Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
116. Ferdinand III. an Auersperg und Krane Wien 1643 Dezember 15

21

Ferdinand III. an Auersperg und Krane


22
Wien 1643 Dezember 15

36
Die Ausfertigung trug wahrscheinlich das Datum vom 16. Dezember 1643; vgl. [ nr. 131 ] .

23
2. Konzept mit Verbesserungen von der Hand des Reichsvizekanzlers: RK , FrA Fasz. 46 k,
24
Konv. a fol. 282–303. Kanzleivermerk: Hievon 2 abschrifften für Churmaintz und Bayern,
25
28. Decembris 1643. Hiervon 1 abschrifft für Chursachßen

37
Die Abschrift für Kur-Sachsen sollte nur bis 163, 2 wiederumb zu caßiren gehen.
, 20. Maii 1645. – Kopie:
26
ebenda Fasz. 46 k, Konv. a fol. 305–321 = Druckvorlage; ebenda Fasz. 46 k, Konv. a fol.
27
322–333 [ beide Kopien mit der Unterschrift Söldners ]; MEA , FrA Fasz. 4.

28
Kassation des Elbzollprivilegs der Stadt Hamburg. Session und Votum für Hamburg auf den
29
Reichstagen. Heiratskonsens für den Inhaber des Erzstifts Bremen, Überlassung des Stiftes Verden
30
an ihn. Session und Votum der Stadt Bremen. Generalamnestie. Herrschaft Pinneberg. Reichs-
31
kontribution
für Holstein und das Erzstift Bremen. Bündnis mit Dänemark.

32
Wir haben nr. 63, nr. 72, nr. 73, nr. 75 und nr. 84 erhalten. Kurze Wiederholung
33
von nr. 54. Nun haben wier unß auff ermelte des königs [ von Dänemark ] lieb-
34
den petita resolvirt, undt ist darüber unßer gnädigster befelch, daß ihr euch
35
nach anhändigung dieses unßers Kayßerlichen schreibens folgendermaßen

[p. 158] [scan. 188]


1
sowohl in ewern mündtlichen vortrag alß mit hinausgebung unsers Kayßer-
2
lichen beschaidts gegen den Dänischen abgesandten nachfolgendergestaldt
3
verhaltet. Ihr hettet nehmblich wegen der von ihnen hiebevor in nahmen
4
ihres königs angebrachten puncten alles unß gehorsambist referiret und
5
wier unß darüber entschloßen, wie ihr nachfolgendes mündtlich anzue-
6
deüten , undt erstlich, soviel daß Elbprivilegium

40
Elbprivileg vom 3. Juni 1628. Druck: J. Chr. Lünig XIII S. 1121–1123; Bestätigung
41
dieses Privilegs vom 6. Januar 1637. Druck: J. Chr. Lünig XIII S. 1131–1132. Vgl.
42
H. Freudenberger S. 9ff. und S. 63.
anlangt, daß es damit diese
7
bewandtnüß habe, daß besagte stadt Hamburg ihre exceptiones litis finitae
8
et rei iudicatae mit beylagen A, lit. A usque R inclusive, noch den 13. Maii
9
anno 1642 übergeben, welche den 30. iztgedachtes monats zu communi-
10
ciren erkendt auch von den königlichen Dennemärkischen anwesenden
11
raht undt residenten Dr. Biedenbach vermög seines an des königs zu
12
Dennemarkh liebden abgangenen schreibens den anderten Julii besagten
13
1642. jahres erhebt undt überschickt worden, daß also in dieser sachen eß
14
die mora an ihr, des königs, undt herzog Friederichs zu Holstein liebden
15
hafftet undt an dehme beruhet, daß sie ihre schriftliche nohtturft auf
16
obberürte Hamburgische exceptionschrifft befürdern, wie wier euch dann
17
dieselbige hiemit sambt den beylagen einschliesen, zu dem endt, dafern die
18
königlich Dennemärkische gesandten solche begehrten, ihr ihnen selbige
19
nochmaln communiciren könnet undt dabey andeutet, daß wier die lezt
20
eingeschickte königliche schrifft, so zue Glücksburg den 22. Augusti anno
21
1642 datirt und also geschloßen „Ewer Kayßerlichen Mayestät allerunter-
22
thänigster der zu Dennemarkh Norwegen königlichen mayestät zu dieser
23
sachen bestelter anwaldt“, da doch kein einziger anwaldt unterschrieben,
24
wier für kein iudicialproduct halten noch annehmen können, in sonder-
25
bahrer betrachtung, dieweil nichts auf vorangezogene beschene communi-
26
cation darüber gerichtlich gehandelt undt eingebracht, undt daß selbige nit
27
weniger alß hievorige albereit hienausgegebene mit allerhand scharffen
28
anzügen – in specie wieder unßere Kayserliche rähte – angefüllet, wie wier
29
euch dann hievon mit nechsten einen extract zukommen laßen wollen. Wier
30
haben aber nichtsdestoweniger in diesen punct unßer iudialdecret verfertigen
31
laßen, wie ihr hiebey zu empfangen undt den königlich Dennemarkischen
32
gesandten pro re nata zuzustellen habt.

