Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
129. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 April 13

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 April 13

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 158–159’, 162–162’,
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PS fol. 163–163’ = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 633 fol. 625–626’;
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Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 154 S. 761–767 ( unter dem Datum 1645
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April 3 und ohne PS ) – Druck: Gärtner IV nr. 155 S. 671–675 ( unter dem Datum 1645
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April 3 und ohne PS ).

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Beharren der schwedischen Bevollmächtigten auf Geleitbriefen für die Mediatstädte. Diskurs des
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lübeckischen Deputierten über die Notwendigkeit von Religionszugeständnissen. Gefahr für die
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Erhaltung der katholischen Religion. PS Verhandlungen des dänischen Sekretärs Klein mit den
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spanischen Bevollmächtigten. Neutralität der Stadt Köln.

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Vorgestern haben uns die Schwedische gesandte durch ihren secretarium
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Milonium anzeigen laßen, daß der Oxenstern zu Münster mit denen Frant-
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zösischen gesandten uber den punct wegen vergleitung Stralsundt und
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anderer mediatstätte communicirt; man hette aber selben punct dergestalt
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ihrerseidts fundierter zu sein befunden, daß sich deßen gar nitt begeben
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köndten. Würde der cron Schweden zu sehr disreputierlich fallen, eine
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solche stadt, wodurch sie erst aufs reichsboden kommen, und wie die for-
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malia mitt einer spottrede undt lachendem munde in Lateinisch hinzuge-
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setzt worden „Suecorum portam, per quam malum ex septentrione intravit

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252, 29-32 Jedoch da – annemmet] Im Gutachten der deputierten Räte nicht vorgeschlagen,
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sondern erst im Geh. Rat beschlossen.

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252, 33 -253, 3 Belangend – vermeiden] Die deputierten Räte hatten vorgeschlagen, den Ge-
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sandten zu antworten, der Kaiser habe einen
general salvus conductus gegeben, diesen halte er
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für einen Teil des Praeliminarvertrages, zu einem
special salvus conductus sei er nicht ver-
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pflichtet . Auf die Frage des ins belli sollten sich die Gesandten nicht einlassen. Im Geh. Rat war
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der Kaiser diesem Vorschlag nicht gefolgt, sondern hatte angeordnet, in der Geleitbrieffrage für
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die Mediatstände solle man sich gleichfalls den Kurfürsten anschließen.

[p. 254] [scan. 282]


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in imperium“, zurückzulaßen; wolten sich also gegen uns versehen, wier
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würden uns in diesem punct bequemen und die friedenshandtlung dadurch
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befördern. Wier haben geanthworttet, daß unß zwar einer andern der bil-
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ligkeit und dem buchstaben deß praliminarschlus gemeßen erclehrung von
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denen Schwedischen versehen gehabt, zumahl selbigs puncts nachgebung
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an Schwedischer seithen wenig, an dieser seithen aber viel zu bedeüten und
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von großer consequentz seie, maßen wier unß iedeßmahls erclehrt, das für-
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nemblich chur- und fürsten des reichs darbey interessirt, denen Ewer Maye-
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stätt nitt fürgreiffen, weniger wier den buchstaben des praeliminarschlus
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extendiren köndten, müsten es biß zu herzukomst der churfürstlichen ge-
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sandten hingestelt sein laßen; wöllen verhoffen, dieselben würden ethwoh
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mehr glück haben, die herren Schwedischen zu einer andern resolution zu dis-
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ponieren , alß wier hiebey gehabt. Der secretarius hatt replicirt, daß uns der
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stände abgeordnete, so alhie zur stelle sein und unsere rationes selbst ange-
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hört hetten, selbst abfielen und ihnen, Schwedischen, beyfall geben; hette
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auch der Venetianische ambassador zu Münster deßgleichen gethan, ia gar
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auf sich genohmen, die Keyserliche gesandten alda anderst zu informiren
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und dahin zu bewegen, daß dieselbe an unß schreiben, und zu nachgebung
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selbiges puncti, alß warin man dießseidts nitt fundirt seie, vermögen solten.
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Deme wier geanthworttet, daß uns von Münster noch nichts zukommen,
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köndten unß auch nitt verstehen laßen, daß der Venetianischer gesandter
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anders ietzo würde geredt haben alß hiebevorn geredt, do er denen Schwe-
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dischen nitt allein keinen beyfall, sondern gar unrecht gegeben hette, daß der-
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gleichen sachen zu nachtheil chur- und fürsten nitt praetendierten, noch
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auch dießseidts nachgeben werden köndten, doch ließen wirß dahingestelt
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sein, wölten erwarten, waß uns von Münster hierüber würde zugeschrieben
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werden, würden auch immittels die churfürstlichen herzukommen und der
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sachen alßdan beßer liecht gegeben werden köndten.

