werden sollten (vgl. Nr. 6).
. Um

[p. LXX] [scan. 70]

eine schnellstmögliche Einigung der katholischen Reichsstände auf einen solchen Schriftsatz zu erreichen, stimmten die kaiserlichen Gesandten zu- nächst eine gemeinsame Position mit den anwesenden Gesandten der katholischen Kurfürsten ab

Die Ausarbeitung der gemeinsamen Position erfolgte am letzten November-Wochenende (29. November – 1. Dezember 1647) mit den Ges. von Kurmainz, Kurtrier und Kur- bayern . Kurköln war an diesen Beratungen nicht beteiligt, da es erst ab dem 3. Dezember 1647 durch Ges. in Osnabrück vertreten war (vgl. [ Nr. 22 ] ).
. Das Ergebnis dieser Beratungen, eine Liste mit Korrekturvorschlägen, übergaben sie den Katholischen am 3. Dezem- ber , als die katholischen Reichsstände durch die Ankunft der kurköl- nischen Gesandten vollständig vertreten waren

[ Beilage [1] zu Nr. 22 ] . Zur Übergabe und der dazugehörigen Unterredung zwischen den Ksl. und den Ges. der kath. Rst. vgl. [ Nr. 27. ]
. Die katholischen Reichsstände willigten in diesem Zusammenhang in den vereinbarten Verhandlungsmodus ein, die Verhandlungen selbst mußten allerdings bis zum Vorliegen einer Erklärung der katholischen Reichsstände zu den Kompromißvorschlägen ruhen.
Derweil etablierte sich ein von Wartenberg leidenschaftlich verfolgter Tauschplan als regelmäßiges Thema in den Relationen der kaiserlichen Gesandten in Osnabrück. Wartenberg ging es dabei um den dauerhaften Erhalt des Hochstifts Osnabrück, für das die Kaiserlichen mit den Schwe- den eine alternierende Sukzession zwischen einem braunschweig-lünebur- gischen Administrator und einem katholischen Bischof für die Zeit nach Wartenbergs Ableben vereinbart hatten

Vgl. zum Tauschplan und der alternierenden Sukzession im einzelnen [ Nr. 4 Anm. 4 ] bzw. [ Nr. 27 Anm. 20 ] .
. Für die kaiserlichen Gesandten stellte sich der Plan Wartenbergs indes als hartnäckiges Verhandlungshin- dernis dar, da sie zutreffenderweise davon ausgingen, daß die betroffenen protestantischen Reichsstände hierzu niemals ihre Zustimmung geben würden

Vgl. [ Nr. 4 ] , [ 27 ] , [ 48 ] , [ 53 ] und besonders [ Nr. 33. ]
. Andererseits mußten sie den Forderungen Wartenbergs jedoch in einem gewissen Maße nachgehen, da sie die Unterstützung Kurkölns in den kommenden Verhandlungen über den Friedensvertrag benötigten

Am 7./8. Januar 1648 trugen die ksl. Ges. den Tauschplan bei den Ges. Braunschweig-Lüneburgs und Kurbg.s vor, die diesen erwartungsgemäß ablehnten (vgl. [ Nr. 78 Beilage 2 ] ). Die Ges. rechtfertigten sich später ggb. Ferdinand III. für diese Verhandlungen, sie hätten wegen des massiven kurkölnischen Drängens keine andere Möglichkeit gesehen, als den Tauschplan pro forma anzusprechen (vgl. [ Nr. 113 ] ).
. Die Beratungen der Katholischen über die ersten fünf Artikel des Trautt- mansdorffianums

Hierzu zählten als wichtigste Punkte die Amnestie und das Reichsreligionsrecht.
waren am 11. Dezember 1647 abgeschlossen, und das Ergebnis offenbarte in erster Linie eines: die Spaltung der katholischen Reichsstände in solche, die mit möglichst wenigen Änderungen am Trautt- mansdorffianum einen schnellstmöglichen Friedensschluß anstrebten, und

[p. LXXI] [scan. 71]

solche, die in der Tradition des ersten katholischen Gutachtens vom 7. Oktober 1647 zentrale Bestimmungen des Trauttmansdorffianums im katholischen Sinne ändern wollten. Raigersperger überbrachte den kaiser- lichen Gesandten am 13. Dezember den ersten Teil des zweiten katho- lischen Gutachtens. Der Umstand, daß er das Gutachten allein, und nicht, wie üblich, als Mitglied einer Deputation überbrachte, zeigte bereits for- mal , daß eine Reihe katholischer Reichsstände das Gutachten nicht akzep- tierte und inhaltlich ablehnte

Vgl. [ Nr. 48 ] ; Dickmann , 449. Die kath. Declarationes ultimae vom 23. Januar 1648 wur- den den Ksl. wiederum von einer Deputation kath. Ges. übergeben (vgl. [ Nr. 109 ] ).
. In der Sache wurde der kurmainzische Kanzler entsprechend deutlich: Die katholischen Reichsstände seien in den Fragen der Amnestie und des Reichsreligionsrechts nimmermehr zu einer gemeinsamen Haltung zu bringen, das vorliegende Gutachten soll- ten die kaiserlichen Gesandten lediglich intern zur Kenntnis nehmen und in den Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten nicht berücksich- tigen . In diesem Sinne hatte der kurbayerische Gesandte Ernst bereits vor der Aushändigung des Gutachtens durch Raigersperger die Mißbilligung der katholischen Prinzipalisten

Namentlich nannte Ernst neben Kurbayern die übrigen drei kath. Kf.en sowie Würzburg und Bamberg. Raigersperger erwähnte bei der Übergabe des Ga. s auch die Ablehnung durch Salzburg.
deutlich gemacht und getreu der kur- bayerischen Linie einen Vorgriff des Kaisers über die Forderungen der katholischen Maximalisten hinweg gefordert. Eine gemeinsame Haltung mit der Gesamtheit der katholischen Reichsstände schied damit Mitte Dezember 1647 endgültig als realistische Verhandlungsoption für die kai- serlichen Gesandten aus.
Weil ie auff die in ihrm concluso enthaltene formb nit vortzukommen

So die Bewertung des ersten Teils des zweiten kath. Ga. durch die ksl. Ges. (vgl. [ Nr. 48, S. 180 Z. 18–19 ] ).
, weil für die Verhandlungsführung bis dato nur unverbindliche Vorant- worten anstelle einer verbindlichen kaiserlichen Instruktion vorlagen und die protestantischen Reichsstände bereits seit Ende November zuneh- mend ungeduldig auf den Beginn der Verhandlungen zwischen Kaiser- lichen und Schweden drängten , griff die kaiserliche Gesandtschaft in Osnabrück zur Selbsthilfe. In den folgenden Tagen verfaßten die kaiser- lichen Gesandten eine eigene Aufstellung von Korrekturvorschlägen für das Trauttmansdorffianum, auf deren Grundlage sie sich eine Einigung erhofften, die alle beteiligten Parteien zufriedenstellen würde

Die gen. Korrekturvorschläge der ksl. Ges. (s. [ Anm. 134 ] ) werden, gemeinsam mit zwei weiteren Schriftsätzen, im Quellenteil des Bandes als *KEIPO5* bezeichnet (vgl. aus- führlich [ Nr. 29 Anm. 245 ] ).
.

[p. LXXII] [scan. 72]

Nach Darstellung der kaiserlichen Gesandten wurden diese Korrekturvor- schläge auf der Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffenen Vorantworten, der Korrekturvorschläge vom 3. Dezember 1647 und dem nun vorliegenden katholischen Gutachten erstellt

Vgl. [ Nr. 48 ] .
. Entsprechend dem Gutachten der katholischen Reichsstände, welches am 13. und 19. Dezem- ber 1647 in zwei Teilen an die Kaiserlichen übergeben wurde , händig- ten diese auch die Korrekturvorschläge zu den Artikeln I–XIV des Frie- densentwurfs am 17. und 22. Dezember in zwei Teilen an die Gesandten Schwedens und der protestantischen Reichsstände aus – und zwar im Namen der katholischen Reichsstände

Vgl. [ Nr. 53 Beilage B ] und [ Nr. 56 Beilage B[.1] ] . Ein Textvorschlag für den Vollzug und die Sicherung des Friedens (Art. XV *KEIPO5* ) wurde am Ks.hof verfaßt und lag der Hauptinstruktion vom 6. Dezember bei (Nr. 29 Beilage [3]).
. Der erste Teil der Korrekturvor- schläge war inhaltlich zu großen Teilen mit den Korrekturen vom 3. De- zember identisch, wich aber in einigen Punkten von den Vorantworten des Kaiserhofs zur vorläufigen Verhandlungsführung ab

Viele der Abweichungen von den Vorantworten wurden in der ksl. Resolution vom 18. Dezember 1647 zu den Korrekturvorschlägen der ksl. Ges. vom 3. Dezember nachträg- lich gebilligt, sofern ihre Erlangung keine zu große Zeitverzögerung bedeuten würde (vgl. [ Nr. 55 Beilage [1] ] ).
. Die schließlich den Schweden und Protestanten übergebenen Korrekturvorschläge waren damit im wesentlichen ein Vermittlungsversuch auf der Grundlage dessen, was die kaiserlichen Gesandten mit den Gesandten der Kurfürsten von Mainz, Trier und Bayern vom 29. November bis zum 1. Dezember 1647 vereinbart hatten. Sie unterschieden sich in mehreren Punkten von der späteren Hauptinstruktion des Kaiserhofs – ein Umstand, der später wesentlich zu der deutlichen, internen Kritik der kaiserlichen Räte an den Korrekturvorschlägen der Gesandten beitrug

Vgl. das Ga. zur Weisung vom 18. Januar 1648 (Nr. 91; Text: S. 295 ab Z. 18).
.
Die Korrekturvorschläge waren der Versuch der Kaiserlichen, vor dem Eintritt in die Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten unter Be- rücksichtigung der katholischen Änderungswünsche einen tragfähigen Kompromiß zwischen den Reichsständen zu erarbeiten und gleichzeitig die Zeit bis zum Erhalt der Instruktion für die Verhandlungen sinnvoll zu überbrücken. Kurze Zeit später, am 25. Dezember 1647, traf die drin- gend benötigte kaiserliche Hauptinstruktion für die Verhandlungen mit den Schweden in Osnabrück ein

Noch am 23. Dezember 1647 hatten die Ges. an den Ks.hof geschrieben, daß sie die Hauptinstruktion nunmehr dringendst benötigten (vgl. [ Nr. 56 ] ).
.