33
Waß nun den andern punct, unser den 26. Aprilis anno 1641 bey dem jüngst
34
gehaltenen reichstag zu Regenspurg ertheiltes decret

43
Druck: J. Chr. Lünig XIII S. 1132.
für der stadt Hamburg
35
abgeordnete ratione sessionis et voti in der reichsstädt rahtt betrifft, habt
36
ihr die königlich Denmärkische abgesandten dahin zu beandtwortten, sie
37
werden sich wohl zu erinnern wißen, welchergestaldt an unßerm undt des
38
heyligen reichs cammergericht zu Speyer den 6. Julii anno 1618 in der lang
39
geschwebten exemtionsach zwischen unserm Kayßerlichen cammergerichts-

[p. 159] [scan. 189]


1
fiscaln undt dem fürstlichen hauß Holstein ein urthel

40
Druck: J. Chr. Lünig XIII S. 1106–1107. Im Steinburger Vertrag vom 18. Juli 1621
41
erkannte Hamburg dann die Oberhoheit des Hauses Holstein an. Druck: J. Chr. Lünig X
42
S. 62. Vgl. auch H. Freudenberger S. 6ff.
für besagte stadt
2
ergangen, davon zwar die revision gesucht, selbige aber am cammergerichte
3
zu Speyer nicht angenomben, sondern deßen ungeacht – vermög des
4
deputationsabschiedt de anno 1600

43
Abschied von Speyer, 1600 Oktober 30. Druck: Reichsabschiede III S. 471–498.
– alß in einer fiscalischen exemptionsach,
5
da die revision kein effectum suspensivum hat, executoriales erkandt undt
6
außgelaßen worden; undt weil alles dasjehnige, waß an unserm undt des
7
heyligen reichs cammergericht erkent und außgefertigt wirdt, in unßerm,
8
alß Römischen Kayßers, nahmen geschieht undt nit weniger crafft hat, alß
9
wann eß von unßerm Kayßerlichen hoff selbst außginge undt verfertiget
10
würde, so hetten wier bey vorgemeltem reichstag (weil seither berürter
11
ergangener urthel kein reichstag gehalten worden) unßer undt des heyligen
12
reichs interesse, darmit nicht etwan durch unterlaßung solches ein praeiudi-
13
cium wieder unß undt daß heylige reich angezogen werden könte, beobach-
14
ten und obgemeltes decret Kayßerlichen ambts halber ergehen laßen müßen,
15
darüber ihr dann unsern Kayßerlichen bescheydt

44
Kaiserlicher Bescheid vom 15. Dezember 1643. Druck: J. Chr. Lünig XIII S. 1142.
– alß in einer iustizsachen –
16
den königlich Dennemärkischen abgesandten zuzustellen habt.

17
Belangendt nun die ander vier auch vorgebrachte puncta undt fürs erste,
18
daß zu erhaltung des fürstlichen haußes Holstein bey der cron Dennemarkh
19
der heyraht des inhabers des erzstifts Bremen nohtwendig habe beschehen
20
müßen, solches auch unß zu wißen gethan undt unßern consens begert,
21
aber seithero keine andtwortt erhalten, dahero unß besagtes königs liebden
22
nochmals ersuchen ließen, unßere guete affection gegen sie durch ein
23
geringes brieflein zu contestiren undt daß sie keine große expedition in prag-
24
matica begehrten; wüsten wohl, daß wier wegen der Bäbstlichen heyligkeit
25
und catholischer reichsstände solches nit gern thuen würden, darumb wolten
26
unß auch ihre liebden solches nit zumuten, sondern sich gern mit einer
27
abschlägigen andtwortt dergestaldt contentiren laßen, wann nur darzu
28
gesagt würde, daß wier unserstheils den heyraht beschehen ließen, besagter
29
inhaber des erzstifts (auch soviel unß belangt) inskünftig deßwegen nit
30
solte gefärt seyen, undt vermeinten besagtes königs liebden, daß ein solches
31
briefel ohne einigen nachtheil wenigst in geheimbd wohl könte außgeben
32
werden. Ihr liebden suchten auch solches von unß alß kennzeichen einer
33
gueten affection und zu versicherung des inhabers des erzstifts Bremen
34
possession tempore pacis.

