Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz
159. Erskein an Königin Christina Stockholm 1647 März 3/13

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–/ 159 /–

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Erskein an Königin Christina


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Erskein, Alexander (1652 nobilitiert): * 31. 10. 1598 Greifswald, † 24. 7. 1656 in polnischer
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Gefangenschaft zu Zamóscie, seit 1628 in schwedischem Dienst, zunächst Agent in Stralsund,
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1632 Resident in Erfurt, 1634 Kriegsrat bei der schwedischen Hauptarmee, 1637 Auftrag, die
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pommersche Verwaltung zu ordnen, 1642 erneut Kriegsrat bei der Armee, in dieser Funktion
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beim Westfälischen Friedenskongreß, 1648 Kriegspräsident bei der Hauptarmee, 1649–1650
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Gesandter beim Friedensexekutionskongreß in Nürnberg, 1651 Verwaltungsauftrag im Hgt.
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Bremen-Verden, 1653 Präsident im Hgt. Bremen-Verden.

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Erskein sammelte während seines Aufenthaltes in Deutschland aus vielen Archiven eine Fülle
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Aktenstücke; ein größerer Restbestand dieser Archivalien befindet sich im Niedersächsischen
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Staatsarchiv zu Stade. Vgl. Lorenz S. 114ff.; Odhner S. 240, 246, 249 (SMK II S. 455f.;
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zur Erskeinschen Sammlung vgl. Brulin und Weise .

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Stockholm 1647 März 3/13

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Ausfertigung: DG, A I 1 , Legat . [ 7 ] fol. 1270–1272’.

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Bitte Erskeins, ihn nicht als Bevollmächtigten für die satisfactio militum nach Deutschland zu
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schicken.

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Ewer Königlichen Mayestätt gestriges tages mier uffgetragene commission,
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das negotium zwischen dero zu Oßnabrugg anwesenden herren pleni-
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potentiarien und dero armée umb abrichtung der soldatesque contentement
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betreffent, habe ich ferner fleißig überlegt unndt so wichtig, schwer und
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gefehrlich befunden, das ich meine dazu untüchtige qualiteten Ewer König-
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lichen Mayestät in tieffster demuth nochmallen vorstellen mues. Dan obwoll
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Ewer Königliche Mayestät diese drey gemelte epitheta ihre substanz nach
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ohn mein unzeittiges erinern allergnedigst beherzigen, so habe ich dennoch
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soweit es mier treffen wurde, folgendes mit wenigen zu berühren ein fürtrin-
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gendte noth erachtet, in undterthenigster hoffnung Ewer Königliche Maye-
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stät sothane wollmeinendte monita zu ungnaden nicht außdeuten werden.

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Undt anfenglich bestehet die richtigkeit darinne, wie die von Ewer König-
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lichen Mayestät höchstlöblichen herren vorfahren bey der soldatesque vor
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so viel jahren hero erlangte und uff Ewer Königliche Mayestät durch dero
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hochansehenliche herren directorem und feldtmarschalln transferirte und bis
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dato annoch wehrende liebe ohn Ewer Königlichen Mayestät unndt dero
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reichen beschwerden zu erhalten sey, also, da uff alle zutragendte fälle
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derrer dienst mann benötiget, dieselbe williglich zu erlangen sein wurden.
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Der modus procedendi, umb dieses einzurichten, steht in des negotianten
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absolut disposition, welche er pro re nata woll fürsichtig und überall fleißig
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überlegen mues.

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Fürs ander die schwierigkeit betreffendte, so ist woll zu consideriren, ob
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eine vonn villen iheren hero wollgediente armée, so über vierzigtaußendt
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mann an frembden annoch zu fechten stehet, ohn parat und etwas gewiße

