Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
105. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Februar 27
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Osnabrück 1645 Februar 27
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 98–98’, 101–101’,
PS fol. 99 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 576a fol. 408–410; Den
Haag A IV 1628 nr. 16; Giessen 205 nr. 104 S. 476–481 – Druck: Gärtner IV nr. 108
S. 433–436.
Arretierung des Domdechanten von Osnabrück. Beharren der schwedischen Bevollmächtigten auf
Erscheinen ihrer Verbündeten und sämtlicher Reichsstände zum Kongreß. Den Schweden ist es
mit den Friedensverhandlungen nicht ernst. Anreise des Kurfürsten von Brandenburg in die Graf-
schaft Ravensberg. PS Gerücht von einem Rangstreit zwischen den schwedischen und französischen
Bevollmächtigten.
Wir haben nr. 96 erhalten. Die Leiche Botelhos ist zwar wider ausgeliefert
Am 20. Februar 1645 hatten Lamberg und Krane in ihrer Relation an den Kaiser geschrieben,
daß die Leiche in dieser Woche wieder nach Osnabrück gebracht worden sei. Die Schweden hätten
die außanthworttung gleichsamb für einen in contradictorio erstrittenen actum, alß
welcher auß schüldigkeit in crafft deß praeliminarschlus hette beschehen müßen,
außgedeütet, und solches alhie bey den ohnedaß denen Schwedischen wohl affectio-
nierten leühten außgebreitet undt viel geschreys davon gemacht; haben auch, damit
sie den werck soviel desto mehr einen schein geben mögen, selben leich abermahls
ploß under deß Oxensterns gleidt ohne einigen bey uns oder dero Keyserlichen
generalitet gesuchten paß gestert wieder von hier nach Minden abführen laßen.
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Januar – April 1645 ) fol. 90–90’–Kopie:
ebenda Fasz. 92 IV ad nr. 570 fol. 387–387’; Den Haag A IV 1628 nr. 16; Giessen
205 nr. 90 S. 404–405 – Druck: Gärtner IV nr. 101 S. 407–408.
destoweniger wird der Domdechant von Osnabrück zu Minden, und zwar nuhn-
mehr dieser ursach halben, das zuvor aller durch die hinwegführung verur-
sachte kösten und schaden wiedererstattung praetendirt werden wöllen,
von den Schwedischen in arresto auffgehalten, umb deßen relaxation sich
hochgedachter herr bischoff annehmen thuet.
Wegen vergleittung der mediatstätte ists nuhn eine geraume zeithero still
gewest, es wollen aber deme unangesehen die Schwedische mitt ihrer propo-
sition zur haubthandtlung, obzwar wier stets darumb antreiben laßen, noch
nitt heraus. Pleiben halsstarrich bey ihren einmahl gefasten, obzwar unbe-
gründeten principiis, daß ohne gegenwarth der sämbtlichen reichsstände
und stätte und ihrer foederierten, sie sein mediat oder immediat, zu keiner
haubtproposition zu kommen seie. Dagegen helfft nitt, daß dießseidts der
praeliminarschlus alß ein unbewegliches fundament undt richtschnur, war-
nach bey dieser handtlung gegangen werden müße, gesetzt wierdt. Wenden
für, der convent seie noch nitt in ordine deß praeliminarschlus becleidet,
es müsten zuvorderist die churfürstliche, dan auch noch andere ihre foe-
derierten gegenwertig sein; also bey diesem convent wohl nitt zu verhoffen,
daß die Schwedische einen fußbreit sozusagen weiters vortgehen werden
alß die Frantzösische zu Münster, es seie dan, das sie die notht tringe. Und
kommen unß von tagen zu tagen mehr kundtschafft zu, daß es den Schwe-
den mit diesen tractaten kein rechter ernst seie.
Der königlich Dennische sectetarius n. Klein hatt unß berichtet, die eigent-
liche nachrichtung zu haben, daß die Frantzösische gesandten zu Münster
diese wochen an die Schwedischen hiehero geschrieben undt gleichsamb
bedaurt hetten, es würde ihnen alda zu Münster von denen herren media-
toribus wegen beförderung der proposition zur haubthandtlung derge-
stalt zugesetzt, daß nitt lenger zurückzuhalten wüsten, würden nohtwen-
dig , umb sich des importunierens zu entbrechen, eine proposition thun
müßen, wolten sich iedoch in conformitet der vorigen praeliminarpropo-
sition halten.
Von Ewer Mayestätt commissario n. Behr haben wier, daß ein vornehme
Schwedische generalsperson in gegenwarth anderer officier uber tisch solle
gesagt haben, man hette sich an diese tractaten nitt zu kehren, die wehren
nuhr zu underhaltung nöhtiger correspondentz mitt Franckreich und andern
ihren alliirten und dan dahin angesehen, damit man im fall der noth, wans
etwoh mitt dem krieg ubel ablauffen solte, gleich gelegenheit an der handt
habe, zum frieden zu kommen, sonsten müsten die waffen der sachen auß-
schlag geben.
Hinweis auf nr. 90. – Wegen deß gefangenen Vechtischen quartiermeisters
Vgl. [ nr. 84. ]
scheinet, das sich die Schwedische geendert haben, und soll sich der com-
mendant in der Vecht umb deßen relaxation annehmen.
Soviel daß für die churfürstliche gesandten praetendiertes praedicat ( excel-
lentz ) anlangt, da wollen wier Ewer Mayestätt allergnädigsten befehl gehor-
sambst beobachten. Eß sein zwar für die Churmeintzisch und Brandenbur-
gische die losamenter fürlengst alhie bestelt gewest, man vernimbt aber
noch nitt von dern herzukombst, will aber verlauten, ob wolten sich die
churfürstliche durchlaucht zu Brandenburg selbst in persona herzunähern
und bey vortgang der tractaten in die graffschafft Ravenßburg auffhalten,
dahero wiers zu fernerm nachdencken gehorsambst anheimbstellen, obs
auch nöhtig sein wölle, unß in einen oder andern, so etwho auff solche
begebenheit von unß beobachtet werden solte, zu instruiren.
PS Der dechant zu St. Johan hatt unß berichtet, auß mund deß Salvii zu
haben, daß sich zwischen den Frantzösischen und Schwedischen eine com-
petentz des vortriets halben erhebe, indeme die Schwedische den Frantzo-
sen keineswegs zu weichen, noch auch selbiger ursachen halben in loco
intermedio zu erscheinen gemeindt wehren, und wehre solches auch eine
ursach gewest, daß der monsieur d’ Avaux iüngsthin hette hieherokommen
müßen.