Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
280. Auersperg und Krane an Nassau und Volmar Osnabrück 1644 Juni 4

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Auersperg und Krane an Nassau und Volmar


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Osnabrück 1644 Juni 4

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Kopie: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 376–377’ = nr. 281,1 = Druckvorlage; ebenda Fasz.
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92 II nr. 285 fol. 520–522’.

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Gutachten, betreffend die Übergabe des Protestes gegen die französische Vollmacht.

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Auf Schreiben vom 3. Juni . So halten wiers unmaßgeblich darfür, weiln Key-
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serliche mayestätt daß concept selbst approbirt und darauf deütlich selbigs
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also zu übergeben befohlen, daß solchem allergnädigsten befehl praecise zu
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inhaeriren und mit der exhibition selbiger schrifft fürnemblich darumb nitt
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zurückzuhalten seie, weiln Keyserliche mayestätt sambt dero assistierende

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chur-, fürsten und stende deß reichs in der Frantzösischen vollmacht zum
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höchsten iniuriirt und de iniustitia belli diffamirt; dahero es auch eine not-
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turfft sein wolle, eine contradiction darwieder in schrifften zu thun, damit
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sich die Frantzosen inskünfftig solches wercks nitt mißbrauchen auch wohl
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gar hernechst in öffenen trück geben mögen, gleichsamb man dießseidts
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darzu stillgeschwiegen und nichts darwieder zu sagen gewüst hette. Und
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weiln die herren mediatores kein bedencken gehabt, die Frantzösische anzü-
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gige vollmacht anzunehmen und denen Keyserlichen abgesandten zuzu-
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stellen , werden dieselbe auch verhöffentlich kein bedencken machen wöllen,
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diese hingegen gesetzte exceptionschrifft, so mitt allem glimpf gestelt und
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die Schuldt von dem könige, königin und anderen vornehmen ministris ab
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und auf die schrifftsteller gelegt wirdt, zu hinderbringen. Es werden auch die
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Frantzosen, weiln sich erbotten, die vollmacht auf die mündtliche erinnerung
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zu corrigieren, durch die schrifftliche kein anlaß zu anderer resolution neh-
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men können, also man sich dießseidts auf gemessenen Keyserlichen befehl zu
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beruffen und daß man alhie nichts anders zu thuen, alß die schrifften herren
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mediatoren zu übergeben und zu ersuchen, dieselbe den gegentheilen ein-
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zuliefern . Wölten nun die herren mediatores solche schrifft nicht ubergeben,
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sondern vermeinen, daß etwo durch die correctur der sachen ein begnügen
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beschehen könne, so wölten zwar die Keyserlichen herren abgesandten
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davon an ihr Keyserliche mayestätt gehorsambst berichten, vor sich aber
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köndten sie darinn nitt dispensieren. Wegen interimsannehmung der parola
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würden die herren mediatores denen Keyserlichen nitt verdencken, daß sie
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in einer so wichtigen sache die sicherheit suchen und sich auf dergleichen
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parola, zumahl es in dergleichen fälle nicht herkommens, nitt verlassen
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könten. Es erinnerten sich die Keyserlichen herren abgesandten, das bey
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hinc inde erstatteten visiten die Frantzösischen gesandten sich deutlich ver-
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nehmen lassen, daz die bey vorgegangenen ungebürenden actibus und in
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trück außgesprengten anzügen ex calore beschehenen verunglimpfung, ins-
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künfftig mitt aller höffligkeitt und bezeigung gebürenden respects, aller
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örtter soll wiederumb eingebracht und ersetzt werden und darnach dem
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unahngesehen eben zu selbiger zeitt daß wiederspiel durch die iüngsthin
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außgesprengte famosschrifft gethan. So hetten die gegentheil hiebevorn
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beim praeliminarvergleich sogar ihr Keyserlichen mayestätt selbst eigene
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expromission, daß die Spanische instrumenta in kurtzer zeitt zu handt
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gebracht werden solten, nitt annehmen wöllen, da doch vorgezeigt worden,
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daß ihre Keyserliche mayestätt von der königlichen mayestätt in Spanien, umb
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dergleichen expromission pro re nata zu thuen, per publicum instrumentum
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sein ersucht worden; daher ietzo desto weniger sich dergleichen expro-
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mission zwischen ministros in einem so wichtigen werck werde füglich
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wöllen practicieren lassen, undt da etwo die herren interponenten selbst
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diese expromission auf sich nehmen wölten, so lege doch dießseidts defectus
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mandati im weg und wüste man nitt, ob die herren interpositorn, wan der
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sache würde recht nachgedacht und alle umbstände und in specie erwogen,

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daß es gleichsamb daß ansehen gewinnen wölle, ob wölte man errores
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Gallorum supplieren, dergleichen expromission auf sich werden nehmen
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wöllen, welche letzte erinnerung gleichwol praeoccupando mitt gutem
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glimpf und höffligkeit zu gemüht zu führen. Eben selbige meinung hatts
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auch bey dem puncto wegen underlassung der visiten und cortesien, daß
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man nemblich darinnen den Keyserlichen befehl praecise nachgehen und
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sich auf keine andere temperamenta oder vermittelung abweisen lassen solle.

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Erklärung vom 4. Juni gegen die schwedischen Gesandten = nr. 281.

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