Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
235. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 September 21

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–/ 235 /–

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 September 21

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 47–51’, praes.
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1645 Oktober 2 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 VI ad nr. 824b fol. 140–143;
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Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 60 S. 379–390 – Druck: Gärtner
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VI nr. 43 S. 221–227.

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Admission Magdeburgs und der übrigen exclusi.

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Es bemühen sich immerforth die alhie anwesende fürstliche abgesandten,
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nitt allein die ertzstiffts Magdeburgische, sondern auch alle excludendos
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mitt zu den consultationen zu ziehen, zu welchem ende sie ein schreiben
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an die zu Münster anwesende fürstliche abgehen laßen und das jüngste
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Münsterische conclusum bey dem puncto admittendorum gar weitschichtig
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auff alle und jede, so interesse bey dieser handtlung haben und nitt auff die

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restriction des hergebrachten suffragii und sessionis bey reichstagen gerich-
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tet haben wöllen. Sein auch gestern die fürstliche Sachsen Altenburgische,
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Weymarische, Brauschweig Lüneburgische sambt beyder stätte Nürnberg
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und Lübeck abgesandten, umb dies werck zu treiben, bey uns gewest, und
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da dieselbe davon directe nichts proponiren dörffen, haben sie es per indi-
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rectum herzugezogen, uns von denjenigen sachen und schrifften, so sie
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deßwegen nach Münster abgehen laßen, beykommende abschrifft nr. 1, 2
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und 3 zu unser information, wie sie vermeldeten, zugestelt und uns darbey
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ersucht, das wier uns darin noch in ihrer gegenwarth ersehen undt so
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ethwas darin gesetzt sein mögte, so einig bedencken haben köndte, ihnen
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solches anzeigen wölten; verhofften uns darüber solche information zu
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thun, das wier damit würden zufrieden sein.

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Wier haben nach genohmenen bedacht undt nach verlesung solcher schriff-
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ten geanthwortet, das wier uns der communication halben gebürlich theten
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bedancken, hetten die schrifften durchsehen und soviel daraus vermerckt,
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das es umb abfaßung des auffsatzs uber bemeltes Münsterische conclusum
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zu thun, und die stände wie selbiges einzurichten under sich in communi-
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cation begriffen sein. Nuhn seie dies eine sach, so die stände under sich
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allein angehe, darzu uns was zu reden oder zu erinnern nitt gebühren wölle.

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Die stände würden sich verhöffentlich dies concepts halben, wan sie anders
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uber die materi einig sein, wohl vergleichen können, wan aber hernacher
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die sach durch einen ördentlichen einhellichen schlus dem herkommen
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gemes an uns würde gebracht werden, würden wier nitt underlaßen, die
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notturfft darbey zu beobachten; wölten uns derohalben versehen, es wer-
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den es die stände nitt ubel auffnehmen, das wier uns bis dahin der sachen
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allerdings endtschlagen müsten. Vernehmen unserstheils ungern, das die
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sachen von tagen zu tagen immer mehr und mehr wölle schwerer gemacht
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werden, welches dan schädtliche verzöcherung der haubthandtlung gebe.

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Mögten wünschen, das dergleichen neben- oder incidentsachen hetten
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mögen beyseithen gesetzt und die hochnöhtige consultationes befördert
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werden, maßen Ewer Mayestätt nichts höhers als die beförderung des frie-
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dens verlangten, wier uns auch zu ablegung der proposition gefast hielten
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und lieber heüd als morgen damit verfahren wölten, wan uns nuhr keine
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verhindernüßen in weg gelegt würden.

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Darauf die abgesandten was mehr ad speciem kommen und sonderlich des
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Magdeburgischen voti gedacht, mitt erinnern, das sie sich nitt versehen
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wölten, das es selbiger session und stimb halben, zumahl sich die Magde-
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burgische des directorii nitt begehrten anzumaßen, bedencken haben würde.

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Es wehren gleichwohl die Magdeburgische sowohl als andere stände hiebey
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interessirt; hetten seithero alhie session und votum, sogar auch directorium
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beym fürstenrath gehabt. Alle communicationes, so von hier aus nacher
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Münster an die alda anwesende fürstliche beschehen, sein mitt zuziehung der
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Magdeburgischen fürgangen, zu Münster ohne einige contradiction accep-

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tirt und beanthworttet worden. Würden denselben schimpfflich fallen, wan
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ietzo wieder solten abgewiesen oder zurückgesetzt werden, maßen uns die
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sämbtliche alhie anwesende fürstliche und ubriger stände abgesandten
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instendig ersuchen ließen, wier wolten das werck bey denen Münsterischen
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dahin vermittlen helffen, damitt diese zulaßung nitt mögte difficultiert
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werden; es würden sich die Magdeburgische bey gemeiner reichsversamb-
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lung gern weisen laßen undt dergleichen session nitt praetendiren.

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Wier haben dagegen erinnert, das es eine sach, so under die religionsgrava-
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mina gehörig, darbey nitt allein Ewer Mayestätt, sondern sämbtliche stände
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des reichs interessirt sein; darin stünden wier auch billich ahn, ob uns vor-
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hero und ehe dan man der ubrigen interessierten stände gedancken würde
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vernohmen haben, darzu was zu reden würde erlaubt sein, wie dem allem,
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weiln es eine sach seie, so aeque principaliter auff den Münsterischen con-
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vent mitt falle, wölten wier nitt underlaßen, mitt unsern herrn collegis
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alda daraus zu communicieren, immittels würde auch die anthwortt von
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denen Münsterischen auff das von hieraus in hac materia abgangenen
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schreiben einkommen und der sachen ein mehrers licht geben. Undt damitt
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wier die abgesandten soviell desto mehr zu begebung dieser praetension
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disponieren mögten, haben wier discursweis erinnert, das aus der Schwe-
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dischen proposition zu ersehen seie, das man die religionsgravamina alhier
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wölle erledigt undt ohne verweisung zu andern tractaten vorgenohmen
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haben; Magdeburg gehöre mitt under selbe gravamina, wie wehre ihme
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aber, wan Keyserliche Mayestätt selben punct propositionis belieben undt
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darzu einwilligen theten. Unsers geringfügigen ermeßens würde solcher-
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gestalt Magdeburg beßer geholffen sein, als auff dem weg, so man vorhabe.