[p. LXXIII] [scan. 73]

3. Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten über Änderungen am Trauttmansdorffianum

Nach dem Eintreffen der Hauptinstruktion und dem Vorliegen einer offiziellen Erklärung der katholischen Reichsstände zum Trauttmans- dorffianum konnten die von den Protestanten vehement geforderten Ver- handlungen der Kaiserlichen mit den schwedischen Gesandten endlich beginnen. Verhandlungsgrundlage waren die im Namen der Katholischen herausgegebenen Korrekturvorschläge der kaiserlichen Gesandten. Da ein Großteil der Abweichungen dieser Korrekturvorschläge von der Haupt- instruktion durch die kaiserliche Resolution vom 18. Dezember 1647 ge- billigt wurde

Wie [ Anm. 135 ] . Die Weisung mit der ksl. Resolution traf am 4. Januar 1648 in Osnabrück ein (vgl. APW [ III C 2/2, 934 Z. 12–14) ] .
, hatten die kaiserlichen Gesandten zumindest ihren Handlungsspielraum dahingehend erweitert, daß sie nun im Feld zwi- schen den herausgegebenen Korrekturvorschlägen und den Bestimmungen der Hauptinstruktion operieren konnten. Nach dem Erhalt der Haupt- instruktion gaben die Kaiserlichen zunächst unverzüglich den dort bei- gelegten Textvorschlag für den Vollzug und die Sicherung des Friedens heraus

Vgl. [ Nr. 62 ] .
– ein Regelungsbereich, der in dieser Phase der Verhandlungen zunehmend ins Zentrum der kaiserlichen Aufmerksamkeit rückte

In der Weisung vom 29. Januar 1648 ( [ Nr. 102 ] ) erklärte der Ks. die Regelungen über die Friedenssicherung explizit zum haubtpunct, alß darauf der effect und sicherheit des fri- dens beruhet. Diese Bewertung wurde auch dadurch verdeutlicht, daß dies der einzige Regelungsgegenstand war, der am Ks.hof zu keinem Zeitpunkt in der in Trauttmans- dorffs Friedensentwurf enthaltenen Form akzeptiert wurde. Außerdem drängte der Ks. die Ges. in Westfalen in der Folge wiederholt, eine Erklärung der schwed. Ges. zu dem ksl. Textvorschlag einzufordern (vgl. Nr. 95 bei Anm. 5, Nr. 102 sowie die Beratungen zur Weisung vom 24. Januar 1648 [d.i. zu Nr. 97]).
.
Die ersten konkreten Verhandlungen über den Friedensvertrag führten Lamberg, Krane, Volmar, Oxenstierna und Salvius schließlich am 31. Dezember 1647, womit seit der Ankunft Volmars in Osnabrück sechsein- halb Wochen vergangen waren. Nach wie vor galt die Prämisse, daß eine Gruppe bedeutender, katholischer Reichsstände unter der Führung Kur- mainz ’ und Kurbayerns Druck auf den Kaiser ausübte, keine Zeit für Ver- handlungen über Änderungen am Friedensentwurf Trauttmansdorffs zu verwenden, worüber die schwedischen Gesandten wiederum sehr genau informiert waren und den Änderungsforderungen der kaiserlichen Gesand- ten dementsprechend gelassen entgegensehen konnten. Dessen ungeachtet sah Volmar den Verhandlungen zunächst zuversichtlich entgegen

Vgl. sein Schreiben an Trauttmansdorff vom 26. Dezember 1647 ( [ Nr. 62 ] ).
.
Dieser Optimismus erfuhr indes nach der ersten Verhandlungsrunde einen herben Dämpfer . Nachdem auch in weiteren Konferenzen am 3. und

[p. LXXIV] [scan. 74]

5. Januar 1648 relevante Fortschritte in weiter Ferne lagen

Vgl. die Relation vom 6. Januar 1648 ( [ Nr. 73 ] ). Beispielsweise waren Ksl. und Schweden bei der Amnestie in 14 Fällen zu keiner Einigung gelangt. Diese Streitpunkte wurden daraufhin den prot. Rst. n zur Stellungnahme übergeben.
, betonten die Gesandten bereits deutlich, daß sie weitere Verhandlungen über Ände- rungen am Friedensvertrag mit den schwedischen Gesandten für sinnlos hielten

Vgl. [ Nr. 73 ] ; in der ihm eigenen Deutlichkeit auch Volmar ggb. Trauttmansdorff in [ Nr. 74 ] . Später wiederholt in [ Nr. 78 ] , [ 79 ] und [ 99 ] .
. Das Fehlen einer Perspektive auf ernstzunehmende Fortschritte und den in ihren Augen nicht vorhandenen Friedenswillen der Schweden sahen die kaiserlichen Gesandten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem frühen schwedischen Feldzugsbeginn und gingen deshalb davon aus, daß die Schweden zunächst den Erfolg der begonnenen Kampagne ab- warten und bis dahin keine Zugeständnisse von ihnen zu erwarten sein würden . Zusätzlich verstärkt wurde dieser Eindruck durch die zeitwei- lige Abberufung des schwedischen Residenten in Münster, Biörenklou, nach Stockholm, vor dessen Rückkehr nach Westfalen kein Friedensschluß zu erwarten sei

Vgl. [ Nr. 92 ] .
.
In der Sache waren die zentralen Streitpunkte, in denen sich kaiserliche und schwedische Positionen unvereinbar gegenüberstanden, die Fragen der Amnestie und Autonomie in den kaiserlichen Erblanden. Für den Kaiser waren diese Punkte nicht verhandelbar: Die vollständige Restitu- tion der 1618 aus den Erblanden vertriebenen Personen kam für ihn eben- sowenig in Betracht wie eine grundsätzliche Einschränkung seines lan- desherrlichen Reformationsrechts

Vgl. Ruppert , 361f.
. Entsprechend hatte er seine Osna- brücker Gesandten am 6. Dezember instruiert : In der Regelung über die Autonomie im Reich sollte das uneingeschränkte ius territoriale durch die Streichung mehrerer Bestimmungen des Trauttmansdorffianums durchgesetzt werden, für welchen Fall im Friedensvertrag bezüglich der Erblande keine gesonderte Regelung nötig gewesen wäre. Sollte jedoch das landesherrliche Reformationsrecht durch die Autonomiebestimmun- gen durchlöchert werden, so hatten sich die Gesandten für einen entspre- chenden Vorbehalt für die kaiserlichen Erblande einzusetzen. Dement- gegen forderten die schwedischen Gesandten konsequent die restitution der proscribirten und [die] freystellung der religion in besagten erblanden und lehnten schließlich die nach Maßgabe des Kaiserhofs verfaßten Text- vorschläge der Kaiserlichen ab

Vgl. [ Nr. 99 ] . Zum Scheitern einer Einigung über die Amnestie und Autonomie in den ksl. Erblanden vgl. außerdem [ Nr. 73 ] , [ 83 ] und [ 100 ] .
. Es gelang Lamberg, Krane und Volmar

[p. LXXV] [scan. 75]

bis Mitte Januar 1648 folglich nicht, in diesem für den Kaiser zentralen Punkt ein Entgegenkommen, geschweige denn eine Zustimmung der schwedischen Gesandten zu erreichen. Der Umstand, daß ihnen die direkte Vermittlung zwischen den katholischen und protestantischen Reichsständen anstelle der Verhandlungen mit den Schweden verwehrt worden war, machte sich in dieser Situation um so schmerzlicher bemerk- bar . Auch in der am Kaiserhof mit hoher Priorität verfolgten Frage des Friedensvollzugs bzw. der Friedenssicherung konnten die kaiserlichen Ge- sandten lediglich eine knappe mündliche Zustimmung der schwedischen Gesandten zu dem kaiserlichen Textvorschlag erlangen, nicht jedoch die wiederholt eingeforderte schriftliche Erklärung .
Begünstigt wurde diese auf Blockade zusteuernde Entwicklung durch den Umstand, daß Oxenstierna und Salvius in den Konferenzen unnachgiebig eine Behandlung der für sie relevanten Fragen, nämlich der Satisfaktion für die schwedische Armee sowie der verbündeten Landgräfin von Hessen-Kassel einforderten . Aus Sicht der schwedischen Gesandten war dies verständlich, denn aus rein verhandlungstaktischen Gründen konnte ihnen nicht an einer Befriedigung der reichsständischen Interessen bei der Autonomie und beim Reichsreligionsrecht gelegen sein, wenn ihre vitalen Interessen dabei gleichzeitig ausgeklammert blieben