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mittel mit ihren contento zu licentiren, zumahlen mier bekandt, was mann
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bey den stendten in Teutschlandt nur für der geringen guarnison unterhalt
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für müehe haben mues, so siehet die soldatesque in ihren diensten bloß
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unndt allein uff Ewer Königliche Mayestät und keinen andern, ich will
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nicht berühren die schwierigkeit, so die generales (welche neben den nego-
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tianten das werck führen müeße) wegen abtrettung der ihnen vonn Ihro
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Königlichen Mayestät in Hinderpommern donirte sampt andern officiren
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behörendte güetter, so sie mit großen spessen eingerichtet, anführen wurden.
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Zum dritten, nicht weniger ist der negotiant der gefahr unterworffen, dan
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alle zu Oßnabrugg und Münster obhandene gesandten uff ihre herren prin-
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cipalen interesse fürnemblich gesehen, nachdeme sie nun ein solches erhal-
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ten , trachten sie nun nach dem schluß und wie sie die müeheseligen lang-
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wierigen tractaten dermahleneins sich onig machen können, eilen also nach
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hauß, den bandt aber des ganzen frieden, als der soldaten interesse lassen
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sie bis uff die letzte stehen, tractiren denselben obenhin, richten ihre inten-
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tion und consilia darauf, wie sie die soldatesque nur zur separation bringen,
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und sich also endtlich derselben ohn einige abstattung entbrechen können,
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hingegen ziehet der soldat seine getrewe dienste an, und noch vill mehr,
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wie er und seine verwandten durch ihr bluet diesen frieden und beruhigung
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zuwege gebracht, wirdt steiff uff sein contentement stehen, auch sich nicht
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mit regimenter anweisen und sich also separiren lasen, wirfft unter andern
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grosen haß uff die herren gesandten, da mues nu der negotiant an beyden
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seiten das beste handlen und reden und den verzug des friedenschluß sampt
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haß und verfolgung uff sich nehmen, seine reden, so er unterweilen auch
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gegen Ewer Königliche Mayestät gesandten oder generalen thun mues,
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werden sinistre, ia ghar uff das ergiste außgedeutet, Ewer Königlichen
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Mayestät hinterbracht, und mechten dieselbe also zu ungnedigen ge-
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danckhen bewegt werden, welches dan einem ehrlichen diener, so eine
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geraume zeith getrew, ohnverdroßen undt müehesamb gedienet, auch alles
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zum gutten effect zu bringen sich bemüehet, herzlich betrüben thuet. Dero-
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halben Ewer Königliche Mayestät ich nochmallen allerundterthenigst bitte,
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sie geruhen mich mit dieser sehr schwehren commission in gnaden zu
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übersehen.

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1. Wurden aber Ewer Königliche Mayestät darbey beharren, so habe ich
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zuforderst göttlichen willen und Ewer Königlichen Mayestät gnedigsten
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befehl gehorsambst mich zu submittiren, in undterthenigster zuversicht
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lebendte, gleichwie Ewer Königliche Mayestät ich numehro in die neun-
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zehen jahr trew gedienet, und ferner so lange ich lebe von deroselben nicht
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außsezen werde, sie werden dergleichen besorgendte gedancken sich wieder
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mich nicht vorbilden laßen, und da ia ein oder ander über zuversicht
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wehrender dieser commission ein solches sich unternehmen wurde, mier
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davon zu rettung meiner unschult part zu geben gnedigst gefallen tragen,
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damit Ewer Königlichen Mayestät bißhero erlangte königliche gnade durch
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diese gefährliche commissionacten ich nicht möge verlustigh werden.

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2. Weil ich auch meine privata uff 10 oder 12 tage in Pommern bestellen
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mues, so hoffe ich, das Ewer Königliche Mayestät meine reise dahin zu rich-
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ten nicht ungnedigst vermercken werden.

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3. Das Ewer Königlichen Mayestät herren plenipotentiarien bey den feind-
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lichen gesandten ein pass und repass für mich, meine leuth und convoy auß-
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würcken unndt uff Stralsundt schickhen mögen.

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4. Das die instruction und dazu behörendte schreiben abgefaset und zu
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meiner nachricht, bevor sie expedirt werden, communicirt werden.

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5. Wie die herren generalen der entsezten donation halber anderweit con-
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tentirt werden mögen.

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6. Ob nicht Ewer Königlichen Mayestät gnedigst gefällig, das aus erheb-
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lichen uhrsachen nach Oßnabrugg geschriben und alhie außgesprengt
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werde, das ich nur allein zu den herrn gesandten nacher Osnabrugg ge-
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schickht , und vonn der armée nicht gedacht wirdt, dann so schleunig der
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herr feldtmarschall und generalen meiner anwesenheit in Osnabrugg in
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erfahrung kommen, sie selbsten mier nach der armée woll erfodern wer-
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den , so könte auch nicht undienlich sein, das Ewer Königliche Mayestät
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als auch andere Teutsche herren gesandten mich zur reise nach der armée
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disponirten, damit das werck desto ehe bey ihnen promovirt wurde, es
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auch dazu dienen, weil vill officirer mir ihre desideria bey Ewer Königlichen
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Mayestät außzubringen mitgegeben, undt theils derselben nicht practicabel,
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dahero ich mich gegen ihnen entschuldigen könte, das ich principaliter
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vonn Ewer Königlichen Mayestät nicht nach der armée, besondern nur
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bloß zu Ewer Königlichen Mayestät herren gesandten, umb einige monita
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zu überbringen, geschickht wehre.

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