35
Bey diesen werkh heftet ihr die königlich Dennemärkische abgesandten
36
dahin zu beandtwortten, daß wier unß zwar wohl erinnerten, waß der an
37
unserm Kayßerlichen hoff anwesende königlich Dennemarkischer raht und
38
resident Dr. Bidenbach noch untern dato des 20. Augusti verwichenen 1642.
39
jahres wegen ertheilung unßers Kayßerlichen consens zu obberürter heyraht

[p. 160] [scan. 190]


1
durch ein memoriale angebracht undt gebehten; demnach aber besagtes
2
königs auß Dennemarkh liebden abgesandten selbst erkenneten, daß wier in
3
diesen hochwichtigen werkh für unß selbst allein nichts statuiren köndten,
4
so hetten wier obberürtes memorial noch den 21. Octobris gemeltes 1642.
5
jahr des churfürsten zue Mainz liebden communicirt, damit ihre liebden
6
solches mit andern geistlichen chur- und fürsten berahtschlagen und der-
7
selben guetachten unß eröfnen möchten, deßen wier auch nochmals gewärtig.
8
Eß könten sich aber besagtes königs liebden versichern, daß wier ihro und
9
auch dero sohns liebden mit freündt-oheimlicher auch gnädiger wohlge-
10
neigter affection beständig zugethan verbleiben. Wier halten bey diesen
11
punct darfür, daß die königlich Dennemärkische abgesandten bey diesen
12
punct undt ewerer mündtlichen erklärung content sein werden, zu allen
13
überfluß aber, undt da sie hierin nun schrifftlichen bescheydt verlangen
14
solten, schicken wier euch gleichwohl unsere Kayßerliche resolution
15
hiemit ein.

16
Waß aber den punct wegen überlaßung des stiffts Verden für den inhaber
17
des erzstiffts Bremen anlangt, da hettet ihr die königlich Dennemärkische
18
abgesandten dahin zu bescheyden, weiln in dieser sach des bischofs zu
19
Oßnabrüg andacht des herzog Friedrichs zu Holstein liebden weder die
20
election noch possession in diesem stifft von anno 1627 nit geständig, undt
21
besagtes herzogs liebden (dern doch solches vorlängst zu communiciren
22
decretiret) darüber ihre nohtturfft, wie in alweg recht undt billich, biß dato
23
gerichtlich nit gehandelt, alß könten wier dießmahl nit weiter gehen, son-
24
dern erwarten seiner liebden gegennohtturft und handlung, nach dern ein-
25
langung wier unß also resolviren wolten, wie wier es den rechten reichs-
26
constitutionibus undt Prager friedenschluß gemees befinden würden, darü-
27
ber ihr dann unser Kayserliches decret hiebey zu empfangen undt den
28
königlich Dennemärkischen gesandten außzuandtworten habet.

29
Waß dann ferner von den königlich Dennemärkischen gesandten wegen des
30
decreti sessionis et voti der stadt Bremen bey den nechstgehaltenen reichstag
31
zu Regenspurg anlangt, habt ihr denselben zue andtwortten, daß kein
32
decretum deßwegen von unß ergangen, aber die stadt wohl zum reichstag
33
beschrieben ist; weil aber solches auff unser damaligen raiß undt in der eyl
34
geschehen

42
Vgl. W. von Bippen II S. 383f.
, also erklären wier unß dahin, daß wier solches ausschreiben
35
auffheben und beederseits iura in denjenigen standt sezen, wie sie vor sol-
36
chen ausschreiben gewesen, iedoch, da ein oder der ander theil diesorths
37
gegeneinander spruch zu haben vermeinen, soll ihnen ihr nohtturfft an
38
unserm Kayßerlichen hoff vorzubringen (maßen darin beederseits albereith
39
ein anfang gemacht worden) unbenommen, sondern hiemit vorbehalten
40
seyn, gestaldt dann das decret solches alles mehrern inhalts in sich begreiffen
41
thuet, das ihr auch dann außhändigen könt.

[p. 161] [scan. 191]


1
Den punctum amnistiae belangent, demnach nit allein der churfürsten auch
2
deputirten fürsten undt ständt bedenken, sondern auch von andern hohen
3
ortten bewegliche schreiben auch unterschiedtlichen intereßirten partheyen
4
memorialia eingelangt, alß seindt wier in derselbigen würcklichen beraht-
5
schlagung begriffen .

6

33
16 Wegen der herrschaft Pinnenberg – vernehmen laßen] sollte gemäß Konzept in
34
Chiffre gesetzt werden.
Wegen der herrschaft Pinnenberg

36
1640 war der letzte Graf von Schaumburg, Otto VIII., gestorben. Kg. Christian IV. und Hg.
37
Friedrich III. von Holstein-Gottorp hatten sich über die Teilung der Herrschaft Pinneberg
38
geeinigt (am 7. Dezember 1640. Druck: L. Laursen IV S. 239–241) und sie besetzen
39
lassen. Von verschiedenen Seiten erhobene neue Erbansprüche veranlaßten den Kaiser, die schaum-
40
burgischen Gebiete als erledigte Reichslehen in Anspruch zu nehmen. Vgl. H. Freudenberger
41
S. 75 und L. Laursen IV S. 223ff.
aber, da hettet ihr mit unßerer resolution
7
undt erklärung, sowohl mündtlich alß mit hienaußgebung der inhibition
8
an den fiscal