So auch Ruppert , 330. Volmar äußerte bereits vor Beginn der substantiellen Verhand- lungen mit den schwed. Ges. die Vermutung, daß diese die Hauptverhandlungen zugun- sten ihrer Armeesatisfaktion blockieren würden (vgl. [ Nr. 57 ] ).
. Denn eines war klar: wären die Interessen der Reichsstände und des Kaisers einmal befrie- digt , würden die Kaiserlichen im Verbund mit den immer stärker nach Frieden strebenden Reichsständen leichtes Spiel haben, den Schweden Zu- geständnisse mit dem Argument abzupressen, sie dürften den Friedens- schluß wegen ihrer eigenen Forderungen nicht mehr unnötig aufhalten.
Im Fall der schwedischen Armeesatisfaktion konnten die kaiserlichen Ge- sandten das schwedische Streben erfolgreich unterbinden, wobei ihnen entscheidend zugute kam, daß sie in dieser Frage die uneingeschränkte Unterstützung der Reichsstände genossen, welche zu diesem Zeitpunkt eine Regelung dieses sensiblen Punktes vor der Unterzeichnung des Friedens ebenfalls ablehnten

Vgl. [ Nr. 61 Beilage [1] ] , [ 70 ] . Ferdinand III. hatte in der Hauptinstruktion vom 6. Dezem- ber 1647 ausführlich dargelegt, warum er Verhandlungen über die Satisfaktion der schwed. Armee vor dem Friedensschluß ablehnte (vgl. oben bei Anm. 84). Diese Haltung unterstrich er im folgenden mehrfach (vgl. Nr. 82, 84).
. Dagegen konnten die Kaiserlichen nicht verhindern, daß die schwedischen Gesandten die Territorialsatisfaktion für das nordische Königreich erneut als Verhandlungsthema aufbrachten, indem sie den Kaiserlichen hierzu Textvorschläge präsentierten, die

[p. LXXVI] [scan. 76]

Neuerungen zu dem im Februar 1647 unterzeichneten Vorvertrag zum schwedischen Satisfaktionsartikel enthielten . Ebensowenig konnten die Kaiserlichen verhindern, daß ihre konsequente Weigerung, die Satisfak- tion Hessen-Kassels zu thematisieren, den Verhandlungsfortgang massiv behinderte und das Zustandekommen weiterer kaiserlich-schwedischer Konferenzen tagelang blockierte

Vgl. [ Nr. 86 ] und [ 92 ] . Analog zu der Frage der schwed. Armeesatisfaktion benutzten die schwed. Ges. diesen Verhandlungspunkt nach Meinung der ksl. Ges. ebenfalls, um die Verhandlungen über das Reichsreligionsrecht zu behindern ( [ Nr. 86 ] ).
. In der Summe bilanzierte Volmar am 16. Januar 1648 den Verhandlungsstand zwischen Kaiserlichen und Schweden: wir stekhen also allerseits

[ Nr. 89 bei Anm. 6 ] . Am 30. Januar 1648 berichtete Volmar schließlich vom Scheitern der Verhandlungen (vgl. [ Nr. 105 ] ).
.
Der Kaiserhof verfolgte die aus der Not geborene Verhandlungsführung seiner Gesandten überwiegend mit Mißfallen. Die Weisungen an Lam- berg , Krane und Volmar beschränkten sich auf konsequente Verweise auf die ihnen erteilte Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647, worüber sie eine umfassende Erklärung der Schweden einholen sollten

Vgl. [ Nr. 91 ] und [ 95 ] . Zur Kritik des Ks.s an der Verhandlungsführung der Ges. vgl. auch oben [ S. LVII bei Anm. 63 ] . Verweise auf die Hauptinstruktion enthalten auch die Wei- sungen [ Nr. 40 ] , [ 41 ] , [ 46 ] , [ 51 ] , [ 55 Beilage [1] ] , [ 91 ] , [ 95 ] .
. Während der Kaiser noch in den Weisungen vom 18. und 22. Januar 1648 auf die kaiserlich-schwedischen Verhandlungen setzte, waren die Gesandten be- reits dazu übergegangen, bei den Reichsständen für die Unterstützung der in der Hauptinstruktion enthaltenen kaiserlichen Änderungswünsche am Trauttmansdorffianum zu werben.

4. Versuch einer Übereinkunft mit den Reichsständen

Erster Ansprechpartner der Kaiserlichen waren, wie bereits im November und Dezember 1647, die Gesandten der katholischen Kurfürsten, die jedoch keine klare Bereitschaft zur Unterstützung der kaiserlichen Ziele signalisierten. Bereits am 11. Januar 1648 sondierten Lamberg, Krane und Volmar bei ihnen, wie sie zu einem Vorgriff auf der Grundlage eines im kaiserlichen Sinne geänderten Trauttmansdorffianums stünden. Die Gesandten erklärten für den (in der Praxis nicht anzunehmenden) Fall, daß Schweden und Protestanten den kaiserlichen Änderungswünschen zu- stimmen würden, einen Vorgriff gegenüber den katholischen Maxima- listen nur gemeinsam mit den Schweden und Protestanten militärisch durchsetzen zu wollen. Und auch für den (wahrscheinlichen) Fall, daß die Schweden die kaiserlichen Änderungswünsche ablehnen würden, blieb eine verbindliche Aussage aus: Die kaiserlichen Gesandten sollten dann

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zunächst die Haltung der protestantischen Reichsstände vernehmen und die kurfürstlichen Gesandten so lange mit diesem Szenario verschonen . Vor diesem Hintergrund verfaßte Volmar Mitte Januar 1648 einen neuen kaiserlichen Gesamtentwurf für einen Friedensvertrag mit Schweden auf der Grundlage der Änderungsbestimmungen in der Hauptinstruktion. Dieser Entwurf blieb bis auf weiteres intern, da Volmar die Zustimmung der protestantischen Reichsstände zunächst in Gesprächen mit den Ge- sandten Kursachsens, Kurbrandenburgs sowie der Herzöge von Braun- schweig-Lüneburg absichern wollte

Vgl. [ Nr. 89 ] .
. Die kaiserliche Seite sah bei den genannten Reichsständen folglich die günstigsten Ansatzpunkte, um die Gesamtheit der protestantischen Reichsstände in ihrem Sinne zu beein- flussen .
Um so verhängnisvoller war es für eine erfolgreiche Verhandlungsführung der kaiserlichen Gesandten in Osnabrück, daß die Sondierungen bei den Gesandten der beiden protestantischen Kurfürsten so lange in einer Sack- gasse steckten, bis die Missionen Schröders und Blumenthals an die kur- fürstlichen Höfe einen Abschluß gefunden hatten

Die Ges. der beiden prot. Kf.en entschuldigten sich gegenüber den Ksl., über die ksl. Än- derungswünsche am Trauttmansdorffianum noch nicht instruiert zu sein (vgl. Nr. 88, 92). Auch die ksl. Räte in Prag rieten, zunächst das Ergebnis der Verhandlungen Schröders bei Kf. Johann Georg von Sachsen abzuwarten ( Ga. zur Weisung vom 18. Januar 1648, d.i. [ Nr. 91 ] ).
. Da Blumenthal die Reise an den Hof Kurfürst Friedrich Wilhelms wie gezeigt gar nicht erst antrat

Vgl. [ S. LXVf ] . Die Ges. erhielten die Nachricht von der Unterbrechung der Mission Blu- menthals am 9. Februar 1648 (vgl. [ Nr. 103 ] ).
, hing das Wohl und Wehe der kaiserlichen Gesandten von einem schnellen Erfolg Schröders bei Kursachsen ab, weil ohne eine entspre- chende kurfürstliche Weisung die notwendige Unterstützung für die kai- serlichen Änderungswünsche am Friedensentwurf durch den kursächsi- schen Gesandten Leuber nicht zu erlangen war. Erschwerend kam hinzu, daß Leuber ohne eine entsprechende Weisung die kaiserlichen Änderungs- bestrebungen in keiner Weise unterstützte, sondern offenbar im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchte, diese zu hintertreiben. Volmar bilanzierte Anfang Februar, daß Leuber seinen Befehlen nicht nachkomme und offensichtlich der schwedenfreundlichen Partei unter den protestantischen Reichsständen anhänge

Vgl. [ Nr. 100 ] ; dazu auch [ Nr. 113 ] , wo es darum geht, daß Leuber den Weisungen Kf. Johann Georgs offenbar nur verspätet und dann nicht in vollem Umfang nachkomme. Leuber war wohl auch maßgeblich an der Verfassung der prot. Rationes, warum die be- reits verglichenen Punkte des Friedensvertrags nicht mehr verhandelt werden sollten, be- teiligt (vgl. [ Nr. 97 Anm. 7 ] ). Darüber hinaus machte er sich mit der Forderung nach grö- ßerer Autonomie für die AC-Verwandten in den ksl. Erblanden und bes. Schlesien am Ks.hof unbeliebt (vgl. die Ga. zu [ Nr. 97 ] ; die ksl. Räte attestierten Leuber, fortwährend böße officia zu leisten).
.

