Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
184. Trauttmansdorff an Nassau und Volmar Osnabrück 1646 Juni 14

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Trauttmansdorff an Nassau und Volmar


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Osnabrück 1646 Juni 14

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 IX nr. 1274 fol. 224–225 = Druckvorlage – Konzept: TA
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Ka. 116 Z 10 nr. 84 unfol.

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Warnung an die kurtrierischen Gesandten, die Annahme der französischen Protektion durch den
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Kurfürsten von Trier zu publizieren.

[p. 321] [scan. 401]


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Auß deß herrn Raigerspergers ahn den herrn Vollmar vertrewlich abgange-
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nem brieffel hab ich mit mehrerem vernommen

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Konnte nicht ermittelt werden.
, waß fur ein weit außsehen-
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den passionirten und unverantwortlichen befelch die Churtrierische gesand-
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ten von ihrem herren empfangen haben und welchergestalt gedachter herr
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Raigersperger dieselben wohlmainendt erinnert, daß sy doch mit publicirung
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derselben einhalten und sich selbst dardurch kein ungelegenheit zuziehen sol-
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ten . Wie nun dieß eine sach ist, welche mit stillschweigen nit fürbeyzugehen,
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also wolte ich der mainung seien, auch Ewer Exzellenz und den herrn hiemit
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dienst- und freundlich ersucht haben, sy wollen ermelte Churtrierische abge-
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sandten fur sich erforderen und denselben in nahmen und von wegen ihrer
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Kayserlichen majestät anzaigen, unß, den gesambten Kayserlichen gesandten,
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seye glaubwurdig furkommen, waßmassen ihr churfürstliche gnaden zu Trier
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ihnen gemessenen befelch zuekommen lassen, daß sy in allen dreyen reichs-
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räthen verkunden und gleichsamb ins Reich publiciren solten, daß ihr gnä-
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digster herr die assistentz der cron Franckhreich angenommen und dabey
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zu leben und zu sterben gedächte, uber dieses auch den stifft Speyr

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Besonderes Gewicht gewann die Protektion über das Hst. Speyer zu diesem Zeitpunkt durch
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die Propstei Weißenburg im Elsaß, die seit 1546 zum Hst. gehörte ( 2 LthK IX, 962; 2 LthK
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X, 1011).
sambt
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Maximin

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Abtei in Trier (OSB), deren Reichsunmittelbarkeit seit langem umstritten war. 1624/25 hatte
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Kf. Philipp Christoph von Trier die Abtei vom Papst als Kommende übertragen bekommen.
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1570 und 1626 bestätigte das RKG die trierische Landeshoheit über St. Maximin, obschon
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Spanien, das ein Protektionsrecht über die Abtei hatte, und der Ks. anderer Auffassung waren
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( Abmeier , 7f.).
und anderen gotteshausern der cron Franckhreich mündt- und
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schrifftlich zur erbprotection aufgetragen. Wiewohlen man nun ihnen, den
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Churtrierischen gesandten, ihre freye vota in disputat zu ziehen oder zu be-
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strückhen nit gedenckhe, gleichwohl aber, weilen diß sachen seint, welche nit
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allein zu keinem friden, sondern zu noch mehrern zerruttung und diminui-
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rung des Reichs gereichen, bevorab aber der von ihrer churfürstlichen gnaden
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der Römisch Kayserlichen majestät unnd dem Heyligen Reich theur geleiste-
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ten pflichtschwur strackhs zuwiderlauffen thuen, also wolten meine herrn
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collegae sy, die Churtrierische gesandten, hiemit wohlmainendt unnd ernst-
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lich ermahnt und gewahrnet haben, von publication dergleichen unverant-
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wortlichem befelch sich zu enthalten, fur Kayserliche ungnad sich zu hueten
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und dabey dieses wohl zu consideriren unnd in acht zu nehmen, daß ihr gnä-
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digster herr, derzeit gleichsamb in Französischer hafft unnd gewalt, unge-
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zweivelt dergleichen sachen ihnen entweder auß der Franzosen anstifftung
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oder auß zwang unnd wider seinen willen aufftragen musse. Im widrigen

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fahl, da sy dieser wohlmeinender erinnerung und wahrnung unerachtet be-
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fohlenermassen fortfahren solten, wolten wir entschuldiget sein, wan ihr
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Kayserliche majestät solches, wie billig, empfinden und gegen sy gebührend
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anden werden, denen meine herren also weiter recht zu thuen werden wissen.

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