42
Reichsfiskal Barthold von Immendorf.
in etwaß zurückzuhalten undt, nachdehm ihr in all obigen
9
puncten gegen ihnen euch heraußgelaßen, den königlichen gesandten diese
10
andeütung zwar thuen, waßmaßen sich dieselbe (alß sie diese puncten
11
unlängst an euch gebracht) dahin vernehmen hetten laßen undt von euch
12
uns gehorsambist referirt wehre worden, wann wier des königs liebden
13
gratificiren würden, daß alßdann gegen uns dieselbe sich waß weiter erklären
14
undt in der that erzeigen wolten, daß sie unßer getrewer fürst undt vasall,
15
auch trewer nachtbar seyen, die sich unßers mitauffnehmen undt wohlfahrt
16
mit rechtschaffener trew ließen angelegen seyen. Nun gereichte unß sothanes
17
ihr liebden erbieten billich zu freundt-öhmblichen dankh undt wolten nit
18
zweyffeln, mehrermelte königliche gesandte würden etwa, hierinne waß
19
mehrer undt weitleüftiger heraußzulaßen, nit entgegen seyen, dargegen
20
wolten wier unß auch hinwieder dergestalt erklären, daß des königs liebden
21
nit weniger hinwieder unßer Kayßerliches dankbahres gemüht in werkh
22
verspüren solten, undt, da nun hierauff mehrermelte gesandten auff lauter
23
generalibus verbleiben undt auff einzige specialerkändtnüß anseith des
24
königs nit kommen wolten, so hettet ihr hinwiederumb mit gueten glimpf
25
undt bescheidenheit soviel zu erwehnen, eß würden sich dieselben zu
26
erinnern haben, waß in anno 1636 bey uberlaßung des erzstifts Brehmen,
27
deßen damahlige resolution ihr auch hiebey zu empfangen, die königliche
28
gesandte, der graff Penz undt secretarius Gunther , in nahmen ihres königs für
29
offerten gethan , waß auch des churfürsten zu Sachßen liebden deßwegen
30
uns damals versichert, sonderlich, daß des königs liebden der Schweden
31
progreß in die länge nicht zusehen könten, sondern endtlich verursacht
32
würden, wieder dieselbe mit unsern waffen die ihre zu coniungiren. Eß hette

[p. 162] [scan. 192]


1
aber seithero das ansehen fast gewinnen wollen, als wann man sich in einen
2
neutralstandt begeben undt weder von den herzogthumb Holstein noch
3
den erzstifft Brehmen die zu Regenspurg verwilligte undt von andern stän-
4
den des reichs abgetragene leztere reichssamblungen zu entrichten geson-
5
nen , geschweigent, das izige coniunction im werkh erfolgt wehre. Eß wollen
6
sich dahero die gesandten, weßen sie von den könig seiner gethanen offerten
7
halben instruirt sein möchten, etwas beßer eröffnen, damit wier deßelben
8
intention deütlicher begreiffen können undt unß dannen hernach gegen des
9
königs liebden hinwiederumb soviel umständtlicher vernehmen laßen.

10
Solten nun die Dennemärkische gesandten sich der contribution halber mit
11
des königs interposition entschuldigen, alß wann vielleicht nit köndte bey-
12
sammenstehen , daß der könig sich zwischen den kriegenden partheyen zum
13
frieden interponiren und dannoch den einen kriegenden theil kriegshülff
14
oder contribution beytragen solte, so hettet ihr zu repliciren, daß inter-
15
positionwesen ginge das herzogthumb Holstein undt noch weniger seinen
16
vettern, den herzog Friedrich zu Holstein, oder auch des königs liebden
17
sohn – alß inhabern des erzstiffts Bremen – in geringsten nit an undt köndte
18
den könig – alß herzogen zu Holstein – an erzeigung seiner gegen den reich
19
verwandten schuldigkeit nicht behindern; sintemahl des königs liebden
20
nicht alß herzog zu Holstein, sondern alß könig in Dennemarkh sowohl von
21
unß alß den außwertigen cronen pro interpositore beliebt worden; undt
22
wann hierüber noch ferner einiger vertrag zwischen der cron Dennemarkh
23
undt hauß Holstein wolten allegirt werden, so hettet ihr abermahl zue
24
repliciren, daß diese privatverträge dem heyligen Römischen reich zu
25
praeiudiz kein verfang hetten, undt dahero wier nit hoffeten, daß sich des
26
königs liebden derntwegen der reichscontribution zu entbrechen gedenke.