[p. LXXVIII] [scan. 78]

Immerhin gelang es den kaiserlichen Gesandten, die protestantischen Reichsstände gegen den Widerstand der schwedischen Gesandten

Die schwed. Ges. waren bestrebt, direkte Verhandlungen der prot. Ges. mit den Ksl. zu unterbinden (vgl. [ Nr. 78 ] , [ 88 ] ). Volmar berichtete, daß viele prot. Rst. mit der schwed. Verhandlungsführung unzufrieden seien, sich aber nicht trauten, eigenständig die Initia- tive zu ergreifen und mit den Ksl. zu verhandeln ( [ vgl. Nr. 100 ] ).
zu einer schriftlichen Erklärung zur Amnestie und zum Reichsreligionsrecht zu bringen – den Declarationes ultimae der protestantischen Reichsstände, welche diese den Kaiserlichen und den Katholischen am 21. Januar 1648 übergaben

Vgl. [ Nr. 96 ] , dort auch zum folgenden; zum Inhalt vgl. May , 484; Schneider , 387ff.
. Ihre Erklärung war allerdings nicht dazu angetan, die Zu- versicht der kaiserlichen Gesandten in eine Unterstützung ihrer Ände- rungswünsche durch die protestantischen Reichsstände zu mehren. Lam- berg , Krane und Volmar stellten im Gegenteil ernüchtert fest, daß auf der Grundlage der protestantischen Erklärung das Scheitern einer Eini- gung auch mit den Protestanten absehbar sei. Indem nun wiederum die katholischen Reichsstände eine Erklärung zu den protestantischen Decla- rationes ultimae abgaben

Declarationes ultimae der kath. Rst. vom 2. Februar 1648 (vgl. [ Beilage [1] zu Nr. 109 ] ; May , 484; Schneider , 390ff). Der kurmainzische Ges. Vorburg behauptete ggb. Leuber, die ksl. Ges. hätten die kath. Declarationes ultimae selbst verfaßt und ursprünglich ent- haltene Zugeständnisse wieder gestrichen (vgl. Meiern IV, 932 li. Spalte).
, war es den Kaiserlichen zwar gelungen, die beiden Konfessionsparteien unmittelbarer in die Verhandlungen mit ein- zubeziehen , eine erfolgversprechende inhaltliche Annäherung blieb hier- durch jedoch ebenfalls aus.
Dementsprechend führten auch die Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten zu keinen nennenswerten Fortschritten mehr – sofern sie denn überhaupt noch stattfanden. Zwischen dem 14. und dem 22. Januar 1648 wurde die Fortsetzung der Konferenzen mehrfach verschoben

Vgl. [ Nr. 92 ] .
. Nach der Aushändigung der protestantischen Declarationes ultimae trafen sich Kaiserliche und Schweden noch weitere drei Mal, ohne dabei die Differen- zen in zentralen Punkten, wie der Amnestie in den kaiserlichen Erb- landen , überwinden zu können

Die drei Konferenzen fanden am 22., 26. und 29. Januar 1648 statt (vgl. [ Nr. 96 ] , [ 99 ] , [ 104 ] ).
. Da die kaiserlichen Gesandten bis zum Ende des Monats von keiner relevanten Seite eine konkrete Zusage zur Unterstützung der kaiserlichen Änderungsbestrebungen am Trautt- mansdorffianum erlangen konnten, endeten ihre Bemühungen zunächst in einer Sackgasse.
Die Weisungen des Kaiserhofs begleiteten die Verhandlungsführung der kaiserlichen Gesandten in der zweiten Januarhälfte zunächst auf dem durch die Hauptinstruktion vorgegebenen Weg. Ferdinand III. be- schränkte sich darauf, eine umfassende Erklärung der schwedischen

[p. LXXIX] [scan. 79]

Gesandten zu den kaiserlichen Kompromißvorschlägen aus der zweiten Dezemberhälfte einzufordern

Vgl. [ Nr. 91 ] und [ 95. ] Mit den Korrekturvorschlägen sind die in Nr. 29 Anm. 245 gen. Schriftsätze zu allen Punkten des Trauttmansdorffianums gemeint.
. In Anbetracht der aus Osnabrück be- richteten Aussichtslosigkeit der kaiserlich-schwedischen Verhandlungen wurde dieser Befehl schließlich dahingehend ausgeweitet, daß die Gesand- ten nun auch bei den protestantischen Reichsständen um Zustimmung zu den kaiserlichen Änderungswünschen werben sollten

Weisung vom 22. Januar 1648, d.i. [ Nr. 95 ] . In der Weisung vom 29. Januar (Nr. 102) konkretisierte der Ks. den Kreis der vorrangig gemeinten Rst. auf Kurbg., Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg.
– ein Vorhaben, das Lamberg, Krane und Volmar zur selben Zeit bereits für hoffnungslos erklärten

Vgl. die Relation vom 23. Januar 1648 ( [ Nr. 96 ] ).
. Insofern war die folgende Weisung vom 24. Januar 1648 für die kaiserlichen Gesandten von großer Bedeutung, denn sie erhielt erst- mals die Ermächtigung, einen neuen Gesamtentwurf nach Maßgabe der Hauptinstruktion herauszugeben, falls eine Einigung mit den protestan- tischen Reichsständen auch weiterhin nicht zu erreichen wäre

Vgl. [ Nr. 97 ] . Am 28. Januar 1648 drängte Salvius die ksl. Ges. ebenfalls zur Herausgabe eines neuen Gesamtentwurfs zur Überwindung der festgefahrenen Verhandlungen (vgl. [ Nr. 104 ] ).
.
Diese Ermächtigung wurde dann, offenbar unter starkem Drängen der kurbayerischen und kurmainzischen Gesandten am Kaiserhof, in der Wei- sung vom 1. Februar 1648 in die vorbehaltlose Aufforderung umgewan- delt , einen neuen Gesamtentwurf für einen Friedensvertrag mit Schweden nun schnellstmöglich herauszugeben und ohne weitere Verhandlungen über einzelne Punkte eine Erklärung der Gegenseite über diesen Gesamt- entwurf einzufordern

Vgl. [ Nr. 108 ] , wiederholt in [ Nr. 112 ] . Mändl und Waldenburg unterstützten somit die schwed. Position, daß die ksl. Ges. einen neuen Gesamtentwurf vorlegen sollten, bevor die Schweden sich selbst erklärten.
. Die Entwicklung der Ereignisse in Osnabrück überholte jedoch die Zustellung der Weisung, denn bereits vier Tage vor deren Eintreffen wurden die kaiserlichen Gesandten zum Handeln ge- zwungen .

5. Interkonfessionelle Separatverhandlungen

Am 29. Januar 1648 fand die vorerst letzte Verhandlungsrunde zwischen Kaiserlichen und Schweden in Osnabrück statt

Vgl. [ Nr. 104 ] .
. In den folgenden Tagen verhinderten die Abschiedsbesuche Longuevilles, die Herausgabe der katholischen Gegenerklärung zu den protestantischen Declarationes ultimae sowie eine vorzeitig abgebrochene Reise Oxenstiernas nach Münster das Zustandekommen einer weiteren kaiserlich-schwedischen

[p. LXXX] [scan. 80]

Konferenz

Vgl. [ Nr. 109 ] und [ 113 ] . Die kath. Rst. übergaben ihre Declarationes ultimae am 2. Februar 1648 den Ksl., welche sie am folgenden Tag den prot. Rst. n aushändigten.
. Zwölf Wochen waren inzwischen seit der Ankunft Volmars in Osnabrück vergangen, ohne daß Kaiserliche und Schweden relevante Fortschritte auf dem Weg zum Friedensschluß vorweisen konnten. Lam- berg , Krane und Volmar hielten den neuen Gesamtentwurf, zu dessen Herausgabe sie durch die ihnen nunmehr vorliegende Weisung vom 24. Januar 1648 ermächtigt waren, jedoch noch zurück, um zunächst eine Er- klärung der Protestanten zu den Declarationes ultimae der katholischen Reichsstände vom 2. Februar abzuwarten

Vgl. [ Nr. 113 ] . Das Risiko für die Herausgabe des neuen Gesamtentwurfs wurde auch in der Relation vom 30. Januar 1648 als zu groß eingestuft (vgl. [ Nr. 104 ] ). Die Weisung vom 24. Januar 1648 lag den ksl. Ges. in Osnabrück erst am 5. Februar vor.
.
Eine kleine Gruppe Reichsstände beider Konfessionen begann dagegen bald nach dem Erhalt der katholischen Declarationes ultimae am 3. Februar 1648 mit der geheimen Vorbereitung von Separatverhandlungen – zu hoffnungslos erschien ihnen in Anbetracht der katholischen Er- klärung die Aussicht auf eine Einigung zwischen den beiden Konfessions- parteien unter Einschluß der katholischen Maximalisten

