Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
VORWORT

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VORWORT

Mit diesem Band 4 der Abteilung „Kaiserliche Korrespondenzen“ wird endlich die Lücke geschlossen, die seit acht Jahren zwischen dem 17. April 1646, dem Enddatum des Bandes 3, und dem 16. September 1646, dem Anfangsdatum des Bandes 5, klaffte. Das hat allen Beteiligten und Interessierten je länger, je mehr Sorgen bereitet, und wir alle können froh sein, daß diese Durststrecke überwun- den ist. Ich will an dieser Stelle nicht die vielfältigen und unabwendbaren Gründe für die Verzögerungen im Einzelnen darlegen, sondern um so mehr den beiden Hauptbearbeitern danken, die das Titelblatt an erster Stelle nennt. Herr Dr. Hubert Salm hat in den achtziger Jahren den Grundstock für das Manuskript der 345 Nummern dieses Aktenbandes gelegt. Er hat die Auswahl der meisten Stücke und deren Transkription besorgt, und er hinterließ bei seinem Ausscheiden aus den Diensten der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Ge- schichte E. V. im Jahre 1987 ein Rohmanuskript der einzelnen Stücke mit großen Teilen des textkritischen Apparates und des Sachkommentars. Dort hat in den neunziger Jahren Frau Dr. Brigitte Wübbeke-Pflüger angesetzt. Bis 1994 hat sie die Kontroll-Kollation des gesamten vorliegenden Materials übernommen und dieses, wo nötig, ergänzt, hat den Anmerkungsapparat vervollständigt und erwei- tert sowie (nach einem familiär bedingten Umzug nach Niedersachsen) die Einlei- tung verfaßt, die Korrekturen verantwortlich betreut und das Register angefer- tigt . Die wissenschaftliche Hauptverantwortung lag seither bei Frau Dr. Wüb- beke-Pflüger , die daran, vielen Widrigkeiten zum Trotz, festgehalten hat. Hin- gegen zeichnet für die Nachträge zu Band 3 Frau Dr. Antje Oschmann verant- wortlich , die auch das Chronologische Register anfertigte und deren Umsicht und kritischem Auge dieser Band über die Jahre hinweg mehr verdankt, als der Leser erkennen mag. Nicht alle studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte, die kürzere oder längere Zeit mitgeholfen haben, können namentlich genannt wer- den , doch sind wenigstens die Namen von Frau Sylvia Cordie M. A. und Frau Birgit Karnbach geb. Obergföll festzuhalten. Allen, die mitgewirkt haben, gebührt der aufrichtige Dank des Herausgebers für all ihre Mühen. In den sechs Monaten von Mitte April bis Mitte September 1646 suchte die kai- serliche Kongreßpolitik, der Trauttmansdorff Ziel und Verhandlungsstil vorgab, unter sehr starkem bayerischem Druck vor allem den Ausgleich mit Frankreich, wobei die Kriegslage große Kompromißbereitschaft diktierte. Höhepunkt dieser Bemühungen waren die nicht unterzeichneten, sondern mündlich vereinbarten und zudem nur bis zum Monatsende gültigen kaiserlich-französischen Satisfak- tionsartikel vom 13. September. Sie bedeuteten noch keineswegs den „Vorfrieden“ mit Frankreich, doch ging ihre vertragsrechtliche Substanz in den zeitlich unbefri- steten und unterzeichneten Vorfrieden des 11./14. November 1647 ein, der, nur wenig verändert, am 24. Oktober 1648 der Hauptteil des instrumentum pacis Monasteriensis geworden ist. Obwohl den Satisfaktionsartikeln mit Frankreich kein Waffenstillstand folgte, be- deuteten sie eine spürbare Entlastung für den Kaiser, der im September 1646 noch

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mehr als genug ungelöste politische Probleme vor sich sah: ich nenne nur die Stich- worte Schweden, Kurbrandenburg, Kurbayern, Kurpfalz sowie Hessen-Kassel und vor allem die noch weit entfernte Einigung der Reichsstände über das künf- tige Religionsrecht. Über all diese höchst verwickelten Materien war Mitte Sep- tember 1646 noch keineswegs entschieden. Schließlich darf nicht übersehen wer- den , daß das künftige Verhältnis der beiden Zweige des Hauses Habsburg, auf deren Trennung die französische Politik zielbewußt hinarbeitete, noch ein offenes Problem darstellte. Der Universalfriede war noch lange nicht erreicht.
Die „kaiserlichen Korrespondenzen“ erfassen die Berichte aus Westfalen ebenso wie die Weisungen vom Hof mit den ihnen vorausliegenden Gutachten der Räte. Sie geben daher ausführlich Auskunft über die habsburgische Politik. Darüber hin- aus sind sie wegen der kontinuierlich als Beilage zu den Berichten übersandten Aktenstücke der ausführlichste Nachweis über die Verhandlungsakten, auch von reichsständischer Seite, weit vollständiger als die schwedischen und die französi- schen Akten. Auch deshalb bietet Band 4 für die Erforschung der Geschichte des Westfälischen Friedenskongresses ein Quellenmaterial, dessen Bedeutung sehr hoch einzuschätzen ist. Die Acta Pacis Westphalicae könnten nicht entstehen, wenn sie nicht auf die ständige Hilfe vieler Institutionen zählen könnten. In diesem Falle sind mit be- sonderer Dankbarkeit zu nennen das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien und die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften in Düsseldorf, der Verlag Aschendorff in Münster sowie, nicht zuletzt, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in Essen. Bonn, den 8. Dezember 2000 Konrad Repgen

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