27
Da sich also die Dänische weinigst der contribution halben willfärig herauß-
28
ließen , undt ihr derselben würcklichen erstattung sicherheit haben könnet,
29
so könnet ihr den königlich Dennemärkischen gesandten andeuten, daß
30
wier unser Kayserliches inhibitionsdecret an unsern reichshoffiscal wegen
31
einstellung unßers fiscalischen proces abgeben laßen undt, sobaldt wier die
32
nachricht haben würden von euch, daß es mit der außständigen contribution
33
sein richtigkeit habe, erstermeltes inhibitiondecret unßerm fiscal zukommen
34
laßen wollen. Ihr hettet auch bey dieser occasion die anregung zu thuen, daß
35
wier nit zweyffeln wolten, der inhaber des erzstiffts Bremen werde sich
36
ebenermaßen seiner schuldigkeit zu erinnern wißen undt des königs liebden
37
selbst, ihne zu abstattung seines ausstandts zu vermögen, sich nit entge-
38
gen sein laßen.

39
Unß wehre auch endtlich in puncto des Elbprivilegii nit zuwieder, daß,
40
nachdem ihr sehen würdet, daß die Dänischen sich waß näher zum ziel
41
legten, daß ihr euch des Elbprivilegii halben noch weiter erkläret; nembli-
42
chen , wann sich befinden solte, daß die stadt Hamburg dieses privilegium,
43
in ansehung des königs liebden damals wieder unßern höchstgeehrten
44
herrn vattern in gegenverfaßung gestanden, ausgewürckt hette, solches

[p. 163] [scan. 193]


1
nach laut des Lübekischen friedenschlus alßbaldt wiederumb zu caßiren.
2
Undt dieses soviel betrifft, waß ihr ingesambt mit den Dänischen abgesand-
3
ten zue handelen.

4
Demnach wier aber, sonderlich aus eingangs gemelten schreiben de dato
5
14. Octobris

41
Nr. 72.
verstanden,

40
5 alß solten die königlich – dahin zu beandtwortten] sollte in Chiffre gesetzt werden.
alß solten die königlich Dennemärkische gesand-
6
ten ewern vermuhten nach in dero discurs auff ein offensivverbündtnüß mit
7
unß wieder Schweden gezielet haben, undt ihr nun euch selbst zu erinnern
8
habt, waßmaßen euch oblieget, bey den könig Dennemärkischen gesandten
9
zu penetriren, ob mit unß undt den Römischen reich ainzige coniunction
10
zu hoffen oder nit, damit wier alßdann gestalten sachen nach wegen Pom-
11
mern endtweder mit den könig von Dennemarkh oder mit Schweden unß
12
in etwaß, undt ie eher ie beßer, weiter herauslaßen köndten, alß haben wier
13
für guet undt rahtsamb befunden, daß dieße – theils von den gesambten
14
gesandten, theils von Lipp – an die handt gegebene apertur nit aus der handt
15
gelaßen; undt weiln wier der gedanken seyn, eß möchte den Dennemar-
16
kischen angenember fallen, daß nit mit den gesambten gesandten hievon
17
tractirt würde, so hettestu, der graff von Auersperg, absonderlich mit den
18
reichscanzler, oder wen er von seinen collegis darzuzuziehen vermainte, in
19
folgende conferenz dich einzulaßen. Eß wehre unß nehmblich von euch
20
gehorsambst referirt worden, waßgestaldt sie, die königliche Denne-
21
märkische gesandten, verlangt hetten, von euch zu wißen, wann etwan der
22
friede nit zu erheben undt die Schweden gar nit herzu wolten, wie der
23
sachen alßdann zu thuen, waß für mittel an die handt zu nehmen, damit
24
gleichwohl das reich von den kriegslast wieder errettet werde. Nun hetten
25
wier dir hieroben gnädigst befohlen, die königlich Dennemärkische gesand-
26
ten dahin zu beandtwortten, wann ja kein billiger friede zu erlangen, daß
27
wier das werkh auff Gott undt die waffen gestalt sein laßen müsten, undt –
28
ungeachtet den Schweden ein zeithero das glükh sehr wohl gewolt – daß
29
doch zu hoffen, unßere waffen würden auch durch Göttliche gnad – obschon
30
etwas später undt mit mehrer ruina – doch endtlichen die feinde zu einzigen
31
frieden sich bewegen laßen. Eß wehre aber von uns diese der königlichen
32
Dennemärkischen gesandten frag nit anderst aufgenommen worden, alß
33
daß des königs auß Dennemarkh liebden selbst erkendten die obstacula der
34
bevorstehenden tractatuum undt bevorab die geringe neigung, so anseith der
35
gegentheil zum frieden – ungeachtet aller des königs liebden mühewaltung –
36
erzeigt würde, undt ihr liebden zweyfelsohne nit allein als ein vornehmbs
37
undt getrewes mitgliedt des heyligen Römischen reichs, sondern auch als
38
ein benachtbarter könig deßelben dem werkh reiflich nachgedacht haben
39
würden, waß etwann auch ihresorts auf dergleichen fall vor resolution zu

[p. 164] [scan. 194]