Zu den Vorbereitungen der interkonfessionellen Separatverhandlungen vgl. Dickmann , 458, sowie die auf Akten prot. Provenienz beruhende Darstellung in Meiern IV, 931 –944. Zur Darstellung der Vorgänge aus Sicht der ksl. Ges. vgl. grundlegend die Relation vom 10. Februar 1648 ( [ Nr. 118 ] ) sowie das Schreiben Volmars an Trauttmansdorff vom selben Tag ( [ Nr. 119 ] ). – Die treibende Kraft hinter den rst. Aktivitäten war nach Dar- stellung Volmars der würzburgische Ges. Vorburg. Dieser habe den Mainzer Kf.en Johann Philipp von Schönborn mit der Behauptung, die Ksl. würden die Friedensver- handlungen zugunsten Spaniens verschleppen, dazu gebracht, ihn zu geheimen Verhand- lungen mit ausgewählten prot. Rst. n zu ermächtigen. Den Protokollen bei Meiern zu- folge setzte sich auf prot. Seite auch der kursächsische Ges. Leuber stark für das Zustan- dekommen der Geheimkonferenzen ein.
. Die kaiser- lichen Gesandten erhielten kurz vor dem Zustandekommen der ersten geheimen conferentz Kenntnis von den reichsständischen Bestrebun- gen , und sahen, um diese zu unterbinden und die Verhandlungsführung nicht aus der Hand zu geben, keinen anderen Ausweg, als am 8. Februar 1648 unverzüglich einen Teil ihres neuen, sechsten Gesamtentwurfs herauszugeben. Dieser umfaßte die ersten fünf Artikel des Vertragsent- wurfs und damit die für die Reichsstände relevanten Punkte der Amnestie und des Reichsreligionsrechts

Vgl. [ Nr. 89 Anm. 10 ] und Nr. [ 118 Anm. 9 ] ; May , 484f; Schneider , 392ff. Die Beschrän- kung auf die ersten fünf Artikel des Gesamtentwurfs entsprang einer Empfehlung der Ges. von Kurmainz und Kurbayern (vgl. [ Nr. 118 ] ).
. Dessen ungeachtet fanden am gleichen Tag zwei der geplanten interkonfessionellen Konferenzen in Osnabrück statt, an denen sich Gesandte der Reichsstände Kursachsen, Kurbranden- burg , Sachsen-Altenburg, Braunschweig-Lüneburg, Reichsstadt Straß-

[p. LXXXI] [scan. 81]

burg , Kurmainz, Kurtrier, Kurbayern, Würzburg und Bamberg betei- ligten .
Die beiden Konferenzen am Vor- bzw. Nachmittag des 8. Februar 1648 blieben zunächst die einzigen ihrer Art. Nichtsdestotrotz war das Miß- trauensvotum der Reichsstände an die Adresse der kaiserlichen und schwedischen Gesandten nachhaltig. Der schwedischen Verhandlungsfüh- rung im Winter 1647/48 hatten die Reichsstände entnehmen müssen, daß sie der Erfüllung ihrer eigenen Hauptforderungen Priorität gegenüber einer Einigung über die Amnestie und das Reichsreligionsrecht einräumte. Die Erklärungen der katholischen Reichsstände, an denen die Kaiserlichen ihre Verhandlungsführung bis Anfang Februar 1648 ausrichteten, hatten gezeigt, daß die Maximalisten zu keiner konsensfähigen Haltung zu be- wegen waren. Die aus diesen Rahmenbedingungen folgende Bilanz des Stillstands quittierte die genannte Gruppe bedeutender Reichsstände bei- der Konfessionen

Dickmann , 443–446 und Albrecht , Maximilian I., 1046, bezeichnen die überkonfessio- nelle , reichsständische Gruppierung als „dritte Partei“; vgl. auch APW [ III A 3/5, XLV Anm. 13. ]
mit einer eigenen Verhandlungsinitiative, der die kai- serlichen wie die schwedischen Gesandten in der Zukunft Rechnung tra- gen mußten. Das Mitwirken einer am politischen Ziel eines vorbehaltlos schnellen Friedens orientierten reichsständischen Partei, die sich vor dem Hintergrund des faktischen Scheiterns der Verhandlungen im Winter 1647/48 gefunden hatte, wurde zu einer Grundkomponente der letzten Verhandlungsmonate bis zum Friedensschluß im Oktober 1648.

IV. Die Verhandlungen mit Frankreich

Die substantiellen Verhandlungen mit den französischen Gesandten ruh- ten im Editionszeitraum des vorliegenden Bandes. Am Tag der Unter- zeichnung des kaiserlich-französischen Vorvertrags über die französische Satisfaktion durch die Gesandtschaftssekretäre

Vgl. [ Nr. 13 Anm. 1 ] ; Repgen , Hauptprobleme, 433.
traf Volmar bereits zur Vorbereitung der neuen Verhandlungsrunde über den Friedensvertrag mit Schweden in Osnabrück ein. Die Zurückstellung der kaiserlich-franzö- sischen Verhandlungen hinter die Verhandlungen über dasIPO wurde in der Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 von Ferdinand III. aus- drücklich angeordnet und kam auch durch das Fehlen einer entspre- chenden Instruktion für Nassau und Volmar zum Ausdruck. Die in der Hauptinstruktion angekündigte Weisung zu den weiteren Verhandlungen mit Frankreich erging im Editionszeitraum nicht mehr. Nassau und Volmar baten daher am 7. Februar 1648 in der irrigen Erwartung eines

[p. LXXXII] [scan. 82]

bevorstehenden Abschlusses der Verhandlungen in Osnabrück am Kaiser- hof um die Erteilung der angekündigten Instruktion .
Dennoch nahm der Friedensvertrag mit Frankreich auch nach dem Ab- schluß des Vorvertrags die Aufmerksamkeit des Kaiserhofs für gewisse Zeit in Anspruch. Die Gültigkeit des kaiserlich-französischen Vorvertrags war nämlich von den kaiserlichen Gesandten – im Gegensatz zu den Satisfaktionsartikeln vom September 1646

Text dort: Repgen , Satisfaktionsartikel, 212.
– nicht unter den ausdrück- lichen Vorbehalt einer Lösung der Lothringenfrage

Die sog. „Lothringenfrage“ umfaßte im einzelnen drei Themenkomplexe: 1. den Ein- schluß Hg. Karls IV. in den Friedensvertrag (dazu gehörte bspw. die Frage der Zulassung eines lothringischen Ges. zum Friedenskongreß); 2. die Restitution des Hg.s in die von Frk. annektierten Gebiete; 3. die frz. Forderung nach einem Assistenzverbot des Hauses Habsburg für den Lothringer. In den span.-frz. Verhandlungen des Editionszeitraums steht die Auseinandersetzung um die Restitution klar im Vordergrund. – Zu den Hinter- gründen der Lothringenfrage vgl. Mohr , 284–393; kompakter Überblick: Ruppert , 343ff.
sowie des gleich- zeitigen Friedensschlusses zwischen Spanien und Frankreich gestellt wor- den

Die ksl. und frz. Ges. hatten sich vor Abschluß des Vorvertrags darauf geeinigt, die gen. Streitfragen bis auf weiteres zurückzustellen. Hierüber hatten die Ges. dem Ks. auch am 12. November 1647 berichtet (Text: APW II A 6 Nr. 273).
. Der Rechtfertigungsversuch Nassaus und Volmars, die die Aus- lassung als risikoloses verhandlungstaktisches Manöver darstellten, über- zeugte am Kaiserhof nicht

Vgl. [ Nr. 37 ] . In einigen Schreiben an Nassau sah Volmar den Abschluß des Vorvertrags grundsätzlich skeptisch und kritisierte die diesbezügliche Rolle Kurbayerns und der übri- gen Französischen factionisten (vgl. vor allem [ Nr. 32 ] ; auch [ Nr. 35 ] ).
. Vielmehr ging es Ferdinand III. darum, den Anspruch auf Restitution Herzog Karls IV. und den Einschluß Spa- niens als Voraussetzung für einen Friedensschluß ausdrücklich aufrecht- zuerhalten . Demzufolge wurden die Gesandten wiederholt angewiesen, die entsprechenden Vorbehalte schnellstmöglich und schriftlich bei den Mediatoren zu hinterlegen, um jegliche Möglichkeit eines Mißbrauchs durch Frankreich auszuschließen

Vgl. [ Nr. 13 ] , eindringlich wiederholt in [ Nr. 52 ] ; Dickmann , 448. Volmar vermutete intern, daß die Reaktion des Ks.s auf span. Einfluß zurückzuführen sei (vgl. Nr. 32; zur frz. Sicht auf die Rollenverteilung im Hause Österreich vgl. APW II B 6, LXXXIX Anm. 181). – Die frz. Ges. nahmen die nachträgliche Hinterlegung der Vorbehalte bei den Mediatoren am 11. Dezember 1647 offenbar reaktionslos zur Kenntnis (vgl. [ Nr. 50 ] ).
.
Eine Besonderheit der Auseinandersetzung über Lothringen bestand darin, daß sie gleichermaßen die Verhandlungen Frankreichs mit dem Kaiser und mit Spanien betraf. Da die Verhandlungen des Kaisers mit Frankreich im Editionszeitraum ruhten und die Kaiserlichen die Frage dementsprechend nicht mit den französischen Gesandten verhandelten, fanden Entwicklungen nur auf spanisch-französischer Ebene statt. Dabei kristallisierte sich mehr und mehr heraus, daß die jeweiligen Standpunkte