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|:Selbigen tags ist auch der stattsyndicus Glottinus von Lubeckh:| zu unß
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kommen und fast auf den schlag des iüngst von dem praedicanten alhie
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gehaltenen und von uns gehorsambst uberschriebenen discurs gleichsamb
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dafür gewarnet, daß mans nit zu weit kommen laßen wolte, die sachen
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ließen sich dergestalt underlegt zu sein ansehen, daß sowohl Franckreich
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alß Schweden es in deme einig, alles in religion- und pfarsachen wieder in
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den standt zu setzen, wie es anno 1618 gewesen. Es seie seins dafürhaltens
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beßer, Ewer Mayestätt ließen guttwillig von ihr selbst den ständen in ihren
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gravaminibus satisfaction wiederfahren, alß denen außwertigen cronen die
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materi solchs zu treiben und gleichsamb mitt macht der waffen außzu-
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führen in handen. |:Der gegentheil gehe zu weit, müesse es selbst be-
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kennen , es wolle gar vonn translation der Römischen reichscron vom erz-
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haus Osterreich geredt und in summa das imperium affectiert und nach

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cron unndt scepter getrachtet werden:|. Er sagte es unß nur aus gehor-
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sambster devotion gegen Ewer Mayestätt, damit man der gefahr fürkommen
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und dahin sehen möge, das die stände gewonnen undt das alte vertrawen
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wieder erhebt würde, seie nuhr umb versicherung der religion zu thun.
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Daß religionedict de anno 1629, item daß Dillingische buch

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1629 erschien ein umfangreiches Rechtsgutachten Dillinger Jesuiten für den Augsburger Bischof
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Heinrich von Knöringen (1598–1646) unter dem Titel „Pacis Compositio“, welches die Rechts-
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verbindlichkeit des Augsburger Religionsfriedens verneinte; vgl. K. Repgen , Papst, Kaiser und
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Reich 1 S. 211–215, derselbe , Wartenberg, Chigi und Knöringen S. 223f., F. Dickmann
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S. 17 und M. Heckel .
habe denen
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ständen die augen eröffnet, wie wenig sich die protestierende ihrer religion
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halben zu versichern, selbigs verursache bey denenselben groß nachdenk-
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ken und müße auf ein expedient gedacht werden, wan anderst angedeüteter
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gefahr wolle entgangen werden. Er erinnere es nur auß trewer wohlmei-
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nung undt für sein privat, seie sonsten deßwegen von niehmandt bevehlicht.
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Dieß sein nuhn abermahls sachen von großem nachdencken, |:so fast in
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dem von dem Franzößischen capellan unlengst gefüehrten und von unß
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bey voriger ordinari gehorsambst uberschriebenen discurs hineinlauffen,
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nemblich, daß das erzhauß Österreich die religion im Römischen reich zu
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schuzen nit mehr mächtig sein solle, müessen es dahero nit für ein un-
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grundtloses , blos umb diese parthey damit zu schreckhen von den Schwee-
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den erdichtete sach, sondern aus also verschiedenen übereinstimmenden
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umbstenden fur ein underlegtes wohl begrundetes werckh auch darfür
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halten, das des gegentheils consilia dahin gerichtet werden:|.

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PS |:Der königlich Dennemarkhische secretarius Liborius Clein:| ist bey
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denen Spanischen gesandten zu Münster gewest und mitt guter vertröstung
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zu seiner satisfaction wieder zurückkommen.

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Von Colln kommen avisi ein, ob solte alda daß hiebevorn vorgeweste
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schedtliche neutralitet- und protectionswesen wiederumb getrieben werden

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Zur Neutralitätspolitik der Stadt Köln vgl. P. J. Hasenberg und F. Dickmann S. 390 und
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569.

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und zwar auß einigem dem gemeinen man fürgebildeten fundament, gleich-
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samb die Keyserliche macht dergestalt zertrennet, daß von dort aus kein
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endtsatz noch hülff wieder die Frantzösische große macht, wie mans auß-
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schreyhet , zu erwarten sein solte, dagegen sich iedoch die bürgerschafft
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sehr eyfferich erclehrt und solche neutralitet außgeschlagen habe. Wir
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bitten, die Stadt der kaiserlichen Hilfe zu versichern.

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