1
faßen. Wier theten unß zwar entsinnen, waß vor diesem wegen einer nähern
2
coniunction vorgewesen, versehen uns auch allerdings, daß besagtes königs
3
liebden solche gedanken nit beyseitgesezt haben undt neben unß des ver-
4
halten werden, daß mit einer solchen resolution sowohl des Römischen
5
reichs izigen leydigen zustande alß denjehnigen gefahren könte gestewert
6
werden, so das königreich Dennemarkh aus der Schweden weittern pro-
7
gressen zu befahren, welches gleich unßersorths nit dahin gemeint wehre,
8
daß mann nicht den lieben frieden den verderblichen krieg praeferirete,
9
sondern weil männiglich ie länger ie mehr mit händen greiffen thete, daß
10
an der gegentheils seitten kein friedtlich intention sonst nit zu erheben undt
11
also unserseits ein solches nit in ordine, den krieg zu continuiren, sondern
12
den frieden zu erlangen geschehen thete.

13
Hierüber nun wirdt der königliche reichscanzler aber dissimuliren, daß er
14
kein wißenschafft von den coniunctionstractaten habe, oder es dahin beandt-
15
wortten , daß den tractat waß zuzuwartten, oder selbst etwas mehrers wegen
16
des königs liebden hierzu tragenden neigung sich herauslaßen. Sofern das
17
erste geschehe, wehre eß ein zeichen geringer inclination zue einiger con-
18
iunction , undt hettet ihr denn beede mit eröffnung unser resolution wegen
19
Pinnenberg umb soviel zurükzuhalten. Wofern aber von den königlich Denne-
20
märkischen gesandten oder den reichscanzler der ander einwurff geschehe,
21
nemblich, daß der konig gleichwohl sein interpositionsambt in acht zu
22
haben hette, auch ihme nicht verandtwortlich seyen würde, ehe man noch
23
wüste, ob sich die Schweden bey den tractaten zum ziel möchten legen, mit
24
ihnen zu brechen, daß auch der schwall auf einmahl auff des königs liebden
25
undt sein landt fallen würde, undt dahero wohl zu gedenken undt auf alle
26
weise zu tentiren seye, ehe sich der könig in krieg vertieffe, ob nit ein mög-
27
ligkeit , daß man ohne die waffen voneinanderkommen möchte.

28
Darauf hettestu solches dahin zu beandtwortten, wier wolten des königs
29
liebden von dem durch ihrer liebden handt gangenen praeliminarien selbst
30
diiudiciren laßen, ob die Schweden undt Franzosen mit intention zum
31
frieden, da sie auch schon erschienen, erscheinen würden. Eß geben ja alle
32
ihre, solange sie auf den Teütschen boden seindt, gefürte actiones an tag,
33
daß sie sich mit keiner billigkeit nie zu contentiren gemeinten, sondern
34
freündt und feinden das ihrige abzutringen und, das Römische reich unter
35
ihren dominat zu bringen, intentionirt gewesen. Ein solches beweiseten ihr
36
praetensiones auff Magdeburg, Halberstadt, Augspurg, Erfurdt, Pommern,
37
Mechelburg, Mainz, undt die sogar hierauf noch vor den Prager frieden-
38
schluß , geschweigendt, nachdem selbiger geschloßen undt ein oder anderer
39
standt von ihnen ab undt zu seinen von Gott vorgesezten oberhaubt getre-
40
ten , geführt hetten und noch fürten.

41
Wann nun hieraus zu erachten, daß sie per tractatus, wann sie nit hierzu in
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etwas mehrers gezwungen, zu andern maximis nit zu bringen werden seyn;
43
allermaßen zum überfluß ia ein solches des Salvii jüngst von ihnen, den
44
Dänischen, selbst euch communicirtes schreiben an Mazarini übriges zu

[p. 165] [scan. 195]


1
erkennen geben thete,

39
1 So stelten wier zu des königs – also nur schwerer würden] in Chiffre zu setzen.
so stelten wier zu des königs liebden nachdenken,
2
da also der frieden mit zurüklaßung landt und leüthe endtlichen zu redi-
3
miren müste seyn (dahin ad extremum die neceßitet undt taedium belli die
4
stände des Römischen reichs wohl bringen köndte), ob nit alßdann ihr
5
liebden hiebey mitunterlauffenden intereße dahin gerahten würden, daß
6
ihme durch keine coniunction weiter geholffen könte werden, so vast es
7
auch besagtes königs liebden stat entgegenliege, daß die Schweden einzige
8
potens auf des reichs boden und in Pommerischen portibus hetten.

9
Solte sich nun des königs reichscanzler durch dergleichen argumenta etwas
10
mehrers bewegen undt zum zwegk bringen laßen, undt zwar so weit, daß
11
er etwa dieses effugium suchte, wenigst, ehe man zum bruch kommen könte,
12
daß etliche conditiones durch den interpositorem selbst verfaßet, undt
13
wann wier neben des königs liebden damit zufrieden wehren, den Schweden
14
solche proponirt undt, wann sie dieselbe annehmen theten, die veranlaßung
15
zwischen unß und besagtes königs aus Dennemarkh liebden geschehe, daß
16
man also in Gottes nahmen mit ihnen schließen undt weiters bluetvergießen
17
damit verhüten thete, also des königs in Dennemarkh interposition erhielte,
18
waß die waffen doch ungewis zu thuen vermöchten; da aber die Schweden
19
sich solchen nit bequemen theten, daß alßdann der bruch erfolgen solte.