[p. LXXXIII] [scan. 83]

in der Lothringenfrage in einem solchen Maße unvereinbar waren, daß sie bis zum schließlichen Scheitern der Verhandlungen von den Parteien nicht beigelegt werden konnte .
Zwar stellten die französischen Gesandten Mitte Januar 1648 ein inoffi- zielles (und unter den französischen Gesandten umstrittenes) Angebot in den Raum, das die Restitution Altlothringens

Zur inhaltlichen Bedeutung des Begriffs vgl. [ Nr. 77 Anm. 4 ] ; vgl. außerdem Rohr- schneider , Frieden, 417 Anm. 38. Karte: Der deutsch-französische Grenzraum im 16. und 17. Jahrhundert, in: Babel , 8.
nach Schleifung der dorti- gen Festungen an Hg. Karl IV. zum Inhalt hatte. Die Zweifel Peñarandas an der Ernsthaftigkeit dieses Angebots erwiesen sich jedoch als wohl- begründet , denn anstelle seiner Zustimmung zu dem genannten Angebot übersandte Ludwig XIV. seiner Gesandtschaft ein klärendes Memoran- dum , das eine Restitution Herzog Karls endgültig ausschloß

Vgl. [ Nr. 111 Anm. 17 ] ; Tischer , Diplomatie, 405; Rohrschneider , Frieden, 420f.
.
Davon abgesehen stellte sich bereits die Einigung über das Restitutions- angebot der französischen Gesandtschaft als unmöglich dar, denn für Spa- nien kam die darin geforderte Schleifung der lothringischen Festungen in keiner Weise in Betracht

Die Auseinandersetzung konzentrierte sich schließlich auf die Festung Nancy (vgl. [ Nr. 90 ] , [ 101 ] , [ 106 ] ). – Die Festung wurde 1659/61 bei der im Rahmen des Pyrenäenfriedens erfolg- ten Teilrestitution Hg. Karls IV. geschleift ( Mohr , 381f).
. Da eine Lösung der Lothringenfrage in den spanisch-französischen Verhandlungen somit spätestens seit Februar 1648 ausgeschlossen war, mußte diese den kommenden Verhandlungen zwi- schen Frankreich und dem Kaiser vorbehalten bleiben

Zu der späteren friedensvertraglichen Regelung vgl. § 4IPM.
.
Auch im zweiten der zurückgestellten Verhandlungspunkte, denen Ferdi- nand III. im Zusammenhang mit dem kaiserlich-französischen Vorver- trag so große Bedeutung zumaß, blieben Fortschritte im weiteren Edi- tionszeitraum aus. Der Kaiser verfolgte konsequent seinen Standpunkt, daß er einen Frieden mit Frankreich und Schweden nur unter Einbezie- hung Spaniens, das heißt bei einem gleichzeitigen Friedensschluß zwischen Frankreich und Spanien, abschließen würde

Vgl. [ Nr. 13 ] , [ 39 ] , [ 52 ] sowie das Faksimile im Anhang dieser Einleitung.
.
Diese bei den Reichsständen sehr unpopuläre Position auf dem Kongreß zu vertreten, erwies sich für die kaiserlichen Gesandten indes als undank- bare Aufgabe. Das Festhalten an der Assistenz für die spanische Linie Habsburgs führte auf reichsständischer Seite zu dem Vorwurf, daß der Kaiser den Friedensschluß im Reich zugunsten Spaniens verzögere. Wäh- rend aus kaiserlicher Sicht von den Gegnern Habsburgs nichts anderes zu erwarten war, als daß sie die kaiserliche Bindung an Spanien für ihre In- teressen instrumentalisieren würden, rief der Umstand, daß auch das ver- bündete Kurbayern derartige Kritik unterstützte, massives Unverständnis

[p. LXXXIV] [scan. 84]

bei den kaiserlichen Gesandten hervor

Vgl. [ Nr. 8 ] und [ 11 ] . Grundsätzliche, z.T. massive Kritik an der Politik Kurbayerns, dessen Forderung nach schnellstmöglichem Friedensschluß die Forderung nach Separation des Ks.s von Spanien immanent war, in [ Nr. 17 ] , [ 19 ] und [ 23 ] .
. Tatsächlich wurde dieser Vorwurf nämlich nicht nur von protestantischer und schwedischer Seite, sondern auch von denjenigen katholischen Reichsständen erhoben, die auf einen schnellen Friedensschluß auf der Grundlage des Trauttmans- dorffianums drängten. Namentlich Kurmainz und Kurbayern sandten Anfang 1648 die Abgesandten Waldenburg und Mändl an den kaiser- lichen Hof in Prag, um Ferdinand III. vor Ort zu einem Friedensschluß mit den Kronen ohne Einbeziehung Spaniens zu drängen

Vgl. [ Nr. 84 Anm. 7 ] und [ Nr. 93 Anm. 7 ] ; Ruppert , 331.
. Daß diese Initiativen beim Kaiser nicht gänzlich ohne Effekt blieben, zeigten die Weisungen vom 1. und 8. Februar 1648, in denen die Forderungen der kurfürstlichen Abgesandten als Hintergrund für die enthaltenen Instruk- tionen angeführt wurden

Vgl. [ Nr. 108 ] und [ 117 ] .
.
Die Problematik, daß das Reichsoberhaupt einen kaiserlich-französischen Friedensschluß mit dem Einschluß Spaniens in einen Gesamtfrieden ver- knüpfte , gewann im Editionszeitraum insofern an Bedeutung, als das Scheitern der spanisch-französischen Verhandlungen im Januar/Februar 1648 augenfällig wurde

Ausdrücklich in diesem Sinne die Relation Nassaus vom 8. Februar 1648 (Nr. 116). Rohrschneider , Frieden, 424, datiert den faktischen Stillstand der Verhandlungen auf Mitte Januar 1648; vgl. auch Tischer , Diplomatie, 408ff. – Die frz. Kongreßdiplomatie war von dem ursprünglichen Ziel einer pax universalis in dem Maße abgerückt, in dem offensichtlich wurde, daß es in den zentralen Streitfragen mit Spanien zu keiner Einigung kommen würde, und sich damit verbunden die Überzeugung durchsetzte, daß Spanien keinen dauerhaften Frieden mit Frankreich anstrebe. Eine entsprechende Ansicht herrschte auch bei der Regierung in Madrid, die sich darüber hinaus, ausgehend von dem Friedensschluß mit den Vereinigten Niederlanden, seit 1648 zunehmend unberührt von den bislang erzielten Ergebnisse in den Verhandlungen mit Frk. zeigte (vgl. Rohr- schneider , Frieden, 421f, 427f, 481).
. Dennoch ist am Kaiserhof keine weiterfüh- rende Beschäftigung mit dieser Thematik erkennbar. Die Korresponden- zen geben keine Hinweise darauf, daß der Kaiser in dieser Phase der Ver- handlungen eine weitergehende Konzeption zu der Frage des Einschlusses Spaniens in den Frieden entwickelte, die das Scheitern einer spanisch-fran- zösischen Einigung einkalkulierte und somit über die hergebrachte kaiser- liche Position hinausging

Vgl. auch Ruppert , 350ff.
. Auch der Gegensatz, der daraus resultierte, daß der Kaiser einerseits einen schnellen Friedensschluß forcierte und gleichzeitig seine Friedensbereitschaft an den immer unwahrscheinlicher werdenden Einschluß Spaniens knüpfte, wurde nicht erkennbar themati- siert . Offenbar setzte Ferdinand III. seine gesamten Erwartungen in die angestrebte Einigung mit den Reichsständen über die sie betreffenden

[p. LXXXV] [scan. 85]

Fragen, um derart gestärkt eine Lösung der mit Frankreich verbliebenen Streitpunkte in seinem Sinne durchsetzen zu können.

