Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
296. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 August 13

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–/ 296 /–

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 August 13

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51a fol. 21–22’, praes. 1646 September 3 = Druckvorlage – Ko-
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: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1395b fol. 165–166; KHA A 4 nr. 1628/40 unfol.; Giessen 207
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nr. 230 S. 884–887.

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Sachsen-altenburgische Gesandte: Weitere Beratungen der protestantischen Reichsstände über Er-
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klärungen zu dem angeblichen Militärbündnis mit Schweden und über die Religionsgravamina.
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Verzögerung durch französischen Einfluß? Protestantische Stände zur achten Kurstimme. Abberu-
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fung Oxenstiernas vom Kongreß? Meinungen über Chancen zum Friedensschluß.

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Die fürstliche Sachßen Altenburgische haben unß heüd durch ihren secreta-
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rium

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Samuel Ebart (Lebensdaten konnten nicht ermittelt werden); fürstlich sachsen-altenburgischer
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Gesandtschaftssekretär ( APW III A 1.1, XCIII Anm. 6).
wißen laßen, daß sie daßienig, waß iüngsthin durch unß ihnen und
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denen Sachßen Weymarischen, auch stadt Lübeckischen abgesandten wegen
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der Schweedischen gesandten gegen unß geführten discurs, ob sölte die
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Schweedische armada noch in der protestirenden stendten diensten, auch
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aydt und pflichten stehen, fürgehalten, sodan wegen beförderung selbiger
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stendte erclehrung in puncto gravaminum erinnert worden, denen sämbt-
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lichen alhie anweesenden protestirenden ständten gebührlich hinderpracht
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hetten, die stendte hielten es aber für eine notturfft, hiruber mit ihren mitver-
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wandten stendten, denen zu Münster anweesenden protestirenden, zu com-
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municirn .

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Weiln dan under denselben auf negstkünfftigen donnerstag [ 16. August ] eine
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zusamenkhombst in loco intermedio zu Längeringen, umb sich aldha irer er-
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clehrung halben in materia gravaminum zu vergleichen, beliebt, alß würde
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bey solcher zusamenkhombst obgedachter sachen zugleich mitgedacht und
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unß demnegst der stendten erclehrung in einem oder andern uberbracht wer-
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den . Bitten, den verzug nit ungleich zu vermercken.

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Es scheint aber, daß alle diese verzeigerung und aufzug von denen Frantzö-
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sischen abgesandten zu Münster verursacht und fomentirt werde, dan die-
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selbe haben für weenig tagen einen Teütschen, so in deren dienst ist, nomine
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Stenglin

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Jeremias Stenglin (Lebensdaten konnten nicht ermittelt werden); auf dem WFK Dolmetscher
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Longuevilles; später Neuenburger Kanzler ( Gauss , 302f.). Er ist nicht identisch mit dem Augs-
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burger Stadtpfleger Jeremias Stenglin (1589–1645) (vgl. Stetten II, 649f.; Roeck II, 692,
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715, 764, 770f.).
genandt, hiehero geschickt und denen protestirenden hofnung ge-
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macht , daß die catholische stendte in puncto gravaminum noch waß mehr
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nachgeben würden, mit erinnerung, daß sich mit irer erclehrung nit uberey-
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len wölten.

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Viele von den protestirenden selbst, wie unß die fürstliche Heßen Darmbstat-
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tische gesagt, haben ahn diesem werck kheinen gefallen. So haben unß auch
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selbige Darmbstättische gesandten berichtet, daß die materia des bctavi elec-
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toratus bey denen protestirenden in consultation khommen, daß conclusum
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pro negativa gefallen und under anderm dieses erinnert worden, daß auch
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tempore Maximiliani primi

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Maximilian I. (1459–1519), 1486 röm. Kg., trat 1493 die Regierung an, 1508 „erwählter“
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Ks. ( Wiesflecker ).
von dem ertzhauß Österreich (weiln es dhamals
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Boheimb noch nit gehabt) octavus electoratus sein gesucht, aber propter di-
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sertam dispositionem bullae aureae von chur- und fürsten difficultirt worden,
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deme man billich in hoc casu zu inhaerirn und nachzugehen hette.

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Der Oxenstern wirdt morgen oder ubermorgen in conductu seiner abgestor-
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benen ehewirthin biß nacher Minden

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Minden, Stadt und Festung an der Weser, in schwed. Hand ( Dickmann , 323). Die Überfüh-
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rung erfolgte erst im September ( Philippi , 168). Zur geplanten Abreise Oxenstiernas vgl.
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APW II C 2 nr. 165.
verreisen und etliche tage außpleiben.
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Der soll gar umb avocation und entlaßung von dieser commission, wie der
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Schweedische secretarius Milonius selbst meinem, des graffen von Lamberg,
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secretarius gesagt, in Schweeden geschrieben haben.

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Gegen den obristen Petzschewitz, wie derselb mir, dem graven von Lamberg,
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gesagt, soll sich der Sachßen Weymarischer haben vernhemmen laßen, er
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fürchte, es würde auß dieser handlung nichts werden. Der stadt Lübeckischer
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syndicus nomine Glocsinus soll gegen selbigen obristen diese formalia haben
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schießen laßen: Es müsten die catholische stendte denen protestirenden in
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ihren postulatis völlige satisfaction geben, oder man würde das ubrige, waß
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die catholische noch haben, ihnen auch hinwegnhemmen. In solchen
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schwehren terminis befinden sich die sachen itzo alhie.

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