20
So hettestu hierauf zu repliciren (weil wier ein solches Dänischerseits für
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nichts anders alß für ein ausflucht, mit der man doch die coniunction decli-
22
niren würde, halten müßen), daß ein solches nichts alß zeitverlust und alß
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ein vortheil für die Schweden, keineswegs aber für das Römische reich undt
24
des königs in Dennemarkh liebden mit sich bringen würde, dieweil es
25
notorium undt besagtes königs liebden selbers bekandt, daß die tractatus
26
pari passu gehen, keiner ohn den andern anziehen, geschweigent tractiren
27
wolten; wann nun dieses richtig, wie es anderst nit ist, so folgte nohtwendig
28
daraus, daß, ohne daß die Franzosen auch geschloßen, von Schweden kein
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schluß undt auff ein solch veranlaßung nichts zu hoffen. In den universal-
30
schluß würden zum aufzug der sachen die feinde immer abmahnen, maßen
31
dann schon die nachricht obhanden, daß die Franzosen die Portugesischen
32
und Cathalonischen zu den tractaten zu ziehen entschloßen und bereit
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unterschiedtliche dern ministros bey sich haben; darob dann leicht abzu-
34
nehmen , daß, wann des königs in Dennemarkh liebden der Schweden
35
erklärung erwartten undt annoch von dern abalienation zum frieden und
36
andern weitaussehenden intentionibus zweyflen und denselben noch länger
37
zuwartten wollen, daß nit allein dieser winter über unnüzlich durchgehen,
38
sondern auch die künfftige undt mehr campagne paßiren, undt die Schweden

[p. 166] [scan. 196]


1
forth ihre consilia nach den lauf der waffen richten, undt die coniunctiones
2
also nur schwerer würden. Damit du aber des königs aus Dennemark
3
liebden undt dero abgesandten mehrer zu erkennen geben könnest, wie
4
genaigt Schweden sowohl alß Frankreich zu dem frieden ist und auf waß
5
extrema alles gesezt wirdt, so kanstu den königlich Dennemärckischen
6
gesandten daßjehnige communiciren, waß des Torstensohns negotiation
7
beym Ragozi undt Türken gewesen

39
Über diese Verhandlungen im Sommer und Herbst 1643 vgl. M. Depner S. 153f.
; daraus ihr liebden undt dero gesandten
8
leichtlich abzunehmen, ob große desideria zum frieden, da man bey antre-
9
tung der tractaten, undt daß man den krieg undt bluetvergießen ein endt
10
solte machen, beysammen, die Schweden und Franzosen hingegen sogar
11
den erbfeindt auf die christenheit dergestaldt anführen, welches aber, wie es
12
bißhero durch Göttliche hülff undt unser wachtsambkeit verhütet, also auch
13
inskünftig denselben zu stewern unß angelegen seyn laßen würden. Wier
14
hetten auch daßjehnige betracht, waß die macht der Franzosen undt Schwe-
15
den betrifft, undt die gefahr, so derenthalben der cron Dennemarkh undt
16
andern vom heyligen reich inhabenden ländern auf den halß wachsen;
17
darbey wier über dasjehnige, so der von der Lipp selbst wegen Frankreich
18
undt Hollandt dir zu remonstriren befohlen,

37
18 daß die Franzosen – waß Richelieu] in Chiffre zu setzen.
daß die Franzosen ohne könig
19
wehren, daß nie kein interregnum, nie kein königin ohne motibus gewesen,
20
daß unmüglich, daß ein Mazarini als ein außländer das praestire, waß
21
Richelieu, daß der jüngst empfangene straich

40
Schlacht bei Tuttlingen am 24. November 1643.
sich durch iziges guverno nit
22
so leicht, alß wann der könig in leben wehre, repariren werde laßen, daß
23
die gelder von Frankreich nit mehr den confoederirten undt ihren aigenen
24
soldaten also laufen wie zuvor, daß die Schweden ungeacht des Leipzigischen
25
jüngsten

41
Schwedischer Sieg bei Breitenfeld am 23. Oktober/2. November 1642.
treffen gleichwohl kein fueß tieffer in unsere erbländer können
26
sezen, daß mit den Churbayerischen, Westphälischen, Sächßischen noch von
27
40 000 biß 50 000 man zu feldt auff den bainen, daß Spanien dasjehnige in
28
Niederlandt auch thuen wirdt, so seye auch bey abdankung der völker in
29
Welschlandt ein newer rinforzo vor unsere waffen zu hoffen, deme allen,
30
wann des königs macht zugesezet würde, kein zweyfel seye, daß die bilanza
31
wieder nit allein weit gebracht, sondern den frieden gleich gewachsen
32
undt Schweden zu friedtlichen, den Römischen reich, den königreich Denne-
33
markh unpraeiudicirlichen und erträglichen conditionibus starkh genung
34
werde seyen.