C Zur Einrichtung der Edition

Die im vorliegenden Band enthaltene Korrespondenz enthält in erster Linie die Weisungen Ferdinands III. für seine Gesandten auf dem West- fälischen Friedenskongreß sowie deren Relationen an den Kaiserhof. Er- gänzt wird dieser Kernbestand durch Korrespondenzen innerhalb der kai- serlichen Gesandtschaft und der Gesandten mit hohen Mitgliedern des Kaiserhofs. Hervorzuheben sind hierbei die aufschlußreichen Schreiben Volmars an Trauttmansdorff, die bis auf wenige Ausnahmen

Vgl. oben [ Anm. 49 ] .
parallel zu jeder Relation aus Osnabrück nach Prag geschickt wurden und somit ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil der edierten Korrespondenz dar- stellen . Die Korrespondenz der Gesandtschaftsmitglieder untereinander spielt, abweichend von den zuletzt erschienenen Bänden der kaiserlichen Korrespondenzen, nur eine untergeordnete Rolle

Ursächlich hierfür ist die Abreise Trauttmansdorffs vom Friedenskongreß im Juli 1647.
.
Der Edition liegen im wesentlichen die gleichen Archivbestände zugrunde, die bereits in den Vorgängerbänden herangezogen und in APW II A 3 im einzelnen beschrieben wurden. Zentrale Quelle ist das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien ( HHStA ), aus dessen Beständen der zahlenmäßig größte Anteil der edierten Akten stammt. Namentlich handelt es sich da- bei im wesentlichen um die Friedensakten der Reichskanzlei ( RK FrA ) und die Geheime Österreichische Staatsregistratur ( GehStReg ), außer- dem den Teil des Trauttmansdorff’schen Familienarchivs ( TA ) im All- gemeinen Verwaltungsarchiv Wien. Zu den Kernbeständen gehört darüber hinaus die Registratur Nassaus im Königlichen Hausarchiv in Den Haag ( KHA ). Ergänzt wird diese Quellenbasis durch die Friedens- akten der Staatskanzlei ( StK FrA ), die Österreichischen Akten Tirol ( ÖstA Tirol ) – beide in Wien – sowie einige wenige Stücke aus dem Nachlaß Lambergs in Linz und durch den Codex 200 in Giessen mit Handakten Kranes

Für einen vollständigen Überblick über die zugrundeliegenden Aktenbestände s. das Ver- zeichnis der Archivalien und Handschriften (s. S. IX–XII).
.
Die Korrespondenz zwischen dem Kaiserhof und den Gesandten ist für den Editionszeitraums im wesentlichen erhalten, einige wenige fehlende Ausfertigungen konnten durch Kopien und Konzepte ersetzt werden

Vgl. [ Nr. 1 ] und [ 3 ] .
. Hingegen fehlt die Korrespondenz betreffend die Exemtion der Schweizer Eidgenossenschaft. Die entsprechenden Schreiben und Akten konnten in

[p. LXXXVI] [scan. 86]

einer Quellensammlung aus dem frühen 19. Jahrhundert nachgewiesen werden

Die ermittelten Akten sind zusammengestellt in [ Nr. 26 Anm. 1 ] . Zur möglichen Begrün- dung für das Fehlen der Stücke in der kaiserlichen Überlieferung vgl. Gallati , 159 Anm. 21.
. Wo sich die kaiserlichen Überlieferungen der Schreiben heute befinden, konnte bis dato nicht ermittelt werden. Darüber hinaus fehlen von dem regelmäßigen Schriftwechsel Trauttmansdorffs mit Volmar die Schreiben Trauttmansdorffs, so daß in der vorliegenden Edition nur die eigenhändigen Schreiben Volmars berücksichtigt werden konnten

Die einzige Ausnahme von dieser Regel stellt der Kopieauszug vom 1. Januar 1648 dar (vgl. [ Nr. 69 ] ).
.
Die Einrichtung der Edition orientiert sich an den Grundsätzen der Vor- gängerbände , die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf die wichtigsten Richtlinien und einige Neuerungen. Entsprechend der Tradi- tion der Reihe sind die Stücke im vorliegenden Band durchgehend nume- riert und mit einer halbfett gedruckten Stücknummer versehen. Vor und nach dieser Stücknummer werden gegebenenfalls die Nummern der ge- druckten Stücke angegeben, die dem jeweiligen Schreiben vorangingen bzw. als Antwortschreiben auf dieses folgten

Diese Bezugsnummern können sich auch auf Stücke im Vorgänger- bzw. Nachfolgeband ( APW II A 6 bzw. II A 8) beziehen.
. Für alle im vorliegenden Band genannten Schreiben wird die Überlieferung innerhalb der aus- gewerteten Archivalien so vollständig wie möglich angegeben; kaiserliche Handschreiben sind durch den Zusatz (H.) in der Angabe der Überliefe- rung gekennzeichnet. Die Datierung von Korrespondenzstücken und Akten ist den Gepflogenheiten der kaiserlichen Kanzlei entsprechend durchgehend im neuen Stil gehalten. Bei Stücken, die im alten Stil datiert sind, ist das Datum des neuen Stils ebenso wie bei erschlossenen Datierun- gen in eckigen Klammern ergänzt.
Die Inhaltsregesten, die jedem einzelnen Stück vorangestellt sind, erfassen das jeweilige Schreiben, nicht den Inhalt der gegebenenfalls vorhandenen Beilagen. Beiliegende Protokolle sind entweder im Volltext gedruckt und kommentiert oder andernfalls, im Unterschied zu den Vorgängerbänden, mit einem eigenen Inhaltsregest versehen. Letzteres ist der Fall, wenn der Wortlaut des Protokolls bereits im Diarium Volmar

APW III C 2.
erschienen ist. Da die beiliegenden Verhandlungsprotokolle häufig inhaltlicher Bestandteil der Relationen waren, schien eine eigenständige und detaillierte Regestie- rung angebracht. Beiliegende Schreiben oder Gutachten wurden abhängig von ihrer inhaltlichen Relvanz teilweise mit einem eigenen Regest erfaßt, teilweise auch im Wortlaut gedruckt. Verhandlungsakten wurden grund- sätzlich nicht gedruckt, da ihnen eine eigene Abteilung innerhalb der APW zugewiesen ist

APW III B 2.
.

[p. LXXXVII] [scan. 87]

Die Hauptschreiben selbst sind dem Grundsatz nach vollständig abge- druckt . Verzichtet wurde lediglich auf die gängigen Formeln und Floskeln zu Beginn und am Ende der einzelnen Schreiben sowie auf Dorsal- und andere Vermerke der Kanzleien. Ferner wurden, wie üblich, die Passagen regestiert, die sich nicht mit dem Verhandlungsgang im weiteren Sinne befassen, so zum Beispiel Abschnitte betreffend Militaria, habsburgische Hausangelegenheiten, Gesandtschaftsfinanzierung oder private Belange. Regestierte Bezüge auf andere Schreiben enthalten im vorliegenden Band nicht nur die Stücknummer, sondern auch die Art des Bezugsschrei- bens und dessen Datum (z.B. Rezepisse auf die Relation vom 13. Januar 1648 [Nr. 83] statt Rezepisse auf Nr. 83 ). Bloße Hinweise auf andere Schreiben sind mit der Formel Auf ... regestiert. Enthält ein Schreiben eine ausführliche Wiedergabe eines anderen gedruckten Schreibens, ist dies mit der Formel Rezepisse auf ... regestiert.
Die Textanmerkungen dokumentieren inhaltlich relevante Abweichungen der Parallelüberlieferungen oder der zugrundeliegenden Gutachten zur Druckvorlage. Die Sachanmerkungen enthalten Erläuterungen und Hinweise zum Text- verständnis . Bezüge auf konkrete Regelungen in den Vertragsentwürfen oder Verhandlungsakten werden erstmals in der kaiserlichen Korrespon- denz mit detaillierten Informationen in Form von Kurzregesten, Kon- gruenzen zum späterenIPO bzw.IPM und Druck- bzw. Quellennach- weisen erläutert

Die Regesten der Vertragsregelungen entsprechen der Terminologie in APW III B 1/3.
. Die Formulierung Absatz beginnend mit weist dabei auf einen entsprechend beginnenden Absatz in dem ermittelten Druck des Vertragsentwurfs bzw. der Verhandlungsakte hin. Die Formulierung Ab- schnitt beginnend mit wurde dagegen verwendet, wenn die zitierte Rege- lung in dem ermittelten Druck keinen eigenen Absatz, sondern einen Ab- schnitt innerhalb eines mit anderen Worten beginnenden Absatzes bildet. In einem Falle (Nr. 29) machte es die große Menge an Text- und Sach- anmerkungen im Hinblick auf die Benutzbarkeit notwendig, den Sach- anmerkungsapparat ausnahmsweise hinter den Quellentext der dort ge- druckten Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 zu setzen.
Das chronologische Register führt die erfaßte kaiserliche Korrespondenz des Editionszeitraums sowie alle weiteren Akten auf, die in diesem Band archivalisch nachgewiesen sind. Das Register der Verhandlungsakten ent- hält alle im Band ermittelten Verhandlungsakten. Neu ist in diesem Zu- sammenhang die Verwendung von Asterisken bei den Siglen einiger Ver- tragsentwürfe , die darauf hinweisen, daß der entsprechende Vertragsent- wurf nicht ausformuliert, sondern als Auflistung von Korrekturen gestaltet war

Vgl. bspw. Art. I–V *KEIPO5* ( [ Beilage B zu Nr. 53 ] ).
. Das (allgemeine) Register erschließt den Band über Namen und Sachbetreffe.
* * *

[p. LXXXVIII] [scan. 88]

