Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
197. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Linz 1646 März 9

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[ 168 ] / 197 /–

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Ferdinand III. an Trauttmansdorff


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Linz 1646 März 9

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Ausfertigung: TA, Ka. 123 fol. 173–173’, 176–176’, 177–177’.

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Stadt und Erzstift Bremen.

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Rezepisse auf Trauttmansdorffs Relation vom 15. Februar und auf nr. [ 168 ] .
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Wir haben die sache wegen der stadt Bremen, ob wir in eventum und in
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geheim sie vor eine reichsstadt declariren sollen, in reiffe berathschlagung
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ziehen lassen, befinden aber, da solches von uns geschehe und bey beschlueß
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des tractats erst herfurgebracht wurde, |:es die cron Schweden pro sub
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dola tractatione anziehen:| und wo es nit zu ganzer ruptur, auff das we-
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nigiste zu mehrer verlengerung der tractaten außschlagen wurde, indeme
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der cron Schweden plenipotentiarii solches nit über sich nehmben, sondern
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mehrers instruction auß Schweden einholen und darmit zeit verliehren wur-
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den , zu geschweigen, daß hierdurch dem schwebenden gerichtlichen process
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an unserm Kayserlichen hoff praejudicirt und doch alles dergestalt auff
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eine nullitet hinauslauffen wurde. Es ist uns aber nicht allein das ergriffene
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expediens keineswegs entgegen, daß die Bremische abgeordnete, da es die
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städtische, wie von dir angedeut, bey dem stadtrath bey sich haben wollen,
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darzue salvo processu admittirt (sondern daß es mit ihnen allerdings wie
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zu Regenspurg gehalten werde) dessen du dann die Churmainzischen zu
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erinnern wirst wissen. Solte es aber mit diesem stifft so weit kommen, daß
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es |:der cron Schweden bliebe:|, so sein dieß zwey weeg der stadt halben

[p. 395] [scan. 443]


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übrig: erstlich daß das |:stifft mit exception der statt und totalexception
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derselben hinumbgelassen werde; und anderten, da ein solches nit zu erhal-
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ten , sondern sie es eo iure haben wolten, wie es das erzstifft gehabt, das
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ihnen außführlich entdeckt wurde, wie weit Bremen in possessione imme-
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dietatis were, und das wir dem recht hierin den lauff lassen und dieselbe
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darin nit beschweren konten.:|

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Belangendt aber die überlassung des erzstiffts Bremen fur die cron Schwe-
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den , wirst du auß unser heutiger instruction

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Vgl. nr. 188, das Anschreiben an Trauttmansdorff datiert vom 9. März. Vgl. Ferdinand
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III. an Trauttmansdorff, Linz 1646 März 9. Ausfertigung: StReg. Rep. N 96 Fasz. 68
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unbezeichnete pars nr. 16 – Kopie: TA, Ka. 123 fol. 168. Teile deinen Mitgesandten
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die Instruktion mit, wie es unser Dienst erfordert. Wir senden demnächst nr. 203.
mit mehrerm verstehen, was
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wir dis orths fur gradus dir und andern Kayserlichen gesandten vorge-
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schrieben haben, denen wolten wir, daß du anfangs nachsetzen thetest. Und
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ob wir zwar bey berürten deinen conditionibus etliche nicht unerhebliche
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bedenckhen befinden und bevorab, daß ratione sessionis et voti die Ober-
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und Niedersächsische cräißständt sich des werkhs annehmben und alß ihr
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eigenes interesse pretendiren (und dießen abgang der votorum ihrer bankh
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nicht zuelassen werden wollen), hierdurch auch den ständen der dankh bey
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Schweden und nit uns bleiben wurde, anderten daß ratione einer pension
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oder auch residenz vor den inhaber wenig nuzliches erfolgen möchte, stellen
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wir doch zu deiner weitern discretion, ob du dergleichen also tentiren
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wilst. Soltest du aber verspuren, daß nichts zu erhalten, sondern man auff
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seiten der cron Schweden simpliciter auff die überlassung des ganzen erz-
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stiffts Bremen, ohne einig reservat oder condition, tringen thete, so ist sol-
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ches billich an die gesambte reichsständt zu remittiren, derselben guetachten
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zu erwartten und wann solches unsern gesandten eingereicht wirdt, so
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kanstu [!] dich nach habender deiner instruction gradatim ferner und
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endtlich auch auff die von dir vorgeschlagene weeg erkhleren. Da aber die
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ständt der sachen ganz zuwieder und der friedt allein an dem hafften
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wolte, so bleibt es bey dem, |:das wir derentwegen allein den krieg nit
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continuiren wolten:|.

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