35

38
35 Mit dergleichen rationibus – wißen werdet] in Chiffre zu setzen.
Mit dergleichen rationibus hettestu zu tentiren, ob du den königlichen
36
reichscanzler undt die andern gesandten indiciren köndtest, daß ihr könig

[p. 167] [scan. 197]


1
undt daß königreich diese coniunction – undt zwar in tempore – nit für
2
unrahtsamb hielten, undt, wenn eß müglich sey, zu einiger eröffnung der
3
conditionum selbst bringen möchtest, dann nit wohl zu glauben, daß sie
4
nit auf alles instruiret sein solten. Solten sie der conditionen, auff welche
5
der könig die coniunction stellen möchte, vernehmen laßen, so hettestu
6
solches fleißig ad notam zu nehmen. Solte aber der canzler vielmehr die
7
conditiones dießeits vernehmen wollen undt der erste nit seyn, der condi-
8
tionen halber herauslaßen thete, gleichwohl aber einzige neigung zeigte,
9
solche von dir anzuhören, so hettestu ihme ermelter conditionen halber
10
(zumahln wier im werkh begriffen, erst haubtsächlich darüber Churmainz,
11
Beyern liebden zu vernehmen) folgenden unverfänglichen entwurf zu thuen
12
undt soweit dich heraußzulaßen.

13
Erstlich, soviel den Glückstädtischen zoll betreffen thete, wolten wier unß
14
auff folgende würkliche coniunction auff eine ergibige zeit, dern man sich
15
bey vergleichung der coniunction weiter zu vergleichen würde haben, gegen
16
ihrer liebden erkleren. Wier wüsten auch auff ein solchen fall der churfürst-
17
lichen liebden hierzu nit ungenaigt, an ortten, damit ihr liebden in werk
18
verspüren, daß unßer gedanken nit gewesen, wie sich von der Lipp ver-
19
nehmen laßen, daß wier Pommern lieber den Schweden alß der königlichen
20
liebden vergönneten. So wer unß zwar nichts angenehmers, alß daß Pom-
21
mern seinen herrn, des churfürsten zu Brandenburg liebden, ie eher ie beßer
22
zutheil könte werden, da aber ein solches anderst nit alß durch die waffen
23
würde zu erheben seyn, so zweyffeln wier nit, eß werde des churfürsten zu
24
Brandenburg liebden selbsten nit entgegenfallen, wanß mehrermelts königs
25
zu Dennemark liebden den Schweden in Pommern abnehmen könten, lieber
26
in ihrer liebden hand, auff gewiße maaß undt biß ihro die kriegskosten
27
erstattet, alß in der Schweden gewalth sehen; unßersorts, wann man etwas
28
näher dieser coniunction wegen zusammenkommen würden, wolten wier
29
unß dergestaldt gegen ihre liebden erklären, daß sie im werkh verspüren
30
solten, ihre kriegskosten undt den reich dadurch gethanen treflichen dienst
31
nicht übel angelegt haben.

32
Drittens so schließen wier dir bey, waß sich ermeltes königs liebden gegen
33
unßern reichsvicecanzler, alß er eben auff diese coniunction getrungen,
34
erklärt

43
Das Schreiben konnte nicht aufgefunden werden.
undt für ein ausflucht der Pfälzischen sachen halben gesuchet. Solte
35
nun die sach soweit gebracht werden, daß der canzler auch auff die Pfälzische
36
sachen fallen undt sich mit diesen auf solche maaß, wie zuvor geschehen,
37
entschuldigen thete, so hettestu dich alßdann, undt sonst nit, so weit herauß-
38
zulaßen , daß sich darin noch wohl könten mittel finden, daß man sich
39
derenthalben mit den könig dergestaldt vergleiche, daß er sich auch dieser
40
ursach halber, wolte anderst der Pfalzgraff mit billichen conditionibus con-
41
tent seyen, nit ursach solte haben, sich mit der veranlasten coniunction
42
länger auffzuhalten, undt da nun des königs liebden einzige inclination auch

[p. 168] [scan. 198]


1
zu solcher hetten, wie wier nit zweyfeln wollen, so wolten wier aber dich,
2
graff von Auersperg, alßbaldt mit nohtwendiger plenipotentz versehen,
3
dies alles mit dem königlichen canzler, oder wenn des königs liebden pleni-
4
potentiiren würden, ferner abzuhandeln oder iemants aignen zu deroselben
5
abzuschicken undt bey ihro dieser coniunction halben ein ganzes machen
6
zu laßen. Welchem ihr also in einen undt andern nachzukommen undt unß
7
über den erfolg von zeit zu zeitten zu berichten wißen werdet.

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