Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
212. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Linz 1646 März 16

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Ferdinand III. an Trauttmansdorff


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Linz 1646 März 16

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Ausfertigung: GehStReg., Rep. N 95 Fasz. 68 pars 4 nr. 2 = Druckvorlage – Konzept:
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RK , FrA Fasz. 50c fol. 86–86’; Ebenda Fasz. 50c fol. 87–87’.

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Duplik auf die schwedische Replik. Duplik auf die noch offenen Fragen der schwedischen
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und französischen Replik. Verhandlungstaktik.

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Ich lasse mir ewer ufgesezte duplicas gnedigst wohlgefallen. Mir were aber
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am liebsten, wann daß schrifftwechßlen ie eher, ie besser ein endt khönte
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haben unnd daß das werckh in den materialibus zur richtigkheit gebracht
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wurde; warinn ich wohl weiß, daß an ewerem fleiß unnd sorgfalt nichts
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erwindet unnd daß nur zu wünschen were, daß an seithen deß gegentheils
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ein ebenmeßiger ernst sich erwise. Ich stelle eweren discretion anheimb,
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wann unnd ob ihr vermeint, daß die duplica hinauszugeben, damit gleich-
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wohl meine ufrichtige intentiones der welt nit verhalten bleiben. Unnd
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weilen ich auch alhie ehe noch ewer duplica einkhomben, die replicas deli-
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berieren unnd mir, waß uf die Gallo Suecicas replicas zu antwortten möchte
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sein, gehorsambst referieren lassen, so hab ich vor kheine notturfft mehr
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erachtet, bey ewerem einkhommenen, mir beliebigen ufsaz ichtwas weiter
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ufsezen zu lassen

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Vgl. [Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Nassau, Lamberg, Krane und Volmar], s. l.
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und s. d.: GehStReg., Rep. N 95 Fasz. 68 pars 4 nr. 9; eine nicht ausgefertigte Aus-
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fertigung, die bis auf unbedeutende Abweichungen am Anfang mit fol. 40–84’ von
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Beilage [2] identisch ist.
, sondern blos euch daß mir vorgetragene guetachten zu
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ewerer nachricht unnd wissenschafft zuezuschickhen.


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Beilagen


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[1] Überarbeiteter Duplik-Entwurf der kaiserlichen Gesandten auf die schwedische Replik
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von 1646 Januar 7, [ Linz 1646 März 13]. Kopie: GehStReg., Rep. N 95 Fasz. 68
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pars 4 nr. 2; KHA , A IV Bd. 1628/57 unfol.; Giessen 210 nr. 38 S. 403–426.

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Gutachten des Geh. Rats, Linz 1646 März 13, über den Duplik-Entwurf der kaiser-
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lichen
Gesandten auf die schwedische Replik von 1646 Januar 7

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Vgl. nr. 137 Beilage [ 1].
: RK , FrA Fasz. 52d
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fol. 12–27’

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Die Änderungen des Geh. Rats an dem Duplik-Entwurf der ksl. Gesandten sind un-
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wesentlich
. Eine Marginalie Söldners faßt das Ergebnis folgendermaßen zusammen: Also
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ist es dem herrn graven von Trautmansdorff bey dem handtbrieffl mit auslassung der
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understrichenen wörttern, de dato 16. Martii vom anno 1646, eingeschlossen worden.
.

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[2] [Gutachten der deputierten Räte, s. l. 1646 März 2 und 3, zu den noch nicht beratenen
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Fragen der französischen und schwedischen Replik von 1646 Januar 7 und zum modus
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tractandi] fehlt. [Kopie: RK , FrA Fasz. 52d fol. 40’–105

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Ob auch die fol. 84’–105 (modus tractandi) Trautttmansdorff eingeschlossen wurden,
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ist fraglich. Die in Anm. 1 erwähnte Instruktion basiert nur auf fol. 40–84’, doch gehen
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die Beratungen über die noch offenen Fragen der Repliken im Ga. ab fol. 84’ unmittel-
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bar in die über den modus tractandi über.
].

[p. 414] [scan. 462]


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[Zur schwedischen Replik: Sprachregelung zur Behandlung der Gravamina, Amnestie
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und Satisfaktion. Lothringen und Portugal gehören nicht zu den Osnabrücker Ver-
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handlungen. Bündnis gegen den K. im Falle eines Verfassungsbruchs zu vereinbaren, ist
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unnötig, da ihn seine Kapitulation schon zur Einhaltung der Reichssatzungen ver-
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pflichtet. Die Reichsstände dürfen nicht selbständige Garanten des Friedens werden.
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Darauf achten, daß die Satisfaktion nicht schon durchgeführt werden muß, ehe die
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Restitutionen durch die Feinde erfolgen.

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Zur französischen Replik: Portugal. Lothringen. Wenn Frankreich will, daß der K.
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nach geschlossenem Frieden Spanien nicht mehr weiter unterstütze, muß es sich erst
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selbst verpflichten, den Feinden des Kaisers und Spaniens nicht länger beizustehen.

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Zum modus tractandi: Der Kaiser steht vor der schweren Aufgabe, mit seinen Feinden
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Frieden schließen zu müssen, ohne seine Anhänger, denen Opfer zugemutet werden
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müssen, zu verlieren. Es muß auch bedacht werden, daß jede neue Niederlage den
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Frieden schwerer macht. Wenn es auch politisch am verlockendsten wäre, in allen
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Fragen erst die Aktionen der Reichsstände abzuwarten, so ist dieser Weg wegen der
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sich verschlechternden militärischen Lage und der Gefahr einer Spaltung unter den
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Reichsständen nicht gangbar. Am wirkungsvollsten erscheint eine Abstimmung mit den
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Kurfürsten von Mainz, Bayern und Sachsen und eine darauf gründende gemeinsame
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Politik. Mainz unterstützt die kaiserliche Politik ohne Vorbehalte; Bayern muß
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letztlich aus eigener politischer Raison an der Erhaltung des Kaiserhauses interessiert
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sein, und eine handfeste Demonstration des kaiserlichen Friedenswillens wird die be-
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stehenden Spannungen abbauen; Kursachsen muß hinzugezogen werden, damit nicht
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der Eindruck einer katholischen Koalition entsteht. Bei Mainz und Bayern wäre vorzu-
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schlagen, gemeinsam auf die Anerkennung des Geistlichen Vorbehalts wie auf den Ver-
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zicht der protestantischen Forderungen wegen der Erbuntertanen und der neuen
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Reichsgerichte hinzuarbeiten. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Abtretung des Elsaß
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und die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen bei der Regensburger Amnestie wäre
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anzudeuten. Kursachsen muß besonders dafür gewonnen werden, daß die Protestanten
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für die Verlängerung der im Prager Frieden vereinbarten Frist bezüglich der Stifter
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ihre extremen Gravamina-Forderungen fallenlassen. Der Zweck der Konsultation mit
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den Kurfürsten ist, daß, nach der zusätzlichen Einwirkung auf die wichtigeren Reichs-
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stände auf dem Kongreß, das, was kaiserlicherseits für den Frieden nötig erachtet
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wird, vom Reich unterbreitet wird, so daß der K. nur noch zuzustimmen braucht.]

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