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Die Keyserliche proposition würde noch zu vielen sachen gros licht geben,
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darumb ersuchten wier die stände, das man dergleichen incidentsachen
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beyseydten setzen und zuvorderist die proposition zur haubthandtlung
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befördern helffen wölte.

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Nuhn hatt diese apertur, soviell wier vermercken können, bey denen ge-
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gesandten veränderung verursacht, und ist der Brauschweig Lüneburgische
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alsobaldt mitt dieser redt herausgangen, so solte man dan die proposition
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vorgehen laßen, selbige seie ein actus, so Keyserliche Mayestätt allein con-
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cerniere ; wen wier, die Keyserische, würden darzu beruffen laßen, der
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würde erscheinen, die ubrige aber zurückpleiben können. Es hatt aber der
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statt Lübeckischer vermerckt, das der Lampadius in seinen discursen und
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vorschlag zu weith gangen, darumb demselben ins wortt gefallen und erin-
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nert , das die propositio nur angehört würde und es gleich sey, wer sich
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darbey einfinde oder dieselbe anhöre, weiln dadurch niehmandt könne
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praeiudiciert werden. Darauff der Lampadius sich corrigirt und den vor-
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schlag gethan, das die Keyserliche ihre proposition coram deputatis in ihren
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losamentern ablegen und darzu beruffen köndten, wer ihnen gefellich.

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Wier haben aber unsere vorige erinnerung erwiedert, das wier uns versehen

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1
wolten, die stände werden die incidentpuncten beyseithen setzen und es bey
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dem herkommen im reich bewenden laßen.

3
So haben wier auch bey gedachter abgesandten vortrag vermerckt, das im
4
eingang der Henseestätte solchergestalt gedacht worden, das sich nemblich
5
die alhie anwesende fürsten auch der erbahren reichs- und Henseestätte
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gesandten uber das Münsterische conclusum obangedeütetermaßen ver-
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glichen hetten. Es hatt auch der Lübeckischer abgeordneter für dem Nüren-
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bergischen bey dieser audientz den vorsitz gehabt, welches wir nuhr plos
9
dahin angesehen zu sein vermuhten, umb dadurch soviell desto mehr die
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maximam bey dem puncto admittendorum quoad omnes interessatos zu
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behaubten, derowegen wier, umb allerhandt praeiudicia zu entfliehen, bey
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unser anthwortt undt erclehrung der Henseestädte niehmahln gedencken
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wöllen noch sollen, sondern nuhr plos der reichsstätte gedacht und selbi-
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gen terminum so deütlich undt emphatice exprimirt, das es die gesandten
15
wohl vermercken können, das wier die darunder gesuchte behendigkeit
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schmeckten.

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Nun werden dergleichen schädtliche consilia alhie kein end haben, solang
18
nitt den Magdeburgischen das directorium wierdt auß den handen gezogen
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sein, maßen dieselbe auch bey letzter session sehr scharff wieder Chur-
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sachsen selbst, wie wier von guttem ortt erfahren, sollen geredt haben.

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Weiln sich aber die Magdeburgische deütlich erclehrt, keines directorii bey
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herzukombst des Österreichischen ferners zu unterfangen, so wehre hoch
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zu wünschen, das die besetzung des Österreichischen mögte befördert
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werden.

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Diese wochen ist alhie anstatt des baron de Rortee ein ander Frantzösischer
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resident nahmens monsieur de la Barde

41
Jean de La Barde, baron de Marolles; über ihn vgl. APW [ II C 2 S. 4 Anm. 3. ]
ankommen.


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Beilagen


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1 Reichsstände in Osnabrück an Reichsstände in Münster, Osnabrück 1645 September 4/14.
29
Kopie: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 54–54’, 59 –
30
Druck: Gärtner VI nr. 8 S. 40–45; Meiern I S. 604–606 ( = I 6,13 N 3 ). [ Kopie:
31
StK FrA Karton 1 Westf. Friede XXIX fol. 45–47; ebenda Karton 10 S. 26–31;
32
Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 204 nr. 105 S. 889–912. ]

33
2 Conclusum des Fürstenrates in Münster, 1645 September 4. Kopie: RK , FrA 48a, Konv. c
34
( September – Dezember 1645 ) fol. 55–58 – Druck: Gärtner VI nr. 10 S. 60–66;
35
Meiern I S. 611–613 ( = I 6,16 ). [ Kopie: StK , FrA Karton 1 Westf. Friede XXIX
36
fol. 81–83; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 204 nr. 103 S. 866–874. ]

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3 Conclusum des Fürstenrates in Münster, 1645 September 2. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a,
38
Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 52–53 – Druck: Gärtner VI nr. 6 S. 28–31;
39
Meiern I S. 580–582 ( = I 6,9 N 1 ). [ Kopie: StK , FrA Karton 1 Westf. Friede XXIX
40
fol. 84–85’; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 204 nr. 102 S. 862–866. ]

Dokumente