Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
466. Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav Münster 1648 Dezember 5/15

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Johan Oxenstierna und Salvius an Pfalzgraf Carl Gustav


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Münster 1648 Dezember 5/15

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Ausf.: Stegeborg Slg. II: A, E 161, unfol.

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Bezug auf das eigene Schreiben vom 1. Dezember. Mahnung der Reichsstände, die Ratifikation
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des Friedensvertrages durch die Königin von Schweden vorzulegen, nachdem der Kaiser bereits
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die Ratifizierung vollzogen habe. Erklärung der schwedischen Gesandten, daß vorher die Resti-
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tutionen der Reichsstände und die Zahlung der Satisfaktionen vor sich gegangen sein müßten.
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Bitte um Nachricht über den Stand des Vergleichs zwischen dem Pfalzgrafen und der gegneri-
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schen Generalität über die Verlegung der schwedischen Armee in die angewiesenen sieben Reichs-
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kreise . Hoffnung auf baldiges Eintreffen des von der Königin unterzeichneten Ratifikationsinstru-
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mentes .

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Ewer Fürstlicher Durchlaucht haben wir unterm dato den 1. dieses gehor-
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sambst überschrieben, wasgestalten sowohl die herren keyserlichen als
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sämbtlicher Reichsstände alhier anwesende abgesandten wegen deslogirung
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der königlichen arméen in die zur militzsatisfaction 7 assignirte creise als
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einiger ihrem vorgeben nach post conclusam et subscriptam pacem aus der
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königlichen schatzkammer zu Prag weggeführten acten und mobilien bey uns
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angebracht, mit diesem begehren, das an Euer Fürstliche Durchlaucht wir es
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gelangen langen[!], und umb remedirung deßen bey deroselben gehorsamst
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anhalten möchten.

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Gleichwie nun dieses albereit beschehen, so haben doch eingangsberührte
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stände jüngstverwichenen sonnabend bey einer solennen deputation eben die-

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ses gleichesfals urgiret, unter andern auch erwehnet, daß, weiln nunmhero
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die zur auswechselung der ratificationen in dem instrumento pacis bestimbter
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terminus beynahe verfloßen, sie verhoffen wolten, daß, gleichwie an Keyser-
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licher Mayestät seite, so albereit vor 8 tagen ihre ratification alhier einge-
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schicket , nichtes zu desideriren wehre, also auch von Ihrer Königlichen
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Mayestät, unser allergnädigsten königin und frawen, dergleichen geschehen
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würde. Und obwohln in der von uns gegebenen resolution unter andern auch
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dieses, das wegen der restitution ex capite amnestiae et gravaminum, so noht-
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wendig vor mehrgemelter auswechselung werckstellig müßte gemachet wer-
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den , wie auch nicht weniger bey so schläfferiger auffbringung der satisfac-
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tiongelder allerley bedencken vorfallen würden, ihnen klärlich remonstriret
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worden, so sind sie doch hierauff bestendig verblieben, auch, das nicht alleine
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der Keiser alles dasjenige, was im besagten instrumento einmahl decretiret
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und beschloßen, kaiserlich und zwar nach dem buchstaben halten, sie auch
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ihrestheils das eußerste, umb die soldatesque zu contentiren, dran strecken
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würden, uns auch hierüber, auff was weiß wir es nur begehren möchten, fe-
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stiglich versichern wolten. Weil wir aber, ehe und bevor Euer Fürstliche
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Durchlaucht sich wegen der deslogirung verglichen, schwehrlich dazu schrei-
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ten können, so erwarten von deroselben wir mit höchstem verlangen, inson-
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derheit , weil wir bey jüngster post nichtes erhalten, was werender zeit deswe-
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gen hierinnen passiret.

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Sonsten leben wir außer allem zweiffel, es werde noch wohl heutiges tages
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der an Ihr Königliche Mayestät von uns abgefertigte legationsecretarius mit
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dem ratificirten instrumento alhier einlangen und im übrigen, was hochge-
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dachte Ihre Königliche Mayestätt in einem oder andern allergnädigst anzu-
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ordnen belieben möchten, zugleich mit überbringen werde.

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