Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
44. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1644 Dezember 2
Münster 1644 Dezember 2
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 47a, Konv. B fol. 397–401’, praes. 1644 Dezember 12 = Druck-
vorlage –Konzept: ebenda Fasz. 92 III nr. 466 fol. 605–609–Kopie: Den Haag A IV
1628 nr. 15.
Einzug des Bf.s Franz Wilhelm von Wartenberg in Münster. Vollmacht der kurkölnischen
Bevollmächtigten. Venetianische Interposition. Herausgabe der Propositionen.
Wir haben nr. 28 und die Weisung vom 15. November
französischen Präzedensstreitigkeiten werden wir darauf sehen, daß nichts den Spa-
niern Nachteiliges eingegangen wird. Zwar hat es bei aniezt erfolgter einkonfft
dess herrn bischoffs zu Oßnabrugg, da wir außtrückenlichen bevelch gehabt,
ime die wägen entgegenzuschicken, wol zum nachgedencken ausschlagen
könden, was in sachen ze thuen oder zu lassen wer, seitemalen wir ange-
deüttem gemessenen bevelch
Vgl. [ nr. 28. ]
serliche Mayestät misßfallen darinnen nit zu dispensieren gehabt heten, hin-
gegen aber die Spanische plenipotentiarii wol darfür heten achten wellen,
das wir eintweder solche entgegenschickung in crafft dises iezigen bevelchs
irenthalben genzlich heten underlassen oder wenigist, wann sie dessent-
wegen mit denn Franzosen in streitt gerathen theten, sie bey gebührendem
vorzug mit der tath handthaben sollen. Es ist aber eben die zeitung der köni-
gin in Spania todtfals darzwischen kommen, das daher die Spanischen
gesandten ursach genommen, sich gegen dem gedachten herrn bischoff zu
entschuldigen, das sie wegen solchen zuegestandenen traurfahls und noch
derzeit ermangleter außstaffierung, ime solche ehrenbietung nit hetten
erweisen könden. Einzug des Bischofs am 25. November . Schwierigkeiten in der
Rangfolge der Visite der Spanier und des Kondolenzbesuchs des Bischofs.
Vom herrn nuncio, denn Franzößischen wie auch Venetianischen gesand-
ten ist herr bischoff auch besuecht worden. Wir haben aber die gewisse
nachricht, das sich dieselbe sambtlich, in specie aber mehrers die Franzosen,
ob seinem stattlichen einzug nit wenig geärgert und sonderlich wegen der
trabanten und hactschieren sich beschwärt, in mainung, es hete ein solches,
weil dergleichen von Eur Kayserlichen Mayestät gesandtschafft nit besche-
che , wol underlassen werden könden. Doch hat er biß daher ime solche
guardi mit den oberwehren allein in seinem hof aufwartten bey denn visita-
tionsverrichtungen aber sich deren nit gebrauchen lassen.
Seine Vollmacht hat Wartenberg wegen auftretender Zweifel, ob die Nennung der
beigeordneten Gesandten nicht besser wegzulassen, nicht ausgehändigt, sondern er hat
an den Kurfürsten um Ausfertigung einer neuen Vollmacht geschrieben
Nach dem Diarium Wartenberg III S. 1786 war diese erste Vollmacht ausgestellt worden
auf Wartenberg, auf den Domscholaster von Köln, Berthold Gf. von Königsegg-Rothenfels (gest.
1664), den Dompropst von Paderborn, Dietrich Adolf von der Recke, den Propst zu Obern-
kirchen , Arnold von Landsperg, den münsterischen Kanzler Dietrich Hermann von Merveldt
und den Paderborner Kanzler Dr. Peter Buschmann. Zu Königsegg vgl. V. Kybal S. 231
Anm. 1. Eine spätere neu ausgestellte Vollmacht nannte nur noch den Bischof von Osnabrück als
Bevollmächtigten, daneben wurde noch eine zweite Vollmacht auf den Bischof von Osnabrück und
auf Königsegg ausgestellt.