An dieser Stelle ist mir vergönnt, mich bei allen Personen zu bedanken, die das Zustandekommen dieses Bandes auf die unterschiedlichste Art und Weise gefördert und unterstützt haben. Dazu zählen an erster Stelle meine Eltern und meine Familie, die meinen Weg bis hierher wohlwollend begleitet haben. Ihre vorbehaltlose und großzügige Unterstützung ist mir in dieser Zeit ein großer Rückhalt gewesen.
Danken möchte ich auch den Mitarbeitern der von mir in Anspruch ge- nommenen Archive und Bibliotheken, zuvorderst des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien sowie der Universitätsbibliothek Bonn, ebenso wie den (ehemaligen) Mitarbeitern der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V., auf deren Arbeiten ich aufbauen konnte. Außer- dem bedanke ich mich bei allen studentischen Hilfskräften, die im Laufe der Jahre mit vielfältigen Arbeiten, besonders bei der Erstellung des Registers, zum Gelingen des Bandes beigetragen haben. Ganz herzlichen Dank schulde ich meinen Kolleginnen und Kollegen in der „Vereinigung...“ für ihre wertvolle Hilfe. Für Anregungen und Hin- weise verschiedenster Art danke ich Herrn Dr. Magnus Ulrich Ferber und Herrn PD Dr. Michael Rohrschneider, welcher mir auch bei einigen Frankreich und Spanien betreffenden Fragen zur Seite stand. Frau Dr. Christiane Neerfeld und Herrn Dr. Peter Arnold Heuser danke ich für die Einsicht in die Manuskripte ihrer französischen Korrespondenzbände und einige Erläuterungen zur französischen Kongreßdiplomatie. Frau Dr. Neerfeld war mir darüber hinaus bei der Identifizierung und Datierung einiger Verhandlungsakten aus dem französischen Umfeld behilflich. Frau Dr. Maria-Elisabeth Brunert gewährte mir jederzeit ihre wertvolle Hilfe in zahlreicher Hinsicht, sei es bei Transkriptionsschwierigkeiten oder in editionstechnischen oder inhaltlichen Fragen. Hierfür gebührt ihr mein besonderer Dank. Herrn Sebastian Schmitt M.A. bin ich für eine äußerst angenehme Zusammenarbeit, der ich viele Ratschläge und konstruktive Gespräche verdanke, zu großem Dank verpflichtet. Ganz besonderer Dank gebührt der Geschäftsführerin der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e. V., Frau Dr. Antje Oschmann, die beratend und korrigierend die Entstehung des Bandes begleitet hat. Der Rückgriff auf ihre systematische Erschließung der Archivalien, auf ihre Vorarbeiten für die bevorstehende Publikation der Vertragsentwürfe und auf ihre inzwischen gedruckten Regesten der Verträge (APW III B 1/3) haben meine Editionstätigkeit wesentlich erleichtert. Diese Vorarbei- ten zu anderen Teilen der APW bildeten einen Fundus, aus dem ich jeder- zeit schöpfen konnte. Mein hervorragender Dank gilt selbstverständlich Herrn Prof. Dr. Maxi- milian Lanzinner, dem Herausgeber der Acta Pacis Westphalicae , der mir seine Förderung und großes Vertrauen zuteil werden ließ, indem er mir die Bearbeitung des nun vorliegenden Bandes übertrug. Andreas Hausmann

[p. LXXXIX] [scan. 89]

D Anhang

Die beiden folgenden Doppelseiten enthalten jeweils ein Faksimile samt der dazugehörigen Transkription. Diese dokumentieren in einem außergewöhnlichen Beispiel, wie sich der Kaiser und die beiden hochrangigsten Mitglieder des Kaiserhofs im einzelnen mit der For- mulierung einer Weisung auseinandersetzten. Darüber hinaus zeigt der Vorgang den hohen Stellenwert, den der Einschluß Spaniens zu diesem Zeitpunkt für den Kaiserhof besaß. Konkret äußerte Reichsvizekanzler Kurz an die Adresse Trauttmansdorffs folgendes Beden- ken : Die konzipierte Weisung vom 11. Dezember 1647 lasse (entgegen den Tatsachen) die Interpretation zu, daß der Kaiserhof unter gewissen Umständen bereit sei, einen Frieden ohne Einbeziehung Spaniens abzuschließen. Trauttmansdorff, Präsident des Geheimen Rats, hat die Weisung daraufhin persönlich überarbeitet und Kaiser Ferdinand III. vorgelegt, der die überarbeitete Fassung mit einem knappen Vermerk billigte. Die überschickte Weisung ist im Quellenteil des Bandes auf der Grundlage der Ausfertigung ediert (Nr. 39).
Faksimile 1: RK FrA Fasz. 52b (1647)fol. 148: Konzept der Weisung Ferdinands III. an Lamberg, Krane und Volmar vom 11. Dezember 1647 (Nr. 39).
Das Konzept ist halbbrüchig von einem Kanzlisten der Reichskanzlei verfaßt. Darin sowie am linken Rand befinden sich die Korrekturen, die Trauttmans- dorff im Zuge der Überarbeitung vorgenommen hat.
Faksimile 2: RK FrA Fasz. 52b (1647)fol. 149: Vermerke des Reichsvizekanzlers Kurz, Trauttmansdorffs und Ferdinands III. zu dem Konzept der Weisung vom 11. Dezember 1647 (Nr. 39).
Reichsvizekanzler Kurz hat auf dem Blatt seine Bedenken in einem infor- mellen Schreiben an Trauttmansdorff vermerkt. Darauf beziehen sich die Notiz Trauttmansdorffs sowie der abschließende Vermerk Ferdinands III. in dem von Trauttmansdorff abgeteilten Kasten im linken unteren Viertel der Seite.
Der Text der beiden Stücke ist hier buchstaben-, zeilen- und, soweit der zur Verfügung stehende Zeichensatz es erlaubt, zeichengenau transkribiert. Die Abkürzungen sind in eckigen Klammern aufgelöst.

[p. XC] [scan. 90]

Kanzleivermerke/ Korrekturen Trauttmansdorffs
Von Johann Kees, Kanzlist der Reichshofkanzlei, niedergeschriebenes (erstes) Konzept
Ahn die Kay:[serlichen] Gesandt[e]n zu Münster vnd Oßnabrugen

Von Schröder vermerkt.
Ferd:[inand]
11. 10bris 1647. Eß ist an Eüch Vnßer g[nä]d[ig]ster befehl daß wan der Fried mit Schweden, vnd den Protestirenden zum Schlusß khombt, Ihr denenselben andeütet daß # Sie aller „seits die Frantzoßen adhortiren solten: daß Sie de[n] Frieden auch ihres orths mit spannien a/ schliesßen wolten

Verbessert, wahrscheinlich vom Kanzlisten, aus solten.
, widriges falls, daß weeder Wir, weeder die Schwedische noch Protestirenden in ichtwas in p[unct]º Satisfactionis gegen Franckhreich obligirt wolten sein:
# (im faal Vnter deßen Spanien mit Frankhreich nicht schon Fridt geschlosen hete) a/ auf so milte derselben erkhlerung der Spanier
transponatur

An dieser Stelle ist die Paraphe des Kanzlisten des ersten Konzepts: Käess etc. Darunter von anderer Hand: hiervon 1. abschrifft für d[e]n Spanisch[en] Pottschaffter.
Dan Vndt weil die Spannischen durch dißen-Frieden zu præstirung vieler Puncten obligirt würden, alß da ist, in specie wegen der Vndern Pfaltz: / vnd anders mehr, so sey billich, daß Sie deß Fridens auch genüsßen, vnd nit allein daß onus tragen, sonder auch daß Commodum deß Fridens genüesßen. ø Darahn Voll- zihet ihr etc. Prag d[e]n 11 Decemb[ris] 1647

Ort und Datum sind von fremder Hand nachgetragen.
Frankhenthal, renunci- ation

Das Wort ist von derselben Hand wie das Datum im Konzept ( [ s. Anm. 5 ] ) noch einmal darüber geschrieben.
aufs Elsass
ø widriges fals wurden weder wier, weder die Cron Schwedt noch protestirendt in puncto satisfactionis Franckh reich oblig〈iert〉 〈s〉ein, weillen sie Franzosen, ihr〈e〉r aigner bekhendtniß nach, die bestendigkhait auch des Teutschen Fridens hinderten, in dem sie mit Spanien nicht schl〈ie〉ssen.

[p. XCI] [scan. 91]

[p. XCII] [scan. 92]

I. Eigenhändiges Schreiben Kurz’ an Trauttmansdorff:
G[nädiger] herr Dises schreiben Importiert das man mit swed[en] eher als mit f[rank]reich, v[n]dt eher als f[rank]reich mit Spanien, schliessen wolle: dahero stehe ich in ettwas obs noch zur zeit, aus zu fertig[en]: E[uer] g[naden] geh[or]samb[e]r kh[nech]t: F[erdinand] S[igmund] g[raf] Khurtz[en] Im Kasten unten links II. Eigenhändige Notiz Trauttmansdorffs: +

Trauttmansdorff hatte die Angewohnheit, vor dem Beschreiben eines Blattes Papier oben ein Kreuzzeichen einzusetzen.
disses schikht mir iezo der ReichsViceCanzler zu, ich habs corrigirt, wie allerg[nädig]st zusechen. III. Darunter der Vermerk Ferdinands III.: Ich vermeine wie ihr es conc〈i〉 piert khan es gar wol vort.

[p. XCIII] [scan. 93]

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