Es hat auch herr bischoff bey gestriger unser besuechung zu vernemmen
begert, was es doch mit der Venetianischen interposition vor eine beschaf-
fenheit hete, weil die herrn churfürsten dessen kein aigentliche wissen-
schafft tragen theten. Deme haben wir nun den bericht, wie in unserer
instruction begriffen ist
Vgl. APW [ I 1 nr. 28, Art. 6. ]
pasßporten für die protestierenden und derentwegen dess Venetianischen
pottschaffters am Franzoßischen hof gepflogene underhandlung erfolgt
wer, und dahero die republic anlaass genommen, sich selbst bey denn haubt-
tractaten zu ferrer mitlung anzubietten, welches auch Eur Kayserliche Maye-
stät nach gestalt der iezigen laüffen nit hetten ausschlagen können. Mit wel-
chem bericht er sich begnüegen lassen.
Was demnach die handlung mit denn Franzosen anlangt, da haben uns die
herren mediatores vergangnen sambstag anzeigen lassen, wie das sie, Fran-
zosen , sich auf vilfältig zuesprechen entlich dahin erbotten hetten, ire propo-
sition und postulata pacis bis über acht tag, das ist negstkommenden sontag,
den 4. diss, denselben verschlossen einzeliferen. Gestalten wir nach gehab-
tem rath mit denn Spanischen und auch Eur Mayestät gesandten zu Oßna-
brugg
Nassau und Volmar an Lamberg und Krane, Münster 1644 November 25 (Konzept: RK ,
FrA Fasz. 92 III nr. 460 fol. 587–588–Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 15) und Lam-
berg und Krane an Nassau und Volmar, Osnabrück 1644 November 28 (Ausfertigung: Den
Haag A IV 1628 nr. 15 – Kopie: RK , FrA Fasz. 92 III nr. 463 fol. 593–593’, 597).
bischoff als Churcöllnischen gesandten, uns, in ansechung und erwegung
deren in unserer iungsten relation eingefüerten motivi und ursachen, sol-
ches ebenmässig in namen Eur Kayserlichen Mayestät ze thuen erbietig
gemacht auch zue solchem ende aus unserer instruction beykommendes
memorial aufgesezt, und zwar darin die beede absäz, als nemblich, da erstens
allein in genere die accomodation auf ein billichmäsßige restitution und
dann hernach secundo loco die beobachtung dess Regenspurgischen fridens
bedeütet und zu einer richtschnur gesezt würdt, deren ursachen zuesamen-
gezogen , damit man den gegentheil desto stärcker sich in specie auf ja oder
nain über solche proposition heraußzelassen anstrengen könte. Dann solte
man allein in dem erstern absaz schlechterdingen verbliben sein, so were
die fürsorg zu tragen, das man inmitlst auf der Franzosen vorschlag sich
eintweder in handlung hete einlassen oder zum wenigisten selbige zue be-
dencken nemmen müessen, inmitlst aber kein sattsamb fundament gehaben
mögen, sie zu einiger specificierlicher erclärung über unsere gar zu general
gestelte proposition anzulangen, da sie hingegen auf solche manier mit
keinem fueg sich werden außhalfftern könden, das sie nit in etwas handlung
zufolg dess bedeütten Regenspurgischen fridens eintretten und derselben
stattgeben thuend. Und mit diser unserer mainung ist mehrermelter herr
bischoff ganz wol zufriden gewesen, hat es auch in allweeg rathsamb und
notwendig ze sein erachtet.
Die Spanischen haben ire proposition zwar auch ad eundem finem, aber
ohne meldung dess Regenspurgischen fridens eingerichtet, und allein pro
exemplo den Vervinischen vertrag
orth nichts einwenden wollen, weil die ursachen, warumb sie in specie den
Regenspurgischen friden pro fundamento nit anziechen wollen, genueg-
samb bekant seint
APW [ I 1 S. 337 ] ist dagegen, allerdings für die Mitte des Jahres 1643, ausgeführt, daß am Kaiser-
hof kein Zweifel daran bestand, daß die Spanier ebenfalls auf dem Regensburger Frieden bestehen
würden.
Die veranlasßung ist sonst mit denn mediatoren also beschechen, das von
allen die propositiones zu gleicher zeit und stundt eingeben, und alßdann
durch sie gegen einem und anderm zu weiterer handlung communiciert
werden sollen.
1 [Memorial Nassaus und Volmars] fehlt
Bei dem Memorial handelt es sich um die Proposition vom 4. Dezember 1644, [ vgl. nr. 50,1. ]